Datum: 06.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Dorferneuerung Pettendorf; Fachberatung zur Analyse und Begleitung der Sicherung der Nahversorgungsinfrastruktur
2 Dorferneuerung Pettendorf; Vereinbarung über die Kostenbeteiligung zur Startphase für die Dorferneuerung
3 Dorferneuerung Kneiting; Vereinbarung zur Kostenbeteiligung zur Vergabe der Planungsleistungen in der Ländlichen Entwicklung
4 Baugebiet "Zur Alten Mühle I", Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
5 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung an den gemeindlichen Parkplätzen am Rathaus und am "Turnwiesl" in Pettendorf
6 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Dorferneuerung Pettendorf; Fachberatung zur Analyse und Begleitung der Sicherung der Nahversorgungsinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2020 ö beratend 1

Sachverhalt

Am 31.12.2019 wurde der Supermarkt im Hauptort Pettendorf geschlossen. Der Markt ist im Eigentum eines privaten Investors, der seinerzeit das Objekt direkt von der Einzelhandelsgruppe-Gruppe Edeka erworben hat.

Die Zielsetzung des Eigentümers ist, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Nachfolgenutzung zu finden. Die Gemeinde hat hierzu auch die notwendige Voraussetzung für eine bauliche Erweiterung geschaffen, da die bisherige Marktfläche für einen Vollsortimenter nicht mehr als ausreichend erachtet wurde. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich erreichbar.

Derzeit wird ein Nachfolgebetreiber gesucht, der den Supermarkt voraussichtlich als eigenständiger Unternehmer betreibt. Auch wenn die Vermarktung einer Gewerbefläche grundsätzlich in die Obliegenheit des Eigentümers fällt, ist eine ortsnahe Versorgung auch ein wichtiger Standortfaktor einer Gemeinde. Wenn von einer Marktversorgung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ausgegangen werden kann, müssen andere Modelle in Erwägung gezogen werden. Hierzu ist in dieser speziellen Thematik Expertenwissen und gegebenenfalls eine Analyse und eine zielführende Beratung der Gemeinde erforderlich.

Die Zielsetzung der unternehmerischen Beratung ist:

  • Einschätzung der derzeitigen Versorgungssituation
  • Erarbeiten von Lösungsansätzen zur Erhaltung der Grundversorgung im Kernort
  • Einbindung ortsansässiger Erzeuger und Produzenten im Rahmen der regionalen Wertschöpfung vor Ort
  • Fachliche Begleitung des Prozesses bis zur Phase der Entscheidungsreife

Das Untersuchungskonzept beinhaltet:

  • Informationsgespräch
  • Bürgerbefragung (optional)
  • Standortbewertung
  • Erarbeitung von Empfehlungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Fachliche Begleitung des Prozesses bis zur Phase der Entscheidungsreife

In diesem Zusammenhang wird der Fachberater und Autor des Leitfadens „Der Dorfladen in Bayern“, Wolfgang Gröll , im Gemeinderat über die Inhalte und Möglichkeiten der Strukturanalyse zur Sicherung der Nahversorgungsinfrastruktur informieren.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt den Fachreferenten, Herrn Wolfgang Gröll, der den Gemeinderat über die grundsätzlichen Überlegungen und Abläufe der Struktur- bzw. Marktanalyse informiert. Herr Gröll erläutert eingangs, dass die Einrichtung von Stadtteilläden, Bürgerläden oder Dorfläden üblicherweise in kleineren Städten und Gemeinden meist dann diskutiert wird, wenn die fehlende oder rückläufige Nahversorgung, gepaart mit einem offensichtlichen Desinteresse der Lebensmittelkonzerne, am Standort festzuhalten, festzustellen sind. Um die örtlichen Notwendigkeiten zu analysieren und zudem eine optimale Versorgungsituation zu erreichen, ist die bereits von der Gemeinde Pettendorf beauftragte Strukturanalyse sehr gut geeignet.

Im Rahmen einer Strukturanalyse können der örtliche Bedarf an Einzelhandelsinfrastruktur valide analysiert und Potentiale ausgelotet werden. Insbesondere lassen sich zielführende Maßnahmen einleiten, die den Missstand meist erfolgreich beseitigen. Gängige Maßnahmen in Gemeinden der Größenordnung Pettendorfs sind z. B. Bürgerläden als genossenschaftliches Engagement oder Dorfläden als kommunales Projekt.

Denkbar sind auch Mischmodelle in denen privates und bürgerschaftliches Engagement gefördert und zusammengeführt werden. Es zeigt sich im Übrigen zunehmend, dass der rein ehrenamtlich geführte Dorfladen tendenziell nicht geeignet ist, dauerhaft die Infrastruktur sicherzustellen. Generell ist daher ein inhabergeführter Laden einem ehrenamtlich geführten Geschäft vorzuziehen. Der Dorfladen, so Gröll, ist heutzutage „hybrid“, d. h. er vermengt Themen der Infrastruktur und des Handels wie Regionalität, Bio, Begegnungsstätte, Bistro, Gemeinschaft, etc.

Als wichtige Bausteine der Strukturanalyse, gelten daher die

  1. Bürgerbefragung (Wo, was, wie?)
  2. daraus resultierend die Beantwortung der Frage, welche Erwartungen an den Laden gestellt werden
  3. und im Ergebnis, ein Modellentwurf für die möglichen Betriebs- und Beteiligungsformen

Hierzu erfolgt im Voraus eine allgemeine Infoveranstaltung, den Haushalten werden im repräsentativen Umfang im Regelfall geeignete Fragebögen zugestellt, die einer weitergehenden Analyse unterzogen werden. Aus diesen Ergebnissen lassen sich dann weitere Schlüsse ziehen, welche Lösungen weiter verfolgt werden sollten. Nach der Strukturanalyse folgt nach entsprechender Festlegung des „Kurses“ der Gründungs- und Umsetzungsprozess. Herr Gröll weist darauf hin, dass auch die Begleitung des Gründungsprozesses und insbesondere des Umsetzungsprozesses bis hin zur schwarzen Null Inhalt des Projektes sind.

Gemeinderat Bink fordert, die Infoveranstaltung schnellstmöglich durchzuführen, um die Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisieren. Es ist vor allem zu bedenken, dass ein längeres Zuwarten immer mehr Abwanderungstendenzen zugunsten der Einkaufsmöglichkeiten im Umland nach sich ziehen dürfte.

Auf die Rückfrage aus dem Gemeinderat wie lange die Implementierung eines Dorfladens dauert, verweist Herr Gröll auf ein Projekt, bei dem der Dorfladen bereits nach sieben Wochen in die Tat umgesetzt werden konnte. Jedoch sind diese kurzen Laufzeiten eher die Ausnahme als die Regel und sind auch nur dann möglich, wenn grundsätzliche Strukturen angelegt waren.

Im Rahmen der nun bevorstehenden Einleitung des Analyseprozesse ist auf Anraten von Herrn Gröll auch anzudenken, in welchen Ortsteilen die Einrichtung einer Nahversorgung sinnvoll erscheint.

Bürgermeister Obermeier informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting auf Grundlage einer Einschätzung des ALE aus dem Jahr 2007 die Errichtung eines Dorfladens bei einer Einwohnerzahl unter 1.000 generell als problematisch erachtet wurde.

Herr Gröll erwidert hierzu, dass zur weiteren Gültigkeit dieser Feststellung die damalige Versorgungssituation betrachtet werden müsste und zudem die aktuellen Rahmenbedingungen einbezogen werden sollten. Allgemein gilt, dass der Wettbewerbsdruck in Läden mit kleinerer Verkaufsfläche geringer ist. Als kleiner gelten z. B. Läden in der Größenordnung von ca. 70 bis 150 m².

Gemeinderat Dr. Bosl plädiert dafür, sich im Rahmen der Strukturanalyse nicht auf den Standort Pettendorf zu reduzieren, sondern auch offen für Alternativen zu sein. Gemeinderat Meyer ergänzt hierzu, dass nichts dagegen spricht an mehreren Standorten aktiv zu sein. Durch einen Dorfladen dürfte im Ortskern der betroffenen Ortsteile „mehr Leben“ stattfinden. Auch ist die Erreichbarkeit für ältere Mitmenschen im Ortskern besser.

Auf die Rückfrage bezüglich einer Einkaufskooperation von Ortsteilläden an verschiedenen Standorten erläutert Herr Gröll, dass sich diese Modelle weitgehend nicht bewährt haben. Das Dorfladenkonzept lebt vor allem auch von der Individualität der einzelnen Läden bzw. Standorte.

Gemeinderat Achhammer argumentiert, dass ein Laden mit Bistro zu bevorzugen wäre. Gerade die zunehmende Tendenz, dass auch werktags außerhalb gegessen wird, verlangt neben dem Einkaufen auch die Möglichkeit kleine Speisen und Getränke einzunehmen.

Gemeinderätin Muehlenberg kann sich ebenfalls ein dezentrales Modell, also eine Ansiedlung in verschiedenen Ortsteilen gut vorstellen. Kurze Wege und die Möglichkeit die Einkäufe zu Fuß zu erledigen machen diese Vorgehensweise sehr attraktiv und ermöglichten auf das Auto zu verzichten.

Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler bestätigt Herr Gröll, dass eine Marktanalyse auch das Ergebnis bringen kann, dass der Betrieb eines klassischen Supermarktes durch einen Lebensmittelkonzern die beste Wahl ist. Herr Gröll empfiehlt jedoch den Prozess ergebnisoffen zu starten. Erst nachdem das Wie und Wo geklärt wurde, kann die Zulieferseite analysiert werden.

Im Gemeinderat entsteht nach kurzer Diskussion ein Konsens darüber, dass Infoabende in den Ortsteilen Pettendorf und Kneiting stattfinden sollen.

Diesbezüglich finden in den nächsten Tagen noch weitergehende Abstimmungen zwischen Herrn Gröll und der Verwaltung satt.

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2. Dorferneuerung Pettendorf; Vereinbarung über die Kostenbeteiligung zur Startphase für die Dorferneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Startphase der Dorferneuerung Pettendorf ist ein Dorferneuerungsplan zu erstellen. Der Verband für Ländliche Entwicklung Oberpfalz – VLE hat hierzu mit dem Ingenieurbüro Rösch Architekten und Stadtplanung, Gebenbach, einen Vertrag über die Erstellung einer „Räumlichen Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung“ geschlossen.

Auf Grundlage der Dorferneuerungsrichtlinien ist die Gemeinde Pettendorf als Vertragspartner an den Kosten zu beteiligen. Die Kostenverteilung beträgt 52% (Gemeinde) / 48% (VLE) der veranschlagten Honorarkosten zzgl. Nebenkosten.

Gemäß vorliegender Vereinbarung belaufen sich die vorläufigen Kosten auf 28.509,30 €.

Die Vereinbarung stellt eine vertragliche Grundlage zur anteiligen Kostenbeteiligung der Gemeinde Pettendorf dar und bedarf aufgrund der monetären Auswirkungen der Zustimmung des Gemeinderates.

Der Vertrag wird als Anlage zum Beschluss in der Sitzung erläutert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen dem Verband für Ländliche Entwicklung (VLE) Oberpfalz, Lechstraße 24, 93057 Regensburg zur Vergabe der Planungsleistungen und der damit verbundenen Kostenbeteiligung in Höhe von vorläufig 28.509,30 € zu und erkennt die Vertragsregelungen an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Dorferneuerung Kneiting; Vereinbarung zur Kostenbeteiligung zur Vergabe der Planungsleistungen in der Ländlichen Entwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Durchführung der begleitenden Beratung im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting (BA III) ist eine Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Kneiting (TG) und der Gemeinde Pettendorf zu treffen, die eine Kostenbeteiligung des Vertragspartners (Gemeinde) bei der Vergabe von Planungsleistungen in der Ländlichen Entwicklung regelt.

Für die Gemeinde Pettendorf entstehen vorläufig Kosten in Höhe von 10.300 € inkl. Nebenkosten.

Der Vertrag wird als Anlage zum Beschluss in der Sitzung erläutert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Kneiting (TG) zur Vergabe der Planungsleistungen und der damit verbundenen Kostenbeteiligung in Höhe von vorläufig 10.300 € zu und erkennt die Vertragsregelungen an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Baugebiet "Zur Alten Mühle I", Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf den Sachverhalt der Sitzung vom 08.11.2012 zum Umlegungsverfahren wird verwiesen. Zur Parzellierung des Baugebietes „Zur Alten Mühle I" in Kneiting soll nun das Umlegungsverfahren angeordnet werden. Die Umlegung soll dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg (ADBV) übertragen werden. Nach Übertragung und Festlegung der Umfanggrenze wird dies den betroffenen Grundstückseigentümern mitgeteilt.

Zur Vorbereitung des Sitzungspunktes fand am 5.2.2020 ein Besprechungstermin mit dem stellvertretenden Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Herrn Dr. Scheugenpflug, statt.
Herr Dr. Scheugenpflug ist der zuständigen Sachbearbeiter für die geplante Baulandumlegung.

Beim Arbeitsgespräch wurde insbesondere das Umlegungsgebiet erörtert. Herrn Dr. Scheugenpflug ist bekannt, dass die Eigentümer der im Bebauungsplan liegenden Fl. Nr. 123 und Teilfläche der Fl. Nr. 85, jeweils Gem. Kneiting, nicht an der Umlegung teilnehmen wollen. Dies wäre zwar grundsätzlich möglich, aber nicht im Sinne des intendierten Umlegungsverfahrens.

Herr Dr. Scheugenpflug bietet an, die Teilnahmebereitschaft mit den sich bietenden Vorteilen für die beiden Eigentümer nochmals mit den Eigentümern der betroffenen Flächen zu diskutieren, um eine für das Verfahren tragfähige Lösung zu erreichen.

Auch vor dem Hintergrund des erneuten Antrages einer Grundstückseigentümerin vom 15. Januar 2020 – der Sachverhalt wurde allen Gemeinderäten zugeleitet - ist eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten anzustreben.

Dies scheint insbesondere unter dem Aspekt sinnvoll, die Umsetzung der Maßnahme nicht noch weiter zu verzögern.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt 4, Baugebiet „Zur Alten Mühle I“, Kneiting, Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung an den gemeindlichen Parkplätzen am Rathaus und am "Turnwiesl" in Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf den Sachverhalt der Sitzungen vom 01.08.2019 und 16.01.2020 (Antrag aus Bürgerversammlung Pettendorf) wird verwiesen.

Die bestehende Beschilderung wird wie folgt geändert und ist daher neu anzuordnen:
  • Aufstellung des ZZ 1040-32 „Parkscheibe 3h“
  • Aufstellung des ZZ 1042-33 Zeitliche Beschränkung „Mo-Fr 7-14h“.

Die geänderte Beschilderung gilt an den Parkplätzen Rathaus unten und oben bzw. Kinderkrippe – Turnwiesl“ rückwirkend ab 01.02.2020.

Info Bauamt:
Das Privatgrundstück der Gemeinde Fl.Nr. 86/3, Gemarkung Pettendorf (Jugendtreff Pettendorf) wird mit dem ZZ-Nr. 2046 „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ beschildert (siehe Anlage).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der geänderten Zusatzzeichen 1040-32 „Parkscheibe 3h“ und 1042-33 Zeitliche Beschränkung „Mo-Fr 7-14h“ an den Parkplätzen Rathaus oben und unten (Fl.Nr. 86/1, Gemarkung Pettendorf) bzw. Kinderkrippe –Turnwiesl“ (Fl.Nr. 86 Tfl., Gemarkung Pettendorf). Die geänderte Beschilderung gilt an den Parkplätzen Rathaus unten und oben bzw. Kinderkrippe – Turnwiesl“ rückwirkend ab 01.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2020 ö 6

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Fachgespräch Landwirtschaft 
Das Fachgespräch mit der Landwirtschaft findet am Montag, den 24.02.2020 im Sitzungssaal des Rathauses Pettendorf statt.

Planung Ärztehaus
Nachdem die Baugenehmigung für das Ärztehaus in absehbarer Zeit erwartet wird, soll nach dem vorliegenden Projektplan demnächst mit dem Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Der Baubeginn ist für Juli 2020 vorgesehen.

Verbreiterung der R 39
Die Verbreiterung der R 39 zwischen Aichahof (Ende Spitzgraben) bis zur Abzweigung nach Tremmelhausen soll voraussichtlich im Herbst 2020 baulich ausgeführt werden. Die Baumaßnahmen können weitgehend mit einer halbseitigen Sperrung der Fahrbahn durchgeführt werden. Lediglich der Fahrbahndeckenausbau erfordert eine Vollsperrung für ca. zwei Tage. Nähere Informationen zum Baubeginn und den daraus resultierenden Einschränkungen werden rechtzeitig bekanntgeben.

Abrechnung Baumaßnahme Geh- und Radweg an der R 39 
Die Abrechnung der bereits abgeschlossenen Baumaßnahme (Rad- und Gehweg R 39) erfolgt Ende Februar 2020. Nach Abzug der Förderung entsteht für die Gemeinde Pettendorf nach derzeitiger Schätzung ein Kostenanteil in Höhe von ca. 35.000 €.

Klage Kindergarten Pettendorf  
Die Beschwerde gegen das Urteil des VG Regensburg in Sachen „provisorischer Kindergarten Pettendorf“ wurde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.

Aktueller Einwohnerstand
Derzeit leben in der Gemeinde Pettendorf 3.497 Einwohner.

Kostenschätzung Tremmelhausen
Für die Wegebaumaßnahme „Tremmelhauser Weg“ beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf 303.470 €.  
Die Maßnahme wird vom Amt für Ländliche Entwicklung gefördert. Es erfolgt zudem eine paritätische Kostenbeteiligung der Bruderhausstiftung.  

Antrag auf Verlegung der Skateranlage „Auf der Höhe“
Der Gemeinde Pettendorf wurde mit Schreiben eines Bürgers vom 14.01.2020 ein Antrag vorgelegt, der die Verlegung der Skateranlage an den Schwetzendorfer Weiher beinhaltet. Zur Begründung wird hauptsächlich auf die Lärmbelastung durch die Skateranlage abgestellt. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass Bürgeranträge in Art. 18b der Gemeindeordnung (GO) geregelt sind. Hiernach benötigt ein Antrag die Unterstützung von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang auch auf die inhaltlich entgegengesetzte Unterschriftenaktion von 65 Bürgerinnen und Bürgern hin.

Unterschriftenaktion gegen die Einschränkungen der Sport- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche – aktuell Skaterpark und Bocciabahn
Am 31.01.2020 wurde beim Ersten Bürgermeister eine Unterschriftenliste vorgelegt, in der u. a. von den Anwohnern des Baugebietes der Höhe deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Freizeitmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen durch die Maßnahmen einzelner Anlieger immer stärker eingeschränkt werden. Die Unterschriftenaktion wendet sich insoweit direkt gegen den Antrag gegen die Verlegung der Skateranlage vom 14.01.2020.

Anmerkung der Verwaltung: Der Antrag auf Verlegung der Skateranlage und der Inhalt der Unterschriftenaktion wurden vom Ersten Bürgermeister in der Sitzung vollständig vorgelesen.

Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder – „Förderrichtlinie Hort“
In der aktuellen Förderrichtlinie zur Schaffung von Hortplätzen wird eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 6.000 € pro Hortplatz vorgesehen. Diese vermeintlich „großzügige“ Förderkulisse würde gemessen an den Kosten für den Erweiterungsbau des Kinderhortes in Pettendorf angefallen sind, lediglich eine Förderung von 15 % der Baukosten bedeuten. Nicht gefördert werden weiterhin der Grunderwerb und die laufenden Kosten des Betriebes. Die Förderrichtlinie zeigt erneut auf, dass der Bundes- und Landesgesetzgeber großzügige Leistungsangebote für die Kinderbetreuung offeriert, die Finanzierung jedoch überwiegend zu Lasten der Kommunen gehe. Diese gelte im Übrigen auch für die Kindergärten und Krippen. Bürgermeister Obermeier sichert zu, diese Diskrepanz an geeigneter Stelle zu thematisieren.

Pumpwerk Kneiting – Stromeinsparung
Durch die Erneuerung der Pumpen im Pumpwerk Kneiting konnte im Vergleich zum Vorjahresverbrauch eine Einsparung von 8.000 kWh Strom erreicht werden.  

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Baumaßnahme R 39
Gemeinderätin Muehlenberg macht deutlich, dass sie keine Notwendigkeit erkennt, die R39 zu verbreitern. Das Problem sei nicht die geringere Breite der Fahrbahn, sondern die Geschwindigkeit, die gefahren wird.
Es sollten daher vorrangig auch Maßnahmen angedacht werden, die eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit vorsehen. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass die Regelbreite einer Kreisstraße von 6,50 m im geplanten Ausbaubereich nicht vorliegt und somit ein Ausbau durch die Kreisstraßenbehörde bereits aus diesen Gründen notwendig ist. Dadurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Neuregelung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich zwischen Aichahof und Reifenthal diskutiert werden kann. Zuständig ist der Landkreis Regensburg, der auf das Problem hingewiesen wird.

Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt III - Eisstockbahn
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Errichtung der Eisstockbahn im dritten Bauabschnitt der Dorferneuerung Kneiting berücksichtigt wird. Für die Verbesserung der Infrastruktur im Freizeitbereich werden in der Dorferneuerung Kneiting, BA III, 185.000 € eingeplant. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Forum für die Kneitinger Jugend im Dorfhaus Kneiting stattfinden wird, bei dem die Kinder und Jugendlichen ihre Vorstellungen äußern können.

Datenstand vom 02.04.2020 14:17 Uhr