Datum: 02.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Wasserrecht;
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der REWAG & Co. KG für die Unterkreuzung der Naab sowie der Verlegung einer technischen Verbundleitung (Wasserversorgung) im 60 m-Bereich der Naab von Kneiting nach Nittendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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02.09.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.08.2021, eingegangen am 23.08.2021, teilt das Landratsamt Regensburg – Sachgebiet Wasserrecht mit, dass die REWAG & Co. KG beabsichtigt, aus versorgungstechnischen Gründen die Naab zu unterkreuzen, sowie eine technische Verbundleitung (Wasserversorgung) im 60 m-Bereich der Naab von Kneiting nach Nittendorf zu verlegen.
Der genaue Trassenverlauf ist den Antragsunterlagen zu entnehmen. Die betroffenen Flurstücke und Gemarkungen sind aufgeführt. Das Vorhaben soll teilweise im 60 m-Bereich der Naab (Gewässer 1. Ordnung; Nr. 29 Anlage I zum BayWG) durchgeführt werden, weshalb für das Vorhaben eine Genehmigung nach Art. 20 BayWG erforderlich ist. Es wird um Stellungnahme bis spätestens 10.09.2021 gebeten.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Muehlenberg merkt an, dass bei den Bauarbeiten der Baumbestand entlang der Straße „Zur Alten Mühle“ bzw. Alte B 8 zu schützen sei und bei den Grabarbeiten auch das Wurzelwerk zu erhalten ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind. Auf die Sicherungspflicht der angrenzenden Bäume wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 78 - Allgemeines Wohngebiet "Klosterblick II" in Sinzing;
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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02.09.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 - Allgemeines Wohngebiet „Klosterblick II“ in Sinzing, Ortsteil Viehhausen, beschlossen. Vom Gemeinderat der Gemeinde Sinzing wurde in der gleichen Sitzung am 28.07.2021, der Entwurf in der Fassung vom 28.07.2021 für die öffentliche Auslegung gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet, bzw. als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Planentwürfe mit den Begründungen und ergänzenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Sinzing eingesehen werden.
Es wird darum gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 20.09.2021 abzugeben. Wird sich nicht fristgerecht geäußert, so wird davon ausgegangen, dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan Nr. 77 Allgemeines Wohngebiet "Donaublick II" in Sinzing;
hier: Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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02.09.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Pettendorf hat sich bereits in seiner Sitzung vom 10.06.2021 mit dem o.g. Bauleitplanverfahren befasst und festgestellt, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Mit Beschluss vom 11.08.2021 durch den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss wurde aufgrund von wesentlichen Änderungen der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 77 „Donaublick II“ (Allgemeines Wohngebiet) mit Begründung sowie vorhandenen Anlagen, in der neuen Fassung vom 11.08.2021, für die nochmalige, auf 14 Tage verkürzte, zweite öffentliche Auslegung sowie für die erneute Fachstellenbeteiligung, gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf hiermit als von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und um Stellungnahme gebeten, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.
Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Rückmeldung bis spätestens 09.09.2021 gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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02.09.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bürgermeister Obermeier gibt folgendes bekannt:
Am 02.09.2021 ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit einigen Lockerungen/Änderungen in Kraft getreten. Inwieweit dadurch wieder Sitzungen ggfs. im Sitzungssaal des Rathauses möglich sind, muss geprüft werden.
Der Erweiterungsbau des Kindergarten-Containers wurde in Rekordzeit errichtet. Durch die Erweiterung sind die Parkplätze am Kindergarten bzw. an der Kinderkrippe nicht mehr nutzbar, da die Restfläche als Feuerwehrzufahrt freigehalten werden muss. Eine entsprechende Beschilderung erfolgte bereits, im Mitteilungsblatt und auf der Homepage wurde darauf hingewiesen.
Der Kindergartenbus der Gemeinde verkehrt ab Montag, den 06.09.2021 wieder. Es sind jeweils zwei Fahrten morgens und mittags vorgesehen, auf Wunsch des Gesundheitsamtes getrennt nach den Einrichtungen (St. Margaretha – Johanniter).
Am 13.10.2021 ist wieder eine Senioren-Infofahrt geplant. Es sollen das neue Ärztehaus Pettendorf, die Kapelle in Kneiting und der PettenDorfladen besucht werden.
Am 01.09.2021 hat der neue Azubi Michael Kager seine Ausbildung in der Gemeindeverwaltung begonnen. Seine erste Station im Rathaus ist das Bauamt, weitere folgen entsprechend dem Ausbildungsplan.
Die aktuellen Corona-Zahlen in der Gemeinde zum 31.08.2021 betragen 0.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Zum Thema Display Aichahof stellte Gemeinderat Bink fest, dass das mobile Dialog-Display letzte Woche am Tierheim zum Einsatz kam. Er fragte an, welche Ergebnisse hierzu vorliegen. Bürgermeister Obermeier gab bekannt, dass in der gemessenen Woche vom 23.08.-30.08.2021 bei 21.468 Fahrzeugen eine durchschnittliche Geschwindigkeit (V85) von 67,0 km/h gemessen wurde.
Gemeinderätin Muehlenberg erklärte hierzu, dass diese Zahlen am Tierheim nicht repräsentativ für den Zufahrtsbereich Aichahof sind. Sie bittet dringend das mobile Display hier aufzustellen. Bürgermeister Obermeier sicherte dies zu, die Aufstellung am Tierheim war lediglich eine turnusmäßige Messung.
Gemeinderat Pengler fragte an, ob es in der Gemeinde bei der Ausweisung von Baugebieten bestimmte Größenvorgaben bei den Bauparzellen gibt. Bürgermeister Obermeier erklärt hierzu, dass sich die Größen der Parzellen aus den planerischen Vorgaben, den Zuschnitten der Grundstücke bzw. der notwendigen Erschließung ergeben. Unabhängig davon hat der Gemeinderat bei der Billigung eines gemeindlichen Bebauungsplanentwurfs die Möglichkeit hinsichtlich der Grundstücksgrößen Änderungen vorzunehmen.
Aufgrund der aktuell geltenden 3G-Regelungen gibt Gemeinderat Völkl den Anstoß das Corona-Testzentrum am PettenDorfladen wieder in Betrieb zu nehmen. Eine entsprechende Nachfrage aus der Bevölkerung müsste gegeben sein.
Der Weg von Hinterberg nach Adlersberg wurde während der diesjährigen Sperrung der Kreisstraße vermehrt als Abkürzung/Umgehung genutzt und entsprechend in Mitleidenschaft gezogen. Gemeinderat Manz fragt hierzu an, wer für die Kosten der Wiederherstellung aufkommt, ggfs. könnte hierzu der Landkreis mit herangezogen werden. Bürgermeister Obermeier entgegnete hierzu, dass auch dieser Weg ab Einmündung Tierheim offiziell gesperrt war, das Nichtbeachten kann daher nicht zu Lasten des Landkreises gehen. Zudem ist der Weg noch als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet ist und somit die Gemeinde auch unterhaltspflichtig, die anfallenden Kosten verbleiben somit bei der Gemeinde. Weiter stellte er fest, dass die Behebung der Schäden noch nicht abgeschlossen ist, es müssen zumindest noch die Bankette nachgebessert werden.
Zu den Baumpflanzungen im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ teilt Gemeinderätin Muehlenberg mit, dass an sie herangetragen wurde, dass verschiedene Straßenbäume nicht anwachsen bzw. ersetzt und Obstbäume zugeschnitten werden müssen. Diese Maßnahmen sind bekannt und bereits beauftragt, so Bürgermeister Obermeier. Im Übrigen unterliegen die Pflanzungen im Baugebiet noch der Gewährleistung durch die ausführende Firma.
Zu diesem Thema stellte Bürgermeister Obermeier grundsätzlich fest, dass bei verschiedenen Ortsterminen im Baugebiet festgestellt wurde, dass in den Privatgärten die grünordnerischen Auflagen hinsichtlich der vorgeschriebenen Pflanzungen nicht umgesetzt wurden. Die Anlieger werden hierzu noch einmal schriftlich informiert und die Umsetzung überprüft.
Zu der Erweiterung des Kindergarten-Containers fragte Gemeinderat Manz an, wie hoch hierfür die Kosten sind. Bürgermeister Obermeier erklärte, dass hierfür Einmal-Kosten von rd. 18.000,00 € für den Auf- und Abbau zzgl. der monatlichen Miete entstehen werden. Dieser Betrag wurde im Übrigen bereits bei der Beschlussfassung zur Erweiterung bekannt gegeben.
Gemeinderat Grundei fragt an, ob die Gemeinde für eine Fußpflegeeinrichtung in Reifenthal Räume zur Verfügung stellen könnte oder ob man sonst unterstützend tätig werden kann.
Datenstand vom 30.12.2021 15:06 Uhr