Datum: 20.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S43-2017-2020 vom 15.03.2018 zum Neubau von 4 Wohneinheiten, Garage und Stellplätze auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.10.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 14.12.2017 mit der Bauvoranfrage und erteilte dieser einstimmig sein Einvernehmen, auf den Sachverhalt, insbesondere zur Fortsetzung des Gehweges an der Schloßstraße, wird Bezug genommen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den im Betreff genannten Vorbescheid unter folgenden Nebenbestimmungen:
- Die Vorhaben sind nach den beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen Lageplan zu situieren.
Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
Die Gebäude sind gemäß den Roteintragungen im Plan zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Ferner wurden folgende Hinweise gegeben:
- Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
- Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 235, Gemarkung Pettendorf, Hühner in mobilen Ställen gehalten werden. Emissionen (z.B. Lärm, insbesondere Hahnenschrei, Geruch oder Staub), die von den Ställen ausgehen, sind bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der Ställe von den zukünftigen Bewohnern der beantragten Wohnhäuser zu dulden.
In seiner Sitzung vom 21.01.2021 befasste sich der Bauausschuss zuletzt mit der Verlängerung des o.g. Vorbescheids und erteilte dieser sein Einvernehmen. Mit Schreiben vom 01.10.2022, eingegangen am 04.10.2022, wird nun form- und fristgerecht erneut die Verlängerung des bis 15.03.2023 datierten Vorbescheids beantragt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind beide über das bestehende Netz als gesichert zu betrachten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung erneut sein Einvernehmen. Auf die bisherigen Nebenbestimmungen und Hinweise des Vorbescheides sowie auf die geplante Fortsetzung des Bürgersteigs an der Schloßstraße wird hingewiesen und soll in den weitergehenden Planungen berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Balkon- und Terrassenanbau sowie Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 1591/5, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.10.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, das bestehende Mehrfamilienhaus mit einer Wärmedämmung zu versehen, an der Westseite zwei Balkone anzubauen und an der Ostseite eine Terrasse mit Pergola zu errichten. Ferner soll eine Carportanlage für vier Pkws, ein Wohnmobil und zwölf Fahrräder, sowie vier offene Stellplätze geschaffen werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rosenweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen je Wohneinheit zu führen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist dies nachgewiesen.
Nachbarunterschriften:
Die vorgeschriebene Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt, siehe hierzu beiliegende mail vom 13.10.2022 des Bauherrn.
Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass dem Vorhaben zwar der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1.000 beiliegt, jedoch keinerlei Einzeichnungen (soweit möglich) des/der geplanten Vorhaben/s vorgenommen wurde/n, auf § 7 BauVorlV wird hierzu verwiesen. Des Weiteren wird auf den Teil des Siedlerkanals hingewiesen, der noch im Nordosten über das Grundstück verläuft.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit max. 6 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 58, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.10.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Mehrfamilienhaus mit max. 6 Wohneinheiten samt zugehöriger Stellplätze zu errichten. Die Wunschbauweise wäre eine Ausführung mit Keller,- Erd-, Ober- und Dachgeschoß. Die Dachneigung sollte 30°, der Kniestock ab OK Rohfußboden DG bis UK Pfette sollte mind. 1,02 m betragen. Im Westen des Baugrundstückes sollte ein Anbau an das Gebäude mit 2,77 m Kniestock realisiert werden. Das Dachgeschoß soll ebenfalls ein Vollgeschoß werden. Eine detaillierte Planung gibt es derzeit noch nicht.
Die Bauvoranfrage wird nun gestellt, um folgende Fragen zu klären:
- Besteht die Möglichkeit zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in genannter Ausführung auf dem Flurstück?
- Ist die Überlappung der Abstandsflächen der bestehenden Gebäude mit den Abstandsflächen des geplanten Mehrfamilienhauses zulässig?
Ist der kombinierte Einbau von Dachgauben und Dachfenstern, auch innerhalb einer Dachfläche, zulässig?
Sind Sonnenkollektoren als nicht zusammenhängende Flächen mit einem seitlichen Abstand zum Ortgang von mind. 0,5 m zulässig?
Kann die Zufahrt über die Schloßstraße erfolgen?
Es wird von Seiten des Bauherrn darum gebeten, den Antrag für das gewünschte Mehrfamilienhaus zu prüfen und stattzugeben, zumal keinerlei nachbarrechtliche Belange berührt und Belichtung, sowie Belüftung der Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden. Sämtliche Abstandsflächen der Planung werden sich nur auf das zu bebauende Grundstück bzw. minimal auf die Schloßstraße erstrecken.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Trinkwasserversorgung ist als gesichert zu betrachten. Der Anschluss an die Abwasserentsorgung über den bestehenden Anschluss sicherzustellen, ist dies nicht möglich, so ist der zusätzliche Grundstücksanschluss auf Kosten des Bauherrn zu erstellen. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern bzw. zurückzuhalten.
Stellplatzbedarf:
Es sollen insgesamt 12 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt zu betrachten.
Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
Stellungnahme Bauamt:
zu Frage 1: Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in genannter Ausführung ist aus Sicht des Bauamtes, auch in Hinblick auf die bereits bestehende Bebauung in der unmittelbaren Umgebung, durchaus vorstellbar.
zu Frage 2: Die Zulässigkeit der Überlappung der Abstandsflächen der bestehenden Gebäude mit den Abstandsflächen des geplanten Mehrfamilienhauses ist abschließend von der Genehmigungsbehörde zu prüfen.
zu Frage 3: Die Zulässigkeit des kombinierten Einbaus von Dachgauben und Dachfenstern, auch innerhalb einer Dachfläche, ist aus Sicht des Bauamts möglich, sofern hier keine Gestaltungsvorschriften entgegensprechen, wie z.B. denkmalschützenswerte Gründe (Sichtbeziehung Kirche).
zu Frage 4: Die Zulässigkeit von Sonnenkollektoren als nicht zusammenhängende Flächen mit einem seitlichen Abstand zum Ortgang von mind. 0,5 m dürfte ebenfalls nicht in Frage gestellt werden, sofern auch hier keine anderen Gründe (siehe zu Frage 3) dagegensprechen.
zu Frage 5: Die Zufahrt über die Schloßstraße ist machbar und durchaus begrüßenswert. Die erforderliche Schaffung der Voraussetzung, wie z.B. die Bordsteinabsenkung, ist auf Kosten des Bauherrn umzusetzen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Anschluss an die Abwasserentsorgung über den bestehenden Anschluss ist sicherzustellen, ist dies nicht möglich, so ist der zusätzliche Grundstücksanschluss auf Kosten des Bauherrn zu erstellen.
Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern bzw. zurückzuhalten.
Die zu schaffenden Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Ausführung zu realisieren.
Ansonsten wird auf die Stellungnahme des Bauamtes zu den Fragen Nrn. 1 bis 5 verwiesen.
Eine ggfs. erforderliche Bordsteinabsenkung ist auf Kosten des Bauherrn umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1586/11, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.10.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 20.08.2020 mit der Verlängerung des Vorbescheids um zwei Jahre und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Die beantragte Verlängerung des Vorbescheides wurde bis zum 07.11.2022 von Seiten des Landratsamtes erteilt.
Der ursprüngliche Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter folgenden Auflagen erteilt:
- Beide Varianten (a und b), die beantragt wurden, sind zulässig.
Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu leisten.
Das Gebäude ist in Bauweise E+D zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen. Der Kniestock darf max. 1,00 m betragen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Des Weiteren wurden diverse Hinweise zum anschließenden Baugenehmigungsverfahren gegeben, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden.
Zum Antrag auf Baugenehmigung, Eingang 07.10.2022:
Es wird geplant, ein Einfamilienhaus in E+D-Bauweise mit einem Satteldach (DN 42°) in den Ausmaßen von 12,99 x 9,01 m zu errichten. Das Gebäude soll nur teilweise unterkellert, das Dachgeschoß vorläufig nicht ausgebaut werden.
Des Weiteren ist geplant, eine Doppelgarage in den Ausmaßen von 8,99 x 5,865 m, ebenfalls mit einem Satteldach, sowie einem überdachten Freisitz mit einem Gründach als Verbindung zwischen Hauptgebäude und Garage, zu errichten.
Der geforderte Abstandsflächenplan liegt den Unterlagen im Maßstab 1:500 bei.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hochweg“ gesichert, die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Abwasser sind nach Bedarf noch zu erstellen.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.10.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wurden keine Anfragen bzw. Bekanntgaben vorgebracht.
Datenstand vom 06.03.2025 08:12 Uhr