Datum: 16.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1029 vom 11.08.2017 auf Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 3 Garagen und 6 Stellplätzen auf Fl.Nr. 752, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
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2 |
Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1030 vom 11.08.2017 auf Neubau von 3 Garagen auf Fl.Nr. 772, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
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3 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2006-0268 vom 10.04.2006, Fl.Nr. 1517/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "An der Gartenstraße" (Gartenstraße, Neudorf)
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4 |
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 765, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
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5 |
Neubau eines Holzbackofens auf Fl.Nr. 1586/2, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
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6 |
Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses sowie einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 239/12, Gemarkung Kneiting (Herwigstraße, Kneiting)
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7 |
Antrag auf Isolierte Befreiung: Erneuerung eines Zaun bzw. Sicht-/Windschutz und Neubau eines Kaltwintergartens auf Fl.Nr. 1434/3, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 7 im Baugebiet "Schwetzendorf-Nordwest" (Amselweg, Schwetzendorf)
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8 |
Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Neubau einer Halle mit Büroräumen auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
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1. Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1029 vom 11.08.2017 auf Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 3 Garagen und 6 Stellplätzen auf Fl.Nr. 752, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben/Mail vom 25.03.2020, eingegangen am 26.03.2020, wird die Verlängerung des im Betreff genannten Vorbescheids um zwei Jahre beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 22.06.2017 mit dem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Auf den Sachverhalt wird Bezug genommen. Der beantragte Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter Auflagen und umfangreichen Hinweisen, insbesondere hinsichtlich des Überschwemmungsgebiets bzw. der Hochwasserproblematik erteilt.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert, ein Grundstücksanschluss für Abwasser ist bereits vorhanden. Der Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen teilt in seiner Stellungnahme vom 16.04.2020 mit, dass der derzeitig vorhandene Grundstücksanschluss für eine Bebauung für 6 Wohneinheiten nicht ausreichend dimensioniert ist und auf Kosten des Grundstückseigentümers an die neue Bebauungssituation angepasst werden müsste.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen. Auf die Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen vom 16.04.2020 und auf die bestehende
Hochwasserproblematik wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1030 vom 11.08.2017 auf Neubau von 3 Garagen auf Fl.Nr. 772, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben/Mail vom 25.03.2020, eingegangen am 26.03.2020, wird die Verlängerung des im Betreff genannten Vorbescheids um zwei Jahre beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 22.06.2017 mit dem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Auf den Sachverhalt wird Bezug genommen. Der beantragte Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter Auflagen und umfangreichen Hinweisen, insbesondere hinsichtlich des Überschwemmungsgebiets bzw. der Hochwasserproblematik erteilt.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert, e
in Grundstücksanschluss für Wasser und Abwasser wäre, falls erforderlich, möglich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen. Auf die Hochwasserproblematik wird erneut hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2006-0268 vom 10.04.2006, Fl.Nr. 1517/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "An der Gartenstraße" (Gartenstraße, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.03.2020, eingegangen am 27.03.2020, wird die Verlängerung der o.g. Baugenehmigung beantragt. Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 15.04.2010, 19.04.2012, 24.04.2014, 21.04.2016 und 19.04.2018 mit den jeweiligen Anträgen auf Verlängerung und stimmte diesen zu.
Die Verlängerung betrifft den noch ausstehenden Neubau der Doppelgarage. Das Hauptgebäude wurde bereits fertig gestellt und zum 01.11.2006 bezogen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der erneuten Verlängerung der Baugenehmigung um zwei weitere Jahre zu. Bis zur Verwirklichung des Projektes sind die in der Innenbereichssatzung
vorgesehenen Stellplätze zu nutzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 765, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.02.2020 mit diesem Antrag und beschloss, der Bauvoranfrage einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Auf den bisherigen Sachverhalt wird verwiesen. Auf Wunsch des Bauherren wurde die Bauvoranfrage dem Landratsamt Regensburg zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Regensburg beteiligte im Verfahren unter anderen die für den Hochwasserschutz zuständigen Fachbehörden (Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt Regensburg). Diese haben dem Vorhaben unter Beachtung von Auflagen zugestimmt und eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG für das Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt.
Mit Schreiben vom 24.03.2020 legt nun das Landratsamt Regensburg den Antrag zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der rechtlichen und fachlichen Ausführungen des Sachgebiets Wasserrecht und des Wasserwirtschaftsamtes vor.
Die Stellungnahmen des Sachgebietes Wasserrecht am Landratsamt vom 23.03.2020 und des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg vom 20.03.2020 werden verlesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Durchsicht der beiden Stellungnahmen wird auf folgende Punkte hingewiesen und gebeten, diese in einen Vorbescheid mit aufzunehmen:
- In der Stellungnahme des WWA unter b) wird davon ausgegangen, dass das Gebäude (Nebengebäude?) in aufgeständerter Bauweise errichtet wird. Dadurch wäre eine Bebauung im abflusswirksamen Bereich nicht gegeben. Diese Aussage lässt sich aus den vorgelegten Unterlagen des Planungsbüros nicht nachvollziehen.
In beiden Stellungnahmen (WWA und LRA, Wasserrecht) werden umfangreiche Nebenbestimmungen zum Vorbescheid genannt. Nicht erwähnt, aber von uns für wichtig gehalten, ist der Hinweis auf die Elektroinstallation, bei der die Wasserspiegelhöhe bei HQ100 zu berücksichtigen ist.
Unter Punkt 14 beider Stellungnahmen wird festgestellt, dass sich aus der Genehmigung keine Ansprüche auf staatliche Hilfe bei Hochwasserschäden, auf Durchführung von Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen an dem Gewässer oder auf Erstellung von Hochwasserschutzeinrichtungen herleiten. Dieser Punkt, der ggfs. eine künftige Nebenbestimmung im Vorbescheid sein wird, sollte aus Sicht der Gemeinde wie folgt ergänzt werden: „……lassen sich keine Ansprüche auf staatliche oder kommunale Hilfen bei Hochwasserschäden, ….“
Diskussionsverlauf
Aufgrund der geplanten Bebauung und der bisherigen Hochwasserereignisse in Mariaort kann der Bauausschuss einem weiteren Bauvorhaben weiterhin in diesem Bereich nicht zustimmen. Die Mitglieder des Bauausschusses waren überwiegend der Meinung, dass man nur durch die Vorgabe von umfangreichen Nebenbestimmungen die zu erwartenden Hochwasserprobleme nicht lösen bzw. ignorieren kann.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Punkte 1 bis 3 der Stellungnahme der Verwaltung sind in der Bescheiderstellung (auch bei Verweigerung des Einvernehmens bzw. Ersetzung des Einvernehmens) zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
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5. Neubau eines Holzbackofens auf Fl.Nr. 1586/2, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Holzbackofen in den Ausmaßen von 3,62 x 2,54 m auf dem Gelände des OGV Pettendorf e.V. zu errichten. Das Gelände wurde von der Gemeinde unterverpachtet, auf die Bestimmungen des Pachtvertrages, zuletzt geändert am 01.10.2019, wird Bezug genommen.
Erschließung:
Die Zufahrt zum Grundstück ist über die Ortsstraße „Hochweg“ und eine Privatzufahrt mit Geh- und Fahrtrecht gesichert. Ein Wasser- bzw. Abwasseranschluss ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses sowie einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 239/12, Gemarkung Kneiting (Herwigstraße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit diesem Vorhaben, zuletzt in seiner Sitzung vom 18.10.2007 und beschloss, sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Im Übrigen wird auf die im Gemeinderat geführten Beratungen über den städtebaulichen Entwurf „Kneiting-Nordwest“ verwiesen.
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von ca. 12,00 x 10,00 m und einer Doppelgarage in den Ausmaßen von ca. 6,00 x 6,00 m zu errichten.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung wäre über die Privatstraße „Herwigstraße“ Fl.Nr. 239/4, Gemarkung Kneiting, und eine noch zu schaffende Zufahrt von ca. 20 m Länge auf der Fl.Nr. 239/9, Gemarkung Kneiting, gesichert. Die Sicherung der Zufahrt ist über ein notariell bestelltes Geh- und Fahrtrecht über beide Grundstücke nachzuweisen.
Die Abwasserentsorgung ist über die „Herwigstraße“ gesichert, für die Erschließung des beantragten Grundstücks ist eine Verlängerung der bestehenden Leitung erforderlich, die Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.
Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 16.04.2020 mit, dass zur Erschließung des Grundstücks die Eintragung einer Dienstbarkeit auf den Fl.Nrn. 239/4 und 239/9 zu Gunsten der Fl.Nr. 239/12, jeweils Gemarkung Kneiting, vorzunehmen ist. Des Weiteren wären die Erschließungskosten vom Bauherren/Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 239/12 zu übernehmen (Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem WZV Naab-Donau-Regen).
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sicherung der Zufahrt ist über ein notariell bestelltes Geh- und Fahrtrecht auf den Fl.Nr. Nrn. 239/4 und 239/9, Gemarkung Kneiting, nachzuweisen.
Die Kosten für die erforderliche Verlängerung des Kanals sind von der Antragstellerin zu tragen. Vor der Ausführung hat eine vertragliche Vereinbarung zu erfolgen.
Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.04.2020 zur Wasserversorgung wird verwiesen.
Für die weiteren Leitungen (Strom, Telefon etc.) sind ebenfalls Dienst
barkeiten vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Isolierte Befreiung: Erneuerung eines Zaun bzw. Sicht-/Windschutz und Neubau eines Kaltwintergartens auf Fl.Nr. 1434/3, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 7 im Baugebiet "Schwetzendorf-Nordwest" (Amselweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, den bestehenden Zaun zu erneuern und einen sog. „Kaltwintergarten“ in den Ausmaßen von 4,00 x 3,20 m anzubauen. Dadurch werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
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Festsetzung
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Antrag isolierte Befreiung
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a) Höhe der Einfriedungen
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Holzzaun 1,0 m, Maschendrahtzaun max. 1,20 m
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1,60 m Höhe
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b) Anbau
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Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,50 m im Westen
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Die beantragten Befreiungen werden wie folgt begründet:
zu a): Aufgrund der oft extremen Windsituationen (bergwärts) wird die Erhöhung des Zauns beantragt und ein geschlossener Windschutz in
Massivholzbauweise erachtet.
zu b): Aufgrund der unter a) genannten Windsituationen ist die derzeitige Glasüberdachung der Terrasse wenig effektiv, da der Wind Regen und Schnee in die geschützte Fläche einlässt. Daher wird die Schließung der bestehenden Konstruktion in Form eines Kaltwintergartens beantragt.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Amselweg“ gesichert, Grundstücksanschlüsse Wasser und Abwasser sind vorhanden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt den Vorhaben sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden, da diese städtebaulich vertretbar sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Neubau einer Halle mit Büroräumen auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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16.04.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 17.10.2019 mit dem Vorhaben und beschloss, dem Vorhaben sein Einvernehmen zu erteilen, jedoch ohne die Erteilung der festgestellten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: a) Überschreitung der Baulinie im Nordosten um ca. 2,00 m und b) fehlende Begrünung der Flachdächer (Nr. 3.2 a) und f) der textlichen Festsetzungen).
Die nun vorliegende, geänderte Planung beinhaltet die Einhaltung der Baulinie im Nordosten, jedoch nicht die Begrünung der Flachdächer. Auf Nachfrage in der Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg ist die Begrünung aus konstruktiver Sicht mit der derzeitigen Planung nicht möglich. Ein Festhalten an dieser Festsetzung wird aus Sicht des Landratsamtes sehr kritisch gesehen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Schloßstraße erschlossen, die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung sind ebenfalls sichergestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt fest, dass die Baulinie im Nordosten nun eingehalten wird. Er
erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen, hinsichtlich der fehlenden Begrünungen der Flachdächer wird die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Diese ist gemäß BayBO schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.05.2020 19:41 Uhr