Datum: 18.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Neubau einer Garage mit Abstellraum auf Fl.Nrn. 1236 und 1232, Gemarkung Pettendorf (Haselhof)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.06.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine Garage mit Abstellraum in den Ausmaßen von 9,99 x 6,24 m mit einem Satteldach (DN 50°) zu errichten.
Zur Situierung des Vorhabens wird festgestellt, dass gemäß dem Lageplan das in den Antragsunterlagen bezeichnete Grundstück Fl.Nr. 1232/1 nicht betroffen ist, sondern die Fl.Nr. 1232, Gemarkung Pettendorf, dessen Eigentümer nicht die Antragsteller sind. In der Darstellung der Abstandsflächen wiederum wäre das Vorhaben vollständig auf der Fl.Nr. 1236, Gemarkung Pettendorf.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die privaten Wege im Anwesen/Gehöft gesichert, die Anschlüsse an die öffentliche Entwässerungsanlage und die Wasserversorgungsanlage sind vorhanden.
Nachbarunterschriften:
Die zweifelsfrei erforderliche Unterschrift des Eigentümers der Fl.Nr.1232, Gemarkung Pettendorf, liegt nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Erneuerung der Dachkonstruktion, Teilabbruch der Remise u. Errichtung einer überdachten Zufahrt auf Fl.Nr. 755, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.06.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Antragsunterlagen sind folgende, geplante Änderungen/Umbauten zu entnehmen:
- Die Dachkonstruktion des bestehenden Gemüselagers wird erneuert, die Dacheindeckung wird wie am Wohnhaus ausgestaltet. In diesem Zuge wird das Dach angehoben, um eine Nutzbarkeit des Obergeschosses als Lager zu erreichen. Dadurch erhöht sich die Wandhöhe von 4,75 m auf 6,50 m, die Dachneigung (DN 35°) bleibt unverändert.
Bei dem ehemaligen Kartoffellager soll ebenfalls die Dachkonstruktion erneuert und angehoben werden und soll künftig als überdachte Zufahrt dienen. Die Wandhöhe erhöht sich auch hier von 2,70 m auf 4,70 m um die Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu ermöglichen, die Dachneigung bleibt unverändert (DN 18°).
Die hinter dem Kartoffellager liegende Remise, wie auch die im Süden des Grundstücks liegenden Nebengebäude sollen zur Realisierung der o.g. Vorhaben abgebrochen werden. Die bestehende Grenzmauer zum Grundstück Fl.Nr. 753, Gemarkung Kneiting, soll vorerst erhalten bleiben.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert, ein ggfs. erforderlicher Anschluss an die Wasserversorgung bzw. die Abwasserentsorgung ist über den jeweils vorhandenen Grundstücksanschluss sicherzustellen.
Nachbarunterschriften:
Die benötigten Nachbarunterschriften liegen alle vor.
Diskussionsverlauf
Es wird festgestellt, dass BA-Mitglied Amann gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt ist. 2. Bürgermeister Bink formuliert folgenden Ausschlussbeschluss:
BA-Mitglied Amann wird gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
6 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Fl.Nr. 755, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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18.06.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird geplant, eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit einem Pultdach (DN 10°) in den Ausmaßen von 24,00 x 12,00 m zzgl. 3,00 m Vordach zu errichten. Die Wandhöhe im Zufahrtsbereich (Osten) beträgt 6,20 m, im Westen beträgt sie 4,00 m.
Abstandsflächen:
Die Abstandsflächen erstrecken sich bis auf eine Teilfläche im Westen auf dem eigenen Grundstück. Die Teilfläche im Westen erstreckt sich auf eine Länge von 24,00 m und einer Breite von 2,00 m auf das benachbarte Grundstück Fl.Nr. 758, Gemarkung Kneiting. Die erforderliche Zustimmung zur Übernahme der Abstandsflächen durch den Nachbarn gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO liegt vor.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ und über die neu zu schaffende Zufahrt entlang der Fl.Nr. 753, Gemarkung Kneiting, gesichert, ein ggfs. erforderlicher Anschluss an die Wasserversorgung bzw. die Abwasserentsorgung ist über den jeweils vorhandenen Grundstücksanschluss sicherzustellen.
Nachbarunterschriften:
Die benötigten Nachbarunterschriften liegen alle vor.
Diskussionsverlauf
Es wird festgestellt, dass BA-Mitglied Amann gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt ist. 2. Bürgermeister
Bink formuliert folgenden Ausschlussbeschluss:
BA-Mitglied Amann wird gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
6 :0 Stimmen
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2020 09:19 Uhr