Datum: 20.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides S 43-2017-1571 vom 07.11.2017, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1586/11, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
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2 |
Bauvoranfrage auf Neubau eines Bungalows mit Garage auf Fl.Nr. 1356/2, Gemarkung Pettendorf (Quellenweg, Schwetzendorf)
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3 |
Erhöhung einer bestehenden Gartenmauer auf Fl.Nr. 1063/11, Gemarkung Pettendorf (Am Kirchfeld, Reifenthal)
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4 |
Errichtung von Containern für die Mittagsbetreuung auf Fl.Nr. 63/6, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
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5 |
Energetische Mehrfamilienhausmodernisierung (zwei Wohneinheiten) mit Dachgeschoßerhöhung, Balkonerweiterung und Einfahrtsüberdachung auf Fl.Nr. 234/3, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)
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6 |
Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines seitlichen Sichtschutzes sowie einer Hoftoranlage auf Fl.Nr. 94/30, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 17 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest"
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1. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides S 43-2017-1571 vom 07.11.2017, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1586/11, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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20.08.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.07.2020, eingegangen am 23.07.2020, wird die Verlängerung des im Betreff genannten Vorbescheids um zwei Jahre beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 21.09.2017 mit dem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Auf den Sachverhalt wird Bezug genommen. Der beantragte Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter folgenden Auflagen erteilt:
- Beide Varianten (a und b), die beantragt wurden, sind zulässig.
Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu leisten.
Das Gebäude ist in Bauweise E+D zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen. Der Kniestock darf max. 1,00 m betragen.
Die erforderlichen Anstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Des Weiteren wurden diverse Hinweise zum anschließenden Baugenehmigungsverfahren gegeben, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hochweg“ gesichert, die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Abwasser sind nach Bedarf noch zu erstellen.
Hinweis Bauamt:
Zwischenzeitlich hat eine Teilung/Vermessung des Grundstücks stattgefunden. Dadurch kommt nur noch die Realisierung der Variante b) – Zufahrt über Hochweg in Betracht.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Bauvoranfrage auf Neubau eines Bungalows mit Garage auf Fl.Nr. 1356/2, Gemarkung Pettendorf (Quellenweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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20.08.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen eingeschossigen Bungalow in den Ausmaßen von ca. 23,00 x 12,00 m zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach vorgesehen.
Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Ortsstraße „Quellenweg“ und einer anschließenden, privaten Zufahrt geplant.
Der Kanalanschluss für das Vorderliegergrundstück befindet sich auf der Fl.Nr. 1349, Gemarkung Pettendorf. Es ist geplant, diesen Anschluss für das Vorhaben mit zu verwenden. Hierzu ist ggfs. eine Hebeanlage erforderlich. Grundsätzlich soll versucht werden, nur Schmutzwasser einzuleiten und das Niederschlagswasser, soweit möglich, auf dem Grundstück zu versickern.
Der WZV Naab-Donau-Regen teilt in seiner Stellungnahme vom 20.08.2020 mit, dass die Erschließung Wasser nicht gesichert ist. Durch den Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband, in der die Kostenübernahme des Eigentümers/Bauherren für die Erstellung des Grundstücksanschlusses und in der die die versorgungstechnischen Voraussetzungen (Lage/Verlauf der Anschlussleitung, Anschlusspunkt, Leitungsführungsrecht) für den Grundstücksanschluss festzulegen sind, könnte die Erschließung gesichert werden.
Die erforderlichen Rechte zu Gunsten der Fl.Nr. 1356/2 (Geh- und Fahrtrecht, Kanalleitungsrecht und Versorgungsleitungsrechte) wurden notariell am 17.08.2020 bestellt.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Unterschriften liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen und Hinweisen:
- Bis zur Antragstellung auf Baugenehmigung sind die erforderlichen Rechte, wie im Sachverhalt genannt, nachzuweisen.
Für den Anschluss an die bestehende Kanalisation ist ggfs. eine Hebeanlage erforderlich.
Grundsätzlich soll versucht werden, nur Schmutzwasser einzuleiten und das Niederschlagswasser, soweit möglich, auf dem Grundstück zu versickern.
Auf die Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen vom 20.08.2020
wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Erhöhung einer bestehenden Gartenmauer auf Fl.Nr. 1063/11, Gemarkung Pettendorf (Am Kirchfeld, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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20.08.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine bestehende Gartenmauer (Höhe 2,23 m) um 1,00 m zu erhöhen. Zur Ausführung kommen soll eine Betonmauer mit Granitplattenabdeckung. Da die Mauer rückwärtig und von außen nicht sichtbar ist, kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Ortsstraße „Am Kirchfeld“ und eine private Zufahrt erschlossen. Die Erschließung mittels Kanals und Wasser ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Auf Wunsch des Bauherrn wurde keine Beteiligung der Nachbarn durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
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4. Errichtung von Containern für die Mittagsbetreuung auf Fl.Nr. 63/6, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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20.08.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Zur Behebung der Raumknappheit bei der Mittagsbetreuung ist geplant, einen zusätzlichen Raum mittels zweier Container in den Gesamtmaßen von 6,05 x 4,87 m in einem Abstand von 6,00 m zum Schulgebäude zu schaffen. Dieses Provisorium ist für eine Zeit von ca. 1 Jahr angedacht.
Erschließung:
Die Fläche, auf der die Container aufgestellt werden sollen, ist über die Schloßstraße und die Zuwegungen auf dem Schulgrundstück erschlossen. Wasser- und Abwasseranschlüsse sind nicht erforderlich, die Sanitäranlagen der Schule können weiterhin mitgenutzt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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5. Energetische Mehrfamilienhausmodernisierung (zwei Wohneinheiten) mit Dachgeschoßerhöhung, Balkonerweiterung und Einfahrtsüberdachung auf Fl.Nr. 234/3, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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20.08.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es ist geplant, ein bestehendes Einfamilienhaus vorher: 10,86 x 8,98 m, nachher: 11,30 x 9,40 m,
zu einem energetisch modernisierten Zweifamilienhaus umzubauen. Hierzu wird der Kniestock um 1,00 m angehoben und das Dachgeschoss ausgebaut. Zusätzlich wird der bestehende Balkon im Obergeschoss erweitert und die Einfahrt zur Kellergarage überdacht.
Erschließung:
Das Vorhaben ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Hauptstraße“ gesichert. Die bestehenden Kanal- und Wasseranschlüsse werden weiterhin verwendet.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Hinweis Bauamt:
Wegen der Abstandsflächenproblematik wurde vorab mit der Bauabteilung am Landratsamt eine Abstimmung durchgeführt, die Ergebnisse wurden in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines seitlichen Sichtschutzes sowie einer Hoftoranlage auf Fl.Nr. 94/30, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 17 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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20.08.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zur besseren Nutzbarmachung des Hofraumes wird beabsichtigt, an der östlichen Grundstücksgrenze eine Sichtschutzwand und im Einfahrtsbereich eine zurückversetzte Hoftoranlage zu errichten. Die Sichtschutzwand geht nicht bis zur Straße, die Ausfahrt wird sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch beim Nachbargrundstück dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Hoftoranlage unterteilt sich in drei wesentliche Elemente: zum einen ein Gartentor, ein Hoftor mit ca. 3 m Durchfahrtsbreite sowie einem feststehenden Element zur östlichen Grenze hin. Im Bereich des feststehenden Elements soll zusätzlich ein Besucherparkplatz geschaffen werden, der sich vollständig auf dem eigenen Grundstück befindet. Die Grundkonstruktionen (Säulen, Träger) bestehen aus Stahl, die Verkleidung erfolgt mit Lärchenholzlattung in entsprechendem Abstand.
Begründung:
Durch die beabsichtigten Maßnahmen kann künftig der sehr geräumige Hofbereich sinnvoll genutzt werden, zudem wird dadurch ein sicherer Spielbereich für die Kinder sowie ein zusätzlicher Stellplatz geschaffen. Die Gesamtkonzeption erscheint uns stimmig und ist unserer Ansicht nach städtebaulich vertretbar.
Zum Antrag:
Durch die beantragten Befreiungen wird von folgender Festsetzung des Bebauungsplanes abgewichen:
Nr. 7 a) Einfriedungen WA: Außerhalb der Vorgartenzone sind nur Einfriedungen als Zäune ohne Sockel bis 120 cm Höhe zulässig.
Stellungnahme Bauverwaltung:
Die Parzelle 17 hat keine festgesetzte Vorgartenzone. Zu den Materialien sind keine Aussagen im Bebauungsplan getroffen. Die beantragte Befreiung von ca. 40 bzw. 60 cm Höhe ist vertretbar und wird auch aus gestalterischer Sicht als sinnvoll erachtet.
Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ erschlossen, ein Kanal- und Wasseranschluss ist vorhanden.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Unterschriften liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Datenstand vom 16.10.2020 08:04 Uhr