Datum: 03.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Geschäftsordnungsantrag; Korrektur der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.01.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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03.02.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.01.2022 wurde von Gemeinderätin Muehlenberg schriftlich folgende Einwendung erhoben:
Die Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom 13.1. 2022 enthält z.T. Sachverhalte, die in der vorliegenden Form nicht ganz richtig sind und ein wichtiger Sachverhalt fehlt. Ich bitte daher um Richtigstellung bzw. Ergänzung zu den folgenden Punkten.
Zu Top1, Blatt 6, Zeile 12 ff: Ich hatte die beiden Architekten Gebauer und Wittmann gefragt von wieviel Wohneinheiten sie ausgehen. Die Architekten gaben zur Antwort, dass sie mit 60-80 Wohneinheiten planen. Erst daraufhin entgegnete ich, dass nach meinem Kenntnisstand erst ab 80 Wohneinheiten eine Senioreneinrichtung wirtschaftlich ist. Die Anzahl der Wohneinheiten wurde von den Architekten selbst genannt und nicht von mir. Ein wichtiger Unterschied. Ich bitte um Richtigstellung des Sachverhalts in der Niederschrift.
Zu Top 1, Diskussionsverlauf: Ich hatte Herrn Stiersdorfer die Frage gestellt, ob der geplante EDEKA Markt in Reifenthal nach seiner Einschätzung eine Konkurrenz zum EDEKA in Hainsacker darstellt. Darauf antwortet Herr Stiersdorfer wörtlich, „dass eine Kannibalisierung zum EDEKA Markt in Hainsacker nicht auszuschließen sei“. Dies ist mir und sicher auch anderen Gemeinderäten sehr gut in Erinnerung geblieben, da mir der Begriff der „Kannibalisierung“ bis dahin in diesem Zusammenhang nicht bekannt war.
Ich bitte um Ergänzung dieses Sachverhaltes, der in Bezug auf die Einschätzung des geplanten EDEKA Marktes als Konkurrenz zum Pettendorfladen wichtig ist.
Diskussionsverlauf
GL Antretter verliest die Einwendung. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Einwendung zur Kenntnis. Die Niederschrift zum Tagesordnungspunkt 1 wird entsprechend der Einwendung korrigiert und ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches;
Beratung und Beschlussfassung zur Überplanung der Fl.Nrn.1266, 1266/2, 1266/3 (T.), 1266/5, 1266/8, 1270 (T.), jeweils Gemarkung Pettendorf, durch einen Bebauungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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03.02.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich bereits mehrmals, zuletzt in der Sitzung vom 13.01.2022, mit der Thematik. Der Sachverhalt wurde auch in der Öffentlichkeit hinreichend diskutiert und von einer Bürgerinitiative begleitet, die sich z.T. aus unterschiedlichen, bekannten Gründen gegen diese Entwicklung ausspricht und dies mit einer Unterschriftenaktion unterstreicht.
Mit dem Aufstellungsbeschluss signalisiert die Gemeinde den grundsätzlichen Willen, den beschriebenen Bereich entsprechend der Planzeichen zu entwickeln. Details oder Forderungen der Gemeinde bei städtebaulichen Entwicklungen von Investoren oder Privatpersonen sind regelmäßig in einem nachfolgenden städtebaulichen Vertrag zu fixieren, den der Gemeinderat inhaltlich bestimmt. Dieser beschreibt z.B. die Zielsetzungen detailliert, legt die baulichen Rahmenbedingungen fest und sichert die Erschließungsmaßnahmen. Nachfolgend legt die Gemeinde im Bauleitplanverfahren alle notwendigen und gestalterischen Festsetzungen und Hinweise unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fest.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4 ha. Im bisherigen FNP ist für die Ortsumfahrung bereits eine Fläche von ca. 0,4 ha berücksichtigt, sodass ca. 3,6 ha neue Flächen umgenutzt würden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt die anwesenden Zuhörer*innen. Bürgermeister Obermeier verweist auf die z. T. sehr emotional diskutierte Sachlage, insbesondere auch auf die Aktivitäten der Bürgerinitiative, die mit ihrer Unterschriftenaktion eine beträchtliche Anzahl von Unterschriften gegen die Baulandentwicklung, insoweit auch gegen die Ansiedlung des Supermarktes sammeln konnte. Bürgermeister Obermeier macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass aus diesem Grund bei einer positiven Beschlussfassung ergänzend ein Ratsbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids zur tatsächlichen Umsetzung der Bauleitplanung angestoßen werden soll. Bürgermeister Obermeier macht des Weiteren klar, dass eine ebenfalls mögliche mehrheitlich-demokratische Entscheidung des Gemeinderates gegen den Aufstellungsbeschluss ohne weitere Maßnahmen akzeptiert werden sollte.
Gemeinderätin Vetter-Löffert ergreift das Wort und schlägt vor, dass sich zur Formulierung des Ratsbegehrens mit allen Beteiligten an einen Tisch gesetzt werden muss. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass die Entscheidung über die Durchführung und die Fragestellung eines möglichen Ratsbegehrens in einer separaten Sitzung erfolgt und heute nicht die maßgebliche Fragestellung des Tagesordnungspunktes darstellt.
Bürgermeister Obermeier schlägt vor Beginn der Diskussion vor, dass den Gemeinderatsmitgliedern die Möglichkeit offensteht, ihre Redebeträge an die Verwaltung zu übersenden, so dass diese unverkürzt widergegeben werden können. Dem wird konkludent zugestimmt.
Gemeinderat Dr. Bosl eröffnet mit nachfolgendem Redebeitrag die Diskussion:
„Jeder Gemeinderat steht heute vor einer schwierigen Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf die künftige Gemeindeentwicklung. Ich habe immer betont, dass mir eine sachliche Diskussion der Thematik wichtig ist, auch wenn mir bewusst ist, dass durch das enorme bürgerschaftliche Engagement beim Pettendorfladen Emotionen nicht ausgeblendet werden können.
Die MZ hat mich am Montag bereits in die Ecke der Befürworter gestellt, auch wenn meine Entscheidung tatsächlich erst Anfang dieser Woche gefallen ist. Es gibt für und gegen Reifenthal gute Gründe, so dass mir die Entscheidung auch nicht leicht gefallen ist.
Im Zusammenhang mit dem Projekt sind die drei bekannten Themenkomplexe zu betrachten. Es geht nicht nur um die Frage: „Bist du für den Pettendorfladen oder dagegen?“ Ich denke jeder im Gemeinderat ist FÜR den Pettendorfladen, ich bin selbst stiller Teilhaber. Dennoch bin ich der Meinung, dass der Pettendorfladen das Nachdenken über gemeindliche Entwicklungsmöglichkeiten nicht verhindern darf. Ein Supermarkt bietet aufgrund der vergleichsweise langen Mietdauer die Nahversorgung der gesamten Gemeinde über einen Zeitraum von mindestens 15 bis 20 Jahren. Das Mietverhältnis im PettenDorfladen (PL) endet zunächst nach 5 Jahren. Die weitere Entwicklung darüber hinaus ist mit gewissen Unwägbarkeiten verbunden. Das Angebot des Projektentwicklers, den Supermarkt zeitversetzt zu errichten, würde zum einen die weitere Entwicklung des PettenDorfladens ermöglichen und zum anderen eine Option für die Gemeinde eröffnen.
„Für ein betreutes Wohnen in dieser Größenordnung von 60 bis 80 Wohneinheiten besteht in Pettendorf kein Bedarf, schon gar nicht wenn der Standort nicht in Pettendorf ist“ ist ein häufig genanntes Argument gegen Reifenthal. Mitglieder des Seniorenforums stehen der geplanten Bebauung durchaus positiv gegenüber. Auf das Votum des Seniorenforums aus dem Jahr 2013 (12:2 Stimmen), das immer noch Bestand hat, wird verwiesen. Es ist richtig, dass die Größenordnung derzeit für Pettendorf allein zu groß ist. Aber wir partizipieren auch von Nachbargemeinden und haben Nichts dagegen, wenn sich Gutverdiener hier ansiedeln und das Einkommensteueraufkommen erhöhen, unsere Haupteinnahmequelle im Haushalt. Gleichzeitig sagen wir, dass diese Bürger als Senioren oder ihre Eltern nicht willkommen sind. Das ist inkonsequent. Das Seniorenheim könnte auch Alternativen für Nachbargemeinden bieten. Darüber hinaus haben sich alle Fraktionen seit Jahren auf die Fahnen geschrieben, seniorengerechte Wohnformen zu schaffen. Heute haben wir erstmalig eine konkrete Chance dazu.
Das Wohngebiet resultiert aus dem Anbindegebot und ist wohl derzeit nicht zwingend erforderlich, trägt aber dem prognostizierten Einwohnerzuwachs im Speckgürtel Regensburg wohl oder übel Rechnung.
Ein weiterer Punkt ist für mich entscheidend:
Der Aufstellungsbeschluss für Reifenthal stellt weder einen Blankoscheck für den Projektentwickler noch das Ende des Projekts dar. Vielmehr stehen wir dann am Anfang der gemeinsamen Projektentwicklung, in der die Gemeinde ihre Randbedingungen formulieren kann (Maß der baulichen Nutzung, zeitliche Umsetzung des Supermarkts, Vergabekriterien zur Berücksichtigung der Gemeindebürger, Anteil sozial geförderter Wohnungen, Tagespflege, etc.). Das wären mögliche Themen im abzuschließenden „Städtebaulichen Vertrag“ mit dem Projektentwickler. Bei einer Entscheidung gegen Reifenthal ist das Projekt und die Möglichkeit, dieses im Sinne der Gemeinde zu gestalten, erledigt.
Das gesamte Thema ist leider geeignet, das gut funktionierende Miteinander in der Gemeinde zu spalten. Das ist sehr schade. Aus diesem Grund begrüße ich ausdrücklich den angesprochenen Bürgerentscheid. Die Entscheidung wird somit auf viele Schultern verteilt. Der demokratische Wille möge geschehen.“
Im Anschluss ergreift Gemeinderat Hubert Grundei das Wort, der Gemeinderat Dr. Bosls Sicht weitgehend bestätigt. Er selbst betont, dass er als Anwohner des benachbarten „Am Kirchfeld“ durchaus eine größere Betroffenheit hat, als viele die sich nun so lautstark melden. Gleichwohl sehe auch er die Notwendigkeit und die Chancen, die die Entwicklung des Gebietes in Reifenthal bietet.
Gemeinderätin Vetter-Löffert ergreift das Wort und argumentiert auch vertretend für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die geplanten Maßnahmen:
„Der Anlass für die Bebauung von 4 ha guter landwirtschaftlicher Fläche war im Kern: Die Sicherung einer Nahversorgung in der Gemeinde. Im Sommer hat mit einem herausragenden Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger der PettenDorfladen eröffnet. Dieser ist nicht nur ein Supermarkt, sondern bietet viel, viel mehr. Weit über die Grenzen unserer Gemeinde hinaus werden wir für diesen beneidet. Inzwischen ist das Sortiment erweitert und mit REWE ein neuer Lieferant gewonnen worden.
Mehr als 250 Gesellschafterinnen haben mit ihren Familien darauf vertraut, dass die Überlegungen für einen Alternativstandort in Reifenthal nur für den Fall zum Tragen kommen, dass die Bürgerschaft selbst nicht in der Lage sein sollte, eine funktionierende Nahversorgung für die Gemeinde aufzubauen.
Wenn ich heute aus der MZ erfahre „der geplante Supermarkt hat die ursprünglich von der Beratungsgesellschaft empfohlene Größe bei Weitem überschritten, er konkurriert damit in einer sehr schwierigen und sehr marktorientierten Branche mit den großen Anbietern. Das war eine Entscheidung der Geschäftsführung“, dann erscheint mir das als verzweifelter Ablenkungsversuch.
Edi, als Bürgermeister warst du jederzeit vollumfänglich mit allen Protokollen informiert und hast sie vom AK-Sprecher zugeschickt bekommen. Z.T. hat Martin Antretter protokolliert. Außerdem war dein Weg zu Norbert als ehemaliger Geschäftsführer und Fraktionskollege nicht weit. Weshalb hast du nicht das Gespräch mit dem Arbeitskreis Dorfladen und der Geschäftsführung gesucht und gesagt, backt´s mal kleinere Brötchen, ich will in jedem Fall einen Supermarkt ansiedeln? Dann hätten sich nicht so viele Menschen engagiert und reingehängt. Was für eine Ohrfeige für das bürgerschaftliche Engagement!
Tatsache ist, dass bei der Eröffnung des Dorfladens unser Dorfladenberater sowie die Vertreterin der ALE (Amt für ländliche Entwicklung) unseren Dorf-Supermarkt als herausragendes Beispiel bezeichnet haben, insbesondere wegen der Breite des Angebotes.
Die von der Gemeinde sowie 250 Bürger und Bürgerinnen investierten Gelder wären durch ein eigenverschuldetes Abwürgen des PettenDorfladen im Nachhinein eine Verschwendung von Steuergeldern in der Geschichte von Pettendorf.
All das steht auf dem Spiel. Und nicht nur das, auch ein inzwischen äußerst beliebter Treffpunkt im Laden und Dezentral.
Auf welchen Erkenntnissen beruht die Behauptung, dass Dorfladen und Edeka nebeneinander bestehen können?
Warum wird hier ein Konzern wie Edeka in seiner Prognose als glaubwürdiger eingestuft als ein bürgerschaftlich getragener Supermarkt?
Zum Thema Betreutes Wohnen = Senioren- Service-Wohnen; Betreutes Wohnen nur für rüstige Senioren, die jeden Service hinzubuchen können (das kann ich zu Hause genauso). Werden sie pflegebedürftig, müssen sie umziehen. Ich habe bei der Diskussion im Umweltforum den Eindruck gewonnen, dass diese überdimensionierte Planung an den Bedürfnissen unserer Senioren vorbei geht. Wo ist bitte eine offizielle Stellungnahme unseres Seniorenbeirates? Ein Schreiben, das gestern allen Gemeinderäten zuging, trifft es im Kern:
An die Gemeinderäte im GR:
„Überlegt doch bitte nochmal, was Senioren (meist Witwen/Witwer) wirklich brauchen: Täglich zum Friedhof, sonntags in die Kirche, ab und zu Apotheke, Arzt, Rathaus, Einkaufen, Cafe DEZENTRAL...
All das haben sie (ohne Auto) in Reifenthal nicht.
Die Gemeinde sollte alles tun, um Seniorenwohnungen in Pettendorf zu ermöglichen, auch wenn es schwieriger sein mag und länger dauert.“
Gez. Wolfram Pistohl
Nicht in Reifenthal sondern im Hauptort Pettendorf sollte dies mit Nachdruck verwirklicht werden!
Zum Wohngebiet: Wer entscheidet über Preise? Über Verteilungsschlüssel?
Zum Aufstellungsbeschluss: Herr Stierstorfer macht deutlich, dass durch die Vielzahl von Maßnahmen, die der Gemeinde zu Gute kommen, bereits eine Grenze erreicht wurde, die „weitere Zugeständnisse unmöglich machen“. Wo ist die Vielzahl der Maßnahmen? Die Straßenerschließung, die mir mit 2,4 Mio. Euro als viel zu hoch angesetzt vorkommt? Ich habe hier eher das Gefühl, wir arbeiten mit jemandem zusammen, der uns nicht wirklich sauber und transparent informiert!
Mit Aufstellungsbeschluss und damit einhergehenden Willenserklärung begibt man sich in die Lage, dass die Projektentwickler zu einem späteren Zeitpunkt einfach die „Friss-oder-stirb-Haltung“ einnehmen kann: „entweder wir machen das so, wie wir geplant haben, oder das Projekt stirbt“.
Wenn zu dem Zeitpunkt dann schon Aufwände entstanden sind oder weitere rechtlich bindende Zusagen gegeben worden sind, wird es für die Gemeinde teuer bis unmöglich noch irgendwas rückgängig zu machen.
Deshalb mein Appell: Stimmt dem Aufstellungsbeschluss nicht zu! Lasst uns eine geeignetere Möglichkeit für unsere Senioren mit ihnen zusammen und im Hauptort verwirklichen.“
Für die SPD nimmt Gemeinderat Pengler wie folgt Stellung:
„Sehr geehrter Bürgermeister Obermeier, sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste!
Zur Entstehung des Baugebietes Reifenthal Nord: Es war der Auftrag des Gemeinderats an den Bürgermeister, eine Einkaufsmöglichkeit für Pettendorf sicherzustellen. Das haben wir mit dem PettenDorfladen erreicht.
Wir haben eine hohe finanzielle Beteiligung der Bürger und hunderte Unterschriften gegen Reifenthal. Das sind die Fakten.
Wirtschaftlich schaut es auch danach aus, dass es der Dorfladen schaffen wird.
Davon konnte sich jeder Gemeinderat am Dienstag dieser Woche vor Ort überzeugen.
Also aktuell gibt es keinen Bedarf für einen Vollsortimenter in Reifenthal.
Was die Räumlichkeiten nach Ende des Pachtvertrages betrifft, sind die Möglichkeiten zusammen mit Herrn Winkelvoss, zum jetzigen Zeitpunkt, noch nicht ausreichend eruiert. Da wird es Lösungen geben, wenn man will - wenn alle an einem Strang ziehen.
Oft spricht man davon, dass keiner dem anderen mehr hilft, alles wird anonymer. In puncto Dorfladen haben wir gesehen, dass es geht. Ein toller Zusammenhalt und eine unglaubliche Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, ist hier entstanden. Viel mehr als nur ein Supermarkt. Der Standort des Dorfladens ist genau richtig und wichtig.
Das Café wird ebenfalls von Senioren genutzt. Dass Senioren sich treffen wollen ist klar, aber wie wollen die Pettendorfer Senioren im Alter wohnen und leben? Haben wir wirklich den Bedarf, eines „Seniorenheims“ in Reifenthal, in dieser Dimension? Auch das ist zu diesem Zeitpunkt unklar.
Wie das geplante „Seniorenheim“, das für mich einen kasernenähnlichen Charakter hat, in unsere dörfliche Struktur passen soll, ist mir immer noch nicht klar. Es gibt bis zum heutigen Zeitpunkt keine Darstellung, wie die bis zu 11 m hohen Gebäude, in der Landschaft wirken. Wie ist die Sicht aus Pettendorf kommend, aus Reifenthal oder von der Kreisstraße aus, auf das Baugebiet?
Zum Thema Umwelt: Jugendliche veranstalten Demos, „Friday for future“. Es ist nicht egal was der Einzelne oder auch unsere Gemeinde macht. Ja, es gibt Schlimmere, die einen holzen den Regenwald ab die anderen beschließen, dass Atomkraft nachhaltig ist. Nur sicherheitshalber einer Bebauung zuzustimmen, kann nicht der richtige Weg sein und kommt für die SPD Pettendorf nicht in Frage.
Der Bürger verlässt sich auf die Politik. In Pettendorf sind das wir Gemeinderäte.
Zum Ratsbegehren: Wir Gemeinderäte konnten uns jetzt einige Monate lang die Informationen zum Baugebiet Reifenthal Nord zusammentragen und eine Meinung bilden. Wie sollen das die Bürger tun? Wer informiert die Bürger objektiv? Wer nimmt welchen Einfluss auf die Bürger?
Was macht Reifenthal Nord mit uns? Wie entwickeln sich die Grundstückspreise in Pettendorf in Zukunft?
Welche Auswirkungen hat das auf Mietpreise in Pettendorf und seine Ortsteile? Wir haben jetzt ein Vorgehen wie in den Großstädten. Investoren kaufen alles zusammen. Entwickeln, Renovieren ganze Straßenzüge und erhöhen die Mieten. Jetzt wird es bei uns in Pettendorf, so wie überall.
Es werden wieder Einzelne sehr viel verdienen und die Bürger müssen es tragen und ausbaden.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!“
Für die Fraktion der UwB spricht Gemeinderat Dotzler:
„Wenn unser Bürgermeister zum Projekt Reifenthal Nord einen Aufsatz schreiben müsste, hätte er das Thema: „Von einem, der auszog, einen Supermarkt zu holen und mit Seniorenwohnen und Baugebiet zurückkam! Der Deutsch- Lehrer würde hier sagen: Thema verfehlt, lieber Herr Bürgermeister!
Denn für Seniorenwohnen und Baugebiet hatte der BGM keinen Auftrag vom GR, geschweige denn, dass der GR in den Prozess eingebunden oder zumindest davon informiert wurde!
Wurde denn das Seniorenforum zum Bedarf gefragt: Nein, wurde es nach deren eigenen Aussagen nicht!
Haben wir denn konkrete Aussagen, was der Investor an seniorengerechtem Wohnen vorhat: Nein, haben wir nicht!
Haben wir uns denn intensiv mit dem Standort Pettendorf auseinandergesetzt, um eine fundierte Entscheidung dafür oder dagegen treffen zu können: Nein, durften wir nicht!
Wird denn EDEKA wirklich einen Vollsortimenter bauen oder betreiben: Wissen wir nicht, weil nach eigenen Worten des BGM am vergangenen Dienstag es auch ein Discounter werden kann. Es steht also, entgegen der Aussage des Investors, noch überhaupt nichts fest!
Wissen wir denn, wie lange die Edeka- wenn sie denn kommt- den Standort betreiben wird und ob es dann nach ein paar Jahren eine Bauruine werden wird: Nein, wissen wir nicht!
Wird denn das Baugebiet für unsere jungen Familien und Kinder finanziell attraktiv sein: Nein, wird es nicht, weil der Investor gewinnmaximierend verkaufen wird!
Lagen denn den Fraktionen bis kurz vor dieser Abstimmung Pläne vor: Nein, lagen sie nicht, oder zumindest der SPD, Grüne und UwB nicht, was ich noch bedenklicher finden würde!
Wir lassen uns hier mit einem Investor ein, der uns allen haushoch überlegen ist und der uns nach Strich und Faden über den Tisch ziehen wird - und da sind wir beileibe nicht die erste Gemeinde, die das zu spüren bekommt!
Der Gemeinderat (GR) soll Fakten schaffen, der Investor jedoch gibt keinerlei konkrete Zusagen!
Es sind noch so viele Fragen zu klären, bevor über einen Aufstellungsbeschluss abgestimmt werden kann!
Dieses ganze Procedere mit
- scheibchenweiser Herausgabe von Informationen,
- dann wieder Zurückhalten von Informationen, auf die der GR ein Anrecht nach Gemeindeordnung hätte
- ins Leere laufen lassen von Alternativen
hat rein gar nichts mit vertrauensvoller, demokratischer Arbeit im GR zu tun.
Aus diesen vorgenannten Gründen kann und werde ich dieser Planung nicht zustimmen.“
Gemeinderat Meyer ergreift das Wort:
„Die Fakten bzgl. des Projektes Reifenthal sind alle ausgetauscht und müssen nicht nochmals von mir wiederholt werden.
Trotzdem gibt es zwei aktuelle Punkte, die ich erwähnen muss:
Erstens zu der Aussage unseres Bürgermeisters, heute zu lesen in der Mittelbayerischen.
Edi, es war von Anfang an der Wille der Bürger, geäußert in der Bürgerbefragung, unter anderem ein komplettes Grundsortiment anzubieten. Der Arbeitskreis hat dies dann entsprechend verfolgt und umgesetzt.
Auch die aktuelle Regalflächenerweiterung und die Hereinnahme von Rewe als Lieferanten ist eine Reaktion auf unsere Bürger, die mehr Auswahl haben und nicht wegen fehlender Artikel noch woanders hinfahren wollten …. und einem existierenden Wettbewerb stellt sich der PettenDorfladen gerne, den müssen wir aber nicht extra vom Bürgermeister initiiert in absoluter Nähe aufbauen!
Zweitens: Zum Thema „seniorengerechtes Wohnen“ möchte ich gerne das wiederholen, was unser geschätzter Bürger Wolfram Pistohl an den Gemeindrat geschrieben hat. Ich zitiere:
„Überlegt doch bitte nochmal, was Senioren (meist Witwen/Witwer) wirklich brauchen: Täglich zum Friedhof, sonntags in die Kirche, ab und zu Apotheke, Arzt, Rathaus, Einkaufen, Cafe DEZENTRAL...
All das haben sie (ohne Auto) in Reifenthal nicht.
Die Gemeinde sollte alles tun, um Seniorenwohnungen in Pettendorf zu ermöglichen, auch wenn es schwieriger sein mag und länger dauert.“ (gez. Pisthol).
Im Anschluss ergreift Gemeinderat Bink das Wort. Er betont, dass er persönlich alles das, was nun zur Debatte steht nicht zwingend benötigt. Seine Einkäufe könne er auch mit dem PKW erledigen, sein Wohnhaus, ebenso das seiner Mutter, sei seniorengerecht. Auch sehe auch er kritisch, dass der Verbrauch der landwirtschaftlichen Flächen ansteigt und im Ergebnis ein weiterer Bevölkerungsanstieg mit den damit verbundenen Herausforderungen ansteht. Ebenso honoriere er sehr die Leistung der Ehrenamtlichen, die das Projekt „PettenDorfladen“ mit so viel Engagement ausgeführt haben. Jedoch, so Gemeinderat Bink, sei er als Gemeinderat und Zweiter Bürgermeister den Interessen der Gemeinde und deren Entwicklung verpflichtet und nicht seinen persönlichen Belangen und Befindlichkeiten. Legt man die Ausgangslage zugrunde, hatte die Gemeinde Pettendorf bis Ende 2019 keinen Supermarkt mehr. Der Bürgermeister wurde vom Gemeinderat legitimiert und beauftragt zweigleisig zu fahren. Dass war eine bewusste und einstimmig getragene Entscheidung. Die Ausgangslage war immer von einem Wettbewerb der Ideen getragen. Aber: Vom Eigentümer des Altstandortes kamen zu diesem wichtigen Zeitpunkt keine Ideen. Es stellte sich somit die erneute Standortfrage, die in aufwändigen Vorverhandlungen mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt wurde. Letztlich war der einzig mögliche Standort für eine Neuansiedlung eines Nahversorgers ein Areal an der Kreisstraße in Reifenthal, dass dem Anbindegebot genügt.
Zur Erinnerung: Der vorangegangene notwendige Flächenerwerb durch die Gemeinde gestaltete sich für die möglichen Standorte in Kneiting und Reifenthal schwierig und war im Ergebnis erfolglos. Auch ist in der ganzen Diskussion zu berücksichtigen, dass eine lange verfolgte Entwicklung und Ansiedlung einer Nahversorgung in Kneiting 12 Jahre lang an der mangelnden Zustimmung einzelner Eigentümer scheiterte. Ein Teil der ursprünglich für einen Supermarktbau vorgesehenen Fläche konnte nun zumindest für das ebenfalls dringend erforderliche Kinderhaus Kneiting gesichert und bebaut werden. Mitte letzten Jahres kam der Standort Kneiting an anderer Stelle wieder als Alternative ins Gespräch - der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang auch den potentiellen Investor vortragen lassen. Jedoch stellte sich nach Verhandlungen mit den zuständigen Behörden - wie bereits vom Ersten Bürgermeister erwartet - heraus, dass aus Gründen des Hochwasserschutzes, folglich des Wasserrechts keine Bebauung in Kneiting realisiert werden könnte. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass von den Mitgliedern der UwB plötzlich die Grundlagen der HW-100-Kote am Standort Kneiting in Frage gestellt wurden.
Nachdem die Standortfrage Kneiting weitgehend erledigt war und die Ansiedlung in Reifenthal deutlich griffiger wurde, kam „plötzlich“ der Antrag des Eigentümers der Schloßstraße 17 auf den Tisch, der weitergehende Maßnahme, auch ein seniorengerechtes Wohnen, beinhaltete. Im Ergebnis zeigte sich, dass die angedachten Maßnahmen noch nicht vollständig stimmig ausgearbeitet waren und zudem gemeindliche Flächen überplant wurden. Dafür gab es noch keine Geschäftsgrundlage. Der Gemeinderat hat sich aus diesem Grund mit dem Anliegen intensiver befasst und auch die Möglichkeiten des Grunderwerbs durch Erbpacht klar und einstimmig definiert. Der Eigentümer ging nicht auf die gemeindlichen Rahmenbedingungen ein, so dass das intendierte Projekt nicht mehr weiterverfolgt werden soll.
Nun haben wir ein Konzept für Reifenthal, das in sich stimmig ist. Dass das Seniorenwohnen nicht am Hauptort stattfindet, also nicht in der Nähe von Friedhof, Kirche und Rathaus, ist für Gemeinderat Bink kein durchschlagendes Argument. Wichtig sei, dass in Reifenthal eine sehr gute, mind. stündlich frequentierte Busanbindung vorhanden ist und diese von Seniorinnen und Senioren gut genutzt werden könne. Es ist weder ein Demenz- noch ein Palliativheim vorgesehen. Die Senioren in vergleichbaren Wohnformen sind regelmäßig mobil und „unterwegs“.
Alles in allem ergeben sich aus der Überplanung des Areals drei wesentliche Vorteile, ein Supermarkt mit 1.100 m² Verkaufsfläche, ein Seniorenwohnen und ein Teilabschnitt der Umgehungsstraße. Und dies zu Lasten des Investors. Wie alles gestaltet und umgesetzt wird entscheidet der Gemeinderat durch die Bauleitplanung, notwendige Verpflichtungen lassen sich in städtebaulichen Verträgen regeln.
Nicht unerwähnt möchte es Gemeinderat Bink lassen, dass die Umgehungsstraße, die ebenfalls von der BI kritisch aufgegriffen wird, gerade von der UwB im Wahlkampf 2014 gefordert wurde!
Zur Konkurrenzsituation merkt Gemeinderat Bink an, dass er es für völlig vertretbar hält, dass in Pettendorf zwei Läden konkurrieren. Dies funktioniert auch in anderen Gemeinden vergleichbarer Größe, z. B. Kallmünz. Insbesondere hat der Dorfladen 2,5 Jahre Vorsprung bevor das Projekt in Reifenthal umgesetzt wird.
Zum Schluss wird Gemeinderat Bink noch deutlich kritischer und moniert, dass der Sprecher der BI Tatsachenbehauptungen verbreitet, die nicht stimmen. Gemeinderat Bink betont diesbezüglich, dass er im Bereich des Planungsgebietes entgegen der Tatsachenbehauptungen keine Flächen besitzt und daher keinerlei persönliches Interesse oder gar einen Vorteil aus der Umsetzung des Gebietes hat. Da solche Aussagen durchaus kritisch zu betrachten sind, wurden bereits juristische Schritte in Erwägung gezogen, damit solche Falschbehauptungen künftig unterlassen werden. Des Weiteren, so Bink, schüre man in der BI Ängste und verbreitet eine Hysterie, die der Sache in keiner Weise Rechnung tragen.
Gleichwohl befürwortet er ausdrücklich die angestrebte Durchführung eines Ratsbegehrens bzw. Bürgerentscheids, da so der demokratische Wille auf eine breite Basis gestellt wird.
Abschließend teilt Gemeinderat Bink eine Botschaft des nicht anwesenden Gemeinderats Manz mit:
Gemeinderat Manz zeigt sich äußert verärgert darüber, dass von einzelnen Aktiven des Dorfladenprojektes Behauptungen aufgestellt werden, dass die Gemeinde Pettendorf das Ehrenamt missachtet und zudem Vereine instrumentalisiert werden sollen, dieser Meinung zu folgen. Gemeinderat Manz hat dazu eine völlig andere Auffassung, insbesondere sei das Ehrenamt nicht zur Politisierung einzelner Positionen gedacht.
Gemeinderat Weigl merkt an, dass alle Fraktionen im Wahlkampf 2020 damit konfrontiert wurden, dass keine Einkaufsmöglichkeiten in Pettendorf geschaffen werden konnte. Nun habe man mit dem PettenDorfladen ein sehr gutes und breites Angebot realisiert, dass grundsätzlich den täglichen Bedarf und einiges darüber hinaus abdeckt. Gleichwohl wird es fraglich bleiben, ob bei einer Neuansiedlung in Reifenthal beide Märkte existieren können. Nach seiner Auffassung wird nur einer überleben. Entscheidend sei eben das Kaufverhalten der Menschen, denn abstimmen, so Weigl bildlich, „tut man letztlich auch mit den Füßen“.
Sehr kritisch zu sehen sei die Blauäugigkeit einiger, dass der PettenDorfladen der Konkurrenz eines Konzernsupermarktes problemlos standhalten kann. Auch der zeitliche Vorsprung wird aus seiner Sicht nichts bringen. Gemeinderat Weigl appelliert an die weiteren Mitglieder des Gemeinderates, dem PettenDorfladen die Möglichkeit zu geben, sich dauerhaft zu etablieren und weiter zu entwickeln. Auch sollte man das bürgerschaftliche Engagement nicht vergessen, ebenso die Stimmen der BI, die uns zeigen, die Notwendigkeit der Entwicklung in Reifenthal kritisch zu hinterfragen.
Gemeinderat Sikkes merkt zu Gemeinderats Bink Vortrag an, dass es selbstverständlich ein Unding sei, wenn persönliche Dinge falsch dargestellt werden. Bezüglich des geplanten Seniorenwohnens macht Gemeinderat Sikkes deutlich, dass in Reifenthal ein sehr großes Wohnvolumen auf den Markt geworfen wird. Hier stelle sich durchaus die Frage, wer unter Umständen von solchen Investitionen profitiert und wie die Einheiten wieder über Dritte vermarktet werden.
Gemeinderat Amann gibt zu bedenken, dass ähnliche Argumente auch schon zum Baugebiet „Solner Breite“ 1996 diskutiert wurden. Auch damals zeigte sich der Gemeinderat und die Bevölkerung gegenüber der baulichen Entwicklung in Reifenthal sehr kritisch. Nun stelle sich die Frage, „schaut das heute alles so schlecht aus“? Die jetzt bestehenden Bedenken könne man seiner Meinung nach ausräumen. Auch sei zu bedenken, dass die Gemeinde selbst nicht finanziell in der Lage ist, diese wichtigen Projekte zu stemmen. Sowohl das Mehrgenerationenwohnen als auch der Supermarkt müssen von einem Investor durchgeführt werden. Auch sollte man sich gut überlegen, dass im Rahmen des Projektes ein Teilstück der Umgehungsstraße umgesetzt wird. Beinahe jede Fraktion wollte die Umgehungsstraße. Sein Appell an das Gremium ist aber auch, Entscheidungen, wie sie auch fallen mögen, zu akzeptieren.
Gemeinderätin Muehlenberg merkt an, dass auch sie bereits seit 15 Jahren im Gemeinderat aktiv ist und die derzeitige Situation durchaus belastend für die Zusammenarbeit im Gremium ist. Sehr gut, so Gemeinderätin Muehlenberg, war z. B. der Austausch im letzten Umweltforum, in dem u. a. Frau Kerscher neutral über die Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen des Seniorenwohnens informiert hat und Hubert Dennerlohr sachlich und neutral moderierte. Aus ihrer Sicht sei es daher sehr konstruktiv, wenn man in Zusammenhang mit dem Ratsbegehren ein Forum installieren könnte, in dem ein fachlicher Austausch möglich sei. Sehr gut wäre es, wenn z. B. Hubert Dennerlohr den Prozess um das Ratsbegehren als Moderator begleiten würde.
Zum Abschluss wird aus dem Gemeinderat noch angeregt, dass die Abstimmung über die Durchführung des Ratsbegehrens als extra Beschluss gefasst wird.
Beschluss 1
Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Fl.Nrn. 1266, 1266/2, 1266/3 (T.), 1266/5, 1266/8, 1270 (T.), jeweils Gemarkung Pettendorf. Die geplante, künftige Nutzung beinhaltet das Sondergebiet 1 „Lebensmitteleinzelhandel“ nach § 11 BauNVO, das Sondergebiet 2 „Betreutes Wohnen“ nach § 11 BauNVO (Zulässig sind: Betreutes Wohnen mit dazugehörigen Funktionen wie Veranstaltungs- und Gemeinschaftsräume, Verwaltung und Dienstleistungen, Einrichtungen für Tagespflege, Wohnen für Pflegepersonal) und ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.
Die zu überplanende Fläche wird unter der Bezeichnung „Bebauungsplan Reifenthal-Nord II“ geführt.
Die für die Durchführung der Planung anfallenden Kosten sind vollumfänglich vom Antragsteller zu tragen, dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen des Vertrages, das vorgeschriebene Verfahren nach dem BauGB (Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplanes) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7
Beschluss 2
Aufgrund der positiven Beschlussfassung veranlasst die Gemeinde Pettendorf ein Ratsbegehren nach Art. 18 a Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). Die Rahmenbedingungen werden in der Sitzung am 03.03.2022 festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung:
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Reifenthal von Allgemeines Wohngebiet (WA) in Fläche für die Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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03.02.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplanes (aufgestellt 2007, rechtskräftig seit 2011) befindet sich im Süden des Ortes Reifenthal eine als WA dargestellte Fläche (Allgemeines Wohngebiet):
Die Fläche umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 894, Gemarkung Pettendorf, mit einer Größe von 10.000 m² und soll zugunsten anderer Entwicklungsflächen in der Gemeinde von der Festsetzung Allgemeines Wohngebiet (WA) wieder in eine Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden. Die Maßnahme ist mit dem Eigentümer besprochen. Die Fläche steht entgegen der Zielsetzung im Flächennutzungsplan (FNP) laut diesem weiterhin nicht für eine Bebauung zur Verfügung.
Zusätzlich befindet sich ein kartiertes Bodendenkmal auf der Gesamtfläche, was eine bauliche Nutzung u.U. gefährdet oder unmöglich macht oder durch die in jüngster Zeit deutlich erhöhten Auflagen des Denkmalschutzes erheblich erschwert bzw. verteuert. Es handelt sich laut Kataster hierbei um die Nr. 31 - vorgeschichtliche und spätmittelalterliche Siedlungsfunde:
Die Ziele im FNP für Reifenthal wurden wie folgt erreicht:
- die WA Fläche „Auf der Wiese“ wurde planmäßig entwickelt und ist vollständig bebaut.
die Planfläche „Solner Breite III“ konnte inzwischen von der Gemeinde erworben werden und befindet sich in der Planung (Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2021).
weitere einzelne Parzellen konnten inzwischen einer Bebauung zugeführt werden (Kirchfeld). Leerstände sind am Kellerweg oder im Bereich Blumenstraße, Solner Breite I und II vorhanden, jedoch nicht verfügbar.
Aus dem FNP sind die Flächennutzungen der Gemeinde wie folgt dargestellt:
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg merkt kritisch an, dass die im Textteil beschriebene Herausnahme zugunsten der Bauleitplanung Reifenthal Nord (als Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft) fragwürdig erscheint. Insbesondere handelt es sich um eine Fläche, die wegen der vorhandenen Bodendenkmäler ehedem nicht einer Bebauung zugeführt werden könne. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass mit der Herausnahme kein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erfolgt. Es handelt sich nicht um eine Ausgleichsfläche, sondern um eine als WA (=Allgemeines Wohngebiet) dargestellte Fläche, die künftig ausschließlich für die landwirtschaftlich Nutzung im FNP dargestellt wird. Es geht daher nicht um Fragen des naturfachlichen Ausgleichs, sondern um die Flächenbilanz, die als Grundlage für den Bedarfsnachweis von Bauleitplanungen bei jeder Wohnbauausweisung begründet werden muss. Grundsätzlich gilt, dass Flächen, welche für die Wohnbebauung im FNP vorgesehen sind, vorrangig einer entsprechenden Nutzung zuzuführen sind. Flächen, die sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen auch langfristig nicht für eine entsprechende Nutzung heranziehen lassen, sind im Rahmen der Erstellung des Bedarfsnachweises kritisch zu hinterfragen und im FNP entsprechend ihrer absehbaren Nutzung darzustellen. Da das Areal auf Wunsch der Eigentümer nicht als Wohnbaufläche zur Verfügung steht, ist die Darstellung als WA im FNP entsprechend anzupassen. Gemeinderat Bink merkt an, dass es zur Vermeidung solcher Missverständnisse sinnvoll erscheint, in der Sachverhaltsdarstellung den Passus „zugunsten der Entwicklungsfläche Reifenthal Nord“ komplett entfallen zu lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche aus der Fl.Nr. 894, Gemarkung Pettendorf, mit einer Größe von ca. 10.000 m² von Allgemeines Wohngebiet (WA) in eine Fläche für die Landwirtschaft abzuändern. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Örtliche Rechnungsprüfung; Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
2. Gemeinderat
|
03.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
- Allgemeine Feststellungen
- Prüfungsverfahren
Der vom Gemeinderat bestellte Rechnungsprüfungsausschuß vom 08.12.2021, bestehend aus dem Vorsitzenden und Schriftführer Dr. Christian Schweiger und den Mitgliedern Walfried Achhammer, Ludwig Bink, Michael Dotzler und Stefan Pengler nahm am 08.12.2021 von 9 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vor.
- An Prüfungsunterlagen haben vorgelegen:
- die Haushaltssatzung (Haushaltsplan, Wirtschaftsplan, Stellenplan)
- die Haushaltssachbücher mit Jahresrechnung (für Gemeindehaushalt, Verwahrgelder und Vorschüsse)
- die Zeitbücher (Hauptbuch, Abgabenvorbuch u. ä. chronologische Buchungsnachweise)
- das Kontogegenbuch mit den Kontoauszügen
- das Kassentagebuch (Kassenstrazze)
- das Tagesabschlußbuch (Tagesabschlußkonten)
- die Steuermeßbetragsverzeichnisse für die Grund- und Gewerbesteuern
- die Soll- und Hebelisten der gemeindlichen Gebühren, Steuern, Abgaben, Benutzungsgebühren, Beiträge, Mieten und Pachten
- die Beschlußbücher für die Zeit vom 01.01.-31.12.2020
- Art und Umfang der Prüfungshandlungen (Art. 106 Abs. 1 GO, VV Nr. 5 zu § 2 KommPrV)
Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Auf Mängel von nicht wesentlicher Bedeutung wurden die zuständigen Bediensteten mündlich hingewiesen.
- Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
Der Vergleich der Haushaltsplan-Ansätze mit den Ergebnissen der Jahresrechnung ergab keine erheblichen Haushaltsüberschreitungen.
- Rechnerische Prüfung
Hinweis: Bei Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung (z. B. Zeit- und Sachbuchführung einschließlich Rechnungslegung durch die AKDB und andere automatisierte Verfahren) kann auf eine rechnerische Prüfung der ausgedruckten Ergebnisse verzichtet werden, weil die rechnerische Richtigkeit der maschinell gebildeten Summen als gewährleistet gelten kann.
Entsprechend wurden hier keine Prüfungshandlungen vorgenommen.
- Sachliche (materielle) Prüfung
- Ausgaben des Gesamthaushalts
Bei der sachlichen (materiellen) Prüfung wurde in angemessenen Stichproben geprüft, ob
- eine Verpflichtung zur Leistung der Ausgabe bestand und zwar auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, von Gemeinderatsbeschlüssen, vertraglicher Abmachungen oder sonstiger Vereinbarungen,
- die Ausgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
- die in Rechnung gestellten Leistungen und Lieferungen tatsächlich getätigt worden sind.
In formeller Hinsicht wurde weiter geprüft, ob
- die Ausgaben ausreichend belegt sind und der Zahlungsgrund ersichtlich ist,
- die Ausgaben von Anordnungsbefugten schriftlich angeordnet sind,
- auf den Belegen die Empfangsbestätigungen (Unterschriften) beziehungsweise die Zahlungsnachweise vorhanden sind,
- für alle Leistungen und Lieferungen Originalrechnungen vorliegen,
- die Zahlungen an den tatsächlichen Empfangsberechtigten geleistet wurden,
- die tatsächlichen Zahlungen mit den Buchungen im Sachbuch übereinstimmen,
- die Rechnungsbeträge auf Grund der Angaben über Mengen, Zeitdauer, Maße, Gewichte und Preise nachprüfbar sind,
- notwendige Beschlüsse des Gemeinderats vorliegen und diese richtig ausgeführt wurden.
- Ausgaben des Vermögenshaushalts
- Investitions-Maßnahmen
In angemessenen Stichproben wurde nachgeprüft, ob die Investitionsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Öffentliche Ausschreibung, Vergabegrundsätze) vergeben und ausgeführt wurden.
Die Prüfung hat zu im nachfolgenden bezeichneten Bemerkungen Anlass gegeben.
- Weitere Prüfungsfeststellungen
- Prüfung des Sachbuchs und zugeordneter Belege
Haushaltsstelle
|
Bezeichnung
|
Bemerkung
|
|
Straßenbeleuchtung
|
Im System war kein Beleg auffindbar. Dies stand einer Prüfung im Weg. Der Ausschuß bittet um Übersendung per Mail, um diesen Umfang prüfen zu können.
|
|
Gartenabfälle
|
Das Volumen von 11.000 €/a legt nahe, diesen Umfang auszuschreiben.
|
|
Bienenerlebnispark
|
Der Posten „Neudorf Fundament Insektenhotel“ schlägt mit 1.259,02 € zu Buche. Dies erscheint dem Ausschuß als nicht ausgewogen.
|
5400.96000
|
Ärztehaus
|
2020 liefen hier nur Abschlagszahlungen und Gutachtenkosten auf. Deren Prüfung endete mit dem Ergebnis: o. B.
|
8802.52000
|
Ausrüstungsgegenstände Dorfhaus Kneiting
|
Ansatz ist 10.500 €, verfügt wurden etwa 500 €. Wieso wurde hier soviel angesetzt?
|
6300.15000
|
Dienstbarkeit REWAG
|
Richtige Haushaltsstelle? Ansatz korrekt?
|
6151.95000
|
Dorferneuerung Pettendorf
|
o. B.
|
6300.95300
|
EBS Hüpberg
|
o. B.
|
8800.36700
|
Post-Container
|
o. B.
|
1300.96020
|
Energetische Sanierung Feuerwehrgerätehaus Mariaort
|
o. B.
|
4641.94000
|
Schallschutz Kinderkrippe
|
o. B.
|
|
|
|
|
|
|
- Sonstiges
Folgende weitere Feststellungen wurden vorgenommen:
- Anhänger R-P 3496 und R-P 3497: Vollkasko angemessen?
- Verkehrsüberwachung: Gerade im Bereich des Ruhenden Verkehrs erscheint es fraglich, ob hier der Aufwand nicht zu hoch ist. Es wird darum gebeten, dem Gemeinderat eine Übersicht zu geben über die Ausgaben, Einnahmen und Buchungsstunden, damit dieser im Sinne der Effizienz eine Nachschärfung vornehmen kann. Weiter wird angeregt, dass speziell im Hinblick auf den ruhenden Verkehr die Möglichkeit geschaffen wird, Hinweise auf aktuell bestehende Brennpunkte an den Zweckverband weiterzugeben, um die Buchungsstunden möglichst wirksam zu nutzen.
- Es wird vermutet, dass eine Übersicht über die Aufwendungen zum Dorfhaus besteht.
Einhergehend wird darum gebeten, diese dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.
- Positiv fiel die systematisch durchgeführte Aufteilung von Rechnungen auf unterschiedliche Haushaltsstellen auf. Ebenso erfreulich ist die teilweise erkennbare Plausibilisierung von gestellten Rechnungen durch dokumentierte Rückfragen bei damit befassten Personen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss weist darauf hin, dass die Prüfung durchaus zeitnah erfolgen kann, gerne ab Juli des Folgejahres.
- Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 ergab Anlass zu einer geringen Anzahl an Bemerkungen, zu denen die Verwaltung gebeten wird, Stellung zu nehmen.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung nach Erledigung der aufgeführten Prüfungserinnerungen mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Pettendorf, 08.12.2021
Der Prüfungsausschuß
Vorsitzender: Dr. Christian Schweiger
Mitglieder: Walfried Achhammer
Ludwig Bink
Michael Dotzler
Stefan Pengler
Stellungnahme der Verwaltung und Kämmerei
zu Ziffern 1 bis 4.2.1
Keine Stellungnahme erforderlich
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 6700.96002 – Straßenbeleuchtung
Es handelt sich um eine Ausgabe in Höhe von 71.692,06 € brutto für die SL-Umrüstung auf LED durch das Bayernwerk. Beinhaltet ist zudem der Abbau von 124 alten Leuchten v. Mast bzw. Wandarm.
Der Rechnungsbeleg ist im CIP noch nicht eingescannt. Der Scan wird nachgeholt. Der Dokumente sind der Stellungnahme als Anlage beigefügt und werden den Ausschussmitgliedern zusätzlich übermittelt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme vom Gemeinderat mit Beschluss vom 05.03.2020 beauftragt und genehmigt wurde. Der Gemeinderat stimmte der Umrüstung auf LED-Technologie von insgesamt 206 Leuchten mit 14:1 Stimmen zu.
Auszug aus CIP:
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 7200.63000 – Gartenabfälle
Diese freiwillige Leitung der Gemeinde betrifft einen Leistungsumfang nach der VOL/A bzw. UVgO, die im Bereich der Verhandlungsvergabe bzw. Freihändigen Vergabe liegen würde. Bei Anwendung der KommHV-K wäre das Einholen von Vergleichsangeboten üblich. Die Kosten für den Transport des Grüngutes liegen im marktüblichen Segment. Das beauftragte Unternehmen ist zertifiziert.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 3600.95000 – Bienenerlebnispark
Im Rahmen des Projektes „Bienenerlebniswelt Pettendorf“ wurde im „Fruticetum“ für ein großes Insektenhotel ein entsprechend großvolumiges Fundament zwischen den Steinmauern errichtet. Dafür wurden 2 m³ Beton verarbeitet. Zum Einsatz kam ein 1,8 to. Bagger u. ein 2-Achs-Abrollkipper.
Die Originalunterlagen befinden sich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Neumarkt, da dort die LEADER-Maßnahme geprüft wird und bis zur abschließenden Prüfung durch Externe verbleibt. Die abgerechnete Leistung waren im Rahmen unserer sachlichen und rechnerischen Prüfung nicht zu beanstanden und sind plausibel.
Zum Vergleich wurden 2019 für die Fundamentarbeiten für die Urnenwand in Kneiting für ein 1,8 m³ großes Fundament (ohne anteilige Baustelleneinrichtung u. Baggerkosten) 974,44 € brutto ausgegeben.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltstelle 5400.96000 – Ärztehaus
o.B.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 8802.52000 - Ausrüstungsgegenstände Dorfhaus Kneiting
Der Ansatz resultierte aus der Annahme heraus, dass die Gemeinde selbst das Dorfhaus als BGA betreibt und die gesamten Waren und GWGs, die für den Betrieb erforderlich werden, selbst beschafft. Gleichzeitig war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht erwartbar, dass die Pandemie den Betrieb so stark einschränkt, dass tatsächlich kein Wirtshausbetrieb in 2020 möglich war. Darüber hinaus wurde das Dorfhaus ab 01.10.2020 verpachtet, so dass seitens der Gemeinde Pettendorf keine weitergehenden Investitionen erforderlich wurden.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 6300.15000 - Dienstbarkeit REWAG
Auf der Flur-Nr. 296, Gemarkung Kneiting wurde eine Grunddienstbarkeit zugunsten der REWAG Regensburg für die neu gebaute Ringwasserleitung eingetragen. Die Grunddienstbarkeit führt zu keiner Beeinträchtigung des Grundstückes. Dennoch wurde eine einmalige Entschädigung in Höhe von 35.072 € durch den BGM verhandelt und entsprechend geleistet. Die Einnahme-Haushaltsstelle 6300.15000 ist gemäß Haushaltssystematik zulässig. Der Sachverhalt wurde am 02.07.2022 ausführlich im Gemeinderat unter Bekanntgaben behandelt:
Bestellung Dienstbarkeit REWAG (mit Anlage)
Mit Schreiben vom 14.05.2020 beantragte die REWAG zur Realisierung der neuen Anbindungsvariante im Rahmen der Kooperation in der Trinkwasserversorgung eine Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit am Grundstück mit der Flurnummer 296, der Gemarkung Kneiting. Eigentümerin ist die Gemeinde Pettendorf. Da an diesem Projekt Fördergelder hängen und der zeitliche Rahmen eine wichtige Rolle spielt, besteht seitens der REWAG großes Interesse an einer Zustimmung durch die Gemeinde Pettendorf. Für die Inanspruchnahme ist eine Entschädigung von 35.072 € vorgesehen.
Grundsätzlich besteht seitens der Gemeinde Pettendorf die Bereitschaft dazu, der Vereinbarung zuzustimmen. Änderungsbedarf sieht die Gemeinde jedoch in der restriktiven Beschränkung Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand oder den Betrieb der Kabeltrasse gefährden oder beeinträchtigen. Hier ist insbesondere an die Verlegung von Infrastrukturleitungen zu denken, die im Interesse der Gemeinde errichtet werden. Der Passus ist nachzuverhandeln, ggf. sind Reduzierungen der Entschädigung hinzunehmen. Bürgermeister Obermeier macht zudem deutlich, dass er die Gesamtbreite von 8 + 2 m Schutzstreifen für zu breit hält. Vor Ort ist eine Asphaltbreite von ca. 5,60 m einschlägig. Kritisch gesehen wird zudem die beantragte Vollsperrung des Bereiches.
Hinweis: Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung ohne konkrete Abstimmung zu. Die Vereinbarung ist hinsichtlich der vorgetragenen Probleme anzupassen.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 6151.95000 - Dorferneuerung Pettendorf
o. B.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 6300.95300 - EBS Hüpberg
o. B.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 8800.36700 - Post-Container
o. B.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltstelle 1300.96020 - Energetische Sanierung Feuerwehrgerätehaus Mariaort
o. B.
zu Ziffer 5.1 – Haushaltsstelle 4641.94000 - Schallschutz Kinderkrippe
o. B.
zu Ziffer 5.2 – Sonstiges
- Anhänger R-P 3496 und R-P 3497: Vollkasko angemessen?
Stellungnahme Kämmerei:
R-P 3496:
Es handelt sich um einen Transport-Anhänger (Stedele), Anschaffungsjahr 2011. Der Anschaffungspreis betrug 7.486,05 €. Die Versicherungssumme beträgt 281,79 € (VK 150 SB/ TK 150 SB). Der Restwert für den Hänger kann betriebswirtschaftlich betrachtet bei einer jährlichen Abschreibung von 680,55 € mit 1 € Buchwert veranschlagt werden. Vergleichbare, gebrauchte Hänger im guten Zustand werden für ca. 2.500 € (Preistrend steigend) angeboten. Ein aktuelles Angebot für eine TK-Versicherung bzw. reine Haftpflicht wurde angefordert, jedoch ist aus Sicht der Verwaltung keine Änderung erforderlich.
R-P 3497:
Es handelt sich um einen Tandemhänger (Ruth), der 2016 zum Neupreis von 22.526,70 € erworben wurde. Die Kosten für die Vollkaskoversicherung betragen 161 € (VK 300 SB/ TK 300 SB). Der Restwert liegt bilanziell bei 12.287,30 €. Dies dürfte mindestens dem Gebrauchtpreis entsprechen.
Bei diesem Hänger ist bereits aufgrund des Restwertes die Beibehaltung des VK-Schutzes unabdingbar.
- Verkehrsüberwachung: Gerade im Bereich des Ruhenden Verkehrs erscheint es fraglich, ob hier der Aufwand nicht zu hoch ist. Es wird darum gebeten, dem Gemeinderat eine Übersicht zu geben über die Ausgaben, Einnahmen und Buchungsstunden, damit dieser im Sinne der Effizienz eine Nachschärfung vornehmen kann. Weiter wird angeregt, dass speziell im Hinblick auf den ruhenden Verkehr die Möglichkeit geschaffen wird, Hinweise auf aktuell bestehende Brennpunkte an den Zweckverband weiterzugeben, um die Buchungsstunden möglichst wirksam zu nutzen.
Stellungnahme Kämmerei:
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass die Ausgaben die Einnahmen überschreiten. Die Durchführung der KVÜ ist vorrangig aus dem Standpunkt der Verkehrssicherheit und -ordnung zu betrachten.
Die derzeitige vertragliche Vereinbarung stellt sich wie folgt dar:
Für 2020 erfolgte die Anhebung des Stundenkontingents zur Überwachung des fließenden Verkehrs von 110 auf 125 Stunden und die grundsätzliche Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs für den Bereich des Schwetzendorfer Weihers während der Badesaison und ganzjährig für den Innerortsbereich in den jeweiligen Gemeindeteilen.
Die Übersicht macht deutlich, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs eine Unterdeckung aufzeigt.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Jahr 2020 bedingt durch Corona untypisch verlaufen ist („Lockdown“), was deutliche Mindereinnahmen zur Folge hatte.
Es wird im Rahmen der HH-Planung 2022 angedacht, den Buchungsumfang zu ändern und die Überwachungsschwerpunkte neu zu definieren. Änderungen des Buchungsumfangs unterliegen der Satzung der KVÜ und haben eine 6-monatige Vorlaufzeit. In der Sitzung am 03.02.2022 wird hierzu gesondert Beschluss gefasst.
Dorfhaus Kneiting
- Es wird vermutet, dass eine Übersicht über die Aufwendungen zum Dorfhaus besteht.
Einhergehend wird darum gebeten, diese dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.
Stellungnahme Kämmerei:
In 2020 wurde für das Dorfhaus Kneiting (Wirtshaus) ein BGA eingerichtet. Ab 01.10.2020 übernahm ein Pächter den Betrieb, der BGA wurde eingestellt.
Für den BGA liegen nachfolgende Daten vor:
- Positiv fiel die systematisch durchgeführte Aufteilung von Rechnungen auf unterschiedliche Haushaltsstellen auf. Ebenso erfreulich ist die teilweise erkennbare Plausibilisierung von gestellten Rechnungen durch dokumentierte Rückfragen bei damit befassten Personen.
Stellungnahme der Kämmerei:
n. e.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss weist darauf hin, dass die Prüfung durchaus zeitnah erfolgen kann, gerne ab Juli des Folgejahres.
Stellungnahme der Kämmerei:
Dies liegt ebenfalls im Interesse der Verwaltung, da die Konzentration von Arbeiten zur Durchführung des Jahresabschlusses sowie das weiterhin existierende „Novemberfieber“ eine Vielzahl von Arbeiten in der Verwaltung auslöst. Die eine zeitnahe Prüfung im Juli des Folgejahres, vor den Sommerferien, wäre für 2022 so vorgemerkt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Christian Schweiger.
Gemeinderat Dr. Schweiger trägt die Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend der Reihenfolge der Sachverhaltsdarstellung vor. GL und Kämmerer Antretter sowie Bürgermeister Obermeier erläutern die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung.
Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
- Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 08.12.2021 wurde bekannt geben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekanntgegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
16 : 0 Stimmen
- Die Jahresrechung 2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt:
|
Verwaltungshaushalt
EUR
|
Vermögenshaushalt
EUR
|
Gesamthaushalt
EUR
|
Einnahmen
|
|
|
|
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
|
6.247.605,94
|
2.038.171,67
|
8.285.777,61
|
+
|
neue Haushaltseinnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Kasseneinnahmereste
|
24.166,78
|
3.905,29
|
28.072,07
|
Summe bereinigter Solleinnahmen
|
6.223.439,16
|
2.034.266,38
|
8.257.705,54
|
Ausgaben
|
|
|
|
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
|
6.223.439,16
|
2.034.266,38
|
8.257.705,54
|
+
|
neue Haushaltsausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Haushaltsausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Kassenausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe bereinigter Sollausgaben
|
6.223.439,16
|
2.034.266,38
|
8.257.705,54
|
Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Nachrichtlich:
|
|
|
|
Zuführung vom VwH zum VmH
|
|
1.077.892,73
|
|
Zuführung vom VmH zum VwH
|
|
0,00
|
|
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
|
0,00
|
|
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
|
418.324,00
|
|
16 : 0 Stimmen
- Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.
16 : 0 Stimmen
Abstimmungsbemerkung: Zweiter Bürgermeister Bink übernimmt die Sitzungsleitung.
- Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Kommunale Verkehrsüberwachung;
Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der beauftragten Überwachungsstunden für den fließenden und den ruhenden Verkehr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
2. Gemeinderat
|
03.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 17.01.2019 und beschloss die Anhebung des Stundenkontingents zur Überwachung des fließenden Verkehrs von 110 auf 125 Stunden und die grundsätzliche Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs für den Bereich des Schwetzendorfer Weihers während der Badesaison und ganzjährig für den Innerortsbereich in den jeweiligen Gemeindeteilen.
Die Buchungsstunden für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet wurden auf 10 Stunden/Monat festgelegt. Während der Öffnungszeiten des Badesees am Schwetzendorfer Weiher vom 01. Mai bis einschließlich 15. September des Jahres sind hier die Kontrollen schwerpunktmäßig anzusetzen.
Der beauftragte Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZVKVS) erhöhte nun zum 01.01.2022 erneut die Entgelte für die erbrachten Leistungen, die sich nun wie folgt darstellen:
Fließender Verkehr:
|
bis 03/2021
|
ab 04/2021
|
ab 01/2022
|
Pro Überwachungsstunde:
|
100,00 €
|
120,00 €
|
130,00 €
|
Bearbeitung pro Fall:
|
8,00 €
|
10,00 €
|
12,00 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ruhender Verkehr:
|
bis 03/2021
|
ab 04/2021
|
ab 01/2022
|
Pro Überwachungsstunde:
|
30,00 €
|
45, 00 €
|
50,00 €
|
Bearbeitung pro Fall:
|
4,00 €
|
8,00 €
|
11,00 €
|
|
|
|
|
Auf den Vortrag zur Örtlichen Rechnungsprüfung 2020 zu dieser Thematik wird Bezug genommen. Im Haushaltsjahr 2021 wurde im Bereich des fließenden Verkehrs ein Defizit von 5.453,00 € und im Bereich des ruhenden Verkehrs ein Defizit von 3.746,40 €, insgesamt also ein Defizit von 9.199,40 € erwirtschaftet, Details siehe Anlage RIS.
Angesichts der erneuten Erhöhung der o.g. Stundensätze, stellt sich aus Sicht der Verwaltung nun die Frage inwieweit die Überwachungsstunden angepasst werden sollen. Festzustellen ist zunächst, dass der ZVKVS die Überwachungen unter der beauftragten Stundenzahl durchgeführt hat (im fließenden Verkehr beauftragt 125 Stunden, durchgeführt 91,40 Stunden und ruhenden Verkehr beauftragt 120 Stunden, durchgeführt 91,40 Stunden.
Der Bereich des fließenden Verkehrs ist als insgesamt wirtschaftlicher als der ruhende Verkehr zu betrachten, das hohe Defizit entstand daher aufgrund der in 2021 fehlenden/nicht durchgeführten 33,60 Überwachungsstunden, die es künftig zu vermeiden gilt. Über eine ggfs. erneute Erhöhung auf 140 Stunden (= pro Quartal 35 Stunden) könnte diskutiert werden, jedoch ist die Einhaltung der vorgegebenen Stundenzahlen zwingend zu überwachen.
Die beauftragte Stundenzahl im Bereich des ruhenden Verkehrs ist aus Sicht der Verwaltung erneut zu reduzieren und zwar auf 5,0 Stunden pro Monat und auch hier wieder schwerpunktmäßig während der Öffnungszeiten des Badesees am Schwetzendorfer Weiher vom 01. Mai bis einschließlich 15. September des Jahres.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht nach kurzer Diskussion Einvernehmen darüber, dass die letzten beiden Jahre nicht repräsentativ sein konnten, da es durch die Corona-Pandemie sicherlich zu einem atypischen Verkehrsaufkommen kam.
Auch wird angeführt, dass durch die Ansiedlung des Kanuverleihs in Mariaort neue Handlungsfelder hinzukommen, so dass insbesondere auch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs solch kritischen Punkten wie Schwetzendorfer Weiher und Mariaort größere Bedeutung einnehmen wird.
Bürgermeister Obermeier schlägt vor, die bisherigen Überwachungsstunden beizubehalten und für das Jahr 2023 auf Grundlage der neu gewonnenen Datenlage eine Entscheidung herbeizuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Überwachungsstunden bis 2023 beizubehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem ZVKVS unverzüglich zur Umsetzung mitzuteilen, da die Personalplanung beim ZVKVS entsprechend angepasst werden muss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Baugesetze;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen BPlan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Benhof" und 3. Änderung des FNP im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durch den Markt Lappersdorf; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
2. Gemeinderat
|
03.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 10.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Benhof“ beschlossen. Gleichzeitig ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen worden. Es handelt sich hierbei um das 3. Änderungsverfahren, das nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt wird. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 10.01.2022 ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 10.12.2021, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird nun die Gemeinde Pettendorf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die beiden Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Die beigefügten Vorentwurfsunterlagen (Anlage RIS) in der Fassung vom 10.12.2021 dienen vorrangig der allgemeinen Information.
Soweit bis spätestens 01.03.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB in der Zeit vom 28.01.2022 bis einschließlich 01.03.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 28.01.2022 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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03.02.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Corona-Pandemie
Derzeit sind 36 Corona-Fälle in Pettendorf gemeldet.
ARGE Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura
Im Gebiet der Gemeinde Pettendorf erfolgt durch die ARGE Trinkwasserschutz eine Sanierung von Dolinen.
Broschüre zum Nachhaltigen Bauen
Bürgermeister Obermeier informiert über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, die die Erstellung einer Broschüre zum nachhaltigen Bauen in Pettendorf beantragten. Dieser Antrag wird vorerst nicht behandelt, da im Gremium am 05.08.2021 ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde, zuerst die Fertigstellung des Energienutzungsplans durch den Landkreis abzuwarten. Zudem wurde im Jahre 2003 im Umweltforum bereits eine Broschüre überarbeitet haben, die erstmals 1999 entstand. Gemeinderat Sikkes merkt hierzu kritisch an, dass die Broschüre nahezu unbekannt ist.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Entwicklungsstand Waldkindergarten
Auf Rückfrage von Gemeinderat Sikkes wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die bauliche Umsetzung des Waldkindergartens noch nicht abschließend geklärt ist und daher auch die Trägerfrage noch nicht zu entscheiden ist.
Baumaßnahme Aichahof
Gemeinderätin Muehlenberg frägt an, inwieweit die Problematik des Sturzflutrisikos in der Baumaßnahme Aichahof aufgegriffen werde. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass die Problematik des abfließenden Wassers aufgegriffen wurde und auch noch kleinere Korrekturen an der Planung machbar wären.
Weinbergstraße
Gemeinderat Pengler weist darauf hin, dass der Pflock im Einfahrtsbereich zur Weinbergstraße schief ist. Es sei daher anzudenken diesen entweder zu entfernen oder zu versetzen.
Dorfhaus Kneiting
Auf Rückfrage von Gemeinderat Weigl wird bestätigt, dass das Wirtshaus im Dorfhaus Kneiting neu zur Verpachtung ausgeschrieben wird. Bürgermeister Obermeier regt an, auch mit den Vereinen zu reden, ob ggf. auch in Eigenverwaltungsbasis eine Nutzung denkbar ist.
Datenstand vom 21.03.2022 10:36 Uhr