Datum: 21.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S43-2017-2000 vom 15.03.2018 zum Neubau von 4 Wohnhäusern, Garage und Stellplätzen auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
2 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nrn. 1349 Tfl. und 1356/2 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Quellenweg, Schwetzendorf)
3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf Fl.Nr. 1512/11, Gemarkung Pettendorf (Birkenweg, Neudorf)

zum Seitenanfang

1. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S43-2017-2000 vom 15.03.2018 zum Neubau von 4 Wohnhäusern, Garage und Stellplätzen auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 21.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 14.12.2017 mit der Bauvoranfrage und erteilte dieser einstimmig sein Einvernehmen, auf den Sachverhalt, insbesondere zur Fortsetzung des Gehweges an der Schloßstraße, wird Bezug genommen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den im Betreff genannten Vorbescheid unter folgenden Nebenbestimmungen:
  1. Die Vorhaben sind nach den beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen Lageplan zu situieren.
  2. Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
  3. Die Gebäude sind gemäß den Roteintragungen im Plan zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.

Ferner wurden folgende Hinweise gegeben:
  1. Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
  3. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 235, Gemarkung Pettendorf, Hühner in mobilen Ställen gehalten werden. Emissionen (z.B. Lärm, insbesondere Hahnenschrei, Geruch oder Staub), die von den Ställen ausgehen, sind bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der Ställe von den zukünftigen Bewohnern der beantragten Wohnhäuser zu dulden.

Mit Schreiben vom 09.12.2020, eingegangen am 16.12.2020, wird nun form- und fristgerecht die Verlängerung des eingangs genannten Vorbescheids beantragt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen. Auf die geplante Fortsetzung des Bürgersteigs an der Schloßstraße wird erneut hingewiesen und sollte in den weitergehenden Planungen berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nrn. 1349 Tfl. und 1356/2 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Quellenweg, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 21.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt wird festgestellt, dass die Fl.Nr. 1356 Tfl. nicht richtig ist. Das Vorhaben befindet sich auf den Fl.Nrn. 1349 Tfl. und 1356/2 Tfl., jeweils Gemarkung Pettendorf. Der TOP ist dahingehend in der Niederschrift abzuändern.

Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 20.08.2020 mit der Bauvoranfrage zu dem Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen unter verschiedenen Voraussetzungen, die im erteilten Vorbescheid-Nr. S43-2020-1492 des Landratsamtes Regensburg vom 17.12.2020 unter den Nebenstimmungen, Hinweise mit erfasst wurden:
  1. Die Vorhaben sind nach den beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen Lageplan zu situieren.
  2. Die ordnungsgemäße Erschließung ist im abschließenden Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Hierzu zählen insbesondere eine einwandfreie Trinkwasserversorgung und ein Nachweis über den Kanalanschluss.
  3. Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
  4. Das Gebäude ist in Bauweise E bzw. E+D (Kniestock maximal 0,75 m) zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen. Die Firstrichtung muss von West nach Ost verlaufen.
  5. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
  6. Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
  7. Dieser Vorbescheid stellt nur eine Überprüfung des Vorhabens in planungsrechtlicher Hinsicht dar. Dies bedeutet, dass geprüft wurde, ob das beantragte Vorhaben an dieser Stelle auf dem beabsichtigen Grundstück durchgeführt werden kann. Insbesondere sind somit Fragen der Gestaltung des Vorhabens nicht Gegenstand des Vorbescheides. Diese Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Davon unberührt bleibt die Auflage Nr. 4.
  8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren eingeholt werden sollen.

Auflagen der Gemeinde Pettendorf:
Durch den Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband, in der die Kostenübernahme des Eigentümers/Bauherrn für die Erstellung des Grundstücksanschlusses und in der die versorgungstechnischen Voraussetzungen (Lage/Verlauf der Anschlussleitung, Anschlusspunkt, Leitungsführungsrecht) für den Grundstücksanschluss festzulegen sind, ist die Erschließung im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Zum Antrag auf Baugenehmigung vom 15.01.2021:
Mit o.g. Antrag wird nun der Bau eines eingeschossigen Bungalows in den Ausmaßen von ca. 18,40 x 11,46 m mit einer Doppelgarage (9,00 x 7,00 m) beantragt. Als Dachform ist jeweils ein Satteldach (DN 18°) vorgesehen.

Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Ortsstraße „Quellenweg“ und einer anschließenden, privaten Zufahrt geplant.

Der Kanalanschluss für das Vorderliegergrundstück befindet sich auf der Fl.Nr. 1349, Gemarkung Pettendorf. Es ist geplant, diesen Anschluss für das Vorhaben mit zu verwenden. Hierzu ist ggfs. eine Hebeanlage erforderlich. Grundsätzlich soll versucht werden, nur Schmutzwasser einzuleiten und das Niederschlagswasser, soweit möglich, auf dem Grundstück zu versickern.

Der WZV Naab-Donau-Regen teilt in seiner Stellungnahme vom 20.01.2021 mit, dass die Erschließung Wasser derzeit nicht gesichert ist. Durch den Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband, in der die Kostenübernahme des Eigentümers/Bauherren für die Erstellung des Grundstücksanschlusses und in der die die versorgungstechnischen Voraussetzungen (Lage/Verlauf der Anschlussleitung, Anschlusspunkt, Leitungsführungsrecht) für den Grundstücksanschluss festzulegen sind, könnte die Erschließung gesichert werden.

Die erforderlichen Rechte zu Gunsten der Fl.Nrn. 1349 Tfl. und 1356/2 (Geh- und Fahrtrecht, Kanalleitungsrecht und Versorgungsleitungsrechte) werden notariell am 21.01.2021 bestellt.

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und stellt fest, dass die am 20.08.2020 gestellten Bedingungen erfüllt sind. Die erforderlichen Nachweise (Geh- und Fahrtrecht, Kanalleitungsrecht, Versorgungsleitungsrecht) sind nach Vorlage unverzüglich nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf Fl.Nr. 1512/11, Gemarkung Pettendorf (Birkenweg, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 21.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag vom 14.01.2021, eingegangen am 15.01.2021, beinhaltet folgende Planungen:
  1. Einfamilienwohnhaus in E+I-Bauweise in den Ausmaßen von 10,49 x 10,49 m mit Satteldach (DN 24°),
  2. einer angebauten Einliegerwohnung in Bauweise E in den Ausmaßen von 15,99 x 6,365/4,865 m mit einem begrünten Flachdach,
  3. einer Doppelgarage (9,00 x 6,48 m) mit Flachdach,
  4. sowie zwei Stellplätzen (5,00 x 2,50 m).

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Birkenweg“ erschlossen. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen. Ein ggfs. erforderlicher/zusätzlicher Anschluss wird satzungsgemäß von der Gemeinde erstellt. Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 20.01.2021 mit, dass die Erschließung gesichert ist.

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2021 20:19 Uhr