Datum: 05.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Zum Mayerwirt"
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Geschäftsordnung; Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 07.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Das Protokoll vom 07.04.2022 wurden den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugestellt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung. Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass Korrekturbedarf im Bereich Anfragen und Bekanntgaben besteht. Er weist darauf hin, dass die Einladung zur Kommandantenneuwahl bereits vor der Gemeinderatssitzung erfolgte und insoweit nicht erst am 07.04.2022 bekanntgegeben wurde. Des Weiteren hat Gemeinderat Manz in der Gemeinderatssitzung am 07.04.2022 ausdrücklich zum Patenbitten eingeladen, was nicht im Protokoll veröffentlicht wurde. Er bittet dies zu ergänzen bzw. korrigieren.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 07.04.2022. Die Anmerkungen von Gemeinderat Manz werden ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Projektbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB),
a) Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes und
b) Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Vgl. Planungsunterlagen, die als Anlage beigefügt wurden.
Auszug aus der Planung:
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt den anwesenden Bauherrn und Investor sowie die Landschaftsarchitektin Frau Boßle von der Fa. Lichtgrün, die mit der Planung vom Investor beauftragt wurde. Frau Boßle erläutert ausführlich den Planungsentwurf und stellt sich im Anschluss dem Gremium für Rückfragen zur Verfügung. Auf Rückfrage von Gemeinderätin Vetter-Löffert wird von Frau Boßle erläutert, dass die Einfahrtstore tatsächlich auf eine Breite von 6 m ausgelegt werden müssen, da das Areal auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, z. B. für Pflegemaßnahmen befahrbar sein muss. Auch während der Bauphase und für etwaige Unterhaltsmaßnahmen ist die Zufahrtsmöglichkeit für größere Fahrzeuge wichtig.
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass in schriftlichen Festsetzungen unter 3.3.2 Ausführungen zur Beleuchtung von Werbeanlagen gemacht werden. Er macht deutlich, dass Werbeanlagen, insbesondere die Beleuchtung solcher, nicht zulässig sein sollte. Im Gemeinderat herrscht hierzu Konsens. Die Planerin sichert zu den Passus entsprechend zu ändern.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung:
Beschluss
- Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf in der Fassung vom 28.04.2022 mit den heute beschlossenen Änderungen (siehe Sachverhalt).
16 : 0 Stimmen
- Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Förderung Sport- u. Vereinsleben; Förderantrag für „Errichtung einer Miniramp“ am Sportpark TSV Adlersberg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 bei der Finanzausschusssitzung vorberaten. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden für die Maßnahme 4.000 € veranschlagt.
Die aktuelle Planung sieht nun eine Maßnahme vor, die mit 6.825 € zu Buche schlägt. Für das vorbezeichnete Projekt wird nun eine Zuwendung in Höhe von 6.000 € beantragt.
Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen.
Entwurf der Anlage und der Erweiterung, siehe Pfeil:
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. Im Anschluss an die Abstimmung bedankt sich Gemeinderat Sikkes in seiner Funktion als Vorstand des TSV Adlersberg e. V. ausdrücklich für die Zustimmung zur erhöhten Förderung.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einer Zuwendung in Höhe von 6.000 € zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Überörtliche Rechnungsprüfung; Teilbericht B, Bereinigung der Personenkonten mit Prüfungsfeststellungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Gegenstand des Teilberichts B ist die Bereinigung der Personenkonten. Die geprüften Unterlagen ergeben sich aus dem Prüfungsbericht. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wurde der Prüfungszeitraum auf die Jahre 2005 bis 2021 ausgeweitet. Die erforderlichen Korrekturbuchungen wurden für alle Fälle, die aufgrund der Prüfungsfeststellungen zweifelsfrei aufgeklärt werden konnten mittlerweile durchgeführt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Feststellungen auf den Personenkonten im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung behandelt. Grund hierfür ist der unmittelbare Bezug der Datensätze zu namentlich benannten Personen oder Firmen.
Im öffentlichen Teil wird das zusammengefasste Prüfungsergebnis für den Teilbericht B behandelt und die Textziffern 1 bis 16 (TZ 1 bis TZ 16) behandelt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Gemeinde Pettendorf die überwiegende Anzahl der 574 Textziffern für den Zeitraum 2005 bis 2021 korrigiert hat und die künftige Beachtung sowie Vermeidung der aufgezeigten Prüfungsfeststellungen zusichert.
Laufende Verfahren, die ebenfalls im Rahmen der Rechnungsprüfung erwähnt werden, z. B. die tiefgehende oder erneute Prüfung von Stundungsvoraussetzungen oder der Erlass Forderungen insolventer Schuldner/innen werden im nichtöffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung bzw. nach abschließender Klärung des Sachverhalts im nichtöffentlichen Teil der nächst möglichen Gemeinderatssitzung behandelt.
Insgesamt wurden vor 574 Feststellungen auf Personenkonten getroffen.
Auf die beigefügte Anlage „Zusammengefasstes Prüfungsergebnis wird verwiesen“.
TZ 1: Personenkonten sollten künftig nur von einer Verwaltungskraft angelegt werden. Es ist künftig sicherzustellen, dass bei mehreren Personenkonten für eine Person Einnahmen richtig zugeordnet werden.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Um eine Doppelanlage von PKs zu vermeiden sind geeignete Prüfmechanismen angelegt. Die Umsetzung ist sichergestellt.
TZ 2: Auf Personenkonten bestehende Guthaben wurden häufig nicht ausbezahlt, sondern als negative Kasseneinnahmereste fortgeschrieben.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen, die sofortige Umsetzung ist sichergestellt. Es erfolgten Rückzahlungen in Höhe von 9.723,10 €.
TZ 3: Offene Forderungen wurden nicht zeitnah bzw. überhaupt nicht angemahnt. Erfolglose Mahnverfahren mündeten nicht in Vollstreckungsverfahren. Falsche Zuordnungen von Objekten wurden nicht aufgeklärt. Mahnsperren verhinderten, dass die problembehafteten Fälle auf den Mahnlisten erschienen. Die Kasse hatte die Bearbeitung der Kasseneinnahmereste weitgehend aufgegeben.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen, sofortige Abhilfe ist sichergestellt. Das Forderungsmanagement wurde optimiert, Forderungen werden von der Kasse unverzüglich verfolgt, ebenso wird im Bedarfsfall die Vollstreckung eingeleitet.
TZ 4: Ein Gesamtbetrag von 805,84 € ist verjährt (Zahlungsverjährung), weil der Kassenverwalter noch 2020 übergebene Fälle nicht bearbeitet hat.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen und wird einer weitergehenden Prüfung (Schaden Kassenversicherung) zugeführt. Die Ursachen werden in diesem Zusammenhang noch näher geprüft, sind jedoch auch auf die zusätzliche Arbeitsbelastung der Kassenleitung im Prüfungszeitraum zurückzuführen.
TZ 5: Negative Kasseneinnahmereste beruhten teilweise auf fehlerhafte Soll-Stellungen und auf Fehlbuchungen.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Künftige Beachtung wird zugesichert. Fehlende Sollstellungen wurden nachgeholt, fehlerhafte Buchungen soweit möglich korrigiert.
TZ 6: Negative Kasseneinnahmereste wurden teilweise nicht mit Kasseneinnahmeresten verrechnet. Beide Reste wurden jährlich fortgeschrieben.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen, Hinweise zur Bereinigung werden bzw. wurden umgesetzt. Die künftige Beachtung wird zugesichert.
TZ 7: Uneinbringliche Forderungen wurden nicht bereinigt, sondern als Kasseneinnahmereste fortgeschrieben. Teilweise beruhen Kasseneinnahmereste auf nichtigen Bescheiden. Fehlerhafte Soll-Stellungen wurden nicht bereinigt.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen, Hinweise zur Bereinigung werden bzw. wurden umgesetzt. Die künftige Beachtung wird zugesichert.
TZ 8: Uneinbringliche Kleinbeträge und verjährte Ansprüche sind künftig in Abgang zu bringen.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen, Hinweise zur Bereinigung werden bzw. wurden umgesetzt. Die künftige Beachtung wird zugesichert. Es wurden verjährte Forderungen in Höhe von 12.672,42 € in Abgang gebracht.
TZ 9: Es entstanden Kasseneinnahmereste, weil die Kasse die Gegenbuchung (Verrechnung) von Forderungen gegen sich selbst übersah.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen und unverzüglich abgestellt.
TZ 10: Privatrechtliche Forderungen wurden mit Mahngebühr und Säumniszuschlägen eingefordert.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Bei privatrechtlichen Forderungen werden im Verzugsfall ausnahmslos Verzugszinsen nach BGB erhoben.
TZ 11: Pachtverhältnisse sind bei einem Wechsel des Pächters den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen. Die Höhe des Pachtzinses wäre zu prüfen. Bei niedrigem Pachtzins und langer Vertragslaufzeit sollten die Vertragsverhältnisse vereinfacht werden.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen und bei Änderungsfällen und Neuabschlüssen sofort umgesetzt. Pachtverhältnisse werden in solchen Fällen nach den üblichen Pachtzinsen vereinbart, Sollstellungen erfolgen von der Immobilien- und Grundstücksverwaltung bei SG 11 nun ohne weitere Verzögerungen. Fehlerhafte Pachtverträge, meist nach Übergang auf Rechtsnachfolger, wurden korrigiert.
TZ 12: In einem Fall (Anlage, Ziffer 2.474) wurde übersehen, einen mit einem Schuldner geschlossenen Vergleich buchungstechnisch umzusetzen.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die Sollstellung wurde korrigiert. Der Sachverhalt ist somit erledigt
TZ 13: Die Soll-Stellung von Erschließungsbeiträgen in Höhe von 49.007,99 € wurde in Abgang gebracht, da die Grundstücke noch nicht erschlossen sind (Anlage 1, Ziffer 2.547).
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die Sollstellung wurde entsprechend der Feststellung des Prüfers korrigiert.
TZ 14: Beiträge sollten künftig nicht auf Personenkonten, sondern direkt auf der einschlägigen Haushaltsstelle gebucht werden. Teilweise wurden Beitrags-Sollstellungen doppelt durchgeführt. Stundungsbescheide sollten bei der Kasse hinterlegt werden.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich wäre die Buchung auf Personenkonten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (Sollstellung) vorteilhaft. Die bisherige Praxis zeigte jedoch eine erhöhte Fehlergefahr. Die diesbezüglich wird noch an einer dauerhaften Lösung mit der Kassenleitung gearbeitet, die mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wird. Die Stundungsbescheide werden bei der Kasse hinterlegt. Altfälle schrittweise aufgearbeitet und der Kasse zugänglich gemacht.
TZ 15: Die Kasse darf nicht mit Eigentümern vereinbaren, dass die von ihnen zu tragenden Abgabenlasten direkt mit den Mietern abzurechnen sind.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen und umgesetzt.
TZ 16: Auf Weisung des Kassenverwalters behandelte das Steueramt Eigentümerwechsel erst im Folgejahr. Die führte zu unberechtigten Soll-Stellungen und einem erheblichen Mehraufwand bei der Kasse.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen und die sachgerechte Umsetzung veranlasst.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern die Prüfungsfeststellungen und die veranlassten Maßnahmen. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den Prüfungsfeststellungen des Teilberichts B, Bereinigung der Personenkonten mit Prüfungsfeststellungen Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Überörtliche Rechnungsprüfung; Schlussbericht über die überörtliche Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Vorstellung des Schlussberichts zur überörtlichen Rechnungsprüfung für den Zeitraum 2005 bis 2018 gemäß Anlage „Schlussbericht“.
Die allgemeinen Feststellungen unter den Textziffern 1 bis 9 wurden soweit erforderlich korrigiert bzw. werden entsprechend umgesetzt. Die zukünftige Beachtung wird zugesichert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern die Prüfungsfeststellungen und die veranlassten Maßnahmen. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht zur überörtlichen Rechnungsprüfung für den Zeitraum 2005 bis 2018 zur Kenntnis. Die Kommunalaufsicht wird entsprechend informiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Fuß- und Radwegbrücke über die Naab in Mariaort - Brückenbeleuchtung;
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Aufgrund anhaltender Probleme an der Brückenbeleuchtung fand vor Ort am 10.03.2022 zusammen mit einer Fachfirma ein Besichtigungstermin statt, folgende Feststellungen wurden getroffen:
- Zum Zeitpunkt der Besichtigung waren 10 Stck. Leuchtmittel von insgesamt 39 Stck. verbauten Leuchtmittel defekt,
Verkabelung der Leuchten mehrfach beschädigt durch Nagerverbiss und Korrosion. (siehe hierzu Bilder anbei).
Da das Innere des Handlaufs nur partiell einsehbar ist, ist davon auszugehen, dass die Verkabelung auch noch an weiteren Stellen schadhaft ist, was eine Neuverkabelung notwendig macht.
Die Befestigung zahlreicher Leuchten ist durch Vandalismus beschädigt und muss erneuert werden.
Zur Behebung der Schäden wurden zwei Angebote zur Instandsetzung/Erneuerung der LED Beleuchtung unterbreitet:
Angebot Nr. 1 umfasst den Austausch der defekten 10 Leuchten (+2 Reserve) sowie die Neuverkabelung, damit der Ursprungszustand wiederhergestellt ist. In welchem Zustand die derzeit noch funktionstüchtigen Leuchten sind, kann dabei nicht objektiv beurteilt werden. Ein Ausfall weiterer Leuchten ist auch nach Instandsetzung jederzeit möglich.
Angebot Nr. 2 umfasst eine Erneuerung der kompletten Beleuchtung (mit Ausnahme der zwei Stelen) sowie der notwendigen Verkabelung und Änderung der Schaltkästen. Anstatt der bisher zum Einsatz kommenden Einzelleuchten (39 Stck.) würden drei LED Lichtbänder in den Handlauf eingezogen. Die Verkabelung der Lichtbänder wäre weniger umfangreich und anfälliger als bei Einzelleuchten. Von den Lichtbändern würden bei Defekten und/oder Alterung auch nur einzelne LED´s ausfallen und nicht der komplette Strang. Spätere Instandsetzungsmaßnahmen wären überschaubarer und einfacher durchzuführen.
Die bisherigen Einzelleuchten und Steuergeräte werden demontiert und fachgerecht entsorgt oder alternativ dem Auftraggeber übergeben.
Hinweis:
Im Zuge der Instandsetzung empfehlen wir auch die Stelen zu überarbeiten, da der Zugang zu den Schaltkästen momentan nur nach vollständiger Demontage der Holzverkleidung möglich ist. Nach DIN VDE Vorgaben ist eine Zugänglichkeit zu den Schaltkästen stets zu gewährleisten. Ein Vorschlag wäre im Bereich der Schaltkästen zwischen den Betonwänden einen Metallrahmen mit Tür anfertigen zu lassen und die Holzverkleidung nur noch bis zu dieser Revisionstüre zu führen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler stellt Eingangs die Frage, inwieweit überhaupt eine Beleuchtung erforderlich sei. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass in Sachen Beleuchtung eine Grundlagenentscheidung des Gemeinderates aus der Vergangenheit vorliegt. Aufgrund des Belags und der Verbindung zur Kirche ist es grundsätzlich sinnvoll die Beleuchtung beizubehalten. Gemeinderat Weigl weist ebenfalls darauf hin, dass ein leicht gedämmtes Licht wegen der Wegesicherheit unabdingbar ist.
Gemeinderat Manz führt weiter dazu aus, dass man in der Vergangenheit immer wieder Geld in die alte Beleuchtung investiert hat. Des Weiteren wurde sogar der Strom vor Ort angezapft. Insoweit sei die Erneuerung wohl die sinnvollste Vorgehensweise. Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf besteht, lässt Bürgermeister Obermeier über den Austausch der kompletten Beleuchtung abstimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erneuerung der kompletten Beleuchtung gemäß Angebot Nr. 2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Wegebaumaßnahme Tremmelhausen; Förderung der Maßnahme der Ländlichen Entwicklung (ELER)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 05.08.2021 der Beantragung von Fördermitteln für die Wegebaumaßnahme Tremmelhausen zugestimmt.
Die abschließenden Antragsunterlagen sind dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz bis 13.05.2022 vorzulegen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dem Gemeinderat der aktuelle Sachstand vorgestellt und um erneute Zustimmung zum Vorhaben gebeten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und die vorliegenden Antragsunterlagen.
Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beantragt die Aufnahme der Wegebaumaßnahme Gut Tremmelhausen ins Förderprogramm ELER und sieht vor, die Maßnahme nach Vorliegen des Förderbescheides unverzüglich umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Feuerwehrwesen; Bestellung des Ersten Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf zur Wahl des Kommandanten fand am 24.04.2022 in Pettendorf statt.
Die Wahl wurde vom Dritten Bürgermeister Weigl geleitet.
Die Wahlberechtigten brachten als Wahlvorschlag folgende wählbare Teilnehmer:
Herrn Christoph Vetter und Herrn Martin Stiegler
Herr Vetter stellt sich nicht zur Wahl, Herr Stiegler erklärt sich zur Wahl bereit.
Für die Kommandanten-Stellvertreter wird Herr Benedikt Manz vorgeschlagen, der sich der Wahl stellt.
Im Wahlausschuss sind als Beisitzer Herr Gerold Meyer und Herr Christian Putz bestimmt.
Stimmabgabeberechtigt sind 47 Personen, abgegeben wurden 47 Stimmzettel, davon 46 gültig
Der Wahlausschuss stellt durch Beschluss fest, dass Herr Martin Stiegler mit 46 Stimmen zum Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf gewählt wurde.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG Herrn Martin Stiegler als Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandrates. Die Bestätigung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Feuerwehrwesen; Bestellung des Stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf zur Wahl des Kommandanten fand am 24.04.2022 in Pettendorf statt.
Die Wahl wurde vom Dritten Bürgermeister Weigl geleitet.
Die Wahlberechtigten brachten als Wahlvorschlag folgende wählbare Teilnehmer:
Für die Kommandanten-Stellvertreter wird Herr Benedikt Manz vorgeschlagen, der sich der (Wieder-)Wahl stellt.
Im Wahlausschuss sind als Beisitzer Herr Gerold Meyer und Herr Christian Putz bestimmt.
Stimmabgabeberechtigt sind 47 Personen, abgegeben wurden 47 Stimmzettel, davon 45 gültig.
Der Wahlausschuss stellt durch Beschluss fest, dass Herr Benedikt Manz mit 45 Stimmen zum Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf gewählt wurde.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Wiederwahl gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG des Herrn Benedikt Manz als Stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf. Die Bestätigung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Pielenhofen, hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 23.03.2022 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass der Gemeinderat die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsschutzplan für das ganze Gemeindegebiet Pielenhofen beschlossen hat.
In der Sitzung des Gemeinderats vom 29.10.2021 ist der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 29.10.2021 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB über das Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. In den Anlagen erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 29.10.2021 und das formelle Schreiben der Bekanntmachung nach § 4 Abs. 1 BauGB übersandt. Diese Anlagen dienen vorrangig der allgemeinen Information.
Soweit bis spätestens 06.05.2022 keine Rückäußerung der Gemeinde Pettendorf erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen zu den Vorentwürfen können digital unter
abgerufen werden.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.04.2022 bis einschließlich 06.05.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 28.03.2022 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die vorgelegte Planung nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Vollzug Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Hohensand V" 1. Änderung, des Markt Lappersdorf,
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Hohensand V“ beschlossen. Die vom Planungsbüro EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Michael Burgau Straße 22a, 93049 Regensburg, ausgearbeitete Entwurfsplanung in der Fassung vom 04.04.2022 wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Wesentliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der bisher unbebauten Grundstücke an die zeitgemäßen städtebaulichen Vorstellungen des Marktes Lappersdorf und die Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung. Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt. Diese Bebauungspläne dienen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 07.06.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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05.05.2022
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ö
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12 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Erste Bürgermeisters:
Ukrainische Flüchtlinge in Pettendorf
Derzeit leben 43 Personen aus der Ukraine in Pettendorf, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen nach Deutschland geflohen sind. Die Gemeinde sieht vor ein Netzwerk aufzubauen, in dem sich Helferinnen und Helfer sowie Geflüchtete optimal austauschen können. Das Treffen wird noch im Mai 2022 anberaumt. Der genaue Termin wird bekanntgegeben.
Dorfhaus Kneiting
Am 12.05.2022 findet eine Informationsveranstaltung zum Wirtshausbetrieb und die allgemeine Nutzung des Dorfhauses Kneiting für die dort ansässigen Vereine und Hauptnutzer statt. Dabei sollen künftige Möglichkeiten der Nutzung und des Betriebs „ausgelotet“ werden.
Gigabit-Richtlinie des Bundes
Zur optimalen Umsetzung der Gigabit-Richtlinie für die 47 Gesellschaftskommunen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH (LNI) wurden 79.195 Adressen analysiert und förderfähige Bereiche definiert. Die Ergebnisse werden in Kürze präsentiert, der Gemeinderat zur weiteren Entscheidung über die Umsetzungsstrategie befasst. Maßnahmen, wie die Glasfaserverlegung im Zuge der Baumaßnahmen in Aichahof werden umgesetzt. Jedoch sind auch hier Entscheidungen über die Detailumsetzung und Kostenfragen durch den Gemeinderat zu klären.
IT-Security-Analyse bei der Gemeinde
Bei der Gemeinde Pettendorf wurde durch die MTG eine IT-Security-Analyse durchgeführt, bei der objektiv eine Prozess- und Systemanalyse durchgeführt wurde. Auch die beauftragte IT-Firma, die insbesondere administrative Aufgaben an der IT der Gemeinde durchführt, wurde von der MTG untersucht. Wenngleich die Analyse keine tiefgreifenden Probleme aufzeigte, ist in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf gegeben.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Starkbierfest am 14.05.2022
Eine Einladung an alle Gemeinderätinnen und -räte ist ergangen. Der Förderverein des FC Pielenhofen-Adlersberg bittet als Veranstalter aus organisatorischen Gründen um rechtzeitige Absage, falls die Teilnahme nicht möglich ist.
Einladung zum Sommerfest des TSV Adlersberg
Gemeinderat Sikkes informiert über das Sommerfest des TSV Adlersberg, das am 02.07.2022 stattfindet. Die Gemeinderätinnen und -räte sind herzlich eingeladen.
Johannifeuer am 24.06.2022
Gemeinderat Manz informiert, dass das Johannifeuer am 24.06.2022 am Lagerplatz am Sportgelände (nähe Beachvolleyballplatz) stattfindet.
Umleitung des Radweges an der Kreisstraße
Gemeinderätin Vetter-Löffert moniert, die Sperrung des R39-Radwegs zwischen dem Tierheim und der Abzweigung Adlersberg, Richtung Norden. Diese sei unzumutbar und sollte anders gelöst werden. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass die Umleitungsempfehlung für Radfahrer für die Zeit der Baustelle zumutbar ist. Ebenso sei die Nutzung der Kreisstraße für Radfahrer möglich.
Infoveranstaltung zu Reifenthal Nord II im Dorfhaus Kneiting
Gemeinderat Weigl frägt an, ob es richtig sei, dass der Investor Stierstorfer nicht an der Veranstaltung in Kneiting teilnimmt. Dies wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, der jedoch betont, dass er diesen Teil stellvertretend übernimmt. Die Absage wird damit begründet, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen in Pettendorf kein Mehrwert erwartet wird. Vielmehr wird befürchtet, dass wieder die gleichen Personen dominierend das Wort ergreifen und polemisieren. Gemeinderat Weigl macht deutlich, dass er für dieses Verhalten kein Verständnis hat. Auch in Kneiting hätte man das Erscheinen des Investors vorausgesetzt.
Datenstand vom 18.07.2022 10:10 Uhr