Datum: 01.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kindertagesstätten; Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung; freiwillige kommunale Mitfinanzierung
2 Förderung der Elektromobilität; Antrag der UWB-Fraktion zur Ansiedlung eines E-Lastenradverleihs in Pettendorf
3 Datenschutz; Bestellung von Herrn Martin Antretter zum Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten
4 Beschlussvollzugskontrolle Finanzen; Ausgaben- und Vergabeübersicht Bauvorhaben a) Ärztehaus und b) Kinderhaus Kneiting
5 Vollzug der Gemeindeordnung; Bekanntgabe der Genehmigung Haushaltssatzung der Gemeinde Pettendorf für das Haushaltsjahr 2021
6 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Kindertagesstätten; Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung; freiwillige kommunale Mitfinanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat eine Entlastung von Eltern und Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder zur Reduzierung von Kontakten im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2021 nicht in den Kitas untergebracht haben, leisteten aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Aus diesem Grund werden die Elternbeiträge für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wurde. 

Umgesetzt wird die Entlastung dadurch, dass der Freistaat Bayern Träger von Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG fördert, indem er sich an einem Beitragssatz mit einer Pauschale beteiligt. Mit der Pauschale übernimmt der Freistaat einen durchschnittlichen Beitragssatz in Höhe von 70 %, weitere 30 % könnte im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen. 




Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie sieht nachfolgende durchschnittliche Beitragssätze (=70%) vor: 

  1. Krippenkinder 240 € (=abweichend 80 %, daher Kommunalanteil 20 %)
  2. Kindergartenkinder zusätzlich zum Zuschuss zum Elternbeitrag nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG in Höhe von 100 € weitere 35 € 
  3. Hortkinder 70 € 
  4. Kinder in der Kindertagespflege 140 €


Laut der Richtlinie kann der Beitragssatz entsprechend freiwillig um 30 % (Krippe 20 %) des Pauschbetrages aufgestockt werden. 


Seitens des Trägers Johanniter liegen nachfolgende Anträge (für kommunalen Anteil Pettendorfer Kinder) vor: 

  • Johanniter Kindergarten Pettendorf: 750 €
  • Kinderkrippe Nesthäkchen Pettendorf: 1.845 €
  • Kinderhort Pettendorf: 2.370 € 

Des Weiteren liegen Anträge vor für die Betreuung eines Kindes im Johanniter Kinderhaus in Burglengenfeld in Höhe von 30 €. 

Für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Pettendorf (Zuständigkeit Schulverband) liegt ein Antrag auf kommunalen Anteil in Höhe von 2.990,25 € vor. Wenngleich hier die Zuständigkeit beim Schulverband liegt, wird bei einer Zustimmung über die Verbandsumlage ein Anteil von ca. 1.900 € auf die Gemeinde zukommen. 

Seitens des Kindergartens St. Margaretha liegt kein Antrag vor. Hier wären rechnerisch ca. 3.450 € zu erwarten. 










 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf leistet im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung am pauschalisierten Beitragssatz einen Anteil von (bis zu) 30 %, soweit die betroffene Kinderbetreuungseinrichtung ein Betriebskostendefizit aufweist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Förderung der Elektromobilität; Antrag der UWB-Fraktion zur Ansiedlung eines E-Lastenradverleihs in Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.06.2021 beantragte die Fraktion der Umweltbewussten BürgerInnen Pettendorf UWB die Ansiedlung eines E-Lastenverleihs in Pettendorf. 

Begründung aus dem Antrag: 

In Pettendorf konnte unlängst im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der R39 ein Verkehrsaufkommen von 900 PKW/ Tag (Umleitung Günzenried) festgestellt werden. Durch den Anreiz auf Rad umzusteigen könnten Emissionen durch den KFZ-Verkehr verringert werden und ein wertvoller Beitrag zum aktiven Klimaschutz in Pettendorf geleistet werden. In Regenstauf wird das Lastenradverleihsystem mit den REWE Markt erfolgreich umgesetzt, Gemeinden wie Sinzing und Lappersdorf haben bereits Interesse geäußert. Mit dem Lastenrad können sowohl Einkäufe im Gemeindegebiet Pettendorf als auch in der Stadt Regensburg erledigt werden. 

Angedacht ist z. B. am neuen Dorfladen an der Außenwand eine Ladestation für ein e-bike-Lastenrad zu installieren. Um die Einrichtung inklusive Ladestation und die Organisation kümmert sich der Anbieter selbst. 

Das Lastenrad kann von Kunden für einen größeren Einkauf oder für die Auslieferungen von Seiten des Dorfladens genutzt werden. Auch für einen Familienausflug mit kleinen Kindern am Wochenende oder von der Kinderkrippe und dem zukünftigen Waldkindergarten könnte das Lastenrad genutzt werden. 

Das Ausleihverfahren läuft über eine einfache Anmeldung über die App Donkey Republic bzw. Donau Donkey https://www.feine-raeder.de/donau-donkeys-bikesharing/, die speziell für den lokalen Nutzerkreis eingerichtet wurde. Vorbild ist das Modell Carvello2Go aus der Schweiz (Anhang 2). 

Kosten und Finanzierungsmodell (laut Angebot „Feine Räder Regensburg“, Herr Schmack) Alle Kosten für ein Lastenrad inkl. Anschaffung, Service, IT-Backend, Buchungssoftware, Versicherung usw. belaufen sich zusammen auf ca. 3.000 Euro pro Jahr. Davon entfällt auf die Gemeinde ein Anteil von lediglich 1.000 Euro pro Jahr. 

Kostenaufteilung: 
1.000 Euro Zuschuss der Gemeinde pro Rad/ Jahr 
1.000 Euro von Werbepartnern, die das Lastenrad als Werbeflächen nutzen können 
unterschiedliche Varianten sind möglich: 

  • Autohaus Achhammer oder
  • Bürgerstiftung Pettendorf
  • Familien und Senioren werden in ihrer Mobilität und der sozialen Teilhabe gefördert.

1.000 Euro Mieteinnahmen pro Jahr von den Nutzern d. h. erwirtschaftet Feine Räder auf eigenes Risiko. 

Im Februar startete in Regensburg die zweite Testphase. Weitere Räder kommen im Juli. 

Folgende Modelle stehen für das Projekt zur Verfügung: Packster 70 Zwei Räder-ein Glück für die ganze Familie https://www.r-m.de/de/bikes/packster-70/ und das Packster 80 https://www.velomotion.de/magazin/2018/06/riese-mueller-packster-lastenrad/ 
Die Räder benötigen keinen festen Unterstand. Eine Möglichkeit zum sicheren Anschließen der Räder reicht aus. Ein einfacher Stromanschluss für das Aufladen der Räder sollte in unmittelbarer Nähe verfügbar sein. 

Eine entsprechende Ladestation wird vom Anbieter vor Ort selbst angebracht und installiert. 
Folgende Stationen für den e-Lastenbike Verleih bieten sich in Pettendorf an:
 
  • Dorfladen Pettendorf (Ladestation könnte unkompliziert an Hauswand angebracht werden)
  • Vor Autohaus Achhammer (Synergie zur e-Car Sharing)
  • Rathaus/ Kinderkrippe Pettendorf (s.o.)

Das Angebot kann auf „normale“ E-Bikes erweitert werden. So könnten auch Bürger, die sich (noch) aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Kauf eines E-Bikes entscheiden konnten, relativ kostengünstig ein E- Bike nutzen und ausprobieren. Eine Nachfrage beim ortsansässigen KL-Bike bezüglich eines Alternativangebots verlief negativ, da dieser auf andere Zielgruppen ausgerichtet ist. 

Das Angebot von Feine Räder kann grundsätzlich auch auf andere Ortsteile z.B. Kneiting, Reifenthal und Schwetzendorf erweitert werden. 

Die Umweltbewussten BürgerInnen beantragen, in der Gemeinde Pettendorf einen e-Lastenfahrradverleih einzurichten. Zu diesem Zweck sollte sich die Gemeinde vom genannten Anbieter ein detailliertes Angebot erstellen lassen. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert kurz den Sachverhalt und übergibt das Wort zur weiteren Erläuterung der Rahmenbedingungen an Gemeinderätin Muehlenberg. Frau Muehlenberg stellt die Rahmenbedingungen vor und nimmt dabei weitgehend auf die Inhalte der Antragstellung Bezug. 

Gemeinderat Meyer beginnt die Diskussion und sieht für die Idee sowohl Risiken und Chancen. Dennoch sollte man das Projekt in die Tat umsetzen und einen zeitlich befristeten Versuch starten. Gemeinderat Pengler befürwortet den Antrag ebenfalls grundsätzlich, vertritt jedoch die Auffassung, dass ggf. die kommunale Förderung der Anschaffung von Lastenrädern sinnvoller wäre. Hierzu wird kurz angemerkt, dass die Förderung von Lastenrädern grundsätzlich auch Inhalt der E-Bike-Förderung der Gemeinde ist. Auf Anfrage von Gemeinderat Pengler wird zudem bestätigt, dass die Resonanz auf das Fahrrad und eine mögliche Bewertung durch den Nutzer via App möglich ist.  

Gemeinderat Dr. Bosl spricht sich ebenfalls für den Antrag aus und betont, dass die erwünschte Förderung der E-Mobilität auch durch dieses Modell positiv vorangetrieben werden kann. In diesem Zusammenhang merkt er kritisch an, dass er den Antrag der UWB gerne unterstützt, obwohl diese die E-Bike-Förderung auf Initiative der Freien Wähler ablehnte. Er ist davonüberzeugt, so Dr. Bosl weiter, dass das Lastenfahrrad auch unterschiedliche Einsatzbereiche, z. B. auch für den Waldkindergarten, etc. eröffnet. 


Nachdem im Gemeinderat keine weitere Diskussion aufkommt, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, dass das Projekt zeitlich befristet unterstützt wird und nach einem Jahr eine bilanzierte Aussage über das Nutzungsverhalten zu treffen ist. Auch sei klar, dass die logistische Abwicklung Aufgabe des Anbieters sei. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu und stellt die notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von max. 1.000 € in 2021 und 1.000 € ab 2022 zur Verfügung. Die Kostenzusage wird vorerst auf drei Jahre befristet. Das Nutzungsverhalten ist vom Anbieter zu bilanzieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Datenschutz; Bestellung von Herrn Martin Antretter zum Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ausgangslage: 
Aufgrund der Bestellung von Frau Elisabeth Mayer zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Pettendorf, wurde der bisherige Funktionsinhaber am 02.02.2017 von seiner Aufgabe abberufen. Herr Gerold Meyer wurde entsprechend zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt. 

Änderung: 
Da Herr Meyer in den Ruhestand eintritt, ist die Funktion des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten neu zu bestellen. Hierfür ist Herr Antretter vorgesehen, der die Aufgaben ab 01.07.2021 übernimmt. Formal ist der bisherige Stellvertreter abzuberufen. 

In der Funktion ist Herr Antretter im Vertretungsfall unmittelbar der Behördenleitung unterstellt und bei Anwendung der Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei. Er darf bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden.

Zu seinen Aufgaben im Vertretungsfall gehört es, auf die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Datenschutzvorschriften hinzuwirken und die Behördenleitung in allen datenschutzrechtlichen Fragen zu beraten. Weitere Aufgaben sowie Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus dem BayDSG.

Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte ist insbesondere im Vertretungsfall Ansprechpartner vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigten und die Dienststellenleitung für datenschutzrechtliche Fragen. 

Er soll dazu beitragen datenschutzrechtliches Fehlverhalten der Dienststelle bzw. ordnungswidriges Verhalten der Beschäftigten zu vermeiden. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf beruft Herrn Gerold Meyer als Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten ab. Gleichzeitig wird Herr Martin Antretter zum Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Im Vertretungsfall entspricht die Rechtsstellung der der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Beschlussvollzugskontrolle Finanzen; Ausgaben- und Vergabeübersicht Bauvorhaben a) Ärztehaus und b) Kinderhaus Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.07.2021 ö beratend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Beschlussvollzugskontrolle soll der Gemeinderat unterjährig über Ausgaben- und Vergaben von finanziell bedeutenden Projekten informiert werden. Die heute bekanntgegebenen Informationen unterliegen nicht den Kriterien der Nichtöffentlichkeit im Sinne der Bayerischen Gemeindeordnung. 

Die Ausgaben- und Vergabeübersicht wurde diesem Beschluss als Anlage beigefügt:  






Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert die Übersichten. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Ausgaben- und Vergabeübersicht für die Projekte a) Ärztehaus und b) Kinderhaus Kneiting Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Gemeindeordnung; Bekanntgabe der Genehmigung Haushaltssatzung der Gemeinde Pettendorf für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.07.2021 ö beratend 5

Sachverhalt

Das Landratsamt Regensburg, Kommunalaufsicht hat zur Haushaltssatzung 2021 wie folgt Stellung bezogen: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die vom Gemeinderat am 08.04.2021 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde rechtsaufsichtlich geprüft. 

Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.146.138,00 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 8.334.870,00 € ab. 

Für den folgenden Teil der Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt (Art. 65 Abs. 3 Satz 1, Art. 117 Abs. 1, Art. 110 Satz 1 GO): 

Für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 3.700.000,00 € für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt (Art. 71 Abs. 2 GO). 

Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung (Art. 71 Abs. 3 GO). Die Gemeinde darf zur Sicherung des Kredits keine Sicherheiten bestellen (Art. 71 Abs. 6 GO). 

Weitere genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 und 71 GO sind in der Haushaltssatzung nicht ent­halten. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabemittel des Vermögenshaushalts nur in Anspruch genommen werden dürfen, soweit Deckungsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dabei darf die Finanzierung anderer, bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden (§ 27 KommHV). 

Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 33 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO). 

Bemerkungen: 
Die Haushaltssatzung ist hinsichtlich der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahme in Höhe von 3.700.000,00 € für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig. Bezüglich der weiteren Kreditaufnahme in Höhe von 1.500.000,00 € galt die Genehmigung aus dem Vorjahr fort. 

Die Gemeinde ist in der Lage, ihren bestehenden Ausgabeverpflichtungen nachzukommen, ihr Vermögen pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und die Finanzierungskosten und Folgekosten bevor­stehender notwendiger Investitionen zu tragen. Investitionslasten, die zwangsläufig in späteren Jahren auf die Gemeinde zukommen, sind zu berücksichtigen. 

Es wird von einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 648.637,00 € ausgegangen. Bei ordentlichen Tilgungen von 200.000,00 € verbleibt eine freie Finanz­spanne in Höhe von 448.637,00 €, die für vermögenswirksame Investitionen zur Verfügung steht. 

Die Verschuldung der Gemeinde Pettendorf beträgt zu Jahresbeginn 246.959,10 € und soll sich im laufenden Haushaltsjahr durch die vorgesehenen Kreditaufnahmen auf 5.246.959,10 € zum Jahresende erhöhen. Dies entspricht zum Jahresende einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.499,56 € (Bezugsgröße Einwohnerzahl zum 30.06.2020). Der Landesdurchschnitt der Verschuldung der Gemeinden vergleichbarer Größenklasse liegt zum 31.12.2019 bei 599,00 €/Einwohner (einschließlich der Schulden der Eigenbetriebe). 

Dem stehen zum Jahresende veranschlagte 380.178,00 € aus der allgemeinen Rücklage gegenüber. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Gemeinde mit substanziellen Anteilen an den Investitionen Vermögenswerte schafft. 

Hierzu zählen insbesondere die Baukosten in Höhe von 1.900.000,00 € für das Ärztehaus, sowie weitere 1.900.000,00 € für den Grunderwerb mit Nebenkosten, Baulandentwicklung Solner Breite III. Die Investitionsausgaben für die Entwässerung in Höhe von 140.000,00 € sind rentierlich. 

Die Tilgungsquote ist mit jährlichen Tilgungsleistungen von 200.000,00 € ausreichend bemessen. Die Gemeinde geht davon aus, dass im Finanzplanungszeitraum keine Kreditaufnahmen erforderlich werden. 

Die Pro-Kopf-Verschuldung wird daher in den kommenden Jahren abgebaut. Dies sollte auch ein langfristiges Ziel der Finanzpolitik sein. 

Die Haushaltssatzung ist nunmehr amtlich bekannt zu machen (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO). Gleichzeitig ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich zu machen; darauf ist in der amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung hinzuweisen (Art. 65 Abs. 3 GO). 

Wir bitten diese rechtsaufsichtliche Stellungnahme den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt zu geben. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier verliest die rechtsaufsichtliche Stellungnahme. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Dorferneuerung Pettendorf
Die Arbeit der Arbeitsgruppen ist abgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven und konstruktiven Mitarbeit der Arbeitsgruppenmitglieder kann die für 06.07.2021 geplante Sitzung entfallen. Die Ergebnisse fließen nun in den Dorferneuerungsplan ein. 

Hummelbergstraße
Derzeit werden die abschließenden Asphaltierungsarbeiten an der Hummelbergstraße durchgeführt. 

Sonnenschutz Wasserspielplatz Pettendorf-Südwest
Der Sonnenschutz für den Wasserspielplatz Pettendorf Südwest wird voraussichtlich in der 28. Kalenderwoche (ab 12.07.21) geliefert. 

Waldkindergarten Pettendorf 
Die notwendige Begehung des vorgesehenen Standortes mit dem Jugendamt und dem Forstamt hat stattgefunden. Auf dem Gelände befindet sich ein hüttenähnliches Gebäude, das sich nach entsprechender Sanierung grundsätzlich als Schutzraum eignen würde. Derzeit wird der Bauantrag für den Waldkindergarten vorbereitet. 

ARGE Ambulante Krankenpflege Pielenhofen
Am 13.07.2021 findet die Mitgliederversammlung der ARGE Ambulante Krankenpflege Pielenhofen statt. 

Personalratswahlen bei der Gemeinde Pettendorf
Bei der Gemeinde Pettendorf wurde das Personalratsgremium neu gewählt. Im Personalrat sind ab Juli 2021 Frau Carmen Wolf, Frau Emily Löffert und Herr Markus Schindler aktiv. 

Corona-Pandemie
Derzeit sind in der Gemeinde Pettendorf keine Personen an Corona erkrankt. 

Kindergarten St. Margaretha
Der Kindergarten St. Margaretha wird ab 01.09.2021 mit drei Gruppen betrieben. 

Verbesserung der Einmündungssituation und der Beschilderung des Radweges an der Kreisstraße R 39
Auf Grundlage von Änderungsvorschlägen, verbunden mit einer Beschwerde aus der Pettendorfer Bürgerschaft, wurde eine Verkehrsschau mit der PI Nittendorf und dem Landratsamt Regensburg durchgeführt. Im Ergebnis ergeben sich Änderungen an der Beschilderung des Radweges im Bereich Kneiting bis Schwetzendorf, die für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Radfahrer*innen, Verbesserung nach sich ziehen.    

Wohnung im Dorfhaus Kneiting
Im Dorfhaus Kneiting steht ab 01.09.2021 eine 2-Zimmer Wohnung zur Miete zur Verfügung. Entsprechend der gemeindlichen Beschlusslage soll die Wohnung vorrangig dem sozialen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. 

Ausfallbürgschaft PettenDorfladen
Die Ausfallbürgschaft der Gemeinde Pettendorf über 150.000 € zugunsten des PettenDorfladens wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt. 

Niederschlagswassereinleitung aus dem Baugebiet „Solner Breite“
Der Gemeinde Pettendorf wurde mit Bescheid vom 28.06.2021 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Solner Breite“ in den Schwetzendorfer Graben/Brückelgraben erteilt. Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes „Solner Breite III“ wird in diesem Zusammenhang eine dauerhaft tragfähige Lösung für die Niederschlagswassereinleitung erarbeitet. 

Standortanalyse Supermarkt 
Im Zusammenhang mit der möglichen Ansiedlung eines weiteren Supermarktes im Gemeindegebiet Pettendorf wurden unter Einbindung der Regierung der Oberpfalz und des Landratsamtes Regensburg Potentialflächen fachlich bewertet. Die Ergebnisse liegen vor und sollen nun vom Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen behandelt werden.

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Wertstoffhof Kneiting
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass das Hinweisschild zum Abfallkreislauf am Wertstoffhof in Kneiting nicht einsehbar montiert ist. Es wird darum gebeten, dass Hinweisschild an sichtbarer Stelle zu positionieren. Des Weiteren weist Gemeinderat Manz darauf hin, dass bei Starkregen (Straßen-)Dreck in den Wertstoffhof in Richtung „Häuserl“ eingeschwemmt wird. Hier sollte durch geeignete (bauliche) Maßnahme gegengesteuert werden. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass hierzu im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting bauliche Verbesserung angedacht werden. Das Versetzen des Hinweisschildes wird ebenfalls zugesichert. 

Rauchverbot Feuerwehrhaus und Bauhof
Gemeinderat Manz moniert, dass im Eingangsbereich zum Feuerwehrhaus regelmäßig der Geruch von Zigarettenrauch wahrnehmbar ist. Es ist daher zu vermuten, dass sich Personen, die sich im Bereich des Feuerwehrhauses oder des Bauhofes aufhalten, nicht an das Rauchverbot im Gebäude halten. Es wird darum gebeten das Rauchverbot im Gebäude unbedingt zu beachten. 

Fahrradständer Kindergarten St. Margaretha
Gemeinderat Manz frägt an, inwieweit ein Fahrradständer vor dem Kindergarten St. Margaretha angebracht werden kann. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass hier grundsätzlich die Kirche zuständig ist. Jedoch befinden sich vor dem Rathaus und vor der Kinderkrippe Radständer. 

Albertus-Magnus-Weg zugewachsen
Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass der Albertus-Magnus-Weg teilweise stark zugewachsen ist. Auf Nachfrage bei einem anliegenden Landwirt wurde mitgeteilt, dass der Aufwuchs zu stark war. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass die Baulast grundsätzlich bei den Anliegern liegt.   

Bauarbeiten an der Kreisstraße R39
Gemeinderätin Muehlenberg moniert, dass nach Abschluss der Bauarbeiten an der Kreisstraße R 39 im Bereich Aichahof deutlich zu schnell gefahren wird. Die bestehende Begrenzung auf 70 Km/h ist aus ihrer Sicht nicht ausreichend. Es sollte unbedingt darauf hingewirkt werden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h zu begrenzen. 

Außengelände beim PettenDorfladen – Streuobstwiese
Gemeinderätin Vetter-Löffert informiert, dass die neu aufgestellten Bänke im Bereich der Streuobstwiese beim PettenDorfladen sehr gut genutzt werden. Um unnötige Müllablagerungen zu vermeiden wird darum gebeten, die Aufstellung eines Außeneimers in diesem Bereich zu unterstützen.

Soft Opening PettenDorfladen
Gemeinderat Meyer informiert, dass sich der PettenDorfladen seit 01.07.2021 in der „Soft Opening Phase“ befindet und sehr gut angenommen wird. Die offizielle Eröffnung ist für 29.07.2021 geplant, am Samstag den 31.07.2021 ist eine Eröffnungsfeier vorgesehen. Weitere Informationen folgen. 

Datenstand vom 30.12.2021 15:04 Uhr