Datum: 20.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einzäunung des Steinbruchs auf Fl.Nrn. 697 bis 700, 699/1, 663/3, 663/4 und 703 bis 710, jeweils Gemarkung Kneiting (Im Steinbruch, Kneiting)
2 Errichtung einer Bogenhalle auf Fl.Nr. 339, Gemarkung Pettendorf (Am Klosterfeld, Ried); Erneute Beratung und Beschlussfassung
3 Neubau eines Einfamilienhauses und nachträgliche Genehmigung eines "Tiny Houses" auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 Tfl. in der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchfeld - Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)
4 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 765, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
5 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Kinderhauses mit Regionalladen auf Fl.Nr. 104 Tfl., Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
6 Einbau von zwei Wohneinheiten mit Änderung der Dachneigung auf Fl.Nr. 48/13, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 50 im Baugebiet "Auf der Setz" (Thon-Dittmer-Straße, Pettendorf)

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1. Einzäunung des Steinbruchs auf Fl.Nrn. 697 bis 700, 699/1, 663/3, 663/4 und 703 bis 710, jeweils Gemarkung Kneiting (Im Steinbruch, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, die bereits bestehende Zaunanlage vollständig um das bisherige Abbruchgebiet zu ergänzen. Ausgeführt werden soll der als Maschendrahtzaun, verzinkt, mit einer Höhe von 1,50 m, unten sollen 0,10 m frei bleiben, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,60 m ergibt. Der geplante Pfostenabstand ist 2,50 – 3,00 m.

Die Maßnahme dient der Unfallverhütung, insbesondere an der Abbruchkante im Norden. Gespräche mit der Unteren und der Oberen Naturschutzbehörde fanden hierzu bereits statt, die Ausführungen beider Behörden wurden in der Planung berücksichtigt.

Ferner wurde festgestellt, dass durch die Erosionen im Norden Teile des gemeindlichen Weges nicht mehr vorhanden sind bzw. durch die o.g. Maßnahme mit überbaut werden müssen. Eine Grenzregelung ist nach Abschluss der Maßnahme vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Errichtung einer Bogenhalle auf Fl.Nr. 339, Gemarkung Pettendorf (Am Klosterfeld, Ried); Erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.09.2019  und beschloss, sein Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist. Da dies nicht der Fall ist, das Vorhaben aber gemäß § 35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig ist, bittet das Landratsamt um erneute Beschlussfassung.

Beantragt wird eine Bogenhalle in den Ausmaßen von 12,00 x 11,00 m, einer Wandhöhe von 2,50 m und einer max. Höhe von 5,80 m im Mittelbereich. Die Halle wird ohne Boden ausgeführt, die Befestigung erfolgt mittels Bodenanker.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses und nachträgliche Genehmigung eines "Tiny Houses" auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 Tfl. in der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchfeld - Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit Vorhaben auf diesem Grundstück in seinen Sitzungen vom 22.01.2015, 19.05.2016 und 16.02.2017.

Der vorliegende Antrag beinhaltet nun den Neubau eines Einfamilienhauses in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 10,00 x 6,00 m mit Satteldach (DN 40°), sowie der nachträglichen Genehmigung eines „Tiny Houses“ in den Ausmaßen von 5,55 x 4,23 m mit Satteldach (DN 28°).

Neubau eines Einfamilienhauses:
Gemäß den Antragsunterlagen und den Prüfungen durch das Bauamt entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Nachträgliche Genehmigung des „Tiny Houses“:
Mit isolierter Befreiung vom 24.06.2016 wurde das „Tiny House“ bereits als „Gartenhäuschen“ genehmigt. Eine künftige Änderung zur Wohnnutzung wurde zu dem damaligen Zeitpunkt nicht thematisiert.

Da es sich nun um ein Vorhaben zum Aufenthalt von Personen handelt, ist es nicht mehr vom Tatbestand des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der BayBO erfasst und somit voll umfänglich neu genehmigungspflichtig. Die geplante Errichtung soll außerhalb der vorgegebenen Baugrenzen stattfinden. Die hierfür erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde schriftlich beantragt und begründet.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Lärchenweg“ sichergestellt. Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind ebenfalls gewährleistet.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde vollständig durch den Bauherrn durchgeführt, eine Unterschrift wurde nicht geleistet.

Diskussionsverlauf

Wie dem Sachverhalt zu entnehmen ist, ist das Einfamilienhaus genehmigungsfähig, so Bürgermeister Obermeier. Das Tiny House jedoch widerspricht seiner Meinung nach dem Grundgedanken des Bebauungsplanes. Er begründet dies mit der geplanten Wohnnutzung, die bei der Aufstellung/Änderung des Bebauungsplanes so und an dieser Stelle nicht beabsichtigt war.

BA-Mitglied Amann fügt hinzu, dass aufgrund des angrenzenden Baumbestandes hier unmittelbare Baumfallgefahr besteht. Dies war seiner Meinung nach auch ein Argument bei der Festlegung der Baugrenzen.

BA-Mitglied Dotzler stellt fest, dass das Tiny House einen umbauten Raum von ca. 88 m³ hat und somit ohnehin nicht mehr vom Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO erfasst sein kann.

BA-Mitglied Bosl stellt noch einmal fest, dass die beabsichtigte Nutzung bereits ohne Genehmigung aufgenommen wurde. Dies ist für ihn so nicht tolerabel.

Beschluss 1

Der Bauausschuss erteilt dem Einfamilienhaus sein Einvernehmen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bauausschuss erteilt dem „Tiny House“ sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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4. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 765, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es ist geplant, ein Einfamilienwohnhaus in E+1-Bauweise (13,61 x 9,11 m), einen Anbaukörper in E-Bauweise (14,38 im Mittel x 7,00 m) und einer Doppelgarage (8,99 x 6,48 m) zu errichten. Für das EFH ist ein Satteldach (DN 25°), für den Anbaukörper und die Garage ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert. Gemäß Auskunft des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.02.2020 ist der Anschluss an das Wasserversorgungsnetz gesichert bzw. ist das Grundstück schon erschlossen. Der Anschluss für die Abwasserentsorgung ist noch nicht hergestellt aber möglich.

Hochwasserschutz:
Das Grundstück liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ100-Bereich der Naab. Aufgrund von überschlägigen Retentionsraumberechnungen des Architekten kann davon ausgegangen werden, dass das durch den Neubau verdrängte HQ100 Volumen durch Abriss von Bestandsgebäuden und Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 765 unter Einbeziehung von Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 727, jeweils Gemarkung Kneiting, ausgeglichen werden kann.

Die Überschwemmungshöhe im Antrag liegt bei einem HQ 100 zwischen 1,18 m und 1,40 m Laut § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Errichtung baulicher Anlagen nach § 34 BauGB untersagt, Ausnahmen können jedoch von der zuständigen Behörde erteilt werden (§ 78 Abs. 5 WHG).

Abstandsflächen:
Die aktuelle Grundstücksteilung zwischen Fl.Nr. 765 und Fl.Nr. 765/1 wird entweder später neu geregelt oder die Übernahme der Abstandsflächen wird durch eine Abstandsflächenübernahme geregelt.

Nachbarbeteiligung:
Von der Durchführung einer Nachbarbeteiligung wurde gemäß Art. 71 Abs. 4 BayBO abgesehen.

Diskussionsverlauf

Nach Informationen des Sachgebietes „Wasserrecht“ am Landratsamt Regensburg sind Retentionsräume im ausreichenden Maße auf dem Grundstück zur Verfügung zu stellen, auf dem der Eingriff vorgenommen wird. Dies ist hier definitiv nicht gegeben, so Bürgermeister Obermeier.

Aufgrund der geplanten Bebauung und der bisherigen Hochwasserereignisse in Mariaort kann er einem weiteren Bauvorhaben in diesem Bereich nicht zustimmen.

Diese Meinung wird auch von den weiteren Mitgliedern des Bauausschusses geteilt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Hochwasserproblematik ist von den entsprechenden Fachstellen eingehend zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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5. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Kinderhauses mit Regionalladen auf Fl.Nr. 104 Tfl., Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es ist beabsichtigt, auf einer Teilfläche des Grundstücks ein Kinderhaus in Verbindung mit einem Laden für Regionalprodukte/Dorfladen zu errichten. Das Kinderhaus ist für 2 Kindergartengruppen (50 Plätze) und einer gemischten Gruppe (12 Plätze) vorgesehen. Die Lage im Ortseingangsbereich wurde bewusst gewählt, weil bei Einrichtungen dieser Art (Kleinkinder) im Rahmen der Hol- und Bringzeiten ein erheblicher Individualverkehr entsteht, der so nicht in Wohngebiete geführt werden muss. Zudem wird im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting, BA III, die ÖPNV- Bushaltestelle im direkten Umgriff neu gestaltet, sodass auch eine direkte ÖPNV-Anbindung vorhanden ist.

Die bauliche Maßnahme ist durch das festgesetzte Hochwasserüberschwemmungsgebiet nicht betroffen.

Im Rahmen von vormals geplanten Baumaßnahmen für einen Discounter wurde der Standort damals als genehmigungsfähig erachtet. Die bauliche Gestaltung eines Kinderhauses kann wesentlich ortsverträglicher gestaltet werden.

Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die GVS „Zur Alten Mühle“ angeschlossen. Gemäß Mitteilung des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.02.2020 ist die Wasserversorgung derzeit nicht gesichert, allerdings läuft ein Wasserhausanschluss direkt am Grundstück in Richtung Pumpwerk Kneiting, der laut Wassermeister verwendbar ist. Der Abwasserkanal verläuft direkt in der Straße zur Alten Mühle, ein Hausanschluss ist noch herzustellen.

Nachbarbeteiligung:
Von der Durchführung einer Nachbarbeteiligung wurde gemäß Art. 71 Abs. 4 BayBO abgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Einbau von zwei Wohneinheiten mit Änderung der Dachneigung auf Fl.Nr. 48/13, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 50 im Baugebiet "Auf der Setz" (Thon-Dittmer-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch die Änderung der Dachneigung wird beabsichtigt, im Dachgeschoss des Gebäudes zwei zusätzliche Wohneinheiten zu schaffen. Dadurch ergeben sich folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauantrag vom 12.02.2020
Bauweise
U+E
U+E+D
Dachneigung
20 -28°
38°

Durch die Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten sind zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück (außerhalb der Baugrenzen) zu schaffen, bei künftigen vier Wohneinheiten sind dies insgesamt acht Stellplätze, davon vier neue. Der geplante Nachweis ist in den Unterlagen dargestellt. Ansonsten wurden die erforderlichen Befreiungen schriftlich beantragt und begründet.

Stellungnahme Bauamt:
Die abweichende Bauweise ist im Baugebiet bisher noch nicht vorhanden. Da sich das zur Bebauung vorgesehene Grundstück am südlichen Ende des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet, die nähere Umgebungsbebauung eine gleichartige Bebauung aufweist, kann einer Befreiung entsprochen werden.

Erschließung:
Die Erschließung ist als gesichert zu betrachten.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde vom Bauherrn vollständig durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2020 20:02 Uhr