Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erneute Beratung und Beschlussfassung über a) Neubau von 4 Wohnungen mit 8 Stellplätzen bzw. b) Neubau von 4 Wohnungen mit geteilter Carportanlage jeweils auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf);
2 Anbau durch die Verlängerung eines bestehenden Hauses auf Fl.Nr. 78/1 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf (Auf der Höhe, Pettendorf)
3 Errichtung eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 697, Gemarkung Pettendorf (in Günzenried)
4 Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Holzzauns als Sichtschutz mit einer Höhe von 1,80 m auf Fl.Nr. 94/48, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 23 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
5 Auffüllen von Ackerflächen zur Bodenverbesserung auf Fl.Nr. 249, Gemarkung Kneiting
6 Neugestaltung des Freizeitgeländes auf Fl.Nr. 118, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
7 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Einzelgarage auf Fl.Nr. 342/1, Gemarkung Pettendorf (in Eibrunn)
8 Antrag auf Nutzungsänderung: Wohnung im EG wird gewerblich (Büroräume) genutzt, Fl.Nr. 38, Gemarkung Pettendorf (Martin-Klob-Straße, Pettendorf)
9 Neubau eines Nebengebäudes auf Fl.Nrn. 22/5 und 22/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 82 im Baugebiet "Am Weingert" (Talweg, Pettendorf)

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1. Erneute Beratung und Beschlussfassung über a) Neubau von 4 Wohnungen mit 8 Stellplätzen bzw. b) Neubau von 4 Wohnungen mit geteilter Carportanlage jeweils auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 15.04.2021 mit o.g. Bauvorhaben und beschloss einstimmig sowohl dem Neubau von 4 Wohnungen als auch der Errichtung der ursprünglich geplanten Carportanlage sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Auf den weiteren Sachverhalt der Sitzung wird Bezug genommen.

Auf Wunsch des Bauherrn wurden die Antragsunterlagen an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Regensburg, weitergeleitet. Das Landratsamt Regensburg hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass hinsichtlich der Carportanlage das Einvernehmen nicht ersetzt werden kann (Satzung der Gemeinde, Brandschutz). Diese Gründe liegen nun nicht mehr vor.

Um dennoch eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, legte der Bauherr per Mail zwei weitere Alternativen vor, die sich im Vergleich zum Vorbescheid und der bisherigen Antragstellung wie folgt darstellen:


Vorbescheid vom 24.08.2020
Bauantrag vom 26.03.2021
Variante 1 vom 03.05.2021
Variante 2 vom 03.05.2021
Vorhaben
Reihenhausgruppe, 3 Häuser
Neubau von 4 Wohnungen
Neubau von 4 Wohnungen
Neubau von 4 Wohnungen
Größe Hauptbaukörper
21,00 x 10,00 m
20,70 x 11,74 m
20,70 x 11,74 m
20,70 x 11,74 m
Bauweise
E+1+D
E+1+D
E+1+D
E+1+D
Dachneigung
38°
38°
38°
38°
Größe Carport

5,24 x 20,48 m
nur Stellplätze
Aufteilung in 3 Einheiten
Dach Carport
begrünt
extensiv begrünt (DN 3°)
---
begrünt
Stellplätze
6
8
8
8
GRZ
BauNVO: 0,6
0,55
0,60
0,65
GFZ
BauNVO: 1,2
0,76
0,76
0,76

Stellungnahme Verwaltung:
Im Vergleich zum Antrag vom 26.03.2021 wird festgestellt, dass sich am Hauptbaukörper nichts verändert hat.

Zur Lösung der Stellplatzproblematik ist bei der Variante 1 nur die Errichtung von offenen Stellplätzen vorgesehen, bei der Variante 2 werden diese zum Teil/vollständig überdacht. Die Variante 2 erscheint aus pragmatischer Sicht die sinnvollere, da mit dieser Variante die Stellplatzthematik gelockerter erscheint und die ggfs. später kommenden Carports planerisch gleich miterfasst werden.

Anzumerken ist, dass die 4 einzelnen Wohneinheiten durch Luft-/Wärmepumpen beheizt werden sollen, dadurch entsteht für den nördlichen Nachbarn ggfs. eine schalltechnische Belastung, die über einen aktiven Schallschutz gelöst werden kann.

Die Verwaltung stellt abschließend fest, dass es keinen bauplanungsrechtlichen Grund gibt, dem Vorhaben das Einvernehmen zu verweigern.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Meyer befürwortet die Variante 2, da diese die Carports planerisch miterfasst und aufgelockert wirkt. BA-Mitglied Bosl schließt sich dieser Meinung an.

Beschluss

zu a): Der Bauausschuss erteilt der Variante 1 sein Einvernehmen.

0 : 7 Stimmen

zu b): Der Bauausschuss erteilt der Variante 2 sein Einvernehmen. Die geplanten Asphalt- bzw. Pflasterflächen sind, soweit möglich, wasserdurchlässig, z.B. mit Rasengittersteinen zu befestigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ausschlussbeschluss: Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt stellt Bürgermeister Obermeier fest, dass er wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. 6 : 0 Stimmen (Stellv. BA-Mitglied Muehlenberg war zum Zeitpunkt dieser Abstimmung noch nicht im Raum). Der anwesende zweite Bürgermeister Ludwig Bink übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

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2. Anbau durch die Verlängerung eines bestehenden Hauses auf Fl.Nr. 78/1 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf (Auf der Höhe, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, das bestehende Gebäude in den Ausmaßen von 5,15 x 3,40 m auf zwei Ebenen zu erweitern. Im EG soll auf der Fläche ein bestehendes Kosmetik- und Nagelstudio erweitert werden, im OG soll die Fläche (13,50 m²) als zusätzliche Wohnfläche genutzt werden. Die nachgewiesenen und auch vorhandenen 4 Stellplätze vor dem Gebäude werden dadurch nicht beeinträchtigt, der Stellplatznachweis ist damit nach wie vor erfüllt.

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan als „Private Grünfläche (außerhalb Baugrenze)“ dargestellt. Es ist hierzu eine Befreiung erforderlich. Der erforderliche Antrag nebst Begründung liegt nicht bei, ist daher bis zur Weitergabe an das Landratsamt nachzureichen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Auf der Höhe“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, ist jedoch nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Der erforderliche Antrag auf Befreiung nebst Begründung ist bis zur Weitergabe an das Landratsamt nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 697, Gemarkung Pettendorf (in Günzenried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge eines bauaufsichtlichen Verfahrens auf dem Nachbargrundstück wurde die fehlende Baugenehmigung für den bestehenden Geräteschuppen festgestellt. Dies wird nun nachgeholt. Der Schuppen hat die Außenmaße von 5,34 x 2,48 m inkl. Vordach mit einer max. Höhe von 2,37 m.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße in Günzenried und eine Privatzufahrt erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich bzw. die Abwasserbeseitigung (Oberflächenwasser) muss auf dem Grundstück sichergestellt werden.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, ist jedoch nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Holzzauns als Sichtschutz mit einer Höhe von 1,80 m auf Fl.Nr. 94/48, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 23 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es ist geplant, einen grauen Holzzaun in Form von Holz-Sichtschutzelementen in einer Höhe von 1,80 m entlang des dahinter liegenden Pools auf einer Länge von ca. 20,00 m zu errichten. Begründet wird dies wie folgt:
  • Sichtschutz (Respekt anderer Kulturen und Religionen in Bezug auf die Freizügigkeit beim Baden),
  • Lärmschutz (erhöhte Lärmbelastung durch Baden),
  • Spritzschutz (es handelt sich um einen Süßwasser-Pool. Eigene Pflanzen oder Hecken bzw. die des Nachbarn entlang der Seite des Pools können durch Spritzer vom Poolwasser verätzt werden),
  • Sicherheitsaspekt bei spielenden Kindern oder Tieren (eine Hecke würde im Vergleich zu einer sofortigen Fertigstellung des Zauns mi 1,80 m Höhe einige Jahre dauern, bis diese die Höhe und v.a. die Dichtigkeit erreicht hätte. Durch die sofortige Errichtung kann ggf. ein unglückliches Hineinfallen von Kindern oder Tieren mit verheerenden Folgen verhindert werden. Ein Zaun von lediglich geringerer Höhe könnte von Kindern bestiegen werden),
  • Geländeverlauf (aufgrund der Gartengestaltung, d.h. Aushub des gesamten Gartenbereichs, liegt unser Garten deutlich unterhalb der Ursprungsgeländehöhe.

Festsetzung Bebauungsplan/Gegenstand der Befreiung:
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7a sind Einfriedungen im WA als Zäune ohne Sockel bis 120 cm Höhe zulässig. Hier sind jedoch nur Zäune an der Grundstücksgrenze gemeint, der beantragte Sichtschutz ist teilweise bis zu 1,50 m von der Grundstücksgrenze. Es ist daher eine Befreiung bzgl. einer Bebauung außerhalb der Baugrenzen erforderlich.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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5. Auffüllen von Ackerflächen zur Bodenverbesserung auf Fl.Nr. 249, Gemarkung Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei der zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nr. in der Gemarkung Kneiting, handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Die zur Genehmigung beantragte Fläche hat eine gesamte Fläche von ca. 5.500 m², die geplante Auffüllhöhe ist 0,20 m.

Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 5.500 m² x 0,2 m = 1.100 m³ x 1,33 = 1.463 to / 15 to. = rd. 98 Lkw`s

Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu dem Grundstück hat über die Alte Straße bzw. die Mariaorter Straße/Amselbergweg zu erfolgen.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
  1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
  2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
  3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
  4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
  2. Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
  3. Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Neugestaltung des Freizeitgeländes auf Fl.Nr. 118, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat befasste sich bereits mit den grundsätzlichen Entscheidungen zur Neugestaltung des Freizeitgeländes in Kneiting, zuletzt in seiner Sitzung vom 03.12.2020. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert eine Baugenehmigung, diese wird nun formell beantragt. Die wasserrechtliche Problematik hinsichtlich des Überschwemmungsgebiets wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abgearbeitet, Vorgespräche mit dem WWA Regensburg fanden hierzu bereits statt.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung wäre, soweit erforderlich, gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Einzelgarage auf Fl.Nr. 342/1, Gemarkung Pettendorf (in Eibrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Wohngebäude (KfW-Effizienzhaus) mit Keller in E+1-Bauweise in den Ausmaßen von 8,0 x 8,0 m mit einem begrünten Flachdach oder einem Pultdach mit PV-Anlage, sowie einer angrenzenden Einzelgarage zu errichten.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße und den öffentlichen Feld- und Waldweg „Von Eibrunn nach Ebenwies“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist/wäre gesichert.

Stellungnahme Verwaltung:
Der Gemeinderat hat sich in seinen Beratungen zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Eibrunn für klare Grenzen einer möglichen Bebauung entschieden. Die beantragte Fläche ist außerhalb des FNP und widerspricht daher dessen Festsetzungen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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8. Antrag auf Nutzungsänderung: Wohnung im EG wird gewerblich (Büroräume) genutzt, Fl.Nr. 38, Gemarkung Pettendorf (Martin-Klob-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es ist geplant, die Wohnung im Erdgeschoss links künftig als Büroräume für den angrenzenden Betrieb (Fahrradhandel) zu nutzen. Die künftig gewerblich genutzte Fläche beträgt 77,40 m².

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Martin-Klob-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.

Stellplatzbedarf:
Die Nutzung als Büroräume löst einen Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen (4 Mitarbeiter) aus. Diese werden auf dem Grundstück (Hofraum) zur Verfügung gestellt.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Neubau eines Nebengebäudes auf Fl.Nrn. 22/5 und 22/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 82 im Baugebiet "Am Weingert" (Talweg, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Nebengebäude (Holzlege-Geräte-Abstellraum) in den Ausmaßen von 14,00 x 3,00 m mit einer max. Traufhöhe von 3,00 m unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu errichten.

Im o.g. Bebauungsplan sind für diese Parzelle keine Baugrenzen festgesetzt, analog zu bisherigen Vorhaben im Bebauungsplan ist ggfs. jedoch eine Befreiung von den Festsetzungen hierfür erforderlich. Diese wurde vorsorglich beantragt und entsprechend begründet.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Talweg“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich, die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) ist über den bestehenden Grundstücksanschluss sichergestellt.

Nachbarbeteiligung/Abstandsflächenübernahme:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die ebenfalls erforderliche Abstandsflächenübernahme liegt vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 19:30 Uhr