Datum: 05.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Geschäftsordnungsantrag; Änderung der Beschlussreihenfolge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Dotzler beantragt die Beschlussreihenfolge zu ändern und den bisherigen Tagespunkt 3 Gemeindeentwicklung - Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der UwB-Fraktion auf Verschiebung des Abstimmungsprozesses über einen weiteren Einzelhandelsstandort im Gemeindegebiet Pettendorf erst vor dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Bekanntgaben“ zu behandeln.
Grund hierfür ist, dass Gemeinderätin Muehlenberg aus nicht selbst zu vertretenden, verkehrstechnischen Gründen erst später an der Sitzung teilnehmen kann und der Antrag von der Fraktion der UWB eingereicht wurde.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Antrag von Gemeinderat Dotzler wird zur Abstimmung gebracht. Die neue Beschlussreihenfolge ergibt, dass der Tagesordnungspunkt nun als TOP 9 behandelt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Beschlussreihenfolge zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manz ist entschuldigt abwesend, die Gemeinderatsmitglieder Dr. Bosl und Muehlenberg sind noch nicht anwesend.
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Am Auberg" in Schwetzendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs vom 25.05.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 05.12.2019 bereits den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des o.g. Bauleitplanverfahrens und beauftragte in gleicher Sitzung die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs für das Gebiet.
Zur Umsetzung der Planungsarbeiten wurde von der Verwaltung mit den Beteiligten ein Städtebaulicher Vertrag am 29.01./01.02.2021 abgeschlossen. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs wurden anschließend vier Fachbüros um Abgabe eines Angebots für die Planungsleistungen „Bebauungsplan“ abzugeben.
Der nun vorliegende Entwurf des beauftragten Ing.-Büros Kehrer Planung, vertreten durch Frau Gerlinde Danzer, liegt in der Anlage bei, wird ggfs. noch einmal bis zur Sitzung modifiziert.
Seitens der Eigentümer wurden auf Grundlage einer Besprechung der Erbengemeinschaft am 03.07.2021 durch Niederschrift am 08.07.2021 nachfolgende Änderungsvorschläge vorgetragen:
- Die Grünstreifenbepflanzung bei den Parzellen 14, 15 und 16 soll außerhalb der Bebauungsplanlinie verlaufen, da das angrenzende Feld im Besitz der Erbengemeinschaft ist.
- Es wird vorgeschlagen, eine Reduzierung der Straßenbreite zu ermöglichen, da ein niveaugleicher, d. h. befahrbarer Bürgersteig vorhanden ist.
- Bei den Parzellen 9 und 10 sollen die Grundstückszufahrten zur Garage vom Norden von der Aubergstraße aus möglich sein, analog bei den Parzellen 8 und 11, was eine Verlegung der Garagen in Richtung Norden verlangt.
- Der Wall im Norden soll durch eine Betonmauer ersetzt werden; diese soll außerhalb Richtung angrenzende Feld versetzt werden. Ziel ist es die nutzbare Grundstücksgröße zu erhöhen.
- Auf den Parzellen 6 und 7 soll nur eine Einzelhausbebauung festgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die Ziffern 3. und 5. im Rahmen des Billigungsbeschlusses zu berücksichtigen. Die Ziffern 1., 2. und 4. sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit abzuwägen, soweit sie im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgetragen werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt die anwesende Planerin, Frau Danzer, vom Planungsbüro Kehrer Planung.
Frau Danzer erläutert den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans. Im Rahmen der Erläuterung werden die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Vorschläge der Eigentümergemeinschaft diskutiert. Dabei besteht im Gremium schnell Einigkeit darüber, dass die Vorschläge auf den Wall zu verzichten und stattdessen eine Betonmauer zu errichten und die Straßenbreiten weiter zu reduzieren grundsätzlich nicht tragfähig sind. Gleichzeitig besteht weiterhin die Möglichkeit, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung diese Punkte nochmals vorgetragen werden können und der gemeindlichen Abwägung zu unterziehen sind.
Gemeinderat Amann merkt im Zusammenhang mit den Straßenbreiten kritisch an, dass die vorgesehene Straßenbreite im Eingangsbereich gerade bei winterlichen Verhältnissen erhebliche Probleme bereiten kann, da sich die Durchfahrtsbreiten bei Schneefall und nach Räumarbeiten deutlich reduzieren würden. Es sei daher abweichend von den Vorschlägen der Eigentümer eher anzudenken, die Straßenbreiten zu erhöhen. Nach kurzer Diskussion besteht jedoch Konsens darüber, die bisher festgesetzten Straßenbreiten im Planentwurf beizubehalten.
Beschluss
Beschluss
Auf den Parzellen 6 und 7 wird die Bebauung mit Einzelhäusern festgesetzt.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Aus den Parzellen 9 und 10 werden die Grundstückszufahrten zur Garage von der Aubergstraße aus ermöglicht. Die Positionierung der Garagen erfolgt analog der Parzellen 8 und 11 in Richtung Norden.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf in der Fassung vom 25.05.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen (siehe Sachverhalt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manz ist entschuldigt abwesend, Gemeinderatsmitglied Muehlenberg ist noch nicht anwesend.
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "An der Hauptstraße" in Pettendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs vom 05.08.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 05.12.2019 bereits den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des o.g. Bauleitplanverfahrens unter folgenden Bedingungen:
- In der Planung ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser mit max. zwei Vollgeschossen entstehen dürfen.
Sämtliche Kosten für die Planung und Erschließung sind vom Bauträger zu tragen.
Zur Regelung dieser Bedingungen ist mit dem Bauträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Der Städtebauliche Vertrag mit dem Bauträger wurde am 25.09.2020 abgeschlossen. Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes des beauftragten Ing.-Büros Längst & Voerkelius, Landshut, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Voerkelius, liegt in der Anlage bei.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt den anwesenden Planer, Herrn Voerkelius vom Planungsbüro Längst & Voerkelius.
Herr Voerkelius informiert den Gemeinderat über die Inhalte des Bebauungsplans und schlägt vor, die bisherige vorgesehene Festsetzung bezüglich der Dachform „Pultdach“ ersatzlos zu streichen. Grund hierfür ist, dass bei einer energetisch sinnvollen Ausrichtung der Gebäude mit Pultdach, z. B. für die Nutzung von Photovoltaik, an der Nordseite hohe Wandhöhen entstehen müssen, die nicht nur die optische Erscheinung der Gebäude beeinträchtigen, sondern auch ungünstige Auswirkungen auf die Nachbarbebauung entwickeln können. Es wird daher vorgeschlagen, im gesamten Plangebiet nur Satteldächer mit einer Dachneigung bis 22o verbunden mit der Bauweise E+1 zuzulassen. Des Weiteren informiert Herr Voerkelius, dass nach einem Sickerversuch festgestellt werden konnte, dass auf den Grundstücken Regenwasser im notwendigen Umfang versickern kann. Der Straßenraum wird abgeführt auf den Regenwasserkanal. Im Rahmen der Grünordnung ist pro Grundstück ein Baum vorgesehen. Die Stellplätze befinden sich alle auf Privatgrundstücken. Das Baugebiet weist insoweit keine städtebaulichen Problemlagen aus und ist mit dem vorgelegten Entwurf mit angemessenen Grundstücksgrößen versehen. Die zugelassene Bebauung korrespondiert sehr gut mit der Umgebungsbebauung.
Gemeinderat Amann merkt an, dass die Ausfahrt Richtung Hauptstraße aufgrund der Böschungssituation trotz des vorgesehenen Sichttrichters problematisch sein kann. Aus seiner Sicht muss man an der Einfahrtsstelle abböschen, da es sonst eine Gefahrenstelle ist. Herr Voerkelius merkt an, dass nach den Berechnungsmodellen des beteiligten Büros S² hier keine Probleme mit dem Sichtdreieck bestehen sollten. Insbesondere unter Berücksichtigung der zulässigen Geschwindigkeit sind aus planerischer Sicht keine Probleme zu erwarten. Herr Voerkelius weist abschließend darauf hin, dass sich der Einfahrtstrichter auf öffentlichen Grund befindet. Gemeinderat Amann vertritt weiterhin die Ansicht, dass bezüglich dieser Thematik eine vertiefte sachliche Prüfung stattfinden sollte, insbesondere müsse geprüft werden, ob der Trichter ggf. weiter aufgemacht werden muss. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, dieses Thema im weiteren Verfahren abschließend zu klären und nochmals von S² prüfen zu lassen.
Gemeinderätin Vetter-Löffert plädiert dafür, dass bezüglich der Zäune unbedingt verhindert werden müsste, dass Plastikzäune, große Sichtschutzwände und Kunststoffverkleidungen an Zäunen zugelassen werden. Zu vermeiden sind insbesondere geschlossene Sichtschutzzäune mit Plastikverkleidung. Auch Stabgitterzäune sollten aus ästhetischen Gründen vermieden werden. Auf Rückfrage von Bürgermeister Obermeier, welche Zauntypen überhaupt zulässig sein sollen, verweist Gemeinderätin Vetter-Löffert auf die Möglichkeit Holzzäune oder im schlechtesten Fall Maschendrahtzäune zuzulassen. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wird vorgeschlagen, beschlussmäßig über die Zulässigkeit von Maschendraht, Doppelstab- oder Senkrechtlattenzaun abzustimmen. Die Höhe soll auf das übliche Maß (1,20 m) begrenzt werden.
Gemeinderätin Muehlenberg frägt an, inwieweit Fußwegeverbindungen in Richtung Süden vorgesehen seien. In diesem Zusammenhang wird auf die grundsätzliche Haltung des Gemeinderates hingewiesen, Fußwegeverbindungen zu optimieren. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass dies grundsätzlich wünschenswert wäre, jedoch aufgrund der Oberlieger planerisch und faktisch nicht umsetzbar sei.
Im Dorferneuerungsprozess Pettendorf ist allerdings die Zielsetzung erfolgt, entlang der Hauptstraße auch im südlichen Bereich einen Gehweg zu realisieren.
Nachdem im Gemeinderat keine weitergehende Diskussion stattfindet, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, über folgende Punkte abzustimmen:
Beschluss
Beschluss
Einfriedungen sind mit einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig. Sie dürfen nur als Maschendraht-, Doppelstab- oder Senkrechtlattenzaun ausgebildet werden und nicht blickdicht gestaltet werden.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Auf Pultdächer wird verzichtet, im gesamten Baugebiet sind nur Satteldächer mit entsprechenden Neigungen bis 22o zulässig.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Einmündungsbereich wird auf verkehrswirksame Auswirkungen geprüft.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf in der Fassung vom 05.08.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen (siehe Sachverhalt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Klimaschutz – Energienutzungsplan;
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung weiterer energie- bzw. klimarelevanten Entscheidungen erst nach Erhalt des überarbeiteten Energienutzungsplanes der Gemeinde durch den Landkreis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Thematik Klimaschutz und Energievermeidung/Einsparung ist allgegenwärtig und wurde auch im Gemeinderat wiederholt diskutiert. Herangetragen wurden zuletzt die Themen Potential/Chancen durch einen Klimaschutzmanager oder auch die Platzierung eines Lasten-E-bikes in der Gemeinde. Von Seiten der Verwaltung wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass in der Gemeinde Pettendorf die Thematik bereits frühzeitig erkannt wurde und konsequent und regelmäßig in den letzten Jahrzehnten enorm viel realisiert wurde:
- PV-Anlagen: Rathaus, Bauhof 2 x, FF-Kneiting, Schulgebäude, Ärztehaus und zukünftig Kinderhaus Kneiting, (WZV: PV-Anlagen Verwaltungsgebäude und Deckelstein)
Gebäude: Energetische Sanierung Rathaus, Schule, Bauhof, FF-Mariaort, z. T. Friedrichstraße, Kiosk am Badesee (WZV: Verwaltungsgebäude Wasserzweckverband u. Deckelstein)
Heizungen: Pelletheizung in Schule und Rathaus, Stromspeicherausbau Friedrichstraße
Kanal: Einsatz neuer, energieeffizienter Pumpen, Verbesserung der Abschlagssituation, Reduzierung von Fremdwasser
Wasser: durch WZV Einsatz von energieeffizienten Pumpen in allen Brunnenfeldern
Straßenbeleuchtung: weitreichende Umstellung von HQL auf NAV und LED
Neubauten: generell hoher Energiestandard z. B. Kinderkrippe, Kinderhort, Ärztehaus, Kinderhaus Kneiting neu
Energienutzungsplan mit Dachflächenkataster
Gründungsmitglied KERL, Gründungsmitglied Energieagentur Regensburg
Energieausstellung, Strommessgeräte zum Verleihen, Energieberatungsgutscheine, E-Bike-Förderung, etc.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt jedoch, dass Klimaschutz in der Gemeinde auch in den letzten 20 Jahren einen sehr hohen Stellenwert hatte und von den Fraktionen auch regelmäßig mitgetragen wurde. Ein Mangel mag hierbei sein, die Ergebnisse dieser Maßnahmen nicht regelmäßig und mit erheblichem personellem Aufwand öffentlich darzustellen. Festzustellen ist aber, dass sie auch ohne Darstellung wirken.
Die Rückfrage an die Fraktionen über zukünftige Handlungsfelder ergab nur einen konkreten Rücklauf, vielmehr wurde auf die o.g. Erfolge verwiesen.
Nunmehr ist über den Klimaschutzmanager des Landkreises Regensburg ein weiteres Projekt „Energienutzungsplan Landkreis Regensburg“ auf den Weg gebracht. Dies wird in der Sitzung entsprechend vorgestellt.
Im Ergebnis erhalten die Kommunen eine umfassende Information, Potentialanalysen zur Einsparung, Potentialanalysen zur Energieerzeugung, Maßnahmenempfehlungen mit konkreten Zielsetzungen. Hierdurch entsteht auch ein Update des bereits seit 2012 bestehenden Energienutzungsplanes der Gemeinde.
In diesen Prozess werden die Kommunen aktiv in Prozesse eingebunden und sind auch in erheblichem Maß an der Datenlieferung beteiligt. Die Ergebnisse werden im August 2022 erwartet.
Insoweit drängt sich für die Verwaltung die Vorgehensweise als vernünftig auf, der Gemeinderat möge beschließen, die Thematik Klimaschutz nicht durch punktuelle und individuelle Einzelthemen aus ggf. öffentlichkeitswirksamen Gründen zu beantragen, sondern die konzeptionell sinnvolle, professionelle und zielorientierte Analyse abzuwarten und aus konkreten Ergebnissen dann die richtigen Schlüsse zu ziehen und Projekte zu beschließen.
Diese Bündelung würde auch die Ressourcen in der Verwaltung schonen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Vetter-Löffert beginnt die Diskussion und räumt ein, dass die Gemeinde Pettendorf Bereich Energieeinsparung an eigenen Liegenschaften gut dasteht. Auch bestehe seit 2012 ein Energienutzungsplan. Jedoch, so Gemeinderätin Vetter-Löffert, sei dies nur ein Plan. Die Wirkung eines Planes in der Schublade habe für sie wenig Überzeugungskraft. Man bräuchte Anreize und Energieberatung, z. B. durch Klimaschutzmanager, um Privathaushalte zu motivieren, z. B. PV-Anlagen auf das Dach zu setzen. Energieeinsparung und -effizienz sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, jedoch geht Klimaschutz und –vorsorge noch viel weiter, als dass das in einem Energieleitplan des Landkreises beschrieben werden könne. Hierzu gehören auch der Lebensstil sowie das Konsum- und Einkaufsverhalten. Da ist Pettendorf vielen Kommunen voraus, ein wichtiger Punkt ist das regionale Einkaufen im „PettenDorfladen“. Damit werden Fahrwege eingespart, es wurde ein vorhandenes Gebäude genutzt und nichts weiter versiegelt. Auch das hat unsere Gemeinde gefördert und die Gemeinde hat eine Vorreiterrolle eingenommen. Gemeinderätin Vetter-Löffert setzt fort, dass für sie daher nicht nur der Energienutzungsplan wichtig ist. Gerade die Hochwasserkatastrophen der letzten Wochen in NRW, Rheinland-Pfalz und im Voralpenraum zeigen, dass Extremwetterlagen zunehmen. Auch hierzu gibt es Fragestellungen, die nicht durch einen Grundsatzbeschluss ausgehebelt werden dürften. Daher gebe es nicht die Notwendigkeit, dass der Gemeinderat diesem Antrag zuzustimmen sollte, der innovative Ideen aus dem Gremium ausbremse. Mindestens ein Jahr lang keine Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von energie- und klimarelevanten Entscheidungen im Rat zuzulassen, sei nach Auffassung von Gemeinderätin Vetter-Löffert absurd. Gemeinderätin Vetter-Löffert macht nochmals deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag entschieden ablehnt.
Gemeinderätin Muehlenberg sieht den Beschlussvorschlag ebenfalls sehr kritisch und betont ausdrücklich, dass es nicht sinnvoll ist, alle Tätigkeiten bis zur Vorlage des Energienutzungsplanes durch den Klimaschutzmanager am LRA Regensburg zurückzustellen. Für eine aktive Gemeinde und einen ebenso aktiven Gemeinderat sei es nicht erforderlich abzuwarten, was der Landkreis „uns“ sagt.
Bürgermeister Obermeier erwidert den Vorrednerinnen und macht deutlich, dass es nicht um die Fragestellung eines Denkverbotes oder einer Beschränkung der Tätigkeit des Gemeinderates gehe. Es sei jedoch zielführend einzelne, häufig kleinere Maßnahmen zielgerichtet und strategisch in das große Ganze einzubetten und somit effektiv umwelt- und klimapolitische Meilensteine auf Gemeindeebene zu erreichen. Dass kann eben nicht durch individuelle Kleinmaßnahmen, sondern nur durch konzeptionelle und zielgerichtete Projekte erreicht werden. Auch sei eine Mitwirkung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in Workshops denkbar, so dass Ideen aus der Gemeinde Pettendorf in das Grundlagenpapier einfließen könnten. Wenig zielführend sei es daher, durch nicht abgestimmte Maßnahmen, die auch im Einzelfall nicht nur monetäre Mittel, sondern auch viel Zeit binden, kleinteiligste und ggf. wenig effiziente Klimapolitik auf Gemeindeebene zu betreiben.
Gemeinderat Weigl erinnert daran, dass die Gemeinde Pettendorf insbesondere auch bei aktuellen Bauprojekten dem Klimaschutz einen hohen Stellenwert einräumt. So werden z. B. bei den aktuell laufenden größeren Baumaßnahmen, wie dem Kindergarten Kneiting und dem Ärztehaus Pettendorf energetisch vorbildliche Gebäude errichtet, die zudem mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Auch die nun vorgestellte Möglichkeit, über den Klimaschutzmanager des Landkreises ein Strategiepapier für das Energiekonzept der Zukunft erarbeiten zu lassen, unterstreicht das zukunftsgerichtete „Mitdenken“ der Gemeinde Pettendorf.
Gemeinderat Sikkes reklamiert, dass das Mitmachen in den Workshops Mindestanforderung sein müsse, gerade um aktuell und gemeindebezogen umwelt- und klimapolitische Aufgabenstellungen abarbeiten zu können. Gemeinderatsmitglied Pengler stellt sich die Frage, wieso überhaupt ein Beschluss gefasst werden muss. Es sei aus seiner Sicht unstrittig, dass die Arbeit des Gremiums einen wichtigen Beitrag zum Thema leisten kann. Eine Regulierung ist immer über das Abstimmverhalten möglich.
Gemeinderat Bink betont, dass er die geplante Vorgehensweise begrüße und zudem nicht nachvollziehen kann, wieso das Thema zu einem Grundsatzproblem hochstilisiert werde. Niemand möchte dem Gemeinderat ein Denk- und Handlungsverbot auferlegen. Insbesondere an Gemeinderätin Vetter-Löffert gerichtet, stellt er sich die Frage, ob ihrerseits nicht erkannt werde, wieviel klimarelevante Projekte bereits erarbeitet und in die Tat umgesetzt wurden. Gemeinderat Bink macht deutlich, dass er den Antrag ausnahmslos unterstütze und im neuen Energienutzungsplan ein wichtiges Grundlageninstrument für das weitere Vorgehen der Gemeinde in Sachen Klimaschutz sieht.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier den nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, weitere Maßnahmen zur Thematik Klimaschutz und Energie erst nach abgeschlossener Vorlage des Energienutzungsplanes durch den Klimaschutzmanager des Landratsamtes zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6
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5. Ausbau des Verbindungsweges von der Kreisstraße R 39 zur Einöde Tremmelhausen;
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermaßnahmen, nun im ELER-Programm 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.Juni 2021 teilt das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) mit, dass die bisher im Rahmen von WbaV – Maßnahmen geplante Maßnahme Wegebau Tremmelhausen mit dem bisherigen Programm nicht mehr gefördert werden kann. Daraufhin hat die Gemeinde die besondere Situation und den enormen bisherigen Aufwand im Schreiben vom 12.07.2021 (Anlage) dargestellt und gebeten, diese Entscheidung zu überdenken und gegebenenfalls an das zuständige Ministerium weiter zu leiten. Das Projekt ist von der Gemeinde projektreif geplant und ist zur Ausschreibung vorbereitet, sodass nach Freigabe die Maßnahme wie in der Haushaltsplanung vorgesehen, noch heuer hätte umgesetzt werden können.
Mit Schreiben vom 16.07.2021, eingegangen am 26.07.2021 teilt der stellvertretende Behördenleiter mit, dass weder im Grundsatz, noch aufgrund der nunmehr eingeschränkten Fördermittel im Bereich der Flurbereinigung die Maßnahme umgesetzt werden könnte, zumal in diesem Programm die Förderquote nur noch mit 45% gefördert werden wird. Ausnahmen können nicht bewilligt werden.
Das ALE empfiehlt stattdessen der Gemeinde, die Förderung im europäischen ELER-Programm zu beantragen und strebt hierbei die Einreihung in das Vergabeverfahren 2022 an. Weiter bietet sie die Vorbereitung der Antragstellung für das Auswahlverfahren an.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass sich durch den Wechsel in das ELER-Programm auch Änderungen bezüglich der Kostenbeteiligung der Stiftungsverwaltung ergeben können. Hier sind neue Abstimmungsgespräche zu führen. Auf Rückfragen von Gemeinderätin Muehlenberg weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass der Wechsel in das ELER-Programm nicht in Zusammenhang mit der Renaturierung des Schwetze steht. Hier ist der Landschaftspflegeverband Partner der Gemeinde Pettendorf.
Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beantragt die Aufnahme der Wegebaumaßnahme Gut Tremmelhausen ins Förderprogramm ELER. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten (Erbbauberechtigter, Stiftungsverwaltung vertreten durch die Stadt Regensburg) erneut durchzuführen und die erforderlichen Beschlusslagen einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG) und der Feldgeschworenenordnung (FO);
Bestätigung Neuwahl Obmann und dessen Stellvertreter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters wird turnusgemäß durchgeführt, da die Amtszeit dieser Personen jeweils sechs Jahre beträgt, die letzte Wahl fand am 27.09.2012 statt. Daher wurden die Feldgeschworenen zu Neuwahlen am 21.07.2021 geladen.
Die Wahlen sind entsprechend Art. 92 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durchzuführen. Die einschlägigen Bestimmungen wurden verlesen. Für die Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters wurde die Handzeichenwahl vereinbart. Es wurde weiter vereinbart, dass Verw.-Angestellter Christian Putz die Wahlhandlungen leiten soll.
Vor Eintritt in die Wahlhandlungen gab der bisherige Obmann, Herr Josef Schatz, bekannt, dass aufgrund seines Alters er zur Wahl des Obmanns und dessen Stellvertreter nicht mehr zur Verfügung steht. Er sei jetzt seit 11.06.1981 Feldgeschworener, dies würde er auch gerne bleiben, aber er stehe für kein Amt mehr zur Verfügung. Gleichzeitig schlug Herr Schatz als künftigen Obmann Herrn Alois Vetter vor, dieser erklärte seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes.
Die anschließenden Neuwahlen des Obmanns und dessen Stellvertreter ergaben folgendes Ergebnis:
Obmann: Alois Vetter, Gartenstraße 12, Neudorf
Stellvertreter des Obmanns: Ulrich Fruth, Regensburger Straße 10, Adlersberg
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manz ist entschuldigt abwesend, Gemeinderatsmitglied Fleischmann ist während der Abstimmung abwesend.
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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 6 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" in Sinzing;
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 mit Beschluss festgelegt, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing vom 23.12.2013 im Bereich des Ortsteils Sinzing durch Deckblatt Nr. 6 zu ändern.
Vom Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing wurde in der Sitzung am 23.06.2021, der Entwurf der Deckblattänderung Nr. 6 in der Fassung vom 23.06.2021 für die öffentliche Auslegung gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet, bzw. wird mit Ihnen als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Planentwürfe mit den Begründungen und allen ergänzenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Sinzing ab dem 08.07.2021 eingesehen werden.
Die Berichtigung der Bekanntmachung vom 30.06.2021 Nr. 31.2 - 6100/D 06, durch die Bekanntmachung vom 06.07.2021 Nr. 31.2 - 6100/D 06 mit Vervollständigung der Angabe aller ausliegenden Unterlagen erhalten Sie als Anlage. Die Art, Fassung und Anzahl der ausliegenden Unterlagen haben sich nicht verändert, es wurde lediglich die Bekanntmachung berichtigt.
Es wird darum gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf der Bauleitplanung bis zum 16.08.2021 abzugeben. Wird sich nicht fristgerecht geäußert, so wird davon ausgegangen, dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes keine wahrzunehmenden Belange der Gemeinde Pettendorf berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manz fehlt entschuldigt, die Gemeinderatsmitglieder Fleischmann und Dr. Schweiger sind während der Abstimmung abwesend.
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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 75 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" in Sinzing;
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 die Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker'' in Sinzing beschlossen.
Vom Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing wurde in der Sitzung am 23.06.2021, der Entwurf in der Fassung vom 23.06.2021 für die öffentliche Auslegung gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet, bzw. wird mit Ihnen als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Planentwürfe mit den Begründungen und ergänzenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Sinzing ab dem 08.07.2021 eingesehen werden.
Es wird darum gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 10.08.2021 abzugeben. Wird sich nicht fristgerecht geäußert, so wird davon ausgegangen, dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manz ist entschuldigt abwesend, Gemeinderatsmitglied Dr. Schweiger ist während der Abstimmung abwesend.
zum Seitenanfang
9. Gemeindeentwicklung;
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der UwB-Fraktion auf Verschiebung des Abstimmungsprozesses über einen weiteren Einzelhandelsstandort im Gemeindegebiet Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 26.07.2021 beantragt die Fraktion der UwB im Gemeinderat die Verschiebung des Abstimmungsprozesses über einen weiteren Einzelhandelsstandort im Gemeindegebiet Pettendorf.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Mit Schreiben vom 14.07.2021 bittet der Arbeitskreis PettenDorfladen alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, “…derzeit keine präjudizierende Entscheidung für einen zusätzlichen Einzelhandelsstandort in der Gemeinde zu treffen bis unser Einzelhandelsstandort seine Zukunftsfähigkeit unter Beweis stellen konnte.“
Es wird in diesem Zusammenhang um eine Stillhaltefrist von 6 Monaten gebeten. Wir befürworten diese Vorgehensweise ausdrücklich, zumal die Grundversorgung der Gemeindebürgerinnen und -bürger mit dem PettenDorfladen bis auf Weiteres gesichert ist. Die Fraktion der UwB Pettendorf schlägt deshalb dem Gemeinderat vor, über diese Bitte zu beraten und die vorgeschlagene Stillhaltefrist von 6 Monaten positiv zu beschließen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert einleitend den Sachverhalt und verweist auf die vorliegenden Schreiben des Arbeitskreises „PettenDorfladen“ vom 14.07.2021, auf den sich der Antrag der Umweltbewussten Bürger Pettendorf (UwB) bezieht.
Gemeinderätin Muehlenberg begründet den Antrag mit dem Hinweis, dass aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung des bürgerschaftlichen Engagements, ausreichend Argumente vorliegen, dem PettenDorfladen auch die zeitliche Möglichkeit einzuräumen sich zu etablieren. Ziel sei es, das Konzept nicht durch eine übereilte Entscheidung zu einem weiteren Standort für einen Supermarkt in Reifenthal oder Kneiting zu gefährden.
Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass im Rat immer Entscheidungen für das Wohl der Gesamtgemeinde zu treffen sind. Es war zudem Konsens, dass im Gemeindegebiet Raum für Alternativen geschaffen werden könne oder sogar müsse. Diese Rahmenbedingung gelte weiter, zumal die Entscheidung für die Standorte Kneiting oder Reifenthal auch noch von anderen Bedingungen abhängen. Auch sei zu bedenken, dass die Investoren Fristen in den Kaufverträgen vereinbart haben. Ebenso weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass ein Konzept mehr als nur einen Supermarktstandort vorsehe.
Gemeinderätin Vetter-Löffert wirft ein, dass aus ihrer Sicht der Dorfladen völlig ausreichend für die Gesamtversorgung der Gemeinde ist. Gemeinderat Sikkes vertritt ergänzend die Auffassung, dass die von den Investoren in den Kaufverträgen gesetzten Fristen nicht Maßstab der gemeindlichen Entscheidungsfindung sein sollten.
Gemeinderat Bink macht deutlich, dass er dieser Auffassung nicht folgen könne. Es sei zwar richtig, dass man eine Entscheidungsfindung nicht von privaten Vereinbarungen Dritter abhängig machen darf, jedoch sei es immer im Interesse der Gemeindeentwicklung gewesen und daher auch im Interesse des Gemeinderates, für die Sicherung der Nahversorgung, aber auch für Themen wie die Seniorenbetreuung weitere Möglichkeiten zuzulassen. Es sei nicht vertretbar, dass sich der Gemeinderat rechnerisch erst ein Jahr später über einen möglichen Standort für einen weiteren Supermarkt bzw. eine Entwicklungsplanung entscheidet.
Gemeinderat Bink betont weiter, dass er großen Respekt vor der Leistung der Projektbeteiligten in Sachen PettenDorfladen habe, auch freue ihn persönlich, dass so viel bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt wurde. Dennoch stelle sich nun die Frage, warum man die Entscheidungsfindung auf Grundlage der vorgetragenen Argumente rausziehen muss. Bei nüchterner Betrachtung dauere es von heute an gerechnet mindestens zwei Jahre bis ein Alternativprojekt an den Start geht. Der PettenDorfladen stelle ein sehr gutes Konzept dar, das zudem aus seiner Sicht nicht die Konkurrenz eines weiteren Supermarktes fürchten müsste. Der Antrag kann daher aus seiner Sicht nicht nachvollzogen werden.
Gemeinderat Dr. Bosl merkt an, dass die Angelegenheit grundsätzlich eine schwierige Entscheidung darstelle, jedoch muss sie von Sachlichkeit getragen werden. Zur Debatte steht die Betrachtung von zwei möglichen Standorten, aber unter Umständen auch eine ablehnende Entscheidung. Fakt ist auch, dass bis zum Abschluss der Bauleitplanung eine ordentliche Zeitspanne vergeht, so dass für den PettenDorfladen ausreichend „Karenzzeit“ gegeben ist, sich zu etablieren. Allgemein stelle sich die Frage, ab wenn die Frist denn überhaupt laufen solle. Ist der Antrag vom 14.07.2021 entscheidend oder werde ab Beschlussfassung gerechnet?
Gemeinderat Meyer trägt nochmals vor, warum eine Stillhaltefrist aus Sicht des PettenDorfladens wichtig sei. Insbesondere gelte es, den neu eingeführten Markt eine stabile Situation zu bringen, dies auch im Interesse der Mitarbeiter und stillen Teilhaber. Gemeinderat Meyer schlägt angesichts der emotionalen Debatte vor, die Entscheidung nicht heute, sondern erst im September zu fällen und ab September eine dreimonatige Frist laufen zu lassen.
Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass diese Vorgehensweise nicht zwingend eine bessere Alternative darstellt. Es stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Erkenntnisse in einem Monat gewonnen werden sollen.
Gemeinderat Fleischmann stellt klar, dass für ihn der Antrag überhaupt keinen Sinn ergebe. Der PettenDorfladen habe sich einer möglichen Konkurrenz zu stellen, eine weitere Verzögerung der Entscheidungsfindung ist völlig unnötig. Gleichzeitig plädiert er dafür, dass bei einer entsprechenden Entscheidung der Sitzungstag für den Fristlauf entscheidend sein sollte. GL Antretter erläutert, dass bei einer dreimonatigen Ablaufrist der 04.11.2021 und bei einer sechsmonatigen Ablauffrist der 04.02.2022 einschlägig wären.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor über den Antrag abzustimmen. Auf Grundlage der Diskussion stellt er die Fristverlängerung von sechs oder drei Monaten zur Abstimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt zu, über die Standortfrage nach einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab 05.08.2021, zu entscheiden.
5 : 11 Stimmen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, über die Standortfrage nach einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab 05.08.2021, zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5
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10. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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05.08.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Brückenspringer Mariaort
Bürgermeister Obermeier informiert, dass vom Ruder- und Kanu-Club Regensburg ein Schreiben vorliegt, in dem nochmals auf die besondere Gefährdungslage, die von Brückenspringern ausgeht, hinweist.
In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass an der Mariaorter Fußgängerbrücke bereits entsprechende Verbotsschilder angebracht wurden. Das Brückenspringen stellt einen bußgeldbewehrten Tatbestand in der gemeindlichen Grünanlagensatzung dar.
Begehung Kindergarten St. Margaretha Pettendorf
Zusammen mit einer Architektin der Diözese Regensburg wurde eine Begehung des Kindergartens St. Margaretha durchgeführt. In diesem Rahmen sollte u. a. festgestellt werden, ob eine künftige Sanierung des Kindergartens zielführend erscheint. Festgestellt werden konnte, dass die grundlegende Substanz des Objektes in Ordnung ist. Im nächsten Schritt soll nun durch einen externen Planer festgestellt werden, welchen Umfang eine Sanierung des Kindergartens einnehmen würde. Ziel ist es, den Kindergarten St. Margaretha langfristig dreigruppig am Standort Pettendorf zu betreiben.
Corona-Pandemie
Derzeit gibt es in der Gemeinde Pettendorf keine bekannten Coronafälle.
Landschaftspflegemaßnahmen im Jahr 2021
Der Landschaftspflegeverband Regensburg e.V. plant für das Jahr 2021 diverse Maßnahmen, deren Ziel es ist, ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten und zu verbessern. Somit kann erreicht werden, den Biotopverbund auszubauen und Biodiversität zu optimieren. Unter anderem finden Maßnahmen der Gehölzpflege, der Grabenräumung und Mäharbeiten statt. Der Kostenumfang liegt bei ca. 7.100 €.
Nutzung des Schulgebäudes durch das Jugendblasorchester (JB0)
Auf Grund von zunehmenden Fragestellungen bezüglich der Nutzung von Schulräumen durch das JBO fand ein klärendes Gespräch zwischen dem Orchester und dem Schulverband Pettendorf-Pielenhofen statt. Die Nutzung der Räumlichkeiten an der Schule führte aufgrund der Überschneidungen mit dem Schulbetriebes zunehmend zu Problemen. Da auch der Mayersaal keine vollumfängliche Alternative darstellt, konnte nun eine für beide Seiten verträgliche Regelung zur Nutzung der schulischen Räumlichkeiten vereinbart werden.
Rahmenkonzept Pandemie für Märkte
Aufgrund der derzeit gültigen Bestimmung für die Durchführung von Märkten wird der Weihnachtsmarkt auch dieses Jahr nicht stattfinden können. Die aktuell geltende Regelung ließe z. B. auf dem ca. 600 m² großen Platz vor dem Dorfhaus Kneiting nur ca. 60 Gäste gleichzeitig zu, die zudem 1,5 Meter Abstand einhalten müssten. Unter diesen Rahmenbedingungen ist die Durchführung eines Weihnachtsmarktes nicht zielführend und sinnvoll.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Dezentrale Asylbewerberunterkunft
Gemeinderat Pengler frägt an, ob die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber in der dezentralen Asylbewerberunterkunft funktioniert. GL Antretter erläutert, dass aufgrund des hohen Engagements der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und der Gemeinde Pettendorf eine weitgehend optimale Situation erreicht werden konnte. Die Familien werden im notwendigen Umfang unterstützt, die Kinder besuchen die alterskonformen Betreuungseinrichtungen bzw. sind eingeschult.
Waldkindergarten Pettendorf
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Vetter-Löffert wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die vorbereitenden Maßnahmen eingeleitet wurden. Jedoch sei in 2021 nicht mit einer Betriebsaufnahme des Waldkindergartens zu rechnen.
Verkehrssituation Kreisstraße R 39 - Aichahof
Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass auf der Kreisstraße R 39 zum Teil waghalsige Überholmanöver stattfinden. Der Ausbau der Straße reizt offensichtlich riskanter und schneller zu fahren.
Es wird daher nochmals darum gebeten, die zuständige Kreisstraßenbehörde auf die vermutlich deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, insbesondere im Einfahrtsbereich Aichahof, hinzuweisen. Bürgermeister Obermeier sichert zu das Landratsamt Regensburg zu informieren. Des Weiteren wird angedacht, die Geschwindigkeit in diesem Bereich einen längeren Zeitraum zu messen, damit objektive Daten für die Beurteilung der tatsächlichen Situation vorliegen.
Starkniederschläge
Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass sich aufgrund der jüngsten Ereignisse mit Starkniederschlägen eruiert werden sollte, ob es im Gemeindegebiet besonders gefährdete Bereiche gibt. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass im Gemeindeentwicklungskonzept bereits Gefährdungspotentiale festgestellt wurden. Maßnahmen, wie der Hochwasserschutz Reifenthal basieren auf einem hydrologischen Konzept, da Reifenthal als Ortsteil eine Tallage aufweist. Auch im Ortsteil Mariaort wurden umfassende Hochwasserschutzmaßnahmen ergriffen, so z. B. die Sicherung von Öltanks, die Höherlegung von Stromverteilungen oder private Schutzmaßnahmen. Dennoch muss das Thema an sich verfolgt werden, so dass es auch möglich sei, sich im Straßen- und Umweltausschuss näher mit der Problematik auseinanderzusetzen.
Dorferneuerung BA III, Teil 1
Auf Rückfrage von Gemeinderat Weigl wird von Bürgermeister Obermeier nochmals darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich vorgesehen ist Baumaßnahmen in 2021 durchzuführen. Jedoch müssen die notwendigen Ausschreibungsmaßnahmen vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz abschließend durchgeführt werden.
Tektur des Bebauungsplans „Alte Mühle I“
Gemeinderat Weigl frägt an, wann das Änderungsverfahren „Alte Mühle I“ abgeschlossen wird. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass das beauftragte Planungsbüro bereits tätig ist. Das Verfahren soll grundsätzlich in 2021 abgeschlossen werden, jedoch hängt dies auch von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren ab.
Datenstand vom 03.09.2021 14:36 Uhr