Datum: 21.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 4 Doppelhaushälften mit 4 Garagenstellplätzen im Keller und 4 Stellplätzen auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
2 Neubau einer Landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Fl.Nr. 1428 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 83 Tfl., Gemarkung Kneiting, Parzelle 6 im Baugebiet "Zur Alten Mühle II" (Zur Alten Mühle, Kneiting)
4 Bauvoranfrage über Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (Lindenweg, Kneiting)
5 Wohnhausan- und Umbau (Wohnraum, Hobbyraum) sowie Nutzungsänderung im EG auf Fl.Nr. 995/2, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)
6 Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1029 vom 11.08.2017 auf Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 3 Garagen und 6 Stellplätzen auf Fl.Nr. 752, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
7 Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1030 vom 11.08.2017 auf Neubau von 3 Garagen auf Fl.Nr. 772, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

zum Seitenanfang

1. Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 4 Doppelhaushälften mit 4 Garagenstellplätzen im Keller und 4 Stellplätzen auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit einer möglichen Bebauung auf dem genannten Grundstück. In den Sitzungen vom 20.04.2017 bzw. 15.03.2018 verweigerte er einer Bauvoranfrage auf Errichtung von 5 Reihenhäusern und einer informellen Anfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern jeweils seine Zustimmung. In der Diskussion vom 20.04.2017 wurde erklärt, dass hier nur max. eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern in Betracht käme. Einer darauf erfolgten Bauvoranfrage auf Errichtung von 4 Doppelhaushälften erteilte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.07.2021 sein Einvernehmen.

Zum Antrag vom 31.03.2022:
Es wird beabsichtigt eine Wohnanlage mit vier Doppelhaushälften mit jeweils 1 WE zu errichten. Die Gebäude der beiden Doppelhäuser weisen jeweils die Ausmaße von 17,00 m x 13,00 m auf. Als Bauweise wurde E+I+D mit einem Satteldach (DN 28°) gewählt.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Weinbergstraße“ gesichert. Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung bereits angeschlossen. Der Anschluss an die Kanalisation ist ebenfalls gesichert, ggfs. muss die Dimensionierung des vorhandenen Anschlusses geprüft werden.

Stellplätze:
Der erforderliche Stellplatzbedarf (2 Stellplätze je WE) wird durch 4 Garagenstellplätzen im UG des Doppelhauses DHH3/DHH4 sowie durch 4 oberirdische Stellplätze nachgewiesen.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Dotzler stellt fest, dass die vorgelegte Planung nicht der Bauvoranfrage vom 15.07.2021 entspricht. Den Baukörpern, denen in dieser zugestimmt wurde, waren deutlich kleiner. BA-Mitglied Bosl schließt sich dieser Meinung an und stellt zusätzlich fest, dass die Bebauung aus seiner Sicht zu dicht und zudem ohne jeglichen Gartenanteil ist.

In den Planungen sind keine Gebäude, Räumlichkeiten für die Abstellung von Geräten, Mülltonnen oder ähnlichem, so BA-Mitglied Amann. Diese zusätzlich noch erforderlichen Gebäude, wenn auch untergeordnet, würde die ohnehin schon dichte Bauweise noch verstärken.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt den beantragten 4 WE sein Einvernehmen. Einer zusätzlichen Schaffung von weiteren WE auf dem Grundstück (z.B. durch Schaffung von Einliegerwohnungen) kann nicht zugestimmt werden. Auf die zu prüfende Dimensionierung des vorhandenen Kanal-Anschlusses wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

2. Neubau einer Landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Fl.Nr. 1428 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es ist geplant, eine landwirtschaftliche Maschinenhalle als Rundbogenhalle mit den Ausmaßen von 12,30 m x 20,20 m zu errichten. 

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die „Aubergstraße“ und dann über eine private Zufahrt gesichert. Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. Ein Anschluss an die Abwasserentsorgung (Schmutzwasserkanal) ist ebenfalls nicht erforderlich, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten.

Nachbarbeteiligung
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Dotzler spricht sich klar gegen die Errichtung der Bogenhalle aus, da sie in einer sehr exponierten Lage errichtet werden soll und aus seiner Sicht nicht in das Hofensemble passt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 83 Tfl., Gemarkung Kneiting, Parzelle 6 im Baugebiet "Zur Alten Mühle II" (Zur Alten Mühle, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus in E+I–Bauweise in den Ausmaßen von 12,86 x 10,74 m mit einem Satteldach (DN 23°) zu errichten. Die geplante Doppelgarage weist die Maße von 7,49 x 6,00 m auf und soll mit einem Flachdach mit Begrünung ausgeführt werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ gesichert. Die Abwasserentsorgung ist über die bestehende Kanalisation möglich. Gemäß Vereinbarung mit dem Bauherrn ist der erforderliche Grundstücksanschluss auf seine eigenen Kosten zu erstellen.

Zur Wasserversorgung teilt der Zweckverband Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 20.04.2022 mit, dass das Grundstück Fl.Nr. 83 bereits über eine Versorgungsleitung in der Keltenstraße an die Wasserversorgung angeschlossen ist. Sollte das Grundstück aus der Fl.Nr. 83 Tfl., wie auf dem Eingabeplan dargestellt, neu gebildet werden, so ist die Erschließung derzeit als nicht gesichert zu betrachten. In der Straße „Zur Alten Mühle“ führt keine Versorgungsleitung an die Fl.Nr. 83 heran. Ggf. könnte aber die Erschließung aufgrund eines Leitungsführungsrecht (notarielle Dienstbarkeit) über das Vorderliegergrundstück gesichert werden.

Info Bauamt: Derzeit wird durch die Verwaltung ein städtebaulicher Vertrag zur Erschließung (Erschließungsvertrag) des Baugebietes „Zur Alten Mühle II“ mit dem Antragsteller vorbereitet, der u.a. eine noch abzuschließende Zweckvereinbarung mit dem WZV Naab-Donau-Regen zur Regelung der Wasserversorgung des Baugebietes vorsieht.

Nachbarbeteiligung:
Die vorgeschriebene Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf die Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen und des Bauamtes zur künftigen Wasserversorgung und den noch zu erstellenden Erschließungsvertrag wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauvoranfrage über Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (Lindenweg, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich erstmalig mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Getreide und Maschinen auf der o.g. Fl.Nr. in seiner Sitzung vom 17.02.2011. Das Landratsamt Regensburg erteilte anschließend hierfür den Vorbescheid-Nr. S43-2011-0268 vom 24.03.2011, dessen Geltungsdauer mehrmals verlängert wurde. Dem am 25.04.2018 eingereichten Antrag auf Baugenehmigung wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 07.11.2018 (Az. S 43-2018-0828) stattgegeben, die Halle (35,40 x 22,00 m) wurde zwischenzeitlich fertiggestellt.

Zur Bauvoranfrage vom 08.04.2022:
Die Planung sieht eine weitere Maschinen- und Lagerhalle mit den Ausmaßen 35,40 x 15,00 m mit einem Satteldach (DN 20°) vor. Die gestalterische Ausführung soll analog der bereits bestehenden Halle erfolgen. Als Begründung wird angeführt, dass die aktuell gepachteten Hallen im Gutshof Etterzhausen wegen Umbaumaßnahmen und Umnutzung langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die bereits errichtete Maschinen- und Lagerhalle auf dieser Fl.Nr. kann diesen zusätzlichen Bedarf, bedingt auch durch weitere Flächenzugänge und mittlerweile intensivere Getreidelagerung, nicht decken.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Lindenweg“, Fl.Nr. 177, gesichert. Das Vorhaben benötigt weder einen Strom-, Wasser- noch einen Abwasseranschluss. Zu der über das Grundstück verlaufenden 20 kV-Freileitung der REWAG muss der erforderliche Sicherheitsabstand von 3,0 m eingehalten werden.

Die Rückhaltung des auch hier anfallenden, nicht unerheblichen Niederschlagswassers ist auf dem Grundstück durch die Anlage einer ausreichend dimensionierter Sickermulde zu gewährleisten. Durch den Überlauf der Sickermulde dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.

Nachbarbeteiligung:
Von der Durchführung der Nachbarbeteiligung wurde gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Wohnhausan- und Umbau (Wohnraum, Hobbyraum) sowie Nutzungsänderung im EG auf Fl.Nr. 995/2, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die vorgelegte Planung sieht einen Anbau in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 4,00 m als Wohnraum und einen Anbau in den Ausmaßen von 11,20 x 4,50 m als Hobbyraum an das bestehende Wohnhaus sowie diverse Umbauten vor.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Pettendorfer Straße“ gesichert. Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind durch die bestehenden Anschlüsse gesichert.

Stellplätze: 
Durch den Anbau und die Umbauten wird kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1029 vom 11.08.2017 auf Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 3 Garagen und 6 Stellplätzen auf Fl.Nr. 752, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Mail vom 13.04.2022 wird die Verlängerung des im Betreff genannten Vorbescheids um weitere zwei Jahre beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seinen Sitzungen vom 22.06.2017 und 16.04.2020 mit dem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen bzw. einer Verlängerung zuzustimmen. Auf den Sachverhalt wird Bezug genommen. Der beantragte Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter Auflagen und umfangreichen Hinweisen, insbesondere hinsichtlich des Überschwemmungsgebiets bzw. der Hochwasserproblematik erteilt.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert, ein Grundstücksanschluss für Abwasser ist bereits vorhanden. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verlängerung des Vorbescheids Nr. S 43-2017-1030 vom 11.08.2017 auf Neubau von 3 Garagen auf Fl.Nr. 772, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Mail vom 13.04.2022 wird die Verlängerung des im Betreff genannten Vorbescheids um weitere zwei Jahre beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seinen Sitzungen vom 22.06.2017 und 16.04.2020 mit dem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen bzw. einer Verlängerung zuzustimmen. Auf den Sachverhalt wird Bezug genommen. Der beantragte Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter Auflagen und umfangreichen Hinweisen, insbesondere hinsichtlich des Überschwemmungsgebiets bzw. der Hochwasserproblematik erteilt.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert, ein Grundstücksanschluss für Wasser und Abwasser wäre, falls erforderlich, möglich.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen. Auf die Hochwasserproblematik wird erneut hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2022 08:53 Uhr