Datum: 15.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Neubau eines landwirtschaftlichen Garagen- und Lagergebäudes auf Fl.Nr. 908/2, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
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2 |
Ausbau eines Dachraumes des landwirtschaftlichen Nebengebäudes als Ferienwohnung auf Fl.Nr. 908/2, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
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3 |
Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 377, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
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4 |
Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau von 4 Wohnungen mit Carportanlage auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)
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5 |
An- und Umbau an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 1046/3, Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)
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6 |
Errichtung von 2 Gauben mit Abbruch der Bestandsgauben auf Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
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7 |
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Statische Sicherung der Kirchhofmauer auf Fl.Nr. 55, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
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8 |
Pultdachanbau an bestehende Scheune auf Fl.Nr. 33/1, Gemarkung Kneiting (Kapellenplatz, Kneiting)
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9 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Aufbau eines Satteldaches auf eine bestehende Garage auf Fl.Nr. 48/39, Gemarkung Pettendorf, Parz. 17 im BG "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)
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10 |
Antrag auf Nutzungsänderungen: Mietwohnung im KG wird Ergotherapiepraxis und bestehende Ergotherapiepraxis im EG wird wieder Mietwohnung auf Fl.Nr. 28/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 63 im Bebauungsplan "Am Weingert" (Am Weingert, Pettendorf)
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11 |
Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise auf Fl.Nr. 66/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 1 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" - 4. Änderung (Alte Straße, Kneiting)
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12 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle 3 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" - 4. Änderung (Alte Straße, Kneiting)
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13 |
Anbau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 94/24, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 11 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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1. Neubau eines landwirtschaftlichen Garagen- und Lagergebäudes auf Fl.Nr. 908/2, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Garagengebäude in den Ausmaßen von 10,00 x 7,50 m, einer mittleren Wandhöhe von 3,25 m und einem Pultdach zu errichten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Stellungnahme Verwaltung:
Die beantragte Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ist nicht möglich, da das Vorhaben nicht von dessen Regelung erfasst ist. Eine Verfahrensfreiheit gemäß Art. 57 Abs. 1 Nrn. 1 b) oder 1 c) sowie Abs. 2 Nr. 1 BayBO ist ebenfalls nicht gegeben. Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 09.04.2021 in Kenntnis gesetzt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Es soll versucht werden, das zu erwartende Niederschlagswasser des künftigen Vorhabens auf dem Grundstück zu versickern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Ausbau eines Dachraumes des landwirtschaftlichen Nebengebäudes als Ferienwohnung auf Fl.Nr. 908/2, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Es ist geplant, einen Teil des Dachraums des bestehenden Nebengebäudes mit einer Fläche von 10,10 x 6,37 m als Ferienwohnung auszubauen. Mit geplant ist die Errichtung von 2 Schleppgauben (DN 15°).
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 1 Stellplatz (39,5 m² Wohnfläche) zu führen. Dieser wird nachgewiesen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Stellungnahme Verwaltung:
Die beantragte Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ist nicht möglich, da das Vorhaben nicht von dessen Regelung erfasst ist. Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 09.04.2021 in Kenntnis gesetzt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 377, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Zur Umsetzung des Vorhabens wird zunächst das bestehende Wohnhaus abgebrochen, die Beseitigungsanzeige liegt dem Antrag bei. Als Ersatzbau ist geplant ein Zweifamilienhaus in den Ausmaßen von 14,49 x 11,115 m mit einem Carport (6,00 x 6,50 m) zu errichten. Als Dachform soll ein Satteldach, DN 40°, zur Ausführung kommen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung (nur Schmutzwasser) ist gesichert.
Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen zu führen. Dies wird gemäß den vorgelegten Unterlagen (2 im Carport / 2 offene Stellplätze) nachgewiesen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau von 4 Wohnungen mit Carportanlage auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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15.04.2021
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt stellt Bürgermeister Obermeier fest, dass er wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.
7 : 0 Stimmen
Der anwesende Zweite Bürgermeister Ludwig Bink übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.07.2020 mit einer Bauvoranfrage auf Neubau einer Reihenhausgruppe, bestehend aus 3 Reihenhäusern, und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid am 24.08.2020, Az. S 43-2020-1285.
Zum vorgelegten Antrag:
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Vorbescheid vom 24.08.2020
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Bauantrag vom 26.03.2021
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Vorhaben
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Reihenhausgruppe, 3 Häuser
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Neubau von 4 Wohnungen
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Größe Hauptbaukörper
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21,00 x 10,00 m
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20,70 x 11,74 m
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Bauweise
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E+D oder E+1+D
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E+1+D
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Kniestock
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max. 0,30 m
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0,50 m
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Wandhöhe / Firsthöhe
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6,30 / 10,30 m
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6,15 / 10,73 m
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Dachform
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Satteldach
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Satteldach
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Dachneigung
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38°
|
38°
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Breite Gauben
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max. 1/3 Länge des jeweiligen Hauses
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ca. ½ des jeweiligen Hauses
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Größe Carport
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3 Carports bzw. Garagen + 1 Stellplatz
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20,48x 5,24 m
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Dach Carport
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begrünt
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extensiv begrünt (DN 3°)
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Stellplätze
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6
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8
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GRZ
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BauNVO: 0,6
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0,55
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GFZ
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BauNVO: 1,2
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0,76
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Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hauptstraße“, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage über den bestehenden Anschluss (Mischsystem) ist gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage ist lt. Auskunft WZV vom 13.04.2021 ebenfalls sichergestellt.
Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 8 Stellplätzen zu führen. Dies wird gemäß den vorgelegten Unterlagen nachgewiesen, allerdings wird die Carportanlage mit einem Stauraum von 1,00 m geplant. Der Stauraum vor Garagen muss nach § 5 Abs. 7 dieser Satzung 5,00 m betragen, Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden.
Den Unterlagen liegt eine Stellungnahme der Deutschen Verkehrswacht vom 22.02.2021 bei, auf diese wird verwiesen (Anlage KiC).
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Die geplante Carportanlage mit einer Länge von 20,48 m parallel zur Hauptstraße erschien den BA-Mitgliedern als zu massiv. Die Lösung im Vorbescheid, mit Verteilung der Garagen/Stellplätzen auf verschiedene Bereiche des Grundstücks, wird nach wie vor bevorzugt und war auch mit Entscheidungsgrundlage bei der Bauvoranfrage.
Auslöser dieser Massivität ist natürlich auch die Erhöhung der Wohneinheiten von 3 in der Bauvoranfrage auf nun 4 im Antrag auf Baugenehmigung, so BA-Mitglied Dotzler. Diese Meinung wurde mehrheitlich geteilt.
Beschluss 1
Aufgrund der Diskussion um die geplante Carportanlage und die geplanten Wohneinheiten stellt Bürgermeister Bink das Gebäude mit 4 Wohnungen und die Carportanlage getrennt zur Abstimmung:
a) Der Bauausschuss erteilt dem Neubau von 4 Wohnungen sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Beschluss 2
b) Der Bauausschuss erteilt der Carportanlage sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung hinsichtlich der Stauraumtiefe einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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5. An- und Umbau an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 1046/3, Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
|
15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Zu den Umbauten am Bestandsgebäude ist ein Anbau in den Ausmaßen von 9,615 x 9,365 m sowie einer zusätzlichen Garage in den Ausmaßen von ca. 6,01 x 5,07 m geplant.
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Blumenstraße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein weiterer Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen zu führen. Dies wird gemäß den vorgelegten Unterlagen (Garage + offener Stellplatz) nachgewiesen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3
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6. Errichtung von 2 Gauben mit Abbruch der Bestandsgauben auf Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
|
15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Zur besseren Nutzbarkeit des Dachgeschosses wird beabsichtigt die bestehenden Gauben abzubrechen und durch zwei Schleppgauben (DN 11°) zu ersetzen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Keltenstraße“ und die Privatstraße Fl.Nr. 22/1, Gemarkung Kneiting, erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Stellplatzbedarf:
Durch das Vorhaben wird kein weiterer Stellplatzbedarf ausgelöst.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Statische Sicherung der Kirchhofmauer auf Fl.Nr. 55, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
|
15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.11.2020 mit dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG) zum Anlegen von Schürfgruben am Turm bzw. an der Kirchhofmauer und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen.
Begründung zum Antrag vom 01.04.2021:
Die Kirchhofmauer an der östlichen Grundstücksgrenze weist im Bereich des angrenzenden Stadels Ausbauchungen auf und drückt bereits auf die, direkt an die Wand anschließende, Holzkonstruktion. Eine durchgeführte Sondierungsöffnung zeigte eine unzureichende Einbindetiefe der Kirchhofmauer in das Erdreich auf, was eine zeitnahe statische Stabilisierung dringend erforderlich macht.
Es wird nun beabsichtigt, die statische Sicherung der Kirchhofmauer im vorbeschriebenen Bereich wie folgt durchzuführen:
- Abgraben an der Mauer bis zur Fundamentsohle an 4 Stellen,
Setzen von Mauerankern und Herstellen von 4 Betonstützkörpern,
Verfüllen der Resthöhe und Wiederherstellen des Kleinsteinpflasters.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraßen „Margarethenstraße“ bzw. „Martin-Klob-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der beantragten Erlaubnis sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Pultdachanbau an bestehende Scheune auf Fl.Nr. 33/1, Gemarkung Kneiting (Kapellenplatz, Kneiting)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
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15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Pultdach (DN 10°) in den Ausmaßen von 9,90 x 4,50 m zu errichten. Die geplante Höhe beträgt 3,61 bzw. 4,40 m direkt am Gebäude.
Die erforderlichen Abstandsflächen können teilweise nicht auf dem eigenen Grundstück eingehalten werden. Die Übernahmeerklärung der Eigentümerin der Fl.Nr. 193, Gemarkung Kneiting, liegt vor, die Übernahme der Abstandsflächen auf öffentlichen Grund wird durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO legitimiert.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Kapellenplatz“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich, die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Anschluss zu erfolgen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Anschluss zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Antrag auf isolierte Befreiung: Aufbau eines Satteldaches auf eine bestehende Garage auf Fl.Nr. 48/39, Gemarkung Pettendorf, Parz. 17 im BG "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
|
15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Es ist geplant, auf einer bestehenden Garage (Flach- bzw. leichtes Pultdach DN 3°) das Dach wegen Undichtigkeit mit einem Satteldach DN 33° zu ersetzen. Die Ausmaße der bestehenden Garage betragen 9,65 x 6,03 m. Im Bebauungsplan ist in den zeichnerischen Festsetzungen für Garagen ein Flachdach vorgeschrieben, es ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich.
Beantragt ist das Vorhaben als isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da das Vorhaben aber nicht den Vorgaben der Verfahrensfreiheit entspricht (Fläche mehr als 50 m², Länge an der Grundstücksgrenze mehr als 9,00 m) ist eine isolierte Befreiung nicht möglich, es ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Der Fehler liegt nicht beim Antragsteller, sondern beim Bauamt, da eine unrichtige Auskunft über das erforderliche Verfahren erteilt wurde.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Friedrichstraße“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich bzw. die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Kanalanschluss zu erfolgen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Das erforderliche Baugenehmigungsverfahren ist einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Nutzungsänderungen: Mietwohnung im KG wird Ergotherapiepraxis und bestehende Ergotherapiepraxis im EG wird wieder Mietwohnung auf Fl.Nr. 28/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 63 im Bebauungsplan "Am Weingert" (Am Weingert, Pettendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
|
15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.02.2017 mit der Nutzungsänderung der Mietwohnung im EG zu Praxisräumen und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen und war mit einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Nun ist geplant, die Praxis in das KG zu verlegen, dadurch ergibt sich zum einen ein barrierefreier Zugang und zum anderen wird die Praxis größer (90 m²). Die erforderliche Betriebsbeschreibung liegt den Antragsunterlagen bei. Die Räume im EG sollen dann wieder als Mietwohnung genutzt werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Weingert“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich bzw. die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Kanalanschluss zu erfolgen.
Stellplatzbedarf:
Die Praxis wird von der Antragstellerin und einer Mitarbeiterin betrieben, sie erreichen beide die Praxis fußläufig. Patientenverkehr findet nur einzeln statt. Derartige Betriebe/Praxen haben gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung in Verbindung mit der GaStellV zwei Stellplätze nachzuweisen, diese werden vor dem Gebäude zur Verfügung gestellt.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11. Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise auf Fl.Nr. 66/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 1 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" - 4. Änderung (Alte Straße, Kneiting)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
|
15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Die Verwaltung befasste sich bereits mit einer informellen Anfrage zu dem Vorhaben am 08.03.2021 und stellte hinsichtlich der Verringerung der Carportbreite und der damit einhergehenden Verschiebung des Hauptgebäudes um ca. 2,00 m nach Norden, der geänderten Bauweise mit einer Dachneigung von 22° die angefragte/n Befreiung/en in Aussicht. Die Abweichungen/Befreiungen sind schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Es ist nun geplant ein Hauptgebäude in den Ausmaßen von 11,00 x 10,84 m und einem Carport (9,00 x 6,68 m) zu errichten. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Grundsätzliches: Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass für die Vorhaben eine GRZ von 0,3 und eine max. Fläche von 100 m² für das Hauptgebäude vorzusehen ist. In der Praxis hat sich dies als nicht sinnvoll bzw. praktikabel gezeigt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, Bauleitplanung, wurde von der Verwaltung daher festgelegt, dass nur die Festsetzung hinsichtlich der GRZ in diesem Teilbereich des Bebauungsplanes Anwendung findet.
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Bebauungsplan
|
Bauantrag
|
Bauweise
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E+D
|
E+I
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Dachneigung
|
36 – 43°
|
22°
|
|
|
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Situierung Hauptgebäude
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Überschreitung der Baugrenzen im Norden um ca. 2,00 m
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Situierung Garage
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Überschreitung des Baufeldes im Westen um ca. 5,50 m
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|
|
Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich beantragt, der Antrag mit Begründung liegt den Unterlagen bei.
Erschließung:
Das Grundstück ist über die Ortsstraße „Alte Straße“ und über die Privatstraße Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, straßenmäßig erschlossen, das erforderliche Geh- und Fahrtrecht ist vorhanden. Die öffentliche Abwasserbeseitigung wird derzeit hergestellt, die Wasserversorgung befindet sich derzeit ebenfalls im Bau und ist durch eine Sondervereinbarung mit dem WZV Naab-Donau-Regen und dem Erschließungsträger gesichert.
Stellplatzbedarf:
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.V.m. der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen je Wohneinheit zu führen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist dies nicht zweifelsfrei erkennbar. Der zweite Stellplatz sollte auch als solcher bezeichnet werden und nicht nur als zweite Zufahrtsmöglichkeit.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bauweise, Abweichung Dachneigung, Überschreitung Baugrenzen Hauptgebäude und Überschreitung Baufeld Garage) einverstanden. Bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes ist noch der Stellplatznachweis für den 2. Stellplatz zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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12. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle 3 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" - 4. Änderung (Alte Straße, Kneiting)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
4. Bauausschuss
|
15.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss/Verwaltung befasste sich bereits mit einer Bauvoranfrage zu dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 19.11.2020 und beschloss, hinsichtlich der Dachneigung (20-25°) und der Erweiterung der Garagenfläche um 4 m nach Norden die angefragte/n Befreiung/en in Aussicht zu stellen.
Es ist geplant ein Hauptgebäude in den Ausmaßen von 12,115 x 10,115 m und einer Garage mit 8,74 x 7,74 m zu errichten. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Grundsätzliches:
Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass für die Vorhaben eine GRZ von 0,3 und eine max. Fläche von 100 m² für das Hauptgebäude vorzusehen ist. In der Praxis hat sich dies als nicht sinnvoll bzw. praktikabel gezeigt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, Bauleitplanung, wurde von der Verwaltung daher festgelegt, dass nur die Festsetzung hinsichtlich der GRZ in diesem Teilbereich des Bebauungsplanes Anwendung findet.
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Bebauungsplan
|
Bauantrag
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Bauweise (max. 2 VG)
|
E+D
|
E+I
|
Wandhöhe (talseitig)
|
max. 6,35 m
|
5,90 m
|
Dachneigung
|
36 – 43°
|
25°
|
Dacheindeckung
|
rot oder rotbraun
|
anthrazit
|
|
|
|
Situierung Garage
|
Überschreitung der Baugrenzen im Süden um ca. 2,00 m,
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|
dadurch verbleibt eine Stauraumtiefe von 4,895 m
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|
|
|
Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich beantragt, der Antrag mit Begründung liegt den Unterlagen bei.
Erschließung:
Das Grundstück ist über die Ortsstraße „Alte Straße“ und über die Privatstraße Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, straßenmäßig erschlossen, das erforderliche Geh- und Fahrtrecht ist vorhanden. Die öffentliche Abwasserbeseitigung wird derzeit hergestellt, die Wasserversorgung befindet sich derzeit ebenfalls im Bau und ist durch eine Sondervereinbarung mit dem WZV Naab-Donau-Regen und dem Erschließungsträger gesichert.
Stellplatzbedarf:
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.V.m. der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen je Wohneinheit zu führen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist dies nachgewiesen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bauweise, Dachneigung, Dacheindeckung, Überschreitung Baugrenzen Garage) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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13. Anbau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 94/24, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 11 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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15.04.2021
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Es ist vorgesehen, die bestehende Terrasse an der Westseite des Gebäudes zu überdachen. Das geplante Konstrukt hat die Ausmaße von 7,32 x 4,43 m. Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes war hier nicht möglich, da das Vorhaben von den Vorgaben des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) der BayBO (verfahrensfreie Terrassenüberdachung mit max. 30 m² Fläche und max. 3,00 m Tiefe) abweicht und außerdem die Baugrenzen überschritten werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ straßenmäßig erschlossen, die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung sind für dieses Vorhaben nicht relevant.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung Baugrenzen) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2021 20:20 Uhr