Datum: 14.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Zur Alten Mühle II" in Kneiting;
Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des vorgelegten Planentwurfs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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14.01.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 25.11.2020 wurden die Planzeichnung und die Satzung im Entwurf (Fassung vom 24.11.2020) vom Planer nach vorheriger Abstimmung mit den Vorhabensträgern vorgelegt. Die beiden Entwürfe wurden von der Verwaltung am 14.12.2020 überarbeitet. Die Planzeichnung enthielt keine Änderung, im Satzungstext mussten einige Änderungen/Abstimmungen vorgenommen werden (siehe Synopse vom 08.01.2021).
In der Anlage (KiC) werden nun die vorgelegten Entwürfe der Planzeichnung (Fassung 24.11.2020) und der Satzung (Fassung 21.12.2020) übermittelt.
Grundsätzlich orientiert sich der vorgelegte Entwurf an den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zur Alten Mühle II“, den vorhandenen Bebauungen in der näheren Umgebung, sowie den Vorgaben/Wünschen der Vorhabenträger.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und bespricht den Entwurf und systematisch die textlichen Festsetzungen mit den Gemeinderät*innen.
Im Laufe der Diskussion ergeben sich mehrere Handlungsfelder, die aus Sicht des Gemeinderates bereits zum jetzigen Stadium einer Änderung bedürfen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bzw. Hinweise:
B. 8 örtliche Bauvorschriften – B.8.1 Dächer
Im Gemeinderat besteht nach kurzer Diskussion weitgehend Einigkeit darüber, dass die Dachform „Zeltdach“ nicht vorgesehen wird. Wenngleich am Ortseingang in Kneiting eine vergleichbare Dachform vorzufinden ist, ist diese Dachform nicht ortstypisch und soll daher auch nicht durch Planfestsetzung ermöglicht werden.
B. 11 Grünordnung – B 11.3 Private Grundstücksflächen
Soweit die planungsrechtliche Zulässigkeit besteht, sind Schotter- bzw. Steingärten zu verhindern! Insoweit soll festgesetzt werden, dass Schottergärten unzulässig sind. Auf die geplante Änderung der Bay. Bauordnung wird in der Diskussion Bezug genommen.
Zeichnerische und textliche Festsetzung B.8.6.4 der Garagen im Bereich der Parzellen 6 und 9
Bäume im Bereich der Garageneinfahrt sind zu erhalten, somit planerisches umzusetzen. Zudem sind die Stellplätze in diesem Bereich auf öffentlichen Grund nicht zulässig und auf Privatgrund zu verschieben.
Hinweise C. 3 – Schichten- und Hangwasser, Beseitigung von Regenwasser/Schmutzwasser
Oberflächen- und Schichtwasser ist grundsätzlich zu versickern, im Zweifelsfall über den Vorfluter abzuleiten.
Hinweise C.11 Leuchtmittel
Es sind ausschließlich insektenfreundliche LED-Lampen zu verwenden.
C 15 – Nutzung regenerativer Energien
Im Vorgriff auf die Neureglungen der Bayerischen Bauordnung soll auf die Verpflichtung von Photovoltaikanlagen ab 2022 verwiesen werden. Die Regelungen der BayBO sind entsprechend zu berücksichtigen.
Straßenführung Wohnweg Typ B
Die Straßenführung ist ungünstig, so dass es geboten erscheint, die Zufahrt zur südwestlichen Garage abzurunden.
Nach Diskussion werden nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Die in den Planzeichnungen (Teil A) und unter B. 8.1 vorgesehenen Zeltdächer sind aus Planzeichnung und Festsetzung zu streichen.
15 : 1 Stimmen
Beschluss:
Die vorhandenen Stellplätze für die Parzellen 6 und 9 sind auf Privatgrund zu verschieben
16 : 0 Stimmen
Beschluss:
Der Bestand der Bäume auf der Südseite des Baugebietes ist zu erhalten
14 : 2 Stimmen
Beschluss zu B 11.3 :
Die Anlage von Steingärten ist unzulässig.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zu C. 3:
Das Ableiten des Oberflächen- und Schichtwasser in den Kanal wird abgelehnt.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zu C.15:
Regenerative Energien sind gemäß den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (neu) umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die geplante Photovoltaikpflicht ab 2022.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zur zeichnerischen Festsetzung Wohnweg Typ B:
Der Übergang zur Zufahrt der südwestlichen Garage ist abzurunden.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zur zum Gehweg im Nordosten des Baugebietes:
Der Gehweg ist ebenengleich im Verlauf der bisherigen Straße zu situieren.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zu C. 11:
Es sind ausschließlich insektenfreundliche LEDs einzusetzen.
16 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die vorgelegten Entwürfe der Planzeichnung (Fassung 24.11.2020) und der Satzung (Fassung 21.12.2020) mit den heute beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgesehene Verfahren nach dem BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Beratung und Beschlussfassung über die Notbestellung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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14.01.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Amtszeit des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf endet nach sechs Jahren am 20.02.2021 und die Amtszeit des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf endet am 21.02.2021. Grundsätzlich werden die Neuwahlen der Kommandanten in einer Dienstversammlung (zusammen mit der Jahreshauptversammlung der Feuerwehren) immer am 06.01. des entsprechenden Jahres durchgeführt.
Wegen der seit März 2019 bestehenden Corona-Pandemie konnte die Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am 06.01.2021 unter den bestehenden Auflagen nicht durchgeführt werden. Nachdem nicht absehbar ist, wie lange diese Einschränkungen gelten und somit eine zeitnahe Durchführung der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters nicht gesichert ist, kann die Gemeinde von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Gebrauch machen und einen Notkommandanten sowie einen Notstellvertreter bestellen. Dies ist auch bereits vor Ablauf der dort genannten Dreimonatsfrist nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten bzw. Stellvertreters möglich. Spätestens drei Monate nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten oder Stellvertreters muss die Gemeinde sogar eine Bestellung vornehmen, wenn kein Nachfolger gewählt werden konnte.
Das Feuerwehrgesetz geht vom Grundsatz der demokratischen Legitimation des Feuerwehrkommandanten aus. Die Wahl des Kommandanten und/oder seines Stellvertreters ist daher baldmöglichst nach Wegfall der pandemiebedingten Hinderungsgründe nachzuholen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt hiermit Herrn Christoph Vetter ab 21.02.2021 zum Notkommandanten und Herrn Benedikt Manz ab 22.02.2021 zum Notstellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf. Nach Ablauf der pandemiebedingten Einschränkungen ist nach Rücksprache mit der Vereinsführung der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf eine Dienstversammlung mit Neuwahlen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. ÖPNV; Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Mitfahrbankerl/Nimm-mich-mit-Bürger*innentaxi
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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14.01.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.11.2020 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Möglichkeiten zum Aufstellen von sog. „Mitfahrbankerln“ in den Ortsteilen sowie am Hauptort Pettendorf zu prüfen.
Die „Mitfahrbankerl“ sollen helfen das Nahverkehrsangebot zu verbessern und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Der vollständige Antrag ist als Anlage beigefügt und kann auch im RIS eingesehen werden.
Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass die Standortfrage an der Mitnutzung der vorhandenen Bushaltstellen gemessen werden muss. Hierzu muss geklärt werden, inwieweit dies überhaupt zulässig ist und zu welchen Zeiten Konflikte entstehen könnten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass bereits vor mehreren Jahren vom Büro SIREG, Dr. Klaus Zeitler, über die Einrichtung von „Mitfahrbankerln“ im ländlichen Bereich informiert wurde. Das Thema wurde damals nicht weiterverfolgt. Im Wesentlichen ist zu klären, so Bürgermeister Obermeier, welche Standorte vernünftigerweise für die „Mitfahrbankerl“ in Betracht kommen. Es liegt nahe, dass diese im Bereich der Bushaltestellen angesiedelt werden. Daher ist vorrangig zu klären, ob ein solcher Standort rechtlich möglich ist. Gleichzeitig ist es zu prüfen, ob durch die Maßnahme relevante oder sogar unzulässige Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des ÖPNVs entstehen. Auch die Frage der Kosten und der Finanzierung sei noch präziser zu klären. Aufgrund des Charakters der Maßnahme wird vorgeschlagen, das Umweltforum um eine kreative Auseinandersetzung mit der Thematik zu bitten. Vom Umweltforum könnten aus Sicht der Verwaltung sowohl Bedarf als auch optimale Umsetzung erarbeitet werden.
Gemeinderätin Vetter-Löffert weist bezüglich der Finanzierbarkeit darauf hin, dass z. B. ein Sponsoring für die Beschaffung der Bänke in Betracht gezogen werden könnte. Eine Bank kostet ca. 400 €.
Gemeinderat Pengler regt an zu prüfen, inwieweit ein Einbeziehen der Nachbarkommunen, hier insbesondere Lappersdorf, denkbar wäre. So könnten ggf. auch Einkaufsfahrten nach Hainsacker oder die optimale Busanbindung nach Regensburg (über Lappersdorf) sinnvoll ins „Mitfahrsystem“ eingebunden werden.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Das Umweltforum wird gebeten, sich mit der Standortfrage und der möglichen Umsetzung im Rahmen seiner Tätigkeit zu befassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Waldweg" des Markt Lappersdorf, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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14.01.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Marktrat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 07.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. In der Sitzung am 05.10.2020 wurde der Entwurf in der Fassung vom 05.10.2020 gebilligt. Auf Initiative eines privaten Investors und um der hohen Nachfrage nach Wohnraum im Ortsgebiet gerecht zu werden, soll auf innerörtlichen Flächen ein allgemeines Wohngebiet in verdichteter Bauweise ausgewiesen werden.
Das Baugebiet liegt im südöstlichen Gemeindegebiet und umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Fl.Nrn. 625, 628/2, 628 und 628/4 der Gemarkung Lappersdorf.
Die Gemeinde Pettendorf wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt.
Dabei wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Der Markt Lappersdorf sieht von der Möglichkeit des § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13 Absatz 2 Nr. 1, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten, ab, um sicher zu stellen, dass sämtliche abwägungsrelevanten Belange erfasst werden.
Das Plangebiet wird zur Deckung des dringend nachgefragten Bedarfs an Wohnungen als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen. So werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Wohnraum in Form von Geschosswohnungsbau gelegt. Es wird um eine Stellungnahme bis spätestens 15.01.2021 gebeten. Die Unterlagen sind auch auf der Internetpräsenz des Marktes Lappersdorf in der Rubrik: Aktuelles – Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen einsehbar.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Sikkes ist während der Abstimmung abwesend.
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Tannenäcker" des Markt Nittendorf, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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14.01.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 17.11.2020 hat der Marktrat Nittendorf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Bauleitplanverfahren „Tannenäcker" beschlossen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Entlang der Regensburger Straße soll in Nittendorf das bestehende Gewerbegebiet erweitert werden. Die drei Baufenster weisen folgende geplante Nutzungsarten aus:
- Jagdzentrum: Jagdzentrum Bayern mit Schulungs-, Büro- und Verwaltungsräumen, Verkaufsflächen, Wildkammer und einem unterirdischen Schießstand,
Rettungswache: Rettungswache des Bayerischen Roten Kreuzes,
Holzlagerfläche: Holzlagerfläche für den Markt Nittendorf am angrenzenden Gemeindewald.
Es wird um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 29.01.2021 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Sikkes ist während der Abstimmung abwesend.
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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Markt Nittendorf im Bereich "Gewerbegebiet Tannenäcker", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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14.01.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 17.11.2020 hat der Marktrat Nittendorf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Bauleitplanverfahren „Tannenäcker" beschlossen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Entlang der Regensburger Straße soll in Nittendorf das bestehende Gewerbegebiet erweitert werden. Die drei Baufenster weisen folgende geplante Nutzungsarten aus:
- Jagdzentrum: Jagdzentrum Bayern mit Schulungs-, Büro- und Verwaltungsräumen, Verkaufsflächen, Wildkammer und einem unterirdischen Schießstand,
Rettungswache: Rettungswache des Bayerischen Roten Kreuzes,
Holzlagerfläche: Holzlagerfläche für den Markt Nittendorf am angrenzenden Gemeindewald.
Es wird um Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung bis zum 29.01.2021 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Sikkes ist während der Abstimmung abwesend.
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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14.01.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Corona-Pandemie - Unterstützung von Maßnahmen durch die Gemeinde
Sowohl bei Impfungen und Verteilung FFP 2-Masken werden im Landkreis Regensburg die Gemeinden miteinbezogen. Nach aktuellem Sachstand sollen bis Ende Februar die Erst-Impfungen für Personen, die das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben durchgeführt werden. Eine entsprechende Benachrichtigung ergeht in Kürze an den betroffenen Personenkreis. Es besteht keine Impflicht, so dass die Bürger*innen sich im ersten Schritt äußern müssen, ob sie geimpft werden wollen. In der Gemeinde Pettendorf sind derzeit 173 Personen gemeldet, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die Impfaktion wird ca. zwei Tage dauern und findet entweder in der Schule oder im Saal des Mayerwirt statt. Auch soll eine Ausgabe von FFP-2 Masken für einen eng begrenzten Personenkreis (sozial- und pflegebedürftige) Personen erfolgen. Nähere Infos folgen.
Corona-Pandemie – Fallzahlen
Derzeit sind in der Gemeinde Pettendorf fünf positive Fälle gemeldet. Es gab noch keinen Todesfall.
Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG)
In der Neufassung des BayNatSchG werden in den Artikeln 26 ff. das Betretungs- und Nutzungsrecht von Naturflächen neu geregelt, was unter Umständen auch Auswirkungen auf die Thematik „Mountain-Biker“ hat. Die Gemeinderät*innen erhalten noch nähere Informationen per E-Mail.
Antrag der Fraktion der UWB auf Beleuchtung des Radweges von Kneiting nach Reifenthal
Die Fraktion der UWB ihren Antrag auf Nachrüstung des Radweges von Kneiting nach Reifenthal mit solarbetriebener LED-Beleuchtung aktualisiert. Der Antrag wird vorberatend vom Straßen- und Umweltausschuss behandelt und am 04.02.2021 dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
LNI – Gigabit-Gesellschaft wird gegründet
Nach Information der LNI GmbH wird die Gigibit-Gesellschaft, an der sich die Gemeinde Pettendorf beteiligt in absehbarer Zeit gegründet. Weitere, maßgebliche Beschlüsse stehen nun für Ende Februar an, so dass die erste Gesellschafterversammlung für Anfang März 2021 geplant ist.
Arbeitskreis Dorfladen
Der Arbeitskreis Dorfladen hat die wesentliche Weichenstellung für die Gründung des Dorfladens vollzogen. In der letzten Sitzung wurde die „PettenDorfladen UG u. Still“ als Unternehmensform beschlossen. Herr Norbert Meyer ist zum (Interims-)Geschäftsführer bestellt worden.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass seitens der Bürger*innen eine sehr große Bereitschaft besteht, sich als stille Teilhaber*innen einzubringen.
Auftaktveranstaltung der Dorferneuerung Pettendorf am 19.01.2021
Die Auftaktveranstaltung der Dorferneuerung Pettendorf findet am 19.01.2021 ab 18:00 Uhr nun ausschließlich virtuell über ein Webex-Meeting statt. Nähere Informationen folgen in der Tagespresse und auf der Homepage der Gemeinde.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Pettendorf Südwest – Baumpflanzungen
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Vetter-Löffert wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die fehlenden Baumpflanzungen noch nachgeholt werden. Grund ist u. a., dass noch Baumaßnahmen im Bereich des Gewerbegebietes Pettendorf Südwest zum Abschluss gebracht werden müssen.
Belag Mariaorter Brücke
Gemeinderätin Vetter-Löffert weist darauf hin, dass über eine Optimierung des Belages auf der Mariarorter Brücke nachgedacht werden sollte, da der vorhandene Holzboden extrem rutschig ist. So wären bereits Radfahrer gestürzt.
Datenstand vom 28.03.2021 12:17 Uhr