Datum: 04.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gemeindlicher Bauhof; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Arbeitsorganisation Winterdienst und Bankettmähen
2 Dorferneuerung Kneiting; Vereinbarung zum Freizeitgelände (neu)
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Straßennamens für die künftige Ortsstraße Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, im Baugebiet "Schwetzendorf II"
4 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern; Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme für die Lieferjahre 2023 bis 2025
5 Kindergarten St. Margaretha Pettendorf; Jahresrechnung 2020
6 Kindergarten St. Margaretha; Haushaltsplan 2021 mit Stellenplan
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Hochgrain II, Turl" des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen" in Pielenhofen; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Gemeindlicher Bauhof; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Arbeitsorganisation Winterdienst und Bankettmähen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Fuhrparkkonzept des Bauhofes steht nach 15 Jahren wieder zur Neubetrachtung an. Berücksichtigt werden soll die veränderte Situation am Markt, die stetig mehr werdenden Aufgaben durch das Wachsen der Gemeinde, beispielsweise durch immer mehr Baugebiete, spezieller Vorgabe der Grünflächenpflege, Baumpflege etc…. und den auch deutlich angewachsenen Kontroll- und Dokumentationspflichten. Es wird vorgeschlagen im Hinblick auf anstehende Investitionen, die Konzeption des Winterdienstes und der Bankettmäharbeiten zu betrachten. In der Konsequenz wäre die Ausübung des Winterdienstes für eine Tour extern zu vergeben. Dies führt zu einer erheblichen personellen Entlastung, einer Entzerrung des Personaleinsatzes in den Spitzenzeiten aus arbeitsrechtlicher Sicht, sowie zu Reduktion eines Winterdienstfahrzeuges mit allen Zusatzkosten. In der Folge sind auch die Bankett- Mäharbeiten im Sommer im Zusammenhang zu vergeben.

Bereits im November 2005 wurde im Rahmen der Personalplanung eine grundsätzliche Entscheidungsstrategie zur Diskussion gestellt. Die grundsätzlichen Betrachtungen wurden auch im August 2007 weiter diskutiert, hier in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen. Hier wurde entschieden, die Arbeiten in Eigenregie fortzuführen und die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Die aktuelle Fahrzeugsituation Winterdienst stellt sich wie folgt dar:


Der U 300 hat demzufolge 16 Jahre Einsatzzeit, der km – Stand liegt bei 61.288 km. Die Fahrleistung betrug 2020 1.751 km. Insgesamt hat das fahrzeug 4950 Betreibsstunden geleistet. Über die Jahre wurden Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 71.476 € erforderlich, somit durchschnittlich ca. 4.467,25 € / Jahr.

(Vergleich U 400:   57.002 km; 80.033 € allerdings mit Unfallschaden).

Für Reparaturen und Instandhaltung für die Zusatzgeräte Steuer und Pflug werden im Durchschnitt der letzten 5 Jahre pro Fahrzeug und Jahr 2041,50 € erforderlich.

Der Einsatzbereich des U 300 ist neben dem Winterdienst auch das Tragen von Geräten: Mulag, Lichtraum-Schneidegerät, entsprechend sind auch die Einsatzbereiche. Auch diese Möglichkeit würden wieder wegfallen.





Aktuell bewerkstelligt der Bauhof mit diesen zwei Großfahrzeugen sowie einem externen Dienstleister die Winterdiensteinsätze.  


Die in den Arbeitsnachweisen dem Winterdienst zugeordneten Tätigkeiten sind in Relation deutlich aufwändiger als die tatsächlichen Einsatzzeiten:


Gründe hierfür sind die Aufrüstzeiten der Einsatzgeräte, Reparaturen und Wartung, sowie das tägliche Reinigen der Streugeräte nach dem Einsatz.

Eine weitere Thematik beim Winterdienst ist die Lenk- und Ruhezeitverordnung. Diese wurde im Herbst 2020 einvernehmlich neu vereinbart und die Ruhezeit entsprechend verkürzt. Allerdings wird bei einem Ausfall eines Mitarbeiters die Praktikabilität sehr schnell grenzwertig. Hier wären zukünftig 4 Fahrer auf einem Fahrzeug sehr variabel, sodass bei Extremlagen auch verstärkter Einsatz abgerufen werden könnte.

Externer Winterdienst:
Bislang ist an einen örtlichen Dienstleister eine Kleintour vergeben. Die Aufwendungen hierfür für die Jahre 2016-2020 betrugen 59.756,80 €, somit durchschnittlich / Jahr 9.951,36 €. Der Auftragnehmer erhält eine monatliche Bereithaltungspauschale, im Einsatzfall eine definierte Vergütung pro Tour. Das Streugut wird von der Gemeinde gestellt. Die Alarmierung ( Wetterschau) erfolgt über den Bauhof.

Mäharbeiten:
Neben den regelmäßigen Mäharbeiten der Innerortsflächen ist hier die Betrachtung der Mäharbeiten mit dem Mulag inner- und außerorts von Belang. Hier wurden bereits 2007 die Flächen mit den notwendigen Mähgängen erfasst.

Insgesamt handelt es sich um:
  •        80,5 km Bankett mähen mit und ohne Pflocken
  • 150,87 km Böschungen und Graben mähen
  • 56,62 km sonstige Flächen




Die Mäharbeiten für Bankette und Gräben verteilen sich auf zwei Bereich im Juni September/ Oktober.
Im Juni werden die Bankette gemäht, mit dem Pflockenziehen sind hier in der Regel 3 Mann für 1 Tag, sonst 1 Mann ca. 2 Wochen unterwegs, der  Stundenaufwand entspricht ca. 100 Stunden.
Im Herbst sind zusätzlich die Böschungen und Gräbern im Zeitraum von ca. 4 Wochen zu mähen, dies entspricht einen Mannstundeneinsatz von 174 h.


Externe Mäharbeiten wurden in der Vergangenheit eine Saison fremdvergeben, der damals angesetzte Stundensatz lag bei 55 €/ h, die ausführende Firma war sehr effektiv, die Qualität war durchaus diskussionswürdig.

Die Einschätzung des Komplexes Bauhof ist von außen schwer beurteilbar. Insbesondere sind immer mehr Routinearbeiten, Kontroll- und Dokumentationstätigkeiten auch aus haftungsrechtlichen Gründen notwendig. Eine genaue Organisationsuntersuchung könnte hier weitere Informationen geben, dies wurde im Rahmen der letzten GRS bereits im Rahmen der Rechnungsprüfung erwähnt.

Bei einer Umstellung ist auch an ein geändertes Fahrzeugkonzept zu denken. Der U 400 bliebe als Räumfahrzeug und Transportfahrzeug. Er wäre später durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzten (z.B. U 427 oder 430; Kosten ca. 200.000 €). Als Ersatz des U 300 käme ggf. auch ein kleinerer LKW mit Kran- und Abroller in Betracht. Die Auslastung der Mitarbeiter im Winter wäre hierbei zu bedenken, dies wäre aber auch eine Entlastung für den Winterdienst im Hinblick auf Lenk- und Pausenzeiten.

Externe Dienstleister (z.B. Maschinenringe) sind vermehrt auf dem Markt tätig und bieten auch zunehmende vergleichbare Qualität mit entsprechend auf Kommunen ausgerichteten Maschineausstattung.
Hier sind entsprechend Vergleichsangebote einzuholen und gegenüber zu stellen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt anhand des umfangreichen Datenmaterials.

Gemeinderat Sikkes beginnt die Diskussion mit der Fragestellung, warum eine externe Vergabe der Mäharbeiten für eine Saison in der Vergangenheit erfolgte. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass der Gemeinderat damals eine selektive Vergabe befürwortete. Aufgrund der Erfahrungen mit der Qualität wurde wieder Abstand genommen. Zu den dargestellten Reparaturkosten frägt Gemeinderat Pengler an, wann diese fällig werden. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass dies sehr unterschiedlich sei. Der Wert sei tatsächlich ein reiner arithmetischer Durchschnitt und sage nichts über den zeitlichen Anfall aus. Grundsätzlich nimmt die Reparaturhäufigkeit mit dem Alter der Fahrzeuge und Geräte zu. Jedoch unterliegen die Gerätschaften hohen Belastungen und einem hohen Verschleiß, so dass auch bei jüngerem Material Reparaturen anfallen können.  

Seitens Gemeinderätin Vetter-Löffert und Gemeinderätin Muehlenberg wird die Ansicht vertreten, dass gerade im Bereich der Mäharbeiten und Schneidearbeiten die Qualität vor der Quantität stehen sollte.  Dabei sei ein sensibler Umgang mit der Natur ebenso gefordert, wie es auch Überlegungen anzustellen gilt, auf bestimmte Maßnahmen, z. B. bestimmte Mäharbeiten oder Heckenschnitte ganz oder teilweise zu verzichten.  Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass diese Fragestellungen nur zum Teil Inhalt der Diskussion sein können. Kerninhalt der heutigen Beschlussfassung sei die Organisation des Winterdienstes und das Bankettmähen. Gemeinderätin Muehlenberg wendet ein, dass dies außer Frage stehe. Dennoch muss Qualität Vorrang vor Effizienz behalten.

Gemeinderat Bink macht deutlich, dass die aufgeworfene Fragestellung weitreichende Betrachtungen erforderlich macht. Diese reiche von der Diskussion über die Notwendigkeit von Großfahrzeugen – hier sei z. B. auch an den Einsatz eines Traktors zu denken – bis hin zur Ablauforganisation des Bauhofes. Aus seiner Sicht sei es daher geboten, zuerst auf Grundlage einer Organisationsuntersuchung die tatsächlichen Notwendigkeiten festzustellen. Diese Überlegung kam bereits im Rahmen der Stellungnahme der Verwaltung zur Rechnungsprüfung zum Tragen. Dies würde vor allem zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Gemeinderat Dotzler und Gemeinderat Sikkes schließen sich dieser Sichtweise an. Gemeinderat Dotzler empfiehlt hierzu auch eine Untersuchung der notwendigen Tätigkeiten anzustellen, so dass auch eine Entscheidung über die mögliche Auslagerung von Aufgaben auf solider Basis stattfinden kann. Gemeinderat Weigl sieht darin auch die Chance die notwendige personelle Ausstattung näher zu durchleuchten. Gemeinderat Dr. Bosl unterstreicht die Sinnhaftigkeit einer Organisationsuntersuchung und informiert über seine Erfahrungen mit dem Outsourcing des Winterdienstes. So sei der kommunale Winterdienst keine begehrte Aufgabe für private Dritte. Der Grund liegt darin, dass die notwendigen Fahrzeuge nicht im normalen Betriebsablauf eingeplant werden könnten.

Im Gemeinderat besteht nach weiterer Diskussion weitgehender Konsens darüber, über eine Organisationsuntersuchung für den Bereich des Bauhofes abzustimmen.  Bürgermeister Obermeier stellt daher den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Bereich des Bauhofes. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen und die notwendigen Mittel im Haushalt zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Dorferneuerung Kneiting; Vereinbarung zum Freizeitgelände (neu)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.2.2021 übersendet der Vorsitzende der TG Kneiting Herr Mikuta die neue Kostenvereinbarung zum Teilabschnitt DE Kneiting BA III, hier Freizeitgelände, zwischen der TG und der Gemeinde Pettendorf. Die Fördermittel der TG werden vom ALE Oberpfalz eingebracht.

Vereinbart wird hier die Maßnahme für:


Maßnahme
Fläche
Voraussichtliche Bruttokosten
Kostenbeteiligung TG %
Freizeitgelände
3000 m²
188.270,79 €
47
Objektplanung
Lph 4-9
26.885,07 €
52

Gesamt:
215.155,86 €
102.467,51 €


Die Planung und die Ausführung obliegen dem Maßnahmenträger, der Gemeinde. Mit der Ausführung darf erst nach Zustimmung durch das ALE begonnen werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Weigl macht deutlich, dass er eine Durchführung in 2021 als wünschenswert erachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Vereinbarung, die Ausführung erfolgt nach Vorlage der Genehmigung im HH 2021 oder 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Straßennamens für die künftige Ortsstraße Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, im Baugebiet "Schwetzendorf II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die künftige Erschließungsstraße im Baugebiet „Schwetzendorf II“ wird für die bevorstehenden Arbeiten, wie Vermessung, Dokumentation, Vergabe der Grundstücke etc. ein Straßenname erforderlich. Ein kurzer, prägnanter Name wäre für den künftigen Schriftverkehr usw. aus Sicht der Verwaltung als auch für die künftigen Eigentümer sicher vorteilhaft.

Vorschlag der Verwaltung:
Zur besseren Orientierung wird es für sinnvoll gehalten den neuen Straßennamen den bereits vorhandenen Namen anzupassen. In Schwetzendorf gibt es derzeit folgende Straßenbezeichnungen: Amselweg, Dorfstraße, Kapellenweg, Quellenweg, Bergweg, Am Hirtenacker, Aubergstraße, Fasanenweg und Finkenweg.

Die neueren, untergeordneten Straßen weisen Vogelnamen auf, deshalb wird vorgeschlagen, auch hier einen heimischen Vogelnamen zu verwenden. Es wird daher vorgeschlagen, für das neue Baugebiet (Stichstraße mit ca. 50 m) den Straßennamen „Meisenweg“ zu verwenden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert kurz den Sachverhalt. Aus dem Gemeinderat werden noch weitere Straßennamen vorgeschlagen. So schlägt Gemeinderat Dotzler vor, einen Bezug zum Standort einer ortsansässigen Töpferei herzustellen und schlägt den Straßennamen „Töpferweg“ vor. Gemeinderätin Vetter-Löffert schlägt in diesem Kontext vor, die Straße als „Hafnerweg“ zu bezeichnen, da dies ein historischer Begriff für Töpfer sei. Ein weiterer Vorschlag lautet „Spatzenstich“. Nachdem aus dem Gemeinderat kein weiterer Vorschlag gemacht wird, stellt Bürgermeister Obermeier die Vorschläge zur Abstimmung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die künftige Ortsstraße im neuen Baugebiet „Schwetzendorf II“ den Straßennamen „Hafnerweg“ zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt für die künftige Ortsstraße im neuen Baugebiet „Schwetzendorf II“ den Straßennamen „Meisenweg“ zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt für die künftige Ortsstraße im neuen Baugebiet „Schwetzendorf II“ den Straßennamen „Spatzenstich“ zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 14

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt für die künftige Ortsstraße im neuen Baugebiet „Schwetzendorf II“ den Straßennamen „Töpferwegzu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des einzig mehrheitlichen Abstimmungsergebnisses wird der Straßenname "Meisenweg" vergeben.

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4. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern; Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme für die Lieferjahre 2023 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.

Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag der Gemeinde Pettendorf vor.

Die Gemeinde ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinde während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100% Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50% des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.

Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
• Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
• Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 - 1,2 ct/kWh

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/ Netzbetreiber beschafft.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).

Hinweis:
Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten, Änderungen des Stromliefervertrages o. ä. sind nicht möglich.

Stellungnahme Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung ist der zu betreibende Aufwand (Änderung Lieferant, Neuerfassung der Daten/Objekte, Umstellung der Abrechnungen, usw.) im Rahmen der Bündelausschreibung sehr hoch. Da diese Arbeiten zum Teil bis zu 2 Jahre andauern, bis alles wieder reibungslos läuft, steht eine Neuausschreibung in keiner Relation zu den Einsparungen. Es wäre daher wünschenswert, dass bei dieser Ausschreibung ein passender Anbieter gefunden wird, bei dem man dann evtl. längere Zeit verbleibt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht aufgrund der vorliegenden Zahlen ein weitreichender Konsens dafür, 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote ausschreiben zu lassen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme an der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025

a) „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Beschluss 3

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025

b) „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“

beschafft werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Beschluss 4

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025

c) „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“

beschafft werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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5. Kindergarten St. Margaretha Pettendorf; Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung seitens der Kirche fand am 10.2. 2021 statt. Nach Nachreichung 3er Belegkopien waren keine Beanstandungen festzustellen.
Der Jahresabschluss schloss mit einem Saldo von: + 7225,35 € ab.
Die Belege wurden von der Gemeinde stichpunktartig überprüft, es lagen alle vollständig vor.
Ein Hinweis ergeht bei der Betriebskostenabrechnung: der Jahreswärmeverbrauch erscheint mit 373,21 MWh relativ hoch, im Vergleich benötigt das komplette Schulgebäude 184 MWh/ Jahr.
Die Corona-Sonderausgaben betrugen 1.964,31 €, anteilig verrechnet wurden im HH 1871,71 €.  Anteilig ist hierfür eine Förderung über die Gemeinde beantragt worden. Die Bescheide sind in 2021 bereits eingegangen, die Abrechnung hat mit Belegnachweis zu erfolgen, beantragte CO² - Sensoren wurden bisher nicht beschafft. Die Erstattung ist im HH-jahr 2021 einzuplanen.
Das schwierige Jahr 2020 konnte trotz Corona und der bekannten Personalthematik  kostendeckend gestaltet werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dotzler ist während der Abstimmung abwesend.

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6. Kindergarten St. Margaretha; Haushaltsplan 2021 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der vorliegende Haushalt geht von der Betreuung von 75 Kindern aus, dies – aufgrund der Erfahrungen aus 2020 - unter Vorbehalt der besetzbaren Planstellen.
Bei den Einnahmen kommen Fördermittel für Corona-bedingte Maßnahmen von 1.871,71 € zum Tragen. Bei den kommunalen Zuschüssen wurde der bereits beschiedene Leitungsbonus von 19.017,88 € mit einberechnet. Die übrigen Ansätze orientieren sich an denen des Vorjahres.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass sich nach seinem Kenntnisstand Änderungen abzeichnen, die ggf. Auswirkungen auf den Haushalt 2021 entfalten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des HH 2021 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Hochgrain II, Turl" des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Mail vom 19.02.2021 teilt das Architekturbüro TB Markert namens des Markt Lappersdorf mit, dass der Bauausschuss des Marktes Lappersdorf in seiner Sitzung am 01.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat, den o.g. Bebauungsplan zu ändern.

Der Bauausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 01.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Bebauungsplan „Bebauungsgebiet Hochgrain II, Turl“, Deckblatt Nr. 1, mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde unser Planungsbüro gemäß § 4b BauGB durch den Bauausschuss beauftragt.

Zeitnah zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Bauleitplans liegt in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus des Marktes Lappersdorf (Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 12.02.2021 hingewiesen. Im Namen des Marktes Lappersdorf möchten wir Sie als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange bitten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Bauleitplans Stellung zu nehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Begründung) steht auf der Internetseite des Marktes Lappersdorf unter https://www.lappersdorf.de/rathaus/bekanntmachungenoeffentliche-auslegungen/ zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit.

Um eine Stellungnahme wird bis zum 01.04.2021 an TB|MARKERT, Nürnberg, mail: beteiligung@tb-markert.de gebeten. Sollten wir bis zum Ablauf der Frist nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden, bzw. wird Ihr stillschweigendes Einverständnis angenommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gr Weigl ist während der Abstimmung abwesend.

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen" in Pielenhofen; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.01.2021 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.12.2020 aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes diverse Änderungen beschlossen hat.

Die Planungen wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den beiliegenden Entwürfen bis spätestens 11.03.2021 gebeten.

Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahme Verwaltung:
Die Änderungen in der Fassung vom 18.12.2020 sind in den beigefügten Planunterlagen (RIS) gegenüber dem bisher rechtswirksamen Bebauungsplan in rot markiert. Es wird festgestellt, dass durch die Änderungen Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte 2. Änderungsplanung des Bebauungsplans „An den Klostergründen“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Weigl ist während der Abstimmung abwesend.

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9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö 9

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Gemeinschaftsunterkunft Schloßstraße
In der Gemeinschaftsunterkunft Schloßstraße sind seit Ende Februar wieder zwei Familien untergebracht. Der Helferkreis Asyl Pettendorf hat sich bereits eingebracht und kümmert sich in vorbildlicher Weise um die Menschen.

Gigabitgesellschaft – Laab-Naab Infrastruktur GmbH (LNI)
Derzeit sind 40 von 41 Kommunen des Landkreises Regensburg der LNI beigetreten. Insgesamt sind 48 Kommunen Mitglied bei der LNI. Die LNI nimmt sich nun dem flächendeckenden Vollausbau mit Glasfaser durch das Zusammenwirken der Kommunen in den Landkreisen Regensburg und Neumarkt an.

Vor-Ort-Impfungen in Pettendorf
Der ersten beiden dezentralen Impftermine in der Gemeinde Pettendorf („Impfzentrum Mayerwirt“) wurden insgesamt sehr gut angenommen. Erfreulicherweise gab aus den Reihen der Impflinge eine Vielzahl von positiven Rückmeldungen, insbesondere gilt deren Dank den ehrenamtlichen und freiwilligen Helferinnen und Helfern. Im Landkreis Regensburg liegt die Impfquote bei den Ü80jährigen bei ca. 40 %. Folgetermine für die Zweitimpfung finden am 17. und 18. März statt.


Geplanter Motorboothafen im Bereich Mariaort
Der 1. Motorboot- und Wasserskiclub Regensburg e.V. hat an die Gemeinde Pettendorf eine Anfrage gerichtet, die eine Standortverlagerung des bisherigen Motorboothafens vom Oberen Wöhrd in den Bereich Mariaort vorsieht. Eine weitergehende Auseinandersetzung mit den Anliegen erfolgte noch nicht, jedoch wird seitens der Gemeinde Pettendorf bereits in Frage gestellt, inwieweit die grundsätzlichen wasserrechtlichen Voraussetzungen bestehen.

Supermarkt Reifenthal
Auf Grundlage der Überlegungen eines Investors in Reifenthal ein Baugebiet mit Supermarktstandort zu entwickeln ist der Gemeinde und auch den Gemeinderatsmitgliedern ein Schreiben einer Anliegerin aus Reifenthal zugegangen. Hierin werden zum Standort eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die von planungsrechtlichen Überlegungen bis hin zu Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Verträglichkeit („Konkurrenz Dorfladen“) reichen. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass eine dezidierte Auseinandersetzung mit den Inhalten des Schreibens zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh ist. Gleichzeitig macht er deutlich, dass die Planungshoheit über das Areal ausschließlich bei der Gemeinde Pettendorf, diese vertreten durch den Gemeinderat, liegt. Insoweit liegt es in der Hand des Gemeinderates über die letztliche Entwicklung des Bereiches zu entscheiden. Kommt es zur Bauleitplanung, kann jedermann im Rahmen der baurechtlichen Beteiligungsprozesse Einwendungen vortragen. Diese müssten dann auch vom Gemeinderat behandelt werden. Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, sich mit dem Thema ggf. im Rahmen einer Klausurtagung auseinanderzusetzen.


Anfragen aus dem Gemeinderat:

Baugebiet „Auf der Höhe“
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass im gesamten Baugebiet „Auf der Höhe“ in den Parkstreifen massive Unebenheiten und Löcher aufgetreten sind. Hier sollte durch das Auftragen von Schotter für Abhilfe gesorgt werden. Des Weiteren weist Gemeinderat Manz darauf hin, dass im Roseggerweg ein kaputter (Straßen-)Baum steht. Erforderlich sei zudem der Rückschnitt von „gemeindlichen“ Sträuchern, die in die Grundstücke wuchern.  

Müllablagerungen an der R39
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass die regelmäßigen Müllablagerungen im Bereich der R39 für mittlerweile für weitreichendes Unverständnis und zunehmende Verärgerung in allen Teilen der Bevölkerung sorgen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass der abgelagerte Müll auf mögliche Spuren zur Herkunft untersucht werde und weist vorsorglich darauf hin, dass bei Ermittlung der Täter*in weitreichende, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden, da es sich um ein Umweltdelikt handelt.

     

Datenstand vom 27.04.2021 12:46 Uhr