Datum: 16.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 1594/13, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
2 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 56/24, Gemarkung Kneiting (Heidegasse, Kneiting)
3 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 959/13, Gemarkung Pettendorf (Urtlberg, Reifenthal)

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1. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 1594/13, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 12. Bauausschuss 16.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung in den Ausmaßen von 7,35 x 3,955 m zu errichten. Es soll mit einem Pultdach (DN 6,8°) versehen werden. 

Eine verfahrensfreie Errichtung des Vorhabens war nicht möglich, da es von den Vorgaben des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) der BayBO (Terrassenüberdachung mit max. 30 m² Fläche und max. 3,00 m Tiefe) abweicht.

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Seeweg“ und über die dinglich gesicherte, private Zufahrt über die Fl.Nr. 1594/16, Gemarkung Pettendorf, erschlossen. Die Abwasserentsorgung ist über die private Abwasserleitung auf Fl.Nr. 1594/9 an die Hauptkanalleitung sichergestellt, die Trinkwasserversorgung ist ebenfalls gesichert. 

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. 

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 56/24, Gemarkung Kneiting (Heidegasse, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 12. Bauausschuss 16.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es ist geplant, ein Wohnhaus in E+I-Bauweise mit den Ausmaßen von 11,99 x 9,99 m und einer Garage/Carport (7,75 x 6,99 m), jeweils mit einem grauen Satteldach (DN 22°) zu errichten. 

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Heidegasse“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind derzeit noch nicht gesichert, da die jeweiligen Grundstücksanschlüsse noch zu erstellen sind. Der Anschluss an die gemeindliche Abwasserentsorgung ist frühzeitig unter Vorlage eines Entwässerungsplans zu beantragen. Die erforderlichen Arbeiten sind anschließend mit den anfallenden Arbeiten für den Wasseranschluss zu koordinieren.

Zusätzlicher Hinweis des WZV Naab-Donau-Regen vom 15.12.2021:
Die Grundstücksanschlussleitung ist von einem Überbau im Zufahrtsbereich freizuhalten.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Anmerkung Verwaltung:
Durch das Grundstück verläuft die „Alte Wasserleitung Kneiting“, ein Nutzungsrecht für das Grundstück Fl.Nr. 56/24, Gemarkung Kneiting, besteht nicht.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. 

Der Anschluss an die gemeindliche Abwasserentsorgung ist frühzeitig unter Vorlage eines Entwässerungsplans zu beantragen. Die erforderlichen Arbeiten sind anschließend mit den anfallenden Arbeiten für den Wasseranschluss zu koordinieren.

Auf die Anmerkung der Verwaltung bzgl. der „Alten Wasserleitung Kneiting“ und den Hinweis des WZV vom 15.12.2021 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 959/13, Gemarkung Pettendorf (Urtlberg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 12. Bauausschuss 16.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 696 m² wird anstelle der vorhandenen Bebauung ein Doppelhaus mit Doppelgarage geplant. Das Doppelhaus soll in U+E+D-Bauweise mit einem Flachdach und einer Firsthöhe von 10,00 m errichtet werden. Pro Haushälfte ist eine Doppelgarage im UG vorgesehen. Der gesamte Gebäudekomplex weist eine Breite von ca. 24 m und eine Tiefe von ca. 13,77 m auf. Der jeweilige Eingangsbereich ist an der östlichen bzw. westlichen Grundstücksgrenze angeordnet. 

Stellungnahme Verwaltung:
Die sog. „Urtlbergsiedlung“ weist eine unterschiedliche Bebauung auf, bei allen gleich ist jedoch die Dachform (Satteldach). Die geplante Bebauung geht durchgängig von der östlichen bis zur westlichen Grundstücksgrenze, nicht schlüssig ist daher die Nutzung bzw. die Erreichbarkeit der jeweiligen nördlichen Grundstückshälfte. 

Aufgrund der Lage im Außenbereich bzw. der Darstellung im Flächennutzungsplan ist die Anwendbarkeit der BauNVO hinsichtlich der GRZ und GFZ nicht gegeben. Jedoch sollte den Antragstellern bzw. dem Planer zumindest hinsichtlich der GRZ eine Richtung vorgegeben werden. Analog der durchaus vergleichbaren Situation in einem Allgemeinen Wohngebiet wäre eine GRZ von 0,4 als maximal zulässig zu erachten. 

Zur angestrebten Höhe des geplanten Gebäudes wurden die Nachbargebäude betrachtet, das unmittelbar angrenzende Gebäude hat 8,61 m, das höchste 9,10 m (siehe Anlage RIS). Da es sich hier um ein „Klötzchenmodell“ (LoD1 - Level of Detail 1) handelt, gibt es ausschließlich „Flachdächer“, die eine mittlere Gebäudehöhe haben. Dies bedeutet, dass die halbe Höhe eines Satteldaches oder Pultdaches für die Gesamthöhe des Gebäudes eingerechnet wird.

Auch wenn sich das Grundstück nicht im klassischen Innenbereich gemäß § 34 BauGB befindet ist festzustellen, dass sich das Vorhaben aufgrund der Massivität, des Baustils und der gewählten Dachform nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Urtlberg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind aktuell gesichert. Sollte ein weiterer Grundstücksanschluss für die Abwasserentsorgung benötigt werden, so ist dieser auf Kosten der Antragsteller erstellen zu lassen. Die Arbeiten sind mit einem ggfs. zusätzlichen Hauswasseranschluss zu koordinieren.

Die Straße „Urtlberg“ ist die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu den Hinterliegergrundstücken. Es wird daher schon jetzt darauf hingewiesen, dass bei der Bauausführung eine Kranaufstellung auf öffentlichem Grund bzw. eine Vollsperrung der Straße nicht gestattet werden kann. Es sind daher rechtzeitig Alternativen in Betracht zu ziehen.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 4 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.

Nachbarbeteiligung:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bebauung mit einem Doppelhaus grundsätzlich sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen,
  2. das Vorhaben ist auf eine GRZ von 0,4 zu beschränken,
  3. bzgl. der Höhenentwicklung ist eine Anpassung an die Umgebungsbebauung erforderlich,
  4. die Nutzbarkeit der nördlichen Grundstückshälften ist sicherzustellen,
  5. sollte ein weiterer Kanal-Grundstücksanschluss erforderlich sein, ist dieser auf Kosten der Antragsteller erstellen zu lassen, die Arbeiten sind mit einem ggfs. geplanten zweiten Wasser-Hausanschluss zu koordinieren,
  6. schon jetzt darauf hingewiesen wird, dass bei der Bauausführung eine Kranaufstellung auf öffentlichem Grund bzw. eine Vollsperrung der Straße „Urtlberg“ nicht gestattet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 19:31 Uhr