Datum: 19.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung einer Bogenhalle auf Fl.Nr. 339, Gemarkung Pettendorf (Am Klosterfeld, Ried)
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1594/13, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
3 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 1110, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)

zum Seitenanfang

1. Errichtung einer Bogenhalle auf Fl.Nr. 339, Gemarkung Pettendorf (Am Klosterfeld, Ried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 19.09.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beantragt wird eine Bogenhalle in den Ausmaßen von 12,00 x 11,00 m, einer Wandhöhe von 2,50 m und einer max. Höhe von 5,80 m im Mittelbereich. Die Halle wird ohne Boden ausgeführt, die Befestigung erfolgt mittels Bodenanker.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Privilegierung (Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) ist nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1594/13, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 19.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 23.01.2014 mit einer Bauvoranfrage über den Neubau von 2 Einfamilienhäusern auf dem nunmehr geteilten Grundstück und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen.

Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid Nr. S 43-2014-0193 am 20.03.2014 unter anderem unter folgenden Auflagen:
  1. Das Vorhaben ist nach dem beigefügten Lageplan zu situieren.
  2. Die ordnungsgemäße Erschließung (Trinkwasserversorgung, Kanalanschluss, rechtlich gesicherte Zufahrt) ist nachzuweisen.
  3. Die Gebäude sind in Bauweise E+D zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen sind mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
  5. Die endgültige Planung ist mit dem Landratsamt abzustimmen.

Zum Antrag auf Baugenehmigung:
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 11,24 x 9,99 m zzgl. einer Doppelgarage mit Technikraum und Windfang/Garderobe in den Ausmaßen von 11,11 x 9,36 m (ohne Unterkellerung) zu errichten. Das Hauptgebäude soll mit einem Satteldach (DN 22°) und die Garage/Anbau mit einem Pultdach (DN 7°) versehen werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die private Zufahrt über die Fl.Nr. 1594/16, Gemarkung Pettendorf, dinglich gesichert. Die Kanalisation ist über die private Abwasserleitung aus Fl.Nr. 1594/9 an die Hauptkanalleitung sichergestellt. Die Wasserversorgung ist lt. Stellungnahme des WZV vom 17.09.2019  ebenfalls sichergestellt.

Nachbarunterschriften:
Diese sind bis auf eine vorhanden, eine Benachrichtigung durch die Gemeinde erfolgte nicht.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 1110, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 19.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer ähnlichen Bauvoranfrage auf der Fl.Nr. 1102, Gemarkung Pettendorf, in seiner Sitzung vom 20.09.2018 und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen.

Die Antragsunterlagen wurden mit Post vom 26.09.2018 an das Landratsamt Regensburg zur Erteilung eines Vorbescheides weitergeleitet. Bei einem zwischenzeitlichen Gespräch zwischen den Antragstellern und der Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg wurde erörtert, dass der geplante Standort nicht genehmigungsfähig sei. Es wurden Alternativen aufgezeigt, der nunmehr beantragte Standort fand von den beteiligten Fachstellen Zustimmung.

Anfrage neu:
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (ca. 10 x 10 m) und Garage zu errichten. Das Grundstück grenzt an das bestehende Anwesen an, das Wohnhaus soll senioren- und behindertengerecht gebaut werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Zum Aichahof“ gesichert, die Erschließung Kanal bzw. Wasser ist über das Grundstück Fl.Nr. 1101, Gemarkung Pettendorf, als gesichert zu betrachten.

Nachbarbeteiligung:
Alle angrenzenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Antragsteller.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Dotzler stellt fest, dass das Vorhaben ganz klar gegen den Bescheid der Regierung der Oberpfalz aus 2009 zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan verstößt. Hier wird unter anderem zu Abschnitt I.1.2 festgestellt, dass die kleineren Gemeindeteile, hier auch Aichahof, keine Ansatzpunkte für eine Siedlungsentwicklung darstellen. Er würde gerne auch die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde abwarten und bis dahin eine Entscheidung über das Vorhaben vertagen.

BA-Mitglied Meyer stellt fest, dass der neue Standort gut zum bestehenden Ensemble passt, aus seiner Sicht wäre das Vorhaben  genehmigungsfähig.

BA-Mitglied Oberleitner sieht die Angelegenheit ähnlich wie BA-Mitglied Dotzler und kann daher dem Vorhaben nicht zustimmen.

BA-Mitglied Achhammer stellt fest, dass beide Standorte immer in der Nähe der Hofstelle und daher für ihn auch jeweils genehmigungsfähig sind. Wichtig ist ihm, dass durch diesen Neubau wieder ein familiärer Zuzug ermöglicht wird.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Bink stellt fest, dass die Bauvoranfrage aufgrund der Stimmengleichheit somit abgelehnt ist.

Datenstand vom 18.10.2019 09:21 Uhr