Datum: 16.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug GO; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anträge und Ergebnisse der Bürgerversammlungen Pettendorf u. Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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16.01.2020
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beschließend
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Sachverhalt
Die Bürgerversammlungen 2019 fanden am 20. November in Pettendorf und am 25. November in Kneiting statt. Beide Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Anfragen aus allgemeinen Themen konnten überwiegend sofort beantwortet werden. Die Protokolle sind in der Anlage beigefügt.
Wie üblich sollen die angesprochenen Punkte nach Entscheidung des Gemeinderates weiterverfolgt, beziehungsweise in die Planungen aufgenommen werden.
Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, Art. 18 Abs. 4 GO.
Abdruck der Protokolle (die Namen der Bürger werden aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Pressepublikation durch N.N. ersetzt):
Protokoll der Bürgerversammlung in Pettendorf am 20.11.2019 beim Mayerwirt
Erster Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter von Vereinen und Organisationen, die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und beginnt um ca. 19.40 Uhr mit seinem Vortrag. Im Anschluss Danach haben die Anwesenden die Möglichkeit für Anfragen und Beiträge.
- Schließung des Supermarktes in Pettendorf
Allgemein wurden zur Schließung des Supermarktes viele Rückfragen und Beschwerden an den Ersten Bürgermeister gerichtet. Dabei wurden insbesondere die Strategie und vorgesehenen Gegensteuerungsmaßnahmen der Gemeinde hinterfragt. Von N. N. wurde aufgrund der örtlichen Verbundenheit („scherzhalber“) vorgeschlagen, ein Gespräch mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zu führen, um die Situation zu verbessern. Bürgermeister Obermeier erläutert allgemein, dass die Gemeinde bereits seit längerem begleitende Maßnahmen zur Sicherstellung der örtlichen Nahversorgung eingeleitet hat, für den ungünstigsten Fall auch die Einrichtung eines Dorfladens im Genossenschaftsmodell andenkt. Hierzu wurden bereits Kontakte zu Fachleuten und dem ALE Oberpfalz hergestellt. Des Weiteren weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass eine steuernde Einflussnahme der Gemeinde auf die Betreiber, Eigentümer und Lebensmittelkonzerne nur bedingt möglich ist.
- Busverbindung nach Regensburg
N.N weist darauf hin, dass eine Verbesserung der Tarifstruktur des RVV wünschenswert sei. So sei das vergünstigte Tagesticket erst ab 9 Uhr nutzbar. Dies führe dazu, dass bei der Taktung der RVV-Linie 12 von Pettendorf nach Regensburg keine Möglichkeit besteht, den günstigen Tarif vor 9 Uhr zu nutzen, z. B. als Begleitperson bei Arztterminen die regelmäßig sehr früh stattfinden können. Ggf. könnte die Gemeinde Pettendorf hier auf die Verantwortlichen des RVV einwirken und eine Änderung des Geltungszeitraumes, z. B. ab 8 Uhr, vorschlagen.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen in Neudorf, Haltelinien
N.N. weist darauf hin, dass in Neudorf nach seiner Wahrnehmung nach am Ortseingangsbereich regelmäßig sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Es sei daher erforderlich die Geschwindigkeiten besser zu überwachen und das vorhandene Geschwindigkeitsdisplay weiter nach vorne zu setzen um bereits am Ortseingang auf die mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung hinzuweisen. Des Weiteren sollte die Vorfahrtsregelung überdacht werden, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Hier wird erneut auf die aus seiner Sicht nicht sinnvolle Rechts-vor-links-Regel eingegangen. Die angestrebte Haltelinie sowie das Versetzen des Dialogdisplays wurden lt. Bürgermeister Obermeier im Straßen- und Umweltausschuss vor Ort diskutiert, mehrheitlich aber nicht befürwortet.
- Beschilderung des Radwegendes in Kneiting
N.N. weist darauf hin, dass das die neue Vorfahrtsregelung am Ende des fahrbahnbegleitenden Radweges an der Kreuzung zur R 39 in Kneiting durch die Aufstellung des VZ 205 „Vorfahrt gewähren“ widersprüchlich ist und dadurch erhebliche Gefahren für den Radfahrer auslöst. Das Schild müsste unbedingt entfernt werden. Sollte die Gemeinde Pettendorf - wie von Bürgermeister Obermeier erläutert - nicht zuständig sein, ist der Landkreis Regensburg (Straßenbehörde) auf den Missstand hinzuweisen und Abhilfe einzufordern.
- Änderung der Parkscheibenpflicht am Rathaus auf 3 Stunden
N.N. weist darauf hin, dass die Einschränkung der Parkzeit auf 2 Stunden im Bereich des Rathausvorplatzes, z. B. bei Veranstaltungen oder Treffen des Seniorenkreises oder der Eltern-Kind-Gruppe, nicht ausreichen. Es wird daher gebeten, dass der Gemeinderat mit der möglichen Ausweitung der zulässigen Parkhöchstdauer auf 3 Stunden befasst.
- Weitere Anträge wurden nicht gestellt – Ende ca. 21.55 Uhr!
Pettendorf, den 20.11.2019 (Reinschrift am 08.01.2020 erstellt, ergänzt am 16.01.2020)
Protokoll der Bürgerversammlung Kneiting am 25.11.2019 im Dorfhaus Kneiting, Beginn 19:30 Uhr
Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter von Vereinen und Organisationen, die weiteren Bürgermeister Weigl und Bink sowie die anwesenden Gemeinderatsmitglieder (Achhammer, Amann, Dr. Bosl, Dotzler, Fleischmann, Grundei, Listl, Meyer, Dr. Schweiger, Simbeck).
Bürgermeister Obermeier trägt seinen ausführlichen Jahresbericht vor. Im Anschluss folgt der Bericht von Evi Sturm über die Aktivitäten des Umweltforums Pettendorf im vergangenen Jahr, auch im Rahmen des Projekts „Pettendorf blüht“. Bekanntgegeben werden auch Termine und geplante Aktionen für 2020.
Bürgermeister Obermeier informiert ebenfalls noch über „Pettendorf blüht“ und die daraus hervorgegangenen zahlreichen Veranstaltungen, Termine und Projekte.
Nach einer kurzen Pause hatten die Anwesenden die Möglichkeit für Anfragen und Beiträge.
N.N. möchte wissen, wieso der ins Auge gefasste Kreisverkehr an R 39 gescheitert ist.
Bürgermeister Obermeier erklärt, dass es sich hierbei um einen Unfallschwerpunkt handeln müsste,
außerdem müsste der Verkehr an allen vier Schenkeln entsprechend stark sein, dies ist jedoch nur
auf beiden Schenkeln der Kreisstraße der Fall, für die Zufahrt Kneiting bzw. Winzer ist das Verkehrsaufkommen zu gering. Die Kosten für den Kreisverkehr würden geschätzt bei einer halben bis einer Million Euro liegen. Nachdem das Bauvorhaben von der Regierung als nicht förderwürdig eingestuft wurde,
müsste die Gemeinde die Kosten alleine tragen. Dies war vor der endgültigen Planung im Rahmen des
Dorferneuerungsverfahrens BA III abzuklären. Allerdings soll die Sichtbeziehung in Richtung Pettendorf (Felsen) verbessert werden.
N.N. frägt nach dem Stand Edeka Pettendorf, Alternative Dorfladen, wo könnte der künftige Standort sein? Laut Bürgermeister Obermeier kann man dem Eigentümer der Immobilie mit dem derzeitigen Edeka-Markt hier keine Vorschriften machen, das ist allein seine Entscheidung. Der Eigentümer habe von der Gemeinde noch eine angrenzende Fläche für die Erweiterung des Marktes erworben. Sollte die Umsetzung nicht in diesem Sinne erfolgen, müsste eine Rückabwicklung erfolgen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die Gemeinde ist mit dem Eigentümer regelmäßig in Kontakt. Es wird eine entsprechende Nachfolgenutzung gesucht, als letzte Lösung käme dann ein Dorfladen in Betracht.
N.N. erkundigt sich, ob das Projekt „Einkaufsmarkt Kneiting“ endgültig gestorben sei.
Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass dieses Vorhaben trotz des Einsatzes mehrerer Entwickler nicht umzusetzen war.
N.N. möchte wissen, ob es richtig ist, dass in Kneiting die Errichtung eines Kindergartens geplant ist. Bürgermeister Obermeier kann dies bestätigten. Die Gemeinde ist derzeit noch auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Sollte eine passende Fläche gefunden werden, wird hier eine Kinderbetreuungseinrichtung entstehen.
N.N. hat eine Frage zum Thema Straßenausbaubeiträge im Rahmen der Dorferneuerung.
Gibt es einen Stichtag, bis zu dem Beiträge zu zahlen sind und danach nicht mehr?
Bürgermeister Obermeier verweist, dass für den BA I und II alle Betroffenen Beiträge zahlen müssen, es gibt hier keine Ausnahme. Evtl. können Zahlungspflichtige über den Härtefallfonds der Bayerischen Staatsregierung Rückzahlungen erhalten.
N.N. kann Erfreuliches zum Verbindungsweg von der Straße Zur Alten Mühle zum Donauradweg berichten. Nachdem hier wegen der Bewirtschaftung der umliegenden Felder durch einen Gärtnereibetrieb bei schlechtem Wetter der Weg immer sehr verdreckt war, hat sich dies in den letzten ein bis zwei Jahren deutlich verbessert, wohl auch durch das ständige Nachhaken durch die Gemeinde.
Laut Bürgermeister Obermeier wurde und wird der Gemüsebauer regelmäßig kontaktiert und aufgefordert,
Verschmutzungen zeitnah zu beseitigen, es ist erfreulich, wenn sich hier ein gewisser Erfolg einstellt.
N.N. möchte an dieser Stelle die seiner Auffassung nach sehr gute Arbeit der Gemeinde loben, in der Gemeinde Pettendorf ist das Engagement im Ehrenamt sehr groß, N.N. ist hier gerne Bürger.
N.N. berichtet erneut über die unklare Beschilderung des Radweges entlang der Donau nach Regensburg, Höhe Brücklgraben. Hier sind laut der vorhandenen Beschilderung Kleinkrafträder nicht erlaubt. Andererseits dürfen diese stadtauswärts den Weg befahren (siehe Beschilderung Höhe Winzer/Nikolausstatue). Er dürfe also mit seinem Mofa zwar stadtauswärts den Weg benutzen, nicht aber stadteinwärts. Dies wurde bereits in der Bürgerversammlung 2018 vorgetragen.
N.N. kann das Unverständnis über diese Beschilderung nur bestätigen. Wenn hier sozusagen ein Ausweichen auf die B 8 erzwungen wird, dient das nicht der Verkehrssicherheit.
N.N. verweist auf zahlreiche Mountainbikefahrer, die vor allem an Wochenenden auf dem Gelände des ehemaligen Dolomit-Schotterwerkes und den angrenzenden Waldgrundstücken unterwegs sind. Hinweise der Waldbesitzer, die Befahrung zu unterlassen, bringen nicht viel. Die Strecken werden z. T. sogar im Internet veröffentlicht und so noch mehr verbreitet.
Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass das Naturschutzgesetz regelt, was im Wald erlaubt ist und was nicht, der Bürger ist sich dessen meistens nicht bewusst. Es würde wohl auch keinen Erfolg versprechen, Schilder im Wald aufzustellen. Greifen könnten wohl nur Kontrollen vor Ort, aber wer soll diese durchführen?
Zum Schluss der Versammlung spricht Bürgermeister Obermeier den langjährigen Pächtern des Dorfhauses,
Maria und Karl Kroneder, seinen Dank für die geleistete Arbeit, ihr Engagement und ihre Zuverlässigkeit aus. Die „Ära Kroneder“ geht am 31.12.2019 zu Ende.
Ende der Bürgerversammlung: 21:45 Uhr
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier verliest den anstehenden Gemeinderatsmitgliedern die Protokolle der Bürgerversammlungen. Aufgrund der vorgetragenen Sachverhalte besteht insbesondere im Zusammenhang mit der Parkzeitbegrenzung im Umgriff der Parkplätze Rathaus und „Turnwiesl“ Handlungsbedarf, da die von der Bürgerin N.N. vorgetragenen zeitlichen Rahmenbedingungen für den Seniorenkreis und die Eltern-Kind-Gruppe nicht im Einklang mit der max. möglichen Parkzeit stehen. Im Gemeinderat entsteht nach reger Diskussion ein Konsens dahingehend, die Parkzeit auf 3 Stunden auszuweiten. Dadurch könnten auch die notwendigen Aufenthaltszeiten der Eltern-Kind-Gruppe abgedeckt werden. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, die Parkzeit auf 3 Stunden zu erhöhen und die Parkscheibenpflicht auf den Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr zu begrenzen. Hierzu erfolgt eine einstimmige Beschlussfassung, vgl. Beschluss.
Im Zusammenhang mit den Einwendungen bezüglich der Beschilderung des Radweges (i.S. Kleinkrafträder) sieht Bürgermeister Obermeier die zwingende Notwendigkeit, den Sachverhalt einvernehmlich mit der Stadt Regensburg zu regeln. Hierzu werden Gespräche mit dem zuständigen Amt geführt, inwieweit die widersprüchliche Beschilderung angepasst werden kann.
Bezüglich der Befahrung der Bruchkante im Dolomit-Schotterwerk informiert Bürgermeister Obermeier das Gremium darüber, dass der Betreiber aufgrund der potentiellen Unfallgefahr bereits eine Einzäunung vorsieht. In diesem Zusammenhang wird von Gemeinderat Achhammer kritisch angemerkt, dass Mountainbiker kreuz und quer über Wald u. Wiese fahren, ungeachtet der Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Er gibt zu bedenken, dass das Schotterwerk u. a. deshalb eingestellt wurde, um schützenswerte Natur zu erhalten. Gemeinderat Achhammer sieht hier auch die Naturschutzbehörde des Landratsamtes in der Pflicht entgegenzuwirken. Im Internet wird die Strecke als besonders herausfordernd angepriesen. Die Wege wirken wie „extra hergerichtet“. Dies sollte zu denken geben.
Im Gemeinderat besteht im Weiteren kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den Protokollen der Bürgerversammlungen in Pettendorf und Kneiting Kenntnis.
Es sind nachfolgende Maßnahmen veranlasst:
Der Gemeinderat beschließt für die Parkplätze am Rathaus und am Turnwiesl folgende Änderung der Parkscheibenpflicht – Höchstparkzeit 3 Stunden - ab 01.02.2020. Die Parkscheibenpflicht gilt Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 14Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Liegenschaften der Gemeinde; Dorfhaus Kneiting, Festlegung des Nutzungsumfangs- und der Nutzungsbedingungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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16.01.2020
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beschließend
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Sachverhalt
Nachdem bis Mitte Dezember keine Bewerbung für die Pacht des Dorfhauses Kneiting eingegangen war fand ein Treffen mit den Vorsitzenden der Vereine und den Verantwortlichen der sonstigen Nutzer im Rathaus statt.
Hierbei wurde die weitere Organisation ab Januar besprochen und festgelegt.
Der Erste Bürgermeister übernimmt die Verantwortung in Hinblick auf das Gaststättenrecht, erwirbt den notwendigen Lehrgang nach § 4 Abs.1 Nr.4 des Gaststättengesetzes und erfüllt somit die formellen Voraussetzungen. Damit ist die Gemeinde Betreiber des Dorfhauses.
Weiter wurden die Nutzungs- und Abrechnungsformalitäten, die Beschickung, Reinigung etc. besprochen. Die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits eingeleitet.
Ein Belegungsplan
ist bereits in der Homepage veröffentlicht.
Des Weiteren soll eine Haus- und Nutzungsordnung erlassen werden, die im Folgenden dargestellt wird.
Hierin sind alle momentan sichtbaren und notwendigen Regelungen enthalten. Diese können sich natürlich im Laufe des Betriebes ändern und müssen dann angepasst werden. Die Verantwortlichen der Vereine, Verbände und Parteien erhalten jeweils eine Haus- und Nutzungsordnung zur Gegenzeichnung:
Gemeinde Pettendorf
Haus- und Benutzungsordnung für das Dorfhaus
Kneiting
§ 1 Widmung
- Die Gemeinde Pettendorf unterhält im Ortsteil Kneiting ein
Dorfgemeinschaftshaus, im folgenden „Dorfhaus“ genannt.
- Für das Dorfhaus Kneiting besteht eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zugunsten des Ersten Bürgermeisters als verantwortlicher Betreiber.
- Das Dorfhaus ist eine öffentliche Einrichtung, die der ortsansässigen Bevölkerung zur Pflege/Wahrung und Förderung der dörflichen Gemeinschaft dient.
§ 2 Überlassung
- Die Räumlichkeiten des Dorfhauses können nur für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen, Parteien und Verbänden genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Räume besteht nicht.
- Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die
- sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten,
- oder nach Art und Inhalt geeignet sind die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden bzw. Schäden am Gebäude hervorzurufen und
- private Veranstaltungen und Feierlichkeiten aller Art (z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten).
- Ausstellungen mit lebenden Tieren sind nicht erlaubt.
- Die Räumlichkeiten werden nur auf Antrag zur Benutzung freigegeben. Zuständig für die Vergabe ist die Gemeinde Pettendorf, SG 11, 09409/8625-0, gemeinde@pettendorf.de.
- Regelmäßige Nutzungen zu vorher festgelegten Zeiten sind möglich und können dem Belegungsplan auf der Homepage der Gemeinde Pettendorf und im Aushang des Dorfhauses entnommen werden.
§ 3 Hausrecht
- Die Gemeinde Pettendorf übt im Dorfhaus und auf dem Grundstück das Hausrecht aus, soweit es nicht aufgrund von Versammlungsgesetzen bei öffentlichen Versammlungen dem Veranstalter zusteht.
- Die Beauftragten der Gemeinde Pettendorf dürfen in der Ausübung ihres Dienstes nicht gehindert werden. Dazu haben sie Zutritt zu den überlassenen Räumen. Mit der Ausübung des Hausrechts kann ein Dritter beauftragt werden.
§ 4 Allgemeine Benutzungsbestimmungen
- Die Benutzer sind verpflichtet, die Einrichtung und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln.
- Der Benutzer sorgt für die Aufrechterhaltung dieser Ordnung. Er hat dabei den Weisungen des Gemeindebeauftragten bzw. dessen Bevollmächtigten/Beauftragten Folge zu leisten.
- Der Benutzer erkennt mit der Ingebrauchnahme an, dass sich die Einrichtung zum Zeitpunkt der Überlassung in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand befindet. Erkennbare Mängel sind dem Gemeindebeauftragten bzw. dessen Bevollmächtigten/Beauftragten schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Benutzer hat das Dorfhaus und dessen Einrichtungsgegenstände angemessen zu reinigen und aufzuräumen, nach Anweisung das Mobiliar ordnungsgemäß zu lagern sowie den bei der Benutzung angefallenen Müll ordnungsgemäß zu beseitigen.
- Der Benutzer ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.
- Die Zugänge zum Dorfhaus und dessen Räumlichkeiten sind vom Benutzer in einem verkehrssicheren Zustand (z. B. ausreichende Beleuchtung, Freihaltung der Zugänge, anlassbezogener Winterdienst bei plötzlicher Glätte usw.) zu halten. Die Beurteilung, ob Maßnahmen zu treffen sind, obliegt dem Benutzer.
- Werden die Räumlichkeiten des Dorfhauses für Veranstaltungen verwendet, für die Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Genehmigung öffentlicher Veranstaltung, GEMA) so sind diese vom jeweiligen Benutzer einzuholen.
- Der Benutzer hat bei Veranstaltungen die entsprechenden Brandschutzbestimmungen zu beachten und evtl. Auflagen einzuhalten (z. B. Freihalten der Fluchtwege).
- Kinder und Jugendliche dürfen sich nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Person in den Räumen aufhalten bzw. an Veranstaltungen teilnehmen.
- Das Rauchen ist in allen Räumen generell nicht gestattet.
- Das Ausleihen von Tischen und Stühlen sowie von sonstigem Inventar aus dem Dorfhaus ist nicht erlaubt.
§ 4a Besondere Benutzungsstimmungen
- Nach der Nutzung sind vor Verlassen der Räume
- die Fenster in allen benutzten Räumen sowie den Toiletten zu schließen,
- die Lichter auszuschalten,
- das benutzte Geschirr und die Gläser zu spülen,
- die Kühlschränke nachzufüllen,
- ggf. der Getränkebestand (Nachbestellung) bei der Gemeinde zu melden,
- abzusperren
- Nach der Nutzung der Räume ist insbesondere darauf zu achten, dass
- keine brandgefährdenden Stoffe oder Gegenstände im Raum verbleiben,
- technische Geräte, die dem Erhitzen oder Zubereiten von warmen Speisen und Getränken dienen, z. B. Herd, Kaffeemaschine, Wasserkocher abgeschaltet sind.
§ 5 Haftung und Schadenersatz
- Das Betreten der Räume geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Gemeinde Pettendorf haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für Mängel, die während der Dauer der Benutzung auftreten, übernimmt die Gemeinde Pettendorf keine Haftung. Für entstandene Schäden haften die Personen, die die Schäden verursacht haben. Gehören sie einem Verein an oder nehmen sie als Gäste an einer Veranstaltung teil, haftet auch der Verein bzw. der jeweilige Veranstalter. Die verursachten Schäden sind sofort an den Bevollmächtigten/Beauftragten der Gemeinde Pettendorf zu melden.
- Der Benutzer stellt die Gemeinde Pettendorf von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten (Helfer), der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Geräte und der Zugänge zu den Räumen stehen.
- Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde Pettendorf und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde Pettendorf und deren Bedienstete oder Beauftragte.
§ 6 Benutzungsentgelt
- Für eine zweckbestimmte Nutzung nach § 2 wird kein Benutzungsentgelt erhoben.
- Sondernutzungen, die eine zusätzliche Reinigung erfordern, z. B. nach Tanzveranstaltungen, können aufwandsbezogene Kosten verursachen.
- Die Abrechnung von Getränken und Speisen regelt sich nach den Bestimmungen des § 9.
§ 7 Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten werden im Rahmen der Nutzungswünsche geregelt. Feste Belegungszeiten sind dem Belegungsplan auf der Homepage der Gemeinde Pettendorf unter www.pettendorf.de zu entnehmen. Nutzungswünsche sind an die Gemeinde Pettendorf zu richten: gemeinde@pettendorf.de oder 09409/8625-0.
- Zur Zeit der Nichtnutzung bleibt das Dorfhaus geschlossen.
- Unbeteiligte Personen dürfen durch Geräuschemissionen, insbesondere von Lautsprechern, Tonwiedergabegeräten, Rund- und Fernsehempfängern sowie Musikinstrumenten außerhalb des Dorfhauses nur im immissionsschutzrechtlich zulässigen Rahmen beanträchtigt werden.
§ 8 Verweigerung oder Rücknahme der Nutzungserlaubnis
- Die Nutzungserlaubnis kann verweigert oder zurück genommen werden, wenn anlässlich der geplanten Veranstaltung Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und Hausordnung zu befürchten sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn bei Veranstaltungen des gleichen Veranstalters bereits früher wesentliche derartige Verstöße vorgekommen sind.
- Ein Verstoß berechtigt den betreffenden Benutzer in Zukunft die Benutzung des Dorfhauses für einen bestimmten Zeitraum oder dauernd zu versagen.
§ 9 Versorgung mit Speisen und Getränken, Kostenersatz
- Das Dorfhaus Kneiting wird von der Gemeinde Pettendorf mit Getränken gemäß beigefügter Anlage 1 bestückt.
- Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Preisliste, vgl. Anlage 2.
- Der Anfangsbestand zum 01.01. des Jahres wird erfasst und der Folgebestand von der Gemeinde Pettendorf, SG 11, monatlich inventarisiert.
- Ausgegebene Getränke sind gemäß Anlage 3 von den Nutzern zu dokumentieren. Die Dokumentation ist jeweils bis zum 3. Werktag des Folgemonats an die Gemeinde Pettendorf per E-Mail, Adresse: gemeinde@pettendorf.de, zu übermitteln.
- Der Kostenersatz ist zeitgleich mit der Vorlage der Anlage 3 an die Gemeinde Pettendorf zu leisten. Die Überweisung hat auf nachfolgende Bankverbindung:
Raiffeisenbank Regenstauf – IBAN: DE67 7506 1851 0000 1205 70 BIC: GENODEF1REF
zu erfolgen.
Der Betreff ist wie folgt zu formulieren: „Dorfhaus Kneiting, Nutzer: … , Kostenersatz Getränke Monat/Jahr“.
- Sind die Getränkebestände innerhalb des laufenden Monats weitgehend aufgebraucht, ist die Gemeinde Pettendorf, SG 11, Tel. 09409/8625-0 oder gemeinde@pettendorf.de unverzüglich zu unterrichten.
- Die Zubereitung von Speisen und Heißgetränken ist möglich, jedoch obliegt die Beschaffung der notwendigen Lebensmittel den Nutzern selbst.
§ 10 Unterhalt und Instandhaltung
- Der laufende Unterhalt des Gebäudes und seiner Anlagen obliegt der Gemeinde Pettendorf in eigener Zuständigkeit. Hierzu gehören u. a.
- Grundreinigung der Räume durch einen beauftragten Fachbetrieb,
- Wartung von Heizung und technischen Anlagen,
- Räum- und Streudienste, mit Ausnahme anlassbezogener Maßnahmen nach § 4 Nr. 6.,
- Bestellung und Bestückung des Ausschanks mit Getränken.
- Alle baulichen Maßnahmen sind ausschließlich der Gemeinde Pettendorf vorbehalten.
§ 11 Inkrafttreten
Die vorstehenden Regelungen treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Gemeinde Pettendorf
Eduard Obermeier
Erster Bürgermeister
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Er verweist eingangs auf die weiterhin bestehende Absicht, dass Dorfhaus Kneiting zu verpachten. Dazu soll zum nächst möglichen Zeitpunkt erneut in der Mittelbayerischen Zeitung, der PE-Aktuell und der Homepage annonciert werden. Bis zu einer möglichen Verpachtung obliegt der Betrieb des Dorfhauses der maßgeblichen Verantwortung der Gemeinde unter Einbindung der zugelassenen Nutzer. Um den Betrieb des Dorfhauses geordnet und reibungslos sicherzustellen, wurde von der Verwaltung nun eine Haus- und Benutzungsordnung für das Dorfhaus Kneiting erarbeitet, die dem Vortrag als Anlage beigefügt wurde. Darin sind die wesentlichen Nutzungsbedingungen geregelt. Zudem soll ein Belegungsplan den friktionslosen Betrieb sicherstellen.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird u. a. darauf hingewiesen, dass nicht nur ortsansässige Vereine, sondern auch die Schützen aus Winzer das Dorfhaus nutzen. Ein entsprechender Hinweis ist in die Haus- und Benutzungsordnung aufzunehmen.
Gemeinderat Dotzler schlägt vor, die Kostenanteile der Vereine über Lastschrifteinzugsverfahren zu regeln. Hierzu wird von Bürgermeister Obermeier angemerkt, dass die Vereine verpflichtet sind, den Getränkeverbrauch zu dokumentieren und entsprechend abzurechnen. Die Überweisung der Beträge obliegt den Vereinen. Eine Einzugsermächtigung ist grundsätzlich nicht notwendig und würde den Verwaltungsaufwand auch nicht vereinfachen.
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass dem Verein, der den Frühschoppen im Dorfhaus ausrichtet, ein Obolus für den Aufwand erstattet werden sollte. Dadurch könne sichergestellt werden, dass dieses fast traditionelle, für jedermann zugängliche „Ritual“ auch dauerhaft erhalten bleibt. Es sei zu befürchten, dass sich ohne Anreiz keiner für die Bewirtung des Frühschoppens zur Verfügung stellt. Vorstellbar wäre, dass ein Teil des Getränkepreises dem Verein zu Gute kommt, der den Frühschoppen ausrichtet.
Im Gemeinderat entsteht hierzu eine kontroverse Diskussion. Mehrheitlich besteht die Ansicht, dass der Vorschlag zu einer zusätzlichen Verkomplizierung der Organisation und Verwaltung führt. Außerdem sei die kostenlose Nutzung des Dorfhauses durch Vereine eben auch an deren Engagement geknüpft, das nicht immer monetär ausgeglichen werden müsste. Gemeinderat Weigl äußert seine Bedenken und befürchtet das Aussterben des Frühschoppens. Im Gemeinderat wird als Kompromiss vorgeschlagen, das Nutzungsverhalten bis Ende Februar 2020 einer genauen Betrachtung zu unterziehen und ggf. im März nochmals über den Vorschlag abzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haus- und Benutzungsordnung mit den heute beschlossenen Änderungen. Die vereinbarten Rahmen- und Nutzungsbedingungen werden bis 29.02.2020 hinsichtlich ihrer Praktikabilität durch die Verwaltung analysiert. Etwaig notwendige Anpassungen werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Jahresrechnung 2018; Örtliche Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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16.01.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Am 19.11.2019 fand von 9 Uhr 12 und von 13 bis 15 Uhr die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2018 statt. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf, unter Vorsitz von Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger, durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden haben die Ausschussmitglieder Ludwig Bink, Michael Dotzler und Norbert Meyer teilgenommen.
Der Bericht der Rechnungsprüfer befindet sich in der Anlage.
Dabei wurden von den Rechnungsprüfern nachfolgende erläuterungsbedürftige Feststellungen getroffen, zu denen wie folgt Stellung bezogen wird:
4.2 GEWERBESTEUERN
Die Nachprüfung gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Seitens Fa. STRABAG wurde angefragt, Gewerbesteuerzerlegungsanteile abzuführen. Der Ausschuss bittet um Mitteilung darüber, wie diese Anfrage beschieden wurde, und um eine erneute Kurzvorstellung des Verfahrens.
Stellungnahme Kämmerei:
Die Zerlegung der Gewerbesteueranteile erfolgt gemäß § 4 GewStG und § 12 AO. Der Gewerbesteuerpflichtige muss eine Zerlegung beim Finanzamt in einer sog. Zerlegungserklärung, § 14 a GewStG anzeigen. Das Finanzamt weist den Anteil der jeweiligen Gemeinde zu.
Die Fa. Strabag hat entsprechende Gewerbesteueranteile abgeführt. Detailauskünfte unterliegen der Nichtöffentlichkeit.
5.1 EBS AM HÜPBERG
Die Maßnahme wurde geprüft. Die Aufzeichnungen wurden als schlüssig und nachvollziehbar erachtet. Zu
beanstanden ist, dass die Schlussrechung der Fa. Englhard noch aussteht. Lediglich die 4. Abschlagsrechnung vom 20.07.2018 liegt vor.
Stellungnahme Kämmerei:
Die Schlussrechnung liegt seit Dezember 2019 vor und befindet sich derzeit bei der Rechnungsprüfung beim Ing.-Büro Geitner, Ursensollen.
5.2 PRÜFUNG DES SACHBUCHS UND ZUGEORDNETER BELEGE
Haushaltsstelle Bezeichnung Bemerkung
- 1300.93540 Schutzanzüge: Das vereinbarte Skonto in Höhe von 2 Prozent wurde abgezogen (erfolgte erst 2019).
Stellungnahme der Kämmerei:
Skontierung war erst nach abschließender Rechnungsstellung in Abzug zu bringen.
- 3520.96000 Bücherei Stichprobenartige Prüfung der Belege; Auffälligkeiten:
a) Rechnungen müssen häufig auf verschiedene Maßnahmen aufgeteilt werden. Im Sinne der
Entlastung der Verwaltung wäre es wünschenswert, wenn beauftragte Betriebe von vornherein separate Rechnungen stellen würden (beispielsweise Abgrenzung Jugendraum vs. Bücherei). Eventuell kann dies mit entsprechenden Hinweisen bei Auftragserteilung erreicht werden.
b) „DOM-Zylinder“: Hier erfolgte eine Erstattung an eine Verwaltungsangestellte. Der Aktenvermerk „sachlich und rechnerisch richtig“ wurde unter anderem von ebendieser unterzeichnet. Ist dies regelkonform?
Stellungnahme Kämmerei:
Zu a) Grundsätzlich werden Firmen gebeten eine Rechnungsaufteilung bei der Rechnungsstellung durchzuführen, soweit diese von Anfang an so erforderlich ist. Bei kleinen Aufträgen, die insbesondere von Handwerksbetrieben durchgeführt werden, ist diese Vorgehensweise noch nicht der Regelfall.
Zu b) Grundsätzlich ist es nicht zulässig, dass bei persönlicher Beteiligung die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt wird, vgl. hierzu auch die Feststellung der außerordentlichen, überörtlichen Kassenprüfung. Die Vorgehensweise wird künftig stringent eingestellt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Anordnung in diesem Fall ausschließlich vom Ersten Bürgermeister und dem Geschäftsleiter unterschrieben wurden, so dass vor Erstattung des Geldbetrages nochmals eine Prüfung nach dem „4-Augen-Prinzip“ erfolgte und ein Missbrauch 100%ig ausgeschlossen werden konnte.
- 3600.95000 LEADER Belege in Ordnung
Stellungnahme Kämmerei:
Nicht erforderlich
Hier fiel auf, daß manche Betriebe für diese Einzelmaßnahme mehrere Rechnungen stellten, die in
Summe um die 10 TEUR ergeben (9949,09 EUR =5685,61 EUR + 3768,14 EUR + 495,34 EUR; 10791,99
EUR = 6385,58 EUR + 4107,42 EUR + 298,99 EUR). Es wird gebeten, dem Gemeinderat anhand dieses
Beispiels aufzuzeigen, wie die Vergaben hier erfolgten und welche Beschlüsse dazu im Gemeinderat gefasst
wurden.
Stellungnahme Kämmerei:
Zur Durchführung der Maßnahmen wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst. Im Weiteren erfolgte eine Beschlussfassung, bei der der Gemeinderat über den Baufortschritt und die notwendigen, aufwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Elektrik informiert wurde. Hierzu wurde am 06.09.2018 nachfolgender Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat nimmt die Kostensteigerungen zur Kenntnis und genehmigt die im Sachverhalt dargestellten Mehrausgaben.
Abstimmung 12 : 0“
- 6300.95025 Bauhof Montagegrube
Belege in Ordnung
Stellungnahme Kämmerei:
Nicht erforderlich
5.3 PROJEKTÜBERSICHT
Im Ausschuß wurde folgender Vorschlag entwickelt: Die Verwaltung wird gebeten, ab sofort Projekte und
Maßnahmen oberhalb einer zu definierenden Wertgrenze (beispielsweise 10.000 EUR) in einer Liste zu
führen und dabei mittels Befüllung folgender Spalten Transparenz über etwaige finanzielle Abweichungen
zu erzeugen:
• Kostenschätzung
• Kostenberechnung
• Vergabesumme
• Schlussrechnungssumme
Stellungnahme Kämmerei:
Im Rahmen des Projektcontrollings bei größeren (Bau-)Maßnahmen ist diese Vorgehensweise bereits vom SG 11, Bauverwaltung etabliert. Dem Vorschlag soll gefolgt werden, ein geeignetes Projektcontrolling wird entwickelt.
5.4 PETTENDORF BLÜHT
5.4.1 FÖRDERMÖGLICHKEITEN
In einem der Ordner fand sich eine Darstellung zu den potentiell förderfähigen Aufwendungen. In Summe
werden hier Quellen in Höhe von 170.000 EUR aufgezeigt. Laut Kenntnisstand des Ausschusses wurden die
Töpfe LEADER und Nena genutzt (in Summe etwa 90.000 EUR). Es stellt sich die Frage, ob die weiteren
Fördermöglichkeiten geprüft wurden und weshalb diese nicht verfolgt wurden.
Stellungnahme Kämmerei:
Die von den Rechnungsprüfern kontrollierten Dokumente beziehen sich auf Grundlagenarbeiten, bei denen weitreichende Maßnahmen (170.000 €), die im Ergebnis nicht weiter verfolgt wurden, dargestellt sind.
Tatsächlich wurden vom Umweltministerium für “Pettendorf blüht“ Mittel in Höhe von 90.000 € anerkannt, davon 72.000 € als Fördermittel.
Für das LEADER-Projekt „Bienenerlebniswelt Pettendorf – Bienenlehrpfad“ wurden vom ALEF 36.000 € genehmigt, davon 18.000 € als Fördermittel.
Beide Projekte sind noch nicht abgeschlossen.
5.4.2 BEAUFTRAGUNG WERBEAGENTUR
Es fanden sich mehrere Angebote seitens der Werbeagentur CP². Leider erschloss sich nicht, welches davon letztlich angenommen wurde (kein Vermerk oder ähnliches auffindbar).
Stellungnahme Kämmerei:
Der Einwand kann nur bedingt nachvollzogen werden, da die Vergabe des Auftrages zur Logoentwicklung an CP² nach Gemeinderatsbeschluss erfolgte, Beschluss 05.10.2017 und 01.02.2018 In der Sachakte befinden sich jedoch Angebotsschreiben zu Teilaspekten, wie z. B. Design Briefpapier, Hinweisschilder etc., die (noch) nicht beauftragt wurden bzw. noch weitergehende Maßnahmen abschließend vorgesehen sind (Termin mit CP² in der 4. KW/2020 vorgesehen).
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger, erläutert die einzelnen Prüfungsfeststellungen und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.
GL Antretter geht auf die jeweiligen Prüfungsfeststellungen ein und erläutert dem Gemeinderat die Sachlage. Alle Feststellungen und Stellungnahmen sind im Beschlussvortrag dokumentiert.
Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. Ausschussvorsitzender Dr. Schweiger bedankt sich nochmals ausdrücklich beim Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für die ordnungsgemäße Kassen- und Belegführung.
Beschluss
a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vom 19.11.2019 wurde bekannt geben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekanntgegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
15 : 0 Stimmen
b) Ausschlussbeschluss (Entlastung des Ersten Bürgermeisters)
Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.
Den Vorsitz übernimmt der Zweite Bürgermeister, Bernhard Weigl.
15 : 0 Stimmen
c) Der Gemeinderat erkennt die Jahresrechnung 2018 in der vorgelegten Form an und erteilt dem Ersten Bürgermeister die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Kommunales Prüfungswesen; Erweiterte überörtliche Kassenprüfung 2019, Stellungnahme zum Prüfungsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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16.01.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Zeitraum vom 30.10.2019 bis 31.10.2019 fand bei der Gemeinde Pettendorf eine erweiterte überörtliche Kassenprüfung durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt am Landratsamt Regensburg, konkret durch den Prüfbeamten Herrn RAR Udo Lohr, statt. Nachfolgende Auszüge aus dem Prüfbericht geben den Umfang der Prüfung und die Feststellungen vollständig wieder. Die gemeindliche Stellungnahme erfolgt zu den jeweils relevanten Punkten in der Sachverhaltsdarstellung. Der vollständige Prüfbericht mit Anlagen wurde den Gemeinderatsmitgliedern per E-Mail zur Verfügung gestellt und kann als Anlage zum Tagesordnungspunkt abgerufen werden.
Aus dem Prüfbericht:
- Gegenstand und Verfahren der Prüfung
Die überörtliche erweiterte Kassenprüfung der Gemeinde Pettendorf erfolgte gemäß Art. 106 Abs. 5 GO. Bei der Prüfung beschränkte ich mich auf erweiterte Stichproben, wobei sich die Prüfungshandlungen vorwiegend mit materiellem Recht befassten.
Die geprüften Unterlagen ergeben sich aus dem Prüfungsbericht und wurden im Übrigen mit Rotmarkierung gekennzeichnet. Die Prüfungsfeststellungen wurden mit den beteiligten Dienstkräften erörtert.
- Allgemeine Ausführungen, Prüfungshandlungen ohne Feststellungen
Der unvermutete Soll-Ist-Abgleich der Kasse am 30.10.2019 ergab keine Beanstandungen (Anlage 1). Die entsprechende Niederschrift wurde dem Kassenverwalter am 31.10.2019 in Kopie übergeben.
- Ich habe die Barein- und -auszahlungen auf das und vom Girokonto bei der Raiffeisenbank sowie die weiteren Zahlwegbuchungen vom 07.01.2019-13.08.2019 nachvollzogen. Bezüglich der Zahlwegbuchungen zwischen den Zahlwegen 2 und 4 verweise ich auf die Anlage 2.
- Die Girokontoauszüge bei der Sparkasse wurden für den Zeitraum von 02.01.2019-14.05.2019 geprüft. Sie waren vollständig und in richtiger Reihenfolge abgelegt.
- Die Kasse hat eingeräumte Skontovorteile gewissenhaft genutzt.
- Eine Belegprüfung in erweiterten Stichproben ergab, dass sämtliche Anordnungen vollständig unterschrieben worden sind.
- Ich habe am 31.10.2019 mit dem Kassenverwalter vereinbart, dass eine aktuelle Übersicht über die Bankvollmachten für alle Girokonten mit den eingeräumten Rechten von den Banken einzuholen ist. Nach mündlicher Bestätigung des Kas senverwalters können Geldbewegungen nur gemeinschaftlich veranlasst werden (Vier-Augen-Prinzip). Die vorliegenden Vollmachten bei der Sparkasse räumen hingegen Einzelbevollmächtigungen ein. Die erforderliche Änderung wurde bereits veranlasst.
Geringfügige und sofort umsetzbare Feststellungen bzw. Maßnahmen wurden im Übrigen mündlich erörtert. Die Kassenaufsicht hat das Erforderliche umgehend umgesetzt bzw. eingeleitet. Auf Ausführungen im Prüfungsbericht konnte daher verzichtet werden.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die allgemeinen Ausführungen und Prüfungshandlungen ohne Feststellungen werden zur Kenntnis genommen. Weitere Maßnahmen sind nicht veranlasst.
- Neue Prüfungsfeststellungen
- TZ 1: Künftig ist ein Barkassenbuch in gebundener Form (Kassenstrazze) zu führen.
Somit kann sofort der Barkassenstand nachvollzogen werden. Einzahlungen in bar sind unter einer fortlaufenden Nummer unter Angabe des Datums, des Zwecks und der Zeitbuchnummer umgehend am selben Tag einzutragen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Das Barkassenbuch wurde bereits bestellt und wird ab Verfügbarkeit bei der Kasse eingesetzt.
- TZ 2:Der vom Caritasverband für die Diözese Regensburg in der Jahresrechnung 2016 für den Hort erwirtschaftete und der Gemeinde zu erstattende Überschuss in Höhe von 12.535,78 € wurde nach Aktenlage weder eingefordert noch vertragsgemäß an die Gemeinde überwiesen.
Gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 3 der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pettendorf und der Kirchenverwaltung Pettendorf vom 01.09.2015 werden vom Träger erwirtschaftete Überschüsse bis zu einer Höhe von 5.000,00 € nach Abschluss des Haushaltsjahres in das nächste Kalenderjahr vorgetragen. Über schiessende Überschüsse sind der Gemeinde zu erstatten. In der Jahresrechnung 2016 wurde ein Überschuss in Höhe von 17.535,78 € erwirtschaftet, der Übertrag auf 2017 erfolgte vereinbarungsgemäß mit 5.000,00 €. Die gebotene Erstattung in Höhe von 12.535,78 € konnte nicht festgestellt werden. Die zuständige Sachbearbeiterin hat nach einem Prüferhinweis am 31.10.2019 mit der Caritas (Frau Hartmannsgruber) Kontakt aufgenommen, der Sachverhalt wird nächste Woche geklärt. Ich verweise im Übrigen auf die Anlage 3.
Stellungnahme Kämmerei:
Der Sachverhalt wurde geklärt, eine Erstattung des Betrages in Höhe von 12.535,78 € erfolgte am 30.12.2019.
- TZ 3: Die re
chtsaufsichtliche Genehmigung (kreditähnliches Rechtsgeschäft) für bestehende Betriebskostenabrechnungen für Kindergarten, Kinderhort und Kinderkrippe konnten nicht vorgelegt werden. Der Sachverhalt ist zu klären. Fehlende Genehmigungen sind einzuholen.
Stellungnahme Kämmerei:
Das Sachgebiet 12 ist mit der gesammelten Vorlage der Defizitvereinbarungen an die Rechtsaufsicht beauftragt. Zuerst wurde geklärt inwieweit bereits in der Vergangenheit die notwendigen Genehmigungen eingeholt wurden. Hierzu liegen weder der Gemeinde noch der Rechtsaufsicht Unterlagen vor.
Es ist nun vorgesehen alle Defizitvereinbarungen im Rahmen der erforderliche Stellungnahme zur erweiterten überörtlichen Kassenprüfung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
- TZ 4: Auszahlungsanordnungen dürfen bei persönlicher Beteiligung nicht vom Geschäftsleiter sachlich und rechnerisch richtig gestellt und vom Anord nungsbefugten nicht unterschreiben werden.
Fehlbeispiele, Haushaltsjahr 2019:
AO 2439, HHSt. 4640.95000, Erstattung eines Betrags von 892,00 € an den Geschäftsleiter.
AO 2538, HHSt. 0000.66000, Erstattung von Übernachtungskosten für den ersten Bürgermeister.
Stellungnahme Kämmerei:
Die Prüfungsfeststellung wird künftig beachtet. Bei der AO 2439 handelte es sich um die kurzfristige Beschaffung von Möbeln für den Behelfskindergarten bei der Fa. Ikea. Da noch keine Ikea-Business-Card (mittlerweile vorhanden) vorlag, wurde der Kaufpreis durch GL Antretter ausgelegt. Die Rechnungsprüfung erfolgte durch SG 11, Frau Schmidl und Herrn Putz, so dass bei der sachlich-rechnerischen Prüfung das “Vieraugen-Prinzip” gewahrt wurde. Ähnliches gilt für die AO 2538, bei der durch SG 10, Frau Schmid die sachlich-rechnerische Prüfung sichergestellt wurde. Die Unterschrift auf der Auszahlungsanordnung erfolgte mangels verfügbarer Stellvertretung. Künftig werden Auszahlungsanordnungen nicht mehr von den persönlich Beteiligten unterschrieben. Wartezeiten bei Kostenauslagen sind dann nicht vermeidbar. Insgesamt soll der Barzahlungsverkehr weitgehend auf „Null“ reduziert werden. Bei pragmatischen Kleinbeschaffungen, z. B. Schlüsseldiensten etc., lässt sich dies jedoch auf für die Zukunft nur bedingt vermeiden.
- TZ 5: Der gesetzliche Nachlass von 12 v.H. nach dem BuchPrG wurde nicht eingefordert.
Festgestellter Fall: AO 2453, HHSt. 2110.57700.
Ich verweise auf die ausführlichen Erläuterungen im Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2005-2017 des Schulverbandes.
Stellungnahme Kämmerei:
Die Prüfungsfeststellung wird künftig beachtet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt und nehmen zu den jeweiligen Prüfungsnotaten entsprechend der Sachverhaltsdarstellung Stellung. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird um entsprechende Stellungnahme gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde gebeten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Lorenzen West, Teil III" des Markt Lappersdorf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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16.01.2020
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ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 16.12.2019 wird die Gemeinde Pettendorf durch das beauftragte Planungsbüro derori Entwicklungs-GmbH, Regenstauf, um Stellungnahme zu dem o.g. Bebauungsplan im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebeten. Die Stellungnahme soll innerhalb eines Monats erteilt werden.
Das Plangebiet liegt am Westrand des Ortsteils Lorenzen und grenzt direkt an das Baugebiet „Lorenzen West, Teil II“ an. Aus diesem Gebiet ergibt sich auch die verkehrstechnische Erschließung. Drei Straßenanbindungen wurden bereits von der östlich verlaufenden Erlenstraße an das Gebiet herangeführt. Der Geltungsbereich liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Der Umgriff des Geltungsbereiches beträgt 2,068 ha und umfasst das gesamte Flurstück 944/15, sowie ein Teilstück des südlich angrenzenden Flurstücks 944/12 der Gemarkung Hainsacker.
Von Seiten der Verwaltung wird festgestellt, dass durch die vorgelegte Planung von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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16.01.2020
|
ö
|
beratend
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6 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Dorferneuerung Kneiting – BA III
Der notwendige Vertragsentwurf über die Objektplanung für die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI (Vor- und Entwurfsplanung) und der Vereinbarungsentwurf über die Kostenbeteiligung der Gemeinde wurden vom zuständigen Projektleiter, Herrn Bachseitz, fertiggestellt. Die Unterlagen werden derzeit von den Fachabteilungen des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz (ALE) geprüft. Sobald die Freigabe durch das ALE erfolgt, können die nächsten Maßnahmen für die Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt III eingeleitet werden.
Dorferneuerung Pettendorf
Zur Vorbereitung der Dorferneuerung in Pettendorf ist ein vorbereitender Workshop notwendig.
Am 20. und 21.03.2020 soll dazu das Auftaktseminar bei der Schule für Dorf-und Landentwicklung stattfinden.
Für dieses zweitägige Seminar mit Übernachtung werden interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Hauptort eingeladen. Der Veranstaltungsort ist noch nicht festgelegt. Nähere Informationen finden sich in der Januarausgabe der Pettendorf aktuell.
Adventsmarkt Pettendorf
Auf dem Adventsmarkt Pettendorf 2019 wurde ein Erlös von 2.700 € erzielt. Dieses erfreuliche Ergebnis schließt knapp an das Vorjahresergebnis des Adventmarktes in Kneiting 2018 an.
Umweltforum – Freizeit- und Wanderplan
Auf Vorschlag des Umweltforums Pettendorf soll ein „Pettendorfer Freizeit-/Wanderplan“ in gedruckter Form erstellt werden. Die Überlegungen des Umweltforums beinhalten, das Kartenmaterial in Form eines Abreißblockes anzubieten. Der Übersichtsplan soll neben dem Wegeverlauf auch kurze Beschreibungen zu den einzelnen Wanderwegen beinhalten. Es wird geprüft, inwieweit die Maßnahme im Rahmen des Projektes „Pettendorf blüht“ durchgeführt werden könnte.
Postdienstleistung in Pettendorf
Die Übergangsfiliale der Deutschen Post AG am Standort „Parkplatz neuer Friedhof“ nimmt am 27.01.2020 ihren Betrieb auf.
Bücherei St. Margaretha
In der Bücherei St. Margaretha ist ein kleiner Wasserschaden aufgetreten. Der Schaden ist auf eine undichte Stelle in der Fußbodenheizung zurückzuführen. Der betroffene Heizkreis wurde vorsorglich stillgelegt.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Kindergarten Pettendorf
Gemeinderat Simbeck informiert, dass er von mehreren Eltern bezüglich der Zulässigkeit der Einfriedung angesprochen wurde, da Kinder unter Umständen über den Zaun klettern könnten. Bürgermeister Obermeier teilt mit, dass der Zaun in den nächsten Tagen im rechtlich notwendigen Umfang nachgebessert wird.
Verkauf RVV-Ortsticket (1€-Ticket)
Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass es nach Schließung der Edeka-Filiale in Pettendorf keine Möglichkeit mehr gibt, dass RVV-Ortsticket zu erwerben. Bürgermeister Obermeier sichert zu, den Verkauf über das Rathaus prüfen zu lassen.
Bushäuschen in Schwetzendorf
Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass das Bushäuschen in Schwetzendorf, Höhe Baugebiet Schwetzendorf II, nach Entfernung der angrenzenden Bebauung und Bepflanzung instabil wirkt. Ein durch Gemeinderat Achhammer provisorisch durchgeführter Standsicherheitstest zeigte jedoch keine Auffälligkeiten, das Gebäude steht stabil. Bürgermeister Obermeier bestätigt den Sachverhalt und erläutert, dass das Häuschen verkehrssicher steht.
Wegweiser Richtung Pettendorf
Gemeinderat Dotzler weist darauf hin, dass der Wegweiser nach Richtung Pettendorf (Kreuzung R 39/GVS Richtung Pettendorf, ugs. „Ochsenstraße“) nicht oder nicht mehr reflektiert. Da der Wegweiser nachts oder nach Einbruch der Dunkelheit zu spät erkannt wird, kann dies zu gefährlichen Fahrmanövern von Abbiegern führen. Bürgermeister Obermeier sichert den Austausch zu.
Datenstand vom 29.05.2020 09:08 Uhr