Datum: 13.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Planungskonzept "Reifenthal-Nord II"; Vorstellung durch den Projektentwickler/Planer
2 Wasserrecht - Gemeindliches Sturzflutrisikomanagementkonzept; Förderantrag nach RZWas 2021
3 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Beratung und Beschlussfassung über die Notbestellung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf
4 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Beratung und Beschlussfassung über die Notbestellung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mariaort
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Klosterfeld" in Viehhausen, Gemeinde Sinzing; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Waldweg" des Markt Lappersdorf, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Planungskonzept "Reifenthal-Nord II"; Vorstellung durch den Projektentwickler/Planer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit dem Wegfall des Nahversorgers in Pettendorf zum Jahresende 2019 entstand in der Gemeinde die unerfreuliche Situation, dass keine Nachfolge eines Betreibers am alten Standort gefunden werden konnte. Für alle Betreiber war der Standort in Pettendorf aufgrund seiner topographischen Lage nicht entwicklungsfähig. Alle Anfragen an Vollsortimenter oder Discounter blieben deswegen ergebnislos.  Der Gemeinderat entschied sich deswegen, sowohl die Sicherung der Nahversorgung mit einem Dorfladen als auch die Wiederansiedlung eine Vollsortimenters an geeigneter anderer Stelle zu betreiben. 

In Zusammenhang mit der Suche nach Entwicklungsflächen für einen Vollsortimenter wurden im Vorfeld verschiedene Flächen (insgesamt 3 Standortvorschläge) im Gemeindegebiet in Betracht gezogen und von der Regionalplanungsstelle der Regierung der Oberpfalz bewertet. Diese hielt nur den Standort nördlich von Reifenthal als mit der Landesplanung vereinbar. Hierfür muss aber das Anbinde-Gebot Beachtung finden, d.h. die Fläche zwischen einem Nahversorger und der bestehenden Wohnbebauung muss geschlossen werden. Hinzu kam im Frühjahr 2021 ein weiterer Standortvorschlag in Kneiting auf der Fl.Nr. 112, Gemarkung Kneiting. Die Fläche liegt gegenüber des Ortsbereiches Kneiting an der Straße „Zur Alten Mühle“ (Bild). Auch diese Fläche wurde nochmal von der Regierung und den Fachstellen im Landratsamt in einem Fachstellen-Scoping bewertet, konnte aber wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht weiterverfolgt werden (siehe GRS TOP 4 vom 4.11.2021). Der Standort Reifenthal Nord wurde auch von den anderen beteiligten Fachstellen als geeignet erachtet.

In der beantragten Sondersitzung vom 9.11.2021 wurde über einen zwischenzeitlich am alten Standort eingereichten Bauantrag diskutiert. Dieser beinhaltete die Überbauung gemeindlicher Flächen mit einem neuen Standort für eine Nahversorgung in Zusammenhang mit 20 Eigentumswohnungen in Kombination einer älteren Planung, damals noch mit ebenerdigen Markt und 42 weiteren Eigentumswohnungen, über deren Verfügbarkeit oder Verkauf seitens der Gemeinde nie eine grundsätzliche Entscheidung getroffen worden war.

Prinzipiell sollte die Entwicklung des Gesamtensembles Schloßstraße mit der Entwicklung Reifenthal im Vergleich dargestellt werden. Die grundsätzliche Zielsetzung beider Areale ist die Standortsicherung eines Nahversorgers und die Schaffung von Angeboten für Senioren auf Basis der bislang im Gemeinderat und Seniorenforum geführten Zielsetzungen:

  • Betreute Wohnanlagen
  • Tagespflege
  • Ggf. Wohngruppe
  • Treffpunkmöglichkeiten auch für auswärtige Senioren

Damit am Standort Schloßstraße die Rahmenbedingungen für die gemeindlichen Grundstücke geklärt werden, befasste sich der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 2.12.2021 mit der Bewertung und den Bedingungen über die Verfügbarkeit der gemeindlichen Flächen und legte diese einstimmig fest. Diese Rahmenbedingungen werden vom Eigentümer abgelehnt. Folglich wird für diesen Bereich bis zur Sitzung auch keine Gesamtkonzeption vorgelegt.

Die Entwicklung im Bereich Reifenthal wird wie geplant von den Entwicklern vorgestellt und von den Planern erläutert. Eine Entscheidung im Gemeinderat hinsichtlich einer weiteren Entwicklung erfolgt in dieser Sitzung jedoch nicht, da alle Gemeinderäte ausreichend Zeit zur Abwägung erhalten sollen. Das Gebiet soll drei Bestandteile aufweisen: ein Sondergebiet Nahversorgung, ein Sondergebiet z.B. für betreutes Wohnen/ Tagespflege und einem allgemeinen Wohngebiet WA.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt. Er begrüßt die anwesenden Zuschauer*innen, sowie die Vertreter*innen des Projektentwicklers „Reifenthal-Nord II“, nämlich die Kiermeier Unternehmensgruppe Straubing und die Biber Holding GmbH Regensburg und deren beauftragtes Planungsbüro Gebauer, Wegerer u. Wittmann Architekten Regensburg. 

Bürgermeister Obermeier geht insbesondere auf die Entstehungsgeschichte des Projektes ein, auch die intendierten Maßnahmen am Standort Schloßstraße werden kurz thematisiert. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass in der Sitzung im Dezember Rahmenbedingungen für die gemeindlichen Grundstücksflächen festgelegt wurden. Diese Bedingungen wurden nicht akzeptiert, so dass für das Areal Schloßstraße keine Vergleichsplanung vorliegt.   

Nach Einleitung durch Bürgermeister Obermeier übergibt dieser das Wort an Herrn Stierstorfer von der Biber Holding GmbH. 

Herr Stierstorfer nutzt die Einleitung um sein Unternehmen und bereits durchgeführte Projekte vorzustellen. An den Gemeinderat werden Referenzschreiben des Markts Beratzhausen und der Gemeinde Ergoldsbach ausgeteilt. Im Rahmen der anschließenden Präsentation werden die angedachte Bauleitplanung vorgestellt, auch werden mögliche Ansichten des Supermarktes und des Seniorenwohnens simuliert und visualisiert. 

Herr Stiersdorfer macht deutlich, dass die Gemeinde Pettendorf stringente Rahmenbedingungen vorgegeben hat. Insbesondere wurden für die verkehrliche Erschließung Maßnahmen gefordert, die für die Investoren hohe Kosten nach sich ziehen und z. B. auch Verbesserungen für den Radverkehr nach sich ziehen. Im Ergebnis sind Erschließung und Grunderwerb vollständig von der Biber Holding zu tragen. 

Der geplante Lebensmittelvollsortimenter mit 1.100 m² Verkaufsfläche, was bei Edeka die kleinstmögliche Verkaufsfläche, die darstellbar ist, bedeutet. Der dauerhafte Erhalt des Dorfladens sollte dadurch in der Planung Berücksichtigung finden. Der Supermarktstandort Reifenthal ist ein typischer Fahrstandort, insbesondere Kundenströme in Richtung Hainsacker abnimmt. Die geringe Größe des Marktes in Reifenthal lässt grundsätzlich den Schluss zu, dass der Lebensmittelstandort Pettendorf als Ganzes profitiert. Aus Sicht von Herrn Stierdorfer werden beide Standorte gut funktionieren, so dass die befürchtete Existenzgefährdung für den PettenDorfladen nicht gesehen wird. 

Das geplante Wohngebiet unterliegt den grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die die Regierung der Oberpfalz an Nachverdichtung und das Anbindungsgebot stellt, insbesondere im Zusammenhang mit dem obligatorischen Supermarktstandort stellt. 

Angesichts der zunehmenden Bedenken an dem ca. 2 Hektar großen Entwicklungsgebiet in Reifenthal stellt Herr Stierstorfer die Frage in den Raum, inwieweit durch die Entwicklungsmaßnahme „Pettendorf Süd-West“ – ein tatsächlich 8 Hektar großen Baugebiet – eine Störung des ländlichen Charakters bemerkbar wurde.  

In der legitim kritischen Betrachtung sei es zu bedenken, dass in Reifenthal nur ein Viertel der Fläche von Pettendorf Süd-West einer Nutzung zugeführt wird. Die Wohnbebauung bildet zudem einen städtebaulich attraktiven Übergangsbereich zum betreuten Wohnen. Zudem sei nicht zu vergessen, dass auch das für das betreute Wohnen erforderliche Personal, insbesondere die Pflegekräfte, ausreichend Wohnraum benötigen.

Herr Stierstorfer weist des Weiteren darauf hin, dass die „Biber Holding GmbH“ keine Häuser baut, sondern in Reifenthal ein ganz normales Baugebiet mit Sondergebieten für den Lebensmitteleinzelhandel und das betreute Wohnen entwickelt. Bezüglich der grundsätzlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung gibt es im Vergleich zu anderen Baugebieten im Gemeindegebiet keinen signifikanten Unterschied. Tatsache ist auch, dass der Gemeinderat über die gemeindliche Bauleitplanung definiert, welche Art und welches Maß der Bebauung stattfindet. Die im Bauleitplan getroffenen Festsetzungen seien verbindlich. 

Herr Stierstorfer setzt fort, dass beim Planungskonzept Reifenthal Nord II insbesondere das betreute Wohnen einen hohen Stellenwert genießt, dies nicht zuletzt aufgrund der stringenten Vorstellungen der Gemeinde Pettendorf. So sollen Rahmenbedingungen für betreutes Wohnen geschaffen werden, die sich durch eine besondere Attraktivität auszeichnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden sehr viele Wohnanlagen geprüft und verglichen. Ziel war, etwas zu realisieren, was dorfgerecht ist und gleichzeitig den Anforderungen der Senioren gerecht wird. Für die Umsetzung des betreuten Wohnens wurde das Planungsbüro Gebauer, Wegerer und Wittmann aus Regensburg beauftragt.  

Die Architekten Gebauer und Wittmann stellen im Anschluss an Herrn Stierstorfers Vortrag das bisher erarbeitete Konzept für seniorengerechtes Wohnen in Reifenthal vor. 

Es wird erläuterte, dass seniorengerechtes Wohnen einen besonderen Planungsaufwand auslösen, da nicht nur die seniorengerechte Gestaltung der Gebäude, sondern auch die Außenanlagen und die Sichtbeziehungen eine erhebliche Rolle spielen. Die Bauform, die in der Gemeinde Pettendorf realisiert werden soll, muss zudem die dörfliche Umgebung eingebettet werden. Die bisherige Entwicklung und Visualisierung zeigt zwei Hausgruppen, wiedergegliedert in vier Gebäudeteile, welche ähnlich der Dimension eines klassischen „Vierseithofs“ entsprechen. Wichtig, so die Planer, ist die Orientierung, Struktur mit Innenhöfen mit einer zentralen Achse, die das Zentrum der Anlage bildet. Gleichzeitig sind Plätze und Freiflächen schaffen, die nicht nur für die Senioren Aufenthaltsqualität schaffen und einen „Ghettobildung“ verhindern. Die Zonen, die im Abschnitt Seniorenwohnen entstehen, sollen frei von Individualverkehr sein. 
Der notwenige Stellplatzbedarf wird über Tiefgarage bedient, so dass in der Außenanlage Wohnen, Begegnen und Kommunikation im Vordergrund steht. Bei den Wohngebäuden findet eine Laubengangerschließung statt, vor den Gebäuden entsteht eine „halböffentliche Zone“, insbesondere im Übergangsbereich zu den Innenhöfen. Die Gebäude selbst werden unter Zugrundelegung der vorhandenen Planung ca. 11 Meter Höhe erreichen, was weitgehend einer normalen Wohnbebauung entspricht. 
Das Bauen soll in Hybridbauweise erfolgen, d. h. massive Kerne mit bis zu 80 % Holzbauweise. 

Simulation aus der Gemeinderatssitzung (Betreutes Wohnen Reifenthal Nord II):











Im Anschluss an den Vortrag bittet Bürgermeister Obermeier den Gemeinderat Fragen an die Entwickler und Planer zu richten. 

Gemeinderat Dr. Bosl frägt an, inwieweit für das Konzept „Betreutes Wohnen“ fachliche Vorgaben aus der Pflegewissenschaft berücksichtigt wurden und ob das Seniorenforum Pettendorf eingebunden wurde. Herr Stierstorfer und die Planer weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit dem Seniorenforum Pettendorf ein Gespräch geführt wurde, aus dem viele Anregungen in die Planungskonzepte übernommen wurden. Auch bezüglich der Frage zur Einbindung von Fachleuten aus der Pflegewissenschaft wird informiert, dass dies sogar durch Kontakt zu einem Lehrbeauftragen einer Hochschule erfolgt ist. So sei z. B. die geplante Anlage für Senioren mit „normalen“ Pflegeaufwand optimiert. Die Planung sei z. B. nicht für Menschen mit fortgeschrittener Demenz optimiert, da hier ganz andere Anforderungen gestellt würden, die sich auf der Fläche nur schwer mit dem angedachten Seniorenwohnen und dem geplanten Betreuungsumfang verbinden ließen.   

Gemeinderätin Muehlenberg stellt die Frage in den Raum, wie viele Senioren dort wohnen bzw. wie viele Wohneinheiten entstehen sollen? Nach ihrem Kenntnisstand geht von 60 bis 80 Wohneinheiten aus, ab denen sich solche Projekte wirtschaftlich rechnen. Auch frägt Gemeinderätin nochmals konkret nach, welche oder welcher Experte aus der Pflegewissenschaft beraten hätte. Die beauftragten Architekten informieren, dass eine Einbindung von Prof. Dr. Rester erfolgte. Muehlenberg setzt fort, dass auch im Seniorenforum kontrovers über das Projekt diskutiert würde. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass das Seniorenforum immer eine Zielsetzung gehabt hat, die den Schwerpunkt auf betreutes Wohnen setzt. Herr Stierstorfer ergänzt zur Anfrage von Gemeinderätin Muehlenberg, dass es tatsächlich einer gewissen Größe und Anzahl an Seniorenwohnungen bedarf, um die Wirtschaftlichkeit darzustellen. Jedoch sei es im jetzigen Stadium noch nicht abschließend möglich, die Anzahl der Wohneinheiten endgültig festzustellen. 

Gemeinderat Sikkes möchte wissen, ob es für die stationäre Tagespflege bereits Interessenten gäbe. Herr Stierstorfer entgegnet, dass zwar schon ein sehr weitreichendes Konzept erarbeitet würde, aber über solche Detailfragen noch keinerlei Verhandlungen geführt werden könnten. Man sei noch zu weit von der Realisierungsmöglichkeit entfernt. Des Weiteren frägt Gemeinderat Sikkes an, ob es geplant ist, dass ein Vorkaufsrecht für Pettendorfer*innen besteht, was bejaht wurde. 

Auf Rückfrage von Gemeinderat Manz wird von Herrn Stierstorfer bestätigt, dass die Parzellen privat verkauft werden und auch Pflegekräfte in der Lage sein sollten, sich ein Baugrundstück zu kaufen. 

Gemeinderat Achhammer macht deutlich, dass auch die normalen Pettendorfer Bürger*innen am der Entwicklung partizipieren. Es wäre daher nicht gut, wenn sich die Preise so „erhitzen“, dass für den „Normalbürger“ ein Seniorenwohnen oder ein Bauplatz in Reifenthal Nord II in unerreichbare finanzielle Bereiche kommt.  

Gemeinderat Amman möchte wissen, ob zwei Bauabschnitte möglich wären? Des Weiteren fragt er an, ob es möglich sei, dass Dritte die Tagespflege und Verköstigung anbieten. Herr Stierstorfer erläutert, dass bei der Nutzung entscheidend ist welche Funktionen ggf. autark untergebracht werden können. Bezüglich der Bauabschnitte macht er deutlich, dass grundsätzlich eine schnelle Umsetzung vorgehen ist. Das Zurückstellen einzelner Vorhaben, z. B. dem Supermarkt ist eher nicht zielführend.   

Gemeinderat Meyer möchte erfahren, wie die 1.100 m² Verkaufsfläche mit Edeka verhandelt wurden. Hierzu äußert sich Herr Stierstorfer nur so weit, als dass mit dem Gebietsreferenten von Edeka, Herrn Ely entsprechende Vorverträge geschlossen wurden, die auch von der Zentrale in Hamburg genehmig sind. 
Eine weitere Anfrage zu den Kosten der Baufläche lässt Herr Stierstorfer unbeantwortet, da es derzeit faktisch unmöglich ist den Verkaufspreis festlegen. 

Auf Rückfragen von Gemeinderat Grundei wird die Anlieferung zum Supermarkt erläutert. So sei die Anfahrt so gewählt, dass keine großen Beeinträchtigungen stattfinden. Auch die Anlieferungszyklen sind weitgehend unproblematisch gehalten, so dass eine besondere Störung der Wohnbebauung nicht zu befürchten sei.

Gemeinderätin Vetter-Löffert stellt nochmals in den Raum, dass angesichts der zu erwartenden hohen Renditen eine Eigenvermarktung durch die Gemeinde sinnvoller wäre. Bürgermeister Obermeier weist höflich darauf hin, dass hierzu das Eigentum bei der Gemeinde liegen müsste. Herr Stierstorfer erläutert zudem, dass bereits für die verkehrliche Erschließung mehrere Millionen Euro aufgewendet werden müssten, so dass von sehr hohen Renditen grundsätzlich keine Rede sein kann. 

Gemeinderat Dotzler stellt kritisch in den Raum, dass die Gemeinde nicht gewinnorientiert arbeitet. Zur Frage, ob Edeka den Dorfladen berücksichtigt, kritisiert Gemeinderat Dotzler, dass in Beratzhausen durch die Ansiedlung eines neuen Edeka-Marktes zwei Getränkemärkte verloren hat und auch der Bäcker kurz vor dem Aus steht. 

Auf Rückfrage von Gemeinderätin Vetter-Löffert wird bestätigt, dass durch das Projekt ca. vierzig bis fünfzig Wohneinheiten neu in Reifenthal entstehen. Vetter-Löffert merkt kritisch an, dass bei einem zu erwartenden Einwohnerzuwachs von ca. 150 Personen wieder Folgekosten auf uns zukommen. Konkret möchte sie wissen, ob sich der Investor auch an den Kosten für die Betreuungseinrichtungen beteiligt. Herr Stierstorfer macht deutlich, dass durch die Vielzahl von Maßnahmen, die der Gemeinde zu Gute kommen, bereits eine Grenze erreicht wurde, die weitere Zugeständnisse unmöglich machen. Man sollte vielmehr bedenken, dass die gesamte Erschließung und auch der Neubau des Supermarktes, der im Eigenbestand bleibt, ein erheblicher Beitrag zur Infrastruktur ist.  

Gemeinderat Weigl stellt fest, dass das Konzept auf drei Säulen basiert, der Baulandentwicklung, dem Seniorenwohnen und den Supermarkt. Es stellen sich für ihn daher drei Fragen: 
1. Funktionieren die drei Säulen nur miteinander? 2. Was ist die zeitliche Schiene zur Umsetzung und 3. muss in der Februarsitzung entschieden werden?  

Herr Stierstorfer erwidert, dass eine Umsetzung ohne Supermarkt denkbar ist, ob dies jedoch sinnhaft erscheint bleibt dahingestellt. Darüber hinaus könne man nicht garantieren, dass Edeka in vier oder fünf Jahren noch für einen Supermarkt zur Verfügung stünde. Die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen sehen eine zeitnahe Umsetzung vor. Zur zeitlichen Schiene der Umsetzung macht Stierstorfer deutlich, dass man bis zum Ende des Jahres Planreife erreichen könnte. Die Erschließung könnte 2023 und die Bebauung 2024 fertigstellt werden. Gleichzeitig wird darum gebeten, baldmöglichst in der Angelegenheit weiter zu entscheiden. 

Gemeinderat Pengler frägt an, ob es auch eine Simulation zur Ansicht des Ortsteiles anderen Blickrichtungen gibt. Des Weiteren möchte er wissen, ob ein Bodengutachten existiert, da in diesem Bereich grundsätzlich schwierige Bodenverhältnisse zu erwarten sind. Herr Stierstorfer erläutert, dass derzeit noch keine Simulation existiert, die die Bebauung aus Blickrichtung (Alt-)Reifenthal oder Pettendorf, etc. darstellt. Zur Bodensituation macht er klar, dass im Rahmen der Erschließung weitergehende Untersuchungen folgen, jedoch bereits durch den Bau einer Tiefgarage Problemlagen gut beseitigt werden könnten.  

Gemeinderätin Vetter-Löffert merkt noch an, dass der Parkplatz vorm Supermarkt als LKW-Standort genutzt werden könnte, was dem Ortsbild nicht zuträglich ist. Hierzu merkt Bürgermeister Obermeier an, dass dies ganz einfach untersagt werden muss, so wie es die Gemeinde u. a. auch beim Schwetzendorfer Weiher anordnet. Auch vor dem PettenDorfladen könnten LKWs parken – was im Übrigen ebenfalls nicht geduldet wird. 

Bürgermeister Obermeier bedankt sich nach ca. 90 Minuten Diskussion bei den anwesenden Zuhörern, den Investoren und Planern und weist darauf hin, dass eine Befassung mit Detailfragen erst nach Fassung eines Aufstellungsbeschlusses Sinn macht. 

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2. Wasserrecht - Gemeindliches Sturzflutrisikomanagementkonzept; Förderantrag nach RZWas 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Pettendorf plant die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts für alle im Gemeindegebiet vorhandenen Gewässer dritter Ordnung (GEW III) sowie die Erstellung eines integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. Hierfür ist die Beantragung von Fördermitteln vorgesehen. 

Als Grundlage der integralen Konzepte sind die Ausführungen, Vorgaben und Festlegungen im Infoblatt des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz analog zum Sonderprogramm nach Nr. 2.4 RZWas 2018 – Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement (Stand 17.09.2019) vorgesehen. Einschlägig ist die RZWas 2021. 

Örtliche Verhältnisse und Daten

Die Gemeindefläche beträgt rd. 24 km2.  Die Außenflächen werden größtenteils landwirtschaftlich intensiv genutzt; der Anteil der Waldflächen ist im Landkreisvergleich unterdurchschnittlich. 

Von Nord nach Süd durchzieht die Schwetze bzw. der Brückelgraben (ab Aichahof) als Gewässer III. Ordnung das Gemeindegebiet. Hierzu liegt ein Gewässerentwicklungsplan vor. Die Schwetze führt in Teilbereichen im Sommer wenig bis kein Wasser, bei Starkregenereignissen und Schmelzwasserereignissen kam es in den Jahren 2002, 2003 und 2009 zu erheblichen Überschwemmungen im Bereich dAm Kirchfeld in Reifenthal, die Schäden betrafen die Häuser in Kellerräumen und Erdgeschoßen. Im Jahre 2016 wurde ein Hochwasserdamm zum Schutz des östlichen Ortsteils von Reifenthal erstellt. 

Das Gemeindegebiet entwässert aufgrund der topografischen Lage großteils abhängig in Richtung Schwetze. Eine Ausnahme bildet der westlich gelegene Bereich zwischen Pettendorf – Adlersberg, der sich in Richtung Naab orientiert. Obwohl die Lage sich im Jurakarst befindet, sind die Deckschichten zum Teil sehr lehmig bzw. schluffig.

In der Vergangenheit kam es sowohl im Gemeindegebiet regelmäßig in vielen abhängigen Ortsrandlagen zu Überflutungen (siehe Anlage 2), die bei erhöhten Regenereignissen infolge der klimatischen Veränderung zukünftig erhöhte Gefährdungslagen befürchten lassen.

Insbesondere aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der an die Ortschaften angrenzenden Äcker kann es bei (bisher noch nicht aufgetretenen) Starkregen in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Geländeverhältnissen und dem jeweiligen Feldanbau (z. B. Mais) zu massiven Überflutungen von bebauten Bereichen im Gemeindegebiet durch wild abfließendes Wasser. 
Der Gemeinderat wird daher die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes unter Einbeziehung von Starkregenuntersuchungen beschließen. 

Eine intensive Vorberatung fand im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 02.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Bekanntgaben“ statt. 

Vorhandene Unterlagen und bekannte Planungen
- Ortsplan Gemeinde Pettendorf
- Flächennutzungsplan
- Bebauungspläne
- Gewässerentwicklungsplan
- Planfeststellungsverfahren HWS Reifenthal
- Bestandserfassung und hydrodynamische Überrechnung der Regenwasserkanäle im Gemeindegebiet
- digitales Geländemodell
- digitale Flurkarte


Intendierter Leistungsumfang
Der Leistungsumfang soll wie folgt untergliedert werden:
  • Bestandsanalyse
  • Gefahrenermittlung
  • Hydrologie und hydraulische Berechnungen - Anforderungen an Berechnungen für Fließgewässer (Gewässer dritter Ordnung)
  • Hydrologie und hydraulische Berechnungen – Anforderungen an Berechnungen für wild abfließendes Wasser
  • Gefahren- und Risikobeurteilung (Festlegung der Schutzziele)
  • Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung
  • Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement

Zusätzlich sind 
  • hydraulische Berechnungen für das Ereignis HQ100 + 15 % Klimazuschlag
  • die Erstellung von zwei kombinierten Karten für den Lastfall HQ100
  • die Zuarbeit und Beteiligung an mehreren Veranstaltungen (jeweils rd. 3 h Dauer) zur Information der Gemeindebürger und der Öffentlichkeit, zur Einbindung von Betroffenen, zur Information über die entwickelten Maßnahmen, zur Umsetzungsstrategie und zum verbleibenden Risiko 
  • die Zuarbeit bei der Dokumentation der Konzeptschritte unter Federführung der Gemeinde

vorgesehen. 
 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Vetter-Löffert begrüßt ausdrücklich, dass die Gemeinde Pettendorf hier tätig wird. Im Gemeinderat besteht des Weiteren kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Pettendorf zu. Für die Maßnahme sind für die Haushaltsjahr 2022, 2023 und 2024 Mittel in Höhe von 70.000 € insgesamt bereitzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Beratung und Beschlussfassung über die Notbestellung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Amtszeit des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf endet nach sechs Jahren am 20.02.2022 und die Amtszeit des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf endet am 21.02.2022. Grundsätzlich werden die Neuwahlen der Kommandanten in einer Dienstversammlung (zusammen mit der Jahreshauptversammlung der Feuerwehren) immer am 06.01. des entsprechenden Jahres durchgeführt. 

Wegen der seit März 2019 bestehenden Corona-Pandemie konnte die Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am 06.01.2022 unter den bestehenden Auflagen nicht durchgeführt werden. Nachdem nicht absehbar ist, wie lange diese Einschränkungen gelten und somit eine zeitnahe Durchführung der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters nicht gesichert ist, kann die Gemeinde von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Gebrauch machen und einen Notkommandanten sowie einen Notstellvertreter bestellen. Dies ist auch bereits vor Ablauf der dort genannten Dreimonatsfrist nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten bzw. Stellvertreters möglich. Spätestens drei Monate nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten oder Stellvertreters muss die Gemeinde sogar eine Bestellung vornehmen, wenn kein Nachfolger gewählt werden konnte.

Das Feuerwehrgesetz geht vom Grundsatz der demokratischen Legitimation des Feuerwehrkommandanten aus. Die Wahl des Kommandanten und/oder seines Stellvertreters ist daher baldmöglichst nach Wegfall der pandemiebedingten Hinderungsgründe nachzuholen. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt hiermit Herrn Christoph Vetter ab 21.02.2022 zum Notkommandanten und Herrn Benedikt Manz ab 22.02.2022 zum Notstellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf. Nach Ablauf der pandemiebedingten Einschränkungen ist nach Rücksprache mit der Vereinsführung der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf eine Dienstversammlung mit Neuwahlen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Beratung und Beschlussfassung über die Notbestellung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mariaort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Amtszeit des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mariaort endet nach sechs Jahren am 27.02.2022 und die Amtszeit des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mariaort endet am 17.02.2022. Grundsätzlich werden die Neuwahlen der Kommandanten in einer Dienstversammlung (zusammen mit der Jahreshauptversammlung der Feuerwehren) immer am 06.01. des entsprechenden Jahres durchgeführt. 

Wegen der seit März 2019 bestehenden Corona-Pandemie konnte die Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am 06.01.2022 unter den bestehenden Auflagen nicht durchgeführt werden. Nachdem nicht absehbar ist, wie lange diese Einschränkungen gelten und somit eine zeitnahe Durchführung der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters nicht gesichert ist, kann die Gemeinde von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Gebrauch machen und einen Notkommandanten sowie einen Notstellvertreter bestellen. Dies ist auch bereits vor Ablauf der dort genannten Dreimonatsfrist nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten bzw. Stellvertreters möglich. Spätestens drei Monate nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten oder Stellvertreters muss die Gemeinde sogar eine Bestellung vornehmen, wenn kein Nachfolger gewählt werden konnte.

Das Feuerwehrgesetz geht vom Grundsatz der demokratischen Legitimation des Feuerwehrkommandanten aus. Die Wahl des Kommandanten und/oder seines Stellvertreters ist daher baldmöglichst nach Wegfall der pandemiebedingten Hinderungsgründe nachzuholen. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt hiermit Herrn Bernhard Ortmann ab 28.02.2022 zum Notkommandanten und Herrn Bauer Thomas ab 18.02.2022 zum Notstellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mariaort. Nach Ablauf der pandemiebedingten Einschränkungen ist nach Rücksprache mit der Vereinsführung der Freiwilligen Feuerwehr Mariaort eine Dienstversammlung mit Neuwahlen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Klosterfeld" in Viehhausen, Gemeinde Sinzing; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die Änderung eines Bebauungsplanes Nr. 45 „Am Klosterfeld“ in Viehhausen mittels Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Vom Gemeinderat der Gemeinde Sinzing wurde in der gleichen Sitzung am 15.12.2021, der Entwurf in der Fassung vom 15.12.2021 für die öffentliche Auslegung und die Fachstellanhörung gebilligt.

Die Gemeinde Pettendorf wird als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB, hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und um Stellungnahme gebeten. 

Es wird darum gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 01.02.2021 abzugeben. Wird sich nicht fristgerecht geäußert, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die o.g. Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Bauleitplanung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Waldweg" des Markt Lappersdorf, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bau- und Vergabeausschuss des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu dem im Betreff genannten Bauleitplanverfahren abgewogen. Auf Grundlage dieser Abwägung wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 06.12.2021 in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 06.12.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf gebeten. Soweit bis spätestens 10.02.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.01.2022 bis einschließlich 10.02.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 28.12.2021 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Ärztehaus Pettendorf 
Die Gemeinschaftspraxis von Dr. Hochreiter und Dr. Schmid ist seit 10.01.2022 am neuen Standort in Betrieb. Wenngleich noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen wurden, zeigen sich die Ärzte und das Personal sehr zufrieden. 

Kindergarten St. Margaretha 
Für die eventuelle Sanierung oder Reparaturen sollte eine Konzeption bis Ende des Jahres vorgelegt werden. 
Diese Zielvorgabe konnte nicht erreicht werden, da das Bistum gegenüber der Kirchenverwaltung erst vor Kurzem die offizielle Kostenbeteiligung der Gemeinde verlangte. Man kann hierzu nur anmerken, dass diese seitens der Gemeinde Pettendorf bereits im August gemacht worden wäre, Kenntnis vorausgesetzt. 
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf unter 10.000 € und werden im Haushalt 2022 eingestellt. 

Coronakontrollen Gemeinderatssitzungen
Bei allen Gemeinderatssitzungen werden künftig Kontrollen durchgeführt, die auf die 3-G-Anforderungen basieren. Die Anzahl der Sitzplätze für Zuhörer wird auf Grundlage des erforderlichen 1,5 m-Abstandes beschränkt. 

Coronazahlen 
Aktuell sind vier Infektionen registriert. 

Zutritt zum Rathaus
Der Zutritt zum Rathaus wird vorerst noch nicht auf 3-G beschränkt. Terminanmeldungen und der Zutritt mit FFP-2 Masken sind weiterhin erforderlich. 

Helmut Gessendorfer verstorben 
Bürgermeister Obermeier informiert, dass Helmut Gessendorfer, der Wirt des Dorfhauses Kneiting, Anfang Januar infolge einer schweren Krankheit verstorben ist. 

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Winterdienst Gehweg Pettendorf-Südwest
Gemeinderat Völkl weist darauf hin, dass der Übergangsbereich vom Baugebiet Pettendorf-Südwest zur Margarethenstraße sehr glatt ist. Ggf. sollten hier die Polder entfernt werden und geräumt und gestreut werden, da viele Schulkinder den Weg nutzen. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass der Bereich nicht geräumt oder gestreut wird. Auch andere Gehwege im Gemeindegebiet werden ebenfalls grundsätzlich nicht geräumt. 

Stellenausschreibung Kindergartenleitung 
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass auf der Homepage der Gemeinde noch immer die Leitungsstelle für den Kindergarten St. Margaretha angeboten wird. Nach seinem Kenntnisstand ist die Stelle bereits ausgeschrieben.  

Beschränkung Tempo 50 
Gemeinderat Dotzler weist darauf hin, dass auf der Kreisstraße R 19 im Abschnitt zwischen Rohrdorfer Kreuz und Pettendorf im Bereich der Auffüllungen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 50 aufgestellt sind. Da die Auffüllungen bereits seit Winterbeginn stillstehen, ist die Notwendigkeit der Beschilderung zu hinterfragen.  


Sitzmöglichkeit Gemeindeteil Ried 
Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass im Bereich des geplanten Waldkindergartens in Ried keine Sitzgelegenheit besteht. Es böte sich daher an, eine Sitzbank zu installieren, die später auch von den Eltern genutzt werden könnte. Bürgermeister Obermeier sichert zu, hier eine Möglichkeit zu schaffen. 

Einladung PettenDorfladen 
Gemeinderat Weigl informiert, dass vor der nächsten Gemeinderatsitzung ein Besuch des PettenDorfladens möglich sei. Dabei könnte sich der Gemeinderat über die aktuelle Situation, insbesondere das erweiterte Sortiment nach Lieferantenwechsel informieren. 

Datenstand vom 21.03.2022 10:34 Uhr