Datum: 06.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ärztehaus Pettendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer PV-Anlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Neubaus Ärztehaus steht noch die grundsätzliche Entscheidung aus, ob und wenn ja, in welcher Dimension eine PV-Anlage installiert werden soll. In der Planung des Architekten ist eine Größe von ungefähr 11,5 kWp auf einer Fläche von ca. 61 m² vorgesehen, die auch vom äußeren Erscheinungsbild zum Gebäude passen würden (Bild Anlage). Der Elektroplaner wurde beauftragt die Wirtschaftlichkeit der Investition mit und ohne Speichermöglichkeit zu prüfen und zu bewerten. Die Unterlagen werden als Anlage bereitgestellt.
Grundsätzlich sollte die Gemeinde im Sinne der regionalen Energieerzeugung und des Klimaschutzes eine Anlage installieren. Dies lässt sich im Rahmen der Baumaßnahme bei bestehendem Gerüst in der Regel wirtschaftlicher umsetzen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Dotzler stellte fest, dass PV-Anlagen über 10 kWp als gewerbliche Stromerzeugungsanlagen gesehen werden und entsprechend steuerlich behandelt werden müssen. Wichtig ist für ihn die Herkunft der Module, dies sollte bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Außerdem wäre die Anlage mit dem geplanten Heizungs- und Belüftungssystem koppelbar und könnte effektiver genutzt werden.
3. Bürgermeister Weigl befürwortet die Installation einer PV-Anlage, weist auf bestehende Fördermöglichkeiten hin und schlägt vor, den Batteriespeicher mit auszuschreiben. Im Vergabeverfahren kann man dann immer noch über ein für und wider entscheiden.
Gemeinderat Manz fragt an, inwieweit der erzeugte Strom bei der Abrechnung mit den Mietern berücksichtigt wird. Bürgermeister Obermeier erklärt hierzu, dass sich dies über Zwischenzähler lösen bzw. abgerechnet werden kann, Details sind für die Grundsatzentscheidung noch nicht erforderlich.
Gemeinderätin Muehlenberg schlägt vor, die gesamte Dachfläche optimal mit Modulen auszustatten, analog dem Edeka-Gebäude. Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass entweder <10 kWp oder eine optimale Dachflächennutzung erfolgen kann, beides geht nicht.
3. Bürgermeister Weigl merkt noch an, dass die H-L-S-Planung kurz vor dem Abschluss steht, sollte eine PV-Anlage mit Kopplung an das Heizungs- und Belüftungssystem zur Ausführung kommen, muss dies dem Planer zeitnah mitgeteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Installation einer in die Dachfläche integrierten PV-Anlage im Rahmen des Neubaus auf der Südseite des Ärztehauses unter folgenden Voraussetzungen:
- Es soll die Errichtung einer PV-Anlage mit bis zu 40 Module angestrebt werden,
die Kopplung mit dem Heizungs- bzw. Lüftungssystems ist vorzusehen und
die Ausschreibung soll als Eventualposition
mit einem Batteriespeicher erfolgen, über die Vergabe/Installation wird nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Jahresrechnung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Durchführung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgte unter Berücksichtigung des Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 (31.12.2019). Aufgrund von notwendigen Korrekturen von Buchungsvorgängen konnte die Befassung des Gemeinderates jedoch erst in der Augustsitzung erfolgen.
Die Jahresrechnung ergibt abweichend von den Planansätzen nachfolgende Abweichungen zum Stand der Zuführung zum Vermögenshaushalt, Schulden und Rücklagen:
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019 ergeben sich nun folgende Abweichungen bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt und bei der Entwicklung der Rücklagen im unmittelbaren Planvergleich 2019:
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Haushaltsplan 2019
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Ergebnis Jahresrechnung 2019
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Abweichung
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Zuführung zum Vermögenshausalt
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874.606 €
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1.147.459,38 €
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+ 272.853,38 €
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Schulden
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268.630 €
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268.630 €
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+/- 0 €
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Rücklagen
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Plan: 1.915.021 € (unter Planung einer Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 € und einer Entnahme von 194.779 €)
Ist: Jahresrechnung 2018: 2.026.430,99 €
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1.613.607,93 €
(n. Rücklagenentnahme in Höhe von 412.823,06 €, aber ohne Kreditaufnahme)
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Plan: - 301.413,07 €
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Rechnerisch wird darauf hingewiesen, dass zum Ausgleich des Haushaltes 2019 keine Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 € abgerufen wurde. Zum Planungsstand 2019 waren 944.779 € zum Ausgleich vorgesehen (750.000 € Kreditaufnahme + 194.779 € Entnahme).
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das (vorläufige) Ergebnis der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Umweltforum Pettendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung bis 31.05.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 05.04.2018 hat der Gemeinderat die Fortsetzung des Umweltforums für weitere zwei Jahre bis 31.05.2020 beschlossen. Zum Ablauf dieser Frist ist zur Verlängerung des Mandats ein erneuter Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Behandlung der Angelegenheit hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögert.
Mit Schreiben vom 01.07.2020 haben die Vorsitzenden des Umweltforums, Dr. Evi Sturm und Christian Wensauer die Fortsetzung des Umweltforums für weitere zwei Jahre beantragt, damit das Gremium seine Arbeit im Sinne der Agenda 21 zum Wohle der Gemeinde fortsetzen kann. Gemäß der genehmigten Geschäftsordnung löst sich das Umweltforum auf, wenn nicht durch Gemeinderatsbeschluss eine Verlängerung gewünscht wird.
Auch in den letzten zwei Jahren wurde die Arbeit des Umweltforums neuer Leitung beständig und zielorientiert fortgesetzt. Dazu gehörten etablierte Themen wie RamaDama, Spielplatzgestaltung, Runde Tische und Mitgestaltung des Kulturherbstes, aber auch neue Themen, z.B. die Mitwirkung am gemeindlichen Logoprozess im Rahmen des Projektes „Pettendorf blüht“.
Mittlerweile kann auf 22 Jahre erfolgreiche Beteiligungsarbeit verwiesen werden, was über die Gemeindegrenzen hinaus anerkannt und gewürdigt ist.
Für die weitere Arbeit werden beispielhaft folgende Zielsetzungen genannt:
- weitere Begleitung des Projekts "Bienenfreundliche Gemeinde" in der Umsetzungsphase, vor allem zur Bürgerbeteiligung und zum bürgerschaftlichen Engagement
Fortführung „RamaDama“
Spielplatzmoderation und „Runde Tische“
Themenbezogene „Runde Tische“ (siehe Leitbild)
Fortführung Rathausplatzgestaltung
Vertretung des Umweltforums im LAG der LEADER Gruppe des Landkreises Regensburg
Mit der regelmäßigen Erneuerung des Mandats setzt auch der Gemeinderat ausdrücklich das Signal, dass Bürgerbeteiligungsforen in unserer Gemeinde ausdrücklich erwünscht sind.
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet die Fortsetzung des Umweltforums rückwirkend ab 01.06.2020 für weitere zwei Jahre bis 31.05.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Kinderbetreuungseinrichtungen;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur Ansiedlung eines Wald- und Naturhorts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Antrag auf eine Alternative zur bisherigen Hortbetreuung hat einen gewissen Charme. Die Mittagsbetreuung ist allerdings hierin nicht zu berücksichtigen, da dies mit den Anforderungen der Hortbetreuung nicht vergleichbar ist. Eine Mittagsbetreuung findet grundsätzlich in Räumen der Schule statt. Zudem bietet der angegebene Träger neben dem Waldkindergarten ausschließlich Hortbetreuung, also keine Mittagsbetreuung an.
Bei der Situierung eines Hortes stellen sich grundsätzlich die Fragen nach der Standortnähe zur Schule
- Der Weg von der Schule zum Hort sollte fußläufig gut und sicher erreichbar sein
Der Anschluss an die Schulbuslinien muss berücksichtigt werden (Heimfahrt), ebenso die Zuwegung für den Individualverkehr.
Als räumliche Voraussetzungen sind zu prüfen:
- Die Essensversorgung und die Essenseinnahme (Tische)
- Die Beschattung ist wesentlich, da sich Bauwägen entsprechend aufheizen
- Der Sanitärbereich ist im Schulkindalter anders zu gestalten als bei Kleinkindern.
Laut LRA sind ebenso wie beim Waldkindergarten zusätzliche Schutzräume nachzuweisen, die bei Extremwetter jederzeit (11:00 – ca. 16:00/ 17:00 h) nutzbar sind. Zum anderen sind für die Hausaufgaben ausreichend Tische erforderlich. Das Raumprogramm im herkömmlichen Hortneubau legt vergleichsweise für 25 Plätze einen Raumbedarf von 165 m² fest.
Diskussionsverlauf
Zur Erläuterung des Antrags übergab Bürgermeister Obermeier das Wort an Gemeinderat Sikkes. Dieser erklärte den Gemeinderäten das geplante Konzept zur Ansiedlung eines Wald- und Naturhorts.
In der anschließenden Diskussion wurde der Antrag im Gemeinderat grundsätzlich befürwortet, lediglich der mögliche Standort war fraglich. Angesprochen wurden auch mögliche Synergien mit einem Wald-Kindergarten. Vorgeschlagen wurde z.B. auch eine Kooperation mit dem Wald-Kindergarten in Pielenhofen.
Beschluss 1
Aufgrund der in der Diskussion entstandenen Sachlage stellte Gemeinderat Schweiger
den Antrag, den Tagesordnungspunkt um die Prüfung zur Ansiedlung eines Wald-Kindergartens zu erweitern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten einer Ansiedlung eines Wald-/Naturhortes und eines Wald-Kindergartens zu prüfen und die Ergebnisse im Herbst darzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Forstschutz;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, Beschilderung des Naturschutzgebietes Greifenberg zum Schutz vor Mountainbikern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.06.2020 beantragte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen am Parkplatz der Staatsstraße 2660 (vorm. B 8) südlich des ehemaligen Schotterwerkes sowie südlich der Alten Kneitinger Straße ein Informationsschild über die Schönheit und Bedeutung des Naturschutzgebietes Greifenberg aufzustellen und dadurch zur erreichen, dass Mountainbiker in Schutzgebieten und angrenzenden Wäldern auf den Hauptwegen bleiben.
Begründet wird der Antrag mit dem zum Teil rücksichtslosen Befahren der Schutzgebiete (NSG Greifenberg, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet).
Hierzu ist zu bemerken, dass die Thematik wiederholt auch auf Vorschlag der Jagdgenossenschaft Kneiting diskutiert wurde, auch medial wurde darüber berichtet. Auch können im Internet Routen abgerufen werden, die sogar Höhenprofile mit abbilden. Auch damals wurde mit der unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen, eine Beschilderung aber nicht für effektiv erachtet. Aus Sicht der Gemeinde wäre es sinnvoll, in einer konzertierten Aktion mit allen Betroffenen einen Konsens zu vereinbaren, der die Interessen der Eigentümer, der Jagdpächter, der Schutzgebiete und der Freizeitsportler zusammenbringt. Dies gelingt über den Alpenverein im Bereich der Kletterfelsen in der Region sehr gut, und die Kletterer halten sich m.W. an die vorgeschriebenen Routen. Dies wäre aber Aufgabe von Veloclub oder AFC. Eine Reglementierung der Radfahrer gestaltet sich schwierig, da sie quasi anonym unterwegs sind und sich selten der Situation stellen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Vetter-Löffert erläuterte den Inhalt des Antrags. Ergänzend erwähnte sie, dass für die Anschaffung der Schilder ein Zuschuss in Höhe von 70% über den Landschaftspflegeverband abrufbar wäre.
Die anschließende Diskussion über das für und wider einer zusätzlichen Beschilderung, der Ignoranz der Radfahrer und der ggfs. falschen Positionierung der beantragten Schilder zeigte, dass sich der Gemeinderat ebenso uneins ist wie der Straßen- und Umweltausschuss.
Vorgeschlagen und als sinnvoll erachtet wurde jedoch, über das Landratsamt mit weiteren betroffenen Kommunen und den Radfahrverbänden eine Gesprächsrunde zu initiieren. Bei ähnlichen Problemen mit Kletterern und Kanufahrern hat dies bereits zum Erfolg geführt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat befürwortet das Aufstellen der Schilder und übernimmt die entstehenden Kosten für das Baugenehmigungsverfahren, die Schilder und das Aufstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 10
Beschluss 2
Der Bürgermeister wird beauftragt, appellativ an die zuständige Behörde heranzutreten um die vorgeschlagene Gesprächsrunde zu initiieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Netzwerk der kommunalen Energiebeauftragten;
Bestellung eines Beauftragten für die Gemeinde Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 06. Juli 2020 informierte das Landratsamt Regensburg in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Regensburg e. V. über geplante Aktivitäten zum Netzwerk der kommunalen Energiebeauftragten.
In dem Schreiben wurden die Kommunen bis 24. Juli 2020 um Rückmeldung gebeten, ob ein Energiebeauftragter für das Netzwerk benannt werden soll.
Dem Landratsamt wurde mitgeteilt, dass diese Entscheidung im Gemeinderat getroffen werden muss, da unter Umständen auch externe Beauftragte in Frage kämen, ggf. aus dem Umweltforum.
Inhalte, die vom Energiebeauftragten begleitet werden sollen:
- Nationale Klimaschutzrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Strategische Förderschwerpunkte (z. B. Kommunales Energiemanagement, Klimaschutzkonzepte, Personalstelle Klimaschutzmanagement)
Investive Förderschwerpunkte (z. B. Innenbeleuchtung, raumlufttechnische Anlagen, weitere investive Maßnahmen)
Fördermöglichkeiten der Bayerischen Staatsregierung
Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (Umweltministerium): Energie- und Klimaschutzmanagement in öffentlichen Gebäuden, Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren / Zertifizierung
Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energiekonzepten (Wirtschaftsministerium)
Bundes-Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“
Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
In der Verwaltung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Zuständigkeit bei der Geschäftsleitung anzusiedeln. Eine nachträgliche Einbindung Externer ist auch im Nachgang denkbar, da u. U. der tatsächliche Umgriff und Bedarf erst im Rahmen der Praxistätigkeit festgestellt werden kann.
Diskussionsverlauf
In anderen Gemeinden wird diese Position durch einen hauptamtlichen Klimaschutzmanager mit rd. 30 Std./Woche belegt. Da dies für den Bereich und die Größe der Gemeinde überzogen wäre, schlägt Gemeinderätin Vetter-Löffert eine konzertierte Aktion mit anderen Kommunen vor, die ggfs. bezuschusst werden könnte.
Auch Gemeinderätin Muehlenberg hält eine ehrenamtliche Belegung dieser Stelle für nicht geeignet, da sie hierfür viel zu komplex ist. Aus ihrer Sicht ist nur eine hauptberufliche Belegung sinnvoll.
In den weiteren Beiträgen zeichnete sich ab, zeitnah, spätestens für das Haushaltsjahr 2021 eine entsprechende Entscheidung über die professionelle Belegung dieser Position zu treffen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Bestellung von Herrn Martin Antretter als kommunalen Energiebeauftragten für die Gemeinde Pettendorf vorläufig zu. Im Haushalt 2021 wird im Rahmen der Personalplanung über die weitere Besetzung dieser Position entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Grünanlagensatzung der Gemeinde Pettendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Grünanlagensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Thema der Brückenspringer trat wohl wegen Corona und der damit verbundenen Sperrung der öffentlichen Freibäder heuer verstärkt auf. Gesprungen wird sowohl von der Eisenbahnbrücke (hier keine Zuständigkeit der Gemeinde Pettendorf) wie auch von der Mariaorter Fußgängerbrücke. Dies nahm in den heißen Tagen erheblich zu, auch bis in die späten Abendstunden, was auch mit erheblichem Lärm verbunden war und zu Beschwerden der Anlieger führte. Zudem werden Seile und Schaukeln angebracht, das Seil wurde mit einem Betonklotz in die Naa
b geworfen, um eine Spannung zu ermöglichen, zuletzt wurde sogar ein Seitenbrett demontiert. Herzu wurde auch das WWA Regensburg eingeschaltet, hier erging folgende Stellungnahme:
„Bei der Brücke in Mariaort trägt unserer Sicht nach der Baulastträger (hier die Gemeinde Pettendorf) die Unterhaltungslast. Daher ist bzgl. der beiden genannten Punkte die Gemeinde hier im Zuge des Unterhalts in der Pflicht. Bezüglich der springenden Jugendlichen möchten wir anmerken, dass dies aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit Blick auf die Unfallgefahr zu unterbinden ist. Die Naab ist hier zwar prinzipiell vergleichsweise tief, unter der Wasseroberfläche können sich aber dennoch immer wieder größere Gegenstände (z. B. Treibholz o. Ä.) befinden, die hier dann eine große Gefahr darstellen.“
Ebenso wurden vom Ruderclub Befürchtungen mitgeteilt, dass hier u.U. ein Paddler übersehen werden kann, zumal die Jugendlichen hier oft scherzhaft die Vorsicht vermissen lassen.
2. Änderung der
Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
Die Gemeinde Pettendorf erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366), folgende Änderungen der Satzung in der Fassung vom 05.12.2019
§ 4b Benutzung von Brücken in Grünanlagen
- Brücken in Grünanlagen sind Bestandteil der Grünanlagen. Die betroffenen Brücken sind nur für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar. Zu den Brücken in Grünanlagen gehört auch die Fußgängerbrücke in Mariaort.
- Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört nicht das Herabspringen in Gewässer und der dauerhafte Aufenthalt.
- Das Anbringen von Gegenständen an der Brücke und ihren Aufbauten sind strikt verboten.
- Veränderungen am Bauwerk der Brücken sind strikt verboten.
§ 9 Zuwiderhandlungen:
…
(2) Wegen einer Ordnungswidrigkeit kann nach Art. 24 Abs. 2 S. 2 GO mit Geldbuße bis zu 2.500 € ferner belegt werden, wer vorsätzlich
2. einer nach § 4 Abs. 1 und/oder § 4a Abs. 1 bis 4 und § 4b getroffenen Benutzungsregelung zuwiderhandelt.
§ 11 In-Kraft-Treten
Diese Satzung vom 05. Dezember 2019 tritt mit den am 06. August 2020 beschlossenen Änderungen, neu: § 4b – Benutzung von Brücken mit Wirkung ab 07. August 2020 in Kraft; abweichend davon tritt die Änderung in § 9 Abs. 2 Ziffer 2 erst am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Pettendorf, den 06. August 2020
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) – neu § 4b Benutzung von Brücken in Grünanlagen – in der Fassung vom 06.08.2020. Eine entsprechende Beschilderung beidseits der Naab wird angebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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8. Gemeinderat
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06.08.2020
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ö
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8 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Bürgermeisters:
- Der Straßen- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 04.08.2020 erneut mit der Verkehrssituation in der Margarethenstraße in Pettendorf beschäftigt.
- Die Starkregenereignisse der letzten Woche zeigten, dass die Regenrückhaltungen der Gemeinde gut funktionieren, lediglich in Kneiting an der Mariaorter Straße muss nachgebessert werden.
- Es findet am 21.08.2020 um 18:00 Uhr in der Klosterkirche Adlersberg eine Buchvorstellung zum Kloster Adlersberg statt. Interessenten können das Buch bei der Gemeinde käuflich erwerben.
- Der Arbeitskreis Dorfladen hat sich am 31.07.2020 zu seiner ersten Sitzung getroffen und hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Als nächstes wird eine Ortsbesichtigung für mögliche Standorte durchgeführt. Weitere interessierte Bürger können sich jederzeit zur Mitarbeit melden.
- Von der Bauverwaltung wird für die Gemeinderäte das Seminar „Bauplanungsrecht für Kommunale Entscheider“ vorgeschlagen. Dieser Grundkurs zur Auffrischung und für Neueinsteiger könnte vor Ort abgehalten werden.
- Die Bücherei Pettendorf hatte zwei Gründe zum Feiern: Zum einen erhielt sie das Bücherei-Siegel in Gold des St. Michaelsbundes und zum anderen den Bibliothekspreis der Bayernwerk AG, der mit 5.000 € dotiert ist.
- Zu den gemeldeten Ablagerungen Nähe Urtlhof teilte er mit, dass die Eigentümer über den Sachverhalt informiert und zur fachgerechten Entsorgung aufgefordert wurden.
- Die Baustelle am Pausenhof der Grundschule Pettendorf-Pielenhofen geht am Dienstag, den 11.08.2020 weiter und wird bis zum Ende der Ferien abgeschlossen sein.
- Zur aktuellen Kindergartensituation fanden Gespräche mit den betroffenen Eltern stand. Stand ist, dass allen Eltern Plätze zur Verfügung gestellt werden können, diese aber überwiegend in Kindergärten in Lappersdorf sind.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
- Gemeinderat Pengler fragt an, ob der Aufhebungsvertrag eines Mitarbeiters mittlerweile abgeschlossen wurde. Bürgermeister Obermeier bejahte dies, verwies weitere Fragen hierzu auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
- Des Weiteren erkundigte sich Gemeinderat Pengler über den Neubau eines Kindergartens in Kneiting und ob dies in einem Jahr realisiert werden kann. Bürgermeister Obermeier teilt hierzu mit, dass Anfang des Jahres die vertraglichen Grundlagen geschaffen wurde, anschließend wurde beim Landratsamt ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, der bisher noch nicht genehmigt wurde. Auf Nachfrage am Landratsamt wurde erklärt, dass noch eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes ausständig sei. Von der Verwaltung sind bereits Abfragen hinsichtlich eines geeigneten Planers durchgeführt worden. Die Ergebnisse liegen vor, können aber erst nach Planungssicherheit (Vorbescheid) weiter behandelt werden.
- Gemeinderat Manz erwähnte hierzu, dass dann immer noch die Baugenehmigung fehlt, die auch noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Bürgermeister Obermeier erklärte hierzu, dass dies bis zum Jahresende abgeschlossen sein müsste. Bei einer ca. 9-monatigen Bauzeit könnte der Kindergarten rechtzeitig in Betrieb gehen.
- Um Aufstellung der mobilen Geschwindigkeitsanzeige in der Straße „Zur Alten Mühle“, Höhe Schreinerei Bachmeier, wird von 3. Bürgermeister Weigl gebeten.
- Gemeinderätin Muehlenberg sprach die evtl. Ergänzung des Arbeitskreises Dorfladen um weitere Mitglieder an. Die neue, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h in Höhe Aichahof findet nicht ihre Zustimmung. Hier treten erneut Probleme mit Radfahrern und Fußgänger auf. Abschließend weist sie auf ein Vorkommen von Eichenprozessionsspinnern in Aichahof hin und bittet um Abhilfe.
- Am Auberg in Schwetzendorf kam es wieder zu Ausschwemmungen und damit einhergehenden Verschmutzungen der Ortsstraßen, so Gemeinderat Dotzler. Er bittet hier um dauerhafte Abhilfe, wie z.B. Befestigung der Bankette oder ähnlichem. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass im Nachgang bereits 4,6 km Bankett von einer Fachfirma nachverdichtet wurden.
- Gemeinderätin Vetter-Löffert fragt an, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Hummelberg und Günzenried möglich wäre. Bürgermeister Obermeier erklärte, dass die Straße sehr schmal und unübersichtlich ist und daher ohnehin nicht sonderlich schnell gefahren werden kann.
- Zum Thema Günzenried teilte Gemeinderat Fleischmann mit, dass während der Ernte aufgefallen ist, dass vereinzelt Fahrzeuge außerhalb der Grundstücke abgestellt worden sind, dies könnte dauerhaft zu Problemen führen.
Datenstand vom 16.10.2020 08:05 Uhr