Datum: 15.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 10 im Bebauungsplan "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
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2 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Zauns auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 10 im Bebauungsplan "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
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3 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 11, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
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4 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2016-0923 vom 05.09.2016 (Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung) auf den Fl.Nrn. 152, 154, 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
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5 |
Anfragen und Bekanntgaben
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1. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 10 im Bebauungsplan "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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15.09.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Carport in den Ausmaßen von 6,00 x 3,00 m mit einer max. Höhe von 3,00 m an der Grundstücksgrenze zur Unterbringung eines kleinen Anhängers und diverser Geräte zu errichten. Das Vorhaben soll mit einem Pultdach DN 10° versehen werden.
Festsetzung des Bebauungsplans, von der abgewichen werden soll:
Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Fasanenweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert. Das anfallende Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern. Ist dies nicht möglich, ist es der Mischwasserkanalisation zuzuführen.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1276/11, Gemarkung Pettendorf) wurde nicht eingeholt.
Abstandsflächen:
Gemäß Art. 6 Abs. 7 Satz 2 BayBO darf durch die Errichtung von Gebäuden ohne Einhaltung von Abstandsflächen auf dem Grundstück eine Gesamtlänge von insgesamt 15 m hierdurch nicht überschritten werden. Derzeit besteht bereits eine Grenzbebauung von 7,99+5,00= 12,99 m. Für die hinzukommenden 3,10+6,00= 9,10 m ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch die beiden betroffenen Nachbarn (Fl.Nrn. 1276/5 und 1276/11, Gemarkung Pettendorf) erforderlich. Diese Erklärungen liegen den Antragsunterlagen nicht bei, ist aber auch für die Erteilung der Isolierten Befreiung (Bauplanungsrecht) nicht erforderlich. Zur Umsetzung/Realisierung des Vorhabens sind die Erklärungen jedoch zwingend notwendig (Bauordnungsrecht).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt und erläutert nochmals, dass unabhängig von der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Abstandsflächenübernahmeerklärungen bauordnungsrechtlich zwingend erforderlich sind. Im Ausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen, isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
- Das anfallende Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern. Sollte dies nicht möglich sein, ist es der Mischwasserkanalisation zuzuführen.
Die zur Umsetzung/Realisierung des Vorhabens erforderlichen Abstandsübernahmeerklärungen (Fl.Nrn. 1276/5 und 1276/11, jeweils Gemarkung Pettendorf) sind nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Zauns auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 10 im Bebauungsplan "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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15.09.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es ist geplant, einen Zaun mit einer WPC-Sichtschutzverkleidung auf einer Länge von 4,00 m und einer Höhe von 1,60 m zu errichten. Die Position des geplanten Zauns ist von der Straße nicht einsehbar, zum betroffenen Nachbarn hin, ist ein entsprechend hoher Bewuchs vorhanden (siehe Fotos).
Festsetzung des Bebauungsplans, von der abgewichen werden soll:
Gemäß den textlichen Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes sind nur Zäune mit einer Höhe von max. 1,20 m zulässig.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Fasanenweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert, jedoch zur Realisierung des Vorhabens nicht erforderlich.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1276/11, Gemarkung Pettendorf) wurde nicht eingeholt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler trägt vor, dass er sich gegen die isolierte Befreiung ausspricht, da die festgesetzte Höhe von 1,20 m ausreichend sei. Insbesondere sollte einem „einmauern“ entgegengewirkt werden, welches unter Umständen „Präzedenzcharakter“ im Plangebiet auslöst. Im Ausschuss wird kontrovers über den Antrag diskutiert. In der Diskussion ergibt sich ein weitgehender Konsens für die bestehende Festsetzung des Bebauungsplans, der 1,20 m zulässt und deren gestaltende und nachbarschützende Intention. Eine isolierte Befreiung wird nicht befürwortet.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen, isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
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3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 11, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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15.09.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer Informellen Anfrage in seiner Sitzung vom 19.08.2022 und beschloss, dieser sein Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Zum Vorhaben:
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienwohnhaus mit einem Hauptbaukörper von 13,90 x 8,10 m, eine Garage mit 13,60 x 7,10 m und einem Carport mit 14,07 x 7,20 m zu errichten. Als Dachform wird beim Hauptgebäude und bei der Garage ein Satteldach (DN 30°), beim Carport ein Pultdach (DN ca. 10°) gewählt.
Erschließung:
Auch wenn in den Antragsunterlagen die „Hauptstraße“ als Bezug genannt ist, so ist das Grundstück bzw. Vorhaben dennoch straßenmäßig auch über die Ortsstraße „Margarethenstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 6 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde vollständig durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Ausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2016-0923 vom 05.09.2016 (Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung) auf den Fl.Nrn. 152, 154, 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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15.09.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.07.2020 mit dem erstmaligen Antrag auf Verlängerung und beschloss, der Verlängerung seine Zustimmung zu erteilen, auf den Sachverhalt und die Diskussion hierzu wird Bezug genommen. Die erteilten allgemeinen Auflagen und Voraussetzungen der Gemeinde werden erneut vorgetragen.
Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid vom 05.09.2016 die beantragte Baugenehmigung unter umfangreichen Auflagen und Hinweisen, die eine Gültigkeit von 4 Jahren hat (Art. 69 Abs. 1 BayBO) und vor Ablauf um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden kann (Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO). Die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 25.02.2021 bis zum 05.09.2022 festgesetzt.
Mit Mail vom 28.08.2022 wurde nun vom Antragsteller die erneute Verlängerung der o.g. Baugenehmigung um weitere zwei Jahre beantragt. Es wurden auf den Flächen noch keine Auffüllungen vorgenommen, als weitere Begründung wurde angegeben, dass sich noch kein geeignetes Material zur Bodenverbesserung gefunden hat.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfragen von Gemeinderätin Vetter-Löffert werden die Auflagen zur Beschaffenheit des Auffüllmaterials nochmals auf Grundlage des Ausgangsbescheids erläutert. Es entsteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um zwei weitere Jahre zu. Die in den vorhergehenden Beschlüssen der Gemeinde genannten allgemeinen Auflagen und Voraussetzungen gelten uneingeschränkt auch für die erneute Verlängerung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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15.09.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ausschussvorsitzenden:
Ersatz des gemeindlichen Einvernehmens, Bauvorhaben auf Flur-Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf
Mit Beschluss vom 21.04.2022 und 18.08.2022 hat der Bauausschuss das gemeindliche
Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage auf der Flur-Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße 25) bestehend aus vier Doppelhaushälften versagt. Grund war aus Sicht des Bauausschusses der Umfang und die Geschossigkeit des Vorhabens, nach Tektur im August weiterhin die Dichte der Bebauung. Das Versagen des Einvernehmens durch den Bauausschuss war aus Sicht der Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg rechtswidrig und wurde ersetzt. Das Vorhaben wurde seitens des Landratsamtes Regensburg genehmigt.
Genehmigung landwirtschaftliche Maschinenhalle auf der Flur-Nr. 1428, Gemarkung Pettendorf
Der beantragte Neubau der Maschinenhalle in der Aubergstraße in Schwetzendorf wurde vom Landratsamt Regensburg, Bauabteilung, genehmigt.
Datenstand vom 20.10.2022 19:29 Uhr