Datum: 14.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Dorferneuerung Pettendorf; Strukturanalyse, Erläuterung der Umfrageergebnisse zum Dorfladen
2 Gemeindeverfassungsrecht; Geschäftsordnung des Gemeinderates 2020 bis 2026
3 Gemeindliche Liegenschaften - Dorfhaus Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an Vereine für die Betreuung eines Öffnungstermins für die Allgemeinheit
4 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2019
5 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2020 mit Stellenplan
6 Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die Entwicklungsatzung "Oberwinzer" der Stadt Regensburg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Dorferneuerung Pettendorf; Strukturanalyse, Erläuterung der Umfrageergebnisse zum Dorfladen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beratend 1

Sachverhalt

Auf den Sachverhalt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2019 wird verwiesen. Mittlerweile wurde mittels zweier gut besuchter Informationsveranstaltungen in Pettendorf und Kneiting sowie der Tagespresse und „Pettendorf aktuell“ die Bevölkerung informiert und mit einer Fragebogenaktion befragt. Die Beteiligung lag bei 31,7%.

Die Ergebnisse sind für die neu gewählten Gemeinderätinnen und Räte erneut als Anlage beigefügt und werden von Herrn Gröll von der Firma Newway in der heutigen  Sitzungen interpretiert. Im Ergebnis soll die weitere Vorgehensweise daraus resultieren.

Parallel wird die Gemeinde als möglicher Mieter versuchen, die vorhandene Marktfläche mit Untermietern
zu belegen und ggf. auf diesen Weg Alternativen zur Nahversorgung  zu schaffen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung und begrüßt Herrn Gröll von der Firma Newway, der die Ergebnisse der Umfrage erläutert.

Herr Gröll informiert, dass die Ergebnisse zwar nicht alle Merkmale einer repräsentativen Umfrage erfüllen, jedoch kann eine belastbare Trendanalyse erarbeitet werden. Die Validität der Untersuchung zeigt sich insbesondere auch im Quervergleich zu vorhandenen Analyseergebnissen in Vergleichkommunen.

Die Umfrageergebnisse zeigen einerseits eine großes Interesse am Dorfladenkonzept, aber machen auch deutlich, dass nicht zu schnell in Richtung eines Bürgerladens gedrängt werden sollte. Wenngleich eine große Bereitschaft der Pettendorfer vorhanden ist, im Kernort einen Dorfladen zu errichten, lässt sich auch der große Wunsch erkennen, wieder einen „normalen“ Supermarkt zu erhalten. Insgesamt zeigen sich die Pettendorfer in ihrem Einkaufsverhalten stark an regionalen Produkten orientiert. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Händler für die Bäckereien und Direktvermarkter von Gemüse, Eiern, etc.. Bei Fleisch- und Wurstwaren lässt sich ein Trend zugunsten der Supermärkte ablesen, wenngleich auch hier die regionale Herkunft der Produkte hoch gewichtet wurde. Aus dem Ergebnis der Umfrage lässt sich ableiten, dass 86 % den Großteil des Lebensmittelwarenkorbs bei Regionalvermarktern erwerben. Auch lässt sich erkennen, dass eine grundsätzliche Bereitschaft vorhanden ist, sich auch monetär am Dorfladenkonzept zu beteiligen. Bezüglich der Umsatzmöglichkeiten wären für die Regionalversorgung in Pettendorf auf Grundlage der Umfrageergebnisse bis zu 1,75 Millionen Euro machbar. Hier ist natürlich die Größe des Ladens und das Sortiment maßgeblich.

Da derzeit noch alle Möglichkeiten offen stehen, also von der Akquise eines lokalen Betreibers, über das genossenschaftlichen Dorfladen-Modell bis hin zur Neuansiedlung eines Verbrauchermarktes, sollte nun im nächsten Schritt die Einleitung eines Arbeitskreises „Nahversorgung“ und dessen konstituierende Sitzung angestrebt werden.

Im Gemeinderat entsteht eine kontroverse Diskussion über das Ergebnis der Umfrage. Insgesamt besteht jedoch ein klarer Konsens für die weitere Verfolgung des Konzeptes. Gemeinderat Weigl schlägt vor, dass sich die Gemeinderäte bis zur nächsten Sitzung noch Gedanken über die weitere Vorgehensweise machen sollten. Gemeinderat Meyer sieht diese anders, er schlägt vor sofort mit dem nächsten Schritt, also der Bildung des Arbeitskreises zu beginnen. Auch Gemeinderat Bink argumentiert, dass ein weiteres Zuwarten von 14 Tagen keine neuen Erkenntnisse bringen wird. Die zügige Verfolgung der Thematik sei unabdingbar, daher könnte man über den nächsten Schritt bereits in der heutigen Sitzung abstimmen. Bürgermeister Obermeier stellt fest, dass alle Mitglieder anwesend sind und schlägt vor über die Bildung des Arbeitskreises abstimmen zu lassen. Hierzu wird von Gemeinderätin Muehlenberg angefragt, inwieweit eine Differenzierung der Besetzung zwischen Kapitalgebern und sonstigen erforderlich sei. Herr Gröll und Bürgermeister Obermeier weisen hier auf die genossenschaftlichen Grundgedanken hin, der hier keine Trennung unterschiedlicher Funktionalitäten im Arbeitskreis vorsieht.

Im Gemeinderat besteht ohne gesonderte Abstimmung ein Konsens dafür, über die Fortsetzung der Maßnahmen zu entscheiden. Bürgermeister Obermeier macht hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der gewonnen Erkenntnisse das Konzept des Dorfladens weiterzuverfolgen. Hierzu ist der erste Projektbaustein die Bildung des Arbeitskreises „Nahversorgung“ zu realisieren und über die Pettendorf aktuell der Teilnehmerkreis zu akquirieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Gemeindeverfassungsrecht; Geschäftsordnung des Gemeinderates 2020 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

In jeder Gemeinde muss sich der Gemeinderat zu Beginn der Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben (Art. 45 Abs. 1 GO). Die Geschäftsordnung präzisiert die in der Gemeindeordnung enthaltenen grundsätzlichen Regelungen zu den Gemeinderatssitzungen und trägt zur Abgrenzung der Aufgabenbereiche des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats bzw. seiner Ausschüsse bei.

Die Geschäftsordnung wird von der herrschenden Meinung als interne Organisationsvorschrift angesehen. Da sie also grundsätzlich keine Wirkung für Dritte entfaltet, bedarf sie nach herrschender Meinung auch keiner amtlichen Bekanntmachung.

Die Geschäftsordnung gilt grundsätzlich nur für die Dauer der laufenden Wahlperiode. Zu Beginn einer neuen Wahlperiode muss also der neue Gemeinderat eine neue Geschäftsordnung erlassen. Er kann auch durch ausdrücklichen Beschluss oder auch stillschweigend die Geschäftsordnung aus der abgelaufenen Wahlperiode übernehmen.

Während der Wahlperiode sind Änderungen der Geschäftsordnung jederzeit zulässig.
Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jedoch nur insoweit zulässig, als dadurch nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften der Gemeindeordnung verstoßen wird.

Die Geschäftsordnung regelt nicht das Verhältnis zwischen Gemeinde und Gemeindebürger und begründet keine unmittelbaren Rechte und Pflichten für Außenstehende.

Sie regelt vielmehr als Verfahrensordnung nur interne Rechtsbeziehungen.

Art. 45 Abs. 2 Gemeindeordnung bestimmt den Mindestinhalt der Geschäftsordnung:

"Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse enthalten."

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014 bis 2020 liegt den Gemeinderäten vor.

Die Gemeinde Pettendorf orientierte sich bisher aus Gründen der Rechtssicherheit am Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages. Diese Vorgehensweise hat sich seit vielen Jahren bewährt.

Das aktuelle Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags berücksichtigt eingetretene Rechtsänderungen der GO und ist hinsichtlich der Anforderungen an eine geschlechtergerechte Sprache optimiert worden. Ein besonderes Augenmerk erhält § 20, der sich mit Form und Frist für die Einladung befasst. Hier besteht nun abweichend von der bisherigen Rechtslage bei Einsatz eines Ratsinformationssystems die Möglichkeit, ausschließlich über das RIS zu laden und dort die notwendigen Dokumente bereitzustellen. Auch hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, die von einer rein elektronischen Ladung über eine gemischte Variante bis hin zur rein schriftlichen Ladung nach klassischem Muster reichen. Eine „Mischform“ stellt Variante 2 dar, die es vorsieht, die Dokumente zusätzlich in Papierform zuzustellen. Entscheidet sich das Gemeinderatsmitglied bei der Variante 2 allerdings für die rein elektronische Ladung, erfolgt keine zusätzliche Zustellung in Papierform. Die Entscheidung hierzu soll für die gesamte Wahlperiode gelten. Anfallende Druckkosten können bei rein elektronischer Ladung nicht erstattet werden.

Die aktuelle Mustergeschäftsordnung wurde als Anlage beigefügt.

Vorgeschlagen wird, die bestehende Geschäftsordnung an die neue Mustergeschäftsordnung anzupassen.

Die Geschäftsordnung 2020 bis 2026 befindet sich als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS!  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf beschließt die Geschäftsordnung 2020 bis 2026 auf Grundlage der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages in der vorliegenden Fassung vom 14.05.2020 unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen:  

Bei § Nr. 3 wird der Betrag auf 2.500 € festgelegt. Es werden keine weiteren Stellvertreter der Bürgermeister benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Gemeindliche Liegenschaften - Dorfhaus Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an Vereine für die Betreuung eines Öffnungstermins für die Allgemeinheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit der neuen Regelung zur Bewirtschaftung des Dorfhauses befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Januar 2020 und fasste folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haus- und Benutzungsordnung mit den heute beschlossenen Änderungen. Die vereinbarten Rahmen- und Nutzungsbedingungen werden bis 29.02.2020 hinsichtlich ihrer Praktikabilität durch die Verwaltung analysiert. Etwaig notwendige Anpassungen werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Betrieb läuft bislang störungsfrei, Korrekturen waren hinsichtlich der Reinigung erforderlich, auch wurden mittlerweile Verbesserungen an der Küchenzeile beauftragt. Die Abläufe werden sich weiterentwickeln und müssen dem Bedarf angepasst werden.

Die Getränkebestellung erfolgte durch die Gemeinde mit Unterstützung der Vereine zeitgerecht und ausreichend. Die Abrechnung mit den Vereinen erfolgte problemlos. Die Abrechnung erfolgte  über die bisherige Preistafel, der Faschingsball wurde separat abgerechnet und erscheint nicht in der Aufstellung. Die ersten beiden Monate entstand ein Erlös bei den Getränken von durchschnittlich 975,00 €/Monat, wobei der Februar aufgrund vermehrter Vereins- und Wahlveranstaltungen deutlich höher (582,00 € und 1.367,00 €) ausfiel. Der März dürfte aus bekannten Gründen nicht aussagefähig sein.

Dem gegenüber stehen durchschnittliche monatliche Betriebskosten von 365,93 €. Somit wurden Reinerlöse im Januar von 216,11 €, im Februar von 1.001,82 € erzielt. Die steuerliche Auswirkung ist hier nicht berücksichtigt, es wurde zwar ein Betrieb gewerblicher Art angemeldet, ein Bescheid vom Finanzamt erfolgte bislang nicht. Einmalige und wiederkehrende Investitionen sind erfolgt, werden aber hier nicht angeführt (Handtuchpapier, WC-Papier, Geschirrtücher, Reinigungsmittel etc.).

Angedacht war nun, jedem Verein, der eine Betreuung eines Öffnungstermins für die Allgemeinheit übernimmt (nicht die eigene regelmäßige Vereinstätigkeit), z.B. Frühschoppen nach der Kirche, einen pauschalen Bonus zukommen zu lassen. Als möglicher Betrag wird 30,00 €/Termin vorgeschlagen. Die Tage sind z.B. auf Sonntage zu beschränken, was dem bisherigen Bedarf entspricht. Eine Beliebigkeit kann dadurch nicht entstehen. Dies wäre eine kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit und zugunsten eines Vereines.

Zwischenzeitlich kam die Nutzung aufgrund der Corona-Pandemie zum Erliegen, sodass keine weiteren Einnahmen erzielt werden konnten. Der Leerstand wurde genutzt, um noch aus 2019 geplante Malerarbeiten und Bodenpflegearbeiten auszuführen, sowie die nichtmehr aktive Lüftungsanlage aus energetischen Gründen zurückzubauen.

Es ist jedoch vorsichtig optimistisch davon auszugehen, dass sukzessive der Betrieb wieder möglich wird. Hierfür wäre dann die neue Regelung anwendbar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat findet sich nach kurzer Diskussion ein breiter Konsens für einen Bonus in Höhe von 30 €.

Beschluss

Vereine, die die Betreuung eines Öffnungstermins außerhalb ihrer Vereinsabende  übernehmen, erhalten eine pauschale Spende in Höhe von 30 €/Termin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Abrechnung durch die Geschäftsführung wurden auch sämtliche Unterlagen, Rechnungen und Kontoauszüge zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht durch die Kirchenverwaltung erfolgte ohne Beanstandungen. In den Saldenlisten waren im Bereich der Hausnebenkosten noch die letzten Abrechnungszahlen aus 2017 angeführt, in der Abrechnung der Geschäftsführung ist dies bereits aktualisiert. Ansonsten waren keine erheblichen Überschreitungen der Ansätze zu verzeichnen.

Einnahmen Fördergelder: lt. Kibigweb:
Gemeinde Pettendorf:        410.383,95 €
Gemeinde Pielenhofen:        2.458,79 €
Stadt Regensburg:        9.425,36 €
Markt Lappersdorf:        3.893,09 €
Gemeinde Duggendorf:        9.220,47 €
Förderung insgesamt:        435.381,66 €

Die Einnahmen Elternbeitragszuschuss betrugen laut Kibigweb: 90.500 €

Ausgaben:

Personalkosten: 2 Mitarbeiterinnen waren über längere Zeit erkrankt (Krankengeldbezug) Es konnte kein Ersatz als Krankheitsvertretung gefunden werden. Kompensatorisch wurden die Mitarbeiterstunden punktuell erhöht.
Der Anstellungsschlüssel betrug im Jahresmittelwert: 1:10,31 und entsprach somit den gesetzlichen Vorgaben.

Personalausgaben sonst. Personal: Einstellung einer Kinderpflegehelferin mit 20 Stunden. Diese Kosten sind in dieser Position beinhaltet. Wird nicht in den Anstellungsschlüssel gerechnet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 entsprechend der dargestellten Einnahmen und Ausgaben fest. Es ist kein Defizit entstanden. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Nachdem der Kindergartenausschuss aufgrund der Corona-Pandemie und der Neubesetzung bisher nicht tagen konnte, wird die Empfehlung an die Ausschussmitglieder gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2020 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch die Entlastung der Eltern um 100,00 € pro Kind/Monat entfällt die differenzierte Darstellung der Vorjahre, alle Elternbeiträge werden zu einer Summe zusammengefasst. Die Unterscheidung der Vorschulkinder entfällt.

Etatplanung 2020:

Einnahmen Fördergelder lt. Adebis:        414.000,00 €
EB-Zuschuss:        115.200,00 €
Somit entstehen hieraus Gesamteinnahmen von        529.200,00 €.

Guthaben Elterninitiativen Vorjahr: 4.524,50 €, davon wurden 791,14 € ausgegeben, sodass ein Übertrag ins Jahr 2020 von 3.733,36 €verbleibt.

Ausgaben:
Die Ansätze orientieren sich an den HH-Planungen des Vorjahres bzw. an den Ergebnissen aus 2019. Es sind keine auffälligen Abweichungen festzustellen. Die tariflichen Vorgaben wurden kalkuliert. Konsequenzen aus der Kindergartenschließung wegen der Corona-Pandemie wurden nicht berücksichtigt und können nach heutigem Stand schwer eingeschätzt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2020 mit Stellenplan wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die Entwicklungsatzung "Oberwinzer" der Stadt Regensburg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.03.2020 teilt das Stadtplanungsamt der Regensburg mit, dass für das o.g. Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ eingeleitet wird.
Die Entwicklungssatzung wird nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf am Verfahren beteiligt.
Der Entwicklungssatzungs-Entwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom 23.03.2020 bis einschließlich 08.05.2020 zur Einsichtnahme aus. Der Entwicklungssatzungs-Entwurf und die Begründung können ebenfalls auf folgender Internetseite www.regensburg.de/behoerdenbeteiligung-oberwinzer in der Zeit vom 24.03.2020 bis einschließlich 08.05.2020 eingesehen werden.

Die Gemeinde Pettendorf wird gebeten, bis spätestens 08.05.2020 Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Entwicklungssatzung nicht berührt werden.

Stellungnahme Verwaltung:
Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung liegt im Stadtteil Oberwinzer am nordwestlichen Stadtrand von Regensburg, südlich des Landschaftsschutzgebietes Winzerer Höhen und nördlich der bestehenden Ortsabrundungssatzung Oberwinzer von 1979 zwischen den Bereichen Kernerweg und Dornfelderweg.
Der Geltungsbereich erstreckt sich in der Gemarkung Winzer auf die bisher bebauten Bereiche, die sich jeweils westlich und östlich der bestehenden und geplanten Erschließungswege befinden. Der Planbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 410 m und einer Tiefe von ca. 40 m bis 65 m. Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 2,33 ha.

Es wird festgestellt, dass durch die künftige Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden. Die Stellungnahme der Gemeinde erging vorab fristwahrend am 27.04.2020, der erforderliche Beschluss des Gemeinderats ist am 14.05.2020 nachzuholen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die künftige Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Absage des Pfingstferienprogramms und 4-Tages-Fahrten
Das Pfingstferienprogramm wird aufgrund noch unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie abgesagt. Über die Durchführung der 4-Tages-Fahrten wird Anfang Juni 2020 entschieden. Das Sommerferienprogramm wird nach Möglichkeit durchgeführt, soll aber verstärkt mit Außenthemen in der Natur ausgestaltet werden.

Bürgerschaftliche Hilfeleistungen
Als besonders erfreulich ist die große Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Gemeinde zu bewerten, die sich im Rahmen der Corona-Nachbarschaftshilfe bereit erklärten, hilfsbedürftige Mitbürgern beim Einkaufen oder durch Besorgungsfahrten zu unterstützen. Hierzu haben sich über 40 Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt, alleine 26 Personen aus dem Kreis der Feuerwehren.

Schulbeginn
Die vierten Klassen der Grundschule Pettendorf-Pielenhofen haben wieder mit dem Unterricht begonnen. An die Schulleitung, die Lehrer, Mitarbeiter und den Sachaufwandsträger werden hier große logistische Anforderungen gestellt, insbesondere sind auch umfangreiche Hygienekonzepte umzusetzen. Da ab 18 Mai 2020 auch noch die erste Jahrgangsstufe hinzukommt, verschärft sich die Situation zusätzlich. Praktiziert wird ein rollierendes Verfahren, auf das auch der Busverkehr abgestimmt wurde.

Buchveröffentlichung zum Kloster Adlersberg - Heimatgeschichte
Prof. Dr. Alois Schmid veröffentlicht das Werk „Dominikanerinnenkloster Pettendorf. Die vergessene Sühnestiftung der Wittelsbacher“. Die Gemeinde wird zu diesem Projekt einen Druckkostenzuschuss leisten.

Büchereieröffnung
Die Gemeindebücherei St. Margaretha Pettendorf hat wieder eröffnet. Auch dort gelten erhöhte Anforderungen an die Hygiene, die jedoch durch ein sehr gutes Konzept der Büchereileitung sichergestellt wurde.

Nutzung der Boule-Bahn des TSV Adersberg - Änderungshinweis
Die in der letzten Pettendorf aktuell von der Gemeinde beschriebene uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Boule-Bahn auf dem Vereinsgelände des TSV-Adlersberg e.V. muss korrigiert werden, da hierfür nach Auskunft der Vorstandschaft nachfolgend Rahmenbedingungen gelten:

„Die Boule-Bahn ist eine vereinseigene Spielfläche des TSV Adlersberg e.V. auf dem Gelände des TSV
Adlersberg und somit nicht öffentlich! Die Boule-Bahn wurde durch ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinsmitgliedern und dankenswerter Unterstützung einzelner Privatpersonen und örtlich ansässiger Firmen/Landwirte mühevoll in vielen ehrenamtlichen Arbeitsstunden gebaut.
Für diese Anlage ist der TSV Adlersberg verantwortlich. Ebenso für die Instandhaltung und Sicherung.
Der Verein trägt somit die Verantwortung für diese Anlage und deren Nutzer. Die Baukosten wurden vom TSV Adlersberg getragen. Die Nutzung ist für alle Mitglieder (rund 1.000) des TSV Adlersberg unabhängig der Abteilungszugehörigkeit kostenfrei und gewünscht. Dies wurde bereits in der Öffentlichkeit kommuniziert. Probespielen kann jedes interessierte Nichtmitglied, welches sich dazu bei Frau Monika Völkl oder der Vorstandschaft entsprechend anmeldet.“

Der Hinweis ist zu beachten.

Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen.
In der Gemeinde werden derzeit 248 PV-Anlagen betrieben, die ca. 2,5 Millionen kWh-Strom erzeugen. Der Jahresverbrauch in der Gemeinde Pettendorf liegt bei 7,5 Millionen kWh-Strom, so dass ca. 1/3 des Jahresverbrauches der Gemeinde durch ortseigene PV-Anlagen erzeugt wird.

Umweltforum
Aufgrund der bestehenden Einschränkungen ist vorgesehen, dass Umweltforum nur im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen. Gleichzeitig ist eine Verschiebung des Termins anzudenken. Hierzu werden noch Gespräche mit dem Umweltforum geführt.

Workshop Gemeinderat
Bei der Schule für Land- und Dorfentwicklung besteht die Möglichkeit ein Seminar mit Übernachtung für den Gemeinderat durchzuführen.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Mountain-Biker am Greifenberg
Gemeinderätin Vetter-Löffert teilt mit, dass am Greifenberg, insbesondere im Bereich des alten Steinbruchs „kreuz und quer“ Mountain-Bike“ gefahren wird. Dabei sind neben den Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auch erhebliche Gefahren verbunden, da akute Absturzgefahr besteht. Bürgermeister Obermeier informiert, dass die Situation bekannt ist und auch der Eigentümer des Steinbruchs bauliche Maßnahmen (Sicherheitszaun) ausführen wird. Die originäre Zuständigkeit liegt jedoch beim Landratsamt Regensburg, insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde.

Sachstand Kinderhaus Kneiting
Nach Rückfrage zum Sachstand der Planung des Kinderhauses in Kneiting wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Architektenleistung ausgeschrieben wurden.

Datenstand vom 03.07.2020 18:04 Uhr