Datum: 06.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ärztehaus Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung zur Kosten- und Flächenermittlung und Bauantragsstellung
2 Parkraummanagement Schwetzendorfer Weiher; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Anglerclub Pettendorf auf Befreiung von den Parkplatzgebühren
3 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Ärztehaus Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung zur Kosten- und Flächenermittlung und Bauantragsstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 06.06.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf Grundlage der bereits mit den künftigen Nutzern durchgeführten Arbeitsgespräche wurde das Raumprogramm für das Ärztehaus in Pettendorf überarbeitet und liegt seit 03.06.2019 in seiner vorläufig endgültigen Form vor.

Die Entwurfsüberarbeitung ist insoweit Grundlage für die nachfolgende Genehmigungsplanung und die Ausschreibung der Fachplaner.

Aktuelle Projektkosten (Kostenschätzung)

Kostengruppe
Anteil
Kosten
KG 100 Grundstück
-
-
KG 200 Herrichten
2,7 %
44.511,12 €
KG 300 Baukonstruktionen
78,5 %
1.294.119,54 €
KG 400 Technische Anlagen
21,5 %
354.440,38 €
KG 500 Aussenanlagen
7,2 %
118.696,31 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
14,2 %
234.095,51 €
KG 700 Baunebenkosten
20,5 %
337,954,78 €
Kosten KG 300 + 400
100 %
1.648.559,92 € brutto
Projektkosten KG 200 bis 700
144,6 %
2.383.817,65 € brutto
       
Neben der aktualisierten Kostenschätzung ergeben sich aus den Projektplänen geringfügige Änderungen bezüglich der Positionierung des Gebäudes. Als planerische Herausforderung stellt sich zudem die Realisierung der notwendigen Stellplätze heraus, die eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung verlangt. Durch die leicht vergrößerte Kubatur des Gebäudes wird zudem eine GRZ von 0,82 erreicht. Zulässig ist im Gewerbegebiet Pettendorf eine GRZ von 0,80. Insoweit ist ggf. durch eine Änderung der Parzellierung durch zumessen eines Grundflächenanteils aus der gemeindlichen Flur-Nr. 78, Gemarkung Pettendorf zur Flur-Nr. 78/14, Gemarkung Pettendorf Abhilfe zu schaffen.

Die erläuternden Unterlagen zum Beschlussvortrag sind als Anlage beigefügt und werden dem Gemeinderat über das RIS und während der Sitzung zur Verfügung gestellt. Zudem ist Herr Dipl-Ing. Weinmann anwesend.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an den ausführenden Architekten, Herrn Weinmann vom Planungsbüro schoen u. gut, Maxhütte-Haidhof.

Herr Weinmann erläutert die geänderte Kosten- und Flächenermittlung sowie das Raumprogramm, das zusammen mit den künftigen Nutzern der Praxis und der Verwaltung detailliert erarbeitet und abgestimmt wurde. Bezüglich der Nutzung des 1. Obergeschosses sowie des Dachgeschosses sind die Nutzungsüberlegungen noch nicht endgültig abgeschlossen. So bestehen derzeit Überlegungen dahingehend, das Dachgeschoss als Archivraum zu nutzen. Das 1. Obergeschoss soll entweder für eine Praxis- oder eine Büroraumnutzung ausgebaut werden. Hierzu ist eine abschließende Entscheidung erst dann möglich, wenn der künftige Vertragspartner und die daraus resultierenden Nutzungsanforderungen feststehen. Die Genehmigungsplanung sollte auf eine Praxisnutzung abstellen, damit bezüglich der Stellplatzanforderungen der umfassendste Bedarf Berücksichtigung findet. Da die Kellerräume vergleichsweise großzügig dimensioniert sind, besteht alternativ die Möglichkeit Archivräume im Keller unterzubringen. Gegenüber den Überlegungen zur Verortung im Dachgeschoss besteht hier der Vorteil, dass die Kellerräume ebenfalls barrierefrei  über den Aufzug erreichbar sind.

In diesem Zusammenhang gibt es aus dem Gemeinderat die erste Rückfrage von Gemeinderat Dotzler, warum nicht auch das Dachgeschoss über den Aufzug erreicht werden kann. Herr Weinmann erläutert, dass die vorliegende Grundkonzeption technisch nicht geeignet ist einen Aufzug bis zum Dachgeschoss zu realisieren. Dies könnte nur über ein weiteres Vollgeschoss oder den Einbau eines Aufzugturms umgesetzt werden, was eine vollständige Abänderung des Wettbewerbsentwurfs zur Folge hätte.

Gemeinderat Amann fragt an, ob eine Ziegelbauweise keine Kostenvorteile gegenüber der vorgesehenen Holzständerbauweise nach sich ziehen würde.  Hierzu erläutert Architekt Weinmann, dass sich bei der Holzständerbauweise gegenüber der Ziegelbauweise derzeit keine oder keine relevanten Mehrkosten ergeben würden, jedoch hätte die Holzständerbauweise sowohl beim Faktor Zeit als auch bezüglich der Ökonomie und der Nachhaltigkeit der Konstruktion klare Vorteile gegenüber einem Ziegelbau. Auch bezüglich der Variabilität des Innenausbaus bestehen durch den Innenausbau in Trockenbauweise nicht unerhebliche Vorteile.

Weiter hinterfragt Gemeinderat Amann kritisch, ob ein Aufzug, der bereits signifikante Kosten im Bau und im späteren Unterhalt verursacht, überhaupt erforderlich sei. Hierzu merkt Herr Weinmann an, dass durch die selbst gesteckten Anforderungen an ein barrierefreies Gebäude ein Aufzug unerlässlich sei.

Seitens Gemeinderätin Weiermann besteht noch die Rückfrage, inwieweit durch die Trockenbaumaßnahmen ein ausreichender Schallschutz gewährleistet wird. Herr Weinmann erläutert hierzu, dass durch entsprechende Dämmmaßnahmen ein mehr als ausreichender Schallschutz gewährleistet wird, insoweit auch den hohen Anforderungen an eine Arztpraxis genügen.

Hinsichtlich der Positionierung des Gebäudes und bezüglich der Änderung der Parzellierung bestehen keine Einwände. Jedoch ist noch gesondert zu entscheiden, welche Teilfläche der Fl.Nr. 78/14, Gemarkung Pettendorf zugemessen wird oder ob es andere Lösungen gibt.  

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, ergeht nachfolgender Beschluss:
 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die geänderte Kosten- und Flächenermittlung sowie das Raumprogramm zur Kenntnis, stimmt diesen zu und beauftragt den Planer die Genehmigungsplanung abschließend vorzubereiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Parkraummanagement Schwetzendorfer Weiher; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Anglerclub Pettendorf auf Befreiung von den Parkplatzgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 06.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Mail vom 27.01.2019 beantragt der 1. Vorsitzende des Anglerclubs Pettendorf als Fischereipächter des Gewässers die Befreiung von der Parkplatzgebühr für seine Mitglieder zum Zwecke der Ausübung der Angelfischerei und der ehrenamtlichen Tätigkeiten zur Pflege und dem Erhalt des Fischbestandes.

Mit der Einführung der Parkscheinautomaten und der Überwachung der Gebührenpflicht für die neue Badesaison 2019 ist festgelegt:

  • Gebührenpflicht vom 1. Mai bis 15. September
  • Täglich von 9:00 h bis 17:00 h

Mit dieser zeitlichen Festsetzung wurde versucht, den Anglern,  die meist früh oder nach dem Badebetrieb angeln, ein gebührenfreies Zeitfenster zu belassen.

Auch den Früh- und Spätschwimmern ist hierdurch  ein ausreichendes gebührenfreies Fenster eingeräumt.
Grundsätzlich sei nochmals erwähnt, dass weiterhin die Möglichkeit der Jahreskarten besteht,
auswärtige Nutzer zahlen hierfür 25 €, einheimische Nutzer 20 € / Kfz.

Die aktiven Angler sind allerdings auch bei schlechterem Wetter am Badesee und hier dann auch über den Tag, d. h. nach 9:00 h würde dann eine Gebührenpflicht entstehen.

Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass der Pachtvertrag die (gebühren-) freie Zugänglichkeit zum Gewässer per se  impliziert. Zudem wird die Gewässerpflege (Überwachung des Gewässerzustandes, entfernen von toten Fischen etc.) übernommen. Weiter wird das ehrenamtliche Engagement angeführt, hier z.B. die Beteiligung beim Ferienprogramm, RamaDama etc.

Jungfischer dürfen zudem nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln, sodass auch in dieser Funktion eine Parknotwendigkeit entstehen würde.

Möglich wäre neben einer vollständigen Befreiung auch eine weitere Reduzierung der Jahreskarte oder auch ein Kontingent für ehrenamtliche Funktionäre, z. B. Vorstandschaft, Jugendbetreuer etc., die

  • bei Gebührenbefreiung nur das Parken zum Zwecke des Angelns der für Vereinsbelange
  • oder mit dem Erwerb einer verbilligten Karte auch die Nutzung als Badegast

erlaubt.

Bei einer Vergünstigung ist in jedem Fall klar zu stellen, dass diese Vorgaben dann auch beachtet werden. Dies wird vom Vorsitzenden auch vollumfänglich mitgetragen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass bereits bei der Festlegung der gebührenpflichtigen Nutzungszeit die Anforderungen der Angler berücksichtigt wurden. Eine kostenfreie Ausstellung von Parkausweisen oder Jahreskarten war nicht vorgesehen. Der vorliegende Antrag macht es nun erforderlich, das Anliegen des Fischereivereins näher zu betrachten und über eine ggf. vollständige Befreiung von den Parkgebühren zu diskutieren. Recherchen der Verwaltung haben u. a. ergeben, dass am Sarchinger Weiher in Barbing die Mitglieder aller drei ansässigen Anglervereine gebührenfrei parken können.

Gemeinderat Grundei beginnt die Diskussion mit dem Hinweis, dass eine grundsätzliche Befreiung nicht gewährt werden sollte. Dabei sei zu bedenken, dass bis dato keine Vergünstigungen für Mitglieder des Anglervereins gewährt wurden und die Gebührenpflicht in der Vergangenheit ebenso bestand. Warum bisher keine Notwendigkeit der Gebührenbefreiung vorlag, ist insoweit nicht nachvollziehbar. Auch sei das Argument, dass sich ein ortsansässiger Verein für die Belange der Gemeinde einbringt und sich daraus eine Gebührenbefreiung ergibt, für ihn nicht ausschlaggebend, da dies bei jeder örtlichen Vereinstätigkeit üblich ist.  
 
Gemeinderat Dotzler erläutert, dass er die Belange des Anglervereins grundsätzlich nachvollziehen kann. Jedoch gibt er zu bedenken, dass eine Teilnahme am Ferienprogramm oder anderen Maßnahmen, wie „Ramadama“, auch durch andere ortsansässigen Vereine erfolgt. Der unmittelbare Bezug des Vereins zum Gewässer und dessen Pflege rechtfertige es jedoch, eine reduzierte Jahreskarte anzubieten. Diese sollte für Mitglieder des Anglervereins uneingeschränkt gültig sein. Gemeinderat Bink weist darauf hin, eine unnötige Verkomplizierung des Sachverhaltes zu vermeiden, da die Verwaltung und Überwachung der Auflagen über Maß Kosten verursache und Zeit beanspruche. Gemeinderat Bink argumentiert, dass er daher von einer abgestuften Gebühr nichts hält. Entweder man befreit vollständig oder belässt es bei der bisherigen Regelung.

Gemeinderat Dr. Schweiger macht deutlich, dass seine bisherigen Überlegungen ein „Treffen in der Mitte“ beinhalteten. Aufgrund der Recherchen zu Barbing und der vorgetragenen Argumente hält er es mittlerweile für geboten nichts zu verlangen, da sich die Nutzung der Karte ehedem auf die Ausübung der Vereinsbelange beschränkt. Gemeinderat Völkl macht deutlich, dass er für eine Befreiung von der Parkgebühr plädiert. Zum Ausgleich könnte die Pacht leicht erhöht werden. So werde beiden Seiten ausreichend Rechnung getragen.

Auf Rückfrage von Gemeinderat Achhammer wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass der Pächter vor dem Kiosk einen Stellplatz für ein Betriebsfahrzeug frei haben sollte. Problematisch erweist sich mittlerweile die Anzahl der Beschäftigten. Gemeinderat Achhammer schlägt vor, im unmittelbaren Bereich des Kiosks vier bis fünf Parkplätze für den Kioskpächter freizuhalten, die auch von den Anglern genutzt werden könnten. Dieser Vorschlag wird in der weiteren Diskussion jedoch wieder verworfen.

Gemeinderat Simbeck weist zum Abschluss der Diskussion nochmals darauf hin, dass die vorgesehen 20 € Gebühren auch für aktive Mitglieder des Anglervereins zumutbar sind. Es besteht zudem die Sonderregelung, dass z. B. beim Fischerfest kostenfrei geparkt werden könne. Ggf. kann auch für die Auf- und Abbauarbeiten eine Sonderreglung gewährt werden, jedoch nicht ganzjährig. Ergänzend könnte man den Fischern bei der Pacht entgegenkommen.

Nachdem im Gemeinderat keine weiteren Argumente und Vorschläge zur Diskussion gebracht werden, lässt Bürgermeister Obermeier wie folgt abstimmen:

Beschluss

1. Den Mitgliedern des Anglerclubs Pettendorf wird eine kostenlose Jahreskarte zur Verfügung gestellt.

6 : 7 Stimmen

2. Den Mitgliedern des Anglerclubs Pettendorf wird eine Jahreskarte zum Kaufpreis von 10 € angeboten.

6 : 7 Stimmen  

3. Dem Anglerclub Pettendorf werden keine Vergünstigungen für den Erwerb der Jahreskarten gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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3. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 06.06.2019 ö 3

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Bienenerlebniswelt Pettendorf, Bienenlehrpfad
Der LEADER-Förderbescheid für das Projekt „Bienenerlebniswelt Pettendorf, Teilprojekt Bienenlehrpfad wurde antragsgemäß bis zum 31.03.2020 verlängert.

Ehemaliger Gemeinderat Wilhelm Kirschner verstorben
Der ehemalige SPD-Gemeinderat Wilhelm Kirschner ist am 15.04.2019 im Alter von 91 Jahren verstorben.
Die Gemeinde Pettendorf wird Herrn Kirschner stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Sommerstockturnier am 07.07.2019
Am 07.07.2019 findet ab 8.30 Uhr das Sommerstockturnier des Turn- und Sportvereins Adlersberg e.V. statt. Eingeladen sind alle Vereine im Gemeindebereich Pettendorf. Der Anmeldeschluss ist Ende Juni. Anmeldungen der Vereine können an Herrn Senninger oder Herrn Schweiger gerichtet werden.

Tennisturnier für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker des Landkreises Regensburg
Am Samstag, den 31.08.2019 findet auf der Anlage des SSV Köfering das alljährliche Tennisturnier für kommunalpolitisch Aktive im Landkreis Regensburg statt.

Kindertagespflege Hollerbusch in Reifenthal 
Aufgrund der mangelnden Nachfrage wird die Kindertagespflege Hollerbusch in Reifenthal eingestellt.

Einbeziehungssatzung Adlersberg-Nordost – Grundversorgung mit Telekommunikation
Für den Bereich der Einbeziehungssatzung Adlersberg-Nordost wurde es seitens der Deutschen Telekom abgelehnt die Grundversorgung mit Telekommunikation mittels Leitungsanschluss herzustellen. Begründet wurde die Ablehnung mit dem derzeit laufenden Ausschreibungsverfahren zum Ausbau des Breitbandnetzes, das ggf. einen Anschluss des Satzungsgebietes durch einen anderen Telekommunikationsanbieter ermöglicht. Da das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch nicht mit einer schnellen Lösung für Adlersberg-Nordost gerechnet werden kann, wird die Gemeinde Pettendorf die Deutsche Telekom  nochmals auf ihre Verpflichtung zur Sicherstellung der Grundversorgung nach dem  Telekommunikationsgesetz  hinweisen.

Kinderhort an der Schule in Pettendorf
Im Kinderhort wurden die Betreuungsplätze für das Schuljahr 2019/2020 auf 55 Plätze erhöht. Zudem besteht bei entsprechender Nachfrage die Möglichkeit der verlängerten Mittagsbetreuung, allerdings muss eine Gruppe mindestens 12 Kinder haben. Für diese Kinder ist auch die Ferienbetreuung im Hort vorgesehen.
 
Breitbandausbau nach Ebenwies
Der Breitbandausbau nach Ebenwies ist weitgehend abgeschlossen.

Mobilitätskonzept für Radverkehr
Der Landkreis Regensburg lässt derzeit ein BMU-gefördertes Radverkehrskonzept erstellen. Bis 30.06.2019 ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg ein Bürgerbeteiligungstool geschaltet.
Anregungen und Hinweise sind gefragt, denn in das Radmobilitätskonzept sollen gerade auch Erfahrungen und Vorschläge aus der Praxis einfließen. Die Umsetzung dieser Vorschläge soll dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger verstärkt und gerne das Verkehrsmittel Fahrrad nutzen und sicher ans Ziel gelangen. Unter www.landkreis-regensburg.de/radkonzept sind auch die Gemeinderatsmitglieder gefragt sich aktiv einzubringen.

Regensburg Triathlon 2019
Aufgrund des erheblichen Widerstands der Gemeinde Pettendorf und des Marktes Lappersdorf ist nun ein neuer Streckenverlauf geplant, der nur noch eine Teilsperrung verlangt. Der genaue Streckenverlauf ist noch nicht bekannt, wird aber von Rohrdorf kommend entlang der Kreisstraße R 39 verlaufen. Die Einschränkungen dürften sich jedoch insgesamt deutlich reduzieren.

Nutzung des Schulsportplatzes durch den FC Pielenhofen-Adlersberg
Wegen der Sanierung des Trainingsplatzes des TSV Adlersberg beantragt der FC Pielenhofen-Adlersberg ab 24.06.2019 die vorübergehende Nutzung des Schulsportplatzes zum Trainingsbetrieb für die Kleinfeldmannschaften, d. h. Kinderteams im Alter von fünf bis 12 Jahren.

Ballfangzaun Schulsportplatz  
Aus versicherungstechnischen Gründen wurde vom FC Pielenhofen-Adlersberg e.V. eine Erhöhung des Ballfangzauns auf dem Schulsportplatz beantragt. Inwieweit tatsächlich Maßnahmen erforderlich sind, wird derzeit von der Verwaltung geprüft.

Parkraumüberwachung Schwetzendorfer Weiher und im Gemeindegebiet
Ab 01.07.2019 wird am Schwetzendorfer Weiher und im Gemeindegebiet gebührenpflichtig verwarnt, falls Verstöße gegen die Parkordnung oder die Gebührenpflicht festgestellt werden. Bis dahin wird durch gelbe Verwarnungen auf die Verstöße aufmerksam gemacht.

Hundekoteimer Reifenthal 
Den Beschwerden über die Geruchsbelästigung durch Hundekoteimer in Reifenthal wurde nachgegangen. Es konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.  

Staubfreimachung Mühlweg
Der Gemeinde Pettendorf liegt ein Kostenangebot über die Staubfreimachung des nordwestlichen Endes des Mühlweges vor (ca. 100 m²). Das Angebot ist vergleichsweise günstig, da es im Zusammenhang mit der Asphaltierung des Kellerweges umgesetzt werden könnte. Wie in allen anderen vergleichbaren Fällen werden die Anlieger mit 50 % der entstehenden Kosten beteiligt. Die anderen 50 % übernimmt die Gemeinde. Der Kostentragung wurde seitens der Anlieger zugestimmt.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Abfalleimer im Baugebiet Pettendorf-Südwest
Gemeinderat Völkl weist darauf hin, dass bei ihm das Fehlen von Abfallbehältern im Bereich der öffentlichen Wegeverbindungen und Spielplätze im Baugebiet Pettendorf-Südwest bemängelt wurde. Bürgermeister Obermeier informiert, dass hierzu bereits die Aufträge erteilt wurden und Abfalleimer montiert werden.

Schäden an der Treppe „Am Hüpberg“ in Kneiting
Gemeinderat Völkl moniert, dass die Treppe am Hüpberg erhebliche Baumängel aufweist und fragt an, wie in der Angelegenheit weiter verfahren wird. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Treppe im Rahmen der Gewährleistung auf Kosten der Baufirma repariert wird.  

Massive Beschädigung eines Straßenbaums nach Verkehrsunfall
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass im Bereich der Abbiegung nach Eibrunn eine Linde bei einem Verkehrsunfall stark beschädigt wurde. Bürgermeister Obermeier bestätigt den Vorfall und informiert, dass der Baum so stark beschädigt wurde, dass er voraussichtlich abstirbt.  

Datenstand vom 20.08.2019 16:22 Uhr