Datum: 03.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Baugesetze;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung (neu) der Gemeinde Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die aus dem Jahre 1997 stammende Stellplatz- und Garagensatzung zeigte in den letzten Jahren immer wieder Regelungsdefizite. Hierzu wurde die vollständige Satzung überarbeitet und komplett neu ausgefertigt. Wesentliche Merkmale der Änderungen sind:
- Festsetzung eines Ablösebetrages (fehlte bisher),
Regelung des erforderlichen Stauraums bei Carports (wurde noch nicht thematisiert),
Regelung des Stellplatzbedarfs bei Einliegerwohnungen (max. Größe in m²),
Festsetzung einer Zweckbestimmung des Ablösebetrages (Anlage 2 § 4),
Überarbeitung/Reduzierung der von der Gemeinde festgelegten Richtzahlen mit Verweis auf die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats Bayern (GaStellV),
Regelung von Ordnungswidrigkeiten und
Festsetzung von Übergangsregelungen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Satzungsentwurf. Gemeinderat Dotzler und Gemeinderätin Muehlenberg merken an, dass in § 5 Abs. 3 eine weitergehende Regelung zur Gestaltung der Stellplätze anzudenken sei. Dadurch sollte eine konkrete Vorgabe gemacht werden, die Versiegelung zu minimieren. Gemeinderat Dotzler schlägt hierzu vor, ggf. auch die Angabe des Durchlässigkeitsbeiwertes zu regeln. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass der Regelungsgehalt der Satzung bereits die Zielrichtung verfolgt, eine ökologisch verträgliche und wasserdurchlässige Befestigungsart umzusetzen. Ein weitergehender Detaillierungsgrad würde auch die Anwendbarkeit der Satzung erschweren. Zudem bestünde bei der Bauleitplanung auch die Möglichkeit, Festsetzungen in Bebauungsplänen zur Gestaltung von Stellplätzen zu treffen. Gemeinderätin Muehlenberg schlägt vor zumindest den Zusatz „soweit möglich auf eine weitere Versieglung zu verzichten“ einzufügen.
Gemeinderat Weigl schlägt vor auf die Angabe des Mindestmaßes von 5 m x 2,30 m in § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung zu verzichten. Grund hierfür ist, dass diese Mindestbreite in der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) nur einschlägig ist, wenn keine Längsseite vorhanden ist. Zur Vereinfachung ist in § 5 auf die Anwendung des § 4 der GaStellV zu verweisen.
Weitere Diskussionsbedarf besteht aus Sicht von Gemeinderat Bink bezüglich der Stellplatzanzahl bei Mehrfamilienhäusern. Gemeinderat Bink vertritt hierzu die Auffassung, dass ebenso wie für die Einfamilienhäuser die Anforderung von zwei Stellplätzen gelten müsse. Gerade die Erfahrungen mit Mehrfamilienhäusern im Gemeindegebiet zeige, dass der Parkplatzbedarf besteht und häufig der öffentliche Verkehrsraum beansprucht wird. Weiter schlägt Bink vor, den Stellplatzbedarf bei Einliegerwohnungen nur bis 40 m² auf 1 Stellplatz zu reduzieren. Gemeinderat Amann nimmt Bezug auf die Argumentation seines Vorredners und plädiert ebenfalls für einen Stellplatzbedarf von 2/Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.
Kontrovers wird zudem die Höhe des Ablösebeitrags diskutiert. Hier besteht aus Sicht von Gemeinderat Bink und Gemeinderat Dotzler die Notwendigkeit eine höhere Ablösesumme vorzusehen um einen „Ablasshandel“ zu vermeiden. Vorgeschlagen wird, den Ablösebetrag in einer Bandbreite von 5.000 € bis zu 8.000 € festzusetzen.
Bürgermeister Obermeier fasst zum Ende der Diskussion die Änderungen nochmals zusammen:
§ 5 Abs. 1: Hier wird der Satz 2 gestrichen, stattdessen wird auf die unmittelbare Anwendung des § 4 Abs. 1 der GaStellV verwiesen.
§ 5 Abs. 3: Der Absatz erhält folgende Formulierung – Bei der Herstellung oberirdischer Stellplätze sollen weitestgehend ökologisch verträgliche, wasserdurchlässige Befestigungsarten verwendet werden, soweit sich durch andere Vorschriften nichts Abweichendes ergibt. Soweit möglich ist auf eine Versieglung zu verzichten.
§ 8
Abs. 4: Der Ablösebetrag wird für Vorhaben je oberirdischen Stellplatz von 5.000 € auf bis zu 8.000 € festgesetzt. Die Entscheidung über die Höhe des Ablösebeitrages erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Gemeinderat (beschließenden Bauausschuss).
Anlage 1 (Richtzahlenliste)
Nr. 2 Mehrfamilienhäuser: Die Kfz-Stellplätze sind auf 2 pro Wohnung zu erhöhen
Nr. 3 Einliegerwohnung: Die Stellplatzanforderung 1 Stellplatz gilt nur bis 40 m²
Nr. 3.1 Einliegerwohnung: Die Stellplatzanforderung 2 Stellplätze gilt ab 40,01 m²
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung mit den beschlossenen Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I", Kneiting;
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Zu Beginn des angestrebten Umlegungsverfahrens wurde festgestellt, dass zwei Eigentümer daran nicht teilnehmen wollen. Laut Aussage des Vermessungsamtes kann das Umlegungsverfahren aber nur für den gesamten Geltungsbereich eines Bebauungsplanes durchgeführt werden. Auf Nachfrage bei den betroffenen Eigentümern der Fl.Nrn. 85 Tfl. und 123, jeweils Gemarkung Kneiting, wurde festgestellt, dass diese mit der Herausnahme ihrer Flächen aus dem Bebauungsplan einverstanden sind. Es ist daher ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes gemäß BauGB durchzuführen.
Der neue Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans umfasst nun die Fl.Nrn. 121, 121/1, 122, 122/1, 122/2, 122/3, 124, 124/4 (TF), 124/6, 125, 126 (TF), 128, 129/1 (TF), 134/1 (TF) und 149 (TF) der Gemarkung Kneiting, siehe hierzu beigefügte Skizze.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Weigl weist vor Beginn der Diskussion darauf hin, dass er persönlich beteiligt ist. Es erfolgt ein Ausschlussbeschluss. Bürgermeister Obermeier erläutert anschließend den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt fest, dass Gemeinderatsmitglied Weigl wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung beim Tagesordnungspunkte 2 auszuschließen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, die Fl.Nrn. 85 Tfl. und 123, jeweils Gemarkung Kneiting, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zur Alten Mühle I“ herauszunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Änderungsverfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Weigl ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen.
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Kareth" des Markt Lappersdorf;
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.08.2020 wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Kareth" beschlossen hat. Mit gleichem Schreiben wird die Gemeinde Pettendorf als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplanvorentwurf bis spätestens 14. September 2020 gebeten.
Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so davon ausgegangen, dass
die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet von 17.08. bis 18.09.2020 statt.
Zum Bebauungsplanvorentwurf:
Für die Verlagerung und Neugestaltung der Feuerwehr Kareth an den nördlichen Ortsrand von Kareth hat der Markt Lappersdorf den o.g. Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan gefasst.
Die bisher unbebaute Fläche ist im Flächennutzungsplan vom August 2019 bereits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr eingeplant, wird aktuell noch landwirtschaftlich als Streuobstwiese genutzt. Im südlichen Bereich grenzen Heckenstrukturen auf höheren Böschungen an. Östlich grenzt die Kreisstraße R15 direkt mit straßenbegleitenden Böschungen und die Bushaltestelle „In der Pfeifing“ an. Nördlich des Planungsgebiets befindet sich der Verkehrskreisel der Kreisstraße R15 und der Otto-Hahn-Straße. Westlich grenzt ein kurzes Teilstück der Otto-Hahn-Straße und dahinter liegende Acker- bzw. Grünlandflächen an. Die nächsten Wohneinheiten befinden sich, von der genannten Hecke getrennt, ca. 15 m entfernt bzw. hinter der Kreisstraße R15, ca. 60-70 m entfernt (auf FNP-Ebene als Wohnbaufläche ausgewiesen).
Das Planungsgebiet ist im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan (liegt derzeit zur Genehmigung vor) als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Das Entwicklungsgebot ist für die fortlaufende Bauleitplanung im Bebauungsplan eingehalten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Abwasserbeseitigung;
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Ermittlung der Gesamtkapazität der vorhandenen Vorfluter und der notwendigen Maßnahmen für den ökologischen Gewässerschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde hat die Thematik Abwasserbehandlung und Entsorgung als Daueraufgabe in den letzten Jahrzehnten umfänglich wahrgenommen. Der Anschlussgrad beträgt 99,7%, die Leitungslänge beträgt mittlerweile ca. 45 km.
In sanierten Straßen- und Ortsteilen wird grundsätzlich der Kanal kontrolliert und Schäden behoben. Die ältesten Anlagen sind in Kneiting (1976) und Mariaort (1977), der Altkanal in Kneiting wurde/wird im Laufe der Dorferneuerung saniert, in Mariaort wurden bereits 2013 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Jahre 2011 wurde der Generalentwässerungsplan erstellt und 2015 fortgeschrieben, der die neuralgischen Punkte des Kanalsystems aufzeigt.
Im Jahre 2008 wurden die bebauten/befestigten Flächen, die im Gemeindegebiet an die Kanalisation angeschlossen sind ermittelt und im darauffolgenden Jahr wurde die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Diese dient überwiegend der Gebührengerechtigkeit, hat aber auch das Ziel, durch Rückhaltung in Zisternen und Versickerungen auf dem eigenen Grundstück die Gebühren für den einzelnen Anschlussnehmer zu reduzieren, die Grundwasserneubildung vor Ort zu unterstützen
und die Einleitmengen möglichst gering zu halten.
Die Pumpwerke in Aichahof (2018) und Kneiting (2019) wurden technisch grunderneuert, die regelmäßigen Inspektionen des Kanalnetzes wurden 2018 und 2019 mit der Befahrung der Außerortsleitungen deutlich ausgedehnt. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen dargestellt.
Die Gebührenstruktur liegt im Vergleich mit anderen Kommunen sehr günstig: Schmutzwasser 1,18 €/m³ (Durchschnitt 2,04 €/m³), Niederschlagswasser 0,40 €/m³ (Durchschnitt 0,32 €/m³). Bei den Herstellungsbeiträgen liegt der Wert bei 1,18 € pro m² Grundstücksfläche (Durchschnitt 2,19 €/m²) und 11,89 € pro m² Geschossfläche (Durchschnitt 13,93 €/m²).
Grundsätzlich wird die Auffassung vertreten, dass die derzeitige und gesetzmäßige, gebührenfinanzierte Kostendeckung aus systemimmanenten Fehlern langfristig zu erheblichen Liquiditätsproblemen für die Gemeinden führen wird. Diese Thematik wird jedoch über den Bayerischen Gemeindetag aufgegriffen.
Im Jahresdurchschnitt werden bei einem Frischwasserverbrauch von ca. 150.000 m³ ca. 305.000 m³ Abwasser der Städtischen Kanalisation zugeleitet. Der Fremdwasseranteil beträgt rechnerisch 26% oder 50.241 m³ (Methode des Gleitenden Minimums). Dieses Ergebnis ist zufriedenstellend, kann aber natürlich verbessert werden, gerade vor dem Hintergrund, dass die Kläranlage der Stadt Regensburg an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt und auch hier zukünftig erhebliche Investitionen erforderlich werden.
Die wasserrechtlichen Genehmigungen sind regelmäßig befristet und laufen nach 20 Jahren aus. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse orientieren sich nicht am genehmigten Altbestand, sondern an den aktuell geltenden gesetzlichen Erfordernissen. Diese Vorgaben haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft (WHG, BayWG). Hieraus entsteht die Forderung, Fremdwasseranteile zu reduzieren und wenn möglich, Niederschlagswasser (Wasser von allen befestigten Flächen: Straßen, Dächern, Pflaster etc.) vom Schmutzwasser zu trennen und gefiltert und regelgerecht zu versickern, bzw. in gedrosselter und kontrollierter Form an einen Vorfluter abzugeben. Die ökologischen Gesichtspunkte sind auch hier klar definiert.
Entsprechende Nachrüstungen (Wasserrechtliche Erlaubnis „BG Solner Breite“, Studie Trennsystem Schwetzendorf und Reifenthal, Einrichtung von Abschlagsmessungen, etc.) wurden bzw. werden derzeit umgesetzt. Die genannte Studie „Trennsystem Schwetzendorf und Reifenthal“ zum Beispiel ist eine Nebenbestimmung (Nr. 1.3.1.4) zur wasserrechtlichen Erlaubnis für Mischwassereinleitungen vom 04.09.2015, zuletzt geändert mit Bescheid vom 14.06.2016, die langfristig umgesetzt werden muss. Baurechtlich besteht künftig für alle Entwicklungen die Maßgabe, nach Möglichkeit im sog. Trennsystem zu entwässern.
Für die bauliche Weiterentwicklung einer Gemeinde ist es deswegen erheblich, neben dem kontrollierten Abfluss für den ökologischen Gewässerschutz auch die Gesamtkapazität der vorhandenen Vorfluter zu berechnen und hieraus für weitere Baulandausweisungen darzulegen, wieviel Zufluss in welcher Menge/Zeiteinheit noch möglich ist. Wo keine Zuflüsse mehr erfolgen können hat dies dann zur Folge, dass bei jeder baulichen Entwicklung eine angemessene Rückhaltung/Versickerung nachzuweisen ist oder ggfs. mit definiert gedrosselter Ableitung zeitversetzt die Abgabe an bestehende Vorfluter erfolgen kann.
Diese Erkenntnisse sind für die zukünftige Entwicklung einer Kommune erforderlich und dienen u.U. auch als Grundlage für weitere Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes einer Gemeinde. Deswegen wird vorgeschlagen, für diese Aufgabenstellung ein geeignetes Ingenieurbüro zu beauftragen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorgetragenen Sachverhalt zu und beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Forstschutz; Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Antrag der UWB-Fraktion zur Bildung eines AK Mountainbike Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2020
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ö
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beratend
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5 |
Sachverhalt
Die Fraktion der UWB stellte mit E-Mail vom 20.08.2020 formlos den Antrag, dass sich der Gemeinderat mit der Thematik Mountainbike GR-Sitzung am 3. September noch einmal zu befasst:
Die beschriebene Zielsetzung des formlosen Antrages:
- Einberufung einer gesonderten Sitzung des GR zum Thema Mountainbiking, um die Anforderungen, Interessen Pettendorfs hinsichtlich eines Mountainbike Konzeptes zusammenzutragen. Dies sollte mit einer Ortsbegehung zu einigen Konfliktpunkten im Gemeindegebiet verbunden sein z. B. Greifenberg oder Aichahof (wilder massiv ausufernder Downhill-Parcour, der von Mountainbikern selbst kritisiert wird). Einbezogen werden sollten neben Waldbesitzern, Mountainbikern z.B. auch Vertreter aus dem Jugendtreff Pettendorf.
- (Alternativ könnte eine Arbeitsgruppe Mountainbike aus Vertretern des Gemeinderates bzw. der Gemeinde Pettendorf benannt werden, die die Forderungen und Wünsche Pettendorf inhaltlich zusammenstellen.)
Die UWB weist ausdrücklich darauf hin, dass Mountainbiking niemand verbieten will und kann. Ziel sollte es vielmehr sein auch im Gemeindegebiet Pettendorf Regelungen zu finden, in denen bestimme Gebiete/ Waldbereiche für Mountainbiking freigeben werden, um andere, wertvollen Waldflächen zu schonen. Nachzudenken wäre in diesem Zusammenhang auch über etwaige Entschädigungen für Waldbesitzer, die Flächen zur Verfügung stellen und ihre rechtliche Absicherung.
Ergänzend zu diesem formlosen Antrag wurde die Behandlung mit Schreiben vom 23.08.2020 förmlich beantragt. Der Antrag ist diesem Sachverhalt als Anlage beigefügt.
Dieser Antrag sieht nun im Speziellen die Bildung einer AG Mountainbike Pettendorf – (als) Beitrag zum Gesamtkonzept „Runder Tische“ Stadt Umland Regensburg vor.
Die Begründung des Antrages ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zum Auftrag des Gemeinderates aus der Sitzung vom August nimmt BGM Obermeier wie folgt Stellung:
Zum einen ist der UwB mit email vom 20.8.2020 folgende Antwort
, bcc an alle GR gesandt worden:
„Gemäß Auftrag des GR habe ich über die Landrätin eine konzertierte Aktion mit allen Beteiligten bereits beantragt. Die Thematik hat nicht nur in der Gemeinde Pettendorf Brisanz, heute hatte ich ein längeres Gespräch mit einem Waldbesitzer im Gemeindegebiet Regenstauf. Auch über den Bayerischen Gemeindetag werde ich die Thematik transportieren.
Es macht aber aus meiner Sicht keinen Sinn, parallel dazu jetzt kleinteilig weitere Gesprächsforen zu aktivieren, zumal das Thema ja nicht akut aufgetreten ist sondern schleichend immer mehr zunimmt. Auch sollte man die ohne Frage notwendigen Beteiligten nicht kleinteilig beschäftigen, das Thema hat eben eine großräumige Betroffenheit.
Aufgrund der vielen und unterschiedlichen Beteiligten und der zu erwartenden Umsetzungsprobleme ist das auch kein Thema für 4 Wochen, sondern hat vielmehr das Ziel, möglichst dauerhaft eine konzeptionelle und lösungsorientiert Abrede zwischen allen Mitwirkenden zu erreichen. Ein kleinteiliger Aktionismus hilft uns aus meiner Sicht hier nicht weiter. Deswegen wird dies auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen (dürfen).
Die Interessen der Gemeinde Pettendorf können auch nicht über allgemein geltende Rechtsvorschriften hinausgehen, Forderungen müssen hier rechtsverbindlich begründet sein, ich glaube auch nicht, dass sich jemand an Wünschen der Gemeinde orientiert.
Für eine sofortige Wiederbehandlung sehe ich deswegen momentan keine Veranlassung. Ein formeller Antrag der Fraktion ist aber rechtlich jederzeit möglich.“
Das Schreiben an Frau Landrätin Schweiger wurde mit gleicher Email an alle versandt.
Mit heutigem Email ging bereits eine Terminanfrage des Sachgebietsleiters für Umwelt- und Naturschutz im LRA ein.
Im Umweltforum sind auch aktive GR dabei, insoweit ist die Beantragung zur Befassung des Themas jedem Teilnehmer möglich.
Wenn bereits verschiedene Vereine und Verbände, die allesamt nicht im Gemeindegebiet verortet sind, bereits mit konzeptionellen Arbeiten begonnen haben, spricht gerade dies für die Einbindung in eine gesteuerte und mit Fachstellen besetzte AG. Der Input zu verschiedenen Stellen von verschiedenen Interessensgruppen scheint wenig effizient.
Insoweit erschließt sich nicht, was konkret der Gemeinderat beschließen sollte.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und macht nochmals deutlich, dass aufgrund der derzeitigen Sachlage kein konkreter Beschlussvorschlag formuliert werden kann. Darüber hinaus sei bereits auf der Landkreisebene ein übergreifender „Runder Tisch“ initiiert.
Gemeinderätin Muehlenberg moniert, dass es nicht zielführend ist, eine negative Beschlussfassung vorzuformulieren. Ausgangslage sei, dass es aufgrund der Mountainbiker erhebliche Konflikte in der Region, insbesondere mit Waldbesitzern gab und gerade auch Flächen in der Gemeinde Pettendorf als „Hotspot“ zu betrachten sind. Es sei daher wichtig zu überlegen, wie die Interessen der Gemeinde Pettendorf vertreten würden. Gemeinderat Bink zeigt nur bedingt Verständnis für den Antrag. Bereits in der letzten Sitzung sei eine grundsätzliche Vorgehensweise abgestimmt worden, ein übergreifender „Runder Tisch“ wurde initiiert. Es sei daher nicht zielführend eine kleinteilige Lösung nur aus dem Blickwinkel der Gemeinde Pettendorf zu erarbeiten. Gemeinderätin Muehlenberg und auch Gemeinderat Dotzler machen nochmals deutlich, dass es eben darum gehe innerhalb der Gemeinde Pettendorf Teilnehmer für den „Runden Tisch“ zu aktivieren. Dabei sei es denkbar Teilnehmer aus dem Umweltforum oder auch im Projekt „Pettendorf blüht“ zu motivieren. Bürgermeister Obermeier macht nochmals deutlich, dass das Thema von komplexen, gerade auch rechtlichen Fragestellungen begleitet wird. Dabei gilt es auch unterschiedliche Disziplinen, z. B. spezielles Fachwissen aus der Forst- und Jagdwirtschaft zu beherrschen und zu berücksichtigen. Inwieweit diese Anforderungen und Rahmenbedingungen im Forum vorgehalten werden können, müsse das Umweltforum eigenverantwortlich entscheiden. Bürgermeister Obermeier schlägt im Ergebnis vor, dass der Antrag zur Kenntnis genommen und das Umweltforum um Behandlung gebeten wird.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Antrag der UWB zur Kenntnis. Die Verwaltung wird aufgefordert, dass Umweltforum um eine Behandlung mit der Thematik zu bitten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Neuer Mitarbeiter am Bauhof Pettendorf
Der Bauhof beschäftigt seit 01.09.2020 Herrn Markus Hoch als neuen Mitarbeiter.
Einsatz des Kindergartenbusses
Der Kindergartenbus geht ab 08.09.2020 wieder in Betrieb. Aufgrund der Pandemiesituation gelten für die Nutzung des Kindergartenbusses Einschränkungen im Fahrplan sowie erhöhte Anforderungen an die Organisation und Hygiene. So müssen die Kinder aus unterschiedlichen Einrichtungen unter anderem getrennt voneinander befördert werden.
Arbeitskreis Dorfladen
Der Arbeitskreis Dorfladen trifft sich am Montag, den 07.09.2020 um 19:00 Uhr zu seiner 3. Arbeitskreissitzung.
Elterntaxi
Ab sofort und damit pünktlich zum Start des neuen Schuljahrs können Eltern ihre Kinder rund um die Grundschule an insgesamt drei „Hop on/Hop off“-Zonen, die zwischen 50 und 300 Metern von der Schule entfernt liegen, entspannt ein- und aussteigen lassen. Zwei der Elternhaltestellen befinden sich in der Schlossstraße, eine direkt vor dem Hort, eine weitere gegenüber dem Autohaus Jura Automobile. Die dritte „Hop on/Hop off-Zone“ können Eltern am Schotterparkplatz in nächster Nähe zur Sportanlage (Auf der Höhe) anfahren.
eCarsharing am Standort Pettendorf
Um das laufende eCarsharing-Projekt der KERL eG in Pettendorf fortzusetzen, findet in der nächsten Gemeinderatssitzung eine Behandlung über eine notwendige Kostenbeteiligung durch die Gemeinde statt.
Wegebaumaßnahmen Aichahof und Tremmelhausen
Um die Umsetzung der Wegebaumaßnahmen in Aichahof und Tremmelhausen planerisch und baulich zu optimieren und auch die geänderten Fördermöglichkeiten für das Projekt Tremmelhausen ausreichend zu berücksichtigen, wird die Umsetzung des Projektes Aichahof im Kalenderjahr 2022 stattfinden. Im Kalenderjahr 2021 wird die Maßnahme Tremmelhausen realisiert.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Brückenspringer Mariaort
Gemeinderätin Vetter-Löffert informiert, dass sie von Jugendlichen gebeten wurde, das Brückenspringen in Mariaort mit einem Hinweisschild „Springen auf eigene Gefahr“ trotzdem zu gestatten. Das Herabspringen von der Brücke sei seit Jahren etabliert und gehöre gewissermaßen zur Tradition. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass es eine klare Beschlusslage für die Satzungsänderung und somit für ein Verbot gab. Eine abweichende Regelung sei bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.
Fehlende Teilnahme der Presse
Die fehlende Anwesenheit der Presse wird von den Gemeinderäten Manz und Weigl moniert. Auf Rückfrage von Gemeinderat Weigl wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Presse zu Sitzung geladen war.
Baufortschritt Schule
Auf Rückfrage von Gemeinderat Manz wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Baumaßnahme „Umbau des Pausehofes“ im Verzug ist. Es wurden bereits steuernde Maßnahmen ergriffen, die baldmöglichste Fertigstellung sicherzustellen.
Störende Plakatierungen im Gemeindegebiet
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass die (Werbe-)Plakatierungen, insbesondere von Reifenthal kommend, als sehr störend empfunden werden
. Es stellt sich hier die Frage, inwieweit die Plakatierung in diesem Umfang zulässig ist. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass der Plakatierung seitens der Gemeinde zugestimmt werden muss. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Plakate auch wieder rechtzeitig entfernt werden.
Neue Straßenbeleuchtung
Von Gemeinderat Manz und Gemeinderätin Vetter-Löffert wird darauf hingewiesen, dass die neue LED-Beleuchtung in den umgerüsteten Pilzleuchten teilweise als sehr störend und zu hell empfunden wird. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass das Bauamt bei Problemen Ansprechpartner sei.
Gemeinderat Dr. Schweiger informiert, dass ihm bereits das Gegenteil zugetragen wurde und auch er selbst die LED-Leuchte nicht als störend empfindet.
Parksituation Günzenried
Gemeinderat Fleischmann weist darauf hin, dass sich der Straßen- und Umweltausschuss erneut mit der Parksituation in Günzenried befassen sollte. Es seien während der Ernte wieder erhebliche Behinderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs festzustellen.
Datenstand vom 16.10.2020 08:07 Uhr