Datum: 17.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bauvoranfrage auf Neubau einer Lagerhalle mit Büroteil auf Fl.Nr. 78/11, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 6 (Tfl.) der 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
17.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt eine Lagerhalle mit Büroteil zu errichten, die als Lagermöglichkeit für Baustoffe und Maschinen dienen soll. Die Lagerhalle soll mit einem Pult- oder Satteldach (DN 15°) versehen werden. Der Bau wird in zwei Bauabschnitte unterteilt (BA I und BA II). Außenmaße: (BA I: 22 m x 10 m - Firsthöhe 7 m); (BA II: 20 m x 10m – Firsthöhe 7m). Das Gebäude soll in Stahlkonstruktion mit Sandwich-Paneelen realisiert werden.
Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
|
Bebauungsplan
|
Bauvoranfrage
|
Dachneigung SD:
|
22 – 32°
|
15°
|
Dachneigung PD:
|
7 – 14°
|
15°
|
|
|
|
Ferner wird durch die Situierung des Gebäudes unmittelbar an der Grundstücksgrenze nach Süden die Baugrenze um 5 m überschritten. Zudem kann dann bei Realisierung des geplanten Vorhabens die in der Grünordnung in diesem Bereich festgesetzte, freiwachsende Hecke nicht mehr gepflanzt werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ und eine separate Zufahrt erschlossen, die Abwasserentsorgung ist gesichert, die Trinkwasserversorgung ist gesichert.
Abstandsflächen:
Durch die beabsichtigte Bebauung an der Grenze ist eine Abstandsflächenübernahme von ca. 66,5 m² auf der Fl.Nr. 78/14 (BA I) und ca. 99,75 m² auf der Fl.Nr. 78 (BA I+II) durch die Gemeinde Pettendorf erforderlich. Gemäß Art. 6 Abs. 5 BayBO beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m. Die vorliegenden Berechnungen gehen von einer Tiefe von 3,50 m aus.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Den zur Realisierung der Bauvorhaben notwendigen Übernahmen von Abstandsflächen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S43-2018-1495 vom 30.10.2018 (Errichtung von Oldtimerstellplätzen und Anbau eines Wintergartens) auf Fl.Nrn. 107 und 108/1, Gemarkung Pettendorf (Sühnekreuzweg, Pettendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
17.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt mit einer Tektur zu den genannten Vorhaben in seiner Sitzung vom 18.11.2021 und erteilte dieser einstimmig sein Einvernehmen. Da die Tektur und deren Geltungsdauer nur teilweise die bereits genehmigten Vorhaben betrifft, wird nun vorsorglich mit Schreiben vom 14.02.2022 die Verlängerung der Baugenehmigung aus 2018 um weitere zwei Jahre beantragt.
Hinweise Verwaltung:
- Die im Beschluss vom 18.11.2021 erneut erteilte Auflage hinsichtlich einer mediendichten Herstellung der Bodenplatte und der Wende ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt (Bauabteilung/Wasserrecht) ist nicht mehr erforderlich.
Die Nutzung der Zufahrt über die Wendeanlage und den Gehweg im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ ist mit der privatrechtlichen Vereinbarung vom 16.02.2022 geregelt worden
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Sühnekreuzweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Eine erneute Nachbarbeteiligung ist hierzu nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung der Baugenehmigung sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Dachgeschossausbau (Einbau einer Wohnung) auf Fl.Nr. 989/5, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
3. Bauausschuss
|
17.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, das Dachgeschoss in den Ausmaßen von 12,00 x 9,00 m zur künftigen Nutzung als Wohnraum auszubauen. Hierzu ist die Errichtung eines Kniestocks von 0,75 m und die Errichtung von zwei Schleppgauben (DN 20°) geplant.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pettendorfer Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplätze:
Durch die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit zu den bereits bestehenden zwei Einheiten wird ein weiterer Stellplatzbedarf ausgelöst. Für die neue Wohneinheit sind zwei weitere Stellplätze zu schaffen. Diese werden in den Unterlagen (Baubeschreibung) erwähnt, jedoch zu wenig (1 Stellplatz) und wird in den Planzeichnungen auch nicht dargestellt. Bisher nachgewiesen sind zwei Stellplätze durch eine vorhandene Doppelgarage. Folgender Stellplatzbedarf ist somit relevant:
|
Stellplätze je WE
|
Stellplätze gesamt
|
Bestand – 2 WE
|
1,5 (bis 1997)
|
3,0
|
Zusätzliche WE
|
2,0 (ab 1997 bzw. ab 2020)
|
2,0
|
|
Stellplatzbedarf gesamt neu:
|
5,0
|
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Bis zur Bezugsfertigkeit der neuen Wohneinheit sind zwei zusätzliche Stellplätze, sowie die weiteren Stellplätze (insgesamt fünf) gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2022 19:53 Uhr