Datum: 07.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Geschäftsordnungsantrag; Änderung der Reihenfolge, Zusammenfassung von Tagesordnungspunkten und Absetzung eines Tagesordnungspunkts im öffentlichen Teil der Sitzung am 07.07.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
zu Beschluss 1)
Gemeinderätin Muehlenberg beantragt aus Gründen der thematischen Zusammengehörigkeit die Tagesordnungspunkte 6 (alt) „Vollzug der GO; Bürgerentscheid; Weitere Vorgehensweise nach Bürgerentscheid „Reifenthal Nord II“ und 7 (alt) „Anfrage der Fraktionen UwB Pettendorf, Bündnis 90/Die Grünen u. SPD; Ratsbegehren Reifenthal Nord II, Erkenntnisse u. weiteres Vorgehen durch die Gemeinde“ zusammenzufassen und als einen Beschlusspunkt zu behandeln.
zu Beschluss 2)
Gemeinderätin Vetter-Löffert beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 9 (alt), da es sich um einen Beschluss handelt, der sich auf Maßnahmen zum Zwecke des Klimaschutzes bezieht. Es wird auf den Grundsatzbeschluss Bezug genommen, der eine Behandlung von Themen des Klimaschutzes bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Untersuchung des Landratsamtes Regensburg ausschließt. Zudem sei die Beschaffung von E-Bikes etc. nicht wirklich klimaförderlich, da die Fahrzeuge meist nicht zum Ersatz von PKW etc. verwendet werden, sondern hauptsächlich für Sportzwecke Verwendung finden.
zu Beschluss 3)
Aus terminlichen Gründen kann die LNI mit ihren Mitarbeiter*innen erst gegen 21:00 Uhr an der Sitzung teilnehmen. Daher werden die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 entsprechend nach hinten verschoben, so dass zuerst Behandlung des bisherigen TOP 5, IT-Organisation erfolgt und die nachfolgenden Beschlüsse bis zum Eintreffen der Vertreter*innen der LNI behandelt werden.
Diskussionsverlauf
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird Bezug genommen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Zusammenfassung der TOP 6 und 7 alt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
neu TOP 4 u. TOP 5 (gemeinsame Behandlung)
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt der Absetzung des TOP 9 (alt) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
neu TOP 7
Beschluss 3
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Neu TOP 11 bis 13
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2. Vollzug der Gemeindeordnung; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Verlesung der Niederschrift vom 02.06.2022.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. IT-Organisation u. Sicherheit; Vorstellung der Ergebnisse der IT-Analyse bei der Gemeinde Pettendorf, Handlungsfelder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Ausgangslage
Die Digitalisierung ist mittlerweile ein fester Bestandteil für Gemeinden und bringt immer neuaufkommende Veränderungen und Herausforderungen für IT-Systeme. Eine oft vernachlässigte Komponente der Digitalisierung ist die Cyber Security. Schwachstellen technischer und prozessualer Natur stellen ein großes Risiko dar. Um Cyber Security erfolgreich zu implementieren und die Nachhaltigkeit sicherzustellen, bedarf es spezialisiertem Wissen. Cyber-Attacken werden immer komplexer und bleiben für Verantwortliche oft unbemerkt, daher sollte versucht werden bestmöglich eine Transparenz für das IT-System zu schaffen.
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 05.05.2022 informiert wurde, hat die MTG Consulting GmbH vom 05. bis 13. Mai 2022 eine umfassende Cyber-Analyse durchgeführt.
Die Cyber Security-Analyse beinhaltete eine umfangreiche, technische Überprüfung des IT-Systems. Die Analyse verfolgte einen risikobasierten Ansatz und orientierte sich unter anderem an den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationsverarbeitung (BSI) sowie an verschiedenen Best Practices.
Das gemeindliche IT-System wurde auf den tatsächlich vorliegenden Zustand überprüft. Darüber hinaus war die Erstellung von Empfehlungen über Maßnahmen und Prozesse, die dem Ziel zugrunde liegen, mittelfristig ein angemessenes und nachhaltiges Cyber Security-Niveau zu erreichen, ein weiterer Bestandteil der Cyber Security-Analyse.
Die erarbeiteten Empfehlungen dienen als Grundlage einer möglichen IT-Sicherheitszertifizierung und dem Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Die Cyber Security-Analyse war in 3 Phasen aufgeteilt:
- Analyse Cyber Security
- Analyse der Client- und Server Security
- Analyse des Identity and Access Managements
- Analyse der Network Security
- Analyse der Perimeter Security
- Analyse der Advanced Threat Protection Security
- Analyse des Backups
- Analyse der Mobile Security
- Analyse der IT-Compliance und des Business Continuity Managements
- Analyse der Anwendung kryptographischer Maßnahmen
- Analyse der Cyber Security-Organisation und -Prozesse
- Erstellung von Empfehlungen und Dokumentation
- Anfertigung einer Dokumentation
- Anfertigung eines Stärken-Schwächen-Profils
- Erarbeitung von Empfehlungen
- Vorstellung der Cyber Security-Analyse im Rahmen eines Workshops
- Vorbereitung des (digitalen) Workshops
- Vorstellung und Präsentation der Ergebnisse
- Beratung über ein weiteres Vorgehen
- Beantwortung von Rückfragen
Das Ergebnis der Cyber Security-Analyse wird dem Gemeinderat hinsichtlich wichtiger Handlungsfelder in der Sitzung durch die MTG, Herrn Stingl, vorgestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus der Analyse monetär relevante Dienstleistungsanforderungen, für die im nichtöffentlichen Teil gesonderte Entscheidungen zu treffen sind.
Die IT-Analyse wird den Gemeinden über das RIS zur Verfügung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Inhalte trotz der Öffentlichkeit des Tagesordnungspunktes vertraulich sind und nur der internen Behandlung des Themas dient.
Diskussionsverlauf
Zum Beginn des Tagesordnungspunkts wird die MTG, vertreten durch Herrn Stingl über Teams zur Sitzung zugeschaltet. Herr Stingl erläutert den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern die Ergebnisse der IT-Analyse und zeigt die notwendigen Handlungsfelder auf. Bürgermeister Obermeier ergänzt, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Pettendorf wesentlich von einer funktionierenden und sicheren IT-Infrastruktur abhängt. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen mit der MTG im Wasserzweckverband wird die Einbindung des externen Beraters MTG sowohl aus fachlicher als auch aus betriebsorganisatorischer Sicht für notwendig und sinnvoll erachtet. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Gesprächsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der IT-Analyse der Gemeinde Pettendorf 2022 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Anfrage der Fraktionen UwB Pettendorf, Bündnis 90/Die Grünen u. SPD; Ratsbegehren Reifenthal Nord II, Erkenntnisse u. weiteres Vorgehen durch die Gemeinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.06.2022 beantragten die Fraktionen der UwB Pettendorf, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD dem Gemeinderat nachfolgende Anfrage zu erläutern:
Welche Erkenntnisse zieht die Gemeinde aus dem Ergebnis zum Ratsbegehren zu Reifenthal Nord II und welches Vorgehen ist diesbezüglich im kommenden Jahr geplant?
Die Anfrage und die zugehörige Begründung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Hinweis:
Der Inhalt des Tagesordnungspunktes wird gemäß Geschäftsordnungsantrag unter TOP 5 behandelt und diskutiert.
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5. Vollzug der GO; Bürgerentscheid; Weitere Vorgehensweise nach Bürgerentscheid "Reifenthal Nord II"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Nach der Entscheidung gegen die Entwicklung Reifenthal Nord sind die damit verbundenen Themen- und Aufgabenstellungen weiter ungelöst, bzw. nicht dauerhaft gesichert.
Nachdem die beiden Themen Seniorenangebote und dauerhafte Sicherung der Nahversorgung nicht losgelöst von anderen Entwicklungen und Aufgabenstellungen, die auf die Gemeinde in der nächsten Zeit zukommen ( z.B. DE Pettendorf mit Bürgerzentrum, Rathausplatz etc., Recht auf Hortplatz, Kindergarten St. Margareta), betrachtet werden können, wird vorgeschlagen, die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer oder mehrerer Klausurtagungen im Gemeinderat zu erarbeiten.
Hierin sollen neben den bereits vorliegenden Grundlagen (Leitbild, Gemeindeentwicklungskonzept, Dorferneuerungsplan Pettendorf, Miteinander älter werden in Pettendorf) auch themenbezogen die Zuziehung von Experten (Seniorenwohnen) und die Beteiligung der Bürger (Seniorenforum, Umweltforum) diskutiert und festgelegt werden.
Das Ziel ist, ein lösungsorientiertes Gesamtkonzept zu erarbeiten, dass dann akzeptiert ist und in Teilschritten umgesetzt werden kann.
Der Beginn des/der Workshops/ Klausurtagung ist nach den Sommerferien angedacht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und verweist auf den Antrag der Fraktionen der UwB, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, der nun zusammen mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung behandelt wird.
Gemeinderätin Muehlenberg bestätigt, dass die Anfrage in die gleiche Richtung ging. Die Frage war vollkommen wertneutral und nicht parteipolitisch motiviert. Gemeinderätin Muehlenberg führt aus, dass ein Jahr schnell vorbei ist und nach einem Jahr ist der Bürgerentscheid nicht mehr bindend wäre. Zu beachten ist, dass in der gesamten Diskussion sehr gute Ideen erarbeitet wurden, auch Konzepte, die im Zusammenhang mit dem Dorfladen stehen. Man sollte daher die Zeit nutzen. Gemeinderat Dotzler führt fort, dass es nun wichtig sei, darüber zu entscheiden wie es weitergeht. Vor allem stellt sich die Frage, ob es seitens der Verwaltung geplant ist, dieses Thema wieder aufzugreifen. Gut sei daher der Vorschlag in Klausur zu gehen und ergebnisoffen diskutieren.
Gemeinderätin Vetter-Löffert plädiert dafür sich hier breit aufzustellen, da viele Leute fachlich sehr firm sind. Auch sie findet es gut in Klausur zu gehen, aber dann mit der Möglichkeit sich nach außen zu öffnen und Bürgerinnen und Bürger einzubinden.
Gemeinderat Meyer merkt an, dass für beide Themen aufgrund der Komplexität mindestens zwei Termine erforderlich sind. Diese Termine sollten ausschließlich vom Gemeinderat wahrgenommen werden, später sei dann eine Arbeit in Arbeitsgruppen denkbar.
Gemeinderat Weigl stimmt dem grundsätzlich zu und weist darauf hin, dass die Anzahl der Termine nicht gedeckelt werden sollte, da die Thematik zu viele Inhalte birgt. Vor allem ist eine vollständige Teilnahme aller Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zwingend erforderlich. Externe könnte man hinzuzuziehen, soweit dies erforderlich erscheint. Gemeinderat Bink gibt zu bedenken, dass auch bisher im Gemeinderat immer überlegt wurde, wie die einzelnen Handlungsfelder, egal ob Seniorenwohnen oder Supermarkt, einer sinnvollen Lösung zugeführt werden können. Aber es ist leider auch festzustellen, dass alles was geplant wurde, abgelehnt worden ist. Gemeinderat Bink plädiert für einen Start der Klausur ohne Moderator.
Auf Anfrage von Gemeinderat Pengler zum Sachstand „Mayerwirt“ oder der Verfügbarkeit von Flächen für Seniorenwohnen erwidert Bürgermeister Obermeier, dass es keinen Sinn macht darüber zu diskutieren, bevor die Vorgehensweise festgelegt wird. Bürgermeister Obermeier merkt an, dass den im Bürgerentscheid aufgeworfenen Themen und auch dem Bürgerzentrum eine gewisse Priorität zugeordnet werden sollte. Es besteht sonst die Gefahr, dass sich das ganze verwässert, wenn viele andere Themen einfließen. Vorgeschlagen wird pro Workshop nur ein Thema zu behandeln, in Frage kommen die KW 39, KW 40 oder KW 42. Abschließend werden im Gemeinderat die Termine und zu behandelnden Themen festgelegt.
Beschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die dargestellt Vorgehensweise.
Der erste Workshop findet statt am Freitag, den 07.10.2022 ab 17:00 Uhr, Thema Senioren.
Der zweite Workshop findet statt am Freitag, den 21.10.2022 ab 17:00 Uhr, Thema Dorfladen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Vollzug des BauGB; Antrag der Fraktionen UwB, Bündnis 90/Grünen u. SPD zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses "Reifenthal Nord II" v. 03.02.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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|
6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.06.2022 stellten die Fraktionen der UwB Pettendorf, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD dem Gemeinderat nachfolgenden Antrag:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.02.2022 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Fl.Nrn. 1266, 1266/2, 1266/3 (T.), 1266/5, 1266/8, 1270 (T.) zur Planung Reifenthal Nord II durch den Gemeinderat, als gewählte Vertreter der Bürger Pettendorfs, durch einen Beschluss des Gemeinderates Pettendorf.
Der Antrag mit Begründung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und stellt im Wesentlichen darauf ab, dass aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheides die „Legitimation“ für den Aufstellungsbeschluss entfallen ist. Es sei ein falsches Signal, so die Antragsteller, den Beschluss aufrecht zu erhalten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und macht nochmals deutlich, dass er eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses nicht für erforderlich hält. Gerade die Thematik Seniorenwohnen sei beim Bürgerentscheid von allen Seiten sehr unterschiedlich argumentiert worden. Themen wie Tagespflege, Wohngruppen, Betreutes Wohnen bis hin zum Altenheim wurden angeregt. Sie haben aber unterschiedliche Anforderungen an Größe und Raumprogramm, so dass bei offener Meinungsbildung -wie in TOP 5 diskutiert und beschlossen wurde - alle räumlichen Optionen bis zur Entscheidungsfindung offen zu halten wären. Dies gilt auch für die betroffenen Flächen in Reifenthal.
Gemeinderätin Muehlenberg entgegnet, dass es aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids nicht vertretbar erscheint, den Aufstellungsbeschluss aufrecht zu erhalten. Zudem könne man immer wieder einen Aufstellungsbeschluss fassen. Gemeinderat Meyer plädiert dafür besser von „Null“ anzufangen und den Beschluss aufzuheben. Auch im Rest des Gemeinderats besteht eine kontroverse Haltung zum Antrag, gleichzeitig wird aber auch die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass der Aufstellungsbeschluss unmittelbar keine weitergehende, vor allem „automatisierte“ städtebauliche Entwicklung auslöst.
Beschluss
Der Aufstellungsbeschlusses vom 03.02.2022 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Fl.Nrn. 1266, 1266/2, 1266/3 (T.), 1266/5, 1266/8, 1270 (T.) zur Planung Reifenthal Nord II wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
Aufgrund der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
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7. Klimaschutz; Antrag der Fraktion der Freien Wähler auf Verlängerung der Förderung der privaten E-Bikenutzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Ausgangslage:
Die Fraktion der Freien Wähler Pettendorf beantragte erstmals mit Schreiben vom 25.10.2020, dass die Gemeinde Pettendorf die private Nutzung von E-Bikes fördert. Dem Antrag wurde in der Sitzung am 05.11.2022 mit einer Befristung bis 31.12.2022 zugestimmt. Die Gemeinde Pettendorf fördert auf dieser Grundlage seit 2021 die Anschaffung von Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs einmalig mit einem Betrag in Höhe von 250,00 €.
Der Förderbetrag wurde auf 10.000,00 €/Jahr gedeckelt. Nach Ablauf von 2 Jahren soll die Akzeptanz beurteilt und über eine Verlängerung beraten.
In der Sitzung am 02.06.2022 informierte die Geschäftsleitung der Gemeinde, dass bezogen auf die Laufzeit von 2 Jahren 80 Anträge genehmigt werden können. Derzeit liegen jedoch 94 grundsätzlich genehmigungsfähige Anträge vor (Stand Ladung), so dass 14 abgelehnt werden müssen.
Aktueller Antrag:
Die Fraktion der Freien Wähler beantragte mit Schreiben vom 18.06.2022 die Fördersumme in 2022 zu erhöhen um damit vor allem die noch offenen Anträge genehmigen zu können.
Der Antrag wurde dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.
Antragsgemäß sollen die Fördervoraussetzungen und Umfang der Förderung beibehalten werden, d. h. 250 €/E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec.
Bezuschusst werden nur Anträge, die bis zum 31.12.2022 vollständig eingereicht wurden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da sich aufgrund der instabilen Gesamtsituation nicht garantieren lässt, dass die seit Jahren sehr positive Einnahmenentwicklung der Gemeinde stetig nach oben geht, sollte die Ausweitung des Programms auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegenden Anträge begrenzt werden, da sonst die Antragssumme unbestimmt ist und in der Höhe nicht eingeschätzt werden kann. Auf der anderen Seite ist die Verfügbarkeit von E-Bikes als begrenzt einzuschätzen, sodass auch nicht mit allzu vielen vollständigen Anträgen zu rechnen wäre.
Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme, für die es keinerlei Rechtspflicht gibt.
Es wird vorgeschlagen zur Erfüllung der vorliegenden Anträge zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Weiter sollte dann das Programm auslaufen und endgültig beendet sein, sodass 2023 keine Förderung mehr erfolgt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Antrag.
Nach Diskussion im Gemeinderat ergibt sich ein Trend dahingehend, dass die überplanmäßigen Ausgaben für die zusätzlichen Anträge genehmigt werden, dies jedoch nur für Anträge gilt, die bis einschließlich 07.07.2022 eingegangen sind. Ggf. fehlende Unterlagen sind bis 31.12.2022 vollständig vorzulegen.
Da der Antrag der Freien Wähler die „Deadline“ 07.07.2022 nicht vorsah, wird über den weitergehenden Antrag der Fraktion zuerst entschieden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Ausweitung des Förderprogramms zu und stellt für die bis 31.12.2022 vollständig eingereichten Anträge die überplanmäßigen Ausgaben zusätzlich zur Verfügung. Das Programm endet zum 31.12.2022 endgültig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt der finanziellen Ausweitung des Förderprogramms zu und stellt für die bis 31.12.2022 vollständig eingereichten Anträge die überplanmäßigen Ausgaben zusätzlich zur Verfügung. Das Programm endet zum 31.12.2022 endgültig. Letzte Möglichkeit für die Beantragung von Leistungen ist ein Antragseingang bis spätestens 07.07.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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8. Umweltforum Pettendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung bis 31.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 06.08.2020 hat der Gemeinderat die Fortsetzung des Umweltforums für weitere zwei Jahre bis 31.05.022 beschlossen. Zum Ablauf dieser Frist ist zur Verlängerung des Mandats ein erneuter Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Behandlung der Angelegenheit hat sich aufgrund der weiterhin verzögerten Sitzungsturnus beim Umweltforum verzögert.
Die Vorsitzenden des Umweltforums, Dr. Evi Sturm und Christian Wensauer haben die Fortsetzung des Umweltforums für weitere zwei Jahre beantragt, damit das Gremium seine Arbeit im Sinne der Agenda 21 zum Wohle der Gemeinde fortsetzen kann. Gemäß der genehmigten Geschäftsordnung löst sich das Umweltforum auf, wenn nicht durch Gemeinderatsbeschluss eine Verlängerung gewünscht wird.
Auch in den letzten zwei Jahren wurde die Arbeit des Umweltforums neuer Leitung beständig und zielorientiert fortgesetzt. Dazu gehörten etablierte Themen wie RamaDama, Spielplatzgestaltung, Runde Tische und Mitgestaltung des Kulturherbstes, aber auch Handlungsfelder der nachhaltigen Gemeindeentwicklung.
Mittlerweile kann auf 24 Jahre erfolgreiche Beteiligungsarbeit verwiesen werden, was über die Gemeindegrenzen hinaus anerkannt und gewürdigt ist.
Für die weitere Arbeit werden beispielhaft folgende Zielsetzungen genannt:
- Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement
Fortführung „RamaDama“
Spielplatzmoderation und „Runde Tische“
Themenbezogene „Runde Tische“ (siehe Leitbild)
Vertretung des Umweltforums im LAG der LEADER Gruppe des Landkreises Regensburg
Mit der regelmäßigen Erneuerung des Mandats setzt auch der Gemeinderat ausdrücklich das Signal, dass Bürgerbeteiligungsforen in unserer Gemeinde ausdrücklich erwünscht sind.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet die Fortsetzung des Umweltforums rückwirkend ab 01.06.2022 für weitere zwei Jahre bis 31.05.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Kommunales Haushaltsrecht; Jahresrechnung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2021 ergibt sich nachfolgendes Jahresrechnungsergebnis:
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert das Rechnungsergebnis. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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10 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Gemeinderat Edmund Dostler verstorben
Bürgermeister Obermeier erinnert an Herrn Edmund Dostler, der am 23.06.2022 verstorben ist. Herr Dostler war von 1972 bis 1978 Gemeinderat in Pettendorf. Die Gemeinde Pettendorf wird Herrn Dostler stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Seniorenbeauftragte
Bürgermeister Obermeier informiert, dass die bisherigen Seniorenbeauftragen mit Wirkung zum 01.09.2022 ihr Amt aufgeben.
Straßenbaumaßnahme Aichahof
Die Mitverlegung der Wasserleitung ist gut fortgeschritten und wird bis Ende Juli fertiggestellt, dann beginnt der Straßenbau. Für die Föhrenstraße sind nun weitergehende Baumaßnahmen angedacht, über die der Gemeinderat im August entscheiden muss.
Waldkindergarten Pettendorf
Derzeit liegen erst drei Anmeldungen für den Waldkindergarten vor.
Neue Mitarbeiterinnen
Seit 01.07.2022 ist Frau Pürmair bei der Gemeinde Pettendorf im Einwohnermeldeamt beschäftigt. Ab 01.10.2022 wird das Team um Frau Leiner verstärkt.
Kindergarten Kneiting
Als neue Leiterin für den Kindergarten der Johanniter wurde Frau Grunow gewonnen, die bisher in Schwandorf tätig war.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Aufwuchs im Straßenbereich „Am Kirchfeld“
Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass Am Kirchfeld massive Beeinträchtigungen des Straßenraums durch Aufwuchs aus im Pflasterbereich der Straße festzustellen ist. Bürgermeister merkt an, dass die Straßen- und Reinigungspflicht Aufgabe der Anlieger und Eigentümer ist. Die betroffenen Anlieger werden auf ihre Pflichten hingewiesen, im Bedarfsfall wird kostenpflichtig Ersatzvornahme durchgeführt.
Seniorenwohnen Schloßstr. 15
Gemeinderat Bink frägt an ob Behauptung stimmt, dass das Anwesen Schloßstr. 15 aufgrund einer Willenserklärung der verstorbenen Alteigentümer ausschließlich für Seniorenwohnen verwendet werden dürfte. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die vertraglichen Grundlagen keine Bindungswirkung in dieser Art und Weise vorsehen. Es ist keine entsprechende Nutzung vertraglich fixiert, auch gibt es keine Absprachen mit ihm als Bürgermeister, wie fälschlicherweise behauptet wird.
Seniorenforum und Nachbarschaftshilfe
Auf Rückfrage von Gemeinderat Meyer wird bestätigt, dass das Seniorenforum selbstverständlich fortgesetzt wird und auch eine regelmäßige Zusammenkunft stattfindet. Auch die Nachbarschaftshilfe wird weiter angeboten. Die Neubesetzung der Seniorenbeauftragten wird wieder angestrebt.
Dorferneuerung Pettendorf
Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass mit dem Abschluss der Arbeit der letzten 1½ Jahre eine Abschlussbesprechung mit Prioritätsfestlegung einherging. Die Zusammenfassung wird als Grundlage für den Dorferneuerungsplan dienen und ans Amt für Ländliche Entwicklung weitergereicht. Der daraus resultierende Dorferneuerungsplan wird vom Gemeinderat behandelt und - vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung - zur Umsetzung beschlossen.
Baumaßnahme Aichahof
Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass beim Radweg entlang der Kreisstraße aufgrund der Baumaßnahmen kritische Verhältnisse vorherrschen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Nutzung seit geraumer Zeit wieder eingeschränkt möglich ist, die Radfahrer lediglich ein kleines Teilstück schieben müssen. Die bisherige Umleitung ist hinfällig.
Fest der Jägerheimschützen
Gemeinderat Achhammer bedankt sich im Namen der Jägerheimschützen bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und für die Unterstützung durch die Gemeinde.
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11. Breitbandausbau, Gigabit V3_0;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellung der Förderanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
A. Ausgangslage
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“) wurde im April 2021 zum Zwecke der Unterstützung von Kommunen beim Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur als öffentliche Infrastrukturgesellschaft auf 48 ausschließlich öffentliche Gesellschafter erweitert. Zielsetzung des gemeinsamen Vorgehens ist die Nutzung von Synergieeffekten und der Bündelung von Ressourcen und Know-How für ein koordiniertes Vorgehen. Der gemeindliche Eigenanteil fließt als Anlagekapital in die kommunale GmbH. Das errichtete Netz wird mittelfristig zu Einnahmen führen, die in der kommunalen LNI GmbH verbleiben.
Mit Gremiumsbeschluss vom 01.10.2020 wurde der LNI auf Grundlage der „Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur“ die Aufgabe des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft im Wege einer sog. Inhousevergabe gemäß § 108 GWB übertragen. Die LNI nimmt seitdem verschiedene Aufgaben für den Auf- und Ausbau der (über)örtlichen Breitbandinfrastruktur wahr.
B. Einleitung und Abschluss der Markterkundung
Derzeit werden von der LNI die konkreten Ausbauvorhaben in den einzelnen Mitgliedskommunen nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bunderepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 („Gigabit-Richtlinie“) vorbereitet und koordiniert.
Der anstehende Ausbau erfolgt im Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Gigabit- Richtlinie, d.h. das Breitbandnetz wird in kommunaler Verantwortung errichtet und für den Betrieb an (ein) Telekommunikationsunternehmen gegen Zahlung eines Entgelts verpachtet. Der Ausbau betrifft zunächst Gebiete in denen die vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur nicht mindestens eine Datenrate von 100 Mbit/s im Download gewährleistet. Die Breitbandinfrastruktur wird als Glasfasernetz ausgebaut, sodass Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s sowohl im Down- als auch im Upload gewährleistet sind und eine zukunftssichere Infrastruktur gewährleistet ist.
Um Fördermittel nach dem Bundesförderprogramm Gigabit zu erhalten, hat die LNI eine Markterkundung zur Erfassung der IST-Situation und der Abfrage etwaiger geplanter Ausbauvorhaben von Privatunternehmen durchgeführt, die mittlerweile abgeschlossen ist. Die aus der Markterkundung abgeleiteten Daten wurden von einem Fachplanungsbüro aufbereitet. Daraus ergeben sich die wesentlichen Ergebnisse für das Gebiet sämtlicher Gesellschafter der LNI wie z.B. die Anzahl der förderfähigen Adressen im Erschließungsgebiet. Hierbei können sich im weiteren Projektverlauf möglicherweise noch Änderungen im Detail hinsichtlich der Förderfähigkeit einzelner Adressen ergeben, d.h. einzelne wegfallen oder nachträglich auch aufgenommen werden.
C. Ableitungen für den förderfähigen Ausbau innerhalb der Gebietskörperschaft
Auf Grundlage der bisherigen Vorarbeiten wurden damit förderfähige Ausbauadressen im Gebiet der LNI unter dem Bundesförderprogramm Gigabit identifiziert. Daraus werden für den Ausbau und Betrieb der Telekommunikationsinfrastruktur sog. Cluster gebildet, d.h. Gebiete vorläufig so zusammengefasst, dass eine möglichst wirtschaftliche und zügige Erschließung unter Berücksichtigung von Synergieeffekten erfolgen kann. Ihre Kommune liegt hierbei im Cluster Nord (siehe Anhang 1), wobei geringfügige Verschiebungen des Clusterumfangs im weiteren Projektverlauf möglich sind.
Konkret wurden für Ihre Kommune daraus die jeweils förderfähigen Adressen für innerhalb der Gebietskörperschaft abgeleitet. Diese Adressen sollen nunmehr unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Gigabit-Richtlinie ausgebaut werden, um den Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Unternehmen sowie den öffentlichen Liegenschaften wie z.B. Rathäuser, Schulen etc. ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.
D. Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel
1. Erörterung des Sachverhalts
Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 12. Juli 2021 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie – KofGibitR) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands soll nicht für jede Kommune der LNI einzeln ein Förderantrag gestellt werden, sondern es ist beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen sog. Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) zu stellen. Der verbleibende Anteil der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss die Kommune in Form eines Eigenanteil selber tragen.
Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Kommune von Bau- und Materialkosten in Höhe von 2.900.000 EUR auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben.
Die beigefügte Schätzung der vorläufigen Kosten soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30% der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30% der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90% durch den Freistaat Bayern gefördert.
Konkret gliedert sich die Finanzierung in Ihrer Kommune wie folgt:
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Förderquote
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Förderumfang
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Gigabit-Richtlinie
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50 Prozent
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1.450.000 EUR
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Kofinanzierung Bayern
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Aufstockung auf 90 Prozent (ländlicher Raum)
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1.160.000 EUR
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Eigenanteil der Kommune
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10 Prozent
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290.000 EUR
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Summe
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2.900.000 EUR
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Damit beträgt der seitens Ihrer Kommune zu tragende Eigenanteil nach derzeitigem Stand 290.000 EUR.
Diskussionsverlauf
Der Sachverhalt wird durch den Vertreter der LNI, Herrn Prechtl, ausführlich erläutert. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf folgendes:
a. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
13 : 0 Stimmen
b. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
13 : 0 Stimmen
c. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Kommune zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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12. Breitbandausbau, Gigabit V3_0;
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Auf die bisherigen Ausführungen in der heutigen Sitzung wird Bezug genommen.
E. Anstehende Vergabeverfahren
Für die Umsetzung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur müssen in einem nächsten Schritt verschiedene Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Diese unterteilen sich in die Ausschreibung der Bauleistungen, der Materialleistungen und des Netzbetriebs.
I. Bauleistungen
1. Erörterung des Sachverhalts
Zur Errichtung der Telekommunikationsinfrastruktur werden umfangreiche Bauleistungen benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Bauleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten in verschiedene Cluster, um einen möglichst wirtschaftlichen Ausbau durch leistungsfähige Bauunternehmen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf folgendes:
2. Beschlussvorschlag
a. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
14 : 0 Stimmen
b. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
14 : 0 Stimmen
II. Materialleistungen
1. Erörterung des Sachverhalts
Zur Errichtung der Telekommunikationsinfrastruktur werden zudem umfangreiche Materialleistungen zur Einbringung für die Errichtung der Trassen etc. benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Materialleistungen soll zur Sicherstellung der höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit und Liefersicherheit als Gesamtvergabe über alle Cluster hinweg einer Rahmenvereinbarung durchgeführt werden, sodass die Materialien nach Bedarf für die Ausbauvorhaben der einzelnen Kommunen anlassbezogen abgerufen werden können. Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf folgendes:
2. Beschlussvorschlag
a) Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
14 : 0 Stimmen
b) Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
14 : 0 Stimmen
III. Netzbetrieb
1. Erörterung des Sachverhalts
Zum Betrieb der zu errichtenden Telekommunikationsinfrastruktur werden Leistungen von Netzbetreibern benötigt, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Netzbetreiberleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten in verschiedene Betriebscluster, um eine möglichst hochwertige Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsdiensten zu günstigen Konditionen und möglichst wirtschaftlichen Pachteinnahmen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf folgendes:
- Die LNI wird ermächtigt, das Auswahlverfahren für die erforderlichen Netzbetreiberleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
14 : 0 Stimmen
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Netzbetreiberleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Auswahlverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
14 : 0 Stimmen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Vgl. Ausführungen unter I. bis III.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Breitbandausbau; Beratung und Beschlussfassung über einen Eigenanteil der Eigentümer bei Errichtung eines Ftth-Anschlusses.
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
07.07.2022
|
ö
|
beschließend
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13 |
Sachverhalt
Zur weiteren Ausbaukonzeption ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, klarzustellen ob und wenn ja, in welcher Höhe ein Eigenanteil für unsere Eigentümer erhoben werden soll. Dies ist grundsätzlich rechtlich möglich und in anderen Ausbaubereichen (Strom, Gas etc.) durchaus üblich.
Im Bereich des ftth-Ausbaus (fiber to the home) würde ein eingenommener Eigenanteil die Wirtschaftlichkeit um die eingenommenen Summen verbessern, sodass sich die Gesamtförderung (90 %-ige Förderquote) um diesen Betrag reduzieren würde.
Am Beispiel der Gesamtkosten von TOP 2 von 2.900.000 € ergibt sich bei einem angenommenen Pauschalbetrag von 1000 € pro Anschluss bei 218 förderfähigen Adressen eine Rechnung (Tabelle wird in der Sitzung vorgestellt), aus der klar wird, dass der Einspareffekt der Gemeinde in keinem Verhältnis zu dem Kostenaufwand der Bürger entsteht. Vielmehr werden mögliche Fördermittel dann nicht beansprucht.
Insofern sollte auf den Eigenanteil verzichtet werden.
Klar kommuniziert wird aber, dass die Inanspruchnahme einer Anschlussleitung bis ins Haus nur im Zuge des Ausbaus ohne Kosten erfolgen kann. Sollte ein Eigentümer zum Ausbauzeitpunkt keinen Anschluss bis ins Haus wollen bzw. einer Verlegung nicht zustimmen, endet das Leerrohr an der Grundstücksgrenze.
Die Kosten für eine Verlegung zu einem späteren Zeitpunkt sind dann vollumfänglich vom Eigentümer selbst zu tragen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Gemeinde erhebt keinen Kostenanteil von den Eigentümern, wenn der ftth-Anschluss im Rahmen der jeweiligen Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Ist ein ftth-Anschluss nicht erwünscht, endet der Anschluss an der Grundstücksgrenze. Spätere Anbindungen (ftth) erfolgen auf Kosten des Eigentümers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.09.2022 15:31 Uhr