Datum: 19.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Errichtung eines Anbaus (Heizraum) an den Bestand auf Fl.Nr. 1428 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
|
2 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 682/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)
|
3 |
Bodenverbesserung durch Auffüllen mit unbelastetem Erdaushub in einer Höhe von etwa 20 cm auf den Fl.Nrn. 158, 159, 160, 179 und 676, jeweils Gemarkung Kneiting (in Kneiting)
|
4 |
Auffüllung landwirtschaftlicher Teilflächen mit 20 cm Mutterboden auf den Fl.Nrn. 395, 396, 397 und 398, Gemarkung Kneiting und 337/2, 338, 339 und 340, Gemarkung Kneiting (in Kneiting)
|
5 |
Neubau eines Doppelhauses mit 4 Fertigteil-Garagen auf Fl.Nr. 379/3, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
|
zum Seitenanfang
1. Errichtung eines Anbaus (Heizraum) an den Bestand auf Fl.Nr. 1428 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
19.03.2020
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Anbau in den Ausmaßen von 6,00 x 5,49 m mit einem Pultdach (DN ca. 10°) zu errichten. Der Anbau wird durch die Neuinstallation einer Heizungsanlage erforderlich.
Erschließung:
Das Grundstück ist über die „Aubergstraße“ straßenmäßig erschlossen, ein Kanal- bzw. Wasseranschluss ist vorhanden.
Nachbarunterschriften:
Die Unterschriften liegen (noch nicht) vollständig vor, die fehlenden Nachbarn wurden durch die Gemeinde schriftlich benachrichtigt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 682/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
19.03.2020
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 11,865 x 9,99 m mit einer Doppelgarage (6,74 x 6,912 m) zu errichten.
Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Überschreitung der Baugrenzen durch das Hauptgebäude im Süden um ca. 1 m und durch die Garage im Westen um ca. 5 m;
- Die Dachneigung des symmetrischen Satteldaches beim Hauptgebäude und bei der Garage sollte 40 – 44° betragen, geplant sind jeweils 25°, bei der Garage asymmetrisch.
- Die zulässige Bauweise für die Parzelle ist E+U, ausgeführt werden soll es in E+U+D-Bauweise, wobei das Untergeschoss kein Vollgeschoss ist und somit die zulässige Zahl der Vollgeschosse nicht überschritten wird.
- Lt. Regelbeispiel zum Bebauungsplan ist ein Kniestock von 0,50 m zulässig, beantragt sind 0,945 m. Grund hierfür ist das Erreichen einer vernünftigen Geschosshöhe von ca. 2,20 m im Mittel.
Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich begründet, sie sind städtebaulich vertretbar.
Stellplätze:
Geplant sind zwei Wohneinheiten (UG = Wohneinheit 1 und EG/DG = Wohneinheit 2). Nachdem im Bebauungsplan zu den Stellplätzen nichts geregelt ist, sind gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde 2 Stellplätze je Wohneinheit zu schaffen, insgesamt als 4 Stellplätze. Nachgewiesen sind nur 2 Stellplätze in der Garage. Die 2 weiteren, noch erforderlichen Stellplätze sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
Erschließung:
Das Grundstück ist über die „Hummelbergstraße“ straßenmäßig erschlossen, ein Kanal- bzw. Wasseranschluss ist vorhanden.
Nachbarunterschriften:
Die Unterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die 2 weiteren, noch erforderlichen Stellplätze sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
Auf die Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zwischenebenen im Bereich der Garage wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bodenverbesserung durch Auffüllen mit unbelastetem Erdaushub in einer Höhe von etwa 20 cm auf den Fl.Nrn. 158, 159, 160, 179 und 676, jeweils Gemarkung Kneiting (in Kneiting)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
19.03.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Kneiting, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.
Zum Grundstück:
Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von ca. 10.000 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
450 m³ x 1,33 = 598,50 to / 15 to. = rd. 40 Lkw`s
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über öffentliche Feld- und Waldweg in der Gemarkung Kneiting zu erfolgen. Der Innerortsbereich ist soweit wie möglich zu meiden.
Das Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ des Landratsamtes Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, Bodenschutz wurde vom Antragsteller – soweit möglich – ausgefüllt.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
- Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
- Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
- Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Auf das ausgefüllte Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Auffüllung landwirtschaftlicher Teilflächen mit 20 cm Mutterboden auf den Fl.Nrn. 395, 396, 397 und 398, Gemarkung Kneiting und 337/2, 338, 339 und 340, Gemarkung Kneiting (in Kneiting)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
19.03.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Kneiting, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Die Auffüllmenge von ca. 800 m³ ist reiner Humus und stammt von der Mariaorter Naabinsel, Fl.Nr. 914/9, Gemarkung Kneiting.
Zum Grundstück:
Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 10.000 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
800 m³ x 1,33 = 1.064 to / 15 to. = rd. 70 Lkw`s
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Kneiting, z.B. Amselbergweg, zu erfolgen. Die Durchfahrt des Ortsteils Kneiting ist zu vermeiden.
Das Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ des Landratsamtes Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, Bodenschutz wurde vom Antragsteller – soweit möglich – ausgefüllt.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Auf das ausgefüllte Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Neubau eines Doppelhauses mit 4 Fertigteil-Garagen auf Fl.Nr. 379/3, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
19.03.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Es ist geplant, ein Doppelhaus in den Ausmaßen von 14,14 x 11,61 m in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 22°) sowie 4 Fertigteil-Garagen (11,98 x 6,00 m) mit einem Flachdach zu errichten.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Rüdigerstraße gesichert. Die Erschließung Wasser ist gemäß Aussage WZV vom 17.03.2020 gesichert. Die Erschließung Abwasser ist ebenfalls über die bestehende Schmutzwasserleitung gesichert. Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück, wie im Plan dargestellt, zu versickern bzw. zurückzuhalten.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2020 20:20 Uhr