Datum: 02.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Geschäftsordnungsantrag; Vertagung des TOP 4, Beratung und Beschlussfassung Angebot Ing.Büro Ledermann zur Durchführung verschiedener Maßnahmen (s. TOP 3 ÖT), in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
02.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Geschäftsordnungsantrag des Ersten Bürgermeisters.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass aufgrund des bezifferten Angebotes des Ing-Büro Ledermanns eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erforderlich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung bezüglich des TOP 4, Beratung und Beschlussfassung Angebot Ing.-
Büro Ledermann zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Am Auberg", Schwetzendorf
a) Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs und
b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
02.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Mit den Antragstellern hat zwischenzeitlich ein weiterer Termin am 03.06.2020 stattgefunden, dessen Ergebnisse wurden in das städtebauliche Konzept des beauftragten Planungsbüros eingearbeitet und werden nun dem Gemeinderat vorgestellt. Die Gesprächsnotiz zur Anliegerversammlung und das überarbeitete Konzept befinden sich jeweils in der Anlage (RIS).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und erläutert die bereits geführten Gespräche mit den Grundstückseigentümern und den daraus resultierenden grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Gemeinderätin Muehlenberg weist nochmals darauf hin, dass sie die Überplanung des sich derzeit im Außenbereich befindlichen Areals für nicht notwendig erachtet. Man könne zuerst vorhandene Lücken im Ortsteil schließen. Bürgermeister Obermeier weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass diese Grundsatzfrage bereits beim Aufstellungsbeschluss diskutiert wurde und sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Planung ausgesprochen hat. Diese gültigen Rahmenbedingungen und die Ergebnisse der Besprechungen wurden nun vom Ingenieurbüro EBB, Herrn Dykiert, in zwei aktualisierte Planungsentwürfen (hier als V 3 und V4 bezeichnet) eingearbeitet. Im Anschluss stellt Herr Dykiert die Planungsentwürfe vor. Diese sehen nach der Flächenbilanz in der Variante V 3 Bauflächen von 9.008 m² und in der Variante V 4 Bauflächen von 8.819 m² vor. Bei der Variante 4 ist die Planstraße B als Ringstraße ausgeführt und sieht eine Feldzufahrt im Bereich der Gemeinbedarfsfläche vor. Die Variante V 3 greift hingegen die originäre Ausführung mit Wendehammer auf und sieht eine Feldzufahrt in der Verlängerung des Wendehammers vor.
Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion über die spezifischen Vor- und Nachteile der einzelnen Planungen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Variante V 3 das städtebauliche Interesse der Gemeinde, auch unter Berücksichtigung der Flächenbilanz, besser aufgreift. Der Gemeinderat spricht sich daher vorrangig für die Variante V 3 aus.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Planungsausführungen zu und favorisiert die
Ausführung der Variante V 3.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
3. Gemeindeentwicklung;
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Überplanung der Fl.Nrn. 752 und 868, Gemarkung Kneiting (an der Naabstraße, Mariaort) und
b) die Festlegung der Rahmenbedingungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
02.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Auf den bisherigen Sachverhalt in der Anlage wird Bezug genommen.
Zum vorliegenden Antrag:
- Das beauftragte Planungsbüro Haneder hat für die genannten Grundstücke einen Bebauungs- und Erschließungsvorschlag ausgearbeitet. Dabei war dem Büro folgendes wichtig:
- Die angrenzende Bebauung soll nicht gestört werden. In Parzelle Nr. 2 + 3 ist ein E + 1 Gebäude, so wie die Nachbarhäuser auch, geplant. Nach Norden, in die Landschaft hinein, läuft die Bebauung mit E + D Häusern, so wie die angrenzende nordwestliche Bebauung (863/6 und 863/5) aus.
- Die mit Satteldach geplanten schlichten Haustypen sollen den Oberpfälzer Dorfcharakter nicht stören.
- Um nach Norden noch eine Grünfläche zu erhalten, werden die Doppelhäuser mit jeweils einer Garage und einem Stellplatz (Parzelle 9, 2 Stück} geplant. Die zusätzlich erforderlichen Stellplätze werden räumlich nah am Süd- und Nordende des Gebietes hergestellt.
- Durch den Wendehammer im Norden könnte zukünftig die Wegführung, wenn erforderlich, fortgesetzt werden.
- Das bestehende Haus Nr. 28 soll(te) eine lebenswerte Grünfläche und eine Garage erhalten.
- Nahe der Naabstraße sollen zwei öffentliche Stellplätze mit Ladestationen für Elektro-Autos entstehen.
- Die geplante Bebauung ist naturschonend, verdichtet und bezahlbar ausgelegt.
- Städtebaulich erwartet die Lücke zwischen östlicher und westlicher Bebauung eine Schließung. Allerdings soll das nördlichste Haus die Flucht des Gebäudes auf Fl.Nr. 863/6 einhalten.
Stellungnahme Verwaltung:
Das Planungskonzept ist auf den ersten Blick stimmig und im Prinzip eine Fortführung der bereits bekannten Planungen in diesem Bereich. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Umsetzung dieses Planungskonzepts unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden:
- Für die Umsetzung der vorliegenden Planung ist die Erstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich. Dieser kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erstellt werden, da die zu überplanenden Flächen weniger als 20.000 m² betragen. Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.
Die Erschließung Straße und Kanal werden durch den privaten Erschließungsträger durchgeführt, nach Abschluss der Maßnahmen gehen diese nach Abnahme der Leistungen in das Eigentum/die Baulast der Gemeinde Pettendorf über.
Maßnahmen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu erwarten, die erforderlichen Flächen sind von den Antragstellern bereitzustellen, die Kosten für die anschließenden Maßnahmen sind zu übernehmen
Die unter a), b) und c) genannten Kostenübernahmen für die Planungsarbeiten, Erschließungsarbeiten und Ausgleichsflächen sind vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Pettendorf zu regeln.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Wegen der zunehmenden Anfragen ist eine unverrückbare Festlegung der Bebauung erforderlich. Anbaugebot, Eisenbahnverkehr, Schiffsverkehr, Lärmschutzmaßnahmen bedürfen einer verbindlichen Bauleitplanung. Dabei ist bereits aus städtebaulichen Gründen klar zu stellen, dass die Gemeinde die Rahmenbedingungen festlegt.
Festzustellen ist, dass bereits der Flächennutzungsplan verbindliche Vorgaben für die mögliche Bebaubarkeit darstellt. Wenngleich Teilflächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, ist eine verträgliche Überplanung möglich. Ebenso müssen der Hochwasserthematik und die Belange des naturfachlichen Eingriffs, als den Ausgleichsflächen, ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dabei ist es insbesondere sinnvoll, Ausgleichsflächen dort zu schaffen, wo sie dem Schlagwort „Nachhaltigkeit“ auch gerecht werden. Die Gemeinderäte Dr. Bosl und Bink betonen ausdrücklich, dass es von wesentlicher Bedeutung sei, klare Rahmenbedingungen für eine verträgliche Bebauung vorzugeben. Dr. Bosl erinnert, dass im Bereich schon einmal 26 Wohneinheiten zur Debatte standen.
Im Gemeinderat entsteht nach weiterer Sachdiskussion der Konsens, dass er dem Planungskonzept grundsätzlich sein Einverständnis erteilt. Vor einer weiteren Behandlung, sprich Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, sind die im Sachverhalt dargestellten Kostenübernahmen für die Planungs- und Erschließungsarbeiten sowie der Kosten für die Ausgleichsflächen durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Pettendorf zu regeln. Bürgermeister Obermeier stellt nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Planungskonzept grundsätzlich sein Einverständnis. Vor einer weiteren Behandlung, sprich Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, sind die im Sachverhalt dargestellten Kostenübernahmen für die Planungs- und Erschließungsarbeiten sowie der Kosten für die Ausgleichsflächen durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Pettendorf zu regeln. Die Erschließungsanlagen müssen in das Eigentum/die Baulast der Gemeinde Pettendorf übergehen (öffentliche Erschließung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Breitbandausbau:
a) Ergebnis Videokonferenz vom 25.05.2020
b) Auftrag zur Erstellung einer Markterkundung im Rahmen der Gigabitrichtline (Hummelbergstraße/Hummelberg/Marienstraße HsNr. 22 - 34)
c) Durchführung eines Beistellverfahrens (Gut Tremmelhausen) - jetzt Gigabitverfahren
d) Beantragung einer Förderung für Beratungsleistungen durch das Ing.Büro Ledermann
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
02.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Zu a) Ergebnis Videokonferenz vom 25.05.2020
Videokonferenz vom 25.05.2020 mit dem Ing.Büro Ledermann bezüglich Glasfasererschließung
- Gut Tremmelhausen
- Ausbau Hummelbergstraße/Hummelberg
- Marienstraße 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34
Teilnehmer: Ing. Ledermann, BGM Obermeier, 2. BGM Bink, 3. BGM Weigl, Breitbandpate Meyer
Zu a)
Die Markterkundung wurde am 30.04.2020 abgeschlossen. Weder von der Telekom noch von der R-KOM bestand Interesse an einem Ausbau zur Erschließung der Hausnummern 1,2,3,4 und 9.
- Der Vorgang kann problemlos in den Förderprozess („Höfebonus“) eingebunden werden. Die Gemeinde möchte das Leerrohr errichten; der Neubau wäre zu verrechnen
- Die Gemeinde verlegt das Leerrohrsystem und bietet dies zum Errichtungspreis (Festpreis; z.B. 28000,-- € = Kosten der Baufirma + 20% Risikoaufschlag) für beide Anbieter zum Verkauf an. Es erfolgt eine Veröffentlichung im Breitbandportal, welcher mit folgendem Betrag den Förderprozess durchläuft:
28.000,-- € Leerrohrkosten
|
10.000,-- € Glasfaser einblasen
|
10.000,-- € Planungskosten
|
48.000,-- € Förderantrag, welcher mit 80% gefördert wird.
|
|
- Beistellungsmodell: Die Gemeinde baut auf eigene Kasse gem. dem Masterplan dieses Leerrohrsystem – im Verbund verlegt - aus und lässt sich die Kosten durch das Fördersystem erstatten. Hierzu müsste der Förderantrag bis zum 31.09.2020 gestellt werden. Kostenschätzung z.B. 25.000,-- €. Mit diesem Betrag wird in den Förderprozess gegangen – es erfolgt ein vorläufiger Förderbescheid mit evtl. Erhöhung. Dann erfolgt das Auswahlverfahren – indikative Kostenschätzung. Hier bewerben sich dann die Telekom und die R-KOM.
Zu b.)
aktuell ist Hummelberg selbst als unterversorgtes Gebiet zu betrachten, nicht jedoch die Hummelbergstraße. Die Telekom betrachtet Hummelberg als „weißer Fleck“; die R-KOM bis auf einen Punkt ebenfalls als „weißer Fleck“. Im Juli erfolgt der Straßenbau – hier könnten die Leerrohre und die Schächte mit errichtet werden. Kostenangebot von zwei Baufirmen gem. Masterplan liegen vor in Höhe von rd. 73.000,-- €.
Beistellungsmodel – Auswahlverfahren;
Variante 2 – zum Festpreis + 20% Aufschlag;
Die Hummelbergstraße ist nach den aktuellen Richtlinien nicht förderfähig (nur mit der Gigabitrichtlinie). Allerdings könnte man die Hummelbergstraße und Hummelberg in die Gigabitrichtlinie packen.
Hummelberg selbst wäre für beide Richtlinien förderfähig.
Zu c.)
Die komplette Marienstraße sollte mit dem Gigabitverfahren durchgeführt werden.
Ergebnis:
- Gut Tremmelhausen: Beistellverfahren (Förderantrag bis 31.09.2020)
- Hummelbergstr. und Hummelberg – Gigabitrichtlinie – Antrag auf Markterkundung am 20.05. an Frau Dr. Amri (Mitteilung welche Unterlagen hierfür erforderlich sind) per E-Mail.
- Marienstraße (komplett) im Gigabitverfahren durchführen.
Pettendorf, den 26.05.2020
gez. Meyer, Breitbandpate
zu b) Auftrag zur Erstellung einer Markterkundung im Rahmen der Gigabitrichtline (Hummelbergstraße/Hummelberg/Marienstraße HsNr. 22-34)
Auf Grund der Straßenbaumaßnahme in der Hummelbergstraße ist hier Eile geboten. Der Auftrag zur Erteilung einer Markterkundung im Rahmen der Gigabitrichtlinie wurde mit E-Mail vom 03.06.2020 durch den Bürgermeister erteilt. Diese Markterkundung bildet auch die Grundlage für den weiteren Breitbandausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie z. B. für die Marienstraße. Im Rahmen der Gigabit-Maßnahme könnte hier eine Leerrohrinfrastruktur erstellt und zum Verkauf angeboten werden.
Zu c) Durchführung eines Beistellverfahrens (Gut Tremmelhausen) ist nicht mehr möglich, sondern ebenfalls im Rahmen der Gigabitrichtlinie
Mittlerweile wurde das Ergebnis der Videokonferenz vom 25.05.2020 in Bezug auf das Beistellverfahren „Gut Tremmelhausen“ berichtigt. Am 10.06.2020 fand eine erneute Videokonferenz mit der Fa. Ledermann statt, in welcher mitgeteilt wurde, dass ein Beistellverfahren nicht mehr möglich ist (nur für bereits registrierte Gemeinden). So dass auch für das Gut Tremmelhausen die Ausführungen zu b) ausschlaggebend sind.
Das Gut Tremmelhausen gilt als weißer Fleck und ist mit bis zu 90% Förderquote belegt. Je Adresse werden zusätzlich 5000,-- € und je Gebäude 9000,-- € bezuschusst.
Die Markterkundung zu b + c ist seit 15.06.2020 beauftragt und läuft in der Regel 5 Wochen.
Zu d) Beantragung einer Förderung für Beratungsleistung durch das Ing.Büro Ledermann
Im Rahmen der „Zuwendung für das „Vorhaben Planungs- und/oder Beratungsleistungen“ im Sinne der Nummer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland wurden von den 50.000,-- € Gesamtförderung bereits 29.324,99 € ausbezahlt. Der noch offene Betrag von 20.675,01 € könnte über die ateneKOM noch beantragt und mit den Kostenrechnungen des Ing.Büros Ledermann (s. TOP 6 NÖT) verrechnet werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Erster Bürgermeister Obermeier beauftragt und berechtigt war, das Markterkundungsverfahren zur Umsetzung der Gigabitrichtlinie für das komplette Gemeindegebiet einzuleiten. Die Bereiche Hummelbergstraße/Hummelberg/Marienstraße HsNr. 22-34, Gut Tremmelhausen und Aichahof werden mittelfristig im Zuge von Straßenbaumaßnahmen umgesetzt.
Die weitere Vorgehensweise ergibt sich aus den Ergebnissen der Markterkundung und der daraus möglichen Förderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung des VZ 357 (Sackgasse) an der Ortsstraße "Schönleite" in Kneiting
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
02.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Straßen- und Umweltausschusses vom 02.06.2020. Hier erging die einstimmige Empfehlung, das Schild VZ 357 anzubringen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert kurz den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass
VZ 357 (Sackgasse) an der Ortsstraße „Schönleite“ in Kneiting anzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Kinder- und Jugendhilfe - Kindergartenbus;
Beratung und Beschlussfassung über die Rückerstattung von Fahrtkosten aufgrund von Ausfallszeiten während der Corona-Pandemie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
02.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Derzeit unterliegt die Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Kindergärten restriktiven Vorgaben, die sowohl die Eltern als auch die Einrichtungen und die Kommunen vor schwierige organisatorische Aufgaben stellen.
Auf Grundlage der Situation sind aktuell nachfolgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
Seit 25. Mai dürfen Vorschulkinder wieder zurück in den Kindergarten, und auch deren Geschwisterkinder. Nach den Pfingstferien am 15. Juni dürfen die Kinder zurück in die Kindergärten, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden. Und nach den Worten des Bayerischen Ministerpräsidenten Söder sollen alle anderen dann Anfang Juli folgen.
Dies hat zur Folge, dass sowohl die derzeitige Inanspruchnahme als auch der Beginn der Betreuung stark variiert. Bis einschließlich 15. Mai fand nur die Betreuung von sog. Notfällen statt.
Nach Analyse der aktuellen Situation und Rahmenbedingungen hat die Gemeinde Pettendorf entschieden, den Betrieb des Kindergartenbusses weiterhin einzustellen.
Grund hierfür ist, dass auch ab 01. Juli 2020 weiterhin die grundsätzlichen Hygieneanforderungen gelten, so dass im Kindergarten eine gruppenweise Trennung erfolgen muss, die insoweit bereits im Bus stattfinden müsste. Dies würde aufwendige Änderungen des Fahrplans verlangen, die sich tatsächlich nicht bewerkstelligen ließen.
Der Kindergartenbus soll seinen Betrieb im neuen Kindergartenjahr wieder aufnehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Pandemieentwicklung die Beförderung der Kinder wieder zulässt. Eine aktuelle Information zur Entwicklung kann voraussichtlich Anfang der Sommerferien erfolgen.
Da die Busgebühren bereits im Voraus bezahlt wurden, gehen nun zunehmend Beschwerden darüber ein, dass überhaupt Kosten für die „Nichtleistung“ erhoben werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für den Kindergartenbus für den Zeitabschnitt 01.04.2020 bis 31.07.2020 zu erstatten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Rückerstattung der Fahrtkosten für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.07.2020 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
02.07.2020
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Naabentlandung Spülfeld Mariaort
Mit Schreiben vom 28.05.2020 teilte das Landratsamt Regensburg mit, dass das Verfahren vollständig abgeschlossen ist.
Umweltforum
Das Umweltforum hat sich erfreulicherweise dazu bereit erklärt, weiter zu machen. Es ist nun vorgesehen, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung über die Fortsetzung des Umweltforums bis 2022 formal abgestimmt wird.
Personalveränderungen beim Amt für Ländliche Entwicklung
Herr Baudirektor Bachseitz vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, der zuletzt die Dorferneuerung Kneiting und die Einleitung der Dorferneuerung in Pettendorf begleitete, tritt Mitte Juli 2020 in den Ruhestand ein. Als Nachfolger wird Herr Bauoberrat Lukas und Herr Baurat Mikuta Projekte der Gemeinde Pettendorf weiter betreuen.
Sitzung der TG Kneiting (Vorstandschaft) am 09.07.2020 um 19:00 Uhr
Die nächste Sitzung der TG Kneiting findet am Donnerstag, den 09.07.2020 um 19:00 Uhr, voraussichtlich im Sitzungssaal des Rathauses, statt.
Beteiligungsverfahren - Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Zeilerstraße“, Gemeinde Sinzing
Im Rahmen von § 3 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Pettendorf am Bebauungsplanverfahren „Östlich der Zeilerstraße“ beteiligt. Eine reguläre Behandlung in der Sitzung konnte aufgrund der kurzfristigen Vorlage nicht mehr erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung werden keine Belange der Gemeinde Pettendorf betroffen.
Musikfest „Heimatblosn“ in Adlersberg
Das Musikfest „Heimatblosn“ wurde wegen der Corona-Beschränkungen abgesagt. Es findet nun am 12.09.2021 statt. Der Veranstaltungsort bleibt unverändert.
Baumaßnahme Ärztehaus
Derzeit wird geprüft, ob die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Ärztehaus wirtschaftlich realisiert werden kann. Der Gemeinderat wird voraussichtlich in der Augustsitzung mit der Thematik befasst.
Unterschriftenaktion für einen Pump-Track / Dirt-Park in der Gemeinde Pettendorf
Über 100 engagierte junge Bürgerinnen und Bürger haben sich für einen Pump-Track bzw. Dirt-Park in Pettendorf per Unterschriftenaktion ausgesprochen. Die Maßnahme wird bereits im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting aufgegriffen.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der R 39
Auf Grundlage einer Verkehrsbegehung mit dem Landratsamt Regensburg und der PI Nittendorf, wird eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Ortsausgang Reifenthal in Fahrtrichtung Regensburg von 70 Km/h angeordnet. Eine Beschränkung auf 60 Km/h gilt weiterhin ab dem Kreuzungsbereich Kneiting, Auffahrt Staatstraße 2660 (alte B 8).
Zuweisung Straßenausbaupauschalen 2020
Die Zuweisung nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) wird für die Gemeinde Pettendorf im Haushaltsjahr 2020 auf 40.793 € festgesetzt. Die pauschale Zuweisung ersetzt nur zum Teil die tatsächlichen Einnahmenausfälle, die nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entstanden sind. Inwieweit nach „Spitzabrechnung“ noch eine weitergehende Erstattung erfolgt, wird sich im Laufe des Haushaltsjahres 2020 zeigen.
Haushaltssatzung 2020
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Pettendorf wurde vom Landratsamt Regensburg mit Bescheid vom 24.06.2020 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Satzung wird nun bekanntgegeben. Erster Bürgermeister Obermeier verliest den Bescheid des Landratsamtes Regensburg vollständig.
Gefährliche Sprünge von der Brücke in Marienort
Derzeit wird verstärkt festgestellt, dass Kinder und Jugendliche von der Fußgängerbrücke in Mariaort in die Naab springen. Es liegen diesbezüglich auch Anwohnerbeschwerden vor. Die Verwaltung prüft derzeit, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die „Brückenspringer“ wirksam abzuhalten.
Es wird insbesondere auch im Interesse des Selbstschutzes darauf hingewiesen, vom Herabspringen von der Brücke Abstand zu nehmen. Wegen unterquerender Wasserfahrzeuge, z. B. von Kanuten, besteht akute Lebensgefahr.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Müllablagerung Nähe Urtlhof
Gemeinderätin Vetter-Löffert weist darauf hin, dass am Quellenbereich in Urtlhof Müllablagerungen festgestellt wurden, zum Teil handelt es sich um Plastikabfälle, ggf. sogar um Asbestteile.
Bürgermeister Obermeier bittet um präzise Mitteilung des Fundortes. Der oder die
Eigentümer werden in Kenntnis gesetzt.
Beschattung Kindergarten Turnwiesl
Auf Rückfrage von Gemeinderat Meyer bezüglich der Beschattung des Sandspielplatzes am Kindergarten Turnwiesl wird von Bürgermeister Obermeier mitgeteilt, dass die Verwaltung bereits an einer Lösung der Thematik arbeitet. Unter Umständen kann die Beschattung mit einem vorhandenen Sonnensegel erfolgen.
Boule-Anlagen
Da sich die Nutzbarkeit der Boule-Anlagen am TSV-Gelände weitgehend auf die Mitglieder beschränkt, wird von Gemeinderat Meyer vorgeschlagen, dass sich der Straßen- und Umweltausschuss bei einer seiner nächsten Sitzungen im Rahmen einer Ortseinsicht mit einer möglichen Optimierung der vorhandenen Boule-Anlagen in Pettendorf befasst.
Stellenausschreibung Bauhof
Bezüglich der Stellenausschreibung für eine/n Bauhofmitarbeiter/in bittet Gemeinderat Dotzler in Namen der UWB-Fraktion darum, den Gemeinderat in den Entscheidungsprozess mit einzubinden. Bürgermeister Obermeier verweist in diesem Zusammenhang auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Wochenmarkt
Gemeinderat Sikkes schlägt vor, eine aktive Beteiligung der Gemeinde am Wochenmarkt zu verstetigen und dadurch das Interesse am Markttreiben zu unterstützen. Hierzu gehört z. B. auch die regelmäßige Werbung in der Pettendorf aktuell. Sinnvoll erscheinen Beschattung, Marktschirm.
Datenstand vom 21.08.2020 07:43 Uhr