Datum: 18.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 923/6, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
2 Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 3 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)
3 Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 5 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)
4 Neubau eines Einfamilienhauses (Tektur) auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 Tfl. in der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchfeld - Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)
5 Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung mit max. 30 cm Höhe auf den Fl.Nrn. 1115, 1119/2, 1120/2, 1123, 1124 und 1125 jeweils Teilfläche, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)
6 Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Stützmauer mit 0,30 m auf Fl.Nr. 68/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 16 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bürgermeister-Eichhammer-Straße, Pettendorf)

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1. Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 923/6, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus (11,24 x 9,99 m) mit einem Walmdach (DN 20°) sowie einer Garage (6,50 x 6,58 m) mit einem Flachdach zu errichten.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserentsorgung ist als ebenfalls gesichert zu betrachten. Für das Grundstück wurde bei der Kanalisation bereits ein Grundstücksanschluss vorgesehen, dieser ist entsprechend zur verwenden.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, es liegen alle Unterschriften vor.

Hinweis Bürgermeister:
Zur Dachform wird festgestellt, dass im Ortsteil Adlersberg bisher keine abweichenden Dachformen vorhanden sind. Dies wurde in den bisherigen Bebauungsplänen extra berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Einziger Anlass zur Diskussion war das Walmdach, was mehrheitlich als nicht tragbar gesehen wurde.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauvorhaben grundsätzlich sein Einvernehmen. Als Dachform ist jedoch ein Satteldach zu wählen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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2. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 3 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner letzten Sitzung mit diesem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen und war mit der erforderlichen Befreiung (Doppelhaus statt Einfamilienhaus) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Zur Sicherung der Erschließung Straße, Kanal ist noch der Abschluss eines verbindlichen, städtebaulichen Vertrags in Form eines Erschließungsvertrags mit der Gemeinde erforderlich.
  2. Auf die Aussagen des WZV Naab-Donau-Regen vom 17.02.2021 wird verwiesen.

Nach Behandlung durch den Bauausschuss wurden die Unterlagen der Genehmigungsbehörde, Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg, zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 25.02.2021, ergänzt durch Mail vom 03.03.2021, teilt die Bauabteilung des LRA mit, dass das Vorhaben in folgenden Punkten auch noch von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, diese sind zu beantragen und zu begründen, sowie durch die Gemeinde noch beschlußmäßig zu behandeln sind:
  1. Überschreitung der max. Wandhöhe von 6,00 m und
  2. Drehung der Firstrichtung.

Folgende Befreiungen sind daher noch erforderlich:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan
Wandhöhe Hauptgebäude
max. 6,00 m
6,72 m
Firstrichtung
Parallel zur Gebäudelängsseite
Drehung

Das beauftragte Architekturbüro Kraus + Klauss, Nürnberg, hat mit Schreiben vom 26.02.2021 die Abweichungen/Befreiungen beantragt und begründet.

Erschließung:
Zur Erschließung wird auf den Sachvortrag vom 18.02.2021 verwiesen, der unverändert weiter gilt.

Nachbarbeteiligung:
Siehe auch hier den unveränderten Sachvortrag vom 18.02.2021.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Wandhöhe und Drehung Firstrichtung) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die im Beschluss vom 18.02.2021 genannten Voraussetzungen (siehe Sachverhalt) haben weiterhin Fortbestand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 5 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner letzten Sitzung mit diesem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen und war mit der erforderlichen Befreiung (Doppelhaus statt Einfamilienhaus) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Zur Sicherung der Erschließung Straße, Kanal ist noch der Abschluss eines verbindlichen, städtebaulichen Vertrags in Form eines Erschließungsvertrags mit der Gemeinde erforderlich.
  2. Auf die Aussagen des WZV Naab-Donau-Regen vom 17.02.2021 wird verwiesen.

Nach Behandlung durch den Bauausschuss wurden die Unterlagen der Genehmigungsbehörde, Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg, zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 25.02.2021, ergänzt durch Mail vom 03.03.2021, teilt die Bauabteilung des LRA mit, dass das Vorhaben in folgenden Punkten auch noch von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, diese sind zu beantragen und zu begründen, sowie durch die Gemeinde noch beschlußmäßig zu behandeln sind:
  1. Überschreitung der max. Wandhöhe von 6,00 m und
  2. Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenzen.

Zu dem Carport wird festgestellt, dass das Grundstück nur über einen Carport verfügt, der sich innerhalb der Baugrenzen befindet. Der weiter Stellplatzbedarf wird über offene Stellplätze im …. nachgewiesen.

Folgende Befreiungen sind daher noch erforderlich:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan
Wandhöhe Hauptgebäude
max. 6,00 m
6,72 m
Dachüberstand Traufe
max. 0,50 m
2,00 m (nur SW)

Das beauftragte Architekturbüro Kraus + Klauss, Nürnberg, hat mit Schreiben vom 26.02.2021 die Abweichungen/Befreiungen beantragt und begründet.

Erschließung:
Zur Erschließung wird auf den Sachvortrag vom 18.02.2021 verwiesen, der unverändert weiter gilt.

Nachbarbeteiligung:
Siehe auch hier den unveränderten Sachvortrag vom 18.02.2021.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Wandhöhe und Dachüberstand Traufe im Südwesten) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden, sollte für den Carport dennoch eine Befreiung erforderlich sein, wird auch diese erteilt. Die im Beschluss vom 18.02.2021 genannten Voraussetzungen haben weiterhin Fortbestand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses (Tektur) auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 Tfl. in der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchfeld - Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 16.07.2020 und beschloss, dem Bauvorhaben sein Einvernehmen zu erteilen und war mit der erforderlichen Befreiung zur Drehung der Firstrichtung des Gebäudes einverstanden.

Zum Vorhaben neu:
Das bereits genehmigte Einfamilienhaus soll nun teilweise unterkellert (5,99 x 5,99 m) werden, die restliche Fläche soll als Freisitz dienen. Dem Antrag vom 28.02.2021 liegen zwei Anträge auf Befreiung bei, die wie folgt begründet werden:
Erhöhen des Kniestocks auf 1,15 m
Im Bebauungsplan ist ein Kniestock von Sattel- und Pultdächern von maximal 75 cm vorgesehen. Das Erhöhen ist verträglich, da die maximal zulässige talseitige Wandhöhe nicht überschritten wird.
Drehen der festgesetzten Firstrichtung
Diese Befreiung wurde bereits erteilt und am 26.08.2020 baurechtlich genehmigt. Warum diese noch einmal beantragt wird ist nicht nachvollziehbar.

Stellungnahme Verwaltung:
Mittlerweile befasst sich der Bauausschuss nun bereits zum siebten Mal seit 2015 mit einem Vorhaben auf diesem Grundstück. In dieser Zeit waren etliche Firmen involviert und verschiedene Planer tätig.

Zur Unterstellung, von der Bauverwaltung (Herr Putz) der Gemeinde wurde die Auskunft erteilt, dass entgegen der allgemeinen Definition der Kniestock anders gemessen wird, wird Abstand genommen, zumal das planerische Ergebnis ohnehin das gleiche ist (innen 0,75 m, außen 1,15 m). Auch die erneute Beantragung der Firstrichtung, obwohl bereits genehmigt, ist ebenfalls unnötig im erneuten Antragsverfahren.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die o.g. Anträge auf Befreiung am 28.02.2021 erstellt wurden, am 03.03.2021 wurde jedoch erst der Bebauungsplan zur Einsichtnahme angefordert, welcher am 05.03.2021 übersandt wurde. Wann und wie die Auskunft zum Kniestock erteilt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Abschließend wird festgestellt, dass für die Tektur (teilweise Unterkellerung und Erhöhung des Kniestocks von 50 cm auf 75 cm) keine weiteren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Lärchenweg“ erschlossen, die Erschließung Wasser bzw. Abwasser ist gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarunterschriften liegen, wie bereits beim vorangegangenen Antrag, unvollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Tektur sein Einvernehmen und ist, sofern erforderlich, mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung mit max. 30 cm Höhe auf den Fl.Nrn. 1115, 1119/2, 1120/2, 1123, 1124 und 1125 jeweils Teilfläche, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.

Zu den Grundstücken:
Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 320.767 m², beantragt zur Auffüllung sind ca. 38.240 m².

Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 38.240 m² x 0,3 m = 11.472 m³ x 1,33 = 15.257,76 to / 15 to. = rd. 1.017 Lkw`s

Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die Kreisstraße R 39 und Ortsstraße „Zum Aichahof“ zu erfolgen. Die Maßnahme muss bis spätestens zum Baubeginn der Straßenbaumaßnahme in Aichahof im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen sein. Die vorgesehene Umleitungsstrecke steht für derartigen Schwerlastverkehr nicht zur Verfügung und ist darauf auch nicht ausgelegt.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
  1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
  2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
  3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
  4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erklärte, dass die im Sachverhalt genannten und zu erwartenden Lkw`s seiner Meinung nach zu viel sind. Die beantragten Flächen werden sich zwar durch entsprechende Auflagen noch entsprechend reduzieren, aber die Belastung für den Ortsteil wird dadurch unwesentlich geringer. Angesprochen wurden noch seltene Tierpopulationen, die lt. Bürgermeister Obermeier aber von der Fachbehörde (Untere Naturschutzbehörde) im Genehmigungsverfahren zu würdigen sind.

Nachdem keine einheitliche Meinung im Bauausschuss erkennbar war, schlug Bürgermeister Obermeier vor, über die drei Teilflächen einzelnen abzustimmen:

Teilfläche 1 (Fl.Nrn. 1115, 1119/2, 1120/2):  6 : 0 Stimmen

Teilfläche 2 (Fl.Nrn. 1124 u. 1125):  5 : 1 Stimmen

Teilfläche 3 (Fl.Nrn 1122, 1123, 1125):  1 : 5 Stimmen

Damit wurde die Teilfläche 3 abgelehnt. Abschließend stellte er noch die nachfolgenden, allgemeinen Bedingungen zur Abstimmung:

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
  2. Die Maßnahme muss bis spätestens zum Baubeginn der Straßenbaumaßnahme in Aichahof im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen sein.
  3. Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

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6. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Stützmauer mit 0,30 m auf Fl.Nr. 68/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 16 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bürgermeister-Eichhammer-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt an der südlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 68/3 eine Stützmauer mit einer max. Höhe von 0,30 m zu errichten, die Ausführung ist mit Betonfertigelementen geplant.

Das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude wurden in den letzten Jahren bereits mehrfach bei Starkregenereignissen in Mitleidenschaft gezogen. Ursache war wild abfließendes Oberflächenwasser, welches über den Bereich, der nun mit der geplanten Stützmauer (Schutzmauer) abgesichert werden soll, eingedrungen ist.

Ein weiterer Aspekt für diese Stützmauer ist die Befestigung des Hanges, der durch die o.g. Ereignisse auch immer wieder ausgeschwemmt wird und dadurch an Stabilität verliert. Da im Bebauungsplan hinsichtlich der verwendenden Materialien der Stützmauer nichts vorgegeben ist, wird die Ausführung mit Betonfertigteilelementen bevorzugt, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bürgermeister-Eichhammer-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung ist gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Unterschriften liegen nur teilweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2021 20:14 Uhr