Datum: 18.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ersatzneubau Wohnhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 765/1, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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11. Bauausschuss
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18.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 20.02.2020 und 16.04.2020 mit einer Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 765 und beschloss, dieser jeweils sein Einvernehmen aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht zu erteilen.
Einer informellen Anfrage zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und einem Ersatzneubau mit Satteldach auf der Fl.Nr. 765/1 erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen in seiner Sitzung vom 15.07.2021.
Zum Antrag vom 08.11.2021:
Es wird beabsichtigt, ein Hauptgebäude mit einem Grundmaß von 21,725 x 13,795 m und einer Garage (6,14 bzw. 4,12 x 9,00 m) mit einem Satteldach (DN 25°) zu errichten.
Zur Thematik Überschwemmungsgebiet – Hochwasserschutz liegt den Antragsunterlagen eine Berechnung der erforderlichen Retentionsflächen bei. Zur fachlichen Prüfung durch das WWA Regensburg wurde eine weitere Ausfertigung der Antragsunterlagen (Viertschrift) beigefügt.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 765/2, Gemarkung Kneiting, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Naabstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze in der Doppelgarage zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt. Der Planung ist ein sog. „Gastbereich“ von ca. 24 m² zu entnehmen. In der Berechnung der Stellplätze wurde dieser Bereich nicht berücksichtigt, es wäre aber ratsam, hierfür zumindest einen offenen Stellplatz vorzusehen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, diese ist vollständig.
Stellungnahme Verwaltung:
Im Zuge der o.g. bisherigen Bauvoranfragen wurde auf folgende Punkte hingewiesen und gebeten, diese in einen Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen:
- In den Stellungnahmen (WWA und LRA, Wasserrecht) werden umfangreiche Nebenbestimmungen zum Vorbescheid genannt. Nicht erwähnt, aber von uns für wichtig gehalten, ist der Hinweis auf die Elektroinstallation, bei der die Wasserspiegelhöhe bei HQ100 zu berücksichtigen ist.
Unter Punkt 14 beider Stellungnahmen wird festgestellt, dass sich aus der Genehmigung keine Ansprüche auf staatliche Hilfe bei Hochwasserschäden, auf Durchführung von Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen an dem Gewässer oder auf Erstellung von Hochwasserschutzeinrichtungen herleiten. Dieser Punkt, der ggfs. eine künftige Nebenbestimmung im Vorbescheid sein wird, sollte aus Sicht der Gemeinde wie folgt ergänzt werden: „……lassen sich keine Ansprüche auf staatliche oder kommunale Hilfen bei Hochwasserschäden, ….“
Hinweis Bauamt:
Der Lageplan M 1 : 1.000 entspricht nicht der aktuellen Vermessung.
Diskussionsverlauf
BA-Mitglied Dr. Bosl stellt fest, dass er anhand der dargestellten Hochwasserkote die Hochwasserproblematik zu diesem Bauvorhaben ausreichend gewürdigt hat und kann daher sein Einvernehmen erteilen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Stellungnahme der Verwaltung bzgl. Hochwasserschutz ist in die Bescheiderstellung aufzunehmen.
- Der Hinweis des Bauamtes bzgl. des Lageplanes ist zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Tinyhauses auf Fl.Nr. 1586/7, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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11. Bauausschuss
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18.11.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.08.2021 mit einer informellen Anfrage zu dem geplanten Vorhaben und beschloss dieser sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Die erforderliche Übernahme der Abstandsflächen ist nachzuweisen,
- bis zur Bezugsfertigkeit muss ein weiterer, selbstständiger Stellplatz nachgewiesen werden.
Zum Antrag vom 10.11.2021:
Es ist geplant ein „Tinyhaus“ in den Ausmaßen von 12,00 x 3,05 m mit einem Flachdach zu errichten.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 1587/3, Gemarkung Pettendorf, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Hochweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Die bestehende Doppelgarage wird abgebrochen. Dadurch können insgesamt 3 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde noch nicht durchgeführt, diese ist vor Weitergabe der Unterlagen nachzuholen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 339, Gemarkung Pettendorf (Am Klosterhof, Ried)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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11. Bauausschuss
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18.11.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Carport in den Ausmaßen von 6,00 x 6,00 m zu errichten. Als Dachform ist ein Pultdach mit Trapezblech (DN 6°) vorgesehen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Klosterhof“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind zur Realisierung des Vorhabens nicht erforderlich. Hinsichtlich des anfallenden Niederschlagswassers wird darauf hingewiesen, dass dieses auf dem Grundstück zu versickern ist, da der Ortsteil Ried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde noch nicht vollständig durchgeführt, diese ist noch nachzuholen.
Hinweis Bauamt:
Im Bereich der beplanten Fläche mündet der Auslass des Oberflächenwassers des Nachbargrundstücks. Dieser ist in der Ausführung des Carports zu berücksichtigen, für einen hindernisfreien Abfluss der Verrohrung ist Sorge zu tragen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Der Auslass des Oberflächenwassers des Nachbargrundstücks und dessen hindernisfreien Abfluss ist dauerhaft zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen und Anbau eines Wintergartens (Tektur) auf Fl.Nr. 107 und 108/1, Gemarkung Pettendorf (Sühnekreuzweg, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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11. Bauausschuss
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18.11.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 19.04.2018 mit einer Bauvoranfrage und am 20.09.2018 dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen und dem Anbau eines Wintergartens und beschloss, sein Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass die Bodenplatte und die Wende mediendicht herzustellen sind, soweit ein möglicher Schadstoffeintrag dies erfordert.
Das Landratsamt erteilte die beantragte Baugenehmigung mit Bescheid-Nr. S 43-2018-1495 am 29.10.2018 mit Hinweisen und Auflagen des Bauamtes sowie der o.g. Auflage der Gemeinde.
Zur Tektur vom 08.11.2021:
Lt. Auskunft des beauftragten Planungsbüros unterscheidet sich die Tektur zur Baugenehmigung nur in der Ausführung der Westgarage. Diese wird höher (Traufhöhe neu 4,99 m + 1,955 m), die Dachneigung des Pultdaches wird flacher (vorher 12°, jetzt 6°) und die geplante Hebebühne fällt weg, da nur noch eine reine Garagennutzung vorgesehen ist.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme für 38,77 m² auf der Fl.Nr. 94/96, Gemarkung Pettendorf, notwendig. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei. Eigentümer dieses Grundstücks ist die Gemeinde Pettendorf, die Fläche wird als Grünfläche genutzt. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auf öffentlichen Grünflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
Erschließung:
Die Grundstücke sind straßenmäßig über die Ortsstraße „Sühnekreuzweg“ erschlossen. Die Zufahrt zu den Garagen soll jedoch über die Pfarrer-Groden-Straße, die gemeindliche Wendeanlage und den angrenzenden Gehweg auf der Fl.Nr. 94/96, Gemarkung Pettendorf, im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ erfolgen.
Die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden keine zusätzlichen Stellplätze benötigt.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, diese ist vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Tektur sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- An der Auflage, die Bodenplatte und die Wende mediendicht herzustellen, soweit ein möglicher Schadstoffeintrag dies erfordert, wird festgehalten.
Die Nutzung der Zufahrt über die Wendeanlage und den Gehweg im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ ist nur im Rahmen der erforderlichen Baumaßnahmen möglich, weitergehende Regelungen sind über den Gemeinderat zu beantragen.
Schäden an der Wendeanlage oder dem genannten Gehweg, die während oder durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sind durch den Antragsteller beheben zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2021 19:39 Uhr