Datum: 03.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kinderbetreuungseinrichtungen; Umsetzungsmöglichkeit Waldhort und Waldkindergarten
2 Nachtragshaushalt 2020
3 Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt III; Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung für das Freizeitgelände
4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz; Beratung und Beschlussfassung über die Kostenermittlung für einen Anbau am Gerätehaus Pettendorf zur Herstellung von UVV-gerechten Umkleiden
5 Sportanlage Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Schaffung eines Verkaufsstands/Treffpunkt am Kleinspielfeld
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinzing durch Deckblatt Nr. 6 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" in Sinzing; hier: Frühzeitige Fachstellenanhörung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" in Sinzing; hier: Frühzeitige Fachstellenanhörung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Kareth" des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Kinderbetreuungseinrichtungen; Umsetzungsmöglichkeit Waldhort und Waldkindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf den Antrag aus der Sitzung vom August und die Niederschrift wird verwiesen.

Prüfung der Hortmöglichkeit:

Grundsätzlich ist eine alternative Hortform förderfähig, soweit die Voraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllt sind. Dies betrifft insoweit Betrieb als auch Investitionsvorhaben.
Es fanden unabhängig von pädagogischen Konzepten Gespräche mit dem LRA statt. Entsprechend der Grundidee wurde eine alternative Hortform nicht nur auf den Wald bezogen, sondern auch auf das Sportgelände. Die Nennung wäre hierfür besser Sport- oder Bewegungshort.

Da grundsätzlich ein Träger Interesse bekundet hat, wird hier nur auf die Standortfrage eingegangen.
Hierfür wurden bereits existierende Waldhorte recherchiert: Bernried, Zorneding und Ebersberg.

Der Waldhort Bernried befindet sich in einer Entfernung von 300 m zur Grundschule. Der Fußweg ist unbedenklich, eine Zufahrtsmöglichkeit ist über eine Asphaltstraße gegeben. Es existieren zwei Bauwagen (ca. 50 m² Nutzfläche, gedämmt) mit überdachtem Freiplatz. Ein Bauwagen ist überwiegend für die Erledigung der Hausaufgaben eingerichtet. Jedem Schüler steht ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung.
Ausstattung: Komposttoilette, Solaranlage, jeder Bauwagen hat einen Holzofen. Bei extremem Wetter steht der Sitzungssaal zur Verfügung.

Waldhort Hohenbrunn: Hier sind 30 Plätze in einem von einer Asphaltstraße erschlossenen Waldfläche,
in unmittelbarer Nähe sind ein Bolzplatz, ein Spielplatz und ein Teich. Als Räume wird ein Tageszentrum genutzt, hier stehen Garderobe, sanitäre Anlagen sowie eine Spülküche zur Verfügung.

Ebersberg: Hier stehen Räumlichkeiten am Sportpark von 150 m² zur Verfügung. Ein Vergleich mit üblichen Waldeinrichtungen ist hier nicht gegeben.

Aus den angeführten Beispielen ist erkennbar - dass anders als beim Waldkindergarten - hier ein höherer Wert auf die vorhandene Infrastruktur gelegt werden muss.

Wie bereits in der Sitzung im August vorgetragen:

Bei der Situierung eines Hortes stellen sich grundsätzlich die Fragen nach der Standortnähe zur Schule
  • Der Weg von der Schule zum Hort sollte (alleine) fußläufig gut und sicher erreichbar sein
  • Der Anschluss an die Schulbuslinien muss berücksichtigt werden (Heimfahrt), ebenso die Zuwegung für den Individualverkehr

Als räumliche Voraussetzungen sind zu prüfen:
  • Die Essensversorgung und die Essenseinnahme (Tische)
  • Die Beschattung ist wesentlich, da sich Bauwagen entsprechend aufheizen
  • Der Sanitärbereich ist im Schulkindsalter anders zu gestalten als bei Kleinkindern.

Laut LRA sind ebenso wie beim Waldkindergarten zusätzliche Schutzräume nachzuweisen, die bei Extremwetter jederzeit (11:00 – ca. 16:00/ 17:00 h) nutzbar sind. Zum anderen sind für die Hausaufgaben ausreichend Tische erforderlich. Das Raumprogramm im herkömmlichen Hortneubau legt vergleichsweise für 25 Plätze einen Raumbedarf von 165 m² fest.

Naheliegende Waldlagen wurden geprüft, scheiden aus o.g. Gründen aus Sicht der Verwaltung aus.
Im Ergebnis ist somit die Prüfung eines Sport-/Bewegungshortes wie vorgeschlagen von Belang. In diesem Areal wären viele Voraussetzungen gegeben, wenn die Nutzung der TSV-Anlagen wie in der Anfrage dargestellt erfolgen kann.

Hierzu ist die Zusammenarbeit mit dem TSV Adlersberg erforderlich. Dieser hat sich in seinem Schreiben vom 23. November zur gestellten Anfrage sehr ausführlich geäußert (siehe Anlage). Hierzu wurde von Seiten der Gemeinde einige Punkte aufgegriffen:

„Sehr geehrte Vorsitzende,

zunächst Danke für die zeitgerechte und detaillierte Antwort. Zur näheren Erläuterung folgende Informationen: Grundsätzlich ist die Anfrage nicht durch Corona begründet oder darauf ausgerichtet, sodass die aktuell notwendigen Einschränkungen erstmal nicht vordergründig sind. Ein möglicher Bauwagen würde auf der Fläche der Gemeinde stehen (grüne Fläche).

- Die Ausrichtung des Hortes hätte hier natürlich den Schwerpunkt Sport, d.h. das pädagogische Konzept wäre stark auf Bewegung ausgerichtet.

 -Ein Widerspruch zur sportlichen Grundausrichtung wäre daher m.E. nicht gegeben.

- Eine gastwirtschaftliche Nutzung wurde nicht angefragt, die Essensausgabe wäre im Bauwagen.

- für Toilettenhöhen gibt es keine anderen Vorgaben, ich denke, die entsprechen denen in den Privathaushalten der Kinder

- eine Haftung des TSV kann ausgeschlossen werden, da ein Träger diese Auflagen wahrnehmen muss

Die Nutzung beschränkt sich auf die in der Anfrage markierten Räume und auf die Außenanlagen oder Teile hiervon. Eine Mitgliedschaft der Hort-Nutzer beim TSV kann hierfür durchaus angedacht werden. Im Prinzip wäre die Heranführung von Kindern an Sportvereine im Grunde doch begrüßenswert?

Ein Nutzungskonzept seitens eines Trägers wird auch erst erarbeitet, sobald sich die Beschlusslage im Gemeinderat hierzu konkretisiert hat. Bisher handelt es sich um einen Prüfauftrag für eine grundsätzliche Machbarkeit. Nochmals danke für die mitgeteilten Argumente. Sobald sich hierzu mehr entwickeln soll würde ich die Vorstandschaft um ein persönliches Gespräch bitten.“


Finanzielle Auswirkungen:
Es wurden dem damaligen Antrag zwei Musterangebote beigelegt, die sehr ansprechende Lösungen zeigen, wobei ein Angebot sehr exklusiv gestaltet ist. Die Kaufangebote liegen mit Heizmöglichkeit bei 101.000 €, bzw. 61.000 €, Genehmigungen Heizanlage, Brandschutz (ab 12 Kindern erforderlich), Blitzschutz etc. fallen zusätzlich an. Die Wirtschaftlichkeit des Bauwagens hält auf den ersten Blick nur im Vergleich zu einem Neubau stand, wobei sich überschlägig bei der günstigeren Variante bei 25 m² Nutzfläche ein Preis von 2.440 €/ m² errechnet. Ein vorliegendes Angebot einer Containerlösung für die Mittagsbetreuung mit einer Größe von 30 m² liegt bei ca. 39.000 € brutto.

Laut Schätzung der Verwaltung wäre für 25 Kinder ein Investitionseinsatz von 200.000 € anzusetzen:
2 Bauwagen, ein überdachter Mittelbau als Freisitz, Mobiliar etc., Nutzungsvertrag.

Fazit: Die Überlegung zu einem alternativen Ansatz bei der Hortbetreuung ist hinsichtlich Flexibilität, finanziellem Aufwand und pädagogischem Ansatz aus Sicht der Verwaltung im Grundsatz zu befürworten. Sie ist jedoch aus unserer Sicht nur im Bereich des Sportgeländes vernünftig realisierbar. Eine Vereinbarung mit dem TSV ist hierzu unabdingbar. Zeitliche Nutzungskonflikte mit den TSV-Mitgliedern (Skater, Tennis, etc.) wären hinzunehmen.

Prüfung des Waldkindergartens
Auch hier wurde neben dem bekannten Waldkindergarten Pielenhofen der Waldkindergarten Keilberg (Hohe Linie) besichtigt.  In beiden Fällen ist hier in Summe über die Aufenthaltsräume hinaus ein größeres Raumangebot sichtbar und notwendig. Von Belang ist hier auch die grundsätzliche Anfahrbarkeit, und das Bereitstehen von Schutzräumen. Zudem sind die beiden Standorte jeweils in lichtem Wald platziert. Geeignete Standorte hinsichtlich Erreichbarkeit in relativer Nähe zu vorhandenen oder nutzbaren Schutzräumen sind momentan im Gemeindegebiet nicht erkennbar.

Fazit: Waldkindergarten haben sich – wie das Beispiel Pielenhofen zeigt – etabliert - und sind grundsätzlich zu befürworten. Bei Vorliegen eines geeigneten Areals und eines interessierten Trägers wäre das Angebot auch für die Gemeinde Pettendorf sehr gut denkbar. Die Gemeinde hat deswegen wiederholt eine gemeinsame Zuständigkeit für den bestehende Waldkindergarten Pielenhofen angeboten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und eröffnet die Diskussion.

In Sachen Hort entsteht relativ schnell ein Konsens darüber, dass sich die Standortfrage deutlich schwieriger darstellt, als bei dem ebenfalls zur Diskussion gestellten Waldkindergarten. Bereits die notwendige Nähe zur Schule schließt die Realisierung eines „echten“ Waldhortes in Pettendorf weitgehend aus. Die mögliche Alternative wäre allein ein naturnaher Sport- und Bewegungshort in der Nähe des TSV-Geländes. Schwieriger zu lösen ist die Hausaufgaben- und Schutzraumfrage, wenngleich die Mitnutzung der TSV-Anlage hier Abhilfe schaffen könnte. Jedoch stellt die damit verbundene Belegungssituation erhöhte Anforderungen an die Organisation, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Hort Betreuungszeiten bis 17 Uhr vorsieht, die im Konflikt mit den Nutzungszeiten des TSV stehen können.

Im Gegensatz zum Wald- bzw. Naturhort sind Waldkindergärten allen Ortens etabliert, so Bürgermeister Obermeier. Ebenfalls stellt sich hier die Standortfrage, da der Kindergarten vernünftig anfahrbar sein soll und optimalerweise in einem Hochwaldgebiet mit Freiflächen liegen sollte. Die Gemeinde hat hier bereits Standorte gescannt, wobei von den gemeindeeigenen Grundstücken kaum welche geeignet erscheinen.

Gemeinderat Pengler fragt an, wie schnell kann man einen Waldkindergarten umsetzen könnte. Bürgermeister Obermeier stellt hierzu nochmals klar, dass vorrangig ein Standort beschlossen werden müsste. Ist die Standortfrage geklärt, kann die Umsetzung im Vergleich zu einem konventionell gebauten Kindergarten schnell vonstattengehen. Gemeinderat Amann betrachtet die Idee einen Waldkindergarten zu realisieren sehr positiv. Was man im Hinterkopf haben sollte, ist die Konkurrenz zu den anderen Kommunen, da sich diese Betreuungsform allen Ortens zunehmender Beliebtheit erfreut. Zu der Thematik stellt sich grundsätzlich die Frage, ob nicht eine Elternbefragung sinnvoll erscheint. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, den Vorschlag von Gemeinderat Sikkes aus der Vorbesprechung aufzugreifen, der räumliche Synergien eines Naturkindergartens in der Nähe des Kinderhauses Kneiting angedacht hatte. So könnte der Mehrzweckraum des Kinderhauses Kneiting für einen benachbarten Waldkindergarten genutzt werden. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass sich auch die temporäre Aufnahme von zusätzlich 25 Kindern im Kinderhaus Kneiting nicht ohne weiteres darstellen lässt. Zudem wäre der mögliche Standort in Kneiting kein „echter“ Waldkindergarten. Ein Waldkindergarten sollte in den Wald verortet werden, gerade um eine echte Alternative zum üblichen Kindergarten darzustellen. Zum Schluss der Diskussion betont Gemeinderat Dr. Bosl, dass er die Idee, einen Waldkindergarten zu etablieren grundsätzlich sehr gut findet. Jedoch muss der Schwerpunkt der Anstrengungen in nächster Zeit beim Kinderhaus Kneiting liegen und dieses Projekt sollte nicht durch solche Vernetzungen ausgebremst werden.

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, dass sich der Sozialausschuss weiter vorberatend mit der Thematik befassen sollte.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und schlägt vor, die Thematik in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses ausführlich zu beraten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Nachtragshaushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Nach Art. 68 GO hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn z. B. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und -auszahlungen beziehungsweise Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, Art. 68 Abs. 2 Nr. 2. GO.  

Die Gemeinde Pettendorf hat am 21.12.2015/04.01.2016 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KfB Reuth mit einem Finanzvolumen von 9,263 Millionen Euro („Revolving Credit“) vereinbart.

Die Laufzeit des Geschäftsbesorgungsvertrages endete am 31.05.2020, die Laufzeit des damit verbundenen Kontokorrentkredites bei der Raiffeisenbank Regenstauf eG in Höhe von 5,3 Millionen Euro am 31.12.2020.

Ursprünglich war es vorgesehen den Geschäftsbesorgungsvertrag zu verlängern, da noch nicht alle Maßnahmen im Planungsgebiet finanziell abgewickelt sind. Hierzu gehören die Ausgaben für die Grünanlagen (Landschaftsbau), Ausgleichsflächen und Schlussrechnungen für Ingenieurhonorare. Auf der Einnahmenseite ergeben sich noch Reste aus der Schlussabrechnung der Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge (Fällig nach Bezugsfertigkeit) und die Erstattungsbeträge Ausgleichsflächen.

Eine Verlängerung des Geschäftsbesorgungsvertrages ist aus kommunalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Der Saldenstand beträgt zum Zeitpunkt 30.10.2020 657.628,08 €.

Es ist daher erforderlich, das Saldo in Höhe von 657.628,08 € im Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßig zu leisten. Diese außerplanmäßige Ausgabe wäre insoweit erheblich, da sie 6,93 % des Haushaltsvolumens beträgt. Eine Ausnahme (Nichterfordernis des Nachtragshaushaltes) gemäß Art. 68 Abs. 3 GO liegt nicht vor.  

Das Saldo ergibt sich unabhängig von Einnahmen- und Ausgabenresten im Wesentlichen aus den Kanalbaumaßnahmen, die nicht vollständig über die Erschließungs- und Herstellungsbeiträge refinanziert werden.

Nach Gesprächen mit der KfB Reuth und der Raiffeisenbank Regenstauf wäre eine Rückzahlung des Saldos zum 04.01.2021 möglich, so dass der Betrag auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt werden kann. Hierzu ist jedoch zu bedenken, dass die Gemeinde über ausreichend liquide Mittel verfügt, die eine Rückführung des Saldos in 2020 ermöglichen. Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass die Gemeinde  unnötige Kreditzinsen und Bearbeitungsgebühren vermeidet. Auch geltende Negativzinsvereinbarungen für Einlagen über den Betragsgrenzen können so vermieden werden.

Für das Haushaltsjahr 2020 war eine Kreditaufnahme von 1.000.000 € erforderlich, die jedoch bis dato noch nicht beansprucht wurde. Derzeit ergäben sich „Haushaltsausgabereste“ im Vermögenshaushalt von 1.454.009,56 € festzustellen. Der Saldo der Einnahmen und Ausgaben (HH-Planung ohne Kreditaufnahme) läge damit bei +454.009,56 €. Unter Berücksichtigung des kalkulierten Rücklagenstandes von 1.590.795,83 € wäre unter Berücksichtigung der Einnahmen- und Ausgabenveränderungen eine Finanzierung aus der Rücklage möglich.

Im Vermögenshaushalt stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar:  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf erlässt nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020:




  1. Nachtragshaushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2020

der Gemeinde Pettendorf

Landkreis Regensburg




Auf Grund des Art. 63 ff., Art. 68 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:


 § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt         in den Einnahmen und Ausgaben mit        6.121.570 €

im Vermögenshaushalt         in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.401.870 

ab.

               § 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
1.500.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer A
       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        310 v.H.

2.        Grundsteuer B
       für die Grundstücke                310 v.H.

3.        Gewerbesteuer                310 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.020.261 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.



Pettendorf, 03.12.2020



       
Eduard Obermeier
Erster Bürgermeister


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt III; Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung für das Freizeitgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In Kneiting befindet sich das Projekt DE Kneiting BA III in der Planungsphase. Hierzu fanden bereits Sitzungen der Vorstandschaft statt und die weitere Vorgehensweise wurde besprochen. Die Vorplanung wurde auch in der Vorstandssitzung vom 9.7.2020 bearbeitet. Die Kostenschätzung der förderfähigen Kosten vom 28.11.2019 beläuft sich auf 2.366.000 € ohne Planungskosten und Nebenkosten. Die Zuschusshöhe für die Gemeinde beträgt in etwa 48 %. Mit dem Wegfall der SAB-Regelungen ist die Co-Finanzierung des gemeindlichen Anteils mittels Anliegerbeteiligung entfallen. In welcher Höhe die Spitzabrechnung gegenüber dem Freistaat geltend gemacht werden kann, ist unklar.

Der ursprünglich vorgesehene Baubeginn 2021 ist laut Auskunft der ALE aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar. Da das Amt zu viele Projekte in der Finanzierung hat und die Mittelflüsse deswegen gestreckt werden müssen, ist frühestens mit einem Baubeginn 2022 zu rechnen.

Neben dem unteren Bereich der Keltenstraße liegt die Buswendeanlage sowie der Freizeitbereich Bolzplatz im Planungsgebiet. Im Rahmen der Planungen zum BA III der DE Kneiting wird auch dieses Freizeitgelände überplant und verbessert. Dies könnte losgelöst als vorgezogener Abschnitt bereits 2021 umgesetzt werden, der Mittelfluss allerdings findet erst 2022 statt.  Die Umsetzung könnte mit dem Amt einvernehmlich geregelt werden. Der Kostenansatz in der Kostenprognose beläuft sich hier auf 185.000 € netto.

Im Vorfeld fand hierzu am 6. März 2020 ein Runder Tisch mit Jugendlichen aus Kneiting statt, die Ideen und Wünsche zur Gestaltung einbringen konnten. Favorisiert wurde hier v.a. eine Klettermöglichkeit, zusätzlich war die Anlage eines Biker-Parcours angedacht.  Ebenso ist die Erneuerung der Asphaltbahn auch mit der Möglichkeit der Winterbespielung (kleine Eisfläche) vorgesehen. Die Bolzplatzfläche soll mindestens auf Kleinfeldgröße erhalten bleiben.

Sowohl Strom- als auch Flutlicht muss aus VDE-Gründen erneuert werden, was jedoch in den nicht förderfähigen Bereich fällt.  Zusätzlich soll der Sitzplatz neu gepflastert werden, die Balken der Überdachung sind teilweise zu erneuern.

Die auch über die Jugendpflege unterstütze Anlage eines professionellen Pump-Trails muss nach Prüfung sowohl aus Platz-, v.a. aber aus Kostengründen deutlich reduziert werden. Bei einem Ortstermin der Vorstandschaft wurde die nun vorliegende Planung befürwortet. Der hieraus entwickelte Kostenentwurf lautete im Ansatz auf 219.000 € netto berechnet.  Diese Summe schien sowohl der Gemeinde wie auch dem Amt deutlich zu hoch, sodass erneut eine gemeinsame Besprechung mit der Planerin stattfand. Im Ergebnis konnten beträchtliche Einsparungen erzielt werden. Die aktuelle Planung sieht nunmehr Kosten von
158.210 € netto vor, hinzu kommen die Honorarkosten, die sich für die bisher beauftragte Entwurfsplanung LPh 1-3 auf ca. 10.000 € brutto belaufen.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die vorgelegte Planung mit Kostenschätzung in der Fassung vom 12.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz; Beratung und Beschlussfassung über die Kostenermittlung für einen Anbau am Gerätehaus Pettendorf zur Herstellung von UVV-gerechten Umkleiden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Vorfeld wird verwiesen auf die Sitzung vom 07.02.2019 und die darin ausführlich dargestellten Sachverhalte. Ursächlich für den Handlungsbedarf ist ausschließlich der zu geringe Abstand. Die Verwaltung hat die in dieser Sitzung vorgeschlagenen Maßnahmen mitgeteilt. Mit intensiver Beteiligung der Aktiven wurde 2020 ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation erreicht: der Rückbau der Montagegrube mit dem dann möglichen Fahrzeugtausch. Hierdurch wurde der Abstand zum Fahrzeug verbessert. Die Eigenleistung der FF war beträchtlich.

In weiteren Gesprächen wurde abweichend von der ursprünglichen Antragstellung weniger aufwändige bauliche Lösungen diskutiert. Aus diesen kristallisierte sich eine Variante heraus, die nunmehr geprüft werden kann.

In der FF Pettendorf wurden für 75 Aktive eine neue Schutzkleidung angeschafft. Zusätzlich ist Platzbedarf für die Jugendfeuerwehrkleidung.

Der notwendige Platzbedarf pro Aktiven beträgt laut DIN 14092-1 mindestens 1,2 m². Hierbei wird aber unterstellt, dass sich alle Aktiven gleichzeitig umziehen. In der Praxis liegt jedoch die Einsatzstärke unserer Feuerwehren bei Einsätzen in der Regel deutlich unter der Gesamtzahl der Aktiven, sodass davon ausgegangen werden kann, dass eine direkte Behinderung durch entsprechende Platzzuteilung entsprechend reduziert werden kann. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Mindestabstand zwischen den Spinden von 1,00 m bis 1,50 m ausreichend. Bei einer versetzten Anordnung der Spinde der Hauptaktiven dürften hier keine gegenseitigen Behinderungen entstehen.

Zur Situierung: hier wurde ein Anbau an der südöstlichen Ecke des Schlauchturmes als wohl günstigste Lösung erarbeitet, da hier die Anbindung an den Bestand die leitungsgebundenen Teile (Wasser, Abwasser, Strom) deutlich erleichtert. Die jetzige Eingangstüre kann wiederverwendet werden. Auch von der Ablauforganisation (Sicherheit beim Einsatz) scheint diese Variante sinnvoll. Der Verlust an Parkplätzen ist gering. Berücksichtigt werden muss die Zufahrt zu der vorhandenen Garage des Mieters (Breite 3 m). Insoweit ist die maximal mögliche Breite des Anbaus begrenzt.
Die Dachausbildung wird als angeschifftes Dach vorgeschlagen, über Höhe und zusätzliche Funktionen gibt es noch unterschiedliche Sichtweisen. Von den Aktiven ist angedacht, den entsprechend der Höhe des Daches entstehenden Dachraum zu Lager- und ggf. zu Übungszwecken zu nutzen, der Zugang könnte über eine Podesthöhe über den Schlauchturm erfolgen.

In Anbetracht der Beschlusslage aus 2019, der vielfältigen bereits auf den Weg gebrachten Aufgaben der Gemeinde in den nächsten Jahren und der aktuellen Corona-bedingten Entwicklung der Einnahmesituation wird vorgeschlagen, eine Planungsleistung für die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Diese soll die angedachte Erweiterung prüfen und die Kosten nach DIN 276 ermitteln. Entsprechend des Ergebnisses wäre die Entscheidung dann auf belastbare Grundlagen gestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Der anwesende Feuerwehrkommandant der FFW Pettendorf, Herr Christoph Vetter, weist darauf hin, dass die Feuerwehr wie gewohnt eine nicht unerhebliche Eigenleistung einbringen wird. Mit den im Beschlussvorschlag gemachten Ausführungen besteht weitgehend Einverständnis, jedoch seien einzelne Punkte noch genauer zu hinterfragen.
Feuerwehrvorstand und Gemeinderat Tobias Manz macht deutlich, dass der Beschlussvorschlag nachvollziehbar sei, jedoch sollte der nach den Unfallverhütungsvorschriften grundsätzlich notwendige Bedarf nicht generell außer Acht bleiben. Er weist darauf hin, dass der Umkleidebereich relativ eng bemessen ist. Auch im Dach sei derzeit kein Stauraum vorhanden, es kann nicht einmal eine Bierzeltgarnitur deponiert werden, so dass hier unbedingt eine Nutzbarkeit anvisiert werden sollte. Da es keine Fördermöglichkeiten gibt, sollte die Baumaßnahme möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass bei einer kommunalen Baumaßnahme unabhängig von der möglichen Förderung grundsätzlich eine Ausschreibung auf Grundlage der VOB erfolgen muss. Aus diesem Grund soll eine Kostenermittlung erfolgen, die auf einer qualifizierten Grundlagenermittlung und Vorplanung fußt. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung bilden dann die Basis für die weiteren Entscheidungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die mögliche Realisierung eines Anbaus an das FF-Gerätehaus Pettendorf und zur Ermittlung der hierfür notwendigen Kosten einen Planer für die Leistungsphasen 1 bis 2 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Sportanlage Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Schaffung eines Verkaufsstands/Treffpunkt am Kleinspielfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.11.2020 bittet der FC Pielenhofen-Adlersberg, vertreten durch den 1. Vorstand Herbert Maier, über das nachfolgend beschriebene Projekt zu entscheiden:

Projektbeschreibung:
• Umbau eines bereits erworbenen Bürocontainers (BJ 1991; 6m x 2,6m) zum Verkaufsstand
• Befestigung des Bodens ca. 4m x 10m (Pflaster, etc.) zur Schaffung von Sitzmöglichkeiten
• Errichtung eines zusätzlichen Baustellencontainers ca. 2m x 2m (als Materiallager)

Ist:
In der aktuellen Situation ist das Vereinsheim des TSV Adlersberg zu weit entfernt (ca. 70m) und zudem außer Sichtweite auf das Spielfeld, um von dort einen Verkauf von Kaffee, Kuchen, etc. zu gestalten. Zudem fehlt ein Treffpunkt am Kleinfeldplatz um die sozialen Kontakte in gemütlicher Atmosphäre zu pflegen. Aber auch alle Trainingsutensilien müssen stets von den Trainern aus dem Keller des Sportheims zum Spielfeld und wieder zurückbefördert werden.

Soll:
Der neu geschaffene Verkaufsstand soll als Treffpunkt für alle Altersgruppen (Eltern, Großeltern, Kinder) bei den Spielen und Trainingseinheiten der Kleinfeldmannschaften dienen. (G-E-Jugend aktuell knapp 100 Kinder - Tendenz steigend). Zudem soll der befestigte Bereich zum gemeinsamen Verweilen bei den Spielen einladen und dadurch den Zusammenhalt aller stärken. Im Lagercontainer sollen die wichtigsten Trainingsutensilien nah am Sportplatz gelagert werden, um allen Beteiligten ihr Ehrenamt etwas zu erleichtern.

Mit dem TSV Adlersberg wurde bereits im Vorfeld über das Projekt gesprochen. Hier gab es keinerlei Einwände.

Antrag FC Pielenhofen-Adlersberg e.V.:

Es wird um Prüfung gebeten,
1. ob an beschriebenem Ort dieses Projekt verwirklicht werden kann und
2. ob eine Kostenübernahme zu besagtem Projekt durch die Gemeinde möglich ist.

Stellungnahme Verwaltung:
Zur Verwirklichung des Projekts wird festgestellt, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sportanlage Pettendorf“ befindet, im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist die überplante Fläche als „Sondergebiet Zweckbestimmung Sport“ dargestellt (siehe Anlage). Bisherigen Vorhaben dieser Art (Container Tennisabteilung, Geräteraum Stockschützen, Garage Pfadfinder) wurde nach Stellung eines Antrags auf Baugenehmigung die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Zur Kostenübernahme wurde eine Aufstellung über die geschätzten Materialkosten in Höhe von ca. 7.000,00 € (siehe Anlage) beigefügt. Die anfallenden Arbeitsleistungen sollen, soweit möglich, in Eigenleistung erbracht werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht nach kurzer Diskussion ein Konsens für einen Festbetrag von bis zu 7.000 €, soweit die tatsächlichen Materialkosten diesen Betrag erreichen. Bürgermeister Obermeier erläutert auf Rückfrage, dass die Maßnahme nicht förderfähig ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Projekt „Schaffung eines Verkaufsstands/Treffpunkt“ am Kleinspielfeld der Sportanlage Pettendorf, Fl.Nr. 76/4, Gemarkung Pettendorf, grundsätzlich zuzustimmen. Zur Realisierung ist das erforderliche Baugenehmigungsverfahren einzuleiten.

Zur beantragten Kostenübernahme beschließt der Gemeinderat eine Förderung von bis zu 7.000 € für die Materialkosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinzing durch Deckblatt Nr. 6 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" in Sinzing; hier: Frühzeitige Fachstellenanhörung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 mit Beschluss festgelegt, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing vom 23.12.2013 im Bereich des Ortsteils Sinzing durch ein Deckblatt zu ändern.

Unter Hinweis auf § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf hiermit als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange von der beabsichtigten Deckblattänderung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Rückmeldung bis spätestens 04.12.2020 gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" in Sinzing; hier: Frühzeitige Fachstellenanhörung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 die Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ in Sinzing beschlossen.

Unter Hinweis auf § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf hiermit als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange von der beabsichtigten Deckblattänderung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Rückmeldung bis spätestens 04.12.2020 gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Kareth" des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.11.2020, eingegangen am 27.11.2020, teilt der Markt Lappersdorf mit, dass der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Kareth“ beschlossen hat. Die Gemeinde Pettendorf wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf bis spätestens 8. Januar 2021 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 03.09.2020 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit der vorliegenden Planung befasst und festgestellt, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö 9

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Straßenbaumaßnahme Hummelbergstraße
Die Baumaßnahme Hummelbergstraße ist weitgehend abgeschlossen. Jedoch kann die Feinschicht witterungsbedingt nicht mehr aufgebracht werden. Es ist für 2020 beabsichtigt eine Teilabnahme der Leistungen zu erwirken. Die Abschlussarbeiten erfolgen im Frühjahr 2021.  

Sachstand Arbeitskreis Mountainbiking
Die mittlerweile erarbeiteten Vorschläge wurden der Landrätin zur Kenntnis vorgelegt. Zudem wurden seitens des Landratsamtes Regensburg Ausführungen zur Haftungsfrage erstellt. Für die Gemeinde Pettendorf ist im Arbeitskreis das Umweltforum federführend tätig.  

Mitfahrerbänke
Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragte, dass sich der Gemeinderat mit der Umsetzung von sogenannten „Mitfahrerbänken“ im Gemeindegebiet Pettendorf befasst. Das Thema wird voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 14.01.2021 behandelt.

Anmerkung Verwaltung: Eine Mitfahrbank oder Mitfahrerbank ist eine im öffentlichen Raum aufgestellte Sitzbank mit einem besonderen Zweck: Durch das Platznehmen auf dieser Bank signalisieren die Wartenden, dass sie auf eine spontane, kostenlose Mitfahrgelegenheit im PKW zu einem bestimmten Ziel hoffen (Quelle: Wikipedia)  

Abwasserentsorgung Klärwerk Regensburg – Abgabe von Einwohnergleichwerten  
Das Tiefbauamt der Stadt Regensburg hat die zum Abwasserverbund gehörenden Gemeinden im Zusammenhang mit der Konzipierung der dritten Reinigungsstufe aufgefordert bis 18.12.2020 eine Aussage zu den zukünftig notwendigen Einwohnergleichwerten bis ins Jahr 2040 zu treffen. Die Einwohnergleichwerte sind u. a. Grundlage für die Verteilung von Investitionskosten, die das Klärwerk Regensburg betreffen und ergeben sich aus einer quantifizierten Ermittlung von tatsächlichen Einwohnern und der relevanten Schmutzfracht.  

Die Gemeinde Pettendorf hat derzeit einen Anteil von 5.000 Einwohnergleichwerten, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einwohnerzahl und insbesondere der tatsächlichen Schmutzfracht nicht vollumfänglich beansprucht werden. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass aufgrund der vorhandenen und zu erwartenden Einwohnerentwicklung sowie der Art der Einleitungen auch in Zukunft nicht mit einer Bedarfserhöhung zu rechnen ist. Bereits im Zusammenhang mit dem Anschluss der Gemeinde Holzheim am Forst an das Klärwerk Regensburg erklärte sich die Gemeinde Pettendorf bereit, 500 Einwohnergleichwerte zu veräußern. Die Abgabe kam jedoch nicht zustande. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen ist eine Reduzierung von 500 Einwohnergleichwerten aus Sicht der Verwaltung möglich. Zur Klärung soll ergänzend eine Beurteilung durch einen Fachplaner eingeholt werden.
Im Gemeinderat besteht ohne weitere Abstimmung ein Konsens einer Reduzierung um 500 Einwohnergleichwerte zuzustimmen.  

Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung 2019 wurde im November 2020 durchgeführt. Die Feststellungen werden in der Gemeinderatssitzung am 14.01.2021 behandelt.  
Auftaktveranstaltung Dorferneuerung Pettendorf 
Die für 30.11.2020 vorgesehene Auftaktveranstaltung zur Dorferneuerung Pettendorf musste aufgrund der Pandemiesituation verschoben werden. Vorgesehen ist nun, die Auftaktveranstaltung am 19.01.2021 durchzuführen. Sobald der Termin feststeht, wird hierzu gesondert informiert. Vorgesehen ist eine Wurfblattinfo.  

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Abfallablagerungen im Waldgebiet
Gemeinderätin Vetter-Löffert weist darauf hin, dass sich im Bereich der Quelle unterhalb des Urtlhofs weiterhin Abfallablagerungen befinden, möglicherweise sogar Asbestteile und Autoreifen. Darüber hinaus steht in unmittelbarer Nähe ein beschädigter Maschendrahtzaun, der keinerlei Funktionalität mehr hat, aber für Wildtiere eine Gefährdung darstellt.

Grüngutlagerplätze
Gemeinderätin Muehlenberg fragt an, inwieweit eine zeitliche Vorverlegung der Grüngutlagerplätze möglich sei. Sie ist darauf hingewiesen worden, dass das Material erst recht spät im März abgeholt wird und es sinnvoll sei, die Anlieferung bereits ab Ende Februar zu ermöglichen. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass die landkreisweiten Kompostplätze erst im Frühjahr wieder öffnen, so dass der späte Abtransport möglicherweise zu Lagerfriktionen auf den Zwischenlagern im Gemeindegebiet führen.  
 
Parkplatz Schwetzendorfer Weiher
Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler wird bestätigt, dass im Bereich des Parkplatzes am Schwetzendorfer Weiher zur Verhütung von Unfällen eine Leitplanke gesetzt wurde. Die bisher vorhandenen großen Steine wurden entfernt. Zuständig war die Kreisstraßenbehörde.

Behinderungen durch parkende Autos in Reifenthal
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass es Am Kirchfeld in Reifenthal zu erheblichen Behinderungen durch parkende Fahrzeuge kommt. Insbesondere das Wenden sei schlicht unmöglich. Bürgermeister Obermeier merkt an, dass solches Verhalten auch den Einsatz des Winterdienstes erheblich behindert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Winterdienst in Straßenabschnitten mit solchen Behinderungen nicht durchgeführt werden kann.  

Erstattung von Straßenausbaubeiträgen durch den Freistaat Bayern
Gemeinderat Amann mahnt an, dass die Abrechnung der entgangenen Straßenausbaubeträge mit dem Freistaat Bayern offensichtlich noch nicht abschließend erfolgte. Anfragen der Fraktion an die CSU-Abgeordnete Silvia Stierstorfer haben ergeben, dass von der Gemeinde Pettendorf noch keine Anträge eingereicht wurden. GL Antretter erläutert, dass die Abrechnungen aus Gründen der allgemein hohen Arbeitsbelastung noch nicht abschließend fertiggestellt wurden, diese jedoch schnellstmöglich erfolgen.

Datenstand vom 31.01.2021 10:52 Uhr