Datum: 23.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf isolierte Befreiung;
Geländeanschlussanhebung auf Fl.Nr. 82/21 und Fl.Nr. 82/22, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G2/G3 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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23.01.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Da durch die veränderte Bebauung (Reduzierung des Grenzabstands) und unterschiedlicher Planungsgrundlagen eine eindeutige Beurteilung des Sachverhalts erschweren, ist es erforderlich, den für den Bebauungsplan verantwortlichen Planer in die Angelegenheit mit einzubinden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Nach Vorlage weiterer Informationen und Gesprächen mit dem Planer und dem Antragsteller wird er erneut behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Informelle Anfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit begrüntem Pultdach, PV-Anlage sowie Garage und Carport auf Fl.Nr. 48/53, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 40 im Baugebiet "Auf der Setz" (Thon-Dittmer-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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23.01.2020
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 08.01.2020 wird um Auskunft gebeten, ob auf dem Grundstück die Errichtung eines zusätzlichen, selbstgenutzten Einfamilienhauses generell genehmigungsfähig wäre bzw. welche Auflagen in der konkreten Planung berücksichtigt werden müssen.
Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Lfd.Nr.
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Bezeichnung
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BPlan
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Informelle Anfrage
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1.
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Dachform, -deckung
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Satteldach, Flachdachpfannen
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Pultdach, begrünt
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2.
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Dachneigung
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20 – 28°
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ca. 15°
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3.
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Firstrichtung
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Nord - Süd
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Ost - West
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4.
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Dachüberstand Traufe
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30 cm
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50 cm
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5.
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Dachüberstand Ortgang
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10 cm
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50 cm
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Zur Gestaltung der Garage mit überdachtem Eingangsbereich als Anbau (Westen) sind keine gestalterischen Vorgaben ersichtlich. Hierzu können keine Aussagen getroffen werden. Die Länge von ca. 8,0 m entspräche den derzeitigen Vorgaben des Art. 6 Abs. 9 BayBO.
Die Garage/Carport unmittelbar an der Straße im Süden des Grundstücks sieht keinen Stauraum zur Straße vor. Hier sind lt. Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde mind. 5 m Stauraum einzuhalten. Bei einer Ausführung als Carport kann über eine mögliche Reduzierung des Stauraums diskutiert werden.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die geplanten Vorhaben (Hauptgebäude + Garage/Anbau Eingangsbereich sowie die abgesetzte Garage/Carport) sich alle außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden.
Das Grundstück weist eine Gesamtgröße von 1.177 m² auf. Gemäß den Angaben der Antragsteller beträgt die GRZ inkl. Altbestand 0,30, die GFZ inkl. Altbestand 0,75. Gemäß Bebauungsplan und BauNVO 1968 sind für eine 2-geschoßige Bebauung sind eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 zulässig, BauNVO 2017: GRZ 0,4 und GFZ 1,2.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Thon-Dittmer-Straße“ und über die geplante, ca. 25 m lange privatzufahrt sichergestellt. Lt. Auskunft WZV vom 22.01.2020 ist die Wasserversorgung gesichert, das Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation im Mischwassersystem angeschlossen. Sollte ein zusätzlicher Kanalanschluss erforderlich sein, so ist dieser auf Kosten der Antragsteller erstellen zu lassen.
Nachbarbeteiligung:
Im Rahmen der informellen Anfrage ist eine Nachbarbeteiligung (noch) nicht erforderlich. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist die Nachbarbeteiligung zwingend durchzuführen.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt fest, dass die Gemeinde sich für eine Nachverdichtung aufgeschlossen zeigt, das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht genehmigungsfähig erscheint, da gravierende Abweichungen zum Bebauungsplan bestehen. Vor einer Weiterverfolgung des Antrags ist von den Antragstellern vorab mit dem Landratsamt Regensburg zu klären, ob
- durch die zusätzliche Bebauung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
durch die relativ nahe Bebauung ein abstandsflächenrechtliches Problem entsteht.
rechtlich tragfähige Lösungen durch die Änderung oder die Aufhebung des Bebauungsplanes sinnvoll erreichbar sind.
Hinsichtlich der Dachform, Firstrichtung etc. wird nach Abklärung dieser bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlichen Vorgaben entschieden.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den geplanten Neubau der vorhandene Kanalanschluss zu verwenden ist. Sollte ein zusätzlicher Kanalanschluss erforderlich sein, so ist dieser auf Kosten der Antragsteller erstellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 20:09 Uhr