Datum: 16.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 Tfl. in der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchfeld - Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)
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2 |
Bauvoranfrage auf Neubau von 2 Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
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3 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung S43-2016-0923 vom 05.09.2016, Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung auf den Fl.Nrn. 152, 154 Tfl., 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
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4 |
Bauvoranfrage auf Neubau einer Reihenhausgruppe, bestehend aus 3 Reihenhäusern, auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)
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5 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer festen Überdachung und eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 264/7, Gemarkung Kneiting, Parzelle 6 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
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1. Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 Tfl. in der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchfeld - Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.07.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 20.02.2020 und beschloss, dem Bauvorhaben sein Einvernehmen zu erteilen. Auf den Sachverhalt (siehe Anlage) wird Bezug genommen. Nicht beantragt und auch nicht behandelt in dieser Sitzung wurde die Drehung der Firstrichtung des Gebäudes, welche eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes voraussetzt. Dieser Antrag auf Befreiung liegt nun vor, ebenso der neue Antrag auf Baugenehmigung.
Die für das Vorhaben bereits erteilte Genehmigungsfreistellung-Nr. 6024.307-2020 vom 12.03.2020 der Gemeinde Pettendorf ist damit hinfällig, die bereits erhobenen Genehmigungsgebühren werden nach Erteilung der Baugenehmigung zurückerstattet.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarunterschriften wurden bereits zum Erstantrag versucht einzuholen. Eine erneute Beteiligung fand nicht statt, da sich am Vorhaben gegenüber dem Erstantrag nichts verändert hat.
Stellungnahme Wasserzweckverband:
Erschließung gesichert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Ausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Bauvoranfrage auf Neubau von 2 Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.07.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 16.04.2015 und 17.09.2015 mit Anträgen zur Bebauung des Grundstücks. Hier ein kurzer Überblick der Inhalte und der Entscheidungen, der jeweilige Sachverhalt ist den beigefügten Protokollauszügen zu entnehmen:
16.04.2015: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses und zwei Doppelhäusern mit Garagen
Geplant waren ein Einfamilienhaus, zwei Doppelhäuser in E+I-Bauweise, sowie einem Garagentrakt im Norden. Die Erschließung sollte über eine Privatstraße von ca. 65 m Länge zu den Häusern und einer Verlängerung um ca. 20 m zu den Garagen erfolgen. Der Zweckverband zur Wasserversorgung erklärte, dass die verlegte Wasserleitung nicht mehr ausreichend dimensioniert ist, auf die ggfs. gleiche Problematik beim Kanal wurde hingewiesen.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Anbauverbot/Lärmschutz zu St 2660 im Norden, Hochwasserbereich im Süden) sowie weiterer planerischer Vorschläge durch die Verwaltung beschloss der Bauausschuss den Antrag an den Gemeinderat zur weiteren Entscheidung weiterzuleiten.
Dies wurde der Antragstellerin mit Schreiben vom 27.05.2015 mitgeteilt. Mehrere Vorgespräche in der Verwaltung, auch mit den evtl. betroffenen Nachbarn, hinsichtlich der geplanten Erschließung (öffentlich oder privat) ergaben keine konkreten Ergebnisse. Der Antrag wurde bisher nicht vom Gemeinderat behandelt, eine Weiterleitung an das Landratsamt erfolgte auf Wunsch der Antragstellerin auch nicht.
17.09.2015: Bauvoranfrage auf Bebauung des Grundstücks mit a) zwei Doppelhäusern mit Garagen oder b) einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus mit Garagen
Die Antragstellerin hat die Bauvoranfrage nun auf zwei Baukörper reduziert und plant diese mittels einer privaten Zufahrt zu erschließen. Sollte sich dennoch in Zukunft eine andere Variante der Erschließung ergeben, würde sie sich dieser grundsätzlich nicht verschließen. Vorschlag a) beinhaltete die Bebauung mit zwei Doppelhäusern mit Garagen und Vorschlag b) die Bebauung mit einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus, sowie den entsprechenden Garagen/Stellplätzen. Die bevorzugte Bauweise soll E+I sein, die Gebäude sollen mit einem Sattel- oder Pultdach (DN 18-30°) ausgeführt werden.
Der Bauausschuss erteilte der Bauvoranfrage grundsätzlich sein Einvernehmen. Die Gemeinde ist bei der weitergehenden Planung frühzeitig zu beteiligen.
Nach Vervollständigung der Antragsunterlagen durch die Antragstellerin wurde der Antrag dem Landratsamt Regensburg zur Entscheidung vorgelegt. Zur Ergänzung der Voranfrage wurde vom Landratsamt noch ein Lärmschutzgutachten angefordert, welches im März 2016 durch die Antragstellerin nachgereicht wurde. Am 08.07.2016 wurde der beantragte Vorbescheid (Nr. S43-2015-1690) unter umfangreichen Auflagen und Hinweisen des Landratsamtes (Bauamt), des Immissionsschutzes, des Wasserwirtschaftsamtes und des Staatlichen Bauamt - Straßenbau erteilt. Der Vorbescheid hatte eine Gültigkeit von 3 Jahren und wurde mit Bescheid vom 29.05.2019 bis 08.07.2021 verlängert.
Zum Antrag vom 30.06.2020, eingegangen am 03.07.2020:
Es sind zwei Einfamilienhäuser und ein Doppelhaus mit Satteldach in E+D- oder E+I-Bauweise geplant. Die Garagenanlage im Norden erstreckt sich fast über die gesamte Breite des Grundstücks und dient gleichzeitig als Schallschutz. Am nördlichen Ende des Grundstücks sind nach Bedarf Pkw-Stellplätze geplant. Der Mindestabstand von baulichen Anlagen zur Staatsstraße 2660 von 20 m wird eingehalten. Für die Garagenanlage ist ein Pultdach mit Süd-Ausrichtung vorgesehen, um eine PV-Anlage zur Öko-Strom-Erzeugung installieren zu können. Die Planung orientiert sich an der umliegenden Bebauung. Hinsichtlich der geplanten Erschließung werden zwei Varianten vorgestellt:
Variante 1:
Das Grundstück 1 mit einem Einfamilienhaus und Garagen im Untergeschoss wird direkt von der Naabstraße aus erschlossen. Die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen für das Grundstück 2 mit einem EFH und Grundstück 3, 4 mit einem DH verlaufen entlang der östlichen Grundstücksgrenze zur Naabstraße. Die Verkehrserschließung mit einem EFH und Grundstück 3,4 mit einem DH verläuft über eine Privatstraße entlang der östlichen Grundstücksgrenze bis zur Garagenanlage mit Wendemöglichkeit. Die Erschließung entspricht dem bereits genehmigten Vorbescheid.
Variante 2:
Grundstück 1 siehe Variante 1. Die Verkehrserschließung für das Grundstück 2 mit einem EFH erfolgt über eine Stichstraße von der Naabstraße aus. Die Zufahrt zum DH erfolgt von der Heerbergstraße aus über eine bereits vorhandene Zufahrt auf der Fl.Nr. 872, Gemarkung Kneiting (FF-Gebäude Mariaort). Die Zufahrt mit Vorplatz reicht fast bis an die gemeinsame Grundstücksgrenze heran. Es handelt sich um ein Privatgrundstück der Gemeinde Pettendorf, der als Übungsplatz für die Feuerwehr genutzt wird und werden muss!
Allgemeines:
Die Planung mit zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus gewährleistet eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks. Alle Gebäude haben eine Süd-Ausrichtung zur Donau. Die Gärten und Terrassen sind von der Staatsstraße 2660 abgewandt und dadurch von den Schallemissionen weitestgehend abgeschirmt. Energiefressende Windschneisen zwischen den Baukörpern im Zusammenhang mit der umgebenden Bebauung werden vermieden. Nur ein Gebäude (Grundstück 1) befindet sich in der Hochwasserlinie HQ100. Die Planungen werden ausführlich begründet, das Schallschutzgutachten aus 2016 liegt der Voranfrage bei.
Fragen zur Erschließung:
- Ist grundsätzlich eine Verkehrserschließung für den nördlichen Teil des Grundstücks Fl.Nr. 745 über die bestehende Zufahrt zum Grundstück der Gemeinde (FF Mariaort), Fl.Nr. 872 möglich?
Wenn bei Frage 1 zugestimmt wird: Unter welchen Auflagen wird einem Geh- und Wegerecht (richtig: Fahrtrecht) für die Verkehrserschließung des nördlichen Grundstücks gewährt?
Stimmt der Bauausschuss der Erstellung von Parkplätzen an der nördlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 745, direkt an der Staatsstraße 2660, zu?
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Grundsätzliches:
Wie bereits festgestellt, hatte der Vorbescheid vom 08.07.2016 eine Geltungsdauer von 3 Jahren und wurde mit Bescheid vom 29.05.2019 bis zum 08.07.2021 verlängert.
Die nun vorliegende Bauvoranfrage unterscheidet sich inhaltlich nicht grundlegend von der bereits am 16.04.2015 behandelten Bauvoranfrage, auch hier waren drei Wohngebäude und ein Garagentrakt Bestandteil des Antrags. Aus diesem Grund ist aus erschließungstechnischer Sicht (Straße/Wasser/Kanal) keine andere Aussage zu treffen, auf die Stellungnahmen vom 16.04.2015 wird Bezug genommen.
2. Zu Frage 1 und 2 - Zufahrt über Fl.Nr. 872, Feuerwehrareal:
Es wurde bereits bei der am 17.09.2015 behandelten Anfrage geplant, bei Hochwasser die Zufahrt zum Grundstück der Antragstellerin über ein noch zu bestellendes (Not-)Geh- und Fahrtrecht über das gemeindeeigene Feuerwehrgrundstück zu sichern. Erwähnt wurde dies im Protokoll, eine Beschlussfassung hierzu erging keine.
Wie der beiliegenden Begründung zu entnehmen ist, soll das Doppelhaus über diese Zufahrt erschlossen werden, Details wie z.B. notarielle Regelungen müssten noch besprochen werden. Durch diese Variante ließe sich der Flächenverbrauch für Verkehrsflächen auf dem Grundstück deutlich verringern.
Die Entscheidung, ob dies möglich ist bzw. inwieweit dies rechtlich zu sichern ist, muss zuständigkeitshalber der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen treffen. Unabhängig hiervon kann der Bauausschuss jedoch über die Bebauung entscheiden.
Die Zufahrt über das Feuerwehrareal ist allerdings aufgrund der Nutzung durch die Feuerwehr Mariaort de facto unmöglich, so dass dieser Variante unter Abwägung aller Umstände nicht zugestimmt werden sollte.
3. Zu Frage 3 – Parkplätze an der nördlichen Grundstücksgrenze:
Gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BayBO sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge ebenfalls bauliche Anlagen. In den Hinweisen des Staatlichen Bauamtes – Straßenbau zum Vorbescheid vom 08.07.2016 wird ein Mindestabstand von 20 m zum Fahrbahnrand für bauliche Anlagen vorgegeben. Ob es sich hier um bauliche Anlagen im Sinne der BayBO, also auch um Stellplätze für Kraftfahrzeuge handelt, geht aus dem Bescheid nicht hervor. Dies ist über die neue Bauvoranfrage mit dem Staatlichen Bauamt direkt zu klären. Unter Umständen steht hier das Anbaugebot entgegen.
4. Erschließung:
Zur Variante 1 wird auf die Aussagen zur Erschließung Straße/Wasser/Kanal vom 16.04.2015 Bezug genommen, dem ist zu dem neuen Planungsstand nichts hinzuzufügen. Zur Variante 2 ist die unter Nr. 2 genannte Entscheidung des Gemeinderats unumgänglich. Weitergehende Festlegungen bleiben jedoch vorbehalten.
Vermisst wird bei beiden Varianten jedoch die Einbeziehung der östlichen Grundstücksnachbarn, die sich ggfs. an den entstehenden Kosten beteiligen wollten. Es sollte daher bis zur Stellung des Antrags auf Baugenehmigung versucht werden, einen Konsens mit den Nachbarn zu erzielen.
Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO beantragt. Demzufolge wurde/wird keine Beteiligung der Nachbarn durchgeführt.
Stellungnahme Wasserzweckverband:
Die Erschließung ist gesichert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Insbesondere wird in der Diskussion darauf hingewiesen, dass die nun vorliegenden Planungsvarianten nicht dem bereits vorbesprochenen Planungsinteresse der Gemeinde entsprechen. Für die Variante 2 (Erschließung über Feuerwehr) besteht kein weiterer Diskussionsbedarf, da diese bereits aus den Gründen, die im Sachverhalt dargestellt wurden, ausscheidet. Des Weiteren wird erläutert, dass die Bebauung über die im FNP dargestellte Wohnbebauung im Außenbereich hinausragt. In der weiteren Diskussion wird zur Debatte gestellt, inwieweit die Stellplätze im Anbaubereich zulässig sind. Gemeinderat Dr. Bosl erläutert, dass Bereiche für Stellplätze in der „Anbauzone“, die für die Erfüllung der Stellplatzanforderungen (nach Satzung oder Stellplatz- und Garagenverordnung) erforderlich wären, grundsätzlich vom Staatlichen Bauamt nicht befürwortet werden. Hierzu wird klargestellt, dass die im Anbaubereich befindlichen Parkplätze nicht zum notwendigen Stellplatzbedarf gehören, sondern zusätzlich sind und insoweit nicht dieser Einschränkung unterliegen würden. Klargestellt wird, dass die im vorliegenden Vorbescheid vom 08.07.2016 dargestellte Bebauung vertreten werden kann. Eine weiterreichende Bebauung setze eine Überplanung des Bereiches voraus, bei dem auch die angrenzenden Grundstücke – zumindest erschließungstechnisch – miteinbezogen werden sollten. Hierfür besteht seitens der Gemeinde weiterhin Gesprächsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage in der Variante 1 sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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3. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung S43-2016-0923 vom 05.09.2016, Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung auf den Fl.Nrn. 152, 154 Tfl., 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.07.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Antrag auf Verlängerung vom 08.06.2020, eingegangen am 03.07.2020, wird die Verlängerung der o.g. Baugenehmigung beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 19.05.2016 (siehe Anlage) mit dem Erstantrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Die im Vortrag genannten allgemeinen Auflagen sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen (hier: GVS Kneiting – Mariaort: Tonnagebeschränkung max. 7,5 to.) gemäß der StVO wird hingewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Die Fl.Nr. 815 Tfl., Gemarkung Kneiting, öffentlicher Feld- und Waldweg im Eigentum der Gemeinde Pettendorf, ist nicht Bestandteil dieser Zustimmung.
Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid vom 05.09.2016 die beantragte Baugenehmigung unter umfangreichen Auflagen und Hinweisen, die eine Gültigkeit von 4 Jahren hat (Art. 69 Abs. 1 BayBO) und vor Ablauf um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden kann (Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO). Die im Erstantrag mit genannten Fl.Nrn. 154 und 815, jeweils Teilfläche, Gemarkung Kneiting, sind nicht mehr Bestandteil der beantragten Verlängerung.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Die Gemeinderäte Dotzler und Sikkes merken kritisch an, inwieweit es sichergestellt sei, dass das verwendete Auffüllmaterial tatsächlich der Bodenverbesserung dient und auch die Herkunft passend sei. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass hierfür im Bescheid klare Vorgaben gemacht werden und auch weitreichende Informationen vorliegen, die grundsätzlich die Anforderungen an die Bodenverbesserung definieren. Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass der Antragsteller als Biobauer vermutlich großes Interesse daran hat, die Maßnahme wertig auszuführen.
Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre zu. Die im Sachverhalt genannten Voraussetzungen der Gemeinde Pettendorf gelten uneingeschränkt auch für die Verlängerung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
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4. Bauvoranfrage auf Neubau einer Reihenhausgruppe, bestehend aus 3 Reihenhäusern, auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.07.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine Reihenhausgruppe, bestehend aus 3 Reihenhäusern in E+1+D-Bauweise (DN 38°) mit einem Hauptbaukörper von 21,00 x 10,00 m zu errichten. Der erforderliche Stellplatzbedarf (2 Stellplätze/WE) wird durch 5 Carports/Garagen mit begrünten Flachdächern zzgl. einem Stellplatz nachgewiesen.
Hinweis Bauamt:
Die Zufahrten zu den Garagen/Carports sind über künftige Gemeinschaftsflächen (grau) dargestellt und als solche auch grundbuchamtlich zu sichern. Nicht dargestellt und lt. Stellplatz- und Garagensatzung auch nicht erforderlich sind Stellplätze für den Besucherverkehr. Diese sind erst für Mehrfamilienhäuser mit mind. 6 Wohneinheiten (Nr. 1.3 der Anlage zur Stellplatz- und Garagensatzung) nachzuweisen, die Anzahl oder Bemessung ist jedoch nicht definiert. Aufgrund der geplanten, verhältnismäßig dichten Bebauung unmittelbar an der Hauptstraße wird hier auf mögliche Behinderungen durch einen künftigen Besucherverkehr hingewiesen.
In Anbetracht dessen, dass der Antrag auf Baugenehmigung noch folgen wird, sollten hier jedoch noch keine Festlegungen erfolgen. Möglich wäre dann eine Festlegung analog der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern (GaStellV), die bei Mehrfamilienhäusern pro Wohnung einen Stellplatz sowie einen anteiligen Bedarf von 10% für den Besucherverkehr vorsieht.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hauptstraße“, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage über den bestehenden Anschluss (Mischsystem) gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage ist lt. Auskunft WZV vom 15.07.2020 ebenfalls sichergestellt.
Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier weist eingangs darauf hin, dass er persönlich beteiligt ist und beantragt den Ausschluss nach Art. 49 GO. Nach Beschlussfassung übernimmt 2. Bürgermeister Ludwig Bink den Ausschussvorsitz.
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Ausschuss wird kontrovers diskutiert, insbesondere wird die bauliche Ausführung und sehr dichte Bebauung kritisch gesehen, da der grundsätzliche Anspruch der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Pettendorf an den „ländliche Charakter“ dadurch nicht zweifelsfrei erfüllt werde. Die 3-Spänner sind nicht für ein Dorfgebiet geeignet. Auch können durch die Stellung der Gebäude Probleme mit den Stellplätzen und dem Verkehrsfluss möglich sein. Hier ist ggf. an eine Drehung um 90° zu denken.
Aufgrund des geltenden Prüfungsmaßstabes nach Art. 34 Abs. 1 BauGB (Innenbereich) sei jedoch das Einvernehmen zu erteilen, wenngleich an die Bauherren die Bitte gerichtet wird, das Konzept nochmals zu überdenken und die „Dichte“ der Bebauung nach Möglichkeit zu reduzieren.
Beschluss
Ausschlussbeschluss
Erster Bürgermeister Obermeier ist gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender auszuschließen. Den Ausschussvorsitz übernimmt der 2. Bürgermeister Ludwig Bink.
7 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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5. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer festen Überdachung und eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 264/7, Gemarkung Kneiting, Parzelle 6 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.07.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Geräteschuppen in den Ausmaßen von 4,80 x 4,50 x 2,65 m (57,24 m³) sowie einer festen Überdachung in den Ausmaßen von 8,00 x 1,00 x 1,95 m (15,60 m³) an der nordöstlichen bzw. östlichen Grundstücksgrenze zu errichten. Beide Vorhaben haben zusammen einen Brutto-Rauminhalt von 72,84 m³. Sie sollen außerhalb der Baugrenzen realisiert werden und bedürfen daher einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Alte Straße“ gesichert, ein Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage bzw. an die Wasserversorgungsanlage ist nicht erforderlich.
Nachbarunterschriften:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Unterschriften liegen bis auf die der Eigentümer der Fl.Nr. 265/4 vor, die Begründung der Unterschriftsverweigerung ist dem Antrag zu entnehmen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss wird nochmals festgestellt, dass die beantragte Grenzbebauung die grundsätzlich zulässige Gesamtlänge von 15 m überschreitet. Dem Antrag kann daher nur mit der Einschränkung zugestimmt werden, dass die Bebauung entsprechend reduziert wird oder Teile der baulichen Anlage im notwendigen Abstand zur Grenze, z. B. der Holzunterstand am Wohngebäude, errichtet
werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden, soweit die Länge der Grenzbebauung gemäß Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO die relevante 15 m-Beschränkung nicht überschreitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.08.2020 07:31 Uhr