Datum: 01.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.08.2022
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I" in Kneiting - 1. Änderung mit Teilaufhebung; Beratung und Beschlussfassung über die während der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I" in Kneiting - 1. Änderung mit Teilaufhebung; Beratung und Beschlussfassung über die während der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
4 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug der GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 01.09.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Verlesung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.08.2022. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Weigl merkte mit Mail vom 30.08.2022 an, dass die Aussage unter Anfragen und Bekanntgaben -öffentlicher Teil - zum Umweltforum bzw. des neuen Vorsitzenden von ihm stammt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.08.2022. Der angemerkte Beitrag von Gemeinderat Weigl wird geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Weigl war zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal, betrat diesen aber um 19:04 Uhr.

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I" in Kneiting - 1. Änderung mit Teilaufhebung; Beratung und Beschlussfassung über die während der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 01.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung zu TOP 2 und TOP 3 der öffentlichen Sitzung wird festgestellt, dass Gemeinderat Bernhard Weigl nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

Ausschlussbeschluss:
Gemeinderat Bernhard Weigl wird gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung zu den TOP 2 und TOP 3 der öffentlichen Sitzung ausgeschlossen. 

13 : 0 Stimmen


Sachverhalt zu TOP 2:
Mit Bekanntmachung vom 12.05.2022, veröffentlicht durch Aushang ab 13.05.2022, wurde die Öffentlichkeit über die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in Kenntnis gesetzt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 13.05.2022 bis 14.06.2022 in den Amtsräumen der Bauverwaltung der Gemeinde Pettendorf.

In diesem Zeitraum ging folgende Stellungnahme/Anregung ein:

1. Eigentümer der Fl.Nr. 122/2, Gemarkung Kneiting, Stellungnahme vom 01.06.2022:
Im Zusammenhang mit dem o.g. Planungsvorhaben gibt es unsererseits als Grundstückseigentümer folgende Punkte, die wir gerne mit Ihnen abklären möchten:

Nachdem im aktuellen Plan unser Grundstück mit einer um 104 qm geringeren Fläche (754 qm auf 650 qm) aufgeführt ist, würden wir Sie bitten, uns die Berechnungsgrundlagen zu den Einbringungs- und Ausgleichsflächen zukommen lassen.

  • Ist die Gemeinde Vertragspartner bei einer möglichen Einbringung?
  • Welche Verträge werden geschlossen? Gibt es nur für die Einbringung der 104 qm einen Vertrag und die verbleibende Fläche verbleibt in unserem Eigentum?
  • Welcher Wert würde für die eingebrachten 104 qm angesetzt werden?
  • Wird dieser Einbringungswert mit anfallenden Erschließungskosten verrechnet?
  • Wie werden Erschließungskosten für Straße, Kanal etc. umgelegt?
  • In welcher Höhe fallen Erschließungskosten an?

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns alle aktuellen Unterlagen und Berechnungen zukommen lassen könnten. Ferner würden wir Sie bitten, uns in diesem Zusammenhang unsere Fragen bis zum Ablauf der Frist zur Einsichtnahme (14.06.20221) zu erläutern.

Stellungnahme(n) Planer:
Im Bebauungsplan werden keine neuen Grundstücksgrenzen festgesetzt oder ausgewiesen. Im nördlichen Bereich des Flurstücks 122/2 (tatsächliche Flurstücksgrenzen) wird für die Erschließung ein wenig Grundstücksfläche benötigt. Würde die Gemeinde die Bauparzellen gemäß dem Bebauungsplan mit Teilflächennummern umsetzen und die einzelnen Bauparzellen neu vermessen, wäre Bauparzelle 18 ca. 780 m² groß.

Stellungnahme Bauverwaltung:
Durch die Neuparzellierung im Rahmen des Änderungsverfahrens hat die Parzelle der Eigentümer der Fl.Nr. 122/2 wieder die ursprüngliche Größe bzw. ist derzeit sogar etwas größer. Zu den weiteren Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden, da diese erst im Rahmen des anschließenden Umlegungsverfahren behandelt und vereinbart werden. Die Federführung für das Umlegungsverfahren obliegt dann dem ADBV Regensburg, sowie der Gemeinde als Partener.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Anfrage keine Änderung der Planung veranlasst ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Weigl nahm gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I" in Kneiting - 1. Änderung mit Teilaufhebung; Beratung und Beschlussfassung über die während der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 01.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.05.2022 wurden die zuständigen Behörden und sonstigen Fachstellen um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 17.06.2022 zum vorliegenden Planentwurf gebeten. Dem Planer wurden die Stellungnahmen abschließend am 19.07.2022 zur Bearbeitung vorgelegt. Mit Mail vom 04.08.2022 wurde die Bearbeitung des Planers vorgelegt.

Bürgermeister Obermeier stellte fest, dass aufgrund der vorgelegten Ausarbeitung des Planers keine konkreten Beschlüsse gefasst werden können, da es sehr schwierig ist, die einzelnen Stellungnahmen den Aussagen des Planers zuzuordnen. Um hier ggfs. Abhilfe zu schaffen, wurde der Planer oder ein/e Vertreter/in des Planungsbüros zur Sitzung geladen. Dieser Einladung konnte jedoch aus Urlaubs- bzw. Termingründen nicht nachgekommen werden.

Er schlägt daher vor, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates (06.10.2022) zu vertagen. Der Planer bis dahin beauftragt, die Empfehlungen/Vorschläge präziser darzustellen bzw. persönlich in der Sitzung zu präsentieren.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates (06.10.2022) vertagt. Der Planer wird bis dahin beauftragt, die Empfehlungen/Vorschläge präziser darzustellen bzw. persönlich in der Sitzung zu präsentieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Weigl nahm gemäß Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teil.

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4. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 01.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 
Am 17.08.2022 fand im Dorfhaus Kneiting eine Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Kneiting statt. Es wurde beschlossen, die anstehenden Neuwahlen der Vorstandschaft am 13.10.2022 abzuhalten.

Die Einweihung/Segnung des Ärztehauses Pettendorf ist derzeit in Planung. Mögliche Termine wären am 14.10.2022 bzw. 28.10.2022, sobald der genaue Termin feststeht, wird dieser bekannt gegeben.

Dieses Jahr würde der Adventsmarkt in Kneiting anstehen. Er befragt das Gremium, ob entsprechende Planungen eingeleitet werden sollen. Dies wird mehrheitlich bejaht.

Die Leitung des Seniorenforums wurde verabschiedet. Eine Neubildung zeichnet sich ab, beibehalten werden sollen in jedem Fall der monatliche Mittagstisch und die jährliche Seniorenfahrt.

Am 11.09.2022 findet das Blasmusikfestival „Heimatblosn 2022“ im Zehentstadel der Familie Prößl, Adlersberg, statt. Der TSV Adlersberg bzw. der FC Pielenhofen-Adlersberg werden gebeten, den Parkplatzdienst zu organisieren.

Das Kinderhaus Kneiting nahm am 30.08.2022 offiziell seinen Betrieb auf. Bis auf ein paar Restarbeiten konnte das Gebäude bezugsfertig in Betrieb genommen werden. Bei den Außenanlagen sind lediglich die Rasenflächen noch nicht nutzbar.

Der Waldkindergarten Pettendorf im Ortsteil Ried wollte auch am 01.09.2022 den Betrieb aufnehmen. Dies konnte jedoch nicht bewerkstelligt werden, da zwar Anmeldungen vorlagen, diese jedoch die Masernimpfpflicht nicht nachweisen konnten.

Zum Gewerbesteueraufkommen gab er ein Diagramm über die Entwicklung von 2011 bis 2022 in Umlauf. Der positiven Entwicklung zufolge kann hier der HH-Ansatz um ca. 50.000 € verbessert werden.

Die Verbandswahlen des Bayerischen Bauernverbandes sind mittlerweile durchgeführt worden. Die neu- bzw. wiedergewählten Ortsbäuerinnen und Ortsobmänner für die Ortsverbände der Gemeinde sind für Pettendorf: Mario Scheuerer (Ortsobmann) und Walfried Achhammer (Stellv. Ortsobmann), sowie für Kneiting: Heribert Fleischmann jun. (Ortsobmann), Maria Fleischmann (Ortsbäuerin) und Christa Teufl (Stellv. Ortsbäuerin).

Der Schulverband Pettendorf-Pielenhofen musste am 20.08.2022 von der langjährigen Schulsekretärin Frau Hermine Seidl Abschied nehmen. Die ehemaligen Schüler*innen werden sie in guter Erinnerung behalten.


Anfragen aus dem Gemeinderat: 
Gemeinderat Pengler wurde von einem Mountainbiker bzgl. des sog. „Ho-Chi-Minh-Pfads“ angesprochen. Dessen Aussage zufolge hat ein Grundstücksbesitzer Warnschilder aufgestellt und den Pfad mit großen Steinen unpassierbar gemacht. Er möchte wissen, wie sich die Gemeinde hierzu verhält. Bürgermeister Obermeier entgegnet hierzu, dass dieses Thema erst jüngst wieder in der MZ aufgegriffen wurde, hier speziell die Nutzung von Privatwegen. Grundsätzlich erklärt er jedoch, dass hier das Landratsamt zuständig sei.

Gemeinderat Manz lädt zum Weinfest der FF Pettendorf am 24.09.2022 ein.

Gemeinderat Sikkes fragt an, ob die Ausbuchtung an der Marienstraße im Bereich der Einbeziehungssatzung „Adlersberg-Nordost“ ein offizieller Parkplatz ist. Bürgermeister Obermeier erklärt, dass es sich lt. Planung und Willen der Gemeinde um ein befahrbares Bankett handelt und das auch so beibehalten wird.

Datenstand vom 28.12.2022 11:20 Uhr