Datum: 21.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umbau und Sanierung eines Wohnhauses, Errichtung einer Garage und eines Außenpools auf Fl.Nr. 765/1, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Marioaort)

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1. Umbau und Sanierung eines Wohnhauses, Errichtung einer Garage und eines Außenpools auf Fl.Nr. 765/1, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Marioaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 21.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 20.02.2020 und 16.04.2020 mit einer Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 765 und beschloss, dieser jeweils sein Einvernehmen aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht zu erteilen.

Einer informellen Anfrage zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und einem Ersatzneubau mit Satteldach auf der Fl.Nr. 765/1 erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen in seiner Sitzung vom 15.07.2021. Dem weitergehenden Antrag auf Baugenehmigung wurde in der Sitzung vom 18.11.2021 das Einvernehmen erteilt, die Baugenehmigung durch das Landratsamt erging am 28.02.2022.

Zum Antrag vom 27.06.2022:
Es wird nun beabsichtigt, das bestehende Hauptgebäude (15,85 x 11,35 m) umzubauen bzw. zu sanieren und die bestehende Doppelgarage abzubrechen. Als Ersatz soll hierfür eine Einzelgarage (4,95 bzw. 3,56 x 7,50 m) mit einem Flachdach sowie zwei Stellplätze errichtet werden. Hinzu kommt ein Außenpool in den Ausmaßen von 8,50 x 4,00 m.

Überschwemmungsgebiet – Hochwasserschutz:
Auf die Thematik Überschwemmungsgebiet – Hochwasserschutz wird bei dieser erneuten Antragsstellung nicht weiter eingegangen. Der Vorgang enthält jedoch ein Schreiben, in dem auf die Berechnung der Retentionsflächen eingegangen wird, diese lag jedoch bis zur Sitzung noch nicht vor.

Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens erstrecken sich Abstandsflächen auf die Fl.Nr. 764, Gemarkung Kneiting, Naabstraße in Mariaort. Die Zulässigkeit der Abstandsflächenübernahme ist durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO geregelt. 

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Naabstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 3 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt. Der Hinweis des Bauamtes wurde somit berücksichtigt.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde vollständig durchgeführt.

Stellungnahme Verwaltung:
Im Zuge der o.g. bisherigen Bauvoranfragen wurde auf folgende Punkte hingewiesen und gebeten, diese in einen Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen:
  1. In den Stellungnahmen (WWA und LRA, Wasserrecht) werden umfangreiche Nebenbestimmungen zum Vorbescheid genannt. Nicht erwähnt, aber von uns für wichtig gehalten, ist der Hinweis auf die Elektroinstallation, bei der die Wasserspiegelhöhe bei HQ100 zu berücksichtigen ist. 
  2. Unter Punkt 14 beider Stellungnahmen wird festgestellt, dass sich aus der Genehmigung keine Ansprüche auf staatliche Hilfe bei Hochwasserschäden, auf Durchführung von Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen an dem Gewässer oder auf Erstellung von Hochwasserschutzeinrichtungen herleiten. Dieser Punkt, der ggfs. eine künftige Nebenbestimmung im Vorbescheid sein wird, sollte aus Sicht der Gemeinde wie folgt ergänzt werden: „……lassen sich keine Ansprüche auf staatliche oder kommunale Hilfen bei Hochwasserschäden, ….“

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Stellungnahme der Verwaltung bzgl. Hochwasserschutz ist erneut in die Bescheiderstellung, insbesondere der Hinweis zur Elektroinstallation, aufzunehmen. Die Berechnung der erforderlichen Retentionsflächen ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.08.2022 19:51 Uhr