Datum: 01.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresrechnung 2018
2 Parkraumorganisation am Rathaus Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer beschränkten Parkzeit
3 Wasserrecht; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage (Aktivkohlefiltration) Deckelstein in die Naab
4 Kindergarten St. Margareta; Anpassung der Staffelung der Elternbeiträge in den einzelnen Buchungskategorien nach den Erfordernissen des BayKiBiG ab 01.09.2019
5 Vollzug des BauGB - Bebauungsplan "Bernstein V - 6. Änderung"; Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
6 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Durchführung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgte unter Berücksichtigung des Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2018 (31.12.2018). Aufgrund von notwendigen Korrekturen von Buchungsvorgängen konnte die Befassung des Gemeinderates jedoch erst in der Augustsitzung erfolgen.  

Die Jahresrechnung ergibt abweichend von den Planansätzen nachfolgende Abweichungen zum Stand der Zuführung zum Vermögenshaushalt, Schulden und Rücklagen:


Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2018 ergeben sich nun folgende Abweichungen bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt und bei der Entwicklung der Rücklagen im unmittelbaren Planvergleich 2018:




Haushaltsplan 2018
Ergebnis Jahresrechnung 2018
Abweichung
Zuführung zum Vermögenshausalt
811.004 €
990.509,38 €
+179.505,38 €
Schulden
289.605 €
289.605 €
0
Rücklagen
1.634.453 €
2.026.430,99 €
+ 391.977,99 €

Erläuterungen zur Jahresrechnung können dem Rechenschaftsbericht (§ 81 Abs. 4 KommHV) entnommen werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern die Jahresrechnung 2018. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das (vorläufige) Ergebnis der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Parkraumorganisation am Rathaus Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer beschränkten Parkzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Durch die Aufstellung des provisorischen Kindergartens am „Turnwiesl“ ist gerade während der Bring- und Abholzeiten mit einem erhöhten Aufkommen von Individualverkehr zu rechnen.

Die aktuelle Situation in diesen Zeiten ist schon sehr grenzwertig. Bei zusätzlich 25 möglichen Plätzen, die zum Teil (der Kindergartenbus ist angeboten worden) mit privaten Pkws gebracht werden, ergibt sich ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen. Durch die Engstelle in der Margaretenstraße ist vor allem dann mit Behinderungen zu rechnen, wenn nicht genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Ein vermehrtes - unnötiges - Rangieren der ein- und ausfahrenden Pkws, Wartesituationen am Eingangsbereich der Margarethenstraße oder am Eingang zum Friedhof werden sich verstärken. Diese im Dorferneuerungsplan Pettendorf schon jetzt als gefährlich beschriebene Situation erhöht auch die Gefährdung der Fußgänger (Eltern mit Kindern, Schulkinder) weiter.

Aktuell bestehen am Rathaus 25 Parkplätze (davon 1 Behindertenparkplatz), am Turnwiesl, nach Wegfall der Aufstellfläche für den Kindergarten, noch 6.

Ein großer Teil dieser Parkplätze ist längerfristig (meist auch ganztägig) von Mitarbeitern der Gemeinde, des Kindergartens, der Pfarrei oder der Kinderkrippe belegt. Diese Plätze stehen somit oft dauerhaft ganztägig der Allgemeinheit nicht zur Verfügung.

Dies müsste nicht sein, da für Beschäftigte z. B. die Parkplätze in der näheren Umgebung, u. a. am neuen Friedhof, ohne weiteres genutzt werden könnten. Vor einigen Jahren wurde versucht, die beschäftigten Mitarbeiter der umliegenden Arbeitsstätten auf diese Situation hinzuweisen und gebeten, kundenfreundlich die rathausnahen Parkplätze frei zu halten. Der Erfolg stellte sich nur kurzfristig ein.

Deswegen wird vorgeschlagen, wie in Kneiting, auch hier eine Parkregelung mit Parkscheibe einzuführen. Die maximale Parkdauer sollte aus Sicht der Verwaltung auf max. 2 Stunden beschränkt sein. Die Überwachung der Regelung wäre durch den ZV KVS Oberpfalz gewährleistet.

Ein Parkplatz für ein Dienstfahrzeug der Gemeinde (Bürgermeister im Amt, Bauhof) kann beim Jugendraum reserviert werden.

Mit einer möglichen Parkdauer von 2 Stunden wäre allen Kunden, Friedhofsbesuchern oder Kirchgängern ausreichende Zeit eingeräumt, zu den Bring- und Abholzeiten stünden ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Stellungnahme Bauamt:
Es wird vorgeschlagen, diese Regelung nur von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu treffen, am Wochenende/Feiertagen ist diese Regelung aus Sicht des Bauamtes nicht erforderlich. Außerdem wird angeregt, einen weiteren Stellplatz für Geschäftsleitung/Bauamt zu schaffen, wie dies üblicherweise in anderen Kommunen auch der Fall ist. Begründung: Durch die Vielzahl an Orts- und Außenterminen wäre es sinnvoll einen Stellplatz in unmittelbarer Nähe zum Rathaus zu schaffen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Eine besondere Problematik ergibt sich aus den individuellen Anfahrten der Eltern, die kombiniert mit den Dauerparkern eine problematische Anfahrts- und Kurzzeitparksituation auslösen. Mit der Ansiedlung des zusätzlichen Containerkindergartens ist mit zusätzlichen Einschränkungen zu rechnen, so dass nur durch ein zeitliches Parkraummanagement Abhilfe erreicht werden kann. Die Auswirkungen der Parkzeitbeschränkung werden am deutlichsten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses und der Kinderbetreuungseinrichtungen treffen.
Es bestehen für die betroffenen Beschäftigten jedoch ausreichend Parkmöglichkeiten im Bereich des neuen Friedhofes. Für (ein) Dienstfahrzeug der Gemeinde wird der Parkplatz vor dem Jugendtreff freigehalten.  

Gemeinderat Simbeck findet die angestrebte Beschränkung sinnvoll, da erkennbare verkehrliche Probleme auftreten, wenn die Kinder gebracht werden. Nach seiner Einschätzung würde jedoch eine Beschränkung von 7 Uhr bis 17 Uhr ausreichen. Gemeinderat Achhammer vertritt die Auffassung, dass der Regelungskorridor 7 Uhr bis 18 Uhr umfassen sollte, da ansonsten bereits ab 15.00 Uhr mit einer verstärkten Belegung des Parkplatzes zu rechnen ist und die gleichen Probleme wieder auftreten. Gemeinderat Weigl ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die Erfahrungen aus Kneiting zeigen, dass die anfangs kontrovers diskutierten Parkbeschränkungen gut akzeptiert werden und zu einer Verbesserung der Situation führten.

Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, lässt Bürgermeister Obermeier das Gremium über den weitreichendsten Vorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beschilderung der Parkplätze am Rathaus und am Turnwiesl mit einer Parkscheibenpflicht – Höchstparkzeit 2 Stunden - ab 01.09.2019. Die Parkscheibenpflicht gilt Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 18 Uhr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Wasserrecht; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage (Aktivkohlefiltration) Deckelstein in die Naab

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung vom 17.01.2019 befasste sicher der Gemeinderat mit dem Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und stellte fest, dass Belange der Gemeinde nicht betroffen oder ausreichend berücksichtigt sind.  Diese Stellungnahme ging mit Schreiben vom 22.01.2019 an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht. Zwischenzeitlich sind Umplanungen vorgenommen worden.

Mit Schreiben vom 18.06.2019 hat der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen nun eine beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Deckelstein in die Naab sowie für die Versickerung des anfallenden Dachflächenwassers neu beantragt.

Zur Beseitigung der Auffälligkeiten/Mängel der Rohwasserbeschaffenheit sind im Einzelnen folgende Apparate/Verfahren zur Aufbereitung erforderlich:
  • Geschlossene Filtration über Aktivkohle
  • UV-Desinfektion
  • Nachbelüftung des Wassers
  • Erzeugung der zur Belüftung erforderlichen reinen Druckluft mittels ölfreien Kolbenverdichter.

Laut Erläuterungsbericht ist nach der Erstbefüllung und nach dem regelmäßigen Aktivkohlewechsel bzw. der Reaktivierung der Aktivkohle ein intensives Ausspülen von Staub und Unkorn mit Wasser notwendig. Das schlammhaltige Wasser aus der Spülung stellt Abwasser i.S.d. § 54 WHG dar.

Das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer führt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG zu Gewässerbenutzungen, die nach § 8 Abs. 1 WHG der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Eine Bewilligung darf gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 WHG für das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer nicht erteilt werden. Es wurde eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG beantragt.

Es wird nun von Seiten des Landratsamtes mit Schreiben vom 15.07.2019 um erneute Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der Gemeinde Einverständnis mit dem Vorhaben besteht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt bzw. bereits ausreichend berücksichtigt wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Kindergarten St. Margareta; Anpassung der Staffelung der Elternbeiträge in den einzelnen Buchungskategorien nach den Erfordernissen des BayKiBiG ab 01.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt Regensburg wurde festgestellt, dass die Staffelung der Elternbeiträge im Kindergarten St. Margareta nicht mehr den Erfordernissen des BayKiBiG entsprechen.  

Die Staffelung der Elternbeiträge für die einzelnen Buchungskategorien ist zwingende Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Leistungen. Entgegen den früheren Bestimmungen, wonach zwischen den einzelnen Buchungskategorien mindestens 5 € Preisunterschied sein mussten, wurde dies zwischenzeitlich auf mindestens 10 %, berechnet aus dem Beitrag der ersten Buchungskategorie, geändert.

Daher ist eine Änderung der Staffelbeträge vorzunehmen, auch unabhängig davon, dass der Elternbeitragszuschuss pro Kind im Monat 100 € beträgt und die Eltern überwiegend keinen Elternbeitrag mehr bezahlen müssen.

Die Staffelung ist derzeit lt. Anlage festgelegt.

Bei einer 10%igen Preisstaffelung müssten bei Beibehaltung der bisherigen Kostenstruktur die einzelnen Buchungskategorien um 6,73 € angehoben werden. In diesem Fall bildet der jetzt aktuelle Basisbeitrag von 67,25 €, der für 4,5 Stunden gilt (Sockelbetrag 42,50 € + 5,50 €/h*4,5 h), die Berechnungsgrundlage. Die Festlegung Sockelbetrages von 42,50 € sowie der Stundenbetrag von 5,50 € wurden für den Pettendorfer Kindergarten mit Beschluss vom 04.05.2017 beschlossen und sind nach wie vor verbindlich.

Die bisherigen ½ stündlichen Buchungskategorien sind im BayKiBiG jedoch nicht vorgesehen.

Gemessen an der nach dem BayKiBiG zulässigen Staffelung, sollte die erste Buchungskategorie ausgehend von 5 Stunden, entsprechend 42,50 € + 5,50 € * 5 h berechnet werden. Daraus resultiert ein Eingangsbetrag von 70 €. Für die Buchungskategorie von 4 bis 5 Stunden.

Festlegung der neuen Beiträge
Variante 1 sieht eine Steigerung von 10 € vor. Variante 2, die notwendige Mindeststeigerung von +10 % v. Basis 70 €, entsprechend 7 €. Eine weitere Variante wäre ein Grundbetrag von 70 €, der ab der Kategorie 5 bis 6 Stunden ff. analog dem Pielenhofener Beitrag gestaffelt wäre (nicht dargestellt).

Buchungskategorie                Beitrag +10€                Betrag +10%                Beitrag „Pielenhofen“
                               Variante 1                Variante 2                Vergleich
4 – 5 Stunden                        70 €                        70 €                        68 €        
5 – 6 Stunden                        80 €                        77 €                        78 €
6 – 7 Stunden                        90 €                        84 €                        88 €
7 – 8 Stunden                        100 €                        91 €                        98 €
8 – 9 Stunden                        110 €                        99 €                        108 €
9 – 10 Stunden                        120 €                        106 €                        118 €

Anregung des Trägers
Frau Hartmannsgruber regt an, die Beiträge analog der Beiträge Kindergarten Pielenhofen anzupassen, da dann aufgrund der Pfarreigengemeinschaft in den Kindergärten einheitliche Beiträge wären.

Neuer Kindergarten Pettendorf
Für den neuen Kindergarten Pettendorf (Trägerschaft Johanniter) wird eine identische Beitragsstruktur empfohlen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung des Kindergartenausschusses zur Kenntnis und billigt nachfolgende Festlegung des Bei trages:

Buchungskategorie                        Beitrag                        
4 – 5 Stunden                                70 €                        
5 – 6 Stunden                                80 €                        
6 – 7 Stunden                                90 €                        
7 – 8 Stunden                                100 €                        
8 – 9 Stunden                                110 €                        
9 – 10 Stunden                                120 €                        

Die Beitragsstruktur findet beim neuen Kindergarten entsprechend Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vollzug des BauGB - Bebauungsplan "Bernstein V - 6. Änderung"; Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.07.2019  wird mitgeteilt, dass der Marktrat Nittendorf in seiner Sitzung vom 23.04.2019 die 6. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Bernstein V“ im südlichen Teilbereich und die dazugehörige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung kann verzichtet werden.

Folgende Gründe machen eine Änderung im Mischgebiet erforderlich:
  • Änderung der Art der baulichen Nutzung (neu: Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke),
  • Anpassung an das gültige Abstandsflächenrecht,
  • Möglichkeit zur Überschreitung der EFOK in Bezug auf das bestehende Gebäude ohne Änderung der Gesamthöhe.

Es wird um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 27.08.2019 gebeten. Sollten bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Planungen nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö 6

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

10-Jahre Energieagentur Regensburg
Im Juni 2019 feierte die Energieagentur Regensburg ihr 10-jähriges Bestehen. Die Gemeinde Pettendorf ist von Beginn an Mitglied und führte bereits diverse Maßnahmen mit der Energieagentur durch, so z. B. das derzeit laufende Energiemonitoring für kommunale Liegenschaften.

Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Eichenbrunn
Auf der nicht asphaltierten GVS Eichenbrunn entsteht bei stärkeren Regenfällen ein lehmiger Schmierfilm, der im Einzelfall auch die anliegenden Grundstücke beeinträchtigt. Anlieger sind daher mit der Bitte um Abhilfe an die Gemeinde Pettendorf herangetreten. Da aufgrund der Kosten von ca. 70.000 € eine Asphaltierung nicht in Frage kommt und auch eine 50%ige Kostenbeteiligung der Anlieger ausscheidet, wird sich der Straßen- und Umweltausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen mit möglichen Lösungsansätzen befassen.

Runder Tisch Pettendorf am 16.07.2019
Am 16.07.2019 fand der „Runde Tisch Pettendorf“ am Spielplatz Sühnekreuzweg statt. Der „Runde Tisch“ war mit insgesamt 51 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr gut besucht. Neben allgemeinen Fragestellungen zum Baugebiet Pettendorf-Südwest wurden u.a. nachfolgende Themen diskutiert:
Beschattung Wasserspielplatz, Montage der geplanten Mülleimer, Aufstellung eines Hundekotbehälters im Bereich des Spielplatzes, Engagement der Neubürgerinnen und -bürger in Vereinen und Optimierung des ÖPNV. Anfragen gab es zum Wasserrückhaltebecken im Neubaugebiet, das im Winter temporär geflutet war und unter Umständen eine Gefährdung für spielende Kinder darstellt. Hierzu erläutert Bürgermeister Obermeier, dass bereits eine Verbesserung des Abflusses bewirkt wurde.

Parkplatzsituation in Kneiting
Mit Schreiben vom 16.07.2019 moniert ein Anwohner aus dem Bereich Keltenstraße die unbefriedigende Parksituation, die sich aus der Beschränkung der Parkzeit auf max. 4 Stunden ergibt. Vorgeschlagen wird, die Parkzeit nur für den Zeitraum zwischen 8 Uhr und 18 Uhr auf 4 Stunden zu begrenzen und zudem über Anwohnerparkausweise eine Verbesserung zu erreichen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Problematik im Wesentlichen auf die fehlenden Parkplätze im Privatbereich zurückzuführen ist. So wird z. B. die notwendige Anzahl von Stellplätzen auf Privatgrund nicht vor- bzw. eingehalten, was die Parkraumsituation verschärft. Bevor Maßnahmen im öffentlichen Raum stattfinden, sind die Wohnungseigentümer gefordert, die Stellplatzsituation auf ihren Grundstücken satzungskonform umzusetzen.

Antrag der CSU-Fraktion – Eingeschränktes Halteverbot entlang der Hauptstraße
Die CSU-Fraktion beantragt die Erweiterung des bestehenden eingeschränkten Halteverbotes entlang des Hauptstraße Pettendorf, beginnend ab Hausnummer 1, in Richtung Reifenthal rechtsseitig. Das beschränkte Halteverbot soll bis zum Ortsende gelten. Dadurch soll die Verkehrssicherheit und Durchgängigkeit des Bereiches sichergestellt werden.

Gefährdungsbeurteilung Schwetzendorfer Weiher
Am 25.07.2019 fand eine Begehung des Schwetzendorfer Weihers mit Gefährdungsbeurteilung statt.
Der Prüfbericht liegt zwar noch nicht vor, jedoch wurden bei der Begehung keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt. Anlass war u. a. die zunehmende Diskussion zur Verkehrssicherungspflicht an naturnahen Badeseen, die sich durch das BGH-Urteil vom November 2017 ergaben.
Regensburger Triathlon  
Die Sperrungen im Rahmen des Regensburg Triathlon am 04.08.2019 sind vom Landratsamt Regensburg (auch) für den Bereich der Gemeinde Pettendorf zeitlich reduziert angeordnet worden, so dass nach der gemeinsamen Intervention der Gemeinde Pettendorf und des Marktes Lappersdorf nun doch eine geringere Beeinträchtigung der Allgemeinheit im betroffenen Verkehrsraum stattfindet.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Straßenausbaumaßnahmen Aichahof 
Gemeinderätin Mühlenberg informiert, dass die Anlieger besorgt über die für 2021 geplanten Straßensanierungsmaßnahmen am Aichahof äußerten. So sei es wichtig, dass z. B. eine halbseitige Befahrung möglich bleibt. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass hierzu im Rahmen der Ausführungsplanung Überlegungen angestellt werden. Die Anlieger werden dann zeitnah über die möglichen Beschränkungen informiert. Der Umfang der Sperrungen hängt auch vom Zustand des Kanals und den damit verbundenen Baumaßnahmen ab. Aufgrund der Ausführung in 20121 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weitergehenden Planungen erforderlich.

Energiemonitoring Bayerwerk
Gemeinderätin Muehlenberg informiert, dass das Bayernwerk  ein spezielles Energiemonitoring für Kommunen anbietet.  
Der Verbrauch wird für Privathaushalte, öffentliche Gebäude sowie Gewerbe und Industrie aufgezeigt. Daraus ergibt sich ein individueller, rechnerisch ermittelter Grad der Eigenversorgung.
Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass im Rahmen der Konzessionsabrechnung ebenfalls vergleichbare Daten zur Verfügung gestellt werden.

Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen im Ortsteil Kneiting
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass im Bereich des Ortseingangs Kneiting verstärkt Disteln und Brennnesseln wuchern und hier ggf. Pflegemaßnahmen durchzuführen sind. Zudem sind Überwucherungen durch Himbeeren festzustellen.

Einhausung Parkplatz
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass die Einfriedung des angemieteten Parkplatzes beschädigt ist und repariert werden muss.

Feuerwehreinsatz in Kneiting
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass im Rahmen von Feuerwehreinsätzen der Parkplatz vor dem Dorfhaus von Einsatzkräften genutzt wird. Es kann nicht immer gewährleistet werden, dass die Kameradinnen und Kameraden im Einsatz die Parkscheiben vorschriftsgemäß einlegen. Hier ist die Kommunale Verkehrsüberwachung entsprechend zu sensibilisieren.

Fahrradbügel am Schwetzendorfer Weiher
Gemeinderat Simbeck regt an, am Schwetzendorfer Weiher zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Der vorhandene Platz reicht offensichtlich nicht aus, um alle Fahrräder am Bügel abzustellen. So könnte seines Erachtens auch vermieden werden, dass Badegäste – wie verstärkt festzustellen – ihre Fahrräder mit auf das Gelände nehmen.

Datenstand vom 07.09.2019 15:02 Uhr