Datum: 07.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ärztehaus Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung des Heizungs- und Lüftungssystems
2 Dorferneuerung Pettendorf, Gemeindeentwicklung; Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Fachberaters zur Analyse und Begleitung der Sicherung der Nahversorgungsinfrastruktur
3 Vollzug des BayKiBiG; Bedarfsplanung Kinderbetreuungseinrichtungen 2019 bis 2022
4 Friedhofswesen; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Einrichtung einer Friedhofs-App für die Gemeinde Pettendorf
5 Gemeindliches Kassenwesen; Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter; Zeichnungsbefugnisse
6 Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Pielmühle, Eichelberg u. Rodauer Weg", Deckblatt Nr. 7 des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
7 Vollzug der Baugesetze; Neuaufstellung desFlächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Markt Lappersdorf; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Ärztehaus Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung des Heizungs- und Lüftungssystems

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Entscheidung über die Art der Heizungs- und Lüftungsanlage ist für das Ärztehaus von grundsätzlicher Bedeutung, da davon auch die bauliche Planung (Raumhöhen, Deckengestaltung, Leitungsführung) und nicht zuletzt der finanzielle Aufwand abhängt. Zusätzlich sind die Vorgaben nach EnEV 2016 zu berücksichtigen.

Die Lösung soll zum einen zeitgemäß und dem Nutzungszweck entsprechend, zum anderen aber auch für ein Gebäude gewerblicher Art wirtschaftlich vertretbar sein.

Insgesamt vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit Vorrang vor gestalterischen Belangen hat.

Das Ing.-Büro Schiessl ist deswegen beauftragt, dem Gemeinderat die aktuell sinnvollen Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen sowie den jeweiligen Kosten darzustellen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt den anwesenden Architekten, Herrn Weinmann vom Planungsbüro schön u. gut sowie die Fachplaner für das Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär, Herrn Schießl und Herrn Putz vom Planungsbüro Schießl.

Herr Weinmann erläutert eingangs die grundsätzlich gegebenen Anforderungen an die Flexibilität der Leitungssysteme bezüglich der Nutzung des 1. Obergeschosses. Auch für das Erdgeschoss sollte berücksichtigt werden, dass Nutzungen – auch abweichend von der jetzigen - in späterer Zukunft problemlos möglich sein müssen. Durch ein Hohlbodensystem kann diese Flexibilität gewährleistet werden. Da das Hohlbodensystem eine Flächenlast von 500 kg/m² trägt, könnten so auch schwere Einbauten problemlos nachgerüstet und ohne Stemmarbeiten etc. mit den notwendigen technischen Anschlüssen versehen werden. Ausgehend von dieser Bauweise sollte auch die Heiz- und Lüftungstechnik konzipiert werden.
Als Alternative wurde die Möglichkeit der abgehängten Decke untersucht. Dadurch würde grundsätzlich eine ähnliche Flexibilität bei der Leitungsverlegung ermöglicht und der Einbau von Deckenklimageräten erleichtert. Als Heizung wäre eine Fußbodenheizung vorgesehen. Jedoch, so Architekt Weinmann, hat diese Alternative Auswirkungen auf die notwendige Gebäudehöhe. Herr Weinmann führt weiter aus, dass eine Erhöhung des Gebäudes (bei abgehängten Decken notwendig) Mehrkosten zur Herstellung der Baukonstruktionen in Höhe von ca. 35.000 € bis 42.000 € netto verursacht. Eine Erhöhung des Gebäudes verschärft im Hinblick auf die Vorgaben des B-Plans das Ausmaß notwendiger Abweichungen (Überschreitung zulässiger Wandhöhe an allen 4 Ecken des Gebäudes statt nur an zwei Ecken). Zur Erzielung der Einsparungen bei der technischen Gebäudeaustattung werden mit großer Wahrscheinlichkeit (abgehängte Decken / Erhöhung Gebäude) Mehrkosten zur Herstellung des Bauwerks anfallen. Dieser Kostenaufwand würde für das Gebäude keinen Mehrwert erzeugen (keine Steigerung der nutzbaren Flächen), das zu beheizende Gebäudevolumen und die Gebäudehülle vergrößern (höhere Betriebskosten) und darüber hinaus mögliche Einsparungen im Bereich der TGA durch höhere Aufwendungen zur Baukonstruktion reduzieren. Legt man die Variante C (siehe unten) für einen weitergehenden Kostenvergleich zugrunde, entstehen daher Kosten, die sich denen der Variante A gleichen, ohne dass eine vergleichbare Klimatisierung vorliegt.

Der Fachplaner Schießl erläutert im Anschluss die durchgeführte Variantenuntersuchung für Heizung, Lüftung und Klimatisierung. Folgende Varianten wurden untersucht:

Variante A: Betonkernaktivierung + zentrale Lüftung mit WRG                Kosten ca. 349.540 € netto

Variante B: Heizkörper + Klimawandgeräte + reine Abluftanlage        Kosten ca. 246.230 € netto

Variante C: Fußbodenheizung + zentrale Lüftung mit WRG                Kosten ca. 314.965 € netto
  • Bei dieser Variante keine Kühlung!

Variante D: Heizkörper + Klimawandgeräte + reine Abluftanlage        Kosten ca. 274.430 € netto.

Mit Ausnahme der Variante D werden alle Systeme mit Wärmepumpen und Gasbrennwertkessel (Redundanz) versorgt. Bei der Variante D wird ein Pelletofen und ein Kälteerzeuger eingesetzt.

Auf Rückfrage wird bestätigt, dass der Energiebedarf der einzelnen Systeme weitgehend gleich ist.

Im Gemeinderat entsteht nach Vorstellung der unterschiedlichen Varianten eine kontroverse Diskussion über das Für und Wider der einzelnen Systeme. Auch die Kostenfrage wird kritisch diskutiert.

Gemeinderat Achhammer fragt an, inwieweit die beschriebene Trägheit der Betonkernaktivierung größere Schwierigkeiten nach sich ziehen könnte. Herr Schießl erläutert hierzu, dass das System zur Kühlung einen gewissen Vorlauf benötigt. Da die Systemsteuerung Wetterdaten berücksichtigt, ist es grundsätzlich gewährleistet, dass die Kühl- bzw. Heizleistung wetteradäquat funktioniert. Jedoch können nicht ad hoc individuelle Nutzerwünsche erfüllt werden, z. B. eine spontane und kurzfristige Absenkung der Raumtemperatur von 22 auf 20 Grad Celsius. Im diesem Zusammenhang wird von Herrn Schießl auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler noch angemerkt, dass beim Heizen die relative Trägheit des Systems nicht auffallend zu Buche schlägt.

Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg wird erläutert, dass bei der Betonaktivierung eine aufwendigere Systemtechnik erforderlich ist. Die Pflege und Einstellung des Systems gestaltet sich allerdings grundsätzlich problemlos. Auch könne man die Einstellung, zumindest stockwerksbezogen, unterschiedlich gestalten.

Gemeinderat Weigl trägt vor, dass im Ärztehaus insbesondere die effektive Be- und Entlüftung für ein angenehmes Raumklima sorgen kann. Es sollte angesichts der Kostenfrage auch über pragmatische technische Lösungen nachgedacht werden.

Gemeinderat Amann gibt zu bedenken, dass die Kosten aller aufgezeigten Varianten exorbitant hoch erscheinen. Für ihn seien die Themen Lüftung und Klimatisierung zu trennen. Insoweit sollte die Be- und Entlüftung bauseits von Anfang an technisch hochwertig realisiert werden. Die Klimatisierung hingegen, sollte den Mietern selbst obliegen. Diese könnte Wandklimageräte oder auch andere Systeme selbst und auf eigene Kosten nachrüsten. Gemeinderat Bink macht deutlich, dass es ausreicht, wenn eine Be- und Entlüftung kombiniert mit Fußbodenheizung realisiert wird und folgt insoweit Gemeinderat Ammans Vorschlag.

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor über die Varianten abstimmen zu lassen. Er beginnt mit dem weitreichendsten Vorschlag, der Variante A in Form der sog. Betonkernaktivierung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ausführung in Form der Betonkernaktivierung (Variante A) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

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2. Dorferneuerung Pettendorf, Gemeindeentwicklung; Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Fachberaters zur Analyse und Begleitung der Sicherung der Nahversorgungsinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit 31.12.2019 schließt bekanntlich der Supermarkt im Hauptort Pettendorf. Der Markt ist im Eigentum eines privaten Investors, der seinerzeit das Objekt direkt von der Einzelhandelsgruppe-Gruppe Edeka erworben hat. Die Marktbetreiberin ist selbständige Unternehmerin, die den Supermarkt nunmehr über 20 Jahre betrieben hat und so die Nahversorgung in der Gemeinde gewährleistet hat.

Die Zielsetzung des Eigentümers war, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Nachfolgenutzung zu finden. Die Gemeinde hat hierzu auch die notwendige Voraussetzung für eine bauliche Erweiterung geschaffen, da die bisherige Marktfläche für einen Vollsortimenter nicht mehr als ausreichend erachtet wurde. Diese Zielsetzung schien grundsätzlich erreichbar.

Die aktuelle Unternehmensstrategie der bekannten Vollsortimenter Rewe und Edeka erachtet aber nunmehr eine Ansiedlung bzw. Weiterführung aufgrund der Größe der Gemeinde wie auch des Standortes als nicht gegeben. Als Ansiedlungsbedingung werden hier Einwohnerzahlen von > 5000 EW genannt.

Somit müsste ein Nachfolgebetreiber gefunden werden, der dies als eigenständiger Unternehmer betreibt. Die Suche nach einem Nachfolgebetreiber ist bisher auch aufgrund der hierfür notwendigen Kapitalbereitstellung ergebnislos.

Bekannte Markendiskounter betreiben die Märkte eigenständig, d. h. sie betreiben den Markt mit eigenem angestelltem Personal und tragen die Investition in die Einrichtung und den Warenbestand. Auch Gespräche mit dem Markendiscounter Netto waren nicht erfolgreich, selbst attraktive Mietangebote seitens des Eigentümers waren nicht zielführend.

Der Poststandort ist aufgrund der Gemeindegröße > 2000 EW gesichert, d.h. hier muss die Deutsche Post AG aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Standort anbieten und wenn nötig auch personell  besetzen. Eine Möglichkeit bleibt hier im Bereich der bestehenden Immobilie.

Auch wenn die Vermarktung einer Gewerbefläche grundsätzlich in die Obliegenheit des Eigentümers fällt, ist eine ortsnahe Versorgung auch ein wichtiger Standortfaktor einer Gemeinde. Wenn von einer Marktversorgung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ausgegangen werden kann, müssen andere Modelle in Erwägung gezogen werden. Hierzu ist in dieser speziellen Thematik Expertenwissen und gegebenenfalls eine Analyse und eine zielführende Beratung der Gemeinde erforderlich.

Deswegen wurde der Kontakt zu einer Beratungsfirma aufgenommen, die in diesem Bereich bereits einschlägige Erfahrungen vorweisen kann und erfolgreiche Lösungen erreicht hat.
Nachdem die notwendige Fachkenntnis in der Gemeinde nicht vorliegt wird vorgeschlagen, diese Unterstützung zu suchen.

Die Zielsetzung der unternehmerischen Beratung ist:

  • Einschätzung der derzeitigen Versorgungssituation
  • Erarbeiten von Lösungsansätzen zur Erhaltung der Grundversorgung im Kernort
  • Einbindung ortsansässiger Erzeuger und Produzenten im Rahmen der regionalen Wertschöpfung vor Ort
  • Fachliche Begleitung des Prozesses bis zur Phase der Entscheidungsreife
 
 
Das Untersuchungskonzept beinhaltet:

  • Informationsgespräch
  • Bürgerbefragung (optional)
  • Standortbewertung
  • Erarbeitung von Empfehlungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Fachliche Begleitung des Prozesses bis zur Phase der Entscheidungsreife


Das Gesamtpaket wird angeboten für einen Nettopreis von 9940.- €.
Die Arbeitsschritte können einzeln beauftragt werden, es wird nur das abgerechnet, was beauftragt wurde. Sollten also während des Prozesses anderweitige Lösungen eintreten, kann der  Prozess gestoppt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert ausführlich die derzeitigen Rahmenbedingungen und weist darauf hin, dass die zuständigen Bereiche der in Frage kommenden Einzelhandelskonzerne offensichtlich kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Standortes in Pettendorf zeigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, letztlich scheint aber ein nicht eindeutig nachvollziehbarer Paradigmenwechsel bezüglich der Ansiedlung von Supermärkten im ländlichen Raum ausschlaggebend zu sein. Bürgermeister Obermeier erinnert, dass es vor einigen Jahren noch in eine völlig andere Richtung lief und z. T. aktiv über eine Ansiedlung eines weiteren Marktes, z. B. im Ortsteil Kneiting seitens der Konzernzentralen nachgedacht wurde. Da die Grundstücksverhandlungen zwischen den Investoren und Teilen der Eigentümer nicht erfolgreich verliefen, wurden auch diese Bestrebungen seitens der Lebensmittelkonzerne eingestellt. Für die Sicherstellung der Nahversorgung sind daher auch andere Überlegungen anzustellen, die im letzten Schritt zu einem Dorfladen in genossenschaftlicher Form reichen können. Um die bestehenden Möglichkeiten und Chancen für die Gemeinde Pettendorf zielführend auszuloten, ist es erforderlich spezialisierte und professionelle Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Der in Frage kommende Fachberater ist spezialisiert auf den ländlichen Raum und hat bereits in vergleichbaren Projekten erfolgreich Lösungen im Einvernehmen mit den Kommunen erarbeitet. Darüber hinaus hat der Fachberater in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium und auch in der Zusammenarbeit mit dem ALE seine Fachkompetenz nachdrücklich unter Beweis gestellt. Das vorliegende Kostenangebot stellt anheim, dass die Leistung nicht vollständig abgerufen werden muss, d. h. sollte sich ein Erfolg, z. B. die Ansiedlung eines Supermarktes, bereits früher einstellen, kann die Beauftragung ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es würden somit nur Kosten entstehen, die tatsächlich anfallen. Gedeckelt ist der Kostensatz bei 9.940 € netto. Durchgeführte Kostenvergleiche unter Einbeziehung der Qualifikation und der Referenzprojekte möglicher Partner/innen zeigen zudem, dass das vorliegende Angebot am wirtschaftlichsten ist.

Gemeinderat Achhammer merkt nach dem Vortrag des Bürgermeisters kritisch an, dass in Nachbarkommunen in den letzten Jahren eine Vielzahl von Einzelhandelsprojekten realisiert wurden, die nun offensichtlich die Nahversorgung am Standort Pettendorf in Frage stellen. Da die Gemeinde Pettendorf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei entsprechenden Bebauungsplanverfahren eingebunden wird, sollte es künftig auch kritischer kommuniziert werden, wenn dadurch die Nachversorgung Pettendorfs negativ beeinflusst wird. Im Zweifelsfall sind solche Bebauungspläne von der Gemeinde abzulehnen.

Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg, inwieweit durch eine gemeindliche Unterstützung, z. B. die Sicherstellung einer zeitlich begrenzten  Mietfreiheit für neue Betreiber, mehr Interessenten erreicht werden könnten, verweist Bürgermeister Obermeier auf die grundsätzliche kommunalrechtliche Unzulässigkeit solcher Maßnahmen.

Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Aufrechterhaltung einer Nahversorgungsmöglichkeit die Unterstützung einer Beratungsfirma zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vollzug des BayKiBiG; Bedarfsplanung Kinderbetreuungseinrichtungen 2019 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Um bedarfsgerecht auf die künftige Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagieren zu können, wurde seitens der Verwaltung eine aktualisierte Prognose zu den zu erwartenden Bedarfszahlen im Bereich der Kindertageseinrichtungen gemäß Art. 2 BayKiBiG angestellt. Grundlage bilden u. a. Daten aus dem Einwohnermeldewesen und Prognoseberechnungen nach dem BayKiBiG. Zu den Kinderbetreuungseinrichtungen nach Art. 2 BayKiBiG gehören Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Die Bedarfsplanung baut auf die bereits mit Beschluss vom 02.11.2017 für den Zeitraum 2018 bis 2021 festgestellten Bedarfszahlen auf und soll insbesondere den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Betreuungssituation für Kinder in den vorgenannten Betreuungseinrichtungen sicherstellen. Die Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG ist Grundlage für die Förderung von Baumaßnahmen gemäß Art. 10 BayFAG. Aufgrund noch nicht vollständiger Daten für den Hortbereich aus Pielenhofen, wird die Bedarfsplanung für den Hort in einer der nächsten Sitzungen gesondert beschlossen.

1. Bedarfsplanung Kinderkrippe – Kinder von 0 bis <3 Jahre:


Jahrgang
2016
2017
2018
2019

Kinderzahlen lt. Melderegister
38
37
22
26






 
 
Versorgungsgrad Kinder geb.
VersGrd Kinder geb.
VersGrd Kinder geb.
VersGrd Kinder geb.
 

01.01.2016 bis 31.12.2017
01.01.2016 bis 31.12.2018
01.01.2017 bis 31.12.2018
01.01.2017 bis 31.12.2019
Gemeinde:
genehmigte Plätze:
Krippenjahr 2018/2019 - 2 Jahrgänge
Krippenjahr 2018/2019 - 3 Jahrgänge
Krippenjahr 2019/2020   -  2 Jahrgänge
Krippenjahr 2019/2020   -  3 Jahrgänge
Pettendorf
24
32%
24,74%
40,68%
 28,23%
Kinderzahlen der Jahrgänge laut Melderegister:
75
97
59
85
genehmigte Krippenplätze
24 
24
24 
24
derzeitige Belegung Krippe aus Pettendorf
19 
19
 19
19
Zuzüge aus Baugebieten (Prognose – Altersgruppe)
5
5
5
Versorgungsgrad mit Zuzugsprognose:
32 % 
 23,53%
37,50%
26,67%
aktuelle Belegungsquote (2-Jhrg) gesamt:
27 von 59 Pettendorfer Kindern besuchen derzeit eine Krippe (19 in Pettendorf, 8 andere Krippen)
das ergibt eine Quote von:
45,76 %
 
 
 
daraus abgeleitet; angenommener  Versorgungsbedarf:
46 %
 
 
 
Bedarf an Plätzen bei angenommenem Versorgungsbedarf (incl. Zuzug):
30

Bedarf an Plätzen bei angenommenem Versorgungsbedarf (ohne Zuzug):
28

derzeit genehmigte Krippenplätze:
 
24
 






Bedarfsfest-
stellung:
Die Gemeinde benötigt nach Ende des nächsten Kindergartenjahres 2019/2020 nach den vorliegenden Meldezahlen und den prognostizierten Zuzugszahlen 30 Krippenplätze wenn man von einem notwendigen Versorgungsbedarf von 46 % ausgeht. Nicht mit eingerechnet ist dabei eine mögliche, sich abzeichnende Entwicklung, dass eine zunehmende Zahl von Eltern dafür entscheidet, einen Krippenplatz in Anspruch zu nehmen. Insbesondere ist dabei zu bedenken, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen bei weiterer finanzieller Entlastung der Eltern deutlich ansteigen dürfte. Gemessen an der vorhandenen Platzzahl ist eine Erweiterung um 6 Krippenplätze erforderlich. 




2. Bedarfsplanung Kindergarten

Jahrgang

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020


Kinderzahlen lt.EWO
29
46
27
38
37
22
33 (arit. MW)
33 (arit. MW)











 
VersGrd Kinder geb
VersGrd Kinder geb
VersGrd Kinder geb
VersGrd Kinder geb
Versorgungsgrad 3,5 Jahrgänge der Kinder
Versorgungsgrad 3,5 Jahrgänge der Kinder
Versorgungsgrad 3,5 Jahrgänge der Kinder
Versorgungsgrad 3,5 Jahrgänge der Kinder



01.01.2013 bis 31.12.2015
01.01.2014 bis 31.12.2016
01.01.
15 bis 31.12.
2017
01.01.
16 bis 31.12.
2018






genehmigte Plätze
Aktuelles KiGa-Jahr 2018/19
KiGa-Jahr 2019/20
KiGa-Jahr 2020/21
KiGa-Jahr 2021/22
KiGa-Jahr 2019/20
KiGa-Jahr 2020/21
KiGa-Jahr 2021/22
KiGa-Jahr 2022/23


123 (neu seit 2019)
120,59%
110,81%
120,59%
126,80%
94,62%
108,84%
107,89%
112,84 %


Kinder laut Melderegister der relevanten Altersgruppe (3,5 Jg.)
 
130
113
114
109

genehmigte Ganztagesplätze (98 St. Marg.;25 Johanniter)
123
123
123
123

zusätzlicher Bedarf zur 100 % Versorgung für 3,5 Jahre:
7
0
0
0

Zuzüge aus Baugebieten und sonst. (Prognose) - Alternsgruppe

5
13
13
20

anrechenbar aus Zuzug Baugebiet und sonst. im jeweiligen KiGa-Jahr
5
11
11
16

Gesamtbedarf - neu zu schaffende Betreuungsplätze Kindergarten:

12
1
2
2

Gesamt:
 
 
 
135
124
125
125

Bedarf:
Die Gemeinde benötigt ausgehend vom Kindergartenjahr 2019/2020 weitere 12 Kindergartenplätze, ab Kindergartenjahr 2021/2022 progn. 5 weitere Plätze, somit bereits aus zu erwartenden Zuwächsen der Bevölkerungsgruppe 15 Plätze bei 3,5 Jg. (unter Berücksichtigung des möglichen Abgangs an die Grundschule). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein weiterer Rückgang der Betreuung im vorhandenen Kindergarten St. Margaretha zu erwarten ist. Hier ist die Reduzierung um einen Kindergartengruppe im Rahmen des Bauprogramms zu berücksichtigen. Ebenso nicht präzise bestimmbar ist das Elternverhalten bei den sog. Korridorkindern, so dass trendmäßig nicht von einem sinkenden Bedarf auszugehen ist.


Bedarfsanerkennung gem. Art. 7 BayKiBiG Stand 31.10.2019:
Die Entwicklung der Geburten wurde auf Grundlage der bisherigen Geburtenentwicklung mit einem arithmetischen Mittelwert von 32 festgestellt. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der Bauleitplanungen in den Jahren 2017 ff. sowie den bekannt hohen Nachfragen nach Bauland im Gemeindegebiet immer noch mit einem Anstieg von Kindern in der Altersklasse zwischen 3 und 6 Jahren zu rechnen ist. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich aus daraus eine stetige Nachfrage an Kindergartenplätzen vor Ort ergibt.  
Da die Prognosezahlen zusätzlich durch die Ansiedlung junger Familien mit einem weiteren Zuwachs an Kleinkindern zu rechnen ist, ergibt sich ein rechnerischer Bedarf im Mittel von bis zu 15 Plätzen bereits aus Gemeindekindern.
Durch die mögliche Inanspruchnahme der Plätze durch auswärtige Kinder, sowie der nicht genau zu prognostizierenden Entwicklung der Kinderanzahl in der Altersgruppe zwischen 0 bis 6, ist bereits kurzfristig ein Bedarf von mind. 1,5 Gruppen (38 Kinder), demnach insgesamt 136 Plätze anzuerkennen.
Für das Bauprogramm ist zu berücksichtigen, dass u. U. im Kindergarten St. Margaretha eine Gruppe entfällt, so dass im ersten Schritt ein Neubau mit zwei Gruppen und einer altersgemischten Gruppe erforderlich wird.

3. Planungen für die Schaffung der erforderlichen Betreuungsplätze:

Für die zusätzlich erforderlichen Krippen- und/oder Kindergartenplätze ist es unter Berücksichtigung der zu erwartenden Reduzierung einer Gruppe in St. Margaretha mindestens erforderlich eine Kinderbetreuungseinrichtung mit einem zweigruppigen Kindergarten und einer altersgemischten Gruppe zu errichten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den anerkannten Betreuungsbedarf der Krippenkinder in Kindertagesgruppen derzeit kein Angebot vor Ort besteht!

Diskussionsverlauf

GL Antretter erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf stellt nachfolgenden Bedarf für die Kinderbetreuungseinrichtungen fest:

1. Kinderkrippen: 30 Plätze

2. Kindergarten: 136 Plätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Friedhofswesen; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Einrichtung einer Friedhofs-App für die Gemeinde Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch die Digitalisierung haben sich die Informationswege während des letzten Jahrzehnts in allen Bereichen deutlich gewandelt. Davon ausgenommen war bisher das Bestattungs- und Friedhofswesen. Bundesweit werden nun zunehmend App-basierte Verfahren vermarktet, die z. B. die Bekanntmachung von regionalen Todeszeigen in einer „gemeindlichen“ Friedhofs-App ermöglichen.

Mit z. B. Heimatfriedhof Online wurde nun in der Region Regensburg eine neue App und Website eingerichtet. Die App bei teilnehmenden Kommunen für Bürger im App- und Google Play Store zur Verfügung.

Umsetzung:
1. Heimatfriedhof online pflegt die Friedhöfe im System ein.
2. Die Gemeinde erhält die Anschreiben an die Bestatter, die wiederrum ab Beginn des Service die freigegebenen Todesfälle an die App weitergeben.
3. Die Gemeinde erhält Veröffentlichungstexte für das Amtsblatt
4. Der Service steht den Bürgern sofort zur Verfügung. Die Verwaltung hat keinen Zusatzaufwand.

Kosten
- Einrichtungsgebühr:  400€ bis 900€ (abhängig von der Gemeindegröße)
- Keine laufenden Kosten
- 100% kostenfrei für die Bürger

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung der Friedhofs-App für die Gemeinde Pettendorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Gemeindliches Kassenwesen; Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter; Zeichnungsbefugnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Kassenverwaltung und Stellvertretung:
Der Kassenverwalter und die Stellvertreter müssen hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinde Pettendorf sein. Die Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter obliegt dem Gemeinderat, da hierfür nach h.M. keine eigene Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 1 GO vorliegt.

Aufgrund der entsprechenden Anpassung der Dienstanweisung für Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Pettendorf zum 31.10.2019 ist die Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter entsprechend zu aktualisieren bzw. zu bestätigen.

Als Kassenverwalter soll Herr Verwaltungsinspektor Ludwig Lang bestellt werden. Zum Stellvertreter soll Herr Verwaltungsfachangestellter Jörg Mayer bestellt werden.

Als weitere stellvertretende Kassenverwalterin wird die Tarifbeschäftigte im Verwaltungsdienst, Frau Carmen Wolf bestellt.

Zeichnungsberechtigung:
Gegenüber den Geldinstituten sind folgende Bedienstete zeichnungsberechtigt:

Herr Lang, Herr Jörg Mayer und Frau Carmen Wolf.

Im Vertretungsfall werden folgende Personen ebenfalls zeichnungsberechtigt: Petra Schmid und Gerold Meyer.  

Es ist sicherzustellen, dass stets zwei Zeichnungsberechtigte nur gemeinsam handlungsbevollmächtigt sind.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

1. Der Gemeinderat bestellt Herrn Ludwig Lang zum Kassenverwalter der Gemeinde Pettendorf.

2. Der Gemeinderat bestellt Herrn Jörg Mayer zum stellvertretenden Kassenverwalter der Gemeinde Pettendorf.

3. Der Gemeinderat bestellt Frau Carmen Wolf als weitere stellvertretende Kassenverwalterin der Gemeinde Pettendorf.

4. Der Gemeinderat stimmt der Zeichnungsberechtigung gegenüber Geldinstituten wie folgt zu:

Herr Lang, Herr Jörg Mayer und Frau Carmen Wolf. Im Vertretungsfall werden folgende Personen ebenfalls zeichnungsberechtigt: Petra Schmid und Gerold Meyer. Es ist sicherzustellen, dass stets zwei Zeichnungsberechtigte nur gemeinsam handlungsbevollmächtigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Pielmühle, Eichelberg u. Rodauer Weg", Deckblatt Nr. 7 des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 12.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und §13a BauGB beschlossen, den o. g. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß§ 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.

Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 12.08.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Pielmühle, Eichelberg u. Rodauer Weg", Deckblatt Nr. 7, gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß§ 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Planvorentwürfen durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Marktgemeinderat beauftragt.

Es wurde um Stellungnahme bis zum 11.10.2019 gebeten, sollte bis dahin nichts eingehen, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde Pettendorf durch die beiden Bauleitpläne nicht berührt werden.

Zur Fristwahrung wurde mit Schreiben vom 09.10.2019 folgende Stellungnahme, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, abgegeben: „Durch die vorgelegte Planung werden wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Baugesetze; Neuaufstellung desFlächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Markt Lappersdorf; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Marktrat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung des Marktes Lappersdorf und bedarf nach 22 Jahren (Rechtskraft seit 1997) einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt. Das Plangebiet umfasst das gesamte Marktgebiet Lappersdorf mit einer Gesamtfläche von rd. 3.450 ha.

Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2019 den Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert gemäß § 4 b BauGB durch den Marktgemeinderat beauftragt.

Zeitnah zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 04.11.2019 bis einschließlich 19.12.2019 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 25.10.2019 hingewiesen.

Die Gemeinde Pettendorf wird als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gebeten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan bis zum 19.12.2019 Stellung zu nehmen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie ergänzenden Themenkarten, jeweils in der Fassung vom 16.07.2019, sowie die bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen stehen während der Frist zur Stellungnahme auf der Internetseite des Marktes Lappersdorf.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö 8

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Mittelschule Lappersdorf
Im Schuljahr 2019/2020 besuchten 20 Kinder aus der Gemeinde die Mittelschule in Lappersdorf, davon ein Kind die offene Ganztagsklasse. Die Rektorin, Frau Kehrer-Leierseder, wird mit Ablauf des Schuljahres 2019/2020 in den Ruhestand eintreten. Zum Thema Inklusion steht derzeit die sog. Tandemklasse mit der Bischof-Wittmann-Schule im Fokus der Regierung der Oberpfalz. Hier kann es unter Umständen zu Änderungen kommen.

Siegel für Kommunale IT-Sicherheit
Am 17.10.2019 wurde der Gemeinde Pettendorf im Rahmen des Fachkongresses des Bayerischen Gemeindetages auf der Messe "Kommunale 2019" in Nürnberg das Siegel "Kommunale IT-Sicherheit" durch den Präsidenten des LSI, Herrn Daniel Kleffel, übergeben.

Erweiterte überörtliche Kassenprüfung bei der Gemeinde Pettendorf
Das staatliche Rechnungsprüfungsamt, vertreten durch den Rechnungsprüfer Lohr führte bei der Gemeinde Pettendorf eine erweiterte überörtliche Kassenprüfung durch. Der Gemeinderat wird mit dem Ergebnis in einer seiner nächsten Sitzungen befasst.

Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuung
Aufgrund der durch die rechtlichen Anforderungen ausgelösten erhöhten Baumaßnahmen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern sind die Fördermöglichkeiten des Sonderinvestitionsprogramms ausgeschöpft. Der Freistaat Bayern sieht nun vor, die Antragsfrist für förderfähige Vorhaben im Sonderinvestitionsprogramm zu verlängern und weitere Landesmittel einzusetzen.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Optimierung der Heizung im Feuerwehrhaus Mariaort
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird informiert, dass zur Optimierung der Heizung auch der Dachboden isoliert wird.

Illegale Müllablagerungen
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass im Ortsteil Eichenbrunn in Richtung Ziegelhof im Wald illegale Müllablagerungen stattgefunden haben.

Kinderspielplatz Kneiting
Auf Rückfrage von Gemeinderat Weigl wird bestätigt, dass die bestellten Spielgeräte für Kneiting erst am 11.12.2019 geliefert werden.

Datenstand vom 20.12.2019 12:02 Uhr