Datum: 10.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:59 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug des LStVG - Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Beratung und Beschlussfassung über das Verbot von Wahl- und Werbeplakaten aus Kunststoff
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 01.04.2021 beantragte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hoheitsgebiet der Gemeinde Wahl- und Werbeplakate aus Kunststoff zu verbieten.
Der Antrag mit Begründung befindet sich in der Anlage zum Beschluss.
Eine mögliche Regelung über das Verbot über eine Plakatier-Verordnung nach dem Art. 28 Abs. 1 LStVG zu erreichen, ist nach h. M. nicht möglich, da die Verordnungsermächtigung keine Einschränkung bezüglich des Materials vorsieht. Des Weiteren können im Einzelfall Regelungen über das Bayerische Straßen- und Wegegesetz sowie die StVO erfolgen. Jedoch fehlen spezielle Ermächtigungsgrundlagen, die die Materialauswahl betreffen. Hier geht es im Wesentlichen um den bestimmungsgemäßen Gemeingebrauch und um die Vermeidung von Eingriffen in den Verkehr, z. B. durch ablenkende Plakate etc.
Da eine gemeindliche Verordnung ohne Ermächtigungsgrundlage einer Normenkontrollklage nicht standhalten würde, ist aus Sicht der Verwaltung vom Verbot von Wahl- und Werbeplakaten aus Kunststoff abzusehen.
Eine Rückfrage bei der Rechtsaufsicht und beim Bayerischen Gemeindetag führte nicht zu neuen Erkenntnissen.
Gleichwohl sind mittlerweile europaweite Regelungen getroffen worden. Betroffen von dem Verbot auf EU-Gebiet ab 2021 sind die folgenden Produkte:
- Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
- Einweg-Plastikteller
- Strohhalme aus Plastik
- Wattestäbchen aus Kunststoff
- Haltestäbe für Luftballons
- Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol
Es ist daher davon auszugehen, dass hier noch weitergehende Regelungen geschaffen werden, die auch den sonstigen Einsatz von sog. „Einwegkunststoffen“ reduziert. Inwieweit hier auch Wahlplakate aus Hohlkammerkunststoffen zählen, ist abzuwarten.
Empfohlen wird, erst nach Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage Regelungen zu treffen.
Unabhängig davon werden die Erlaubnisse zur Plakatierung seitens der Verwaltung (Grundlage hier Bay. Straßen- und Wegegesetz, StVO) mit folgendem Hinweis versehen:
- Wenn möglich, sollten zur Schonung der Umwelt und zur Vermeidung unnötigen Kunststoffabfalls nur Plakatträger aus Holz oder Pappe verwendet werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Es weist in diesem Zusammenhang nochmals auf den Lösungsansatz hin, in dem Verwaltung bereits jetzt auf den Verzicht von Plastikmaterialen in der Plakatierungserlaubnis hinweist. Gemeinderätin Vetter-Löffert informiert, dass sie in eigenen Recherchen ein paar Gemeinden gefunden hat, die einschränkende Regelungen zu Plakaten aus Plastik getroffen haben. Jedoch sei auch dort keine klare Aussage zu den Grundlagen im Kontext mit Wahlplakaten zu eruieren gewesen. Gemeinderat Weigl schlägt vor, dass auf eine klare gesetzliche Vorgabe gewartet werden sollte. Gleichzeitig könnte vor der nächsten Kommunalwahl über mögliche Einschränkungen bei der Plakatierung nachgedacht werden. Gemeinderätin Muehlenberg merkt hierzu an, dass sich überhaupt die Frage stelle, ob so viel plakatiert werden muss. Auch Gemeinderat Pengler macht deutlich, dass er die Notwendigkeit der teilweise übertriebenen Wahlwerbung, insbesondere auch bei der Kommunalwahl, in Frage stellt.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf besteht, schlägt Bürgermeister Bink nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung vor:
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Ein Verbot durch gemeindliche Verordnung oder Satzung werden (derzeit) nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Klosterfelder" in Pielenhofen;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 06.05.2021 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.03.2021 aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes diverse Änderungen beschlossen hat.
Die Planungen wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den beiliegenden Entwürfen bis spätestens 11.06.2021 gebeten.
Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahme Verwaltung:
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gingen per Post am 02.12.2020 ein. Nachdem am 03.12.2020 bereits die reguläre Sitzung des Gemeinderates stattfand, konnte dieser Punkt nicht mehr auf die Tagesordnung genommen und somit nicht behandelt werden. Aus Sicht der Verwaltung bestanden jedoch von Seiten der Gemeinde Pettendorf keine Einwände. Zum Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde um rechtzeitige Vorlage der Unterlagen gebeten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte 1. Änderungsplanung des Bebauungsplans „Klosterfelder“ in Pielenhofen Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 77 "Donaublick II" in Sinzing;
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 77 Allgemeines Wohngebiet „Donaublick II“ in Sinzing beschlossen.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf hiermit als von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und um Stellungnahme gebeten, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.
Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Rückmeldung bis spätestens 05.07.2021 gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans "Hainsacker-Mitte" des Markt Lappersdorf, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in der Sitzung am 19.05.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hainsacker-Mitte“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Lorenzer Straße und östlich der Einhauser Straße im Zentrum des Ortsteils Hainsacker, Markt Lappersdorf. Das Plangebiet ist ca. 1,06 ha groß und umfasst die Flurstücke Nrn. 1, 3/7 (tlw.), 123 (tlw.), 123/66 (tlw.), 193 (tlw.) und 193/2, Gemarkung Hainsacker, Markt Lappersdorf. Der exakte Zuschnitt des Geltungsbereichs ist in beiliegendem Plan dargestellt.
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. die Nachverdichtung der derzeit zwischengenutzten Dorfmitte Hainsacker geschaffen werden. Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bau- und Vergabeausschuss des Marktes Lappersdorf hat in der Sitzung am 03.05.2021 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hainsacker-Mitte“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Gemeinde Pettendorf wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Es wird um eine Stellungnahme bis spätestens 05.07.2021 gebeten. Die Unterlagen sind auch auf der Internetpräsenz des Marktes Lappersdorf unter der Rubrik „Rathaus – Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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10.06.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Bürgermeisters:
Tierheim Regensburg
Der Tierschutzverein erhält für die Versorgung von Fundtieren im Landkreis Regensburg pauschalierte Unterstützungsleistungen, die sich insgesamt auf knapp 28.000 € beziffern. Nach Auskunft des Tierheims Regensburg ist auf Grund der hohen Fundtierrate der Anteil an den Gesamtkosten des Tierheims deutlich höher, so dass eine kostendeckende Erhöhung alleine für den Landkreis Regensburg eine Steigerung von 28.000 € auf ca. 270.000 € erfordern würde. Aufgrund der eklatanten Kostenlücke soll nun der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages eine Handlungsempfehlung zur Problematik abgeben.
Ambulante Krankenpflegestation Duggendorf, Pettendorf, Pielenhofen, Wolfsegg
Die angespannte finanzielle Situation der Ambulanten Krankenpflegestation Pielenhofen setzt sich fort. Das Jahresdefizit erfordert zeitnahen Handlungsbedarf.
Ausgleichsflächen an der Naab
Zum Ausgleich des Natureingriffs durch das Baugebiet Pettendorf Südwest werden an der Naab Ausgleichsflächen geschaffen. Die Maßnahme befindet sich noch im Planungsstadium, die absehbare Umsetzung hängt im Wesentlichen noch von der Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg ab.
Verkehrskontrollen Hinterberg und Günzenried
Die Überwachung durch die Geschwindigkeitsdisplays im Bereich Günzenried und Hinterberg zeigen, dass die Abschnitte im Zeitraum der Baumaßnahmen an der R39 stark befahren waren, teilweise auch in Fahrtrichtungen, die nicht freigegeben waren.
Gehweg Baugebiet „Auf der Höhe“
Der Gehweg im Baugebiet „Auf der Höhe“ wird nach Hinweisen von Anliegern noch immer rechtswidrig von Radfahrer*innen genutzt. Es wird seitens der Gemeinde darauf hingewiesen, dass der Gehweg von Radfahrer*innen nur im Rahmen der Ausnahmeregelungen nach der StVO befahren werden darf. Verstöße können Bußgelder zur Folge haben.
Angebotsverdichtung Linienverkehr – Schnelllinie
Ab 01.07.2021 erfolgt von Montag bis Freitag eine Angebotsverdichtung der RVV-Linie 12 phasenweise auf einen 30-Minuten-Takt durch Schnellfahrten. Abfahrtszeiten werden dem tatsächlichen Bedarf angepasst.
„Porscheausfahrt“ am 03.07.2021
Die diesjährige „Porscheausfahrt“ betrifft auch das Gemeindegebiet Pettendorf. Da ein Etappenstopp in Adlersberg erfolgt, werden Streckenabschnitte in Adlersberg, Reifenthal und Schwetzendorf betroffen sein. Mit größeren Auswirkungen auf den Gemeingebrauch der Straßen ist jedoch nicht zu rechnen.
Dorferneuerung Pettendorf
Im Rahmen der Dorferneuerung Pettendorf waren die Arbeitskreise bereits mehrmals aktiv. Aufgrund der Verbesserung der Pandemiesituation werden die Bürger*innen nochmals gebeten, sich aktiv in die Arbeitskreise einzubringen. Es erfolgen hierzu noch gesonderte Mitteilungen in der Presse. Alle Protokolle zu den Arbeitskreisen können ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Pettendorf unter Dorferneuerung Pettendorf eingesehen werden.
E-Bike-Förderung
Im Rahmen der E-Bike-Förderung wurde das Volumen für 2021 in Höhe von 10.000 € bereits erreicht. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nun sukzessive nach Eingang der Kaufbestätigungen. Anträge, die in 2021 nicht mehr berücksichtigt werden können, werden für eine Auszahlung in 2022 - nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs - vorgemerkt. Die betroffenen Antragsteller*innen werden gesondert benachrichtigt.
PettenDorfladen – Wassereintritt
Im PettenDorfladen kam es im Rahmen des Starkregenereignisses zu einem Wassereintritt im Laden, vermutlich verursacht durch einen Rückstau. Die Feuerwehr war im Einsatz.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Ausschwemmungen Schwetzendorf, Auberg
Gemeinderat Dotzler macht auf vehemente Ausschwemmungen im Bereich das Aubergs aufmerksam. In diesem Zusammenhang werden im Gemeinderat Fotos gezeigt, die das Ausmaß der Schäden zeigen. Gemeinderat Dotzler plädiert dafür, dass am Auberg und auch an anderen vergleichbaren Bereichen im Gemeindegebiet bauliche Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Bürgermeister Bink weist darauf hin, dass hierzu der Straßen- und Umweltausschuss gefasst werden sollte.
Schwetzendorfer Weiher
Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass die Fahrradständer am Schwetzendorfer Weiher teilweise schlecht einsehbar sind bzw. nicht wahrgenommen werden. Bereits aus diesem Grund werden die Fahrräder nicht bei den vorgesehenen Stellplätzen abgestellt, sondern unzulässigerweise mit auf die Liegewiese genommen. Es sollte für Abhilfe gesorgt werden. Die Fahrradständer müssten besser einsehbar sein und gleichzeitig muss auf eine strikte Einhaltung des Mitnahmeverbots von Fahrrädern auf die Liegewiese geachtet werden.
Straßenausbau R39
Gemeinderätin Muehlenberg moniert, dass die Baumaßnahmen an der R39 seitens des Landratsamtes Regensburg nicht besonders professionell organisiert waren. So wurden zum Beispiel Anwohner am Aichahof erst zwei Tage vorher über massiv einschränkende Absperrmaßnahmen informiert, die Bauarbeiter haben Absperrrungen übers Wochenende stehen lassen, so dass Anwohner sich selbst behelfen mussten, um überhaupt vom Aichahof wegfahren zu können und auch die Polizei Nittendorf wurde offensichtlich nicht ausreichend über die Situation in Kenntnis gesetzt.
Straßenausbau R39 – Biotop
Gemeinderätin Vetter-Löffert ergänzt, dass auch die Ablagerungen auf dem Biotop nicht für eine gute Organisation der Maßnahme sprechen. Es bleibt zu hoffen, dass die Schäden ordentlich beseitigt werden.
Beteiligung am „Stadtradeln“
Gemeinderätin Muehlenberg weist auf die mögliche Teilnahme an der Aktion „Stadtradeln“ hin. Ggf. könnte die Thematik in der Juli-Sitzung behandelt werden. Die Gemeinderät*innen erhalten für weitergehende Informationen einen Link auf die Homepage der Aktion von Frau Muehlenberg.
Dorferneuerung Kneiting – BA III, Stand der Ausschreibungen
Auf Rückfrage von Gemeinderat Weigl zum Stand der Ausschreibungen in Sachen Dorferneuerung Kneiting, BA III, weisen Bürgermeister Bink und GL Antretter darauf hin, dass die aktuelle Situation geklärt werden muss.
Datenstand vom 30.12.2021 15:00 Uhr