Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. V/3-98000996 vom 03.06.1998, Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr. 26 Tfl., Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
2 Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 1591/11, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)
3 Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 385/4, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)

zum Seitenanfang

1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. V/3-98000996 vom 03.06.1998, Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr. 26 Tfl., Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 28.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.04.2020 beantragt der Antragsteller die Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre. Die bestehende Genehmigung würde zum 03.06.2020 ablaufen.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Keltenstraße“ gesichert, ein Anschluss Wasser/Abwasser wird für das Vorhaben nicht benötigt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 1591/11, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 28.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt wird festgestellt, dass das Grundstück zwischenzeitlich vermessen wurde und es nun die Fl.Nr. 1591/11, Gemarkung Pettendorf hat. Dies wird in der Niederschrift bereits entsprechend berücksichtigt.

Für das Grundstück existiert ein Vorbescheid des Voreigentümers vom 20.04.2017, der vorsieht, das Gebäude in E+D-Bauweise mit Satteldach zu errichten. Der Bauausschuss befasste sich daraufhin mit einer Bauvoranfrage des Antragstellers in seiner Sitzung vom 17.10.2019 auf Neubau eines Einfamilienhauses in E+1-Bauweise und erteilte dieser sein Einvernehmen. Eine Weiterleitung dieser Bauvoranfrage an das Landratsamt erfolgte nicht.

Zum Vorhaben/Bauantrag vom 14.05.2020:
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 11,99 x 8,29 m in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 22°) sowie einen Carport mit Geräteraum (9,00 x 6,00 m) mit Pultdach zu errichten.

Entwässerung:
Den Antragsunterlagen liegt eine unvollständige Entwässerungsplanung bei. Diese beinhaltet den Anschluss des Schmutzwassers an das Mischwassersystem in der Gartenstraße, sowie der Entsorgung des Niederschlagswassers über eine Zisterne mit anschließender Versickerung in einem Sickerschacht. Es fehlen der Lageplan M 1:1.000 sowie ein Sickernachweis, diese Unterlagen sind nachzureichen (§  10 EWS der Gemeinde Pettendorf).

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Gartenstraße“, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage ist über die bereits bestehenden Anschlüsse (Mischsystem bzw. Trennsystem) gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage ist lt. Auskunft WZV vom 26.05.2020 ebenfalls sichergestellt.

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Auf die unvollständige Entwässerungsplanung wird hingewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt die Antragsteller hierüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 385/4, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 28.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich erstmals in seiner Sitzung vom 17.08.2006 mit der Bebauung des Grundstücks (Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 9,95 x 8,08 m mit einem Doppelcarport) und erteilte dem Antrag sein Einvernehmen mit 7:0 Stimmen. Der Antrag wurde an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet, diese erfolgte jedoch nicht, da die damaligen Antragsteller den Antrag zurücknahmen.

Über eine erneute Bauvoranfrage gleichen Inhalts stimmte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.07.2010 mit 3:3 Stimmen ab. Aufgrund der negativen Entscheidung des Bauausschuss wurde keine Weiterleitung an das Landratsamt erwünscht. In der Diskussion von 2010 stellte sich heraus, dass man grundsätzlich gegen eine Bebauung nichts einzuwenden habe, die geplante Bebauung jedoch als zu massiv erschien.

Zum Vorhaben/Bauantrag vom 15.05.2020:
Die nun vorliegende Planung beinhaltet ein kleines Wohnhaus in den Ausmaßen von 8,40 x 6,40 m in eingeschossiger Bauweise mit Satteldach (DN 38°). Das Dachgeschoss kann nur bedingt zu Wohnzwecken genutzt werden. Zu Stellplätzen werden in den Antragsunterlagen keine Aussagen getroffen, es sind daher auf dem Grundstück gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes zwei Stellplätze nachzuweisen.

Abstandsflächen:
Gemäß beiliegendem Abstandsflächenplan erstreckt sich ein Teil der erforderlichen Abstandsflächen (1,56 m²) des Gebäudes im Norden auf das gemeindliche Wegegrundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Pettendorf. Dies ist gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche zulässig.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“, die Anschlüsse an die öffentliche Entwässerungsanlage (Schmutzwassersystem) und die Wasserversorgungsanlage sind vorhanden.

Entwässerung:
Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, wie das Niederschlagswasser auf dem Grundstück behandelt wird. Die Antragstellerin ist zur Vorlage einer aussagekräftigen Entwässerungsplanung aufzufordern (§ 10 EWS der Gemeinde Pettendorf).

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes sind gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Des Weiteren wird festgestellt, dass die Entwässerung nicht oder nur teilweise dargestellt ist. Die Verwaltung wird beauftragt die Antragstellerin zur Vorlage einer vollständigen Entwässerungsplanung aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 19:36 Uhr