Datum: 18.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 94/50, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 24 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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2 |
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1600/25, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
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3 |
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Pettendorf (Am Stadtweg, Eibrunn)
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4 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 910/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 22 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Am Vogelherd, Adlersberg)
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5 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Stützmauer zur Befestigung der Garagenzufahrt mit Zaun- und Sichtschutzfunktion auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)
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6 |
Neubau eines provisorischen Kindergartens in Containerbauweise auf Fl.Nr. 86 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
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7 |
Bauvoranfrage auf Errichtung einer Doppelgarage mit Freisitz und Geräteunterstand auf Fl.Nrn. 1110/3 und 1110/25 jeweils Teilfläche, Gemarkung Pettendorf (Zum Aichahof, Pettendorf)
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8 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Haustür- und Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 94/67, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 32 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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1. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 94/50, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 24 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Swimmingpool in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 4,00 m zu errichten. Da sich das Vorhaben außerhalb der Baugrenzen befindet, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Da die vorgegebenen Baugrenzen bereits durch das Hauptgebäude bzw. Garage ausgefüllt sind, ist die Errichtung des Swimmingpools nur außerhalb der Baugrenzen möglich. Das Vorhaben ist mit den unmittelbar angrenzenden Nachbarn abgesprochen, Einwände existieren nicht.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde von den Antragstellern nachweislich durchgeführt, die Unterschriften wurden erteilt.
Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und die Erteilung der erforderlichen Befreiung die angrenzenden Nachbarn nicht in ihren Rechten verletzt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1600/25, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Geplant ist, ein Wohnhaus in den Ausmaßen von 12,49 x 10,74 m in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 20°) mit einer Doppelgarage mit Abstellbereich (8,49 x 6,49 m) zu errichten.
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 20.02.2014 und 22.01.2015 mit dem Neubau eines Wohnhaues mit Doppelgarage und Nebengebäude und erteilte jeweils sein Einvernehmen.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über den Seeweg, die Abwasserentsorgung hat gemäß EWS über einen noch zu erstellenden Anschluss erfolgen.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung teilt mit Mail vom 16.07.2019 mit, dass die Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung gesichert ist.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Pettendorf (Am Stadtweg, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plante ursprünglich eine landwirtschaftliche Lagerhalle (36,24 x 15,00 zzgl. 4,00 m) auf der Fl.Nr. 401, Gemarkung Pettendorf, zu errichten. Der Bauausschuss erteilte dieser in seinen Sitzungen vom 20.02.2014 (Antrag auf Baugenehmigung) und 15.02.2018 (Verlängerung der Baugenehmigung) sein Einvernehmen.
Nun wird beabsichtigt eine Landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle auf der benachbarten Fl.Nr. 406 in den Ausmaßen von 30,00 x 18,00 m zzgl. 6,50 m Schleppdach zu errichten.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Am Stadtweg“, Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, gesichert. Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich, die Abwasserentsorgung (hier: nur Niederschlagswasser) ist über die geplante Sickermulde nachgewiesen. Durch das Grundstück führt eine Verrohrung zur Beseitigung von Oberflächenwasser, die vertraglich vereinbart ist. Durch die Maßnahme darf diese Verrohrung nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich wird festgestellt, dass durch die Baumaßnahme auch die weitere Oberflächenentwässerung in diesem Bereich nicht beeinträchtigt werden darf.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die weitere Oberflächenwassersituation ist ausreichend zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 910/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 22 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Am Vogelherd, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Carport mit Pultdach (Eindeckung Trapezblech rot, DN 5°) in den Ausmaßen von 5,50 x 4,40 m mit einer mittleren Wandhöhe von 2,75 m innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen an der Nordseite des Grundstücks zu errichten.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Stützmauer zur Befestigung der Garagenzufahrt mit Zaun- und Sichtschutzfunktion auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Auf die bisher im Bauausschuss geführten Diskussionen zu den geplanten Mauern wird Bezug genommen, wobei diese Mauer an der Westseite zur Fl.Nr. 908/14 bisher als genehmigungsfähig gesehen wurde, aber aufgrund der Ablehnung des Gesamtantrages nicht genehmigt werden konnte. Daher ist nun über diese separat zu entscheiden.
Zum Vorhaben:
Zum Abstützen der nachbarlichen Garagenauffahrt soll eine Stützmauer errichtet werden, die aufgrund ihrer Höhe von 185 cm zugleich die Funktion eines Gartenzaunes und Sichtschutzes erfüllt.
Begründung:
Eine Einzäunung mit Sichtschutz in dieser Höhe ist an dieser Stelle notwendig, um zu vermeiden, dass Kinder die Einfriedung übersteigen und im bereits errichteten Swimmingpool zu Schaden kommen können. Darüber hinaus nimmt der Sichtschutz den Kindern auch den visuellen Anreiz das Grundstück wegen des Pools zu betreten. Ein „grüner“ Sichtschutz in Form einer Hecke ist an dieser Stelle wegen der schlechten Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Dies zeigen die Erfahrungen der letzten 12 Jahre, da in diesem Zeitraum die vorhergehende Einzäunung mittels Hecke lediglich bis Brusthöhe gewachsen ist.
Erschließung:
Die Erschließung ist nicht erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der geplanten Stütz- und Sichtschutzmauer und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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6. Neubau eines provisorischen Kindergartens in Containerbauweise auf Fl.Nr. 86 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt einen provisorischen Kindergarten in Containerbauweise in den Ausmaßen von 14,55 x 12,11 m in E-Bauweise mit Flachdach zu errichten. Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer Bauvoranfrage hierzu in seiner Sitzung vom 18.04.2019 und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Regensburg erteilte am 24.06.2019 den beantragten Vorbescheid-Nr. S 43-2019-0672 mit folgenden Auflagen:
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
Das Gebäude ist in Bauweise E zu errichten.
Im Bauantragsverfahren ist ein Brandschutznachweis vorzulegen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Margarethenstraße gesichert. Der Anschluss an die Kanalisation ist über den bestehenden Anschluss (Nähe geplanter Standort) zu nehmen.
Zur Wasserversorgung teilte der WZV in seiner Stellungnahme vom 17.04.2019 und 16.07.2019 mit, dass der nächstgelegene Anschlusspunkt ein Unterflurhydrant auf Höhe der Fl.Nr. 86 ist. Hierzu müsste für die vorübergehende Nutzung ein Grundstücksanschluss im öffentlichen Grund neu erstellt und nach Ende der Nutzung ggf. wieder zurück gebaut werden. Die Kosten wären von der Gemeinde Pettendorf zu tragen.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung ist noch durchzuführen.
Diskussionsverlauf
BA-Mitglied Amann regt an, den Eingangsbereich im Westen mit einem Vordach zu versehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Weitergabe an das LRA die Nachbarbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Bauvoranfrage auf Errichtung einer Doppelgarage mit Freisitz und Geräteunterstand auf Fl.Nrn. 1110/3 und 1110/25 jeweils Teilfläche, Gemarkung Pettendorf (Zum Aichahof, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es ist geplant, eine Doppelgarage in den Ausmaßen von 8,77 x 6,87 m mit einem darauf befindlichen Freisitz mit Geräteunterstand zu errichten. Das Gebäude soll grenzüberschreitend auf den Fl.Nrn. 1110/3 und 1110/25, jeweils im Eigentum des Antragstellers, realisiert werden und beiden Grundstücken dienen. Es wird um Auskunft gebeten, ob von Seiten der Gemeinde hierzu Bedenken bestehen.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Föhrenstraße gesichert. Der Anschluss an die Kanalisation ist über den bestehenden Anschluss zu nehmen..
Zur Wasserversorgung teilt der WZV in seiner Stellungnahme vom 16.07.2019 mit, dass diese nicht notwendig ist.
Nachbarbeteiligung:
Diese liegt nicht vor, sie ist im Vorbescheidsverfahren nicht zwingend durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Durch die Lage unmittelbar an der Straße wird befürchtet, dass hier ein „mauerähnlicher“ Zustand entsteht. Die lt. Zeichnungen vorgesehene Begrünung wird daher ausdrücklich begrüßt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die lt. Zeichnungen vorgesehene Begrünung wird ausdrücklich begrüßt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Haustür- und Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 94/67, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 32 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.07.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine jeweils seitliche offene Überdachung am Hauseingang (3,80 x 2,10 m) und der Terrasse (4,50 x 4,00 m) zu errichten.
Begründung:
Die Eingangs-Überdachung mit geneigter Dachfläche soll dem Schutz vor Regen dienen.
Die Terrassenüberdachung mit Glasdach und integrierter Verschattung soll im Sommer bei großer Hitze vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen und dadurch spielenden Kindern den Aufenthalt auf der Terrasse ermöglichen bzw. angenehmer gestalten. Die Neigung der Dachfläche wird optisch durch einen Rahmen kaschiert, das Vordach passt sich dadurch an den angrenzenden einstöckigen Anbau am Hauptbaukörper mit Flachdach an.
Erschließung:
Die Erschließung ist nicht erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde vom Antragsteller nachweislich durchgeführt, sämtliche Nachbarn erteilten ihre Zustimmung.
Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass beide Vorhaben städtebaulich vertretbar sind und die Erteilung einer Befreiung die angrenzenden Nachbarn nicht in ihren Rechten verletzt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzenüberschreitung) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.08.2019 08:03 Uhr