Datum: 10.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Geschäftsordnungsantrag; Änderung der Beschlussreihenfolge
2 Gemeindebücherei St. Margaretha; Erhöhung des gemeindlichen Zuschussanteils ab dem Haushaltsjahr 2020 ff.
3 Gemeindebücherei St. Margaretha; Antrag auf einmalige Erhöhung der Beteiligung der Träger der Gemeindebücherei, Mehrkosten EDV
4 Liegenschaften der Gemeinde; Dorfhaus Kneiting, Festlegung der Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung zur Bewirtschaftung des Dorfhauses
5 Vollzug des Art. 5 GLKrWG; Berufung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl am 15.03.2019
6 Personalangelegenheiten; Ausschreibung der Kassenleitung mit Vollstreckungsstelle mit Wirkung ab 01.04.2020
7 Personalangelegenheiten; Ausbildung einer/eines Beamtin/Beamten der 3. Qualifikationsebene im Studienjahr 2020/2023
8 Kostenfreiheit des Schulwegs; Teilweise ungerechtfertigte kostenfreie Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Ortsteilen Adlersberg und Neudorf
9 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des bestehenden Haltverbots in der Hauptstraße, Pettendorf
10 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung desVZ 357 "Sackgasse" in der Zufahrtsstraße "Am Sand" im Neubaugebiet "Pettendorf-Südwest"
11 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Geschäftsordnungsantrag; Änderung der Beschlussreihenfolge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Obermeier schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 6 und 7, jeweils die Gemeindebücherei St. Margaretha betreffend, abweichend von der Ladung als neue Tagesordnungspunkte 2 und 3 zu behandeln.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Beschlussreihenfolge zu. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7  werden als Tagesordnungspunkte 2 und 3 (neu) behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Gemeindebücherei St. Margaretha; Erhöhung des gemeindlichen Zuschussanteils ab dem Haushaltsjahr 2020 ff.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ausgangslage
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.12.2018 wurde für das Haushaltsjahr 2019 eine einmalige Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Bücherei von 2.000 € auf 3.000 € einstimmig genehmigt. Grund hierfür war das 30-jährige Jubiläum der Gemeindebücherei.

Gleichzeitig wurde im Beschluss am 06.12.2018 in Aussicht gestellt, dass die Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2020 – vorbehaltlich einer gleichlautenden Entscheidung der Kirchenverwaltung – den Zuschuss auf 3.000 € jährlich zu erhöhen.

In der Sitzung des Büchereikuratoriums am 17.09.2019 erfolgte in diesem Zusammenhang nachfolgende Beschlussfassung bzw. Antragstellung:

Die beiden Träger haben im Jubiläumsjahr 2019 die Beteiligung von 2.000 € / im Jahr 2018 auf 3.000 € / im Jubiläumsjahr erhöht. Die Kirchenverwaltung Pettendorf hat in der Sitzung vom 12.09.2019 beschlossen, die jährliche Beteiligung ab 2020 auf 2.700 € festzulegen. Dieser Beschluss geht laut Pfarrer Pabst davon aus, dass die Erhöhung im Jahr 2019 jubiläumsbedingt war. Allerdings soll auch den gestiegenen Medienkosten und dem erforderlichen Update- und Softwarevertrag Rechnung getragen werden, so dass ein Rücksprung auf eine Beteiligung des Jahres 2018 von 2.000 € nicht in Betracht gezogen wurde.

Beschluss: Das Büchereikuratorium hält die Argumente der Kirchenverwaltung für überzeugend und beschließt, die jährliche Beteiligung der beiden Träger ab 2020 auf 2.700 € - vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates in der Oktobersitzung - festzulegen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja – 0 Nein-Stimmen

Stellungnahme der Verwaltung
Ausgehend von der Beschlusslage vom 06.12.2018 und der Entscheidung der Kirchenverwaltung am 12.09.2019 besteht grundsätzlich die Möglichkeit den gemeindlichen Anteil ab 2020 ff. auf 2.700 € jährlich zu erhöhen. Wesentlicher Grund der haushaltsrechtlich relevante Erhöhung zuzustimmen, ergibt aus der im Büchereikuratorium dargestellten Erhöhung der Kosten für die laufende Softwarepflege. Das Kuratorium beschloss hierzu:

Bisher wurden notwendige Updates nur von Fall zu Fall eingekauft. Dieses Verfahren kann im Hinblick auf die immer häufigeren Änderungen nicht mehr beibehalten werden. Ein Pflegevertrag bestand bisher nicht. Die monatlichen Kosten für diesen Update- und Softwarepflegevertrag betragen 47 € zuzüglich MwSt (rd. 66 €) – somit 564 € zuzüglich MwSt.(rd. 792 €) jährlich. Stellt man dem allein die jetzt anstehenden Updates mit Kosten in Höhe von 549 € zuzüglich MwSt. (rd. 653 €) entgegen und weiß, dass Anfang Dezember 2019 ein weiteres Update (mit Kosten von 200 €) kommen soll, so zeigt sich, dass der Abschluss des Update- und Softwarepflegevertrages wirtschaftlich und sinnvoll ist.

Die Kirchenverwaltung Pettendorf hat die Erfordernis eines solchen Vertrages bereits in der Sitzung vom 12.09.2019 anerkannt und daher beschlossen die jährliche Beteiligung ab 2020 anzuheben.

Beschluss: Das Bücherkuratorium hält den Abschluss eines Update- und Softwarepflegevertrages für wirtschaftlich und erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja – 0 Nein-Stimmen

Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird durch die Erhöhung des Zuschusses nicht in Frage gestellt.

Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob eine paritätische Beteiligung der Gemeinde Pettendorf an den Kosten der Bücherei Maßstab für die weitere Kostenbeteiligung sein muss. Hierzu ist festzustellen, dass die Gemeinde Pettendorf neben dem Erwerb des Gebäudes alle wesentlichen investive Maßnahmen beim Umbau der Bücherei –abzüglich der Zuschüsses des St. Michaelsbunds- vollständig getragen hat und zudem den laufenden Gebäudeunterhalt in der Zukunft finanziert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. Büchereikuratoriumsmitglied und Gemeinderat Achhammer bedankt sich ausdrücklich bei dem anwesenden Büchereileiter, Herrn Reinhold Demleitner und betont, dass das Büchereiteam eine hervorragende Arbeit leistet und diese immer von großem Ideenreichtum getragen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Zuschusses auf 2.700 € ab dem Haushaltsjahr 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Gemeindebücherei St. Margaretha; Antrag auf einmalige Erhöhung der Beteiligung der Träger der Gemeindebücherei, Mehrkosten EDV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ausgangslage Büchereikuratorium, Sitzungsprotoll vom 17.09.2019:

Im Haushaltsentwurf vom 18.03.2019 wurde von Kosten für die Anpassung der EDV für die Bücherei in
Höhe von 1.000 € ausgegangen. Dieser Betrag hätte mit den Beiträgen der beiden Träger für 2019 in Höhe von jeweils 3.000 € finanziert werden können. Mittlerweile sind allerdings neue dringende Empfehlungen des Dachverbandes eingegangen. Die ständigen Änderungen im Datenschutzrecht und ein neuer deutscher Katalogisierungsstandard machen es nötig, dass die Bücherei entsprechende technische Maßnahmen ergreift. Entsprechend der Empfehlung des Sankt Michaelsbundes wurde ein Angebot unserer Softwarefirma eingeholt. Ergebnis: Kosten von rund 2.000 €. Hinzu kommen noch Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 von ca. 400 €. Insgesamt somit rd. 2.400 €.

Die Zuschussrichtlinien sehen eine Möglichkeit vor, sofern die Aufwendungen für die EDV mindesten 1.500 € betragen. Aus diesem Grund wurde ein entsprechender Zuschussantrag gestellt. Der Sankt Michaelsbund hat diesem Antrag auch entsprochen und hat einen vorläufigen Zuschussbescheid über 1.800 € erteilt. Hierbei wurden die Projektgesamtkosten allerdings sehr großzügig nach oben angesetzt. Dieser Betrag ist allerdings lediglich ein Ansatz und muss keinesfalls erreicht werden.

Entsprechend der beigefügten Anlage 3 ergibt sich somit ein zusätzlicher Bedarf bei der Beteiligung der beiden Träger in Höhe von je 250 € für das Jahr 2019.

Das Büchereikuratorium nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis, erachtet die Gründe für erforderlich und beschließt vorbehaltlich der Beschlüsse der Kirchenverwaltung eine einmalige Erhöhung im Jahr 2019 von 250 € je Träger. Die Vertreter der beiden Träger werden dies in den entsprechenden Sitzungen des Gemeinderates und der Kirchenverwaltung im Oktober zur Abstimmung bringen, so dass die erforderliche Abwicklung des Zuschusses bis Mitte November erfolgen kann.

Beschluss: Einmalige Erhöhung der Beteiligung im Jahr 2019 von 3.000 € um 250 € auf 3.250 €
Abstimmungsergebnis: 5 Ja – 0 Nein-Stimmen

Stellungnahme Verwaltung der Gemeinde Pettendorf:
Der vom Büchereikuratorium aufgezeigte Anpassungsbedarf ist nachvollziehbar und wird mit der Umsetzung durch die Softwarefirma wirtschaftlich gelöst. Eine technische Unterstützung seitens der Gemeinde, z. B. Installation der Software durch SG 12, wäre unwirtschaftlich, zudem ergäben sich u. U. wieder unnötige Rechtsprobleme in Sachen Gewährleistung etc.

Aufgrund der gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Gemeindebücherei kann unter dem Vorbehalt der paritätischen Beteiligung der Kirchenverwaltung dem Antrag auf eine einmalige Erhöhung um 250 € zustimmt werden. Es stellen sich keine Alternativlösungen dar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der einmaligen Erhöhung des Zuschusses um 250 € für das Kalenderjahr 2019 zu. Falls die Ausgabe erst 2020 kassenwirksam wird, ist ein entsprechender Planansatz in 2020 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Liegenschaften der Gemeinde; Dorfhaus Kneiting, Festlegung der Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung zur Bewirtschaftung des Dorfhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Wie bereits bekannt endet der langjährige Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter zum 31.12.2019.

Die Pachtsache betrifft folgende Räumlichkeiten:

  1. Mehrzwecksaal
  2. Küche
  3. Lager
  4. WC-Anlagen
  5. Putzraum
  6. Voyer
  7. Im Außenbereich besteht noch im neuen Pavillon  die Möglichkeit der Lagerung von Bierzeltgarnituren

Historisch entwickelte sich der Betrieb aus der Betreuung der Kneitinger Vereine heraus und wurde aus der damaligen Gaststätte Weinmann in das neu erbaute Dorfhaus übertragen. Genaue Nutzungsvorgaben waren vertraglich nicht formuliert, es bestand jedoch ein Konsens darüber, die ursprüngliche Versorgung der Vereine während der Vereinsabende zu gewährleisten.

Die bisherige Nutzung war nicht als erwerbsmäßiger Gaststättenbetrieb angedacht, da hier sowohl die räumlichen Voraussetzungen als auch die Stellplatzsituation unzureichend wären.
Auch ist die zentrale Lage im Sinne der Entstehung von Emissionen bei der zukünftigen Nutzung zu berücksichtigen. Es entwickelte sich aber die Abhaltung von Geburtstagen und Familienfesten über die Vereinsbetreuung hinaus.

Um die Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung festzulegen, fand im Vorfeld ein Ortstermin mit den zuständigen Stellen des LRA Regensburg statt, die sowohl Gaststättenrecht als auch Lebensmittelhygiene betreffen. Hieraus wurden die Aussagen getroffen, dass die Eigenschaften der Räumlichkeiten jederzeit eine Bewirtung erlauben, auch die Zubereitung und der Verkauf von Speisen im begrenzten Umfang möglich ist.
Sehr empfohlen wird dann allerdings, den Schankbereich außerhalb der Küche unterzubringen, da entstehende Fettbildung sich am Geschirr anlegt und dies z. B. an den Gläsern regelmäßig zum Verlust der Schaumbildung führt. Geeignete Kühlmöglichkeiten müssen je nach Nutzung vorgehalten werden. Ein getrenntes Handwaschbecken wäre wünschenswert, die bisherige Lösung ist aber auch ausreichend. Die Entlüftung ist auch für Fritteusen geeignet.

Ein Betreiber/in muss folgende Nachweise erbringen:
  • Gesundheitszeugnis
  • Auszug aus Gewerbezentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
  • Antrag nach § 2 Gaststättengesetz

Aktuelle Nutzung durch Vereine:
Montag:        bisher keine, ggf. FF Kneiting
Dienstag:        Winzerer Schützen  ab 19:00 h
Mittwoch:        Seniorenturnen ab 19:00 h
Donnerstag:        keine Nutzung
Freitag:                Kneitinger Schützen
Samstag:        keine Nutzung
Sonntag:        Früh-/ Dämmerschoppen

Unregelmäßig nutzen der OGV Kneiting die Räumlichkeiten, wie auch zu Versammlungszwecken der Zunftbaumverein und die Senioren. Insoweit muss diese Nutzung auch zukünftig möglich bleiben.

Auch der Zugriff der Gemeinde für die Nutzung für die DE Kneiting, Bürgerversammlung und Wahlen etc. muss bestehen bleiben.

Ein zukünftiges Pachtverhältnis muss deswegen die gesetzten Rahmenbedingungen vorgeben. Auch kann die Höhe des Pachtzinses erst festgelegt werden, wenn die Möglichkeiten eines Pächters klar sind, da dieser in der Lage sein muss, die wirtschaftlich erzielbaren Erträge einzuschätzen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ist nun über Art und Umfang der künftigen Nutzung neu zu entscheiden. Maßstab bilden dafür die gegebenen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der fachlichen Beratung durch das Landratsamt Regenburg.

Unabdingbar ist die Möglichkeit der regelmäßigen Nutzung durch die Vereine oder die Gemeinde Pettendorf. Darüber hinaus muss auch der bisherige Nutzungsumfang, z. B. für Veranstaltungen der Senioren etc. gewährleitet werden. Am Beispiel der Ausschreibung des „Dorfheims Oppersdorf“ zeigt sich, dass die Vereinsnutzung auch bei Vergleichsobjekten, die sogar der Kategorie „Vollgastronomie“ entsprechen, mit oberster Priorität gewährt sein muss.

Bürgermeister Obermeier betont, dass sich die Kernöffnungszeiten und die allgemeine Nutzung des Dorfhauses Kneiting eng an den Vereinen orientieren muss und zudem zu gewährleisten ist, dass auch öffentliche Veranstaltungen, z. B. Bürgerversammlungen, bewirtet werden.

Gemeinderat Achhammer macht deutlich, dass die Nutzung des Dorfhauses für Vereine, insbesondere für Vereinsveranstaltungen oder vergleichbare Nutzungen oberste Priorität haben muss. Auch ist zu fordern, dass eine Nutzung durch Vereine aus dem gesamten Gemeindegebiet Pettendorfs möglich ist. Gemeinderat Weigl unterstreicht nochmals die Bedeutung des Dorfhauses Kneiting, das angesichts der zu befürchtenden Verschlankung des Gastronomieangebotes in Pettendorf zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Jedoch muss auch klar sein, dass das Dorfhaus Kneiting nicht als klassisches Wirtshaus betrachtet werden darf. Oberste Priorität muss die Nutzung durch die gemeindlichen Bürger haben und nicht gastronomische Versorgung einer möglichen Laufkundschaft aus Regensburg, die unter Umständen wegen eines günstigen Essens- und Getränkepreises das Dorfhaus Kneiting „überrennt“.

Gemeinderätin Weiermann fragt an, ob schon Überlegungen angestellt wurden, dass sich die Vereine selbst versorgen. Hierzu äußert Bürgermeister Obermeier Bedenken dahingehend, dass dann grundsätzlich für jeden Verein entsprechende Gestattungen nach dem Gaststättengesetz erforderlich wären. Zudem sind die Vereine gefordert, dafür zu sorgen, dass das eingesetzte „Personal“ hinsichtlich der Hygienebestimmungen ausreichend geschult wird (Anmerk.: Unterrichtungsnachweis u. Gesundheitszeugnis).

Gemeinderat Dotzler macht ebenfalls deutlich, dass für ihn der preiswerte „Sonntagvormittag-Schweinebraten“ für den Ausflugsgast nicht die Kernnutzung definiert. Jedoch sollte das Dorfhaus Kneiting auch in einem vorher festgelegten und ggf. vertraglich geregelten Maß, exemplarisch für Kleinkunstgruppen und Geburtstage, nutzbar sein.  

Einigkeit besteht in der weiteren Diskussion darüber, dass das Dorfhaus Kneiting keine existenzgefährdende Konkurrenz zu den einheimischen Wirten darstellen darf. Art und Umfang der Veranstaltungen sind daher grundsätzlich im Rahmen zu halten.

Ebenfalls Konsens besteht darüber, dass im Dorfhaus Kneiting auch kleinere Investitionen, z. B. der Einbau einer Theke, erforderlich werden. Die Ausschreibung des Dorfhauses Kneiting soll vorerst nur regional erfolgen.

Des Weiteren gelten nachfolgende Rahmenbedingungen für die Verpachtung:

  • Die Zubereitung von warmen Speisen ist nur im begrenzten Umfang möglich.
  • Grundsätzlich soll der Bezug von Getränken über die regionale Brauerei erfolgen.
  • Die regelmäßige Vereinsnutzung ist wie bisher zu gewährleisten, die Kernöffnungszeiten sind entsprechend abzustimmen.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf schreibt die Verpachtung des Dorfhauses Kneiting, entsprechend der festgelegten Rahmenbedingungen aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Art. 5 GLKrWG; Berufung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl am 15.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Kommunalwahl am 15. März 2020 sind ein Wahlleiter und ein Stellvertreter durch den Gemeinderat zu bestellen.

Art. 5 Abs. 1 GLKrWG lautet: Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Satz 3: Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Satz 4: Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Nachdem absehbar ist, dass sich die amtierenden Bürgermeister der Gemeinde Pettendorf wieder zur Wahl stellen und das Gleiche auch für die überwiegende Mehrheit der Gemeinderäte/innen gilt, sollte aus dem Bereich der Verwaltung der Wahlleiter und dessen Stellvertreter bestellt werden.

Hierfür wird seitens der Geschäftsleitung der Leiter des Sachgebietes 12, Pass- und Einwohnermeldewesen, Ordnungswesen, Wahlen und Soziales, Herr Gerold Meyer und als sein Stellvertreter, Herr Jörg Mayer vom Sachgebiet 10, Hauptamt vorgeschlagen.

Beide Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Wahlen und das profunde Fachwissen, die Funktion vollinhaltlich auszuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt als Wahlleiter der Gemeinde Pettendorf für die Kommunalwahl 2020 Herrn Gerold Meyer und als dessen Stellvertreter Herrn Jörg Mayer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Personalangelegenheiten; Ausschreibung der Kassenleitung mit Vollstreckungsstelle mit Wirkung ab 01.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Ablauf des Monats Februar 2021 wird der bisherige Kassenleiter in den Ruhestand versetzt.

Um einen friktionslosen Übergang und eine gründliche Einarbeitung in das Aufgabengebiet mit besonderer Bedeutung für die Gemeinde Pettendorf und den Schulverband Pettendorf-Pielenhofen zu gewährleisten, wird seitens der Verwaltung intendiert, die Stelle mit Wirkung ab 01.04.2020 mit einer Nachfolgerin oder Nachfolger zu besetzen.

Die Stellenbeschreibung umfasst u. a. nachfolgende Tätigkeiten:

  • Leitung der Gemeindekasse einschließlich der Vollstreckungsstelle (mit einem Team von 0,5 Mitarbeitern)
  • Steuerung, Koordinierung und Organisation der Aufgaben der Gemeindekasse nach wirtschaftlichen Grundsätzen
  • Überwachung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Verwaltung der Finanzmittel
  • Buchungen von Ein- und Auszahlungen, Verrechnungen
  • Finanzbuchhaltung (nach Umstellung auf Doppik)
  • Liquiditätsplanung und -sicherung (in Zusammenarbeit mit der Kämmerei)
  • Kassenkredite, Fest- und Termingelder
  • Bewirtschaftung / Verwaltung von Geld- und Kapitalvermögen
  • Forderungsmanagement
  • Bearbeitung von Vorgängen aus dem Bereichen Stundung, Niederschlagung und Erlass
  • Archivierung der Vorgänge
  • Auskünfte über Veranlagungen
  • Zahlungsrückstände feststellen und bearbeiten
  • Durchführung von Mahnverfahren
  • Einleitung besonderer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Zwangsversteigerungen, Sicherungshypotheken)
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen in Angelegenheiten der Kasse und Vollstreckungsstelle
  • Finanzstatistiken, -meldungen erstellen
  • Kassen- und Jahresabschlüsse
  • Prüfung der Tagesabschlüsse
  • Kontrolle der Vorschuss- und Verwahrkonten
  • Bearbeitung von allgemeinen Angelegenheiten der Gemeindekasse

Aufgrund des vorliegenden Stellenwertgutachtens der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement ist die Stelle bei vollständiger Übertragung aller Aufgaben inkl. der Vollstreckungsstelle mit EGr. 9a TVöD bewertet. Für Beamtinnen und Beamte besteht eine Entwicklungsmöglichkeit bis BesGr. A9 (2.QE).

Bis zum Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers ist bei einer Neubesetzung der Stelle mit einem Tarifbeschäftigten eine vorübergehende Eingruppierung in EGr. 6 TVöD vorgesehen, soweit die tarifrechtlichen Anforderungen an die dann tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine abweichende Eingruppierung erfordern.

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Regensburg ist über die geplante Maßnahme informiert und begrüßt grundsätzlich den Ansatz, eine längere Einarbeitungszeit in das Aufgabengebiet zu leisten. Darüber hinaus wird die fachliche Meinung geteilt, dass die Personalgewinnung für den Aufgabenbereich grundsätzlich schwierig gestaltet.

Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Personalgewinnung und Einarbeitung vor Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers unabdingbar. Insbesondere sind spezifische Kenntnisse über die Handhabung des Kassenprogramms zu erwerben, die zum Zeitpunkt der Funktionsübergabe umfassend vorliegen müssen.

Erfahrungen aus der Personalgewinnung im öffentlichen Dienst zeigen zudem, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus dem Sparkassen- und Bankensektor oder vergleichbaren kaufmännischen Berufen kommen können. Bei diesem Personenkreis sind u. U. zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen bezüglich der haushaltsrechtlichen Grundlagen der Aufgabenstellung erforderlich.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt  der geplanten Ausschreibung und der Beschäftigung der zusätzlichen Kassenkraft mit Wirkung ab 01.04.2020 zu. Die geplanten Maßnahmen sind im Haushalt 2020 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Personalangelegenheiten; Ausbildung einer/eines Beamtin/Beamten der 3. Qualifikationsebene im Studienjahr 2020/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Gemeinde Pettendorf wird es aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation in den nächsten Jahren zunehmend schwieriger werden, qualifiziertes Personal im erforderlichen Umfang zu gewinnen. Diese Problematik hat ihre Wurzeln in einer umfassenden gesellschaftlichen Entwicklung, die sich gegenwärtig in unserer Gesellschaft vollzieht und unter dem Begriff „demografischer Wandel“ zusammengefasst wird. Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind regional sehr unterschiedlich. Die Situation im Großraum Regensburg ist (untypischerweise) gekennzeichnet durch einen positiven Wanderungssaldo und einen zunehmenden Wettbewerb um Arbeitskräfte, auch aufgrund des sich bundes- und europaweit verschärfenden Fachkräftemangels. So wird es für die Gemeinde Pettendorf als vorausschauend planende Arbeitgeberin absolut notwendig, zum einen aktiv durch zielorientierte Personalplanung und –gewinnung für ausreichend Nachwuchs zu sorgen und zum anderen die bestehende Belegschaft gezielt zu entwickeln, zu erhalten und die vorhandenen Potentiale optimal zu fördern und einzusetzen.

Altersstruktur der Gemeindeverwaltung
Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in der Verwaltung steigt seit Jahren kontinuierlich an und liegt 2019 im arithmetischen Mittel bei über 45 Jahren, der Median bei liegt derzeit bei 50 Jahren und würde bei einer Beibehaltung des jetzigen Personalkörpers bis 2020 auf 56 Jahre ansteigen. Der Anteil der mind. 50jährigen liegt derzeit bei rund 55 %, der Anteil der Mitarbeiter/-innen ab 55+ Jahren bei 33,33 %. Dies bedeutet, dass in der nächsten Dekade ca. 1/3 der Beschäftigten in den Ruhestand eintritt und zu ersetzen ist. Auf die sich verschärfenden Gewinnungsprobleme muss sich die Gemeinde für einzelne Fachbereiche vorbereiten, indem sie die Nachbesetzungen frühzeitig plant und das vorhandene Personal entsprechend fördert und qualifiziert. Außerdem muss in Zukunft damit gerechnet werden, dass nicht alle (extern) ausgeschriebenen Stellen friktionslos besetzt werden können. Daher wird es zunehmend wichtig, das vorhandene Personal zu binden und zu entwickeln.

Dazu ist eine Analyse des Personalbestands im Hinblick auf vorhandene Kompetenzen und gegebene Entwicklungspotenziale sowie ein Abgleich mit künftigen Anforderungen erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels bedeutet das Ziel einer langfristigen Sicherung der „Handlungsfähigkeit“ der Gemeindeverwaltung daher, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die dem Fachkräftemangel entgegensteuern und durch Personalentwicklung, die Potentiale der Belegschaft zu erkennen, zu fördern, weiterzuentwickeln und dadurch bestmöglich auszuschöpfen.

Stetig steigende fachliche Anforderungen
Bei der Gemeinde Pettendorf verfügt lediglich der geschäftsleitende Beamte über die Qualifikation für die 3. Qualifikationsebene (ehemals gehobener Dienst).

In den Organisationseinheiten Kämmerei und Bauamt gibt es eine Vielzahl von Tätigkeiten, die grundsätzlich der 3. Qualifikationsebene zuzuordnen sind.

Um die Bereiche für die Zukunft anforderungsgerecht personell auszustatten bzw. zu unterstützen, ist die Ausbildung von entsprechend qualifiziertem Personal unabdingbar.

Es ist daher vorgesehen ab September 2020 erstmals eine Beamtin oder einen Beamten der 3. Qualifikationsebene im dualen Studium auszubilden.

Bei der Ausbildung der Beamtinnen und Beamten für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, werden Kenntnisse
  • im öffentlichen und privaten Recht,
  • in Wirtschafts- und Finanzlehre,
  • in den Sozialwissenschaften sowie
  • Verwaltungslehre und
  • Informatik

vermittelt.

Das Studium befähigt zur Übernahme qualifizierter Sachbearbeitertätigkeit bis hin zu Führungsaufgaben im Bereich des mittleren und gehobenen Managements in der Verwaltung verschiedenster Behörden wie Rathäusern, Landratsämtern, Wasserwirtschaftsämtern und vielen anderen Dienststellen.

Kosten der Ausbildung
Nach Art. 3 HföDG sind die nichtstaatlichen öffentlichen Dienstherren und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Freistaat für die Ausbildung ihrer Studierenden in den Studiengängen Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) und Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) sowie der Fortbildung (Qualifizierungsoffensive II) die Kosten zu erstatten.

Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:

Bei normalem Studienverlauf:
fällig im
für  Studienabschnitt(e)
Anzahl Monate
Kosten je Monat
Kosten je Stud.
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns
FStA 1
7
968 EUR
6.776 EUR
zweiten Jahr nach Studienbeginn
FStA 2 + FStA 3
3 + 4 = 7
968 EUR
6.776 EUR
dritten Jahr nach Studienbeginn
FStA 4
7
968 EUR
6.776 EUR
 
 
 
 
20.328 EUR

Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte, d. h. 10.164 €. 

Hinzu kommt die Besoldung der Studierenden, die sich derzeit auf 1.263,85 € Grundbetrag monatlich belaufen, sowie derzeit noch nicht exakt ermittelte Kosten für Versorgung und Beihilfe. Soweit einschlägig erhalten Anwärter Familienzuschlag und

Im Vergleich dazu beträgt die Ausbildungsvergütung einer/eines Verwaltungsfachangestellten derzeit

ab
1. März 2018
ab
1. März 2019
im ersten Ausbildungsjahr
968,26 Euro
1.018,26 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr
1.018,20 Euro
1.068,20 Euro
im dritten Ausbildungsjahr
1.064,02 Euro
1.114,02 Euro
im vierten Ausbildungsjahr
1.127,59 Euro
1.177,59 Euro.

Die Lehrgangsgebühren für Verwaltungsfachangestellte betragen im aktuellen Ausbildungszyklus 2016/2019 inklusive Prüfungsgebühren 11.290 €. 

Wesentlicher Unterschied zwischen dem Studium an der Hochschule für öffentlichen Dienst, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung und der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten liegt darin, dass im Rahmen des Studiums wesentlich tiefgründigere und breitere Fähigkeiten und Kenntnisse für Aufgaben des öffentlichen Dienstes vermittelt werden. .

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ausbildung einer Beamtin/eines Beamten der 3. Qualifikationsebene ab September 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Kostenfreiheit des Schulwegs; Teilweise ungerechtfertigte kostenfreie Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Ortsteilen Adlersberg und Neudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach Feststellung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle werden die Schüler aus dem Ortsteil Adlersberg und Neudorf seit Einführung der RVV-Tickets (freigestellte Schulbuslinie) nach bestehender Rechtslage zum größten Teil unrechtmäßig kostenfrei befördert. Der Anspruch auf Zuteilung einer Förderpauschale entsteht bei Grundschülern für Schulwege ab 2 km Entfernung zur Schule. Ausnahmen hiervon bilden nur gefährliche Schulwege, die aber nach strengen Kriterien zu prüfen und nachzuweisen sind.
Für die betroffenen Kinder wurde auch korrekter Weise keine pauschale Förderung beantragt. Lediglich die Abgrenzung einer freiwilligen Leistung der Gemeinde und damit auch die kostenmäßige Zuständigkeit der Gemeinde (anstelle Schulverband) wurde nicht berücksichtigt.  

Die einhergehenden Ausgaben sind als freiwillige Schülerbeförderung zu bewerten und daher von der Gemeinde dem Schulverband in voller Höhe zu ersetzen. Dies gilt ab Einführung der RVV-Tickets auch rückwirkend für die Jahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 wie auch für das aktuelle Schuljahr. Einen Beförderungsanspruch haben für Adlersberg lediglich Schüler mit den Anschriften Hummelbergstraße, Am Vogelherd und Dominikanerinnenstraße, während für Neudorf grundsätzlich kein Anspruch entsteht.

Der hierdurch aufgelaufene Betrag  nach Feststellung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle auf ca. 11.500 € / Jahr. Somit ergibt sich aus den Jahren 2016- 2019 ein Korrekturbetrag von 22.210,10 € zu Gunsten des Schulverbandes. Nachdem der Umlageanteil der Gemeinde am Schulaufwand bei ca. 66 % liegt entsteht  der Gemeine effektiv ein zusätzlicher Aufwand von ca. 14.660 €.

Aus Sicht der Verwaltung ist schwer vermittelbar, dass bis 2016 die Mitnahme bei freigestellten Linienverkehren ohne Probleme und zusätzliche Kosten möglich war, nach Umstellung auf den ÖPNV nunmehr Kosten für die Eltern der beiden Ortsteile entstehen würden.
Zumal es aus Gründen des Klimaschutzes und der Schulwegsicherheit erklärtes Ziel aller Gemeinden ist, unnötige Individualverkehre bei der Schülerbeförderung zu vermeiden und die Eltern und Kinder zur Nutzung des Busangebotes zu motivieren. Auch die im Leitbild der Gemeinde postulierte Familienfreundlichkeit wäre hierdurch beispielhaft zu beweisen, zumal dies auch für Kindergartenkinder durch das  – ebenfalls gemeindlich bezuschusste – Angebot des Kindergartenbusses bereits geschieht.
Im Schulverband sind durch die Umstellung auf ÖPNV-Linien die erwarteten Einsparungen von ca. 25.000 €/ Jahr  voll und ganz eingetroffen. Durch den Wegfall der unrechtmäßig verrechneten Tickets  wird dieser Effekt zu Gunsten des Schulverbandes noch verstärkt. Der momentane Anteil der Gemeinde an der Schulverbandsumlage nach Anzahl der Schüler liegt bei 66 %, sodass sich die Schulverbandsumlage verringern und hierdurch die Gemeinde um Ihren Anteil wieder entlastet wird.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht in der laufenden Diskussion ein klarer Konsens darüber, dass bereits aus verkehrs- und umwelttechnischen Gründen eine Vermeidung des Individualverkehrs in die Überlegungen verstärkt einzubeziehen ist. Es ist nicht erwünscht und darstellbar, dass die Schülerverkehr durch Anfahrten aus Neudorf oder Adlersberg signifikant zunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt rückwirkend für die Schuljahre 2016 bis 2019 und zukünftig aufgrund ihrer gegebenen Leistungsfähigkeit und der hierdurch positiven Auswirkungen zur Vermeidung von Individualverkehren die Anerkennung der Beförderungskosten zur Grundschule Pettendorf für die Grundschüler aus Neudorf und die Schüler innerhalb der Abgrenzung aus Adlersberg als freiwillige Leistung der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des bestehenden Haltverbots in der Hauptstraße, Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf Antrag der CSU-Fraktion beschäftigte sich der Straßen- und Umweltausschuss in seiner letzten Zusammenkunft mit der Erweiterung der bestehenden Halteverbote am östlichen Ortseingang in der Hauptstraße in Pettendorf. Begründet wird der Antrag mit dem immer mehr zunehmenden Parken von Pkws bzw. auch Campinganhängern, was zur deutlichen Verschlechterung der Sichtbeziehungen führt, insbesondere bei größeren Fahrzeugen, Bussen usw. ist hier eine Gefährdungslage erkennbar. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Durchgängigkeit soll der Gemeinderat darüber entscheiden, die Haltverbotssituation hier auszuweiten.

Der Straßen- und Umweltausschuss empfahl einstimmig, auf der Ortseingangsseite das Haltverbot nach außen zu verlegen bis zur Straßenlampe Nr. 163 und an der Ortsausgangsseite bis zum Ortsende.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt am östlichen Ortseingang in der Hauptstraße in Pettendorf folgende verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen:

  1. Das Orts einwärts bestehende VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot – Anfang) wird von der Leuchte 165 nach außen an die Leuchte 163 versetzt.

  1. Das Orts auswärts bestehende Haltverbot wird um die VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) und VZ 286-11 (Eingeschränktes Haltverbot Ende) bis zum Ortsende erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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10. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung desVZ 357 "Sackgasse" in der Zufahrtsstraße "Am Sand" im Neubaugebiet "Pettendorf-Südwest"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen des Runden Tisches in Pettendorf wurde dieser Vorschlag durch einen Anlieger vorgebracht. Der Straßen- und Umweltausschuss befürwortete das Anbringen des VZ 357 „Sackgasse“ im Einmündungsbereich Schloßstraße in der Straße „Am Sand“, um bereits hier auf die Situation hinzuweisen und dadurch unnötige Verkehre in das Baugebiet hinein zu vermeiden.

Anmerkung Bauamt:
Das Aufstellen des VZ 357 wird an der Situation nichts ändern, da die Verkehre, die am Anwesen des Anliegers – überwiegend Baustellen- und Anliegerverkehr – vorbeilaufen, lediglich den Weg zur Wendemöglichkeit am östlichen Ende der Pfarrer-Groden-Straße suchen. Der Regelungsgehalt des VZ 357 wird daher völlig ins Leere gehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt im Einmündungsbereich „Schloßstraße“ in die Straße „Am Sand“ im Neubaugebiet „Pettendorf-Südwest“ folgende verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen:

Im Einmündungsbereich der Ortsstraßen „Schloßstraße/Am Sand“ in Pettendorf wird die Aufstellung des VZ 357 (Sackgasse) angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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11. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö 11

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Zuwendung des Freistaates Bayern für Feuerwehrkleidung
Zur Beschaffung einer Wechselaustattung von Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger der FF Pettendorf und FF Kneiting hat die Gemeinde Pettendorf einen Zuschuss in Höhe von 2.400 € erhalten.

Ergebnis der Kubus-Strom-Ausschreibung
Die Gemeinde Pettendorf hat an der Strom-Verbundausschreibung des Bayerischen Gemeindetages teilgenommen. Für die Laufzeit 2020 bis 2022 wurde 100 % Ökostrom mit Nachhaltigkeitsgarantie abgerufen (bisher 50%). Der Verbrauchspreis erhöht sich für den Zeitraum 2020 bis 2022 auf 5,13 Cent/kWh. Bisher wurden 2,32 Cent/kWh entrichtet. Da die Straßenbeleuchtung nicht betroffen ist, erhöhen sich die Gesamtkosten für den Strombezug der Gemeinde Pettendorf um ca. 3.500 € jährlich.

Bebauungsplan Zur Alten Mühle I, Kneiting 
Im Zusammenhang mit dem bereits in Kraft getretenen Bebauungsplan zur Alten Mühle I ist bei der Gemeinde ein Änderungsantrag eines Anliegers eingegangen, der grundsätzlich keiner weiteren Behandlung im Gemeinderat bedarf. Jedoch soll dem Gemeinderat die Gelegenheit gegeben werden, sich beschlussmäßig mit dem Antrag zu befassen. Der Antrag wird daher am 07.11.2019 im Gemeinderat behandelt.

Auszeichnung „Kommunale IT-Sicherheit“
Die Gemeinde Pettendorf erhält als eine der ersten Kommunen in Bayern das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ auf der Komunale in Nürnberg. Dies ist u.a dem ISIS 12-Prozess geschuldet, in dessen Rahmen die Gemeinde bereits 2018 als erste Gemeinde des Landkreises Regensburg bezüglich der Standards in der Informations- und Datensicherheit zertifiziert wurde.

Parkregelung am Rathausplatz
Die Parkplatzregelung am Rathausplatz hat sich bisher grundsätzlich bewährt. Mögliche Einschränkungen ergeben sich für Senioren, die am monatlichen Seniorennachmittag (Seniorenkreis) der Pfarrei St. Margaretha Pettendorf teilnehmen. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die Parkzeit nicht allgemein auf 3 Stunden erhöht werden kann.

Benefizlauf Pettendorf im Juli 2020
Die Gruppe der „Jungen Frauen“ des Frauenbundes Pettendorf möchte im Sommer 2020 einen Benefizlauf in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Pettendorf blüht“ durchführen. Diese Idee wird von der Gemeinde Pettendorf und der Projektleitung sehr begrüßt. Die Startgebühren sollen einem sozialen Zweck zugeführt werden. Nähere Informationen zur Veranstaltung ergehen nach weitergehenden Abstimmungen mit der Projektleitung und der Gemeinde Pettendorf.

Franz Herold aus Kneiting verstorben
Herr Franz Herold ist am 20.09.2019 im Alter von 85 Jahren verstorben. Er gehörte 1972 bis 1978 dem Gemeinderat der Altgemeinde Kneiting an. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.  

Dorferneuerung Pettendorf
Am Dienstag, den 22.10.2019 findet um 19.00 Uhr in der Aula Schule die Informationsversammlung über die Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz im Hauptort Pettendorf statt. Die Bürger und Grundeigentümer sind  hierzu alle eingeladen.

Klage gegen die Baugenehmigung für den Kindergarten
Seitens eines Anliegers wurde Klage gegen den provisorischen Kindergartenneubau erhoben.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Kindergarten Pettendorf
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird erläutert, dass der (Behelfs-)Kindergarten Pettendorf am 16.09.2019 fristgerecht in Betrieb genommen wurde. Es sind noch kleinere Arbeiten im Außenbereich vorgesehen. So soll u. a. der Eingangsbereich gepflastert werden und eine Verkleidung der Außenleitungen erfolgen. Darüber hinaus sind noch Arbeiten am Spielplatz abzuschließen.


Pettendorf blüht – Bürgerfest
Auf Rückfrage von Gemeinderat Weigl wird erläutert, dass das Gemeindebürgerfest „Pettendorf blüht“ in 2019 nicht durchgeführt werden konnte. Grund hierfür waren u. a. Terminfriktionen, z. B. mit dem Jubiläum der Bücherei sowie die allgemein hohe Arbeitsbelastung der Projektleitung und der Verwaltung mit anderen Themenstellungen des Projektes. Es ist jedoch eingeplant, dass in 2020 in größeres Fest zum Projektende veranstaltet wird. In diesem Rahmen soll auch der Benefizlauf der „Jungen Frauen“ durchgeführt werden.

Datenstand vom 20.12.2019 11:58 Uhr