Datum: 03.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2022
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Projektbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parellelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Projektbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parellelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen b) Satzungs- und Feststellungsbeschluss
4 Straßenunterhalt; Beratung und Beschlussfassung über die Entfernung eines Straßenbaumes an der Hauptstraße
5 Kerl eG - Kommunale Energie Regensburger Land eG – Anfrage an die Kommunen; Beratung und Beschlussfassung über die - Grundsätzliche Ausrichtung der weiteren Geschäftstätigkeit - Die Bereitschaft der aktiven Flächensicherung durch die Gemeinde - Die Erhöhung der Geschäftsanteile
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Grundstücks Flurnummer 831 (Teilfläche) Gemarkung Hainsacker; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug der GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 03.11.2022 ö beratend 1

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit der Ladung die Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung vom 06.10.2022 übermittelt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet die Gemeinderatssitzung. 

Gemeinderätin Vetter-Löffert meldet sich zu Wort und verlangt nochmals, dass die Anfrage zum Energienutzungsplan der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2022 vollständig in der Niederschrift aufgenommen wird. Bürgermeister Obermeier verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antwort, die am 02.11.2022 per E-Mail an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte versendet wurde. Darin wird klargestellt, dass die Anfrage in der Niederschrift ausreichend dokumentiert und beantwortet wurde. 

Bürgermeister Obermeier macht nochmals deutlich, dass die Niederschrift grundsätzlich nur ein Ergebnisprotokoll ist. Die Niederschrift ist keine Plattform für politische Aktivitäten. Die Behandlung der Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Bekanntgaben“ in der letzten Sitzung genügt diesen Anforderungen, zumal sich aus dem Inhalt der Anfrage keine weitergehenden, vor allem beschlussmäßig zu behandelnden Inhalte, ableiten lassen. 

Gemeinderätin Löffert macht nochmals deutlich, dass es aus ihrer Sicht auch um die wichtige Frage geht, wieder über klimapolitische Themen zu sprechen. Gemeinderätin Muehlenberg ergänzt, dass es grundsätzlich zu klären ist, inwieweit solche Anfragen „nur“ unter Anfragen und Bekanntgaben aufzunehmen sind, oder ob es hierzu nicht besser einen Tagesordnungspunkt geben sollte. 
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass der Inhalt der Anfrage im Rahmen der „Anfragen und Bekanntgaben“ sachlich und ausreichend beantwortet werden konnte und es keiner weiteren Diskussion bedarf. Sobald die Ergebnisse des neu erarbeiteten Energienutzungsplans vorliegen wird der Gemeinderat umfassend informiert und eingebunden. Bürgermeister Obermeier schlägt Gemeinderätin Vetter-Löffert vor, über die Aufnahme der Anfrage in die Niederschrift vom 06.11.2022 abstimmen zu lassen. Die Abstimmung folgt, vgl. Beschluss 1. 

Im weiteren Diskussionsverlauf weist Gemeinderat Dr. Bosl darauf hin, dass seine Anfrage zu den Brachflächen im Innenbereich vom 06.11.2022 untergegangen ist. Diese lautete: 

Der Bund Naturschutz moniert immer wieder, dass die Gemeinde brachliegende Innenflächen nutzen sollte, bevor neue Baugebiete erschlossen werden. Die Gemeinde hat im Sommer die Eigentümer dieser Innenflächen angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob diese Flächen im Privateigentum für eine Entwicklung zur Verfügung stehen. Liegen die Antworten hierzu bereits vor? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse und können diese bekannt gegeben werden (z. Bsp. Pettendorf aktuell), damit das Märchen von den nutzbaren Brachflächen im Innenraum nicht ständig wiederholt wird. 

Im Gemeinderat wurde diesbezüglich am 06.10.2022 von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass im Rahmen „Baulandaktivierung“ Fragebogen an die Eigentümer von Innenbereichsflächen und überplanten Bauland versendet wurden, in denen auch diese Flächen betroffen sind Die Ergebnisse zeigen, dass von 88 Eigentümern nur 6 durch Eigenaktivierung Flächen aktivieren. Der Rest steht aktuell nicht für eine Entwicklung zur Verfügung. Nähere Informationen folgen in der Pettendorf aktuell 11/2022. 

Im Gemeinderat besteht Einvernehmen darüber, die Anfrage ergänzend in die Niederschrift aufzunehmen.  

Beschluss 1

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2022 wird vollinhaltlich in der Niederschrift zur Sitzung von 06.10.2022 aufgenommen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2022, ergänzt um die Anfrage zur Aktivierung von brachliegenden Innenflächen vom 06.10.2022.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Projektbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parellelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 03.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Bekanntmachung vom 19.08.2022 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für o.g. Verfahren bekannt gemacht und in der Zeit vom 26.08.2022 bis einschließlich 26.09.2022 durchgeführt. 

Einwände oder Anregungen wurden keine vorgebracht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier verliest den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Projektbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parellelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen b) Satzungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 03.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates Pettendorf vom 02.12.2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarfeld Kneiting“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Fassung vom 05.05.2022 wurden vom 03.06.2022 bis einschließlich 05.07.2022 durchgeführt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Fachstellenbeteiligung wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2022 behandelt und abgewogen. In gleicher Sitzung wurde der Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zum Entwurf in der Fassung vom 04.08.2022 erneut beteiligt und hatten mit Schreiben vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 Zeit, sich zum Bebauungsplanverfahren zu äußern und Anregungen, Einwendungen und Bedenken vorzutragen.

Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 26.08.2022 bis einschließlich 26.09.2022 öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wurden die Planunterlagen im Internet auf der Website der Gemeinde Pettendorf veröffentlicht. Die oben genannten Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:

Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden 

Ihre Zustimmung zur Planung haben folgende Fachstellen gegeben:

Lfd. Nr.
Behörde / Fachstelle
Schreiben vom
1.
Gemeinde Sinzing
24.08.2022
2.
Markt Lappersdorf
05.09.2022
3.
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
06.09.2022
4.
Markt Nittendorf
13.09.2022
5.
Regierung von Oberfranken, Bergamt
13.09.2022
6.
Vodafone Kabel Deutschland
16.09.2022 + 19.09.2022
7.
Bayernwerk Netz GmbH
27.09.2022
8.
LRA Regensburg - L 16 Kommunale Abfallentsorgung
24.08.2022
9.
LRA Regensburg - Kreisbrandrat
20.09.2022
10.
LRA Regensburg, S31-2 Wasser- und Bodenschutzrecht
20.09.2022
11.
LRA Regensburg - S 41 Bauleitplanung
06.10.2022

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Schreiben Nrn. 1 bis 11 zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0   Stimmen

12. Regierung der Oberpfalz, (25.08.2022)
Auf die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 30.06.2022 (Az.: ROP-SG24-8314.11-131-2-2) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB wird verwiesen.

Wir bitten darum, uns zur Aktualisierung des hiesigen Rauminformationssystems (RIS) zeitnah nach Abschluss des Verfahrens eine Endausfertigung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes (mit Verfahrensvermerken und Begründung) auf bevorzugt digitalem Wege an folgende E-Mail-Adresse zukommen zu lassen (Art. 30 BayLplG): rauminformation@reg-opf.bayern.de 

Anmerkung Planer:
Die Stellungnahme von 30.06.2022 wurde im allgemeinen Postfach der Gemeinde Pettendorf übersehen und nicht an die Bauverwaltung bzw. das Planungsbüro weitergeleitet. Demzufolge konnte die Stellungnahme nicht gewertet werden und wurde in der Abwägung zum Vorentwurf nicht Berücksichtigt. Die Würdigung der Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurde, wird nachfolgend nachgeholt: 

Regierung der Oberpfalz, (30.06.2022)
mit Schreiben vom 02.06.2022 hat die Gemeinde Pettendorf der Regierung der Oberpfalz die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarfeld Kneiting“ in Verbindung mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Stellungnahme vorgelegt. 

Das Planungsgebiet liegt ca. 550 m nördlich der Ortschaft Kneiting zwischen der Kreisstraße R39 (Pettendorfer Straße) im Nordwesten und einer Gemeindeverbindungsstraße nach Hinterberg im Süden. Der Geltungsbereich beträgt rund 1,58 ha. Das Gebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. 

Bewertungsmaßstab 
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Bewertungsmaßstab stellen insbesondere die nachfolgend genannten Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Kapitel 1.3 „Klimawandel“, 5 „Wirtschaft“, 6 „Energieversorgung“ sowie des Kapitels 7 „Freiraumstruktur“ des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) dar:

1.3.1 Klimaschutz
(G) Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch 
  • die Reduzierung des Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung,
  • die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien sowie 
  • den Erhalt und die Schaffung natürlicher Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid und andere Treibhausgase.

5.4 Land- und Forstwirtschaft
5.4.1 Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen
(G) Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.

6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur
(G) Die Energieversorgung soll durch den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur weiterhin sichergestellt werden. Hierzu gehören insbesondere
  • Anlagen der Energieerzeugung und -umwandlung,  
  • Energienetze sowie  
  • Energiespeicher.  

6.2 Erneuerbare Energien  
6.2.1 Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien  
(Z) Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen.  
6.2.3 Photovoltaik  
(G) Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden.  

7.1 Natur und Landschaft  
7.1.1 Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft  
(G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und weiterentwickelt werden.  
7.1.3 Erhalt freier Landschaftsbereiche  
(G) In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden. 
Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.  
(G) Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke sollen insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden. 

Prüfergebnis: 
Das geplante Vorhaben trägt zur Verwirklichung des o.g. LEP-Grundsatzes 6.1 sowie des o.g. LEP-Ziels 6.2.1 bei. 

Gemäß LEP-Grundsatz 6.2.3. sollen PV-Freiflächenanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. In der Begründung des Bebauungsplans heißt es hierzu, dass es vorbelastete Standorte im Gemeindegebiet nicht gebe. Als vorbelastete Standorte können in der Gemeinde Pettendorf die an die B8 angrenzenden Flächen gelten, die allerdings im Landschaftsschutzgebiet liegen. Das Plangebiet liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. 

Das Plangebiet liegt in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet nach der PV-Förderkulisse (EEG). Darüber hinaus gibt es einen Energieleitplan der Gemeinde Pettendorf, in dem der südwestliche Teil des Plangebiets als geeignete Positivfläche für die PV-Nutzung ausgewiesen ist. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind Standortkonzepte bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.  

Gemäß der LEP-Grundsätze 7.1.1 und 7.1.3. sollen Natur und Landschaft als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und weiterentwickelt werden und freie Landschaftsbereiche erhalten werden. Das Plangebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Deshalb ist der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Abwägung eine besondere Bedeutung beizumessen. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Vorhaben grundsätzlich den Vorgaben aus dem LEP Kapitel 6 – Energieversorgung entspricht. 

Beschlussempfehlung Planer:
nicht erforderlich

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die beiden Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz vom 30.06.2022 und vom 25.08.2022 zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0   Stimmen


13. REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung (31.08.2022):
wir danken für Ihre E-Mail zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Solarfeld Kneiting, womit Sie uns als Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren der kommunalen Bauleitplanung beteiligen und nehmen wie folgt Stellung:

Sparte Erdgas
Ohne Einwände!

Sparte Strom
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 08.07.2022, die weiterhin Gültigkeit besitzt. 
Stellungnahme v. 08.07.22: In dem aufgezeigten Planungsbereich befindet sich ein Kabelendmast einer Mittelspannungsfreileitung sowie ein 20-kV-Mittelspannungskabel, welches das Grundstück 294/2 kreuzt und in Richtung Regensburger Straße verläuft. Eine Überbauung ist nicht zulässig. Des Weiteren sind die notwendigen Schutzabstände zu den öffentlichen Versorgungsleitungen einzuhalten. Abhängig vom Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung ist eine Einspeisung der erzeugten Energie in das öffentliche Versorgungsnetz der Regensburg Netz GmbH möglich. Vor Beginn von Baumaßnahmen sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und ggfs. eine örtliche Einweisung anzufordern.

Sparte Telekommunikation
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 08.07.2022, die weiterhin Gültigkeit besitzt. 
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Herr Zweckerl (0941 601 -3419)
Stellungnahme v. 08.07.22: Die REWAG plant eigenwirtschaftlich keine Erweiterung des bestehenden Glasfasernetzes in den Gemeinden des Landkreis Regensburg. Bitte beteiligen Sie uns an den weiteren Planungen der Maßnahme, um die Rahmenbedingungen für eine potenzielle synergetische Erschließung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. detailliert zu prüfen. Vor Beginn der Maßnahme sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und ggfs. eine örtliche Einweisung anzufordern.

Das Versorgungsnetz der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH verändert sich stetig. Somit verändern sich auch die Netzparameter, wie z. B. Leistung, Spannung, Druck und Fließgeschwindigkeit. Diese Gegebenheit erfordert immer wieder neue Strategien in der Netzplanung und Netzberechnung. 

Beschlussempfehlung Planer:
Die unterirdisch verlaufende 20-kV-Mittelspannungskabel wurde als Ergebnis des Rücklaufs der Stellungnahme zur frühzeitigen Behördenbeteiligung in der nachfolgenden Entwurfsplanung zur förmlichen Behördenbeteiligung berücksichtigt. 

Nachdem dahingehend in der vorliegenden Stellungnahme seitens der REWAG keine weitergehenden Ausführungen gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass die Schutzabstände ausreichend berücksichtigt wurden. Ein Anschluss an das Telekommunikationsmetz ist nicht vorgesehen. Die weiteren Hinweise wurden bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung an den Vorhabenträger weitergegeben. 

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der REWAG zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0 Stimmen


14. Wasserwirtschaftsamt Regensburg (19.09.2022):
Im Rahmen der zweiten Beteiligung ist aus unserer Sicht keine weitere Stellungnahme nötig. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme der ersten Beteiligung. 

Beschlussempfehlung Planer:
Zur Stellungnahme zur ersten Beteiligung wurde seitens des Planungsbüros ausführlich Stellung genommen. Es wurden jedoch keine Änderungen veranlasst. Daher wird auf die Abwägung im Rahmen der 1. Beteiligung verwiesen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Empfehlung des Planers, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0 Stimmen


15. Deutsche Telekom Technik GmbH (21.09.2022):
Die Telekom Deutschland GmbH – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegsicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: 

Zur oben genannten Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 29.06.22 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Beschlussempfehlung Planer:
Die Hinweise der Dt. Telekom werden zur Kenntnis genommen. Eine Anbindung des Solarparks an das Telekommunikationsnetz ist nicht beabsichtigt, die Hinweise werden jedoch an den Vorhabenträger und Eigentümer weitergegeben. Eine Änderung / Ergänzung der Planung in Planteil oder Begründung ist nicht erforderlich.

Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planungen bleiben unverändert.

15 : 0 Stimmen


16. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf (21.09.2022):
zu o.g. geplanten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr.3 im Parallelverfahren nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf wie folgt Stellung:

Bereich Landwirtschaft:
Es handelt sich um die Flurnummern 294/2 und 295 der Gemarkung Kneiting. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 15.810 m². Die Böden im Plangebiet weisen eine mittlere Ertragsfähigkeit auf und liegen mit Ackerzahlen von 42, 49 und 55 im Landkreisdurchschnitt von Regensburg. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 05.07.2022

Es ist eine Randeingrünung der PV-Anlage geplant. Bei allen Pflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind die geltenden Regelungen des Bay. Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Art. 47-50, zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um Mindestabstände handelt, die nur durch einen regelmäßigen Rückschnitt der Hecke keine negativen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung angrenzender Flächen hat.

Laut Flächennutzungsplan. Begründung, Seite 9 sind Bepflanzungen von der Rückbauverpflichtung ausgenommen. Wir teilen diese Meinung nicht und verweisen darauf, dass die Gemeinde im begleitenden Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag die Verpflichtung zum Rückbau der gesamten Anlagen, einschließlich Pflanzungen vereinbaren kann (siehe 1.8 Rückbau von PV-Freiflächenanlagen, „Bau- und landesplanerische Behandlung Von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen. Bau und Verkehr vom 10.12.2021). Hier ist aus unserer Sicht auch die Wiederaufnahme der ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung im vollen Umfang, einschließlich Randeingrünung aufzunehmen.

Bereich Forsten:
Wald und forstliche Belange sind vom Vorhaben nicht betroffen.


Beschlussempfehlung Planer:
Der Hinweis zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände mit Bepflanzungen entlang von landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB ist bereits in den textlichen Hinweisen unter Punkt 5.4 enthalten. 

Außerdem ist unter den planlichen Festsetzungen unter Punkt 4.2.4 bereits festgelegt, dass die Pflege der Gehölzpflanzungen bzw. die Rückschnitte so durchzuführen sind, dass der Sichtschutz dauerhaft gewährleistet ist, aber auch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht beeinträchtigt werden.

Bezüglich Rückbauverpflichtung verweisen wir auf unsere Beschlussempfehlung zur Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung: „Eine Verpflichtung zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild besteht – genauso wie Ausgleichsflächen – grundsätzlich solange der Eingriff wirkt. Der Eigentümer wurde seit Planungsbeginn darauf hingewiesen, dass eine Garantie zur Rückbau der Hecken nicht erteilt werden kann. Die Gemeinde überlässt die Nachnutzung der Eingriffsfläche dem zukünftigen Besitzer. Eine Rückbauverpflichtung der Hecke kann nicht festgesetzt oder im Durchführungsvertrag geregelt werden, da nicht klar ist, ob die sich im Laufe der Betriebszeit entwickelte Hecke dann geltenden gesetzlichen Forderungen unterliegt.“

Wie in der Stellungnahme zitiert, kann gemäß genanntem Rundschreiben im begleitenden Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag die Verpflichtung zum Rückbau der gesamten Anlagen, einschließlich Pflanzungen vereinbart werden – es ist keine Muss-Erklärung. 

Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Rückbauverpflichtung wird im Durchführungsvertrag nicht geregelt. Die Gemeinde überlässt die Nachnutzung der Eingriffsfläche dem Eigentümer der Fläche. 

15 : 0 Stimmen


17. Landratsamt Regensburg, S 44 Tiefbau, Kreisbauhof (29.08.2022)
Mit der Planung besteht Einverständnis. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf durch Blendwirkungen infolge der PV-Anlage nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Wird die Anbindung der PV-Anlage an das örtliche Stromnetz über Grundstücke des Landkreises verlegt, so ist hierfür die Ausstellung eines Gestattungsvertrages erforderlich.

Beschlussempfehlung Planer:
Von Blendwirkungen auf die Kreisstraße ist aufgrund des Abstands und der Positionierung der Anlage nicht auszugehen. Sollte es dennoch zu Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen, so werden diese durch geeignete Maßnahmen (Blendschutz) beseitigt. Über das Einholen eines Gestattungsvertrags ist der Vorhabenträger informiert. 

Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Empfehlung des Planers, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0 Stimmen


18. Landratsamt Regensburg, SG L 18 Fachreferent für Denkmalpflege (13.09.2022)
Die Untere Denkmalschutzbehörde verweist auf die Stellungnahme des BLfD vom 18.07.2022. Der Inhalt dieser - ausführlicherer - Stellungnahme gilt unverändert.

Beschlussempfehlung Planer:
Die möglichen Beeinträchtigungen der Denkmäler D-3-75-181-6 – „Ehem. Dominikanerinnenkloster“ (Adlersberg) und D-3-62-000-602 – „Kath. Neben- und Wallfahrtskirche St. Michael“ in Kager durch die PV-Anlage zu im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ausführlich erörtert und in den Umweltbericht eingearbeitet. Es wurde dabei anhand einer Fotodokumentation abschließend festgestellt, dass nachvollziehbar begründet ist, dass keine Beeinträchtigungen auf die Baudenkmäler zu erwarten sind. 

Nachdem im Rahmen der förmlichen Beteiligung seitens des Landesamtes für Denkmalpflege keine erneute Stellungnahme mehr eingegangen ist, ist davon auszugehen, dass die dargelegte Begründung ausreichend und nachvollziehbar war. 

Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Empfehlung des Planers, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0 Stimmen


19. Landratsamt Regensburg, S 41 Bauleitplanung (06.10.2022)
Stellungnahme zum Bebauungsplan
Die Fachstellen S 33-1, Immissionsschutz, S 33-2, Natur- und Landschaftsschutz, L 31, Verkehrsentwicklung, L 41, Kreisjugendamt, und S 52, Gesundheitsamt, brachten keine Äußerung vor, so dass davon ausgegangen werden kann, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.

Die seitens des Sachgebietes S 41, Bauleitplanung, in der Stellungnahme vom 11.07.2022 vorgebrachten Einwendungen wurden größtenteils in den Entwurf eingearbeitet, sodass grundsätzlich Einverständnis besteht.

Beschlussempfehlung Planer:
Kenntnisnahme

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des SG Bauleitplanung zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0 Stimmen

Stellungnahme zum Flächennutzungsplan
Die Fachstellen 5 33-1, Immissionsschutz, S 33-2, Natur- und Landschaftsschutz, L 31, Verkehrsentwicklung, und S 52, Gesundheitsamt, brachten keine Äußerung vor, so dass davon ausgegangen werden kann, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Flächennutzungsplan nicht berührt werden.

Die seitens des Sachgebietes S 41, Bauleitplanung, in der Stellungnahme vom 11.07.2022 vorgebrachten Einwendungen wurden größtenteils in den Entwurf eingearbeitet, sodass grundsätzlich Einverständnis besteht. Wir bitten weiterhin um Aufnahme einer geeigneten Regelung zur Folgenutzung.

Beschlussempfehlung Planer:
Es wurde bereits in die Zeichenerklärung der Planfassung aufgenommen, dass es sich um ein Sondergebiet mit Rückbauverpflichtung bei Betriebseinstellung handelt und dass die Rückbauverpflichtung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln ist. Auf Flächennutzungsplanebene sollten keine detaillierten Festlegungen erfolgen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des SG Bauleitplanung zur Kenntnis und teilt die Meinung, dass die Regelungen zur Rückbauverpflichtung auf Flächennutzungsplanebene ausreichend berücksichtigt sind.

15 : 0 Stimmen

Diskussionsverlauf

GL Antretter verliest den Sachverhalt. Die einzelnen Einwände bzw. Hinweise werden entsprechend der Abwägungsvorschläge zur Abstimmung gestellt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

b) Abschließend fasst der Gemeinderat folgenden

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarfeld Kneiting“ mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 03.11.2022 als Satzung.

15 : 0  Stimmen


sowie folgenden 

Feststellungsbeschluss:

Der Gemeinderat stellt die 3. Änderung der Fassung vom 24.06.2011 des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pettendorf im Bereich des „Sondergebiet Solarfeld Kneiting“ mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 03.11.2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Straßenunterhalt; Beratung und Beschlussfassung über die Entfernung eines Straßenbaumes an der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 03.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Straßen- und Umweltausschuss befasste sich mit zwei Eingaben von Bürgern zu diesem Sachverhalt. Es handelt sich um Baum Nr. 40, einen Spitzahornbaum, der im Rahmen der Ortsgestaltung „Unser Dorf soll schöner werden“ bzw. nach dem Kanal- und Straßenbau wohl Mitte der 80 er Jahre gepflanzt worden ist. Er hat eine Höhe von ca. 10 m, eine Kronenbreite von 7 m und einen Stammumfang von 150 cm. Ein rechtzeitiger Erziehungsschnitt zur Kronenentwicklung hat sichtbar nicht stattgefunden, sodass eine große Gabelung entstanden ist, die Krone sehr asymmetrisch gewachsen ist. Der Baum hat eine deutliche Neigung zum Straßenraum, die tendenziell zuzunehmen scheint.

Im Wurzelanlauf, am unteren Stamm, hat er einen im Jahre 2017 durch Aufprall eines Pkws verursachten Rindenschaden. Der Baum wurde vom Kreisfachberater begutachtet, es besteht aufgrund des Schadensbildes zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, den Baum zu entnehmen, eine Gefährdungslage ist nicht gegeben. Langfristig wird der Rindenschaden vermutlich zur Schädigung führen.

Der Eigentümer des benachbarten Grundstückes macht geltend:

Die Wurzeln sind die Auslöser von erheblichen Schäden an seiner Mauer sind (Bilder). Die Mauer hat deutliche Risse, der Versatz der Mauer hat in den letzten Jahren zugenommen. 
Er macht weiter deutlich, dass beim Umstürzen der Mauer keine Haftung seinerseits übernommen werden kann und schlägt vor, als Vorbau eine Art Gabionenwand von Seiten der Gemeinde setzen zu lassen. So könnte seiner Ansicht nach auch der Baum im Bestand erhalten werden.

Die Thematik wurde bereits 2013 im Straßen- und Umweltausschuss begutachtet. Die damalige Aussage der Gemeinde war, bei Reparaturarbeiten an der Mauer beteiligt sich die Gemeinde kostenmäßig bis zu einem bestimmten Betrag. Die Mauer wurde bislang nicht repariert. Der Anlieger sieht sich auch nicht veranlasst, auf seine Kosten den Reparaturaufwand zu betreiben, was zu den finanziellen Aufwendungen auch erhebliche Eingriffe in das Grundstück erfordern würde (Abtragung im Gartenbereich bis zum Sockel, Entfernung der Tujenhecke, Rückbau von Nebengebäuden).

Die Gemeinde hat hierzu auch die Einschätzung der Versicherung eingeholt:

Nach den vorliegenden Fotos befindet sich der Baum direkt neben der Mauer. Durch das Wachstum von Bäumen wird deren Umfeld zwangsläufig beeinflusst. Sie nehmen an Größe und Umfang zu. Auch der Wurzelbereich breitet sich aus. Mit Verwerfungen im unmittelbaren Umkreis des Baumes ist mit zunehmendem Wachstum und Alter zu rechnen.
 Nach dem Prinzip der Haftpflichtversicherung umfasst der Versicherungsschutz Ansprüche aus solchen Ereignissen, die in der Zukunft gelegen, unbestimmt und ungewiss sind. Für Schäden aus Ereignissen, die wie hier, vorhersehbar waren, kann demzufolge kein Versicherungsschutz gewährt werden.
 Wir bitten um Verständnis, dass wir nach den bisher vorliegenden Unterlagen nicht für die Gemeinde tätig werden können. 

Der Straßen- und Umweltausschuss stellte fest, dass auch im Bereich derselben Gartenmauer in der Friedrichstraße Risse vorhanden sind, so dass auch eine grundsätzliche Schädigung der Mauer aufgrund von unzureichend ausgeführten statischen Maßnahmen (Fundament, fehlende Drainage) bzw. hohem Druck von der Innenseite her möglich wären. Dies müsste im Zweifel gutachterlich untersucht werden. Eine Baumaßnahme quasi als Vorschalung wird vom Ausschuss nicht befürwortet. Denkbar ist, im Rahmen der Dorferneuerung die Mauersanierung insgesamt aufzugreifen und gefördert umzusetzen.

Dies hat aber nur Sinn, wenn der Anlieger bereit wäre, die Maßnahme durchzuführen.

Der Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstücks macht geltend:

Aufgrund einer neu installierten PV-Anlage auf dem Ost-Dach des Anwesens Hauptstraße 23 wurde festgestellt, dass in den Morgenstunden eine Verschattung zu Stromerzeugungseinbußen führt, welche mit einer Zeit von 3 ½ Stunden beziffert wird, was sich mit dem weiteren Wachstum des Baumes noch verschärft. In seiner Argumentation weist der Antragsteller darauf hin, dass die aktuelle Stromknappheit Grund genug dafür sein sollte, jede Möglichkeit einer Stromerzeugung wirtschaftlich und optimiert zu nutzen. Er beantragt deswegen die Entfernung des Baumes. 

Grundsätzlich vertritt der Straßen- und Umweltausschuss die Auffassung, dass die Bäume zu Lasten von PV-Anlagen nicht entfernt werden können, zumal, wie im vorliegenden Fall, die Bäume bereits vor dem Bau der Anlage Bestand waren, so dass deren Situierung durchaus entsprechend gewählt hätte werden können.  Des Weiteren wird festgestellt, dass gerade im Winter bei Entlaubung des Baumes die Schattenwirkung reduziert wäre, im Sommer bei höherem Sonnenstand die Einbußen nicht so gravierend erfolgen würden.

Der Ausschuss empfahl die Durchführung eines Kronenschnittes zu prüfen und ggf. umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dr. Bosl beginnt die Diskussion mit der Rückfrage, inwieweit sich seit der letzten Anfrage im Jahr 2013 zum Zustand des Baumes bis zum Zeitpunkt heute Handlungsbedarf ergeben hat. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass das Schadensbild am Baum nach der unfallbedingten Beschädigung um Stamm weiter zugenommen hat. Ein akuter Handlungsbedarf wird vom Sachverständigen jedoch nicht erkannt. Gemeinderat Dr. Bosl setzt fort, dass sich aus seiner Sicht angesichts der Sachlage nichts für eine Entnahme des Baums spricht. 

Auf Rückfrage von Gemeinderätin Vetter-Löffert, inwieweit sich der Eigentümer schon geäußert hat eine andere Mauer zu bauen, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass dies vom Eigentümer derzeit nicht geplant ist. Gegebenenfalls kann aber im Rahmen der Dorferneuerung Pettendorf eine Mauersanierung gefördert umgesetzt werden. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass es keinen Grund gibt den Bäum zu fällen. Ebenso vertritt sie die Auffassung im Rahmen der Dorferneuerung Maßnahmen an der Mauer anzudenken. Des Weiteren macht sie darauf aufmerksam, dass die gepflanzten Thujen ebenfalls stark wurzeln und die Schäden auch oder zusätzlich von der Thuja kommen können. Kein Argument sei für sie, dass die Photovoltaikanlage beeinträchtigt wird. Die Verschattung sei vorher bekannt gewesen und können jetzt nicht als Argument für die Entnahme geltend gemacht werden. 

Gemeinderat Völkl vertritt abweichend die Meinung, den Baum jetzt zu entnehmen, da der Baum auch nach Expertise des Sachverständigen mittelfristig nicht überleben wird. Insoweit sei es nicht nachvollziehbar, dass man weitere Schäden in Kauf nehme, wenn der Baum letztlich nicht langfristig erhalten werden kann. Auch Gemeinderat Amann sieht die Sachlage durchaus kritischer. Der Baum ist unten beschädigt und hat eine starke Neigung in Richtung Straße. Der Baum beeinträchtigt den Verkehrsraum, die grundsätzlich gültige Durchfahrtshöhe von 4 Metern kann nicht mehr gewährleistet werden, da der „Luftraum“ bereits für das Vorbeifahren eines LKWs nicht mehr ausreicht. Wenngleich man die Mauerschäden im Rahmen der Dorferneuerung einer Lösung zuführen kann, spricht nichts gegen eine Fällung des Baumes.  

Gemeinderat Meyer vertritt die Auffassung, dass selbst bei einem Umstürzen der Mauer keine Haftungsschäden zu erwarten sind und daher auf die Dorferneuerung gewartet werden sollte. Beim Baum selbst sollte durch einen Kronenschnitt Abhilfe geschaffen werden. Dies würde zumindest kurzfristig eine Verbesserung nach sich ziehen, vollständig gefällt werden sollte er jetzt noch nicht. 
Gemeinderat Weigl frägt an, ob es möglich wäre, die rechte, straßenzugwandte Seite durch Schneidemaßnahmen zu reduzieren. Bürgermeister Obermeier geht davon aus, dass dies einen zu großen Eingriff für den Baum darstellen würde. Gemeinderätin Muehlenberg vertritt nochmals abschließend die Auffassung, dass die Gemeinde den Kreisfachberater zu Rate gezogen hat und sich im Ergebnis kein Handlungsbedarf bezüglich einer Fällung zeigt. Alleiniger Grund den Baum zu fällen wäre eine akute Gefahrenlage, die nicht gegeben ist. Des Weiteren verweist sie nochmals auf die Möglichkeit, dass auch die Thuja die Schäden (mit)verursachen kann. 

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung: 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Entnahme (Fällung) des Baumes zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

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5. Kerl eG - Kommunale Energie Regensburger Land eG – Anfrage an die Kommunen; Beratung und Beschlussfassung über die - Grundsätzliche Ausrichtung der weiteren Geschäftstätigkeit - Die Bereitschaft der aktiven Flächensicherung durch die Gemeinde - Die Erhöhung der Geschäftsanteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 03.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Kerl eG wurde im Jahre 2011 von den 41 Kommunen und dem Landkreis Regensburg gegründet. Der Geschäftsanteil beträgt 1000 € je Mitglied.

In der Mitgliederversammlung 2022 wurde die Ausweitung der Tätigkeit im Sinne der Energiewende diskutiert und am Musterbeispiel NEW eG https://www.neue-energien-west.de erläutert.  

Hierzu wäre zunächst ein grundsätzliches „Commitment“ der Gemeinden erforderlich, welches mit dem beigefügten Fragenkatalog beantwortet werden soll. Insbesondere erfordert die Umsetzung der Energiewende in den Kommunen erhebliche strukturelle und personelle Aufwendungen, die von den Einzelkommunen alleine in der Regel nicht umgesetzt werden können. Des Weiteren muss klar werden, dass eine Energieversorgung in den Händen kommunaler Akteure ein wichtiger Baustein zur Versorgungssicherheit der Zukunft werden kann.

Ein Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit ist auch die Gründung der LNI im Bereich des Glasfaserausbaus oder die Energieagentur Regensburg. Zusätzlich ist es strategisch durchaus sinnvoll, regionale Energieerzeugung (nur) mit kommunaler und Bürgerbeteiligung umzusetzen.

Die Strukturen im Landkreis sind mit der Genossenschaft KERL eG bereits vorhanden, als bisherige Umsetzungsgesellschaft tritt die BERR eG https://www.berregensburg.de auf. 

Diese sammelt Kapital zur Realisierung der Projekte z. B. aus Bürgerbeteiligungen. Eines der ersten Projekte der BERR war im Übrigen eine Dachflächen-PV-Anlage auf dem Dach des Hochbehälters Schwärtz in Hainsacker, welches unser Wasserzweckverband NDR zur Verfügung gestellt hat!

Auch in diesem Bereich ist eine Professionalisierung aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, aber nur mit entsprechendem Personal und der notwendigen Fachlichkeit kann sich hier Erfolg einstellen.
Die weitere Beteiligung mit 3.000 € sollte demnach erfolgen.

Auch sollte die Gemeinde Pettendorf ihre Planungshoheit nutzen und in diesem Sinne die Frage 3.1 mit ja beantworten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert ausführlich den Sachverhalt und weist insbesondere auf die Chancen der regionalen Energieerzeugung mit kommunaler und Bürgerbeteiligung hin. 

Gemeinderat Bink äußert sich positiv zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit und der Erhöhung der Beteiligung. Gerade der Bereich der regionalen Energieerzeugung gewinnt angesichts der zunehmenden globalen Problemlagen an Bedeutung, durch die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern wird das Thema vor Ort regionalisiert und interessant. Gemeinderätin Vetter-Löffert plädiert ebenfalls für die Ausweitung des Engagements, gerade die Bürgerbeteiligung sei besonders wichtig um eine größere Akzeptanz zu erreichen. Gemeinderätin Muehlenberg spricht sich klar für Ausweitung der Geschäftstätigkeit und Beteiligung der Gemeinde Pettendorf aus. Ergänzend weist sie darauf hin, dass es ganz wichtig sei, auch über Dachflächen sprechen. Ebenso sei es wichtig vor Augen zu führen, dass nicht jede Freifläche geeignet ist. Ein differenziertes Hinschauen wäre erforderlich. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass solche Detailfragen nicht Gegenstand der heutigen Diskussion sein sollten. Ergänzend fügt er hinzu, dass bei Freiflächen die Bürgerbeteiligung gefordert werden könne, bei Dachflächen sei diese Form der Beteiligung nicht rechtlich entsprechend einzufordern. Inwieweit solche Themen inhaltlich an Bedeutung gewinnen, wird sich zeigen. 

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier die Beschlussempfehlung zur Abstimmung:  

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich die Ausweitung der Geschäftstätigkeit der KERL eG mit der Zielsetzung, kommunale Bürgerenergieanalgen zu entwickeln. Der Gemeinderat beschließt, bei einer zukünftigen Ausweisung von EE-Anlagen, eine Beteiligung der Kommune oder der Bürger als Voraussetzung für die Entwicklung von Bebauungsplänen zu fordern. In diesem Zuge wird der Erste Bürgermeister Eduard Obermeier legitimiert, der Erhöhung der Geschäftsanteile um drei (3) Anteile je 1.000 € zu zeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Grundstücks Flurnummer 831 (Teilfläche) Gemarkung Hainsacker; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 03.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 08.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Grundstück Flurnummer 831 (Teilfläche) der Gemarkung Hainsacker beschlossen. Es handelt sich hierbei um das 4. Änderungsverfahren. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und soll künftig als gemischte Baufläche ausgewiesen werden.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.08.2022 wurde der Vorentwurf zur 4 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 04.04.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über das Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Stellungnahme gebten. In der Anlage erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 04.04.2022. Diese Unterlagen dienen vorrangig der allgemeinen Information.

Soweit bis spätestens 05.12.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen zum Vorentwurf können ab 28.10.2022 auch unter http://www.lappersdorf.de digital abgerufen werden. Auf Wunsch kann eine Ausfertigung der Planunterlagen auch in Papierform übersandt werden.

Des Weiteren wird darüber informieret, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB in der Zeit vom 02.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 28.10.2022 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange durch die vorgelegte Planung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 03.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Gigabitrichtlinie
Im Zusammenhang mit der Bundesförderung für den Breitbandausbau wurde seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eine Beendigung des Förderaufrufs kommuniziert, der die bereits in Aussicht gestellten Fördermittel für betroffenen Kommunen in Frage stellte. Mittlerweile wurde jedoch verbindlich geklärt, dass alle Verfahren, die seitens der LNI bis 17.10.2022 beantragt wurden, als genehmigt gelten. Insoweit ist auch für die betroffenen Bereiche der Gemeinde Pettendorf Planungssicherheit gegeben. 

Teilnehmergemeinschaft Kneiting - Vorstandswahl 
Nach der Wahl am 13.10.2022 wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zusammengesetzt.  Vorsitzender ist Herr Baurat Manfred Mikuta vom Amt für Ländliche Entwicklung, Vertreter der Gemeinde Pettendorf ist der Erste Bürgermeister Obermeier. Als Vorstandmitglieder wurden gewählt Martin Fleischmann, Robert Biersack, Hans Mages, Michael Bach und Horst Schmid.  

Rechnungsprüfung 17.10.2022
Am 17.10.2022 wurde die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 durchgeführt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger, informiert, dass die Schriftfassung der Prüfungsfeststellungen in Kürze vorgelegt werden. Die Behandlung in der Dezembersitzung ist grundsätzlich möglich. 

Verkehrsmessung Ortsdurchfahrt Reifenthal
Mit E-Mail vom 23.10.2022 wurde der Gemeinde Pettendorf eine Unterschriftenliste vorgelegt, in der 49 Bürgerinnen und Bürger fordern, eine zweite bzw. weitere Verkehrsmessung im Bereich der Ortsdurchfahrt Reifenthal durchzuführen. Hintergrund ist, dass die Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass die bisherigen Datenerhebungen nicht objektiv und valide sind. Die Anfrage wurde aufgrund der Zuständigkeit an das Landratsamt Regensburg zur weiteren Beurteilung bzw. Bearbeitung abgegeben. 

Termin Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlungen 2022 in der Gemeinde Pettendorf finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, den 08.12.2022, 19.00 Uhr, beim „Mayerwirt“, Pettendorf und Dienstag, den 13.12.2022, 19.00 Uhr, im Dorfhaus Kneiting

Segnung Ärztehaus
Am 18.11.2022 findet ab 13:30 Uhr die offizielle Einweihung des Ärztehauses Pettendorf statt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden hierzu gesondert eingeladen. 

IT-Sicherheit Gemeinde Pettendorf
Die wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber-Security der Gemeinde Pettendorf wurden in konstruktiver Zusammenarbeit um Bits u. Bytes und der MTG erfolgreich umgesetzt. 

Antrag des Personalrats auf Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems
Mit Schreiben vom 24.10.2022 hat der Personalrat der Gemeinde Pettendorf und des Bauhofs die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems beantragt. Bisher werden die Arbeitszeiten über Eigenaufzeichnungen in Excel erfasst. Dieses System ist zwar grundsätzlich zulässig, aber im Hinblick auf die Anforderungen des EuGH an Auswertung und Fälschungssicherheit bereits aus Gründen der Verfahrensökonomie überholt. Da für das Kinderhaus Kneiting bereits ein geeignetes System eingeführt wurde, kann mit dieser Software auch der Bauhof und das Rathaus eingebunden werden. Die Kosten der Erweiterung werden im Haushalt 2023 eingeplant.  

Seniorenwohnformen - Workshop des Gemeinderates Pettendorf 
Der Gemeinderat hat am 07.10.2022 im Gasthof Krieger einen Workshop zum Thema „Seniorenwohnformen“ durchgeführt. Thematisiert wurde u. a. die strukturierte Vorgehensweise zur Erreichung von Entscheidungsgrundlagen für die Ansiedlung von Seniorenwohnformen in der Gemeinde Pettendorf. Im ersten Umsetzungsschritt wird ein Onlinetermin für die Gemeinderatsmitglieder durchgeführt, der von den Koordinationsstellen „Wohnen zuhause“ bzw. „Pflege und Wohnen in Bayern“ angeboten wird. Im nächsten Schritt soll dann eine Bedarfsabfrage in Form einer Bürgerbefragung durchgeführt werden. Auch dieser Prozess soll durch professionelle Externe begleitet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit folgt nach den Koordinationsgesprächen mit „Wohnen zuhause“. 


Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Projekt „Pettendorf blüht“
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass er bereits von mehreren Bürgerinnen und Bürgern zum Projekt „Pettendorf blüht“ befragt wurde, insbesondere sei nach Auffassung dieser nicht festzustellen, dass noch irgendwelche Aktionen oder Maßnahmen durchgeführt werden. Gezielt frägt er nach der Betreuung der Schulbienen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Maßnahme „Pettendorf blüht“ abgeschlossen ist und der Verwendungsnachweis gestellt wurde. Bezüglich der Schulbienen erläutert Bürgermeister Obermeier weiter, dass von den drei betreuenden Imkerinnen zwei durch persönliche Veränderungen nicht mehr aktiv sind. Somit wird eine Nachfolge für die Bienenstöcke gesucht. Das notwendige Material wird in der Gemeinde gelagert. 

Kinderhaus Kneiting
Gemeinderat Völkl weist darauf hin, dass beim Kinderhaus Kneiting im Außenbereich ein Gartentor erforderlich erscheint. Problem sei, dass die Bälle gelegentlich über den Zaun fliegen und die Bälle erst nach „Umrundung“ der gesamten Außenanlage zurückgeholt werden können. Bürgermeister Obermeier sichert hierzu eine Prüfung bzw. Abhilfe zu. 

Nachfolgerinnen und Nachfolger Seniorenforum
Auf Rückfragen von Gemeinderat Manz wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass noch keine Nachfolger/innen für den scheidenden Vorsitz des Seniorenforums benannt sind. 

Baustelle Aichahof
Gemeinderätin Muehlenberg informiert, dass die Baustelle gut läuft, auch die Abstimmung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern funktioniert. Am 31.10.2022 sei versucht wurden Baumaterial, konkret Pflastersteine, zu entwenden. Diese wurden über die Ersatztrasse im Wald abgestellt. Mittlerweile ist das „Paket“ wieder auf der Baustelle zurück. Die Täter konnten über eine Wildtierkamera beobachtet werden. 

Kinderhaus Kneiting
Gemeinderat Weigl moniert, dass die notwendigen feuerwehrtechnischen Abstimmungen in Sachen Kinderhaus Kneiting noch nicht stattgefunden haben. Zudem lägen der Feuerwehr Kneiting noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor. 

Des Weiteren weist Gemeinderat Weigl darauf hin, dass regelmäßig ein Großteil der Außen- und Innenbeleuchtung des Kinderhauses Kneiting Tag und Nacht in Betrieb ist. Hier ist für Abhilfe zu sorgen bzw. die Ursachen zu ermitteln. 

Datenstand vom 16.12.2022 09:22 Uhr