Datum: 18.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 3 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)
2 Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 5 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)
3 Neubau eines Außenpools mit Errichtung einer Zaunanlage auf Fl.Nr. 1506, Gemarkung Pettendorf (in Seebreiten)
4 Neubau eines Bienenhauses auf Fl.Nr. 467/1, Gemarkung Pettendorf (in Eibrunn)
5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Tektur zur Baugenehmigung-Nr. S 43-2017-1747 vom 07.12.2017, Fl.Nr. 37/1, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
6 Bauvoranfrage zum Aufbau einer PV-Anlage mit einheitlicher Dachneigung auf Fl.Nr. 647/3, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)
7 Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
8 Sanierung der bestehenden Scheune, Nutzungsänderung (Einbau einer barrierefreien Wohnung) auf Fl.Nr. 1415/19, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)

zum Seitenanfang

1. Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 3 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, auf der Parzelle 3 ein Doppelhaus statt einem Einfamilienwohnhaus (mit max. 2 Wohneinheiten) zu errichten. Ansonsten entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Doppelhaus weist eine Größe von 13,49 x 10,50 m auf, die erforderlichen 4 Stellplätze werden mittels eines Carports bzw. offener Stellplätze nachgewiesen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ und künftig über die noch zu erstellende Stichstraße erschlossen. Das Grundstück ist bereits an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, eine Erweiterung der Anlage wird im Zuge der Erschließungsarbeiten mit Erstellung separater Grundstücksanschlüsse vorgenommen. Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 17.02.2021 mit, dass das Grundstück Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, derzeit als erschlossen zu werten ist. Durch die vom Bauherrn/Eigentümer beabsichtigte Überplanung des Grundstücks hat der Bauherr/Eigentümer eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband über die Übernahme der Erschließungskosten und über die technische Durchführung der Baumaßnahme abzuschließen.

Für die gesamte Erschließung ist noch der Abschluss eines verbindlichen städtebaulichen Vertrages – Erschließungsvertrages – erforderlich.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, der Eigentümer der Fl.Nr. 1276/19, Gemarkung Pettendorf, hat nicht unterzeichnet, eine Begründung liegt bis dato nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Zur Sicherung der Erschließung Straße, Kanal ist noch der Abschluss eines verbindlichen, städtebaulichen Vertrags in Form eines Erschließungsvertrags mit der Gemeinde erforderlich.
  2. Auf die Aussagen des WZV Naab-Donau-Regen vom 17.02.2021 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 5 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, auf der Parzelle 5 ein Doppelhaus in den Ausmaßen von 10,74 x 11,50 m auf, die erforderlichen 4 Stellplätze werden mittels eines Carports bzw. offener Stellplätze nachgewiesen.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  1. Doppelhaus statt einem Einfamilienwohnhaus (mit max. 2 Wohneinheiten),
  2. Grundriss (nur rechtwinklige Grundrisse zulässig), die geplante Ausführung weist ein Längen-/Seitenverhältnis von 5 : 4,7 auf, was aber wiederum den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Ansonsten werden die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ und künftig über die noch zu erstellende Stichstraße erschlossen. Das Grundstück ist bereits an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, eine Erweiterung der Anlage wird im Zuge der Erschließungsarbeiten mit Erstellung separater Grundstücksanschlüsse vorgenommen. Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 17.02.2021 mit, dass das Grundstück Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, derzeit als erschlossen zu werten ist. Durch die vom Bauherrn/Eigentümer beabsichtigte Überplanung des Grundstücks hat der Bauherr/Eigentümer eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband über die Übernahme der Erschließungskosten und über die technische Durchführung der Baumaßnahme abzuschließen.

Für die gesamte Erschließung (Straße und Kanal) ist noch der Abschluss eines verbindlichen städtebaulichen Vertrages – Erschließungsvertrages – mit der Gemeinde erforderlich.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Unterschriften liegen alle vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Zur Sicherung der Erschließung Straße, Kanal ist noch der Abschluss eines verbindlichen, städtebaulichen Vertrags in Form eines Erschließungsvertrags mit der Gemeinde erforderlich.
  2. Auf die Aussagen des WZV Naab-Donau-Regen vom 17.02.2021 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau eines Außenpools mit Errichtung einer Zaunanlage auf Fl.Nr. 1506, Gemarkung Pettendorf (in Seebreiten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zunächst wird festgestellt, dass die beantragten Vorhaben bereits errichtet wurden und dass es sich hier um eine nachträgliche Genehmigung dieser handelt. Zur Zaunanlage sei erklärt, dass diese mit der Tiefbauabteilung am Landratsamt Regensburg abgesprochen und daher bereits abgesetzt von der Grundstücksgrenze errichtet wurde.

Zu den Vorhaben:
Der Außenpool in den Ausmaßen von 7,35 x 3,20 m weist ein Fassungsvermögen von ca. 40 m³ auf, im Innenbereich wäre dieses Vorhaben (bis 100 m³) verfahrensfrei.
Die wesentliche Zaunanlage als Metallzaun offen, mit Sichtschutz bzw. Holzelementen weist eine Gesamtlänge von 74,35 m und eine Höhe von 1,80 m auf. Auch hier der Verweis auf den Innenbereich, hier wären Einfriedungen bis zu 2,00 m verfahrensfrei.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Kreisstraße R 39 erschlossen. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Pielenhofen angeschlossen. Die Wasserversorgung durch den WZV Naab-Donau-Regen ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, von der Eigentümerin der Fl.Nr. 1506/8, Gemarkung Pettendorf, erfolgte trotz mehrfacher Versuche keine Rückäußerung.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Neubau eines Bienenhauses auf Fl.Nr. 467/1, Gemarkung Pettendorf (in Eibrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird geplant ein Bienenhaus in den Ausmaßen von 16,34 x 7,34 m mit einem versetzten Satteldach mit einer Firsthöhe von 4,11 m zur Aufnahme von 30 Bienenvölkern zu errichten.

Stellungnahme Verwaltung:
Dem Bauantrag liegt ein Pachtvertrag bei, demzufolge mit dem Bau eine ökologische Bienenhaltung entstehen und langfristig gefördert werden soll.

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen in Veitshöchheim, hat für den Bau von imkerlichen Gebäuden entsprechende Empfehlungen herausgegeben. Das hier angeführte Beispiel für ein Bienenhaus für 16 Völker im Haus und 14 Völker in Freiaufstellung mit entsprechendem Lagerraum im Haus weist eine Länge/Breite von 15,50 x 2,40 m auf, was einer Nutzfläche von ca. 37 m² entspricht. Dies könnte auch auf dem Grundstück mit einer Größe von 2.217 m² problemlos umgesetzt werden.

Die vorgelegte Planung mit einer Netto-Grundfläche von 141,93 m² und einem umbauten Raum von 377,22 m³ erscheint daher sehr überdimensioniert, zumal es andere Lösungsmöglichkeiten gäbe.

Die Planung eines WC und eines Waschraums lösen unter Umständen den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung aus. Dies entspricht nicht den Abwasserkonzept der Gemeinde, demzufolge hier kein weiterer Anschluss angedacht ist. Der WZV Naab-Donau-Regen erklärt in seiner Stellungnahme vom 17.02.2021, dass die Erschließung nicht gesichert ist.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“ und den öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen. Das Grundstück ist weder an die öffentliche Entwässerungsanlage noch an die öffentliche Wasserversorgung des WZV Naab-Donau-Regen angeschlossen.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, Unterschriften liegen keine vor. Die Eigentümerin der Fl.Nr. 467, Gemarkung Pettendorf, hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die den Antragsunterlagen beiliegt. Diese wird vom Schriftführer verlesen.

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich wurde im Bauausschuss der Bau eines Bienenhauses befürwortet, jedoch nur in verkleinerter Form.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Tektur zur Baugenehmigung-Nr. S 43-2017-1747 vom 07.12.2017, Fl.Nr. 37/1, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich mit dem Erstantrag in seiner Sitzung vom 19.10.2017 stimmte diesem einvernehmlich zu. Mit Bescheid vom 07.12.2017 wurde die beantragte Baugenehmigung erteilt, die noch bis 06.12.2021 Gültigkeit hat.

Die nun vorgelegte Tektur, eingegangen am 04.02.2021, die u.a. den befürchteten statischen Problemen zum unteren Dorfweiher Rechnung tragen soll, beinhaltet folgende Änderungen:
  1. Einbau einer Einliegerwohnung (EG) sowie Wegfall der Teilunterkellerung,
  2. Auskragen der Terrasse auf Fl.Nr. 35/8 (unterer Dorfweiher),
  3. Verschiebung der Garage um 2,60 m nach Süden mit Einbau eines elektrischen Garagen-Rolltores,
  4. Anbringung einer zusätzlichen Wendeltreppe hinter der Garage als 2. Rettungsweg aus dem Obergeschoß.

Stellungnahme Verwaltung:
zu 1.: Die beiden Änderungen sind unbedenklich, der Wegfall des Kellers ist aus den genannten Gründen nachvollziehbar. Jedoch ist für die Einliegerwohnung ein zusätzlicher Stellplatz gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung zu schaffen.
zu 2.: Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird für die Terrassengestaltung eine Gestattung der Gemeinde angestrebt. Der Weiher würde bei der beantragten Gestaltung unberührt bleiben, die Terrasse würde sich optisch gut in das bestehende Ortsbild einfügen.
zu 3.: Gemäß § 5 Abs. 7 der gemeindlichen Stellplatzsatzung muss der Stauraum vor Garagen in der Regel eine Tiefe von mindestens 5,00 m aufweisen, Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden. Im Rahmen der Änderung der Satzung im Jahr 2020 wurde unter anderem der Einbau von elektrischen Garagentoren als Voraussetzung zur Erteilung von Ausnahmen diskutiert.
zu 4.: Die Schaffung eines zusätzlichen Rettungsweges ist aus brandschutzrechtlicher Sicht sinnvoll.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Keltenstraße“ erschlossen. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen. Die Wasserversorgung durch den WZV Naab-Donau-Regen ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde erneut durchgeführt, diesmal wurde die Unterschrift jedoch aufgrund des reduzierten Stauraums vor der Garage nicht erteilt.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion stellte sich heraus, dass die Garage durchaus – auch mit Einhaltung der vorgeschriebenen Stauraumtiefe von 5,00 m – realisierbar ist. Es wurde daher dafür plädiert, hier keinen unnötigen Präzedenzfall zu schaffen. Fraglich war auch die ggfs. beabsichtigte Nutzung der Garagendachfläche zum Aufenthalt von Personen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauvorhaben (Tektur) grundsätzlich sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde vorgeschriebene Stauraumtiefe von 5,00 m ist einzuhalten, eine Befreiung wird nicht erteilt,
  2. der Terrassengestaltung mit Auskragung auf den (gemeindlichen) Dorfweiher kann nicht zugestimmt werden und
  3. für die Einliegerwohnung ist ein zusätzlicher Stellplatz bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauvoranfrage zum Aufbau einer PV-Anlage mit einheitlicher Dachneigung auf Fl.Nr. 647/3, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.02.2105 mit einer Bauvoranfrage zu verschiedenen Umbauten und Sanierungen, dem Antrag auf Baugenehmigung hierzu am 20.08.2015, einer Tektur am 15.10.2015 sowie einer weiteren Tektur am 16.11.2017.

Die vorliegende Bauvoranfrage beinhaltet den Aufbau einer PV-Anlage auf einem zweigeteilten Nebengebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 50 m². Der Aufbau ist auf einem bestehenden und einem geplanten Satteldach vorgesehen, die Dachneigung geht aus den beigefügten Zeichnungen nicht hervor.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Gemeindeverbindungsstraße „Von Pielenhofen nach Etterzhausen“ erschlossen. Eine geordnete Entwässerung und die Wasserversorgung sind für das Vorhaben nicht erforderlich.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Unterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen unter der Maßgabe, dass die Bestandsänderung Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 19.07.2007 mit dem Landratsamt Regensburg wird. Ein ggfs. erforderlicher Nachtrag ist zu erstellen, die Gemeinde Pettendorf ist hiervon in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 16.04.2020 mit dem Antrag des Bauherrn auf Neubau einer Halle mit Büroräumen und erteilte dieser sein Einvernehmen.

Nun wird geplant, ein Bürogebäude in zweigeschossiger Bauweise mit Betriebsleiterwohnung in den Ausmaßen von 11,99 x 17,99 m sowie ein Bürogebäude in eingeschossiger Bauweise in den Ausmaßen von 14,25 x 7,99 m zu errichten. Die geplante Unterkellerung (22,09 x 18,10 m) soll mit einer Tiefgarage mit 8 Stellplätzen, Technik- und Lagerräumen versehen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im westlichen Bereich des Gebäudes angeordnet.

Das neue Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan
Grenzbebauung Gebäude
Eingeschossig
Zweigeschossig




Schaffung von Stellplätzen:
Die den Antragsunterlagen beigefügte Stellplatzberechnung mit 8 erforderlichen Stellplätzen zzgl. 3 Besucherstellplätzen ist vereinfacht dargestellt und nicht ganz stimmig. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass die geplanten 11 Stellplätze ausreichend sind und der Stellplatzbedarf damit gedeckt ist.

Abstandsflächen:
Die erforderlichen Abstandsflächen werden nach den vorgelegten Plänen eingehalten bzw. die Erklärung zu Übernahme der Abstandsflächen vom Eigentümer der Fl.Nr. 82/21 liegt noch nicht vor. Die Planung ist vom 25.01.2021, da die Neuregelung des Abstandsflächenrechts der BayBO zum 01.02.2021 in Kraft getreten ist, wäre/ist diese ggfs. anzupassen. Eine Flächenübernahme, derzeit geplant mit 3,00 m (?!), wäre nach der neuen Regelung auf einer Breite von 2,09 m mit einer Tiefe von 7,04 m erforderlich.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen. Die Wasserversorgung durch den WZV Naab-Donau-Regen ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Unterschriften werden vor Weiterreichung an das Landratsamt Regensburg versucht einzuholen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Vor Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg ist die Nachbarbeteiligung durchzuführen und die Unterlagen um die Erklärung zur Übernahme der Abstandsflächen beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Sanierung der bestehenden Scheune, Nutzungsänderung (Einbau einer barrierefreien Wohnung) auf Fl.Nr. 1415/19, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zunächst wird festgestellt, dass die im Antrag genannte Fl.Nr. 1415/9 falsch ist. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück hat richtig die Fl.Nr. 1415/19, Gemarkung Pettendorf, der TOP und die Unterlagen sind entsprechend zu ändern.

Die bestehende Scheune (Fläche 97,38 m², Höhe 3,77 m (LoD1), Satteldach) soll saniert und in ihrer Nutzung durch den Einbau einer – barrierefreien - Wohnung geändert werden. Die Ausmaße der geplanten Änderung sind 11,60 x 11,25 m (inkl. Freisitz) zzgl. eines nur teilweise bemaßten Wintergartens mit 24 m². Als Dachform wurde ein Satteldach mit 15° Dachneigung gewählt, was dem Vorhaben aufgrund der eingeschossigen Bauweise das Aussehen eines untergeordneten Anbaus zum bestehenden Anwesen verleiht.

Die in der Baubeschreibung beschriebenen zwei Stellplätze sind in der Planung nicht dargestellt. Diese sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen, die Zufahrt ist über eine private Zufahrt mit ca. 35 m gesichert. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, für die zusätzliche Wohneinheit ist der bereits bestehende Anschluss zu verwenden. Die Wasserversorgung durch den WZV Naab-Donau-Regen ist ebenfalls gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Unterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die erforderlichen zwei Stellplätze sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
  2. Die Entwässerung hat über den bereits bestehenden Anschluss zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist ein zusätzlicher Anschluss auf Kosten des Antragstellers zu erstellen.
  3. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser auf dem Grundstück, soweit möglich, zurückzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 20:09 Uhr