Datum: 05.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sportanlage Pettendorf; Anfrage auf Bezuschussung einer Bocciabahn
2 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die verkehrsrechtliche Anordnungen a) der VZ 314.1 (Parkraumbewirtschaftungszone), ZZ 1040-32 (Parkscheibe 2 Stunden) und ZZ 1042-33 (Mo- Fr, 7-18h) an den gemeindlichen Parkplätzen am Rathaus und am "Turnwiesl" in Pettendorf und b) des VZ 314 (Parken) mit dem ZZ 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte) am Rathausparkplatz
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Anordnungen des VZ 224-50 (Haltestelle) im Gemeindebereich zur Einrichtung von Haltestellen für den Kindergartenbus
4 Liegenschaftsverwaltung; Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Pachtvertrages über die Wasserfläche des Schwetzendorfer Weihers zwischen Gemeinde Pettendorf ./. Anglerclub Pettendorf e.V.
5 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Sportanlage Pettendorf; Anfrage auf Bezuschussung einer Bocciabahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 05.09.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Aktive Damen aus der Gemeinde haben eine Neuerstellung einer Boccia/ Boule –Bahn auf der Sportanlage Pettendorf initiiert und überwiegend bereits aus Spenden finanziert und mit Eigeninitiative errichtet. Im Gegensatz zu den – inzwischen- 3 gemeindlichen Anlagen auf den Spielplätzen Adlersberg und Pettendorf (Wittelsbacher und Friedrichstraße entspricht diese neue Anlage auch der Turnierlänge. Für die Holzeinfassung aus Lärche und das Aufstellen von zwei Bänken erbitten die Initiatoren noch einen einmaligen gemeindlichen Bauzuschuss in Höhe von 500,00 – 600,00 €.

Aus Sicht der Gemeinde ist die Initiative zu begrüßen, zumal es sich auch um eine Sportart handelt, die bis ins hohe Alter ausgeführt werden kann. Auch ist im Sinne von „Pettendorf blüht“ ein gesellschaftliches Projekt, das auf das Miteinander ausgelegt ist, in jedem Falle Unterstützens wert.

Die Gemeinde erwartet allerdings, dass die Bahn grundsätzlich auch nichtorganisierten Nutzern zur Verfügung steht. Dies wurde bei der Vorstandschaft des nutzungsberechtigten TSV Adlersberg e.V. bereits angefragt. Zudem könnte dann der immer wieder geforderte Erhaltungsaufwand für die bestehenden Bahnen auf den Spielplätzen reduziert oder sogar eingestellt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Weigl verliest eine Mail der 1. Vorsitzenden des TSV Adlersberg e.V., Frau Dagmar Henning, vom 05.09.2019 zu diesem TOP . Da die Angelegenheit noch nicht in den zuständigen Gremien des TSV behandelt wurde, wird um Rückstellung/Vertagung des Tagesordnungspunktes gebeten.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird wunschgemäß vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die verkehrsrechtliche Anordnungen a) der VZ 314.1 (Parkraumbewirtschaftungszone), ZZ 1040-32 (Parkscheibe 2 Stunden) und ZZ 1042-33 (Mo- Fr, 7-18h) an den gemeindlichen Parkplätzen am Rathaus und am "Turnwiesl" in Pettendorf und b) des VZ 314 (Parken) mit dem ZZ 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte) am Rathausparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 05.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf den Sachverhalt der Sitzung vom 01.08.2019 wird verwiesen. Die Beschilderung ist bereits seit 01.09.2019 in Kraft getreten, eine entsprechende Vorankündigung für Dauerparker etc. fand statt.

Folgende Beschilderung ist anzuordnen:
  • Aufstellung des VZ 314.1 „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“,
  • Aufstellung des ZZ 1040-32 „Parkscheibe 2h“
  • Aufstellung des ZZ 1042-33 Zeitliche Beschränkung „Mo-Fr 7-18h“.

Die Beschilderung wurde jeweils an den Einmündungsbereichen in die Parkplätze Rathaus unten bzw. Kinderkrippe – Turnwiesl“ angebracht. Für den oberen Parkplatz Rathaus – Nähe Friedhofseingang ist die Beschilderung noch auszuführen.

Zusätzlich wurde noch der Behindertenparkplatz am Rathaus ordnungsgemäß mit dem VZ 314 „Parken“ sowie dem ZZ 1044-10 „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte“ beschildert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt
a) die Aufstellung der Verkehrszeichen Z 314.1 „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ mit den Zusatzzeichen 1040-32 „Parkscheibe 2h“ und 1042-33 Zeitliche Beschränkung „Mo-Fr 7-18h“ an den Parkplätzen Rathaus oben und unten (Fl.Nr. 86/1, Gemarkung Pettendorf) bzw. Kinderkrippe –Turnwiesl“ Fl.Nr. 86 Tfl., Gemarkung Pettendorf),
b) die Aufstellung des Verkehrszeichens 314 „Parken“ mit dem Zusatzzeichen 1044-10 „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte“ am Rathausparkplatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Amann betrat um 19:07 Uhr (nach TOP 1) den Sitzungssaal.

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Anordnungen des VZ 224-50 (Haltestelle) im Gemeindebereich zur Einrichtung von Haltestellen für den Kindergartenbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 05.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 werden die Kindergartenkinder durch den gemeindeeigenen Kindergartenbus nur noch an offiziellen Haltestellen (Schul- bzw. Linienbus) abgeholt bzw. abgeliefert.

Hierzu ist die Anordnung von weiteren Haltestellen mit entsprechender Beschilderung in folgenden Ortsteilen vorzusehen bzw. anzuordnen:

Lfd.Nr.
Ortsteil
1.
Eichenbrunn
2.
Hummelberg
3.
Günzenried
4.
Hinterberg

Die Beschilderung muss zum Beginn des Kindergartenjahres am 09.09.2019 umgesetzt sein, eine Begehung über die Festlegung der genauen Standorte fand hierzu mit der Polizei am 05.09.2019 statt. Zur jeweiligen Realisierbarkeit der Standorte müssen noch Gespräche mit Eigentümern gesprochen und ggfs. privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.

Hinweis:
Sobald in den jeweiligen Ortsteilen kein Bedarf mehr bzgl. Einsatz Kindergartenbus besteht, wird die Beschilderung wieder aufgehoben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in den o.g. Ortsteilen die Aufstellung des VZ 224-50 „Haltestelle“. Die konkreten Standorte werden unter Berücksichtigung der polizeilichen Anregungen und ggfs. privatrechtlicher Vereinbarungen durch die Verwaltung festgelegt. Nach Wegfall des Bedarfs wird die Beschilderung der jeweiligen Haltestelle wieder aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Liegenschaftsverwaltung; Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Pachtvertrages über die Wasserfläche des Schwetzendorfer Weihers zwischen Gemeinde Pettendorf ./. Anglerclub Pettendorf e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 05.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Fischereipachtvertrag stammt ursprünglich aus dem Jahre 1973. Der Vertrag dient der Ausübung der Sportfischerei und umfasst ausschließlich die Verpachtung der Wasserfläche.

Ansonsten regelt der Vertrag mit nachfolgenden Änderungen im Wesentlichen den Pachtzins. Dieser wurde seit 1973 von ursprünglich 500,00 DM auf zuletzt (2009) inzwischen 350,00 €/a erhöht.

Der Verein betreibt Jugendarbeit und beteiligt sich aktiv am Gemeindewesen, u.a. am RamaDama und am Ferienprogramm der Gemeinde.

Nachdem ein Entgegenkommen der Gemeinde bei der Parkgebührenbefreiung mehrheitlich nicht befürwortet wurde, wird vorgeschlagen, den bisherigen Pachtzins in der Höhe unverändert beizubehalten. Der Pachtvertrag wird erneut um 10 Jahre verlängert bis 31.12.2029.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Achhammer merkt an, dass aus den bereits vom Bürgermeister genannten Gründen der Verein entsprechend zu unterstützen ist. Dem wird mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss

Der Pachtvertrag mit dem Anglerclub Pettendorf e.V. wird um weitere 10 Jahre verlängert bis 31.12.2029. Im Übrigen bleibt es bei den Bestimmungen des Pachtvertrages vom 28.12.1973 mit den jeweiligen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 05.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Weigl gibt folgendes bekannt:

Bürgermeister Weigl begrüßt in der heutigen Sitzung als Schriftführer und neuen, stellvertretenden Geschäftsleiter, Herrn Christian Putz.

Die Baugenehmigung für den provisorischen Kindergarten in Containerbauweise ging am 05.09.2019 ein.

Im Rahmen des letzten „Runden Tisches“ in Pettendorf wurden Bedenken hinsichtlich des Rückhaltebeckens im neuen Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ geäußert. Hierzu werden durch die Fa.  STRABAG im Auftrag der Gemeinde Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Straßensanierungsarbeiten in der Gartenstraße in Neudorf sind abgeschlossen und wurden bereits abgenommen.

Der Straßen-und Umweltausschuss befasste sich am 03.09.2019 mit der Niederschlagswasserproblematik in der Marienstraße, Adlersberg. Hierzu wurde nun das IB Kehrer Planung mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (LV) mit möglichen Alternativen beauftragt. Nach Vorlage wird eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und die Maßnahme zeitnah umgesetzt.

Am Naherholungsgebiet der Gemeinde am Schwetzendorfer Weiher wurde eine Begehung mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten durchgeführt. Bürgermeister Weigl verlas die Zusammenstellung der Ergebnisse des beauftragten Büros. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Gemeinde vorerst nicht zu veranlassen.

Das Landratsamt Regensburg informiert mit Schreiben vom 01.08.2019 über „Die Regensburger Erklärung“ – Plattform für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Hierzu findet am 06.11.2019 eine Veranstaltung im Aurelium in Lappersdorf statt, die Gemeinde wird gebeten, das Bündnis als Pate zu unterstützen.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

An Gemeinderat Josef Simbeck wurde von Eltern von Kindergartenkindern der Wunsch herangetragen, morgens von 07:00 bis 09:00 Uhr die verkehrsrechtliche Regelung (VZ 251 „Einfahrt für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten“ mit dem ZZ 1020-30 „Anlieger frei“) auszusetzen und stattdessen eine Einbahnstraßenregelung in der Margarethenstraße zu treffen. Bürgermeister Weigl erklärt hierzu, dass die Einbahnstraßenregelung bereits einmal im Gemeinderat diskutiert wurde, dies aber aufgrund der ungünstigen Lage der jeweiligen Grundstückszufahrten wieder verworfen wurde.

Gemeinderat Christian Listl fragt an, ob eine Baumaßnahme der Telekom in der Naabstraße in Mariaort bekannt sei. Dies wurde vom Schriftführer bestätigt, eine verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Hinweis auf die landwirtschaftlichen Anlieger wurde bereits erteilt.

Des Weiteren fragt Gemeinderat Listl an, ob nicht durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Durchfahrtskontrollen an der Brücke Mariaort durchgeführt werden könnten. Dies wurde vom Schriftführer verneint, hier wäre die Polizei zuständig.

Datenstand vom 18.10.2019 09:26 Uhr