Datum: 16.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Bootsverleihanlage mit Besucherstellplätzen auf Fl.Nr. 738, Gemarkung Kneiting (in Mariaort)
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2 |
Neubau eines Zweifamilienhauses KfW 40 auf Fl.Nr. 345/5, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
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3 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
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4 |
Neubau Wohnhaus als Ersatzbau auf Fl.Nr. 1102, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)
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5 |
Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parz. G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
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6 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Neubau eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 908/14, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 im Baugebiet "Am Adlersberg", 2. Änderung (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)
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7 |
Anfragen und Bekanntgaben
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1. Bauvoranfrage zur Errichtung einer Bootsverleihanlage mit Besucherstellplätzen auf Fl.Nr. 738, Gemarkung Kneiting (in Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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16.09.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich bereits mit einer Anfrage zu dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 06.05.2021 und beschloss, die Ansiedlung des Bootsverleihs in Mariaort unter der der Voraussetzung zu befürworten, dass dem Hochwasserschutz Rechnung getragen wird und vom Antragsteller ausreichend Parkplätze bereitgestellt werden.
Nach Rücksprache des Bauherrn am Landratsamt bzgl. der weiteren Vorgehensweise, wurde ihm nahegelegt, zur Abstimmung mit den beteiligten Fachstellen für das Vorhaben eine Bauvoranfrage zu stellen.
Zur vorliegenden Planung:
Die Bauvoranfrage besteht aus einer Fläche für den Betrieb des Verleihs sowie einer Fläche zum Parken für die Kunden. Die ersten beiden Parkplätze sind für Mitarbeiter vorgesehen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 650 m².
Für die Materiallagerung sind zwei Bauwagen vorgesehen (Materialkammer für Schwimmwesten, Paddel und Zubehör, sowie Büro). Des Weiteren soll ein als Verkaufsraum für Getränke, Kaffee und Eis in einem umgebauten ehemaligen Motorboot, in der Planung mit Cafèboot bezeichnet, platziert werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Naabstraße“, Fl.Nr. 764, Gemarkung Kneiting, erschlossen, die Abwasserentsorgung ist über eine mobile Toilettenanlage (ToiToi) bzw. einen Anschluss vor dem Pumphaus geplant, die Trinkwasserversorgung soll durch einen Wasseranschluss am Pumphaus gesichert werden.
Stellplatzbedarf:
Es sind insgesamt 22 Stellplätze geplant. Gemäß der Anlage Nr. 5.13 zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) des Freistaat Bayerns müssen für Bootshäuser und Bootsliegeplätze 1 Stellplatz je 5 Boote geschaffen werden.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, diese ist unvollständig.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler weist darauf hin, dass die Berechnung der Stellplatzanforderungen seines Erachtens zu überprüfen ist, da bei einem Verhältnis von 5:1 grundsätzlich eine niedrigere Anzahl genügen würde. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, dass aufgrund des zu erwartenden Interesses ein großer Stellplatzbedarf ausgelöst wird.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Stellplätze gemäß Antragstellung auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Zweifamilienhauses KfW 40 auf Fl.Nr. 345/5, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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16.09.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Zweifamilienhaus in den Ausmaßen von 11,00 x 9,00 m in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 48°) und einem Kniestock von 1,40 m zu errichten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung (Schmutzwasser) ist durch einen bestehenden Anschluss gesichert, Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt über 2 Regenwasserzisternen a`9.000 Liter und einem Notüberlauf in eine Sickermulde. Die Trinkwasserversorgung ist ebenfalls gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 4 neue Stellplätze für das Bauvorhaben benötigt (2 Stellplätze je Wohneinheit gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde). Geplant sind 2 Stellplätze im Kellergeschoss und 2 Stellplätze unmittelbar davor. Dies entspricht nicht den Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde, da der Zufahrtsbereich zu den Garagen der erforderliche Stauraum ist. Zudem wären die geplanten Garagen im KG durch die derzeitige Planung sog. „gefangene Stellplätze“ welche in der Stellplatzberechnung nicht berücksichtigt werden können.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Ausschuss wird seitens Gemeinderat Dotzler darauf hingewiesen, dass die Dachneigung ungewöhnlich steil sei. Üblich wären max. bis zu 45°. Kritisch gesehen wird auch die Höhe der Gabionen und deren Dominanz. Hier sollten Alternativlösungen angeregt werden. Bürgermeister Weigl schlägt vor, dies im Beschluss aufzunehmen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Bis zur Bezugsfertigkeit sind zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung zu stellen, der Stauraum vor den Garagen im Kellergeschoss ist gemäß § 5 Abs. 7 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf freizuhalten. Für die Einfriedung sind Ersatzmaßnahmen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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16.09.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 31.08.2021 beantragte die Fa. Frästechnik Krieger die erneute Verlängerung der Baugenehmigung vom 09.11.2011 um weitere zwei Jahre (aktuelle Geltungsdauer bis 09.11.2021).
Der BA I wurde bereits abgeschlossen, mit dem BA II wurde noch nicht begonnen. Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse haben sich seit Erteilung der Baugenehmigung und der letzten Verlängerung (Bescheid vom 28.10.2019) nicht verändert.
Löschwasserversorgung:
Mit Beschluss vom 15.09.2011 wurde das Landratsamt Regensburg gebeten zu prüfen, ob eine ausreichende Sicherstellung der Löschwasserversorgung gegeben ist. Mit Mail vom 25.10.2011 teilte das Landratsamt Regensburg mit, dass nur die Gemeinde bzw. die örtliche Feuerwehr als fachlich zuständige Stelle die Frage der Löschwasserversorgung beantworten kann.
Ein vom WZV durchgeführter Belastungstest des Wassernetzes ergab, dass max. 220 l/min Löschwasser zur Verfügung stehen. Lt. örtlicher Feuerwehr wäre der tatsächliche Löschwasserbedarf durch ein Brandgutachten von einem Sachverständigen zu ermitteln. In jedem Fall wäre es sinnvoll, einen Löschweiher bzw. eine ausreichend dimensionierte Zisterne vorzuhalten. Dies sollte im Zuge des noch zu erstellenden Brandgutachtens ermittelt werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Hardtweg“, Fl.Nr. 439, Gemarkung Pettendorf, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf die Ausführungen zur Löschwasserversorgung wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Neubau Wohnhaus als Ersatzbau auf Fl.Nr. 1102, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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16.09.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.09.2018 mit einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dieser Fläche und beschloss, dem Vorhaben sein Einvernehmen zu erteilen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (des geplanten Neubaus zum Altbestand) wurde vom Bauausschuss als notwendig erachtet.
Da diese Bauvoranfrage jedoch vom Landratsamt Regensburg nicht befürwortet werden konnte, befasste sich der Bauausschuss erneut mit einer Bauvoranfrage auf der Fl.Nr. 1110, Gemarkung Pettendorf, welche jedoch mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde. Nach diversen Ortsterminen, Planvorschlägen kam nun die vorliegende Planung, analog der aus 2018, zustande.
Zum Antrag vom 06.09.2021:
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 14,61 x 8,49 m mit Satteldach (DN 33°) und einem separaten Eingangsbereich /Garage in den Ausmaßen von 11,19 (7,83+3,36) x 5,99 m mit einem begrünten Flachdach zu errichten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Zum Aichahof“ und den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1103, Gemarkung Pettendorf, erschlossen.
Die Abwasserentsorgung ist in der Planung nicht dargestellt. Für die ordnungsgemäße Entwässerung des Vorhabens wäre ggfs. eine Verlängerung der bestehenden Abwasserleitung erforderlich. Die Planung/Erstellung würde von einer von der Gemeinde beauftragten Fachfirma durchgeführt, die anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierüber ist eine Sondervereinbarung gemäß § 7 der Entwässerungssatzung abzuschließen. Zur weiteren Vorgehensweise wäre die Vorlage der geplanten Entwässerungsanlage hilfreich.
Die Trinkwasserversorgung ist laut Auskunft des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen vom 15.09.2021 nicht gesichert, kann aber durch den Abschluss einer Sondervereinbarung und einer entsprechenden Kostenübernahme sichergestellt werden.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt zwei neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung ist die Entwässerungsplanung unverzüglich vorzulegen.
Ggfs. ist für einen neu zu erstellendem Anschluss der Abschluss einer Sondervereinbarung gemäß § 7 der Entwässerungssatzung erforderlich.
Die Trinkwasserversorgung ist durch den Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen und einer entsprechenden Kostenübernahme sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parz. G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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16.09.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 17.10.2019, 16.04.2020 und 18.02.2021 mit ähnlich gelagerten Bauanträgen für diese Parzelle. Einzig der Antrag aus 2020 (Neubau einer Halle mit Büroräumen) wurde am 05.05.2020 genehmigt, kommt jedoch nicht zur Ausführung.
Die nun vorliegende Planung vom 07.09.2021 beinhaltet folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Überschreitung der max. Gebäudebreite am Giebel 14,60 m, zulässig 12,00 m (Nr. 3.1)
Überschreitung der Baulinie im Nordwesten um ca. 6,50 m
Der erforderliche Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt den Unterlagen bei.
Hinweis: Die Dachfläche im Freiflächenplan mit einer Fläche von 124,54 m² ist im Plan grau dargestellt, sollte aber auch grün sein, da diese extensiv begrünt werden soll.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Stellplatzbedarf:
Es sind derzeit insgesamt 6 neue Stellplätze geplant. Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf und Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates (GaStellV) müssen insgesamt 7 Stellplätze (2 Stellplätze für die Wohneinheit und 5 Stellplätze für die Büronutzung) zur Verfügung gestellt werden.
Die Stellplätze 4 - 6 entsprechen nicht den Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde, da sich diese im Zufahrtsbereich zu der Garage (Stellplätze 1 – 3) befinden und dies der erforderliche Stauraum vor den Garagen ist. Die Stellplätze 1 – 3 würden somit sog. „gefangene Stellplätze“, welche in der Stellplatzberechnung nicht berücksichtigt werden können.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
- Die Hauptdachfläche mit 124,54 m² wird extensiv begrünt.
Die Stellplatzthematik ist satzungsgemäß zu lösen bzw. der ordnungsgemäße Nachweis der erforderlichen 7 Stellplätze ist bis zur Bezugsfertigkeit des Hauptgebäudes zu erbringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Antrag auf isolierte Befreiung: Neubau eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 908/14, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 im Baugebiet "Am Adlersberg", 2. Änderung (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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16.09.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Es wird geplant, an der südöstlichen Grundstücksgrenze ein Nebengebäude in den Ausmaßen von 5,00 x 4,00 m mit einem begrünten Flachdach zu errichten. Die max. Wandhöhe beträgt 3,00 m. Das Vorhaben dient zur Schaffung einer Lagermöglichkeit für Gartengeräte und -werkzeuge, Gartenmöbel, Wassersportausrüstung, Campingausrüstung, usw. Zur Schaffung eines praxistauglichen Schuppens für eine sechsköpfige Familie wird eine Grundfläche von 20 m² angestrebt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Herzog-Ludwig-Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung wäre gesichert, ist für das Vorhaben aber nicht erforderlich. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung wird darauf hingewiesen, dass eine Rückhaltung/Versickerung auf dem Grundstück angestrebt werden soll.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Auf den Sachverhalt hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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16.09.2021
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ö
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beratend
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7 |
Sachverhalt
Anfragen aus dem Bauausschuss
Aufstellung eines Zaunes und eines Geräteschuppens im Außenbereich, Ortsteil Hinterberg
Auf Rückfrage von Gemeinderat Amann wird von Bürgermeister Weigl darauf hingewiesen, dass der baulichen Tätigkeit im Außenbereich nicht zugestimmt wurde. Um bauaufsichtliche Prüfung durch das Landratsamt Regensburg wurde seitens der Bauverwaltung gebeten.
Datenstand vom 22.10.2021 08:06 Uhr