Datum: 19.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Anlegen von Schürfgruben am Turm / an der Kirchhofmauer
2 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parz. 3 in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
3 Tekturplanung zur Bauvoranfrage: Neubau von drei Reihenhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

zum Seitenanfang

1. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Anlegen von Schürfgruben am Turm / an der Kirchhofmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 19.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 20.10.2020 beantragt die Antragstellerin die o.g. Erlaubnis zur Erstellung von Schürfgruben am Kirchturm und der Kirchhofmauer im Übergangsbereich zum angrenzenden Stadel (hier: Stützmauer) bis zur Fundamentsohle zur Klärung der Gründungssituation.

Die Kirchhofmauer weist im Anschlussbereich des angrenzenden Stadels Ausbauchungen auf und muss zeitnah statisch saniert werden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der beantragten Erlaubnis sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parz. 3 in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 19.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beantragt, für den künftigen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zwei Befreiungen von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes zu erwirken:

Bebauungsplan
Bauvoranfrage
Dachneigung
36 – 43°
20 – 25°
Fläche für Garagen u. Stellplätze
Gemäß zeichnerischer Festsetzung
Erweiterung um 4 m in Nordrichtung

Begründet werden die beantragten Befreiungen damit,
  • dass im Umfeld bereits Gebäude mit flacher Dachneigung entstanden sind. Die geringere Höhenentwicklung ist aus städtebaulicher Sicht positiv und bringt eine geringere Verschattung der nördlichen Nachbarn mit sich.
  • Um einen größeren Garagenvorplatz zu erreichen, ist eine Erweiterung der Fläche für Garagen und Stellplätze nach Norden notwendig und sinnvoll um die Anfahrtssituation zu entschärfen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ und die Privatstraße Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, erschlossen. Die Erschließung mittels Wasser und Abwasser wird voraussichtlich im Jahre 2021 hergestellt.

Stellungnahme Bauamt:
Die Zulassung der Änderung der Dachneigung ist aus Sicht des Bauamtes zu befürworten. Das unmittelbar angrenzende Nachbargrundstück Kirchgasse 7 hat eine vergleichbare Dachneigung (DN 23°), zudem ist diese Dachneigung durchaus zeitgemäßer.

Die im Bebauungsplan vorgesehene Fläche für die Garagen und Stellplätze weist eine Größe von max. 11,00 x 6,00 m auf. Von einem Stauraum vor der Garage von 5,00 m ausgehend, verbleiben für die eigentliche Garage/Stellplätze nur noch eine Fläche von 6,00 x 6,00 m. Auch hier ist die Festsetzung überholt, wenn man davon ausgeht, dass in unbeplanten Bereichen eine Garage mit einer Länge bis zu 9,00 m verfahrensfrei errichtet werden darf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen und stellt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Tekturplanung zur Bauvoranfrage: Neubau von drei Reihenhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 19.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit Bauvoranfragen zur Bebauung des o.g. Grundstücks, zuletzt in seiner Sitzung vom 16.07.2020.

Die vorliegende Tekturplanung zur Bauvoranfrage orientiert sich am bereits genehmigten Vorbescheid vom 08.07. 2016, verlängert am 29.05.2019, für den Neubau von zwei Doppelhäusern oder einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus, jeweils mit Garagen.

Die nun vorgelegte Planung beinhaltet folgende Eckpunkte:

Bebauung:
Das südliche Doppelhaus wird durch drei Reihenhäuser ersetzt. Das nördliche Doppelhaus bleibt bestehen. Alle Wohngebäude liegen innerhalb des im Flächennutzungsplan (FNP) als Dorfgebiet (MD) ausgewiesenen Bereichs. Die künftige Planung für die Gebäude sieht eine Ausführung in E+D- bzw. E+1-Bauweise vor.

Garagenanlage:
Die nördliche Garagenanlage mit Pultdach bleibt bestehen. Die Einfahrt in die Garagen von Norden her ist durch eine Ausnahmegenehmigung vom 23.09.2020 seitens des Staatlichen Bauamts gesichert. Der Mindestabstand von Gebäuden zur Staatsstraße 2660 von 20 m wird eingehalten.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ und eine Privatstraße entlang der östlichen Grundstücksgrenze gesichert. Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen mit Stellungnahme vom 17.11.2020 mit, dass die Erschließung gesichert ist.

Zur Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass diese derzeit durch den bestehenden Grundstücksanschluss als gesichert zu betrachten ist. Ob die Lage und die Dimensionierung als ausreichend zu betrachten ist, muss bis zur Bauantragstellung geprüft werden. Ein ggfs. zusätzlich erforderlicher Anschluss sowie eine Vergrößerung der Dimensionierung ist auf Kosten der Antragstellerin zu erstellen.

Entsprechende Geh- und Fahrtrechte, sowie Leitungsrechte zu Gunsten der hinter liegenden Grundstücken sind zu berücksichtigen und grundbuchamtlich zu sichern.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Tekturplanung zur Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Auf die Hinweise zur Erschließung Wasser/Abwasser, sowie der grundbuchamtlichen Sicherung entsprechender Rechte wird verwiesen. Die erforderlichen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind im anschließenden Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 19:19 Uhr