Datum: 07.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2 Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder
3 Ansprache des ersten Bürgermeisters
4 Beratung und Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister/innen
5 Wahl des Zweiten Bürgermeisters/der Zweiten Bürgermeisterin
6 Wahl des Dritten Bürgermeisters/der Dritten Bürgermeisterin
7 Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen
8 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; a) Festlegung der Art, Zahl und Größe der Ausschüsse b) Entschädigungssätze der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder c) Satzungsbeschluss
9 Beratung und Beschlussfassung über die Auswahl des Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen
10 Besetzung der Ausschüsse; a) Ermittlung der Ausschusssitze für jede Partei/Wählergruppe in den einzelnen Ausschüssen b) Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter/innen c) Bestimmung der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
11 Bestellung von zwei Mitgliedern für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen und deren Stellvertreter/innen
12 Bestellung der Verbandsräte/-innen für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen, Pettendorf, sowie deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen
13 Vollzug des Personenstandsgesetzes; Bestellung von Herrn 1. Bürgermeister Eduard Obermeier zum Eheschließungs-Standesbeamten

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1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates für die Periode 2020 bis 2026 und Begrüßung der Anwesenden durch den Ersten Bürgermeister Eduard Obermeier.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Es findet keine Abstimmung statt.

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2. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Gemeinderatssitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab (Art. 31 GO).

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Obermeier vereidigt die neuen Gemeinderatsmitglieder, Frau Gaby Vetter-Löffert, Herrn Stefan Völkl, Herrn Tobias Manz, Herrn Lars Sikkes und Herrn Stefan Pengler. Die neuen Gemeinderäte leisten die Eidesformel nach den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung.

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3. Ansprache des ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, verehrte Bürgerinnen und Bürger, lieber Martin Antretter,

zur neuen Wahlperiode will ich traditionell ein paar Worte an die neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates, an die im Ehrenamt Bestätigten und natürlich an unsere Zuhörer richten. Vorher darf ich mich allerdings bei den ausscheidenden Gemeinderäten für die geleistete Arbeit zum Wohle unserer Gemeinde ganz herzlich bedanken: Birgit Weihermann, Josef Simbeck, Walter Oberleitner, Christian Listl  und Johann Völkl. Üblicherweise werden diese in der konstituierenden Sitzung feierlich verabschiedet. Aus bekannten Gründen ist das aus meiner Sicht nicht sinnvoll, weil dies einen Rahmen erfordert, bei dem im Anschluss ein geselliges Zusammensein und das eine oder andere Glas Bier dazugehören würden. Da dies nicht möglich ist, habe ich mich vorerst schriftlich bei den ausscheidenden Rätinnen und Räten bedankt. Eine feierliche Verabschiedung soll aber beim nächsten Ehrenabend der Gemeinde, der vielleicht heuer noch stattfinden kann, den richtigen Rahmen finden.

Bedanken will ich mich auch bei den 50 Wahlhelfern, die sich trotz beginnender Pandemie zur Verfügung gestellt haben und auch bei unseren Verwaltungsmitarbeitern, die auch diese Wahl korrekt und ohne Zwischenfälle gemeistert haben.

Erinnern will ich auch an den morgigen Tag, den 8. Mai. Vor 75 Jahren endete ein fast 6 Jahre dauernder Wahnsinn und wir sollten uns bewusst machen, dass ab diesem Datum eine Entwicklung eingesetzt hat, die uns in der heutigen Zeit – abgesehen vom aktuellen Thema – als selbstverständlich und normal erscheint. Demokratische Mitbestimmung, freiheitliche Grundrechte und wirtschaftliche Sicherheit konnten sich ab da entwickeln und geben uns auch heute die Möglichkeiten, unsere Gemeinde zu gestalten, Dinge zu verbessern oder auch das, was schon erreicht wurde, zu bewahren. Nehmen wir unseren gemeinsamen Auftrag auch vor diesem Hintergrund an!

Die aktuelle Situation überdeckt jedoch momentan fast alles und wir hätten uns wohl alle für die kommenden 6 Jahre einen unbeschwerteren Start gewünscht. Durch die Corona – Pandemie hat sich die Situation fast schlagartig geändert. Die damit verbundenen Herausforderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise abschätzbar. Jedoch ist klar, dass wir die finanziellen Auswirkungen spüren werden. Heuer noch hauptsächlich im Gewerbesteuerbereich, die nächsten Jahre sicher im Einkommenssteuerbereich und bei der Schlüsselzuweisung. Insoweit wird sich die Leichtigkeit unserer Investitionsplanung mit den bisher angestrebten Zielsetzungen deutlich einschränken. Und ich hoffe auch ein wenig, dass durch diese Krise  seitens Land und Bund vielleicht populäre, aber in der Konsequenz zu kurz gedachte Steuergeschenke oder auch Anspruchshaltungen mit mehr Augenmaß für das Umsetzbare und dauerhaft Finanzierbare beschlossen oder versprochen werden! Die beauftragten Projekte laufen planmäßig, wir werden uns aber bei neuen Projekten zunächst auf das Wesentliche beschränken müssen. Stellt sich die Frage, was ist für uns wesentlich und was ist wesentlicher?

Die Nahversorgung, das Bürgerzentrum, die Energiewende, der Klimaschutz, die Kinderbetreuung, der Demografische Wandel, Sozialer Wohnungsbau, der Wohnungsbau allgemein, der Ausbau der Glasfaser, der Erhalt der Infrastruktur? Kein Thema, das nicht wichtig wäre!

Dass, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird uns auch die nächsten 6 Jahre begleiten und Antworten und Entscheidungen von uns verlangen.

Unsere Kommunen sind nahe an den Menschen und deswegen ganz automatisch von nahezu fallen Themenstellungen betroffen. Fast alles, was im Land, im Bund oder auch in Europa beschlossen wird, muss in irgendeiner Weise auch in der Gemeinde umgesetzt werden!

So werden wir für unsere Gemeinde zwangsläufig zu allen Themen eine Meinung und noch viel wichtiger eine Haltung finden müssen, die beides berücksichtigt: die Menschen vor Ort, aber auch die gesellschaftliche Gesamtverantwortung. Bei all unseren Entscheidungen ist immer nach den Gesichtspunkten soziale Verträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit abzuwägen und dann im Hinblick auf die Zukunft unserer Kinder bestmöglich zu entscheiden. Das lässt sich natürlich nicht immer erreichen, weil die Interessenlage oft unterschiedlich ist. Es geht aber darum, in solchen Fällen möglichst gerechte Lösungen zu erzielen.

Meine Damen und Herren, die Wählerinnen und Wähler erwarten von den gewählten Mandatsträgern, dass auch die kommenden Entscheidungen fundiert, nachhaltig, rechtlich sicher und zum Wohle der Allgemeinheit getroffen werden. Dabei ist das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinde zu wahren, soweit es die rechtlichen Rahmenbedingungen – die zunehmend beschränkend wirken – zulassen. Diese Rahmenbedingungen sind aber auch verpflichtend für alle Entscheidungsträger und müssen bewusst wahrgenommen werden, da sich nicht selten haftungsrechtliche Konsequenzen aus ihnen ergeben können.

Die Aufgabe, sich vor Entscheidungen gründlich und bestmöglichst zu informieren, gehört damit zu den wichtigsten Aufgaben. Diese Voraussetzung werde ich mit Unterstützung der Verwaltung zur Verfügung stellen und durch eine offene Informationspolitik auch weiterhin fraktionsübergreifend und gleichberechtigt unterstützen. Darüber hinaus kann und muss jeder Entscheidungsträger das Seine dazu beitragen, nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden zu können. Informationen müssen nicht nur zur Verfügung gestellt, Informationen dürfen auch eingefordert werden!

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren Gemeinderäte im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und zum Wohle unserer Gemeinde um eine konstruktive, sachbezogene und faire Zusammenarbeit für die Wahlperiode 2020 bis 2026.

Ich hoffe auch, dass sie alle von unsachlichen und beleidigenden Angriffen in Zusammenhang mit Ihrer ehrenamtlichen Aufgabe verschont bleiben. Der despektierliche Umgang mit den Mandatsträgern in unserer Gesellschaft ist eine Thematik, die zunehmend Sorgen bereitet und auch in unserer Gemeinde leider nicht fehlt.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit im neuen Gremium und wünsche uns für alle Entscheidungen eine gute Hand, etwas Glück und Gottes Segen.

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4. Beratung und Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Die Wahl eines Zweiten Bürgermeisters ist dabei verpflichtend in der Gemeindeordnung vorgeschrieben.

Ob als weiterer Stellvertreter ein Dritter Bürgermeister gewählt wird, liegt hingegen im Ermessen des Gemeinderates und orientiert sich daran, ob nach der Größe der Gemeinde und der von ihr zu bewältigenden Aufgaben ein Bedürfnis hierfür besteht.

In den vorangegangenen Amtsperioden hatte die Gemeinde jeweils auch einen Dritten Bürgermeister.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlzeit 2020 bis 2026 aus seiner Mitte neben dem Zweiten Bürgermeister auch einen Dritten Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Wahl des Zweiten Bürgermeisters/der Zweiten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen oder zwei weitere Bürgermeister. Zu weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar (Art. 35 Abs. 2 GO). Eine Altersgrenze von 65 Jahren wie bei berufsmäßigen Bürgermeistern gibt es bei den ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern nicht. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).

Für die Wahl gilt:
Die Wahlen sind in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Die Wahlen sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig, ebenso Stimmzettel die den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lassen und solche, die eine besondere Kennzeichnung aufweisen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.

Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Die Wahl der weiteren Bürgermeister setzt keinen Antrag bzw. Wahlvorschlag voraus. Wahlvorschläge haben daher auch keine rechtliche Bedeutung. Auch wenn Wahlvorschläge gemacht werden, sind die Wählenden nicht an sie gebunden, sondern können ihre Stimme jeder wählbaren Person geben. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch die zum 2. und 3. Bürgermeister Gewählten die Wahl schriftlich annehmen müssen (Art. 1 Nr. 1, Art. 4 Kommunales Wahlbeamtengesetz).

Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt, d. h. es wird mit Stimmzetteln geheim gewählt.

Die Annahme der Wahl ist schriftlich zu erklären.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier schlägt für die Besetzung des Wahlausschusses Ordnungsamtsleiter Meyer und GL Antretter vor.

Die CSU-Fraktion schlägt den bisherigen Dritten Bürgermeister Ludwig Bink als Kandidaten vor. Ludwig Bink sei aufgrund seiner Persönlichkeit, der langjährigen Tätigkeit im Gemeinderat und seiner Erfahrungen und Loyalität als Dritter Bürgermeister im besonderen Maße für das Amt geeignet. Besonders sei hervorzuheben, dass Gemeinderat Bink bei der Kommunalwahl die meisten Einzelstimmen erhalten habe.
Aus den weiteren Fraktionen werden keine Vorschläge gemacht, Gemeinderätin Vetter-Löffert informiert jedoch, dass für die Wahl des Dritten Bürgermeisters Lars Sikkes vorgeschlagen werde. Dies sei u. U. zu berücksichtigten. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass dieser Hinweis  für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters nicht relevant sei.

Im Anschluss wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt.

Die Wahl wird von den Wahlausschussmitgliedern und den Vorsitzenden ausgewertet.
Abgegeben wurden 17 Stimmzettel, davon sind 15 gültig.

Auf Gemeinderatsmitglied Ludwig Bink entfallen 15 Stimmen

Der Vorsitzende stellt fest, dass somit Gemeinderatsmitglied Ludwig Bink zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist.

Gemeinderatsmitglied Ludwig Bink nimmt die Wahl schriftlich an.

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6. Wahl des Dritten Bürgermeisters/der Dritten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Wahl zum Dritten Bürgermeister gelten die Voraussetzungen wie für den Zweiten Bürgermeister. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind bei allen Gemeinderatsmitgliedern gegeben.

Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt, d. h. es wird mit Stimmzetteln geheim gewählt.

Die Annahme der Wahl ist schriftlich zu erklären.

Diskussionsverlauf

Von Gemeinderatsmitglied Vetter-Löffert wird Gemeinderatsmitglied Lars Sikkes als Dritter Bürgermeister vorgeschlagen. Begründet wird der Vorschlag damit, dass die Fraktion der Grünen die drittstärkste Fraktion im Gemeinderat bilde und Herr Sikkes sich aufgrund seiner Persönlichkeit sehr gut für das Amt eigne.  

Von der Fraktion der Freien Wähler wird der bisherige Zweite Bürgermeister, Bernhard Weigl, zur Wahl vorgeschlagen. Dieser habe bereits in seiner bisherigen Tätigkeit als erster Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters bewiesen, dass er den damit verbundenen Aufgaben vollumfänglich gerecht wird. Gleichzeitig habe er auch als Dritter Bürgermeister erfolgreich das Stellvertreteramt ausgeübt.

Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt.

Die Wahl wird von den Wahlausschussmitgliedern und dem Vorsitzenden ausgewertet.
Von 17 abgegebenen Stimmzettel, sind 17 gültig.

Auf Gemeinderatsmitglied Bernhard Weigl entfallen 14 Stimmen, auf Gemeinderatsmitglied Lars Sikkes entfallen 3 Stimmen. Der Vorsitzende stellt fest, dass somit Gemeinderatsmitglied Berhard Weigl zum Dritten Bürgermeister gewählt ist. Gemeinderatsmitglied Weigl nimmt die Wahl schriftlich an.

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7. Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die gewählten weiteren Bürgermeister sind durch ihre Wahl ab Beginn der Amtszeit Kommunale Wahlbeamte (Art. 1, 4 KWBG), bei der Gemeinde Pettendorf entsprechend Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Ehrenbeamte.

Sie haben spätestens zu Beginn der ersten Sitzung die der Gemeinderat nach Aufnahme seiner Amtstätigkeit abhält, folgenden Diensteid zu leisten (Art. 37 KWBG). Die Eidformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier stellt fest, dass der  neu gewählte Zweite und Dritte Bürgermeister bereits als weitere Bürgermeister vereidigt wurden und somit keine erneute Eidleistung erforderlich ist.

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8. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; a) Festlegung der Art, Zahl und Größe der Ausschüsse b) Entschädigungssätze der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder c) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

TOP 8 a)

In der vergangenen Wahlperiode des Gemeinderates waren folgenden Ausschüsse eingerichtet:

       a) beschließender Ausschuss
-        Bauausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder

b) beratende Ausschüsse

-        Straßen- u. Umweltausschuss        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Finanzausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Sozialausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder         
-        Rechnungsprüfungsausschuss        Vorsitzender (nicht 1.Bgm) u. 3 Mitglieder

       c) sonstige (informelle) Gremien:
-        Kindergartenbeirat                                1. Bgm. u. 4 Mitglieder
-        Büchereikuratoriumsbeirat                                        3 Mitglieder

Für die neue Wahlperiode 2020 bis 2026  wird vorgeschlagen, die bisherigen Ausschüsse mit 6 Mitgliedern + Vorsitz zu belassen, den Rechnungsprüfungsausschuss auf 4 Mitglieder + Vorsitz zu erhöhen.

Hinweis: Gemäß Art. 32 Abs. 4 GO kann der Gemeinderat eine Ferienzeit bis zu sechs Wochen bestimmen. Für diese Ferienzeit wäre ein beschließender Ausschuss zu bilden, der alle Aufgaben erledigt, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Bisher wurde keine Ferienzeit und demzufolge kein Ferienausschuss festgelegt.

TOP 8 b)

Gesetzliche Bestimmungen:
Die Gemeindeordnung (GO) regelt hierzu, dass ehrenamtlich tätige Gemeindebürger einen (unverzichtbaren und nicht übertragbaren) Anspruch auf angemessene Entschädigung haben.
Die Entschädigung soll einen angemessenen Ausgleich für den materiellen und zeitlichen Mehraufwand darstellen, der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden ist.

Bei der Frage was angemessen ist, steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu.
Neben dieser Entschädigung erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder auch den ihnen entstandenen und nachgewiesenen Verdienstausfall (Arbeitnehmer) bzw. können eine Pauschalentschädigung für Verdienstausfall und sonstige Nachteile erhalten (Selbständige, Sonstige)

Bisheriger Entschädigungssätze der Gemeinde:
Der Entschädigungssatz für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen und an Ausschüssen war in der Satzung vom 08. Mai 2014 auf 35 € (Gemeinderat) bzw. 25 € (Ausschuss) je Sitzung festgelegt worden.
Abweichend hiervon galt für den Rechnungsprüfungsausschuss eine Entschädigung von 75 €. 
Die Pauschalentschädigung für Verdienstausfall selbständig Tätiger und für sonstige GRM, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, war auf 10 € festgelegt.

Beschlussvorschlag:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen wird auf 35 € je Sitzung festgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird auf 25 € je Sitzung festgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird davon abweichend auf 75 € je Sitzung festgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Der Entschädigungssatz für nachgewiesen entstandenen Verdienstausfall selbständig Tätiger und sonstiger Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, beträgt pauschal 15 € je volle Stunde.

TOP 8 c)

Entwurf

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts

Die Gemeinde Pettendorf erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)        den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b)        den Straßen- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c)        den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
d)        den Sozialausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
e)        den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

Daneben entsendet der Gemeinderat Mitglieder in folgende informelle Gremien, denen auch Mitglieder der Kirchenverwaltung angehören:

f)        Büchereikuratoriumsbeirat, bestehend aus 3 Mitgliedern,

g)        Kindergartenbeirat, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister und 4 Mitgliedern.

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis d genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister.
Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 35 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder 25 € für die Teilnahme an einem Ausschuss.

Die Sitzungspauschale für den Rechnungsprüfungsausschuss beträgt je Mitglied und je örtlicher Prüfung einer Jahresrechnung 75 €.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.


§ 4

Erster Bürgermeister

Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5

Weitere Bürgermeister

Der Zweite Bürgermeister und der Dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.


§ 6

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08. Mai 2014 außer Kraft.

Pettendorf, 07.05.2020




Eduard Obermeier
Erster Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Geschäftsordnungsantrag
Seitens der Fraktion der UWB liegt nachfolgender Antrag vor, der von Bürgermeister Obermeier nach kurzem, einleitenden Vortrag von Gemeinderätin Muehlenberg verlesen wird. Der Antrag wurde bereits vor der Sitzung den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet.  

zu Top 8. a) „Festlegung der Art, Zahl und Größe der Ausschüsse“ der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 5.5.2020 macht die Fraktion der UwB folgenden Vorschlag:

Die vergangenen 12 Jahre im Straßen- und Umweltausschuss haben gezeigt, dass hier tatsächlich vorrangig Straßenbaumaßnahmen behandelt wurden. Wichtige Umweltthemen wie z. B. Spülfeld Mariaort, Greifenberg oder Landschaftspflegearbeiten/Bäume am Schwetzendorfer  Weiher oder der Bienenlehrpfad wurden immer gleich im Gemeinderat behandelt ohne sich die Sachlage vor Ort angesehen zu haben.

Aus diesem Grund schlagen wir vor:
Der Straßenausschuss dem Bauausschuss anzugliedern zu einem Bau-und Straßenausschuss

Vorteile: Fachlich, inhaltlich passen beide Ausschüsse sehr gut zusammen.
  • Zwar ist der Bauausschuss ein beschließender Ausschuss, in dem aber auch beratende Themen zum Straßenbau behandelt werden können.
  • Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der erforderlichen Jahresbauleistung können auch hier direkt beschlossen werden.
  • Bei zukünftigen Straßenbauprojekten sind häufigere Sitzungstermine als bisher erforderlich.
  • Der Bauausschuss tagt monatlich. Insofern bietet sich eine Zusammenlegung an.
  • Bei Bedarf kann zu bestimmten Fragestellungen ein vor Ort Termin nach wie vor stattfinden
  • Straßenbaumaßnahmen von größerem Umfang werden wie bisher im Gemeinderat besprochen

In Ergänzung dazu gibt es einen eigenständigen Umweltausschuss (gab es bereits früher schon einmal)
Vorteile:

  • Umweltthemen haben zu Recht eine sehr viel größere Bedeutung bekommen und wirken sich auf unser Leben aus. Ihnen soll mehr Raum eingeräumt werden.
  • Landschaftspflege und -Konzepte zu gemeindeeigenen Grün- und Ausgleichsflächen stellen wachsende Aufgaben für die Gemeinde dar und sind für den Artenschutz enorm wichtig
  • Mit der „Marke“ Pettendorf blüht bekennt sich Pettendorf zur Förderung von Umwelt und Natur. Ein eigenständiger Umweltausschuss trägt diesem Anliegen auch nach außen sichtbar Rechnung
  • Themen zum Klimaschutz und Klimawandel wie Hochwasserschutz, Ausbau und Förderung regenerativer Energie und der  Themenbereich zu neuen Mobilitätskonzepten z.B. Radwege, ÖPNV oder Förderung, Unterstützung regionaler Vermarktung

Ein eigener Ausschuss bietet genug Raum zur fachlichen Auseinandersetzung und qualifizierten Vorbereitung für Beschlussfassungen im Gemeinderat und entlastet somit die Gemeinderatssitzungen

Wir hoffen auf eure Zustimmung zu unserem Vorschlag. 

Der Vorschlag wird von Bürgermeister Obermeier zur Diskussion gestellt. Dieser vertritt die Auffassung, dass dem Vorschlag nicht zu folgen sei, da bereits Organisation des Ausschusses, der zusätzlich Außentermine wahrnehmen müsste erheblichen Aufwand nach sich ziehe. Gleichzeitig finde eine ungünstige Kombination eines beschließenden mit einem rein vorberatenden Ausschuss statt. Gemeinderat Amann macht deutlich, dass bei Umsetzung des Vorschlages ein sehr großes Aufgabenspektrum auf den Bauausschuss verteilt würde. Die bisherige Ausschussstruktur habe sich bewährt, er sehe daher keinen Bedarf, den Antrag zu unterstützen. Gemeinderat Dotzler entgegnet, dass der Straßen- und Umweltausschuss durchaus Themen beinhalte, die sinnvoller im Bauausschuss behandelt werden. Auch behandelt der Straßen- und Umweltausschuss aus seiner Sicht zu wenig umweltrelevante Handlungsfelder. Gemeinderat Meyer erläutert, dass er sich zur Vorbereitung auf den Antragspunkt mit den Themen der letzten zehn Jahre, die im Bauausschuss und im Straßen- und Umweltausschuss behandelt wurden, auseinandergesetzt habe. Aus seiner Sicht wäre der organisatorische Aufwand, den Bauausschuss mit dem Aufgabenbereich Straßenausschuss zu erweitern, viel zu groß, zumal dann im Bauausschuss zusätzlich Außentermine erforderlich wären. Gemeinderat Dr. Bosl unterstreicht die Ansicht von Gemeinderat Meyer und berichtet, dass er seit 12 Jahren dem Bauausschuss und seit 9 Jahren dem Straßen- und Umweltausschuss angehöre. Nach seiner Auffassung würde die Erweiterung den Bauausschuss zu stark zeitlich belasten, zudem seien die aufgezeigten Synergien eher zu vernachlässigen. Es spricht daher nichts für die Zusammenlegung. Zudem bestehe für jede Fraktion die Möglichkeit im Straßen- und Umweltausschuss im Rahmen ihres Antragsrechts einen größeren Fokus auf Umweltthemen zu richten. Gemeinderat Fleischmann spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung des bisherigen Straßen- und Umweltausschusses in seiner vorberatenden Funktion aus.
Im Rahmen der weiteren Diskussion wird von Gemeinderat Dotzler hinterfragt, inwieweit die Bildung eines Ausschusses mit beschließender und auch rein vorberatender Funktion möglich sei. GL Antretter entgegnet, dass die Kommentarliteratur zu den Ausschüssen diese Form grundsätzlich erlaube, jedoch muss im Vorfeld klar definiert werden, welche Handlungsfelder nur vorberatend behandelt werden.

Bürgermeister Obermeier schlägt vor über den Antrag der UWB abstimmen zu lassen. Dies sei möglich, da alle ordnungsgemäß geladenen Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, vorausgesetzt alle sind einverstanden. Hierzu besteht ohne ausdrückliche Abstimmung Zustimmung im Gemeinderat. Anmerkung Protokollführer: Der hierzu gefasste Beschluss wird als Ziffer 8a Nr.1 protokolliert.


zu 8a Nr. 2)
Erster Bürgermeister Obermeier und Geschäftsleiter Antretter erläutern den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern den Sachverhalt. GL Antretter erläutert in diesem Zusammenhang nochmals die zulässigen Verfahren. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, den Rechnungsprüfungsausschuss auf vier Mitglieder auszuweiten.

zu 8b)
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf zu den Vorschlägen.

zu 8c)
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

zu 8a Nr. 1)
Der Bauausschuss wird zum Bau- und Straßenausschuss geändert und nimmt zusätzlich die vorberatenden Aufgaben aus dem bisherigen Straßen- und Umweltausschuss wahr.

2 : 15 Stimmen

zu 8a Nr. 2):

Beschluss:
Der Gemeinderat legt fest gemäß Art. 32 Abs. 1 und 2 GO fest, nachfolgende Ausschüsse zu bilden:

a) beschließender Ausschuss
-        Bauausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder

b) beratende Ausschüsse

-        Straßen- u. Umweltausschuss        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Finanzausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Sozialausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder         
-        Rechnungsprüfungsausschuss        Vorsitzender (nicht 1.Bgm) u. 4 Mitglieder (neu)

       c) sonstige (informelle) Gremien:
-        Kindergartenbeirat                                1. Bgm. u. 4 Mitglieder
-        Büchereikuratoriumsbeirat                                        3 Mitglieder


17 : 0 Stimmen

Zu 8b):

Beschluss:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen wird auf 35  € je Sitzung festgesetzt.

17 : 0 Stimmen

Beschluss:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird auf 25 € je Sitzung festgesetzt.

17 : 0 Stimmen

Beschluss:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird davon abweichend auf 75  € je Sitzung festgesetzt.

17 : 0 Stimmen

Beschluss:
Der Entschädigungssatz für nachgewiesen entstandenen Verdienstausfall selbständig Tätiger und sonstiger Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, beträgt pauschal 15 € je volle Stunde.

17 : 0 Stimmen

Zu 8c):

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die im Sachverhalt vorgestellte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, die auf Grundlage der Beschlüsse gemäß TOP 8a) und TOP 8b) entsprechend inhaltlich angepasst wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Auswahl des Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung. Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Jeder Ausschuss muss demnach während der gesamten Wahlperiode ein verkleinertes Abbild des Gemeinderates bzw. der darin vertretenen Fraktionen sein – Prinzip der Spiegelbildlichkeit als Ausfluss der repräsentativen Demokratie.  

Art. 33 GO – Zusammensetzung der Ausschüsse; Vorsitz

  1. Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung (Art. 45); die Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt.  Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Haben dabei mehrere Parteien oder Wählergruppen gleichen Anspruch auf einen Sitz, so ist statt eines Losentscheids auch der Rückgriff auf die Zahl der bei der Wahl auf diese Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen zulässig. Die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig. Gemeinderatsmitglieder können sich zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse zusammenschließen.
  2. Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied. Ist dieses bereits Mitglied des Ausschusses, nimmt dessen Vertreter für die Dauer der Übertragung den Sitz im Ausschuss ein.
  3. Während der Wahlzeit im Gemeinderat eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen sind auszugleichen. Scheidet ein Mitglied aus der von ihm vertretenen Partei oder Wählergruppe aus, so verliert es seinen Sitz im Ausschuss.

Fazit: Jeder Ausschuss muss demnach während der gesamten Wahlperiode ein verkleinertes Abbild des Gemeinderates bzw. der darin vertretenen Fraktionen sein – Prinzip der Spiegelbildlichkeit als Ausfluss der repräsentativen Demokratie.

Zur Ermittlung der Sitze in den einzelnen Ausschüssen drei Berechnungsverfahren anerkannt, nämlich


  • das d`Hondt´sche Höchstteilungsverfahren

oder

  • das mathematische Quotenverfahren (Restzahlverfahren) nach Hare/Niemeyer

oder

  • das mathematische Divisorenverfahren nach Sainte-Lague/Schepers


Alle Verfahren sind gleichermaßen zulässig. Vom Bayerischen Gemeindetag wird das Verfahren nach Hare/Niemeyer empfohlen. Dieses berücksichtigt besser als d`Hondt auch die kleineren Gruppierungen und verhindert Überaufrundungen und Überrepräsentationen, wie sie bei Sainte-Lague/Schepers häufig entstehen.
Des Weiteren ist vorab zu entscheiden, wie die Sitzverteilung erfolgt, wenn mehrere Parteien gleichen Anspruch auf einen Sitz haben. Die Gemeindeordnung sieht hier zwei Möglichkeiten vor, nämlich

  • den Losentscheid

oder

  • den Rückgriff auf die höhere Stimmenzahl für die Partei bei der Wahl.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Antretter erläutert den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern den Sachverhalt und die rechtlichen Hintergründe. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Ausschussbesetzungen nach dem mathematischen Quotenverfahren (Restzahlverfahren) nach Hare/Niemeyer zu ermitteln.

  1. Wenn mehrere Parteien, den gleichen Anspruch auf einen Sitz haben erfolgt der Rückgriff auf die Partei, die bei der Wahl die höhere Stimmenzahl erreicht hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Besetzung der Ausschüsse; a) Ermittlung der Ausschusssitze für jede Partei/Wählergruppe in den einzelnen Ausschüssen b) Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter/innen c) Bestimmung der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

a) Für die einzelnen Ausschüsse ergibt sich nach Hare/Niemeyer folgende Sitzverteilung:

6-er-Ausschüsse:

6 Sitze – Bauausschuss (beschließend)
  • Finanzausschuss
  • Straßen- und Umweltausschuss
  • Sozialausschuss

 

Sitze im GR:
Ausschusssitze:
CSU
 
6
2
FW

5
2
Grüne
 
2
1
UWB
 
2
1
SPD

1
-

5-er-Ausschüsse:

  • Rechnungsprüfungsausschusss

 

Sitze im GR:
Ausschusssitze:
CSU
 
6
2
FW

5
1
Grüne
 
2
1
UWB
 
2
1
SPD

1
-


4-er-Ausschüsse:

4 Sitze – Kindergartenbeirat (Sitzverteilung nicht zwingend)
 

Sitze im GR:
Ausschusssitze:
CSU
 
6
N.N
FW

5
N.N
Grüne
 
2
N.N
UWB
 
2
N.N
SPD

1
N.N




3-er-Ausschüsse

3 Sitze – Büchereikuratoriumsbeirat (Sitzverteilung nicht zwingend)

 

Sitze im GR:
Ausschusssitze:
CSU
 
6
N.N
FW

5
N.N
Grüne
 
2
N.N
UWB
 
2
N.N
SPD

1
N.N


b) Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter

Vortrag:
       Die Bestellung der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Gemeinderat durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit. Der Gemeinderat ist bei der Bestellung der Ausschussmitglieder an den Vorschlag der Fraktionen gebunden. Die vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder sind dabei nicht wegen persönlicher Beteiligung bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Eine Partei oder Wählergruppe kann das ihr zustehende Vorschlagsrecht für einen Ausschusssitz nicht an eine andere Partei/WG abtreten, jedoch muss der Vorgeschlagene nicht der vorschlagenden Partei oder Wählergruppe angehören.

Folgende Personen werden vorgeschlagen:

Bauausschuss (beschließend) (6):

CSU

Mitglieder
Stellvertreter


Fritz Amann
Tobias Manz


Walfried Achhammer
Stefan Völkl




FW

Mitglieder
Stellvertreter


Dr. Richard Bosl
Hubert Grundei


Norbert Meyer
Bernhard Weigl




Grüne

Mitglied
Stellvertreter


Lars Sikkes
Gabriele Vetter-Löffert




UWB

Mitglied
Stellvertreter


Michael Dotzler
Alexa Muehlenberg




SPD

Mitglied
Stellvertreter


-
-

       Beschluss:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder werden in den Bauausschuss bestellt.

17 : 0 Stimmen

Sozialausschuss (6):

CSU

Mitglieder
Stellvertreter


Tobias Manz
Stefan Völkl


Ludwig Bink
Walfried Achhammer




FW

Mitglieder
Stellvertreter


Hubert Grundei
Bernhard Weigl


Dr. Christian Schweiger
Norbert Meyer




Grüne

Mitglied
Stellvertreter


Gabriele Vetter-Löffert
Lars Sikkes




UWB

Mitglied
Stellvertreter


Alexa Muehlenberg
Michael Dotzler
SPD

Mitglied
Stellvertreter


-
-

Beschluss:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder werden in den Sozialausschuss bestellt.

17 : 0 Stimmen

Straßen- und Umweltausschuss (6):
CSU

Mitglieder
Stellvertreter


Heribert Fleischmann
Walfried Achhammer


Klaus Völkl
Ludwig Bink




FW

Mitglieder
Stellvertreter


Hubert Grundei
Norbert Meyer


Bernhard Weigl
Dr. Richard Bosl




Grüne

Mitglied
Stellvertreter


Gabriele Vetter-Löffert
Lars Sikkes




UWB

Mitglied
Stellvertreter


Michael Dotzler
Alexa Muehlenberg
SPD

Mitglied
Stellvertreter


-
-

Beschluss:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder werden in den Straßen- und Umweltausschuss bestellt.

17 : 0 Stimmen

Finanzausschuss (6):

CSU

Mitglieder
Stellvertreter


Walfried Achhammer
Tobias Manz


Ludwig Bink
Fritz Amann




FW

Mitglieder
Stellvertreter


Hubert Grundei
Bernhard Weigl


Dr. Christian Schweiger
Norbert Meyer




Grüne

Mitglied
Stellvertreter


Lars Sikkes
Stefan Pengler




UWB

Mitglied
Stellvertreter


Alexa Muehlenberg
Michael Dotzler




SPD

Mitglied
Stellvertreter

Beschluss:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder werden in den Finanzausschuss bestellt
17 : 0 Stimmen


Rechnungsprüfungsausschuss (5):

CSU

Mitglieder
Stellvertreter


Walfried Achhammer
Fritz Amann


Ludwig Bink
Tobias Manz




FW

Mitglied
Stellvertreter


Dr. Christian Schweiger
Norbert Meyer




Grüne

Mitglied
Stellvertreter


Stefan Pengler
Lars Sikkes
UWB

Mitglied
Stellvertreter


Michael Dotzler
Alexa Muehlenberg
SPD

Mitglied
Stellvertreter


-
-

Beschluss:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder werden in den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt.

17 : 0 Stimmen

Sonstige informelle Gremien (Beiräte):
Für die nachfolgenden Beiräte ist eine zwingende Sitzverteilung wie bei den Ausschüssen i. S. d. Gemeindeordnung nicht erforderlich. Andere Verteilungen sind möglich.

       Kindergartenbeirat (4):

CSU

Mitglieder
Stellvertreter


Tobias Manz
Ludwig Bink


Stefan Völkl
Fritz Amann




FW

Mitglied
Stellvertreter


Bernhard Weigl
Norbert Meyer




Grüne

Mitglied
Stellvertreter


Stefan Pengler
Lars Sikkes
UWB

Mitglied
Stellvertreter


Stefan Pengler
Lars Sikkes
SPD

Mitglied
Stellvertreter


-
-

Beschluss:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder werden in den Kindergartenbeirat bestellt.

17 : 0 Stimmen

Abstimmungsbemerkung: Da von der Fraktion der Grünen und der Fraktion der UWB jeweils Herr Pengler (SPD) benannt wurde, konnte über die letztlich vier Kandidaten en bloc abgestimmt werden.


Büchereikuratoriumsbeirat (3):

CSU

Mitglieder
Stellvertreter


Walfried Achhammer
Ludwig Bink








FW

Mitglied
Stellvertreter


Dr. Christian Schweiger
Norbert Meyer




Grüne

Mitglied
Stellvertreter


Michael Dotzler
Alexa Muehlenberg
UWB

Mitglied
Stellvertreter


Michael Dotzler
Alexa Muehlenberg
SPD

Mitglied
Stellvertreter


-
-
Beschluss:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder werden in den Büchereikuratoriumsbeirat bestellt.

17 : 0 Stimmen

Abstimmungsbemerkung: Da von der Fraktion der Grünen und der Fraktion der UWB die gleichen Personen vorgeschlagen wurden, konnte en bloc abgestimmt werden.

c): Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Vortrag:
Anders als in den sonstigen Ausschüssen ist im Rechnungsprüfungsausschuss nicht kraft Gesetzes der Erste Bürgermeister Vorsitzender, Art. 103 Abs. 2 GO. Vielmehr hat der Gemeinderat aus der Mitte der bestellten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einen Vorsitzenden zu bestimmen.

Diskussionsverlauf:

Vorgeschlagen für den Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschuss werden:

a) Michael Dotzler

b) Dr. Christian Schweiger

Beschluss:
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Gemeinderatsmitglied Michael Dotzler bestimmt.

8 : 9 Stimmen

Beschluss:
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger bestimmt.

15 : 2 Stimmen

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat ergehen die Vorschläge der Fraktion entsprechend der tabellarischen Darstellung zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat besetzt die Ausschüsse gemäß der erfolgten Einzelabstimmungen zum jeweiligen Ausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Bestellung von zwei Mitgliedern für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen und deren Stellvertreter/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Schulverbandsversammlung besteht gem. Art. 9 Abs. 3 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz aus den 1. Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden.

Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung.

Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt.

Die Bestellung erfolgt per Mehrheitsbeschluss.

Aus der Gemeinde Pettendorf besuchen derzeit 128 von insgesamt 177 Schüler/-innen die Verbandsschule in Pettendorf, so dass zwei weitere Mitglieder der Verbandsversammlung zu bestellen sind.

Es ist zudem jeweils ein/e Vertreter/-in zu bestellen.

Diskussionsverlauf

Vorgeschlagen werden als Mitglied für die Schulverbandsversammlung:

a) Gemeinderätin Gaby Vetter-Löffert
b) Gemeinderat Dr. Christian Schweiger
c) Gemeinderat Tobias Manz

Im Anschluss an die Bestellung der Schulverbandsräte erfolgt die Abstimmung über deren Stellvertreter.

Vorgeschlagen werden:

Gemeinderat Stefan Völkl als Vertreter für Gemeinderat Tobias Manz und Gemeinderat Norbert Meyer als Vertreter für Gemeinderat Dr. Christian Schweiger.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Gemeinderatsmitglieder als Schulverbandsrat/-rätin:

a) Gemeinderätin Gaby Vetter-Löffert

6 : 11 Stimmen

b) Gemeinderat Dr. Christian Schweiger

13 : 4 Stimmen

c) Gemeinderat Tobias Manz

12 : 5 Stimmen

Für die Vertretung werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestimmt:

a) Gemeinderat Stefan Völkl als Vertreter für Schulverbandsrat Tobias Manz

11 : 6 Stimmen

b) Gemeinderat Norbert Meyer als Vertreter für Schulverbandsrat Dr. Christian Schweiger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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12. Bestellung der Verbandsräte/-innen für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen, Pettendorf, sowie deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes regelt sich nach Art. 31 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Demnach besteht die Verbandsversammlung aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Die Verbandssatzung kann bestimmen, dass einzelne oder alle Verbandsmitglieder mehrere Vertreter in der Verbandsversammlung entsenden oder dass die Vertreter einzelner Verbandsmitglieder ein mehrfaches Stimmrecht haben.

Entsprechend Art. 31 Abs. 2 KommZG wird eine Gemeinde in der Verbandsversammlung durch den Ersten Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Die weiteren Vertreter einer Gemeinde werden durch den Gemeinderat bestellt. Nach Mitteilung des Geschäftsleiters des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen hat die Gemeinde Pettendorf für die neue Wahlperiode neben dem ersten Bürgermeister zwei Verbandsräte zu bestellen.

Für die Verbandsräte haben die Verbandsmitglieder jeweils Stellvertreter zu bestellen (Art 31 Abs. 3 Satz 2 KommZG). Die Verbandsräte können sich nicht untereinander vertreten.

Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Vom Gemeinderat werden nachfolgende Mitglieder für die Entsendung an den Zweckverband Naab-Donau-Regen vorgeschlagen:

Von der CSU-Fraktion, Gemeinderat Fritz Amann, als Vertreter Gemeinderat Walfried Achhammer,
von der Fraktion der UWB, Gemeinderat Michael Dotzler, von der Fraktion der Grünen, Gemeinderätin Gaby Vetter-Löffert und von der Fraktion der Freien Wähler, Gemeinderat Bernhard Weigl, als Vertreter, Gemeinderat Dr. Richard Bosl.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf entsendet nachfolgende Mitglieder an den Zweckverband Naab-Donau-Regen:

1. Als Verbandsrat für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen wird Gemeinderat Fritz Amann entsendet.

10 : 7 Stimmen

2. Als Verbandsrat für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen wird Gemeinderat Michael Dotzler entsendet.

5 : 12 Stimmen

3. Als Verbandsrätin für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen wird Gemeinderätin Gaby Vetter-Löffert entsendet.

4 : 13 Stimmen

4. Als Verbandsrat für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen wird Gemeinderat Bernhard Weigl entsendet.

14 : 3 Stimmen

Abstimmungsbemerkung: Entsendet werden Gemeinderat Fritz Amann und Gemeinderat Bernhard Weigl.

Der Gemeinderat bestimmt nachfolgende Stellvertreter für die gewählten Verbandsräte:

1. Für Verbandsrat Fritz Amann wird Gemeinderat Walfried Achhammer Stellvertreter entsendet.

15 : 2 Stimmen

2. Für Verbandsrat Bernhard Weigl wird Gemeinderat Dr. Richard Bosl als Stellvertreter entsendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Vollzug des Personenstandsgesetzes; Bestellung von Herrn 1. Bürgermeister Eduard Obermeier zum Eheschließungs-Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettendorf, Herr Eduard Obermeier, ist für den Bereich der Gemeinde Pettendorf noch zum so genannten „Trauungsstandesbeamten“ des Standesamtes Lappersdorf gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 Personenstandsvollzugsverordnung zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Gemeinde (Gemeinderat gem. Art. 43 GO) und ist auf die Durchführung von Eheschließungen im Rathaus Pettendorf beschränkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister, Herrn Eduard Obermeier, gem. § 1 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 Personenstandsvollzugsverordnung (PStVollV) mit Wirkung vom 1. Mai 2020 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Lappersdorf zu bestellen. Die Bestellung ist auf die Durchführung von Eheschließungen im Rathaus Pettendorf beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 19:54 Uhr