Datum: 17.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
2 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses in E+1-Bauweise auf Fl.Nr. 1591/1, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)
3 Neubau einer Halle mit Büroräumen auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)

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1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 17.10.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.09.2019 beantragte die Fa. Krieger die erneute Verlängerung der Baugenehmigung vom 09.11.2011 um weitere zwei Jahre (aktuelle Geltungsdauer bis 09.11.2019).

Der BA I wurde bereits abgeschlossen, mit dem BA II wurde noch nicht begonnen.

Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse haben sich seit Erteilung der Baugenehmigung und der letzten Verlängerung (Bescheid vom 09.11.2017) nicht verändert.

Löschwasserversorgung:
Mit Beschluss vom 15.09.2011 wurde das Landratsamt Regensburg gebeten zu prüfen, ob eine ausreichende Sicherstellung der Löschwasserversorgung gegeben ist. Mit mail vom 25.10.2011 teilte das Landratsamt Regensburg mit, dass nur die Gemeinde bzw. die örtliche Feuerwehr als fachlich zuständige Stelle die Frage der Löschwasserversorgung beantworten kann.

Ein vom WZV durchgeführter Belastungstest des Wassernetzes ergab, dass max. 220 l/min Löschwasser zur Verfügung stehen. Lt. örtlicher Feuerwehr wäre der tatsächliche Löschwasserbedarf durch ein  Brandgutachten von einem Sachverständigen zu ermitteln. In jedem Fall wäre es sinnvoll, einen Löschweiher bzw. eine ausreichend dimensionierte Zisterne vorzuhalten. Dies sollte im Zuge des noch zu erstellenden Brandgutachtens ermittelt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf die Ausführungen zur Löschwasserversorgung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses in E+1-Bauweise auf Fl.Nr. 1591/1, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 17.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschu8ss befasste sich zuletzt mit einer ähnlichen Bauvoranfrage am 20.04.2017 und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Regensburg erteilte daraufhin den beantragten Vorbescheid Nr. S 43-2017-0643 am 08.05.2017 u.a. mit der Auflage, das Gebäude in E+D-Bauweise mit Satteldach zu errichten.

Die nun vorliegende Bauvoranfrage beinhaltet den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Größe von 10 x 14 m, als Bauweise würde E+1 bevorzugt.


Erschließung:
Die Erschließung Straße ist über die Gartenstraße gesichert, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage wird über die bereits bestehenden Anschlüsse (Mischsystem bzw. Trennsystem) erfolgen. Mit Stellungnahme vom 16.10.2019 teilt der WZV Naab-Donau-Regen mit, dass das Grundstück bereits bebaut und an die Wasserversorgungsanlage des ZV angeschlossen ist.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Halle mit Büroräumen auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 17.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine Halle mit Büroräumen in den Ausmaßen von 18,00 x 12,00 m (E+1) und 14,29 x 8,00 m (E) jeweils mit einem Flachdach zu errichten. Für die geplante Nutzung sind 11 Stellplätze vorgesehen.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Überschreitung der Baulinie im Nordosten um ca. 2,00 m,
  • Fehlende Begrünung der Flachdächer (Nr. 3.2 der textlichen Festsetzungen).

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Schloßstraße erschlossen, die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung sind ebenfalls sichergestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen.

Die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der nordöstlichen Baulinie und der fehlenden Begrünungen der Flachdächer werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2019 09:25 Uhr